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Weitere Entscheidungen unten: OLG München, 24.01.2001 | OLG Karlsruhe, 26.02.2001

Rechtsprechung
   BGH, 25.01.2001 - V ZR 22/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2350
BGH, 25.01.2001 - V ZR 22/00 (https://dejure.org/2001,2350)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2001 - V ZR 22/00 (https://dejure.org/2001,2350)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2001 - V ZR 22/00 (https://dejure.org/2001,2350)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 642
  • MDR 2001, 596
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.06.1997 - III ZR 152/96

    Rechtsnatur des Umlegungsverfahrens im Hinblick auf die betroffenen …

    Auszug aus BGH, 25.01.2001 - V ZR 22/00
    Mit der Nichtannahme der Revisionen der Parteien kann das gegen einen von mehreren Beklagten ergangene Teilurteil, das die Kostenentscheidung dem Schlußurteil des Berufungsgerichts vorbehalten hatte, durch Aufnahme einer Teilkostenentscheidung geändert werden (im Anschluß an Senatsbeschl. v. 13. Juni 1995, V ZR 276/94, BGHR ZPO § 554 b Abs. 3, Kostenentscheidung 4).

    Die Änderung des Berufungsurteils im Kostenpunkt konnte mit der Nichtannahme der Revisionen verbunden werden (…vgl. Senatsbeschl. v. 13. Juni 1995, V ZR 276/94, BGHR ZPO § 554 b Abs. 3, Kostenentscheidung 3: für den Fall der unrichtigen Streitwertfestsetzung; BGH, Beschl. v. 26. Juni 1997, III ZR 152/96, aaO, Kostenentscheidung 4: bei Verstoß gegen § 100 Abs. 2 ZPO).

  • BGH, 13.06.1995 - V ZR 276/94

    Korrektur der Kostenentscheidung im Nichtannahmebeschluß

    Auszug aus BGH, 25.01.2001 - V ZR 22/00
    Mit der Nichtannahme der Revisionen der Parteien kann das gegen einen von mehreren Beklagten ergangene Teilurteil, das die Kostenentscheidung dem Schlußurteil des Berufungsgerichts vorbehalten hatte, durch Aufnahme einer Teilkostenentscheidung geändert werden (im Anschluß an Senatsbeschl. v. 13. Juni 1995, V ZR 276/94, BGHR ZPO § 554 b Abs. 3, Kostenentscheidung 4).

    Die Änderung des Berufungsurteils im Kostenpunkt konnte mit der Nichtannahme der Revisionen verbunden werden (vgl. Senatsbeschl. v. 13. Juni 1995, V ZR 276/94, BGHR ZPO § 554 b Abs. 3, Kostenentscheidung 3: für den Fall der unrichtigen Streitwertfestsetzung;… BGH, Beschl. v. 26. Juni 1997, III ZR 152/96, aaO, Kostenentscheidung 4: bei Verstoß gegen § 100 Abs. 2 ZPO).

  • BGH, 25.11.1959 - V ZR 82/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.01.2001 - V ZR 22/00
    Ein Teilurteil, das hinsichtlich eines Streitgenossen, hier des Klägers im Verhältnis zum Beklagten (früheren Beklagten zu 2), den Prozeß entscheidet, kann eine Teilkostenentscheidung treffen (Senatsurt. v. 25. November 1959, V ZR 82/58, LM ZPO § 301 Nr. 11).
  • OLG Rostock, 02.02.2021 - 4 U 70/19

    Werkvertrag über Errichtung eines Einfamilienhauses: Verjährung von …

    Sie war insbesondere nicht dem Schlussurteil vorzubehalten, weil vorliegend nur ein Teilurteil ergeht; denn jedenfalls ein Teilurteil, das den Prozess hinsichtlich eines Streitgenossen im Verhältnis zum Beklagten entscheidet, kann eine Teilkostenentscheidung treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.01.2001, Az.: V ZR 22/00, - zitiert nach juris -, Rn. 2 m. w. N.).
  • BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04

    Imitationswerbung

    Da das Teilurteil den Prozess hinsichtlich der Beklagten zu 2 bis 4 abschließend entscheidet, kann der Senat insoweit eine Teilkostenentscheidung treffen (vgl. BGH, Beschl. v. 25.1.2001 - V ZR 22/00, NJW-RR 2001, 642 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2022 - 2 U 58/22

    1. Die Grundsätze zur persönlichen Verantwortlichkeit des gesetzlichen Vertreters …

    Rn. 184 Ein Teilurteil, das hinsichtlich eines Streitgenossen den Prozess abschließend entscheidet, kann eine Teilkostenentscheidung treffen (BGH, NJW-RR 2001, 642).

    Zwar kann hiervon ausnahmsweise abgewichen werden, wenn ein - von diesem darzulegendes - berechtigtes Interesse des Klägers an einer ausnahmsweise vorgezogenen Teilkostenentscheidung besteht (BGH, NJW-RR 2001, 642; KG, Beschl. v. 24.02.2003, Az.: 5 W 326/02, BeckRS 2003, 30308425;… vgl. auch MüKo ZPO-Schulz, 5. Aufl., § 100 Rz. 59: wenn ein Zuwarten bis zum Schlussurteil unzumutbar ist).

    Das kann namentlich dann der Fall sein, wenn die Realisierung des Kostenerstattungsanspruchs aufgrund konkreter Umstände, z.B. wegen des glaubhaft dargestellten Umfangs der in Rede stehenden Kostenmasse oder wegen drohender Verarmung des Zahlungspflichtigen, gefährdet erscheint (…MüKo ZPO-Schulz, 5. Aufl., § 100 Rz. 59; zu einzelnen Anwendungsfällen vgl. BGH, NJW-RR 2001, 642; KG, Beschl. v. 24.02.2003, Az.: 5 W 326/02, BeckRS 2003, 30308425; Beschl. v. 21.08.2013, Az.: 5 W 170/13, BeckRS 2016, 9838).

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Rechtsprechung
   OLG München, 24.01.2001 - 11 WF 523/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8294
OLG München, 24.01.2001 - 11 WF 523/01 (https://dejure.org/2001,8294)
OLG München, Entscheidung vom 24.01.2001 - 11 WF 523/01 (https://dejure.org/2001,8294)
OLG München, Entscheidung vom 24. Januar 2001 - 11 WF 523/01 (https://dejure.org/2001,8294)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltendmachung von übergegangenen Ansprüche wegen Prozesskostenhilfe-Vergütung; Geltendmachung gegen einen ebenfalls ersatzpflichtigen Gegner

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 596
  • FamRZ 2001, 1156
  • Rpfleger 2001, 307
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 11.07.2022 - 11 WF 352/22

    Geltendmachung von übergegangenen Ansprüchen des obsiegenden Anwalts durch die …

    Dagegen wandte dieser sich zunächst mit der Erinnerung, die er mit der Rechtsprechung des OLG München begründete, wonach die Staatskasse auf sie übergegangene Vergütungsansprüche eines dem obsiegenden Verfahrensbeteiligten beigeordneten Rechtsanwalts nicht gegen den erstattungspflichtigen Verfahrensbeteiligten geltend machen könne, wenn auch diesem Verfahrenskosten- bzw. Prozesskostenhilfe bewilligt worden sei (vgl. Senatsbeschluss vom 01.08.2013 - 11 WF 1178/13, = FamRZ 14, 1880; Beschl. v. 24.01.2001 - 11 WF 523/01).

    Rn. 9 1. Zumal im Hinblick auf die seit der letzten Senatsentscheidung hierzu ergangene Rechtsprechung sowie die ganz herrschende Meinung im Schrifttum hält der Senat an seiner bisherigen gegenteiligen Meinung (Beschlüsse vom 24.01.2001 - 11 WF 523/01; vom 01.08.2013 - 11 WF 1178/13) nicht mehr fest.

  • OLG Celle, 20.05.2014 - 2 W 106/14

    Grundsätze zur Geltendmachung der auf die Staatskasse übergegangenen …

    Soweit ersichtlich ist lediglich das OLG München der Rechtsprechung des BGH nicht gefolgt (FamRZ 2001, 1156) und vertritt diese Auffassung auch heute noch (AGS 2014, 84).

    Rn. 6 a) Soweit das Oberlandesgericht München in seiner Entscheidung vom 24. Januar 2001 (FamRZ 2001, 1156) ausgeführt hat, entscheidend sei, dass nach den Gesetzesmaterialien die auf die Staatskasse übergegangenen Ansprüche der beigeordneten Rechtsanwälte auch die "übergegangenen Ansprüche der dem Gegner beigeordneten Rechtsanwälte" umfassen sollten (BT-Drucksache 8/3068 S. 30), trifft zu, dass der Regierungsentwurf aus dem Jahre 1979 tatsächlich davon auszugehen scheint, dass die Staatskasse gehindert sein sollte, die dem Anwalt der obsiegenden Partei ausgezahlte Anwaltsvergütung von der unterlegenen Partei geltend zu machen, wenn auch der obsiegenden Partei ratenfreie Prozesskostenhilfe gewährt worden ist, soweit sich aus dem Beschluss über die Gewährung von Prozesskostenhilfe nichts gegenteiliges ergibt.

  • OLG München, 01.08.2013 - 11 WF 1178/13

    Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen durch die Staatskasse bei …

    Die Staatskasse kann die nach § 59 Abs. 1 RVG auf sie übergegangenen Vergütungsansprüche eines dem obsiegenden Verfahrensbeteiligten beigeordneten Rechtsanwalts nicht oder nur im Rahmen einer bestehenden Ratenzahlungsverpflichtung gegen den erstattungspflichtigen Verfahrensbeteiligten geltend machen, wenn auch diesem Verfahrenskostenhilfe bzw. Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 24.01.2001 - 11 WF 523/01 = MDR 2001, 596 JurBüro 2001, 310 = FamRZ 2001, 1156; entgegen BGH NJW-RR 1998, 70 = MDR 1997, 887 = FamRZ 1997, 1141 und OLG Dresden FamRZ 2010, 583 ).

    bb) Der Senat hat dagegen mit Beschluss vom 24.01.2001 - 11 WF 523/01 (= MDR 2001, 596 = JurBüro 2001, 310 = FamRZ 2001, 1156) entschieden, dass die Staatskasse die auf sei übergegangenen Ansprüche wegen Zahlung einer Prozesskostenhilfevergütung gegen einen Verfahrensgegner, dem ebenfalls Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, nicht oder nur im Rahmen einer Ratenzahlungsverpflichtung geltend machen kann.

  • OLG Oldenburg, 07.11.2008 - 11 WF 248/08

    Einfluss der Pflicht zur Kostenerstattung des Rechtsstreits im Verhältnis zum …

    sie bewirkt, dass die Bundes- oder Landeskasse die auf sie übergegangenen Ansprüche gegen die Partei geltend machen kann (gegen OLG München FamRZ 2001, 1156).

    Denn die Entscheidung des Amtsgerichts, das sich dem Oberlandesgericht München (in FamRZ 2001, 1156 f) angeschlossen hat, widerspricht der eindeutigen gesetzlichen Regelung des § 123 ZPO.

  • OLG Zweibrücken, 26.05.2008 - 5 WF 42/08

    Geltendmachung übergegangener Kostenerstattungsansprüche durch die Justizkasse …

    Nach anderer Ansicht (OLG München FamRZ 2001, 1156;… Musielak/Fischer, ZPO, 6. Aufl., § 123 Rdnr. 5;… Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl § 122 Rdnr. 6; Fischer, in JurBüro 1998, 622;… Riedel/Sußbauer, RVG, 9. Aufl., § 59 Rdnr. 17; so auch noch OLG Zweibrücken, 7. Zivilsenat, Rpfleger 1989, 114) soll diese Bestimmung auch auf die auf die Staatskasse übergegangenen Gebührenansprüche der Gegenpartei Anwendung finden.
  • OLG Nürnberg, 07.12.2007 - 7 WF 1494/07

    Geltendmachung des auf Staatskasse übergegangenen Vergütungsanspruchs des …

    Diese Vorschrift wird von einem Teil der Rechtsprechung und der Literatur dahin interpretiert, dass sie auch für auf die Staatskasse übergegangene Ansprüche des beigeordneten Rechtsanwaltes gegen die ersatzpflichtige Gegenpartei gelten soll und solche Ansprüche von der Staatskasse deshalb nur im Rahmen der Prozesskostenhilfe für den Gegner angeordneter Zahlungen, nicht aber dann geltend gemacht werden können, wenn dem Gegner - wie im vorliegenden Fall - Prozesskostenhilfe ohne Anordnung von Raten bewilligt worden ist (so etwa OLG Braunschweig, JurBüro 1990, 509; OLG Zweibrücken, Rechtspfleger 1989, 114; OLG Hamburg, JurBüro 1985, 612; OLG Karlsruhe, JurBüro 1999, 370; OLG München, FamRZ 2001, 1156;… Bork in Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 22. Aufl., § 122 Rn. 8; Fischer, JurBüro 1998, 622).
  • OLG Dresden, 01.09.2009 - 20 WF 751/09

    Kostenansatz; Vergütungsanspruch; Forderungsübergang; Prozesskostenhilfe

    Schließlich entspreche diese Auffassung dem Ziel der Prozesskostenhilfe, die wirtschaftlich unvermögende Partei nicht an der Durchsetzung ihrer individuellen Rechtsposition zu hindern; der Staat unterstütze deshalb mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe die "unbemittelte Partei" und würde sich letztlich in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten setzen, wenn er andererseits die Mittel, die er zu Unterstützung des ebenfalls bedürftigen Prozessgegners aufwendet, bei einer Partei beitreibt, deren Mittellosigkeit gerade zu einer Unterstützung zum Anlass genommen worden sei (vgl. OLG München FamRZ 2001, 1156, zitiert nach Juris Rdn. 7 bis 10 unter Hinweis auf weitere Rspr.;… Philippi in Zöller ZPO 27. Aufl., § 122 Rdn. 6;… Fischer in Musielak ZPO 6. Aufl. § 122 Rdn. 5;… Bork in Stein/Jonas ZPO 22. Aufl. § 122 Rdn. 8).
  • OLG Köln, 05.05.2003 - 14 WF 64/03

    Aufrechnung und Einrede durch die Staatskasse bei beigeordnetem Rechtsanwalt

    Soweit in Literatur und Rechtsprechung(… vgl. Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O., Rn. 806; OLG München Rpfleger 2001, 307,308 ) die Auffassung vertreten wird, die Sozialhilfepflicht des Staates hindere die Geltendmachung des übergegangenen Kostenerstattungsanspruchs gegenüber dem erstattungspflichtigen Gegner, dem ebenfalls Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, folgt der Senat dem nicht.
  • OLG Schleswig, 01.07.2009 - 15 WF 116/09

    Geltendmachung von übergegangenen Ansprüchen des beigeordneten Rechtsanwalts …

    Die Argumente der Gegenauffassung (neben Zöller/Philippi aaO., OLG München, FamRZ 2001, 1156; OLG Braunschweig, JurBüro 1990, 509; OLG Stuttgart, Justiz 1986, 42; OLG Hamburg, JurBüro 1985, 612;… Musielak/Fischer, 6. Aufl., Rn. 5 zu § 122 ZPO ;… Stein/Jonas/Bork, 22. Aufl., Rn. 8 zu § 122 ZPO ;… Thomas/Putzo-Reichold, 29. Aufl., Rn. 1 zu § 122 ZPO ;… im Ergebnis auch Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl., Rn. 806, aus dem Gesichtspunkt einer Sozialhilfepflicht des Staates gegenüber dem erstattungspflichtigen Gegner - diesen Gesichtspunkt verlagert Motzer, aaO., in die praktische Frage, ob der Anspruch von Seiten der Staatskasse wegen Aussichtslosigkeit überhaupt geltend gemacht werden sollte) überzeugen nicht.
  • LG Mönchengladbach, 10.04.2003 - 5 T 122/03

    Geltendmachung einer auf die Landeskasse übergegangenen Forderung wegen erfolgter …

    Die Gegenmeinung (OLG München, JurBüro 2001, 310 m.w.N.) überzeugt nicht.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.02.2001 - 11 W 5/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4646
OLG Karlsruhe, 26.02.2001 - 11 W 5/01 (https://dejure.org/2001,4646)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.02.2001 - 11 W 5/01 (https://dejure.org/2001,4646)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Februar 2001 - 11 W 5/01 (https://dejure.org/2001,4646)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 705; ; BGB § 14 Abs. 2; ; ZPO § 50 Abs. 1; ; BRAGO § 6 Abs. 1 Satz 2; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Prozessgebühr bei Vertretung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1072
  • MDR 2001, 596
  • Rpfleger 2001, 273
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.02.2001 - 11 W 5/01
    Macht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gerichtlich einen Anspruch geltend, der ihr durch Teilnahme am Rechtsverkehr entstanden ist, und ist sie deshalb im Prozess als parteifähig anzusehen (so BGH, Urteil vom 29.01.2001 - II ZR 331/00), tritt sie ihrem Prozessbevollmächtigten als selbständiger Auftraggeber gegenüber.

    In diesem Rahmen ist sie zugleich im Zivilprozess aktiv- und passivparteifähig (BGH, Urteil vom 29. Januar 2001 II ZR 331/00 -, JurisDok KORE 304192001).

  • OLG Koblenz, 05.11.1991 - 14 W 629/91
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.02.2001 - 11 W 5/01
    Die BGB-Gesellschaft ist deshalb - ähnlich wie bislang schon die offene Handelsgesellschaft (§ 124 Abs. 1 HGB) - selbständiger Auftraggeber des Rechtsanwalts ohne Rücksicht auf die Zahl der persönlich haftenden Gesellschafter, so dass die Erhöhung der Prozessgebühr nach § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO nicht gerechtfertigt ist (…vgl. für die OHG: Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, a. a. O., § 6 Rn. 18; OLG Koblenz, Beschluss vom 05.11.1991 - 14 W 629/91 -, JurisDok KORE 400589200).
  • BGH, 18.06.2002 - VIII ZB 6/02

    Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr

    a) Die Frage, ob die Prozeßvertretung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Erhöhungsgebühr des § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO auslöst, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur seit langem umstritten (für Gewährung einer Erhöhungsgebühr u.a. BGH, Urteil vom 6. Oktober 1983 - III ZR 109/82, RPfl 1984, 202; OLG Köln VersR 1993, 1034; OLG München RPfl 1993, 85; OLG Nürnberg RPfl 1993, 215; OLG Düsseldorf DB 1996, 721; OLG Koblenz RPfl 1997, 453 für Wohnungseigentümer- und Erbengemeinschaften; OLG Stuttgart RPfl 2000, 427; OLG Nürnberg MDR 2001, 1378;… siehe auch von Eicken in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 14. Aufl., § 6 Rdnr. 10 f;… Fraunholz in Riedel/Sußbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 6 Rdnr. 12 f;… Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl., § 6 BRAGO, Rdnr. 7; a.A.: OLG Nürnberg MDR 1997, 689; OLG Frankfurt MDR 1999, 766; s. jetzt OLG Karlsruhe NJW 2001, 1072; LG Frankfurt a.M. NJW-aktuell NJW 2002 XII; LG Koblenz, NJW 2001, 2727).
  • OLG Nürnberg, 23.04.2001 - 4 W 1394/01

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts - anwaltliche Vertretung mehrerer Gesellschafter …

    Die Sachlage unterscheidet sich damit wesentlich von der Fallgestaltung, die dem kürzlich veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 26. Februar 2001 (NJW 2001, 1072) zu Grunde lag und für die das OLG Karlsruhe eine Erhöhungsgebühr abgelehnt hatte.
  • OLG Zweibrücken, 01.12.2004 - 4 W 166/04

    Kostenerstattung: Anwaltliche Erhöhungsgebühr im Rahmen einer Klage durch …

    Soweit sich die Rechtspflegerin zur Begründung ihrer Entscheidung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe (NJW 2001, 1072) gestützt hat, vermag der Senat diese Auffassung nicht zu teilen.
  • LG Berlin, 16.07.2001 - 82 T 167/01

    Erhöhung der Mahnverfahrensgebühr und der Prozessgebühr ; Erstattungsfähigkeit …

    Die Bekl kann sich auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe (NJW 2001, 1072 = Rpfleger 2001, 273 = MDR 2001, 596) berufen.
  • OLG Naumburg, 23.08.2001 - 13 W 271/01

    Erhöhungsbeühr bei Vertretung einer BGB -Gesellschaft - Bindung an Einordnung des …

    Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch zu der o.g. Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 26.2.2001 (Rpfleger 2001, 273), worauf sich u.a. das Landgericht gestützt hat.
  • OLG Naumburg, 23.08.2001 - 13 W 406/01

    Erhöhungsbeühr bei Vertretung einer BGB -Gesellschaft - Bindung an Einordnung des …

    Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch zu der o.g. Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 26.2.2001 (Rpfleger 2001, 273), worauf sich u.a. das Landgericht gestützt hat.
  • LG Berlin, 01.08.2001 - 82 T 601/01

    Gebührenerhöhung bei Vertretung von Gesellschaftern einer Gesellschaft …

    c) Die Kl können sich auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe (NJW 2001, 1072 = RPfleger 2001, 273 = MDR 2001, 596) berufen.
  • OLG Köln, 22.07.2002 - 17 W 111/02
    Die BGB-Gesellschaft ist als rechtsfähige Person aber selbständiger Auftraggeber des Rechtsanwalts ohne Rücksicht auf die Zahl der persönlich haftenden Gesellschafter, so dass eine Erhöhung der Prozessgebühr nach § 6 Abs. 1 BRAGO nicht in Betracht kommt (ebenso: OLG Karlsruhe MDR 2001, 596 = NJW 2001, 1072; OLG Nürnberg NJW 2001, 3483;… Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 6 Rn. 10; Wertenbruch NJW 2002, 324, 327).
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