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Rechtsprechung
   BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 487/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,674
BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 487/99 (https://dejure.org/2000,674)
BAG, Entscheidung vom 25.10.2000 - 7 AZR 487/99 (https://dejure.org/2000,674)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 2000 - 7 AZR 487/99 (https://dejure.org/2000,674)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerüberlassung

  • Judicialis

    AÜG § 10 Abs. 1 Satz 1; ; AÜG § 9 Nr. 1; ; AÜG § 1 Abs. 2; ; AÜG § 13 (aF); ; AÜG § 3 Abs. 1 Nr. 6

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Arbeitnehmerüberlassung; Entstehen eines Arbeitsverhältnisses

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitnehmerüberlassung? (IBR 2001, 338)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 96, 150
  • NJW 2001, 1516
  • ZIP 2001, 302
  • MDR 2001, 636
  • NZA 2001, 259
  • DB 2001, 767
 
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Wird zitiert von ... (49)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 764/96

    Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

    Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 487/99
    Diese ist vielmehr durch eine spezifische Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher einerseits (dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) und zwischen Verleiher und Arbeitnehmer andererseits (dem Leiharbeitsvertrag) sowie durch das Fehlen einer arbeitsvertraglichen Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Entleiher gekennzeichnet (BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 ff. = AP AÜG § 1 Nr. 24, zu I 1 der Gründe mwN).

    aa) Notwendiger Inhalt eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags ist die Verpflichtung des Verleihers gegenüber dem Entleiher, diesem zur Förderung von dessen Betriebszwecken Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen (BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 ff. = AP AÜG § 1 Nr. 24, zu I 1 der Gründe mwN; BAG 19. Januar 2000 - 7 AZR 6/99 - nv., zu 1 der Gründe).

    Die Vertragspflicht des Verleihers gegenüber dem Entleiher endet, wenn er den Arbeitnehmer ausgewählt und ihn dem Entleiher zur Verfügung gestellt hat (BAG 22. Juni 1994 - 7 AZR 286/93 - BAGE 77, 102 = AP AÜG § 1 Nr. 16, zu IV 2 a der Gründe; BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 ff. = AP AÜG § 1 Nr. 24, zu I 1 der Gründe).

    Dementsprechend liegt keine Arbeitnehmerüberlassung vor, wenn die Arbeitnehmer in einen Gemeinschaftsbetrieb entsandt werden, zu dessen gemeinsamer Führung sich ihr Vertragsarbeitgeber und ein Dritter rechtlich verbunden haben (vgl. BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 ff. = AP AÜG § 1 Nr. 24, zu I 3 b der Gründe) oder wenn sie für ihren Vertragsarbeitgeber bei der Erfüllung von dessen gesetzlichen Aufgaben tätig werden (vgl. BAG 26. April 1995 - 7 AZR 850/94 - BAGE 80, 46 = AP AÜG § 1 Nr. 19, zu II 2 b der Gründe).

  • LAG Köln, 30.06.1999 - 7 Sa 188/99

    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund des AÜG

    Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 487/99
    Landesarbeitsgericht Köln - 7 Sa 188/99 -.

    7 AZR 487/99 7 Sa 188/99.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 30. Juni 1999 - 7 Sa 188/99 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung

    Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 487/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war § 13 AÜG (aF) eine § 10 Abs. 1 AÜG ergänzende Regelung, durch die bei einer als unerlaubte Arbeitsvermittlung anzusehenden Überlassung nach § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Beschäftigungsunternehmen begründet wurde (vgl. zuletzt BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - DB 2000, 2126 f., zu II 1 der Gründe m. zahl.
  • BAG, 22.06.1994 - 7 AZR 286/93

    Arbeitnehmerüberlassung - Weisungsrecht

    Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 487/99
    Die Vertragspflicht des Verleihers gegenüber dem Entleiher endet, wenn er den Arbeitnehmer ausgewählt und ihn dem Entleiher zur Verfügung gestellt hat (BAG 22. Juni 1994 - 7 AZR 286/93 - BAGE 77, 102 = AP AÜG § 1 Nr. 16, zu IV 2 a der Gründe; BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 ff. = AP AÜG § 1 Nr. 24, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 850/94

    Arbeitnehmerüberlassung im Flurbereinigungsverfahren

    Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 487/99
    Dementsprechend liegt keine Arbeitnehmerüberlassung vor, wenn die Arbeitnehmer in einen Gemeinschaftsbetrieb entsandt werden, zu dessen gemeinsamer Führung sich ihr Vertragsarbeitgeber und ein Dritter rechtlich verbunden haben (vgl. BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 ff. = AP AÜG § 1 Nr. 24, zu I 3 b der Gründe) oder wenn sie für ihren Vertragsarbeitgeber bei der Erfüllung von dessen gesetzlichen Aufgaben tätig werden (vgl. BAG 26. April 1995 - 7 AZR 850/94 - BAGE 80, 46 = AP AÜG § 1 Nr. 19, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 19.01.2000 - 7 AZR 6/99

    Arbeitnehmerüberlassung - Begründung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

    Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 487/99
    aa) Notwendiger Inhalt eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags ist die Verpflichtung des Verleihers gegenüber dem Entleiher, diesem zur Förderung von dessen Betriebszwecken Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen (BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 ff. = AP AÜG § 1 Nr. 24, zu I 1 der Gründe mwN; BAG 19. Januar 2000 - 7 AZR 6/99 - nv., zu 1 der Gründe).
  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 47/13

    Grundsätze des gestörten Gesamtschuldverhältnisses; Zuordnung des Unfalls und …

    Dessen Verpflichtung beschränkt sich vielmehr darauf, dem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen, die dieser nach seinen Vorstellungen und Zielen in seinem Betrieb wie eigene Arbeitnehmer einsetzt (BAGE 77, 102, 110 f.; 87, 186, 189; 96, 150, 153).
  • BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 53/02

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

    Denn die Arbeitnehmerüberlassung ist gekennzeichnet durch das Fehlen einer arbeitsvertraglichen Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Entleiher (BAG 25. Oktober 2000 - 7 AZR 487/99 - BAGE 96, 150 = AP AÜG § 10 Nr. 15 = EzA AÜG § 10 Nr. 10, zu I 1 b der Gründe).
  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 141/13

    Arbeitsunfall eines entliehenen Arbeitnehmers: Bindung der Zivilgerichte an die …

    Dessen Verpflichtung beschränkt sich vielmehr darauf, dem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen, die dieser nach seinen Vorstellungen und Zielen in seinem Betrieb wie eigene Arbeitnehmer einsetzt (BAGE 77, 102, 110 f.; 87, 186, 189; 96, 150, 153).
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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 24.11.2000 - 7 Ta 6057/00 (Kost)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6611
LAG Berlin, 24.11.2000 - 7 Ta 6057/00 (Kost) (https://dejure.org/2000,6611)
LAG Berlin, Entscheidung vom 24.11.2000 - 7 Ta 6057/00 (Kost) (https://dejure.org/2000,6611)
LAG Berlin, Entscheidung vom 24. November 2000 - 7 Ta 6057/00 (Kost) (https://dejure.org/2000,6611)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Streitwert bei Klage des Arbeitnehmers auf Herabsetzung der Arbeitszeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festsetzung des Gegenstandswertes der Klage im Änderungsschutzverfahren ; Antrag des Arbeitnehmers auf Herabsetzung seiner Arbeitszeit; Rechtsnatur der Klage auf Beschäftigung in einem bestimmten, gegenüber dem vertraglich vereinbarten Umfang verminderten Umfang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 626
  • MDR 2001, 636
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • LAG Berlin, 29.05.1998 - 7 Ta 129/97

    Streitwert: Änderungskündigung - zwei Bruttomonatseinkommen als Regelwert

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  • LAG Düsseldorf, 12.11.2001 - 7 Ta 375/01

    Arbeitszeitreduzierung - Streitwert

    Der Streitwert einer Klage nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG - vom 21.12.2000 -BGBl. I S. 1966- auf Herabsetzung der Arbeitszeit ist auf 2 Monatseinkommen festzusetzen (siehe LAG Berlin MDR 2001, 636).

    Zutreffend weist das LAG Berlin (MDR 2001, 636) bezüglich der hier zugrundeliegenden Klage einer Arbeitnehmerin auf Herabsetzung der Arbeitszeit darauf hin, dass es sich insoweit um das Gegenteil einer Klage auf Schutz vor einer entsprechenden Änderungskündigung durch den Arbeitgeber handelt (vgl. für den Fall einer vom Arbeitnehmer erstrebten Vertragsänderung ebenso bereits Beschwerdekammer in JurBüro 1990, 1511).

  • LAG Köln, 05.04.2005 - 3 Ta 61/05

    Streitwert, Teilzeit

    Bei einem solchen Streit über das Teilzeitbegehren eines Arbeitnehmers sind wegen der insoweit bestehenden Vergleichbarkeit mit einer Änderungsschutzklage die Regeln über die Bemessung des Streitwertes bei einer solchen Änderungsschutzklage heranzuziehen (vgl. zuletzt LAG Nürnberg, Beschluss vom 12.09.2003 - 9 Ta 127/03, NZA - RR 2004, 103; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 14.12.2001 - 17 Ta 396/01 -, NZA RR 2002, 550; LAG Berlin, Beschluss vom 24.11.2000 - 7 Ta 6057/00 -, MDR 2001, 636).
  • LAG Niedersachsen, 14.12.2001 - 17 Ta 396/01

    Festsetzung des Gegenstandswerts

    Das rechtfertigt es, bei der Bemessung des Streitwerts die Regeln über die Bemessung des Streitwerts der Änderungsschutzklage heranzuziehen (ebenso LAG Berlin Beschluss vom 24.11.2000 - 7 Ta 6057/00 - MDR 2001 S. 636 ff., vgl. auch Ennemann, NZA 2001, 1190; a.A. Kliemt, NZA 2001, 63 (68)).
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