Rechtsprechung
| BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 487/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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Entstehen eines Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerüberlassung
- Judicialis
AÜG § 10 Abs. 1 Satz 1; ; AÜG § 9 Nr. 1; ; AÜG § 1 Abs. 2; ; AÜG § 13 (aF); ; AÜG § 3 Abs. 1 Nr. 6
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entstehen eines Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerüberlassung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entstehen eines Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerüberlassung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Arbeitnehmerüberlassung; Entstehen eines Arbeitsverhältnisses
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Arbeitnehmerüberlassung? (IBR 2001, 338)
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 04.12.1998 - 5 Ca 2840/98
- LAG Köln, 30.06.1999 - 7 Sa 188/99
- BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 487/99
Papierfundstellen
- BAGE 96, 150
- NJW 2001, 1516
- ZIP 2001, 302
- MDR 2001, 636
- NZA 2001, 259
- DB 2001, 767
Wird zitiert von ... (49) Zitiert selbst (6)
- BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 764/96
Arbeitnehmerüberlassung im Konzern
Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 487/99
Diese ist vielmehr durch eine spezifische Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher einerseits (dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) und zwischen Verleiher und Arbeitnehmer andererseits (dem Leiharbeitsvertrag) sowie durch das Fehlen einer arbeitsvertraglichen Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Entleiher gekennzeichnet (BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 ff. = AP AÜG § 1 Nr. 24, zu I 1 der Gründe mwN).aa) Notwendiger Inhalt eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags ist die Verpflichtung des Verleihers gegenüber dem Entleiher, diesem zur Förderung von dessen Betriebszwecken Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen (BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 ff. = AP AÜG § 1 Nr. 24, zu I 1 der Gründe mwN; BAG 19. Januar 2000 - 7 AZR 6/99 - nv., zu 1 der Gründe).
Die Vertragspflicht des Verleihers gegenüber dem Entleiher endet, wenn er den Arbeitnehmer ausgewählt und ihn dem Entleiher zur Verfügung gestellt hat (BAG 22. Juni 1994 - 7 AZR 286/93 - BAGE 77, 102 = AP AÜG § 1 Nr. 16, zu IV 2 a der Gründe; BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 ff. = AP AÜG § 1 Nr. 24, zu I 1 der Gründe).
Dementsprechend liegt keine Arbeitnehmerüberlassung vor, wenn die Arbeitnehmer in einen Gemeinschaftsbetrieb entsandt werden, zu dessen gemeinsamer Führung sich ihr Vertragsarbeitgeber und ein Dritter rechtlich verbunden haben (vgl. BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 ff. = AP AÜG § 1 Nr. 24, zu I 3 b der Gründe) oder wenn sie für ihren Vertragsarbeitgeber bei der Erfüllung von dessen gesetzlichen Aufgaben tätig werden (vgl. BAG 26. April 1995 - 7 AZR 850/94 - BAGE 80, 46 = AP AÜG § 1 Nr. 19, zu II 2 b der Gründe).
- LAG Köln, 30.06.1999 - 7 Sa 188/99
Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund des AÜG
Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 487/99
Landesarbeitsgericht Köln - 7 Sa 188/99 -.7 AZR 487/99 7 Sa 188/99.
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 30. Juni 1999 - 7 Sa 188/99 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99
Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung
Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 487/99
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war § 13 AÜG (aF) eine § 10 Abs. 1 AÜG ergänzende Regelung, durch die bei einer als unerlaubte Arbeitsvermittlung anzusehenden Überlassung nach § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Beschäftigungsunternehmen begründet wurde (vgl. zuletzt BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - DB 2000, 2126 f., zu II 1 der Gründe m. zahl.
- BAG, 22.06.1994 - 7 AZR 286/93
Arbeitnehmerüberlassung - Weisungsrecht
Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 487/99
Die Vertragspflicht des Verleihers gegenüber dem Entleiher endet, wenn er den Arbeitnehmer ausgewählt und ihn dem Entleiher zur Verfügung gestellt hat (BAG 22. Juni 1994 - 7 AZR 286/93 - BAGE 77, 102 = AP AÜG § 1 Nr. 16, zu IV 2 a der Gründe; BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 ff. = AP AÜG § 1 Nr. 24, zu I 1 der Gründe). - BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 850/94
Arbeitnehmerüberlassung im Flurbereinigungsverfahren
Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 487/99
Dementsprechend liegt keine Arbeitnehmerüberlassung vor, wenn die Arbeitnehmer in einen Gemeinschaftsbetrieb entsandt werden, zu dessen gemeinsamer Führung sich ihr Vertragsarbeitgeber und ein Dritter rechtlich verbunden haben (vgl. BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 ff. = AP AÜG § 1 Nr. 24, zu I 3 b der Gründe) oder wenn sie für ihren Vertragsarbeitgeber bei der Erfüllung von dessen gesetzlichen Aufgaben tätig werden (vgl. BAG 26. April 1995 - 7 AZR 850/94 - BAGE 80, 46 = AP AÜG § 1 Nr. 19, zu II 2 b der Gründe). - BAG, 19.01.2000 - 7 AZR 6/99
Arbeitnehmerüberlassung - Begründung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes
Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 487/99
aa) Notwendiger Inhalt eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags ist die Verpflichtung des Verleihers gegenüber dem Entleiher, diesem zur Förderung von dessen Betriebszwecken Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen (BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 ff. = AP AÜG § 1 Nr. 24, zu I 1 der Gründe mwN; BAG 19. Januar 2000 - 7 AZR 6/99 - nv., zu 1 der Gründe).
- BGH, 18.11.2014 - VI ZR 47/13
Grundsätze des gestörten Gesamtschuldverhältnisses; Zuordnung des Unfalls und …
Dessen Verpflichtung beschränkt sich vielmehr darauf, dem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen, die dieser nach seinen Vorstellungen und Zielen in seinem Betrieb wie eigene Arbeitnehmer einsetzt (BAGE 77, 102, 110 f.; 87, 186, 189; 96, 150, 153). - BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 53/02
Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer
Denn die Arbeitnehmerüberlassung ist gekennzeichnet durch das Fehlen einer arbeitsvertraglichen Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Entleiher (BAG 25. Oktober 2000 - 7 AZR 487/99 - BAGE 96, 150 = AP AÜG § 10 Nr. 15 = EzA AÜG § 10 Nr. 10, zu I 1 b der Gründe). - BGH, 18.11.2014 - VI ZR 141/13
Arbeitsunfall eines entliehenen Arbeitnehmers: Bindung der Zivilgerichte an die …
Dessen Verpflichtung beschränkt sich vielmehr darauf, dem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen, die dieser nach seinen Vorstellungen und Zielen in seinem Betrieb wie eigene Arbeitnehmer einsetzt (BAGE 77, 102, 110 f.; 87, 186, 189; 96, 150, 153).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2017 - 5 Sa 209/16
Arbeitnehmerüberlassung - Gemeinschaftsbetrieb - ambulante Dialyseeinrichtung
Um Arbeitnehmerüberlassung handelt es sich nicht, wenn die Arbeitnehmer in einen Gemeinschaftsbetrieb entsandt werden, zu dessen gemeinsamer Führung sich ihr Vertragsarbeitgeber und ein Dritter rechtlich verbunden haben (BAG, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 7 AZR 487/99 - Rn. 24, juris = NJW 2001, 1516). - BAG, 10.03.2004 - 7 ABR 49/03
Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer
Denn die Arbeitnehmerüberlassung ist gekennzeichnet durch das Fehlen einer arbeitsvertraglichen Beziehung zwischen Arbeitgeber und Entleiher (BAG 25. Oktober 2000 - 7 ABR 487/99 - BAGE 96, 150 = AP AÜG § 10 Nr. 15 = EzA AÜG § 10 Nr. 10, zu I 1 b der Gründe). - BAG, 24.05.2022 - 9 AZR 337/21
Arbeitnehmerüberlassung - gemeinschaftlicher Betrieb
Dementsprechend liegt keine Arbeitnehmerüberlassung vor, wenn der Arbeitnehmer in einen Gemeinschaftsbetrieb entsandt wird, zu dessen gemeinsamer Führung sich sein Vertragsarbeitgeber und ein Dritter rechtlich verbunden haben (BAG 25. Oktober 2000 - 7 AZR 487/99 - zu I 1 b bb der Gründe, BAGE 96, 150 unter Bezugnahme auf BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - zu I 3 der Gründe, BAGE 87, 186;… vgl. Schüren/Hamann/Hamann 6. Aufl. AÜG § 1 Rn. 83;… ErfK/Wank/Roloff 22. Aufl. AÜG § 1 Rn. 35;… BeckOK ArbR/Kock 65. Ed. 1.9.2022 AÜG § 1 Rn. 23; Saager/Schmuck NJOZ 2020, 417, 419;… zurückhaltend HK-ArbR/Lorenz 4. Aufl. AÜG § 1 Rn. 8). - BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05
Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitnehmer das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu einem Entleiher auf Grundlage der Vorschriften des AÜG mit einer allgemeinen Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO geltend machen (28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - BAGE 95, 165 = AP AÜG § 13 Nr. 3 = EzA AÜG § 1 Nr. 10; 25. Oktober 2000 - 7 AZR 487/99 - BAGE 96, 150 = AP AÜG § 10 Nr. 15 = EzA AÜG § 10 Nr. 10; 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - BAGE 105, 59 = AP AÜG § 13 Nr. 5 = EzA AÜG § 10 Nr. 11, zu A II der Gründe). - BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 492/01
Auflösende Bedingung im Zeitvertrag eines Bundesligatrainers
Zur Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung von anderen Formen des Einsatzes von Arbeitnehmern bei Dritten sowie zum Begriff der Gewerbsmäßigkeit verweist der Senat auf seine ständige Rechtsprechung (25. Oktober 2000 - 7 AZR 487/99 - BAGE 96, 150 = AP AÜG § 10 Nr. 15, zu I 1 b der Gründe; 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 = AP AÜG § 1 Nr. 24, zu I 1 der Gründe; zur Gewerbsmäßigkeit 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43 = AP AÜG § 1 Nr. 15, zu I 2 a bb der Gründe). - BAG, 22.10.2003 - 7 ABR 3/03
Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
Denn die Arbeitnehmerüberlassung ist gekennzeichnet durch das Fehlen einer arbeitsvertraglichen Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Entleiher (BAG 25. Oktober 2000 - 7 AZR 487/99 - BAGE 96, 150 = AP AÜG § 10 Nr. 15 = EzA AÜG § 10 Nr. 10, zu I 1 b der Gründe). - BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 160/02
Betriebliche Altersversorgung bei vermuteter Arbeitsvermittlung/unerlaubter …
Hiervon geht die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ohne weiteres aus (zuletzt 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - BAGE 95, 165; 25. Oktober 2000 - 7 AZR 487/99 - BAGE 96, 150;… ebenso Becker/Wulfgramm AÜG 3. Aufl. Art. 1 § 10 Rn. 38 a;… Schüren AÜG § 10 Rn. 126). - BAG, 24.05.2022 - 9 AZR 339/21
Arbeitnehmerüberlassung - gemeinschaftlicher Betrieb
- BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 23/06
Arbeitnehmerüberlassung - Konzern - Verwirkung
- LAG Hamm, 09.11.2006 - 15 Sa 789/06
Drittbezogener Personaleinsatz; Tätigkeit des Arbeitnehmers im Rahmen eines …
- LAG Hamm, 06.05.2011 - 7 Sa 1583/10
Sachgrundlose Befristung des Arbeitsvertrages bei konzerninterner …
- BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 487/06
Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung
- LAG Hessen, 15.01.2021 - 3 Sa 1108/19
Keine Arbeitnehmerüberlassung bei Zusammenarbeit zweier Unternehmen Eigener …
- LAG Hessen, 15.01.2021 - 3 Sa 1115/19
Keine Arbeitnehmerüberlassung bei Zusammenarbeit zweier Unternehmen Eigener …
- BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 448/06
Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung
- BVerwG, 13.12.2001 - 5 C 26.01
Arbeitnehmerüberlassung, Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter bei -; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2019 - L 8 R 838/16
- LAG Hessen, 15.01.2021 - 3 Sa 1107/19
Keine Arbeitnehmerüberlassung bei Zusammenarbeit zweier Unternehmen Eigener …
- BAG, 24.05.2022 - 9 AZR 338/21
Arbeitnehmerüberlassung - gemeinschaftlicher Betrieb
- BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 14/01
Mitbestimmung bei Einstellung - Aufhebung der Beschäftigung von Mitarbeitern …
- ArbG Osnabrück, 17.03.2015 - 1 Ca 174/14
Feststellung des Bestehens eines (fiktiven) Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte …
- OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 24 U 109/01
Rechtsnatur eines sog. "slot-times"-Vertrages für eine Arztpraxis
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2018 - L 8 R 335/14
Rechtmäßigkeit der Rücknahme eines Summenbeitrags- und Schätzbescheides
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2016 - L 8 R 595/13
Sozialrechtliche Versicherungspflicht
- OLG Koblenz, 16.01.2003 - 5 U 885/02
Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Eintragungsantrags für das …
- LAG Bremen, 06.05.2020 - 3 Sa 47/19
Illegale Arbeitnehmerüberlassung - Gemeinschaftsbetrieb - Schadensersatz - …
- LAG Hamm, 04.10.2002 - 15 Sa 1645/01
Fiktion eines Arbeitsverhältnisses bei gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung …
- LAG Hamburg, 29.10.2010 - 6 Sa 27/10
Fingiertes Arbeitsverhältnis wegen unzulässiger Arbeitnehmerüberlassung - Vergabe …
- BVerwG, 13.12.2001 - 5 C 13.01
Arbeitnehmerüberlassung, Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter bei -; …
- LAG Hamm, 14.01.2003 - 13 TaBV 90/02
Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung der Zahl der …
- BAG, 22.10.2003 - 7 ABR 11/03
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl und Anzahl der freizustellenden …
- LAG Hamm, 15.07.2011 - 10 TaBV 1/11
Anfechtung einer Betriebsratswahl; Größe des Betriebsrats; Berücksichtigung von …
- LAG Köln, 03.09.2003 - 3 TaBV 88/02
Betriebsratswahl, Anfechtung, Wahlberechtigung, Größe des Betriebsrats, …
- BVerwG, 13.12.2001 - 5 C 22.01
Arbeitnehmerüberlassung, Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter bei -; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2016 - L 8 R 1113/12
Rechtmäßigkeit eines Betriebsprüfungsbescheides
- LAG Hessen, 29.10.2012 - 21 Sa 303/12
Keine Arbeitnehmerüberlassung - gemeinnütziges Unternehmen - fehlende …
- LAG Hamburg, 29.10.2010 - 6 Sa 62/10
Fingiertes Arbeitsverhältnis wegen unzulässiger Arbeitnehmerüberlassung - Vergabe …
- ArbG Essen, 30.08.2005 - 2 Ca 962/05
Anspruch auf Feststellung des Zustandekommens eines Arbeitsverhältnisses ist nach …
- ArbG Köln, 18.11.2004 - 1 Ca 14243/03
Arbeitsverhältnis nach Überlassung eines Anlagenwärters in einem Kraftwerk zur …
- LAG Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 3 Sa 16/03
Verlagerung einer Gemeindeaufgabe auf eine Nachbargemeinde durch …
- ArbG Essen, 30.11.2004 - 7 Ca 2401/04
Arbeitsverhältnis und Anwartschaft auf betriebliche Versorgungsleistungen vor …
- ArbG Essen, 02.03.2010 - 2 Ca 2376/08
Feststellungsklage eines Leiharbeitnehmers bzgl. des Bestehens und des Beginns …
- ArbG Essen, 23.03.2010 - 2 Ca 3960/09
Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Leiharbeitnehmr und Entleiher auf …
- LAG Hamm, 09.05.2001 - 2 Sa 1694/00
Keine Arbeitnehmerüberlassung, wenn die Verwaltungs-GmbH im Rahmen ihres …
- ArbG Potsdam, 19.02.2010 - 3 Ca 1771/09
Erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung Befristungsrechtfertigung für …
- LAG Köln, 22.11.2007 - 6 Sa 616/07
Arbeitnehmerüberlassung; Scheinwerkvertrag; praktische Durchführung
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Rechtsprechung
| LAG Berlin, 24.11.2000 - 7 Ta 6057/00 (Kost) |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Streitwert bei Klage des Arbeitnehmers auf Herabsetzung der Arbeitszeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Festsetzung des Gegenstandswertes der Klage im Änderungsschutzverfahren ; Antrag des Arbeitnehmers auf Herabsetzung seiner Arbeitszeit; Rechtsnatur der Klage auf Beschäftigung in einem bestimmten, gegenüber dem vertraglich vereinbarten Umfang verminderten Umfang
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 20.03.2000 - 93 Ca 4352/00
- LAG Berlin, 24.11.2000 - 7 Ta 6057/00 (Kost)
Papierfundstellen
- MDR 2001, 626
- MDR 2001, 636
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- LAG Berlin, 29.05.1998 - 7 Ta 129/97
Streitwert: Änderungskündigung - zwei Bruttomonatseinkommen als Regelwert
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Düsseldorf, 12.11.2001 - 7 Ta 375/01
Arbeitszeitreduzierung - Streitwert
Der Streitwert einer Klage nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG - vom 21.12.2000 -BGBl. I S. 1966- auf Herabsetzung der Arbeitszeit ist auf 2 Monatseinkommen festzusetzen (siehe LAG Berlin MDR 2001, 636).Zutreffend weist das LAG Berlin (MDR 2001, 636) bezüglich der hier zugrundeliegenden Klage einer Arbeitnehmerin auf Herabsetzung der Arbeitszeit darauf hin, dass es sich insoweit um das Gegenteil einer Klage auf Schutz vor einer entsprechenden Änderungskündigung durch den Arbeitgeber handelt (vgl. für den Fall einer vom Arbeitnehmer erstrebten Vertragsänderung ebenso bereits Beschwerdekammer in JurBüro 1990, 1511).
- LAG Köln, 05.04.2005 - 3 Ta 61/05
Streitwert, Teilzeit
Bei einem solchen Streit über das Teilzeitbegehren eines Arbeitnehmers sind wegen der insoweit bestehenden Vergleichbarkeit mit einer Änderungsschutzklage die Regeln über die Bemessung des Streitwertes bei einer solchen Änderungsschutzklage heranzuziehen (vgl. zuletzt LAG Nürnberg, Beschluss vom 12.09.2003 - 9 Ta 127/03, NZA - RR 2004, 103; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 14.12.2001 - 17 Ta 396/01 -, NZA RR 2002, 550; LAG Berlin, Beschluss vom 24.11.2000 - 7 Ta 6057/00 -, MDR 2001, 636). - LAG Niedersachsen, 14.12.2001 - 17 Ta 396/01
Festsetzung des Gegenstandswerts
Das rechtfertigt es, bei der Bemessung des Streitwerts die Regeln über die Bemessung des Streitwerts der Änderungsschutzklage heranzuziehen (ebenso LAG Berlin Beschluss vom 24.11.2000 - 7 Ta 6057/00 - MDR 2001 S. 636 ff., vgl. auch Ennemann, NZA 2001, 1190; a.A. Kliemt, NZA 2001, 63 (68)).
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