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Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 12.02.2001

Rechtsprechung
   BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99   

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https://dejure.org/2000,293
BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99 (https://dejure.org/2000,293)
BAG, Entscheidung vom 18.10.2000 - 2 AZR 627/99 (https://dejure.org/2000,293)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 (https://dejure.org/2000,293)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung gegenüber ordentlich unkündbarer Arbeitnehmerin

  • Judicialis

    BGB § 174; ; BGB § 626; ; BAT § 53 Abs. 3; ; BAT § 54; ; BAT § 55 Abs. 1; ; BAT § 71; ; BPersVG § 72; ; BPersVG § 79

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Krankheitsbedingte Kündigung gegenüber ordentlich unkündbarer Arbeitnehmerin

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Ündigungsschutz; außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 96, 65
  • NJW 2001, 1229
  • MDR 2001, 573
  • NZA 2001, 219
  • BB 2001, 210
  • BB 2001, 418
  • DB 2001, 338
 
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Wird zitiert von ... (83)Zitiert selbst (11)

  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99

    Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
    Die Beklagte hat jedoch keine außerordentliche Kündigung beabsichtigt und erklärt, die nur die gemäß § 53 Abs. 3 BAT tarifvertraglich ausgeschlossene ordentliche Kündigung ersetzen sollte und bei der dementsprechend zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs eine der einschlägigen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist einzuräumen gewesen wäre (vgl. dazu BAG 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 = EzA BGB § 626 nF Nr. 177; BAG 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 28 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8, zu II 2 d bb der Gründe; BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu IV der Gründe).

    Sollte sich danach herausstellen, daß die streitige Kündigung nur unter Einräumung einer der ordentlichen Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Schluß des Kalendervierteljahres entsprechenden Auslauffrist wirksam sein könnte, wäre an sich eine entsprechende Umdeutung in Betracht zu ziehen, denn schon nach dem Inhalt des Kündigungsschreibens entspricht es erkennbar dem mutmaßlichen Willen der Beklagten, das Arbeitsverhältnis jedenfalls zum 31. Dezember 1998 zu beenden, wenn dies zum 30. Juni 1998 nicht möglich ist (vgl. BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - zVv., zu IV der Gründe).

    Vorliegend scheitert jedoch die Umdeutung daran, daß es an der Durchführung des Mitbestimmungsverfahrens gemäß § 72, § 79 Abs. 1 BPersVG fehlt (vgl. BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - aaO).

  • BAG, 09.09.1992 - 2 AZR 190/92

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
    Eine außerordentliche Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten kommt in der Regel nur dann in Betracht, wenn eine ordentliche Kündigung tariflich oder vertraglich ausgeschlossen ist, wobei grundsätzlich eine der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist einzuhalten ist (im Anschluß an BAG 9. September 1992 - 2 AZR 190/92 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 3 = EzA BGB § 626 nF Nr. 142).

    Eine außerordentliche Kündigung kommt allerdings in der Regel nur dann in Betracht, wenn eine ordentliche Kündigung tariflich oder vertraglich ausgeschlossen ist, wobei in diesen Fällen grundsätzlich eine der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist einzuhalten ist (vgl. BAG 9. September 1992 - 2 AZR 190/92 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 3 = EzA BGB § 626 nF Nr. 142 mwN).

    Ist dagegen eine ordentliche Kündigung möglich, so ist die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist regelmäßig zumutbar, zumal der Arbeitgeber gewöhnlich bereits von seiner Entgeltfortzahlungspflicht befreit ist (BAG 16. Dezember 1960 - 1 AZR 429/58 - AP GewO § 133c Nr. 3; BAG 9. September 1992 - 2 AZR 190/92 - aaO).

  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei …

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
    Das angefochtene Urteil hat verkannt, daß nach der Entscheidung des Senats vom 5. Februar 1998 (- 2 AZR 227/98 - BAGE 88, 10) die Gleichstellung einer außerordentlichen Kündigung hinsichtlich der Betriebsrats- bzw. Personalratsbeteiligung mit einer ordentlichen Kündigung nur dann geboten ist, wenn sie zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs mit einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist erklärt wurde.

    Der Senat hält insoweit daran fest, daß die Betriebsrats- bzw. Personalratsbeteilgung bei einer außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist gegenüber einem ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer wie bei einer ordentlichen Kündigung erfolgen muß (vgl. BAG 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10 = AP BGB § 626 Nr. 143 m. zust. Anm. Höland = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 2 m. zust. Anm. Walker).

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
    Die Beklagte hat jedoch keine außerordentliche Kündigung beabsichtigt und erklärt, die nur die gemäß § 53 Abs. 3 BAT tarifvertraglich ausgeschlossene ordentliche Kündigung ersetzen sollte und bei der dementsprechend zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs eine der einschlägigen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist einzuräumen gewesen wäre (vgl. dazu BAG 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 = EzA BGB § 626 nF Nr. 177; BAG 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 28 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8, zu II 2 d bb der Gründe; BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu IV der Gründe).

    Eine derartige außerordentliche Kündigung gegenüber einem tarifvertraglich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer kann nur dann wirksam erfolgen, wenn bei unterstellter Kündbarkeit eine fristlose Kündigung gemäß § 626 BGB wirksam wäre (vgl. BAG 12. August 1998 - 2 AZR 923/98 - aaO; BAG 6. Juli 2000 - 2 AZR 454/99 - nv., zu II 2 c ee der Gründe).

  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 455/95

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
    Die von der Revision aufgeworfene Frage, wie die Notwendigkeit einer Mitwirkung des Personalrats gemäß § 72, § 79 Abs. 1 BPersVG mit der Frist des § 626 Abs. 2 BGB in Einklang zu bringen sei, stellt sich vorliegend nicht; bei einer, noch dazu auf demselben Grundleiden beruhenden, dauernden Krankheitsanfälligkeit liegt nämlich ebenso ein Dauertatbestand vor, wie im Fall einer dauernden krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit (vgl. BAG 21. März 1996 - 2 AZR 455/95 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 8 = EzA BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 10).
  • BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 107/91

    Kündigung durch Prokuristen ohne Vorlage einer Vollmachtsurkunde

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
    Bei einem Prokuristen reicht es zB aus, daß dessen Prokura im Handelsregister eingetragen und vom Registergericht bekannt gemacht wurde (BAG 11. Juli 1991 - 2 AZR 107/91 - AP BGB § 174 Nr. 9 = EzA BGB § 174 Nr. 9).
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98

    Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
    Die Beklagte hat jedoch keine außerordentliche Kündigung beabsichtigt und erklärt, die nur die gemäß § 53 Abs. 3 BAT tarifvertraglich ausgeschlossene ordentliche Kündigung ersetzen sollte und bei der dementsprechend zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs eine der einschlägigen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist einzuräumen gewesen wäre (vgl. dazu BAG 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 = EzA BGB § 626 nF Nr. 177; BAG 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 28 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8, zu II 2 d bb der Gründe; BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu IV der Gründe).
  • BAG, 30.05.1972 - 2 AZR 298/71

    Kündigungsbefugnis - Personalabteilungsleiter

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
    Das Inkenntnissetzen im Sinne des § 174 Satz 2 BGB gegenüber den Betriebsangehörigen liegt in der Regel darin, daß der Arbeitgeber bestimmte Mitarbeiter - zB durch die Bestellung zum Prokuristen, Generalbevollmächtigten oder Leiter der Personalabteilung - in eine Stellung beruft, mit der das Kündigungsrecht verbunden zu sein pflegt (BAG 30. Mai 1972 - 2 AZR 298/71 - BAGE 24, 273).
  • BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88

    Kündigung: Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst - Kündigungsvollmacht eines …

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
    Im öffentlichen Dienst genügen zwar nicht intern praktizierte Verwaltungsregelungen, die nicht bekannt gegeben wurden (BAG 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 7 = EzA BGB § 174 Nr. 6).
  • BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 454/99

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
    Eine derartige außerordentliche Kündigung gegenüber einem tarifvertraglich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer kann nur dann wirksam erfolgen, wenn bei unterstellter Kündbarkeit eine fristlose Kündigung gemäß § 626 BGB wirksam wäre (…vgl. BAG 12. August 1998 - 2 AZR 923/98 - aaO; BAG 6. Juli 2000 - 2 AZR 454/99 - nv., zu II 2 c ee der Gründe).
  • BAG, 16.12.1960 - 1 AZR 429/58

    Absolute Kündigungsgründe - Abschließende Aufzählung

  • BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13

    Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung

    Rn. 16 c) Auch häufige Kurzerkrankungen können einen Dauertatbestand darstellen (vgl. BAG 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 - zu B I 1 b der Gründe; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - zu III der Gründe, BAGE 96, 65).

    Aus der Entscheidung des Senats vom 18. Oktober 2000 (- 2 AZR 627/99 - zu III der Gründe, BAGE 96, 65) ergibt sich nichts anderes.

    Eine außerordentliche Kündigung kommt daher nur in eng begrenzten Fällen in Betracht, etwa wenn die ordentliche Kündigung aufgrund tarifvertraglicher oder einzelvertraglicher Vereinbarungen ausgeschlossen ist (…BAG 20. Dezember 2012 - 2 AZR 32/11 - Rn. 14; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - zu II 3 der Gründe, BAGE 96, 65).

  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06

    Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

    Allerdings genügt etwa die öffentlich bekannt gemachte Befugnis zur Vertretung auf Grund eines Erlasses des zuständigen Ministers (BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - BAGE 96, 65).
  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10

    Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis

    Rn. 29 aa) Zwar genügt grundsätzlich die öffentliche Bekanntmachung der Kündigungsbefugnis für ein Inkenntnissetzen von der Kündigungsbefugnis (BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - BAGE 96, 65, 69).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.02.2001 - 9 WF 19/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2424
OLG Brandenburg, 12.02.2001 - 9 WF 19/01 (https://dejure.org/2001,2424)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.02.2001 - 9 WF 19/01 (https://dejure.org/2001,2424)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Februar 2001 - 9 WF 19/01 (https://dejure.org/2001,2424)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGG § 50 Abs. 5; ; FGG § 67 Abs. 3 Satz 3; ; FGG § 56 g Abs. 5 Satz 1; ; FGG § 56 Abs. 3; ; FGG § 50 Abs. 1; ; BVormVG § 1

  • rechtsportal.de

    FGG § 50 Abs. 1
    Umfang der Vergütung des Verfahrenspflegers eines minderjährigen Kindes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrenspfleger; Aufwendungsanspruch; Vergütungsanspruch; Überschreitung des Aufgabenbereiches

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Lübben - 30 F 172/98
  • OLG Brandenburg, 12.02.2001 - 9 WF 19/01

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 573
  • FamRZ 2001, 1541
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2001 - 9 WF 19/01
    Der Verfahrenspfleger hat also nur das eigene Interesse des Kindes zu erkennen und zu formulieren (ausdrücklich BVerfG FamRZ 1999, 85, 87); er hat darauf hinzuwirken, dass das Verfahren - soweit dies möglich ist - kindgerecht gestaltet wird und dem Kind in dem Verfahren bei Bedarf zur Seite zu stehen (…BT-Drucks. 13/4899, S. 130).
  • OLG Frankfurt, 24.06.1999 - 6 WF 96/99

    Umgangsrechtsverfahren: Anfechtung der Verfahrenspflegerbestellung; Aufgaben des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2001 - 9 WF 19/01
    Als "reiner Parteivertreter" ist es dagegen nicht seine Aufgabe, sich an der Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung zu beteiligen, insbesondere keine über die bloße Ermittlung des Kindeswillens hinausgehende Ermittlungen anzustellen (SchlHOLG, OLG-R 2000, 177 ff.; KG FamRZ 2000, 1300; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293, 1294).
  • KG, 06.06.2000 - 19 WF 2735/00
    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2001 - 9 WF 19/01
    Als "reiner Parteivertreter" ist es dagegen nicht seine Aufgabe, sich an der Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung zu beteiligen, insbesondere keine über die bloße Ermittlung des Kindeswillens hinausgehende Ermittlungen anzustellen (SchlHOLG, OLG-R 2000, 177 ff.; KG FamRZ 2000, 1300; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293, 1294).
  • KG, 27.06.2002 - 19 WF 105/02

    Sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors gegen einen Beschluss des Amtsgerichts ; …

    An dieser Rechtsansicht, die von einer Vielzahl anderer Oberlandesgerichte geteilt wird (z.B. OLG Braunschweig MDR 2001, 696; OLG Brandenburg MDR 2001, 573; JAmt 2001, 143; SchlHOLG OLGR 2000, 177 ff; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293) hält der Senat auch in Kenntnis abweichender Auffassungen fest.

    Insbesondere obliegt ihm nicht eine Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung (ebenso z.B. SchlHOLG OLGR 2000, 177 ff; OLG Brandenburg MDR 2001, 573; JAmt 2001, 143; OLG Braunschweig MDR 2001, 696).

    Es ist aber - zumindest wenn sich das Kind ihm gegenüber artikulieren kann, wie hier - grundsätzlich nicht Aufgabe des Verfahrenspflegers, weitergehende Ermittlungen bei dem Jugendamt oder sonstigen Auskunftspersonen anzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 6.6.2000; ebenso z.B. OLG Brandenburg MDR 2001, 573; JAmt 2001, 143;… SchlHOLG a.a.O.;… OLG Frankfurt a.a.O.;… OLG Braunschweig a.a.O.).

    Eine Teilnahme an solchen Konferenzen überschreitet nach Auffassung des Senats deutlich die auf die Beteiligung an dem gerichtlichen Verfahren beschränkte Aufgabenstellung des Verfahrenspflegers (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 6.6.2000;… ebenso z.B. OLG Braunschweig a.a.O.; OLG München OLGR 2000, 304; OLG Brandenburg, JAmt 2001, 143 sowie MDR 2001, 573).

  • OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 9 WF 215/03

    Vergütung des Verfahrenspflegers für ein minderjähriges Kind

    Für den Verfahrenspfleger als subjektivem Interessenvertreter des Kindes (…BT-Drucks. 13/4899, S. 129 f), gehören die über die Ermittlung des Kindeswillens hinausgehenden Ermittlungen, insbesondere hinsichtlich der nach dem objektiven Kindeswohl angezeigten Maßnahmen, und die Erforschung der dem Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung nicht zu seinen Aufgaben (erkennender Senat, ZfJ 2002, 233, 234 und FPR 2002, 280 sowie MDR 2001, 573 m.w.N. und FamRZ 2001, 692, 693; OLG Düsseldorf, FamRZ 2003, 190; KG, FamRZ 2002, 1661 und KGR Berlin 2001, 385, 386; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2002, 408), auch wenn diese Tätigkeit nützlich und möglicherweise zur Konfliktlösung beitragen kann.

    Der Verfahrenspfleger soll nicht eigenmächtig erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes und ggf. bestehende weitere Hilfsmöglichkeiten mit den weiteren Verfahrensbeteiligten erörtern und erforschen (erkennender Senat, MDR 2001, 573 und FamRZ 2001, 692, 693; KG, FamRZ 2000, 1300, 1301; OLG München, FamRZ 2002, 563; a.A. OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 1166; OLG Düsseldorf, FamRZ 2003, 167).

  • KG, 17.07.2003 - 19 WF 120/03

    Vergütung des Verfahrenspflegers: Umfang der Aufgaben; Zeitaufwand für Abfassung …

    An dieser Rechtsansicht, die von einer Vielzahl anderer Oberlandesgerichte geteilt wird (z.B. OLG Braunschweig MDR 2001, 696; OLG Brandenburg MDR 2001, 573; JAmt 2001, 143; SchlHOLG OLGR 2000, 177 ff; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293) hält der Senat fest.

    Insbesondere obliegt ihm nicht eine Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung und die Abgabe entsprechender Empfehlungen (ebenso z.B. SchlHOLG, OLGR 2000, 177 ff; OLG Brandenburg MDR 2001, 573; JAmt 2001, 143; OLG Braunschweig MDR 2001, 696).

    Es ist aber grundsätzlich nicht Aufgabe des Verfahrenspflegers, weitergehende Ermittlungen im Umfeld, bei dem Jugendamt oder sonstigen Auskunftspersonen anzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 6.6.2000; ebenso z.B. OLG Brandenburg MDR 2001, 573; JAmt 2001, 143;… SchlHOLG a.a.O.;… OLG Frankfurt a.a.O.;… OLG Braunschweig a.a.O.).

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