Rechtsprechung
| BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung gegenüber ordentlich unkündbarer Arbeitnehmerin
- Judicialis
BGB § 174; ; BGB § 626; ; BAT § 53 Abs. 3; ; BAT § 54; ; BAT § 55 Abs. 1; ; BAT § 71; ; BPersVG § 72; ; BPersVG § 79
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Personalratsbeteiligung - Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung - Ordentlich unkündbare Arbeitnehmerin
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung gegenüber ordentlich unkündbarer Arbeitnehmerin.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Krankheitsbedingte Kündigung gegenüber ordentlich unkündbarer Arbeitnehmerin
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Ündigungsschutz; außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 11.11.1998 - 2 Ca 1417/98
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.07.1999 - 6 Sa 2/99
- BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
Papierfundstellen
- BAGE 96, 65
- NJW 2001, 1229
- MDR 2001, 573
- NZA 2001, 219
- BB 2001, 210
- BB 2001, 418
- DB 2001, 338
Wird zitiert von ... (83) Zitiert selbst (11)
- BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags
Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
Die Beklagte hat jedoch keine außerordentliche Kündigung beabsichtigt und erklärt, die nur die gemäß § 53 Abs. 3 BAT tarifvertraglich ausgeschlossene ordentliche Kündigung ersetzen sollte und bei der dementsprechend zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs eine der einschlägigen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist einzuräumen gewesen wäre (vgl. dazu BAG 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 = EzA BGB § 626 nF Nr. 177; BAG 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 28 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8, zu II 2 d bb der Gründe; BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu IV der Gründe).Sollte sich danach herausstellen, daß die streitige Kündigung nur unter Einräumung einer der ordentlichen Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Schluß des Kalendervierteljahres entsprechenden Auslauffrist wirksam sein könnte, wäre an sich eine entsprechende Umdeutung in Betracht zu ziehen, denn schon nach dem Inhalt des Kündigungsschreibens entspricht es erkennbar dem mutmaßlichen Willen der Beklagten, das Arbeitsverhältnis jedenfalls zum 31. Dezember 1998 zu beenden, wenn dies zum 30. Juni 1998 nicht möglich ist (vgl. BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - zVv., zu IV der Gründe).
Vorliegend scheitert jedoch die Umdeutung daran, daß es an der Durchführung des Mitbestimmungsverfahrens gemäß § 72, § 79 Abs. 1 BPersVG fehlt (vgl. BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - aaO).
- BAG, 09.09.1992 - 2 AZR 190/92
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
Eine außerordentliche Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten kommt in der Regel nur dann in Betracht, wenn eine ordentliche Kündigung tariflich oder vertraglich ausgeschlossen ist, wobei grundsätzlich eine der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist einzuhalten ist (im Anschluß an BAG 9. September 1992 - 2 AZR 190/92 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 3 = EzA BGB § 626 nF Nr. 142).Eine außerordentliche Kündigung kommt allerdings in der Regel nur dann in Betracht, wenn eine ordentliche Kündigung tariflich oder vertraglich ausgeschlossen ist, wobei in diesen Fällen grundsätzlich eine der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist einzuhalten ist (vgl. BAG 9. September 1992 - 2 AZR 190/92 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 3 = EzA BGB § 626 nF Nr. 142 mwN).
Ist dagegen eine ordentliche Kündigung möglich, so ist die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist regelmäßig zumutbar, zumal der Arbeitgeber gewöhnlich bereits von seiner Entgeltfortzahlungspflicht befreit ist (BAG 16. Dezember 1960 - 1 AZR 429/58 - AP GewO § 133c Nr. 3; BAG 9. September 1992 - 2 AZR 190/92 - aaO).
- BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97
Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei …
Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
Das angefochtene Urteil hat verkannt, daß nach der Entscheidung des Senats vom 5. Februar 1998 (- 2 AZR 227/98 - BAGE 88, 10) die Gleichstellung einer außerordentlichen Kündigung hinsichtlich der Betriebsrats- bzw. Personalratsbeteiligung mit einer ordentlichen Kündigung nur dann geboten ist, wenn sie zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs mit einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist erklärt wurde.Der Senat hält insoweit daran fest, daß die Betriebsrats- bzw. Personalratsbeteilgung bei einer außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist gegenüber einem ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer wie bei einer ordentlichen Kündigung erfolgen muß (vgl. BAG 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10 = AP BGB § 626 Nr. 143 m. zust. Anm. Höland = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 2 m. zust. Anm. Walker).
- BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98
Außerordentliche Verdachtskündigung
Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
Die Beklagte hat jedoch keine außerordentliche Kündigung beabsichtigt und erklärt, die nur die gemäß § 53 Abs. 3 BAT tarifvertraglich ausgeschlossene ordentliche Kündigung ersetzen sollte und bei der dementsprechend zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs eine der einschlägigen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist einzuräumen gewesen wäre (vgl. dazu BAG 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 = EzA BGB § 626 nF Nr. 177; BAG 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 28 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8, zu II 2 d bb der Gründe; BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu IV der Gründe).Eine derartige außerordentliche Kündigung gegenüber einem tarifvertraglich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer kann nur dann wirksam erfolgen, wenn bei unterstellter Kündbarkeit eine fristlose Kündigung gemäß § 626 BGB wirksam wäre (vgl. BAG 12. August 1998 - 2 AZR 923/98 - aaO; BAG 6. Juli 2000 - 2 AZR 454/99 - nv., zu II 2 c ee der Gründe).
- BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 455/95
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
Die von der Revision aufgeworfene Frage, wie die Notwendigkeit einer Mitwirkung des Personalrats gemäß § 72, § 79 Abs. 1 BPersVG mit der Frist des § 626 Abs. 2 BGB in Einklang zu bringen sei, stellt sich vorliegend nicht; bei einer, noch dazu auf demselben Grundleiden beruhenden, dauernden Krankheitsanfälligkeit liegt nämlich ebenso ein Dauertatbestand vor, wie im Fall einer dauernden krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit (vgl. BAG 21. März 1996 - 2 AZR 455/95 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 8 = EzA BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 10). - BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 107/91
Kündigung durch Prokuristen ohne Vorlage einer Vollmachtsurkunde
Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
Bei einem Prokuristen reicht es zB aus, daß dessen Prokura im Handelsregister eingetragen und vom Registergericht bekannt gemacht wurde (BAG 11. Juli 1991 - 2 AZR 107/91 - AP BGB § 174 Nr. 9 = EzA BGB § 174 Nr. 9). - BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98
Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung
Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
Die Beklagte hat jedoch keine außerordentliche Kündigung beabsichtigt und erklärt, die nur die gemäß § 53 Abs. 3 BAT tarifvertraglich ausgeschlossene ordentliche Kündigung ersetzen sollte und bei der dementsprechend zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs eine der einschlägigen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist einzuräumen gewesen wäre (vgl. dazu BAG 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 = EzA BGB § 626 nF Nr. 177; BAG 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 28 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8, zu II 2 d bb der Gründe; BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu IV der Gründe). - BAG, 30.05.1972 - 2 AZR 298/71
Kündigungsbefugnis - Personalabteilungsleiter
Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
Das Inkenntnissetzen im Sinne des § 174 Satz 2 BGB gegenüber den Betriebsangehörigen liegt in der Regel darin, daß der Arbeitgeber bestimmte Mitarbeiter - zB durch die Bestellung zum Prokuristen, Generalbevollmächtigten oder Leiter der Personalabteilung - in eine Stellung beruft, mit der das Kündigungsrecht verbunden zu sein pflegt (BAG 30. Mai 1972 - 2 AZR 298/71 - BAGE 24, 273). - BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88
Kündigung: Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst - Kündigungsvollmacht eines …
Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
Im öffentlichen Dienst genügen zwar nicht intern praktizierte Verwaltungsregelungen, die nicht bekannt gegeben wurden (BAG 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 7 = EzA BGB § 174 Nr. 6). - BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 454/99
Außerordentliche Verdachtskündigung
Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
Eine derartige außerordentliche Kündigung gegenüber einem tarifvertraglich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer kann nur dann wirksam erfolgen, wenn bei unterstellter Kündbarkeit eine fristlose Kündigung gemäß § 626 BGB wirksam wäre (…vgl. BAG 12. August 1998 - 2 AZR 923/98 - aaO; BAG 6. Juli 2000 - 2 AZR 454/99 - nv., zu II 2 c ee der Gründe). - BAG, 16.12.1960 - 1 AZR 429/58
Absolute Kündigungsgründe - Abschließende Aufzählung
- BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13
Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung
Rn. 16 c) Auch häufige Kurzerkrankungen können einen Dauertatbestand darstellen (vgl. BAG 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 - zu B I 1 b der Gründe; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - zu III der Gründe, BAGE 96, 65).Aus der Entscheidung des Senats vom 18. Oktober 2000 (- 2 AZR 627/99 - zu III der Gründe, BAGE 96, 65) ergibt sich nichts anderes.
Eine außerordentliche Kündigung kommt daher nur in eng begrenzten Fällen in Betracht, etwa wenn die ordentliche Kündigung aufgrund tarifvertraglicher oder einzelvertraglicher Vereinbarungen ausgeschlossen ist (…BAG 20. Dezember 2012 - 2 AZR 32/11 - Rn. 14; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - zu II 3 der Gründe, BAGE 96, 65).
- BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06
Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht
Allerdings genügt etwa die öffentlich bekannt gemachte Befugnis zur Vertretung auf Grund eines Erlasses des zuständigen Ministers (BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - BAGE 96, 65). - BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10
Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis
Rn. 29 aa) Zwar genügt grundsätzlich die öffentliche Bekanntmachung der Kündigungsbefugnis für ein Inkenntnissetzen von der Kündigungsbefugnis (BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - BAGE 96, 65, 69).
- BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16
Außerordentliche fristlose Kündigung - Drohung
Rn. 65 d) Sollte das Landesarbeitsgericht erneut zu dem Ergebnis gelangen, dem beklagten Land sei es jedenfalls zumutbar gewesen, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der (fiktiven) Frist für eine ordentliche Kündigung fortzusetzen, wird es zu prüfen haben, ob eine Umdeutung in eine außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist in Betracht kommt, insbesondere ob die dafür erforderlichen personalvertretungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind (zum grundsätzlichen Erfordernis, die Beteiligung wie bei einer ordentlichen Kündigung durchzuführen BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - zu III der Gründe, BAGE 96, 65). - BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01
Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren …
Zum anderen muß auch in diesen Fällen die Vertrauensgrundlage dermaßen schwer gestört sein, daß jede weitere Zusammenarbeit für den Arbeitgeber unzumutbar ist und es auf die Frage, wie lange das Arbeitsverhältnis noch - fiktiv - bestehen könnte, nicht ankommt (Senat 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - BAGE 92, 184, 200; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - BAGE 96, 65; 13. April 2000 - 2 AZR 259/99 - BAGE 94, 228; Preis/Hamacher in FS zum 50-jährigen Bestehen der Arbeitsgerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz S 245, 266; Schwerdtner in FS Kissel S 1077, 1089 f.; Bröhl in FS Schaub S 55, 60). - BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05
Außerordentliche Kündigung
Auch in diesen Fällen muss die Vertrauensgrundlage dermaßen schwer gestört sein, dass jede weitere Zusammenarbeit für den Arbeitgeber unzumutbar ist und es auf die Frage, wie lange das Arbeitsverhältnis noch dauerhaft - fiktiv - bestehen könnte, nicht ankommt (Senat 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 1; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - BAGE 96, 65; 13. April 2000 - 2 AZR 259/99 -BAGE 94, 228; Bröhl in FS Schaub S. 55, 60; ders. Die außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist S. 130 und 148; Preis/Hamacher in FS zum 50-jährigen Bestehen der Arbeitsgerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz S. 245, 266; Schwerdtner in FS Kissel S. 1077, 1089 f.). - BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 727/09
Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag
das Kündigungsrecht des jeweiligen Inhabers der in der Satzung oder im Erlass genannten Stelle, zurechnen lassen (… Senat 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - Rn. 50, BAGE 119, 311; BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - BAGE 96, 65, 69). - BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 579/12
Kündigung wegen Kirchenaustritts
Ist der Arbeitnehmer aber ordentlich nicht kündbar und führt gerade der Ausschluss der ordentlichen Kündigung zu einer unzumutbaren Belastung des Arbeitgebers, weil dieser dann, obwohl er den Arbeitnehmer nicht mehr einsetzen kann, noch für lange Zeit an den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gebunden wäre, kann auch eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein (vgl. zur krankheitsbedingt mangelnden Einsetzbarkeit BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - zu II 3 der Gründe, BAGE 96, 65 ;… zur betriebsbedingt mangelnden Einsetzbarkeit BAG 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 14 mwN). - BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08
Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit
Dies gilt auch dann, wenn schon zuvor die Möglichkeit einer entsprechenden Umdeutung bestanden hätte (vgl. dazu Senat 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - zu III der Gründe, BAGE 96, 65; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - zu B IV der Gründe, BAGE 95, 78), das Gericht sie aber - wie im Streitfall - unterlassen hat.Liegt eine dauerhafte Leistungsunfähigkeit vor, kann dies den Arbeitgeber bei tariflichem Ausschluss der ordentlichen Kündbarkeit des Arbeitnehmers jedenfalls zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung mit einer der ordentlichen Kündigung entsprechenden Auslauffrist berechtigen (Senat 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 - zu B I 5 b der Gründe mwN, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 626 Krankheit Nr. 1; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - zu II 3 der Gründe, BAGE 96, 65).
- BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 242/05
Außerordentliche Kündigung - Unkündbarkeit
Nach der ständigen Senatsrechtsprechung (5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - BAGE 96, 65) ist bei einer außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist nach § 626 BGB, die trotz des tariflichen Ausschlusses der ordentlichen Kündigung zulässig ist, dem Arbeitnehmer ein Schutzstandard zu gewähren, der dem der ordentlichen Kündigung entspricht.An eine Kündigung wegen Erkrankung eines Arbeitnehmers ist allerdings schon bei einer ordentlichen Kündigung ein strenger Maßstab anzulegen, so dass nur in eng begrenzten Ausnahmefällen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem kranken Arbeitnehmer für den Arbeitgeber iSd. § 626 Abs. 1 BGB unzumutbar sein kann (18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - AP LPVG Niedersachsen § 28 Nr. 1 = EzA BGB § 626 Krankheit Nr. 4; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - BAGE 96, 65, jeweils mwN).
So hat der Senat bereits in einem Fall, in dem an die damalige Klägerin nach § 37 Abs. 2 BAT bis zum Ende der 26. Woche seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit Krankenbezüge zu zahlen gewesen wären, ua. unter Hinweis auf diesen Umstand die Sache an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen zur Prüfung, ob nicht sogar eine außerordentliche Kündigung ohne Auslauffrist nach § 626 Abs. 1 BGB rechtswirksam war (18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - BAGE 96, 65).
- BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12
Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum
- BGH, 20.10.2008 - II ZR 107/07
Kündigung des GmbH-Geschäftsführers durch Bevollmächtigten
- BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 153/03
Arbeitsvertrag auf Lebenszeit des Arbeitgebers
- BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09
Außerordentliche Änderungskündigung - tarifliche Unkündbarkeit
- BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 388/07
Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist - Umdeutung in ordentliche Kündigung …
- OLG Celle, 14.09.2016 - 3 U 230/15
Kündigung eines seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreifen Bausparvertrages durch …
- BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 288/13
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist
- BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 616/99
Personalvertretung; Gruppenangelegenheiten; krankheitsbedingte außerordentliche …
- BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 343/11
Sonderkündigungsschutz für Mandatsträger
- BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 601/02
Außerordentliche Kündigung - dauernde Leistungsunfähigkeit
- BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 825/12
Außerordentliche Änderungskündigung zur Herabgruppierung
- BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00
Tarifliche Unkündbarkeit - außerordentliche Kündigung - Annahme von Belohnungen …
- BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 36/04
Außerordentliche Kündigung
- LAG Hamburg, 16.04.2013 - 2 Sa 107/12
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist
- BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 843/12
Kündigung im öffentlichen Dienst - Beteiligung der Personalvertretung
- ArbG Duisburg, 14.09.2009 - 3 Ca 1336/09
Raucherpausen ohne Ausstempeln rechtfertigen fristlose Kündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2016 - 3 Sa 387/16
Außerordentliche Kündigung - Volksverhetzung - Beleidigung - Facebook
- LAG Hessen, 08.03.2001 - 12 Sa 251/00
Beteiligung des Personalrates bei einer außerordentlichen Kündigung eines …
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2014 - 3 Sa 423/13
Fristlose Kündigung wegen Verletzung der Nachweispflicht
- LSG Sachsen, 12.11.2008 - L 1 AL 2/05
Rückzahlung eines Eingliederungszuschusses für ältere Arbeitnehmer nach Auflösung …
- LAG Hamm, 26.04.2007 - 17 Sa 1914/06
Außerordentliche Kündigung wegen des gegen den Gekündigten bestehenden Verdachts, …
- LAG Hamm, 08.03.2007 - 17 Sa 1604/06
Kein Beweisverwertungsverbot bzgl. der durch Detektiveinsatz gewonnenen …
- BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 624/99
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung gegenüber ehemaligen …
- LAG Nürnberg, 27.11.2013 - 8 Sa 89/13
Kündigung - Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit - Darlegungs- und Beweislast - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.04.2013 - 6 Sa 529/12
Zurückweisung einer Kündigung wegen fehlender Vollmachtsvorlage
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2013 - 6 Sa 481/12
Fristlose Kündigung wegen Körperverletzung "im Amt"
- LAG Hamm, 19.12.2006 - 5 Sa 642/06
Zwei-Wochen-Frist bei außerordentlicher Kündigung
- LSG Schleswig-Holstein, 02.03.2010 - L 3 AL 58/08
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs wegen Entlassungsentschädigung bei zeitlich …
- ArbG Hamburg, 09.11.2012 - 14 Ca 214/12
Fristlose krankheitsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist
- BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 844/12
Kündigung im öffentlichen Dienst - Beteiligung der Personalvertretung
- LAG Köln, 16.10.2002 - 8 Sa 761/02
Unkündbarkeit, außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist, Personalrat, …
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2011 - 25 Sa 2421/10
Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers - Verdacht des Arbeitszeitbetrugs …
- LSG Bayern, 02.07.2002 - L 11 AL 278/00
Voraussetzungen eines Eingliederungszuschusses im Rahmen der Arbeitsförderung; …
- LAG Hamm, 02.11.2006 - 17 Sa 646/06
Außerordentliche Kündigung und falsche Dokumentation der Arbeitszeit im Wege der …
- LAG Niedersachsen, 28.04.2008 - 9 Sa 1325/07
Befugnis eines einem Personalleiter übergeordneten Bereichsleiters zur Erklärung …
- LAG Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 13 Sa 135/11
Zurückweisung eines vom Personalleiter unterschriebenen Kündigungsschreibens …
- LAG Baden-Württemberg, 06.07.2010 - 22 Sa 74/09
Kündigungsbefugnis von Beamten im höheren Verwaltungsdienst - Bekanntmachung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2009 - 9 Sa 720/08
Außerordentliche Kündigung eines ordentlich nicht mehr kündbaren Arbeitnehmers - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2013 - 5 Sa 49/13
Außerordentliche Kündigung einer unkündbaren Mitarbeiterin wegen grober …
- LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2013 - 5 Sa 309/12
Kündigung, außerordentlich, Zurückweisung, Vollmachtsurkunde, Fehlen einer …
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2004 - 11 Sa 23/04
Kündigung einer Wahlbewerberin
- LAG Köln, 08.09.2015 - 12 Sa 682/15
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer tariflich unkündbaren …
- LAG Baden-Württemberg, 10.07.2015 - 12 Sa 20/15
Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus personenbedingten …
- LAG Baden-Württemberg, 20.12.2013 - 12 Sa 35/13
Fristlose Kündigung - Beleidigung
- LAG Berlin, 07.04.2006 - 13 Sa 94/06
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung; Kündigungserklärungsfrist
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2012 - L 18 AL 6/12
Arbeitslosenversicherung: Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs wegen Anrechnung …
- LAG Hessen, 17.05.2010 - 16 Sa 1430/08
Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist, …
- LAG Schleswig-Holstein, 27.07.2004 - 2 Sa 13/04
Kündigung, krankheitsbedingt, Sinnentleerung, Personalrat, Feststellung
- LAG Düsseldorf, 14.10.2003 - 8 Sa 774/03
Außerordentliche Kündigung - schwerbehinderter Arbeitnehmer - …
- LSG Schleswig-Holstein, 16.12.2011 - L 3 AL 6/11
Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen wegen Entlassungsentschädigung - ursächlicher …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2010 - 8 Sa 400/10
Unwirksamkeit einer Verdachtskündigung - Gewalt gegen Schwerbehinderten - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.03.2026 - 4 SLa 146/25
Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist wegen fortwährend …
- ArbG Kaiserslautern, 14.08.2008 - 2 Ca 438/08
- LSG Bayern, 15.10.2002 - L 10 AL 333/99
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur Erstattung von Arbeitslosengeld; Vorliegen …
- VG Frankfurt/Main, 03.06.2013 - 23 K 1165/13
Zustimmungsverweigerung des Personalrats bei außergewöhnlicher Kündigung mit …
- ArbG Hamburg, 26.02.2009 - 29 Ca 422/08
Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit als wichtiger Grund für eine fristlose …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2005 - L 8 AL 537/03
Abgrenzung; Arbeitgeber; Arbeitslosengeld; Arbeitsverhältnis; Auslauffrist; …
- LAG Köln, 24.04.2020 - 10 Sa 508/19
Kündigungsschutz; Personalratsanhörung
- LAG Köln, 24.10.2007 - 3 Sa 712/07
Personalratsanhörung, Vollständigkeit, Steuergeheimnis
- ArbG Gießen, 27.02.2018 - 9 Ca 244/17
- LSG Baden-Württemberg, 13.12.2007 - L 7 AL 3603/07
- LAG Köln, 29.10.2007 - 14 Sa 537/07
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung
- LAG Köln, 15.11.2006 - 7 Sa 604/06
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist; Anspruch …
- LSG Baden-Württemberg, 17.04.2015 - L 12 AL 160/14
- Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirch, 18.12.2008 - 1 KG 25/08
- MAVG der Nordelbischen Ev.-Luth Kirche, 18.12.2008 - 1 KG 25/08
- Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirch, 19.05.2005 - 1 KG 6/05
- MAVG der Nordelbischen Ev.-Luth Kirche, 19.05.2005 - 1 KG 6/05
- MAVG der Nordelbischen Ev.-Luth Kirche, 07.12.2004 - 1 KG 31/04
- Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirch, 07.12.2004 - 1 KG 31/04
- Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirch, 02.12.2004 - 1 KG 43/04
- MAVG der Nordelbischen Ev.-Luth Kirche, 02.12.2004 - 1 KG 43/04
- ArbG Düsseldorf, 13.02.2025 - 10 Ca 5537/24
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 12.02.2001 - 9 WF 19/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGG § 50 Abs. 5; ; FGG § 67 Abs. 3 Satz 3; ; FGG § 56 g Abs. 5 Satz 1; ; FGG § 56 Abs. 3; ; FGG § 50 Abs. 1; ; BVormVG § 1
- rechtsportal.de
FGG § 50 Abs. 1
Umfang der Vergütung des Verfahrenspflegers eines minderjährigen Kindes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrenspfleger; Aufwendungsanspruch; Vergütungsanspruch; Überschreitung des Aufgabenbereiches
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lübben - 30 F 172/98
- OLG Brandenburg, 12.02.2001 - 9 WF 19/01
Papierfundstellen
- MDR 2001, 573
- FamRZ 2001, 1541
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
Gegenläufige Kindesrückführungsanträge
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2001 - 9 WF 19/01
Der Verfahrenspfleger hat also nur das eigene Interesse des Kindes zu erkennen und zu formulieren (ausdrücklich BVerfG FamRZ 1999, 85, 87); er hat darauf hinzuwirken, dass das Verfahren - soweit dies möglich ist - kindgerecht gestaltet wird und dem Kind in dem Verfahren bei Bedarf zur Seite zu stehen (…BT-Drucks. 13/4899, S. 130). - OLG Frankfurt, 24.06.1999 - 6 WF 96/99
Umgangsrechtsverfahren: Anfechtung der Verfahrenspflegerbestellung; Aufgaben des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2001 - 9 WF 19/01
Als "reiner Parteivertreter" ist es dagegen nicht seine Aufgabe, sich an der Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung zu beteiligen, insbesondere keine über die bloße Ermittlung des Kindeswillens hinausgehende Ermittlungen anzustellen (SchlHOLG, OLG-R 2000, 177 ff.; KG FamRZ 2000, 1300; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293, 1294). - KG, 06.06.2000 - 19 WF 2735/00
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2001 - 9 WF 19/01
Als "reiner Parteivertreter" ist es dagegen nicht seine Aufgabe, sich an der Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung zu beteiligen, insbesondere keine über die bloße Ermittlung des Kindeswillens hinausgehende Ermittlungen anzustellen (SchlHOLG, OLG-R 2000, 177 ff.; KG FamRZ 2000, 1300; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293, 1294).
- KG, 27.06.2002 - 19 WF 105/02
Sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors gegen einen Beschluss des Amtsgerichts ; …
An dieser Rechtsansicht, die von einer Vielzahl anderer Oberlandesgerichte geteilt wird (z.B. OLG Braunschweig MDR 2001, 696; OLG Brandenburg MDR 2001, 573; JAmt 2001, 143; SchlHOLG OLGR 2000, 177 ff; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293) hält der Senat auch in Kenntnis abweichender Auffassungen fest.Insbesondere obliegt ihm nicht eine Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung (ebenso z.B. SchlHOLG OLGR 2000, 177 ff; OLG Brandenburg MDR 2001, 573; JAmt 2001, 143; OLG Braunschweig MDR 2001, 696).
Es ist aber - zumindest wenn sich das Kind ihm gegenüber artikulieren kann, wie hier - grundsätzlich nicht Aufgabe des Verfahrenspflegers, weitergehende Ermittlungen bei dem Jugendamt oder sonstigen Auskunftspersonen anzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 6.6.2000; ebenso z.B. OLG Brandenburg MDR 2001, 573; JAmt 2001, 143;… SchlHOLG a.a.O.;… OLG Frankfurt a.a.O.;… OLG Braunschweig a.a.O.).
Eine Teilnahme an solchen Konferenzen überschreitet nach Auffassung des Senats deutlich die auf die Beteiligung an dem gerichtlichen Verfahren beschränkte Aufgabenstellung des Verfahrenspflegers (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 6.6.2000;… ebenso z.B. OLG Braunschweig a.a.O.; OLG München OLGR 2000, 304; OLG Brandenburg, JAmt 2001, 143 sowie MDR 2001, 573).
- OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 9 WF 215/03
Vergütung des Verfahrenspflegers für ein minderjähriges Kind
Für den Verfahrenspfleger als subjektivem Interessenvertreter des Kindes (…BT-Drucks. 13/4899, S. 129 f), gehören die über die Ermittlung des Kindeswillens hinausgehenden Ermittlungen, insbesondere hinsichtlich der nach dem objektiven Kindeswohl angezeigten Maßnahmen, und die Erforschung der dem Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung nicht zu seinen Aufgaben (erkennender Senat, ZfJ 2002, 233, 234 und FPR 2002, 280 sowie MDR 2001, 573 m.w.N. und FamRZ 2001, 692, 693; OLG Düsseldorf, FamRZ 2003, 190; KG, FamRZ 2002, 1661 und KGR Berlin 2001, 385, 386; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2002, 408), auch wenn diese Tätigkeit nützlich und möglicherweise zur Konfliktlösung beitragen kann.Der Verfahrenspfleger soll nicht eigenmächtig erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes und ggf. bestehende weitere Hilfsmöglichkeiten mit den weiteren Verfahrensbeteiligten erörtern und erforschen (erkennender Senat, MDR 2001, 573 und FamRZ 2001, 692, 693; KG, FamRZ 2000, 1300, 1301; OLG München, FamRZ 2002, 563; a.A. OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 1166; OLG Düsseldorf, FamRZ 2003, 167).
- KG, 17.07.2003 - 19 WF 120/03
Vergütung des Verfahrenspflegers: Umfang der Aufgaben; Zeitaufwand für Abfassung …
An dieser Rechtsansicht, die von einer Vielzahl anderer Oberlandesgerichte geteilt wird (z.B. OLG Braunschweig MDR 2001, 696; OLG Brandenburg MDR 2001, 573; JAmt 2001, 143; SchlHOLG OLGR 2000, 177 ff; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293) hält der Senat fest.Insbesondere obliegt ihm nicht eine Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung und die Abgabe entsprechender Empfehlungen (ebenso z.B. SchlHOLG, OLGR 2000, 177 ff; OLG Brandenburg MDR 2001, 573; JAmt 2001, 143; OLG Braunschweig MDR 2001, 696).
Es ist aber grundsätzlich nicht Aufgabe des Verfahrenspflegers, weitergehende Ermittlungen im Umfeld, bei dem Jugendamt oder sonstigen Auskunftspersonen anzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 6.6.2000; ebenso z.B. OLG Brandenburg MDR 2001, 573; JAmt 2001, 143;… SchlHOLG a.a.O.;… OLG Frankfurt a.a.O.;… OLG Braunschweig a.a.O.).
- KG, 11.07.2002 - 19 WF 158/02
Vergütungsfähigkeit und Zeitaufwand des Verfahrenspflegers für …
An dieser Rechtsansicht, die von einer Vielzahl anderer Oberlandesgerichte geteilt wird (z.B. OLG Braunschweig MDR 2001, 696; OLG Brandenburg MDR 2001, 573; JAmt 2001, 143; SchlHOLG OLGR 2000, 177 ff; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293) hält der Senat auch in Kenntnis abweichender Auffassungen fest.Im Übrigen überschreitet die Teilnahme an Hilfekonferenzen die auf die Beteiligung an dem gerichtlichen Verfahren beschränkte Aufgabenstellung des Verfahrenspflegers (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 6.6.2000;… ebenso z.B. OLG Braunschweig aaO; OLG München OLGR 2000, 304; OLG Brandenburg, JAmt 2001, 143 sowie MDR 2001, 573).
- OLG Frankfurt, 26.04.2006 - 1 WF 263/05
Verfahrenspfleger für das minderjährige Kind: Umfang der vergütungsfähigen …
Die Auffassung, dass Gespräche mit den Eltern nicht zum Aufgabenkreis des Verfahrenspflegers gehören oder allenfalls äußerst restriktiv zuzulassen seien (…so: Kammergericht, FamRZ 2000, S. 1300; OLG Brandenburg, FamRZ 2001, S. 1541 f. und FamRZ 2002, S. 626), ist abzulehnen.Die in Rechtsprechung und Literatur teilweise vertretene Auffassung, dass Gespräche mit den Eltern nicht zum Aufgabenkreis des Verfahrenspflegers gehören oder allenfalls äußerst restriktiv zuzulassen seien (…so: Kammergericht, FamRZ 2000, S. 1300; OLG Brandenburg, FamRZ 2001, S. 1541 f. und FamRZ 2002, S. 626), ist danach ebenso abzulehnen wie die Auffassung, dass im Rahmen der Tätigkeit eines Verfahrenspflegers Gespräche mit dem Jugendamt, der das Kind betreuenden Kindergärtnerin oder der das Kind unterrichtenden Lehrerin grundsätzlich ausgeschlossen seien.
- OLG Stuttgart, 29.10.2002 - 8 WF 20/02
Verfahrenspflegschaft: Aufgabenbereich und Vergütung des Verfahrenspflegers in …
Gegenstand der Bestellung des Verfahrenspflegers ist es dagegen grundsätzlich nicht, darüber hinaus Tatsachen zu ermitteln, Nachforschungen für die bestmögliche Entscheidung anzustellen, Hilfepläne zu erstellen, erzieherische oder therapeutische Maßnahmen zu ergreifen oder zwischen den übrigen Verfahrensbeteiligten zu vermitteln; dies bleibt Aufgabe des Gerichts und des Jugendamts (vgl. zB OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293; 2002, 335; KG FamRZ 2000, 1300; KGRep 2001, 383; 2001, 385; OLG Schleswig OLGRep 2000, 177; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 692; 2001, 1541; 2002, 626; OLG Braunschweig FamRZ 2001, 776; OLG Dresden FamRZ 2002, 968; OLGRep 2002, 368; OLG Naumburg 14 WF 75/01 - jurisRspr = OLGRep 2001, 559 (LS); OLG Rostock FamRZ 2002, 969 = JurBüro 2002, 157). - OLG Stuttgart, 10.09.2002 - 8 WF 26/02
Verfahrenspflegervergütung: Umfang der vergütungsfähigen Tätigkeiten des …
2001, 383; 2001, 385; OLG Schleswig OLG Rep. 2000, 177; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 335; FamRZ 1999, 1293; OLG Braunschweig FamRZ 2001, 776; OLG Rostock FamRZ 2002, 969; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 692; FamRZ 2002, 626 und FamRZ 2001, 1541). - OLG Frankfurt, 17.04.2008 - 1 WF 68/08
Verfahrenspfleger für das minderjährige Kind: Anfechtbarkeit der Bestellung und …
Die in Rechtsprechung und Literatur teilweise vertretene Auffassung, dass Gespräche mit den Eltern nicht zum Aufgabenkreis des Verfahrenspflegers gehören oder allenfalls äußerst restriktiv zuzulassen seien (…so: Kammergericht, FamRZ 2000, S. 1300; OLG Brandenburg, FamRZ 2001, S. 1541 f. und FamRZ 2002, S. 626), ist danach ebenso abzulehnen wie die Auffassung, dass im Rahmen der Tätigkeit eines Verfahrenspflegers Gespräche mit dem Jugendamt oder sonstigen Einrichtungen oder Bezugspersonen grundsätzlich ausgeschlossen seien. - OLG Brandenburg, 05.06.2008 - 10 WF 1/08
Vergütung und Auslagen eines Verfahrenspflegers im Familienrechtsstreit; Grenzen …
Ebenso wenig sind von seinen Aufgaben als subjektiver Interessenvertreter für das Kind Ermittlungen, Explorationen zur Familienanamnese oder Vermittlungsversuche gedeckt (Senat , Beschluss vom 29.4.2002 - 10 WF 175/01 -, Leitsatz abgedruckt in FamRZ 2004, 817; OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen -, FamRZ 2001, 692; FamRZ 2001, 1541 f.; OLG Rostock, OLGR 2002, 163 f.; OLG Braunschweig, FamRZ 2001, 776 [OLG Braunschweig 20.11.2000 - 1 WF 122/00]). - OLG Brandenburg, 29.04.2002 - 10 WF 175/01
Umfang des Auslagenersatzes und der Vergütung bei Tätigkeiten die nicht im …
Er hat darauf hinzuwirken, dass das Verfahren, soweit möglich, kindgerecht gestaltet wird, und dem Kind in dem Verfahren bei Bedarf zur Seite zu stehen (OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen -, FamRZ 2001, 692; FamRZ 2001, 1541 f.). - OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 9 WF 205/01
Zum Umfang des dem Verfahrenspfleger eines minderjährigen Kindes zustehenden …
- OLG Düsseldorf, 15.03.2002 - 5 WF 287/01
Aufgaben des Verfahrenspflegers
- OLG Köln, 13.06.2001 - 27 WF 70/01
Vergütung des berufsmäßigen Verfahrenspflegers
- OLG Düsseldorf, 08.07.2002 - 7 WF 73/02
Vergütungsfähige Aufgaben des Verfahrenspflegers eines Kindes
- OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 25/04
Klärung einer Aussage des Kindes unter den für die Sorgerechtsentscheidung …
- OLG Koblenz, 09.09.2002 - 11 WF 590/02
Sorgerecht - Verfahrenspfleger: Aufgabenbereich, Umfang der vergütungsfähigen …
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