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Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 29.08.2001

Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.08.2001 - 2 Wx 16/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2640
OLG Köln, 24.08.2001 - 2 Wx 16/01 (https://dejure.org/2001,2640)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.08.2001 - 2 Wx 16/01 (https://dejure.org/2001,2640)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. August 2001 - 2 Wx 16/01 (https://dejure.org/2001,2640)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 58
    Erhebung von Auswärtsgebühren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 58
    Verfahrensrecht und Notarrecht: Auswärtsgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weitere Beschwerde; Grundbuchverkehr; Sachbearbeiter; Bank; Beglaubigungsvermerk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 296
  • FGPrax 2001, 258
  • VersR 2002, 464 (Ls.)
  • Rpfleger 2001, 567
 
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.08.2001 - 14 W 572/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,21163
OLG Koblenz, 29.08.2001 - 14 W 572/01 (https://dejure.org/2001,21163)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.08.2001 - 14 W 572/01 (https://dejure.org/2001,21163)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. August 2001 - 14 W 572/01 (https://dejure.org/2001,21163)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 296
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG München, 16.01.2013 - 11 W 1896/12

    Erfallen der Einigungsgebühr für den Prozessbevollmächtigten des Streithelfers

    Danach fällt für den Prozessbevollmächtigten des Streithelfers eine Einigungsgebühr nur dann an, wenn der zwischen den Prozessparteien abgeschlossene Vergleich auch einen seinem Auftraggeber zuzurechnenden Gegenstand im Verhältnis zu einer oder beiden Parteien regelt (Senatsbeschlüsse vom 15.12.2004 - Az. 11 W 2863/04 sowie vom 17.01.2007 - Az. 11 W 3075/06; OLG Koblenz MDR 2002, 296 ).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2011 - 24 W 106/11

    Erfallen der Einigungsgebühr zu Gunsten des Prozessbevollmächtigten des …

    Im Hinblick auf die Nebenintervention setzt dies nach allgemeiner Auffassung voraus, dass der Vertrag auch die Regelung eines Rechtsverhältnisses des Streithelfers im Verhältnis zu einer der beiden Prozessparteien enthält (OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat, AGS 2008, 589 = OLGR 2009, 94; OLG Brandenburg BeckRS 2008, 11354; KG Berlin JurBüro 2007, 360; OLG Karlsruhe NJW-RR 1996, 447; OLG Koblenz MDR 2002, 296;… Göttlich/Mümmler, RVG 2. Aufl., Seite 645;… Gerold/Schmidt/ Müller-Rabe, RVG, 19. Aufl., VV Nr. 1000, Rn. 102;… Mayer/Kroiß, RVG, 4. Aufl., VV 1000 Rn. 21).
  • OLG Brandenburg, 15.11.2007 - 6 W 34/07

    Tragung der Kosten des Streithelfers durch die von diesem unterstützte Partei; …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Stuttgart, 02.06.2005 - 8 W 209/05

    Vergleichsgebühr für Streithelfer, der nicht selbst Partei ist

    a) Zwar reicht es nach ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum für den Anfall einer Vergleichsgebühr beim Prozessbevollmächtigten eines Streithelfers nicht aus, dass der Streithelfer bei Abschluss eines Vergleichs zwischen den Parteien mitgewirkt hat (Senat, Justiz 1999, 396; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1996, 447, 448; OLG Hamm JurBüro 2002, 194; JurBüro 1990, 1449; OLG Koblenz JurBüro 2002, 193; OLG München JurBüro 1990, 1619; OLG Hamm JurBüro 1995, 426).
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