Rechtsprechung
| BGH, 09.01.2003 - IX ZR 175/02 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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InsO § 130 Abs. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
InsO § 130 Abs. 2
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
InsO § 130 Abs. 2
Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bei Nichterfüllung steuerlicher Verbindlichkeiten - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rückgewähr einer Steuerzahlung im Wege der Insolvenzanfechtung - Bestimmung der Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners - Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses bei Vorliegen von Mängeln - Annahme einer Zahlungsunfähigkeit wegen Steuerrückständen - Vorübergehende ...
- zvi-online.de
InsO § 130 Abs. 2
Laufend steigende Steuerschulden als zwingendes Indiz für Kenntnis der Finanzverwaltung von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners trotz Teilleistung - Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 130 Abs. 2
Kenntnis der Finanzverwaltung von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit durch die Finanzverwaltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 697
- ZIP 2003, 410
- MDR 2003, 473
- NZI 2003, 322
- WM 2003, 400
- BB 2003, 546
- DB 2003, 1677 (Ls.)
- DB 2003, 609
Wird zitiert von ... (55) Zitiert selbst (8)
- BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96
Beginn der Konkursanfechtungsfrist
Auszug aus BGH, 09.01.2003 - IX ZR 175/02
Da sie von der Geschäftsstelle veranlaßt werden, enthalten sie keine richterliche Bestätigung und sind folglich ganz allgemein nicht geeignet, Mängel des Eröffnungsbeschlusses zu ersetzen (BGHZ 137, 49, 53; OLG Köln ZIP 2000, 1343, 1349).Der Eröffnungsbeschluß ist bisher lediglich dann als nichtig angesehen worden, wenn die Unterschrift des Richters als für jede gerichtliche Entscheidung schlechthin konstitutiver Akt versäumt worden war (BGHZ 137, 49).
Das traf zwar in dem Fall des nicht unterschriebenen Eröffnungsbeschlusses (BGHZ 137, 49) auch zu.
Während jedoch dort das nicht unterschriebene Schriftstück sowohl äußerlich als auch inhaltlich lediglich einen unverbindlichen Entwurf darstellte (BGHZ 137, 49, 51) und daher den Erlaß einer gerichtlichen Anordnung nicht erkennen ließ, hat der zuständige Richter im Streitfall zweifelsfrei eine Entscheidung getroffen, die zudem unter Einbeziehung der im Beschluß selbst genannten Aktenstelle einen eindeutigen, alle in § 27 Abs. 2 InsO genannten Merkmale umfassenden Inhalt hat.
- BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01
Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal …
Auszug aus BGH, 09.01.2003 - IX ZR 175/02
Diese Vermutung gilt auch im Rahmen des § 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO (BGHZ 149, 178, 184).Die rückständigen Beträge waren insgesamt so erheblich, daß von lediglich geringfügigen Liquiditätslücken keine Rede sein kann (vgl. dazu BGHZ 149, 178, 186 f).
Ist die Voraussetzung erfüllt, kann sich der in Anspruch genommene Insolvenzgläubiger nicht darauf berufen, daß er selbst den sich aus den Tatsachen zwingend ergebenden Schluß nicht gezogen habe (BGHZ 149, 178, 185).
- BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97
Wirksamkeit eines Konkurseröffnungsbeschlusses bei örtlicher Unzuständigkeit des …
Auszug aus BGH, 09.01.2003 - IX ZR 175/02
a) Der rechtskräftige Beschluß über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist vom Prozeßgericht grundsätzlich auch dann als gültig hinzunehmen, wenn er verfahrensfehlerhaft ergangen ist; denn als in dem dafür vorgesehenen Verfahren ergangener hoheitlicher Akt beansprucht er Geltung gegenüber jedermann, sofern der Entscheidung nicht ausnahmsweise ein Fehler anhaftet, der zur Nichtigkeit führt (BGHZ 113, 216, 218; 138, 40, 44).Wegen der für das Insolvenzverfahren grundlegenden Bedeutung des die Eröffnung anordnenden Beschlusses ist er schon aus Gründen der Rechtssicherheit nur außerordentlich selten als nichtig zu behandeln, hauptsächlich dann, wenn dem Akt infolge des festgestellten Fehlers bereits äußerlich ein für eine richterliche Entscheidung wesentliches Merkmal fehlt (BGHZ 138, 40, 44).
Aus diesen Gründen hat die höchstrichterliche Rechtsprechung den Eröffnungsbeschluß über das Vermögen einer nach damaliger Rechtslage nicht konkursfähigen Gesellschaft als wirksam angesehen (BGHZ 113, 216, 218), ebenso den Beschluß eines örtlich unzuständigen Amtsgerichts, obwohl das an sich zuständige Gericht nach einem anderen als dem angewandten Gesetz über die Verfahrenseröffnung hätte befinden müssen (BGHZ 138, 40).
- BGH, 14.01.1991 - II ZR 112/90
Eröffnung des Konkurses über das Vermögen einer im Handelsregister als …
Auszug aus BGH, 09.01.2003 - IX ZR 175/02
a) Der rechtskräftige Beschluß über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist vom Prozeßgericht grundsätzlich auch dann als gültig hinzunehmen, wenn er verfahrensfehlerhaft ergangen ist; denn als in dem dafür vorgesehenen Verfahren ergangener hoheitlicher Akt beansprucht er Geltung gegenüber jedermann, sofern der Entscheidung nicht ausnahmsweise ein Fehler anhaftet, der zur Nichtigkeit führt (BGHZ 113, 216, 218; 138, 40, 44).Aus diesen Gründen hat die höchstrichterliche Rechtsprechung den Eröffnungsbeschluß über das Vermögen einer nach damaliger Rechtslage nicht konkursfähigen Gesellschaft als wirksam angesehen (BGHZ 113, 216, 218), ebenso den Beschluß eines örtlich unzuständigen Amtsgerichts, obwohl das an sich zuständige Gericht nach einem anderen als dem angewandten Gesetz über die Verfahrenseröffnung hätte befinden müssen (BGHZ 138, 40).
- BGH, 18.07.2002 - IX ZR 195/01
Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz des Schuldners; …
Auszug aus BGH, 09.01.2003 - IX ZR 175/02
Dies folgt auch aus dem Grundsatz, daß gerichtliche Anordnungen erst dann schlechthin unwirksam sind, wenn ihnen ein offenkundiger schwerer Fehler anhaftet (vgl. BGHZ 114, 315, 326; BGH, Urt. v. 18. Juli 2002 - IX ZR 195/01, WM 2002, 1888, 1892, z.V.b. in BGHZ). - BGH, 25.01.2001 - IX ZR 6/00
Gutschriften auf debitorisch geführtem Konto
Auszug aus BGH, 09.01.2003 - IX ZR 175/02
Zahlungseinstellung ist ein nach außen hervortretendes Verhalten des Schuldners, in dem sich typischerweise ausdrückt, daß er wegen eines voraussichtlich dauernden Mangels an Zahlungsmitteln seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann (BGH, Urt. v. 25. Januar 2001 - IX ZR 6/00, NJW 2001, 1650, 1651; st. Rspr.). - BGH, 07.05.1991 - IX ZR 30/90
Benachteiligung der Konkursgläubiger bei Bestehen von Ansprüchen anderer …
Auszug aus BGH, 09.01.2003 - IX ZR 175/02
Dies folgt auch aus dem Grundsatz, daß gerichtliche Anordnungen erst dann schlechthin unwirksam sind, wenn ihnen ein offenkundiger schwerer Fehler anhaftet (vgl. BGHZ 114, 315, 326;… BGH, Urt. v. 18. Juli 2002 - IX ZR 195/01, WM 2002, 1888, 1892, z.V.b. in BGHZ). - OLG Köln, 14.06.2000 - 2 W 85/00
Erforderliche vollständige Sachverhaltsdarstellung in der Beschwerdeentscheidung; …
Auszug aus BGH, 09.01.2003 - IX ZR 175/02
Da sie von der Geschäftsstelle veranlaßt werden, enthalten sie keine richterliche Bestätigung und sind folglich ganz allgemein nicht geeignet, Mängel des Eröffnungsbeschlusses zu ersetzen (BGHZ 137, 49, 53; OLG Köln ZIP 2000, 1343, 1349).
- BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03
Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit
Die in dieser Vorschrift formulierte Vermutung gilt auch im Rahmen des § 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO (BGHZ 149, 178, 184; BGH, Urt. v. 9. Januar 2003 - IX ZR 175/02, ZIP 2003, 410, 411).Es muss sich also mindestens für die beteiligten Verkehrskreise der berechtigte Eindruck aufdrängen, dass der Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen (BGHZ 149, 178, 184 f; BGH, Urt. v. 9. Januar 2003 - IX ZR 175/02, ZIP 2003, 410, 411;… HK-InsO/Kirchhof, aaO § 17 Rn. 25; zur 3-Wochen-Frist vgl. nunmehr BGHZ 163, 134, 139 f).
- BGH, 30.06.2011 - IX ZR 134/10
Insolvenzanfechtung: Zahlungseinstellung des Schuldners
Rn. 16 bb) Entgegen der Würdigung des Berufungsgerichts ist ein zusätzliches Indiz für eine Zahlungseinstellung aus der Nichtzahlung sowie der schleppenden Zahlung von Steuerforderungen durch den Schuldner herzuleiten (BGH, Urteil vom 9. Januar 2003 - IX ZR 175/02, WM 2003, 400, 402;… Beschluss vom 24. April 2008 - II ZR 51/07, ZInsO 2008, 1019 Rn. 6).Die sich immer wieder erneuernden Forderungsrückstände widerlegen die Bewertung des Berufungsgerichts, dass kein wesentlicher Teil der Verbindlichkeiten betroffen war und es sich um lediglich geringfügige Liquiditätslücken handelte (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 2003 - IX ZR 175/02, WM 2003, 400, 402;… vom 11. Februar 2010 - IX ZR 104/07, WM 2010, 711 Rn. 43).
Rn. 21 2. Sofern Zahlungsunfähigkeit gegeben ist, kann von einer Kenntnis des Benachteiligungsvorsatzes des Schuldners bei dem beklagten Land ausgegangen werden, wenn die maßgeblichen Sachbearbeiter des Finanzamts als dessen Vertreter über diesen Umstand im Bilde waren (BGH, Urteil vom 4. Oktober 2001 - IX ZR 81/99, WM 2001, 2181, 2182; vom 9. Januar 2003 - IX ZR 175/02, WM 2003, 400, 402).
- BGH, 18.07.2013 - IX ZR 143/12
Insolvenzanfechtung: Feststellung der Zahlungsunfähigkeit aufgrund von Indizien
Schon eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise kann aber Indizwirkung für eine Zahlungseinstellung haben (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 2003 - IX ZR 175/02, WM 2003, 400, 402;… Beschluss vom 24. April 2008 - II ZR 51/07, ZInsO 2008, 1019 Rn. 6).Die sich immer wieder erneuernden Forderungsrückstände widerlegen die Bewertung des Berufungsgerichts, dass kein wesentlicher Teil der Verbindlichkeiten betroffen war und es sich um lediglich geringfügige Liquiditätslücken handelte (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 2003, aaO;… vom 11. Februar 2010 - IX ZR 104/07, WM 2010, 711 Rn. 43).
- BGH, 13.06.2006 - IX ZB 238/05
Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit; Rechtsfolgen von …
Die Zahlungsunfähigkeit kann, wie § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO verdeutlicht, nicht nur im Wege der Ermittlung der Unterdeckung für einen bestimmten Zeitraum, sondern auch mit Hilfe von Indiztatsachen festgestellt werden (vgl. BGH, Urt. v. 9. Januar 2003 - IX ZR 175/02, WM 2003, 400, 402). - BGH, 11.02.2010 - IX ZR 104/07
Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit des Erwerbs einer Aufrechnungslage
Für eine erfolgreiche Anfechtung muss diese Person dann allerdings gerade der Anfechtungsgegner sein (BGHZ 118, 171, 174;… BGH, Urt. v. 10. Januar 1985 - IX ZR 4/84, ZIP 1985, 363, 365; v. 17. April 1986 - IX ZR 54/85, ZIP 1986, 720, 723;… v. 27. April 1995 aaO; v. 9. Januar 2003 - IX ZR 175/02, ZIP 2003, 410, 412;… MünchKomm-InsO/Kirchhof, aaO § 130 Rn. 40).Rn. 43 Eine bloß vorübergehende Zahlungsstockung liegt nicht vor, wenn es dem Schuldner - wie hier jedenfalls am 12. März 2001 - im Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung schon seit mehreren Monaten nicht gelungen war, seine fälligen Verbindlichkeiten spätestens innerhalb von drei Wochen (BGHZ 163, 134, 139;… BGH, Urt. v. 21. Juni 2007 - IX ZR 231/04, ZIP 2007, 1469, 1471 Rn. 37) auszugleichen und die rückständigen Beträge insgesamt so erheblich waren, dass von lediglich geringfügigen Liquiditätslücken keine Rede sein kann (BGHZ 149, 178, 186 f; BGH, Urt. v. 9. Januar 2003 aaO, ZIP 2003, 410, 411 unter III 1 c).
- BGH, 18.12.2003 - IX ZR 199/02
Anfechtung von Leistungen zur Abwendung eines angekündigten Insolvenzantrags; …
a) Zur Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 2 InsO (siehe hierzu BGHZ 149, 178, 184 ff; BGH, Urt. v. 9. Januar 2003 - IX ZR 175/02, ZIP 2003, 410, 411) hat das Berufungsgericht keine Feststellungen getroffen . - BGH, 21.06.2007 - IX ZR 231/04
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtung einer Zahlung mit Wechsel; Beseitigung …
Die in dieser Vorschrift formulierte Vermutung gilt auch im Rahmen des § 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO (BGHZ 149, 178, 184; BGH, Urt. v. 9. Januar 2003 - IX ZR 175/02, ZIP 2003, 410, 411;… v. 12. Oktober 2006 aaO).Es muss sich also mindestens für die beteiligten Verkehrskreise der berechtigte Eindruck aufdrängen, dass der Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen (BGHZ 149, 178, 184 f; BGH, Urt. v. 9. Januar 2003 aaO;… v. 12. Oktober 2006 aaO).
- BGH, 17.07.2003 - IX ZR 272/02
Anforderungen an den Gläubigerbenachteilungsvorsatz
Das hindert jedoch nicht, im Rahmen von § 286 ZPO insoweit von einer (allerdings widerleglichen) tatsächlichen Vermutung auszugehen (…vgl. Gerhardt/Kreft aaO Rn. 426 m.w.N.; zur Anwendung des § 130 Abs. 2 InsO bei der Finanzverwaltung vgl. BGH, Urt. v. 9. Januar 2003 - IX ZR 175/02, WM 2003, 400, 402;… vgl. für § 30 Nr. 1 Fall 2 KO BGH, Urt. v. 10. Juli 2003 - IX ZR 89/02 z.V.b.). - BFH, 11.08.2005 - VII B 244/04
Anfechtbarkeit von Lohnsteuerzahlungen in der Insolvenz
Hinsichtlich einer Kenntnis des FA von Umständen i.S. von § 131 Abs. 2 InsO hat der BGH geurteilt, dass in der Regel eine solche anzunehmen sei, wenn der seit mehreren Monaten säumige Steuerschuldner lediglich eine Teilzahlung leiste und keine Anhaltspunkte dafür bestünden, dass er in Zukunft die fälligen Forderungen alsbald erfüllen werde (Urteil des BGH vom 9. Januar 2003 IX ZR 175/02, Betriebs-Berater 2003, 546). - KG, 07.12.2018 - 14 U 132/17
Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Abgrenzung …
Schon eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise kann Indizwirkung für eine Zahlungseinstellung haben (BGH…, Urteil vom 09. Juni 2016 - IX ZR 174/15, NJW-RR 2016, 939-942, Rn. 23; BGH…, Urteil vom 07. Mai 2015 - IX ZR 95/14, NJW 2015, 2113-2116, Rn. 19; BGH…, Urteil vom 18. Juli 2013 - IX ZR 143/12, ZIP 2013, 2015-2018, Rn. 12; BGH…, Beschluss vom 24. April 2008 - II ZR 51/07, ZInsO 2008, 1019-1020, Rn. 6; BGH, Urteil vom 09. Januar 2003, IX ZR 175/02, ZInsO 2003, 180-181, Rn. 27 jeweils nach juris).Im Übrigen kann schon eine - wie hier - dauerhaft schleppende Zahlungsweise Indizwirkung für eine Zahlungseinstellung haben (BGH…, Urteil vom 09. Juni 2016 - IX ZR 174/15, NJW-RR 2016, 939-942, Rn. 23; BGH…, Urteil vom 07. Mai 2015 - IX ZR 95/14, NJW 2015, 2113-2116, Rn. 19; BGH…, Urteil vom 18. Juli 2013 - IX ZR 143/12, ZIP 2013, 2015-2018, Rn. 12; BGH…, Beschluss vom 24. April 2008 - II ZR 51/07, ZInsO 2008, 1019-1020, Rn. 6; BGH, Urteil vom 09. Januar 2003, IX ZR 175/02, ZInsO 2003, 180-181, Rn. 27 jeweils nach juris).
Rn. 47 Wie ausgeführt, kann eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise Indizwirkung für eine Zahlungseinstellung haben (BGH…, Urteil vom 09. Juni 2016 - IX ZR 174/15, NJW-RR 2016, 939-942, Rn. 23; BGH…, Urteil vom 07. Mai 2015 - IX ZR 95/14, NJW 2015, 2113-2116, Rn. 19; BGH…, Urteil vom 18. Juli 2013 - IX ZR 143/12, ZIP 2013, 2015-2018, Rn. 12; BGH…, Beschluss vom 24. April 2008 - II ZR 51/07, ZInsO 2008, 1019-1020, Rn. 6; BGH, Urteil vom 09. Januar 2003, IX ZR 175/02, ZInsO 2003, 180-181, Rn. 27 jeweils nach juris).
- OLG Hamm, 16.10.2007 - 27 U 179/06
Zur Abgrenzung der Zahlungsunfähigkeit von der Zahlungseinstellung bei einzelnen …
- BGH, 17.07.2003 - IX ZR 215/02
Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung
- BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 72/03
Bezeichnung des Rubrums und der Entscheidungsformel in einem zu vollstreckenden …
- OLG Hamm, 19.08.2014 - 27 U 25/14
Insolvenzanfechtung der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- OLG Saarbrücken, 24.06.2008 - 4 U 324/07
Insolvenzverfahren: Insolvenzanfechtung auf Grund von Teilleistungen, die der …
- OLG Köln, 12.11.2003 - 2 U 77/03
Verwirklichung der subjektiven Anfechtungsvoraussetzungen
- OLG Saarbrücken, 26.05.2023 - 1 U 44/22
Wesentlicher Verfahrensfehler bei einem Urteil in Urschrift ohne …
- OLG Frankfurt, 14.05.2012 - 13 U 27/10
Ansprüche aus Insolvenzanfechtung (Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO)
- BGH, 12.03.2009 - IX ZR 58/06
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anfechtung von …
- OLG Saarbrücken, 10.07.2012 - 4 U 212/11
Insolvenzanfechtung: Voraussetzung für eine Miteinbeziehung ratierlicher …
- OLG Schleswig, 30.11.2022 - 9 U 56/22
Beweisanzeichen für Gläubigerbenachteiligungsvorsatz
- FG Köln, 18.09.2014 - 4 K 4021/11
Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit einer Aufrechnung
- OLG Saarbrücken, 22.06.2017 - 4 U 96/16
Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Kenntnis vom …
- FG Rheinland-Pfalz, 13.10.2005 - 6 K 2803/04
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für innerhalb des Zeitraums von drei …
- OLG Schleswig, 30.04.2024 - 9 U 86/23
Unentgeltlichkeit in einem Drei-Personen-Verhältnis bei Insolvenzanfechtung
- OLG Dresden, 27.08.2008 - 13 U 129/07
Insolvenzrechtlicher Anfechtungsanspruch hinsichtlich der Auskehr eines Erlöses …
- LG Köln, 01.09.2004 - 91 O 252/02
Leistung von Zahlungen zwecks Erfüllung eines Interconnectionsvertrags; …
- OLG Köln, 30.05.2003 - 2 W 31/03
Bedeutung der im Dreimonatszeitraum vor dem Eröffnungsantrag geleisteten …
- OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 7 U 95/07
Insolvenzanfechtung bei kongruenter Deckung wegen Kenntnis von Umständen, die …
- OLG Frankfurt, 11.05.2015 - 17 U 127/14
Gläubigerbenachteiligung bei Entstehung eines Pfändungspfandrechts durch Abruf …
- OLG Brandenburg, 20.03.2024 - 4 U 34/23
Rückforderung einer Zahlung nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder …
- OLG Frankfurt, 08.07.2009 - 19 U 261/08
- BGH, 13.06.2006 - IX ZB 220/05
Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Insolvenzgrunde der Zahlungsunfähigkeit
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2025 - L 8 BA 28/21
- FG Hessen, 16.10.2012 - 6 K 721/10
Keine Erfüllung des Umsatzsteuererstattungsanspruchs eines Organträgers durch …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2025 - L 14 R 649/23
- FG Berlin, 27.02.2006 - 9 K 9114/05
Keine Lohnsteuerhaftung des früheren Geschäftsführers einer insolventen GmbH, …
- FG Schleswig-Holstein, 03.08.2006 - 5 V 69/06
Ämterübergreifender Informationsaustausch - Kenntnis der Zahlungseinstellung und …
- BGH, 03.02.2005 - IX ZR 47/01
Vorliegen einer Zahlungseinstellung durch den Schuldner; Nichtzahlung fälliger …
- OLG Köln, 10.09.2003 - 2 W 87/03
Zurückgenommener Insolvenzantrag ist keine Grundlage für eine Anfechtung gemäß …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2025 - L 8 BA 106/21
- OLG Hamburg, 21.12.2009 - 1 U 10/09
Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligungsvorsatz durch Zahlung von …
- LG Dessau, 21.10.2005 - 6 O 1902/04
Anspruch eines Insolvenzschuldners auf Rückgewähr der an ein Finanzamt gezahlten …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2024 - L 14 R 60/22
Gewährung einer großen Witwenrente; Fehlen der Unterschrift unter einem Urteil; …
- OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 12 U 34/11
Anfechtung der Leistungen eines Schuldners wegen Gläubigerbenachteiligung durch …
- VG Düsseldorf, 11.09.2013 - 5 K 3499/13
Erfüllung der Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen …
- FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - 1 K 2357/06
Vorliegen eines anfechtbaren Zweitbescheides - Zahlungsunfähigkeit
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 28.04.2009 - 6 C 70/09
Insolvenzanfechtung: Anspruch gegen die Krankenkasse auf Rückzahlung geleisteter …
- FG Berlin, 30.09.2005 - 9 B 6433/04
Haftung des Geschäftsführers einer insolventen KG für deren Steuerschulden bei …
- OLG Dresden, 30.05.2007 - 13 U 1984/06
Anfechtung einer Rechtshandlung hinsichtlich der Forderung eines Gesellschafters …
- AG Duisburg, 04.06.2008 - 50 C 2851/07
Erlangte Ratenzahlungen sind aufgrund einer Insolvenzanfechtung zurückzuzahlen; …
- LG Dresden, 02.02.2007 - 10 O 2820/06
Rückzahlungsanspruch eines Insolvenzverwalters aufgrund einer Anfechtung von …
- AG Hamburg, 11.09.2003 - 67a IN 466/03
- OLG Karlsruhe, 14.08.2014 - 6 U 68/14
- AG Nordhausen, 20.09.2007 - 27 C 482/07
Insolvenzanfechtung wegen innerhalb der letzten drei Monate vor …
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Rechtsprechung
| LG Köln, 16.12.2002 - 11 T 231/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bergheim, 05.11.2002 - 23 C 129/02
- LG Köln, 16.12.2002 - 11 T 231/02
Papierfundstellen
- MDR 2003, 473
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- LG Erfurt, 20.12.1993 - 1 T 129/93
Anspruch auf Durchführung des Aufgebotsverfahrens zum Zwecke der Ausschließung …
Auszug aus LG Köln, 16.12.2002 - 11 T 231/02
Zwar kann entgegen der Auffassung des Amtsgerichts vorliegend dies nicht damit begründet werden, dass es sich hier nur um eine Vormerkung handelt, während in der Rechtsprechung es sich jeweils um Grundpfandrechte gehandelt habe (vgl. LG Aachen, NJW-RR 1998, 87; LG Erfurt, Rpfleger 1994, 310 f.). - LG Aachen, 02.07.1997 - 7 T 70/97
Auszug aus LG Köln, 16.12.2002 - 11 T 231/02
Zwar kann entgegen der Auffassung des Amtsgerichts vorliegend dies nicht damit begründet werden, dass es sich hier nur um eine Vormerkung handelt, während in der Rechtsprechung es sich jeweils um Grundpfandrechte gehandelt habe (vgl. LG Aachen, NJW-RR 1998, 87; LG Erfurt, Rpfleger 1994, 310 f.).
- BGH, 03.03.2004 - IV ZB 38/03
Zulässigkeit des Ausschlusses von Gläubigern unbekannten Aufenthalts
- OLG München, 20.10.2016 - 34 Wx 360/16
Kein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss des Hypothekengläubigers bei Erfüllung der …
Rn. 17 bb) Der unbekannte Aufenthalt des der Person nach gleichfalls bekannten eingetragenen Gläubigers berechtigt nicht zur Durchführung eines Aufgebotsverfahrens nach § 1170 BGB; § 6 Abs. 1 und 1a Grundbuchbereinigungsgesetz - GBBerG - erfasst den vorgetragenen Sachverhalt nicht (BGH NJW-RR 2004, 664/665; LG Köln MDR 2003, 473;… Zöller/Geimer ZPO 31. Aufl. § 447 FamFG Rn. 1; Schaal RNotZ 2008, 569/589;… a. A. MüKo/Eickmann FamFG 2. Aufl. §§ 447- 453 Rn. 2;… Staudinger/Wolfsteiner § 1170 Rn. 12 f.).
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