Rechtsprechung
| BGH, 17.03.2004 - XII ZB 192/02 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 114; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Feststellung des Bestehens eines Gewerberaummietvertrages; Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Geltendmachung der Formnichtigkeit eines Mietvertrages
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ZPO §§ 114, 574 Abs. 2 Nr. 2; GG Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3
Prozeßkostenhilfe und Rechtsbeschwerde - ra.de
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Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Zulassung der Rechtsbeschwerde
- datenbank.nwb.de
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Verfahrensrecht - Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2004, 2022
- MDR 2004, 1016 (Ls.)
- FamRZ 2004, 867 (Ls.)
- FamRZ 2004, 867(Ls.)\f0
- WM 2004, 2231
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus BGH, 17.03.2004 - XII ZB 192/02
In diesem Fall gebietet nämlich die in Art. 3 Abs. 1 i.V. mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgte Rechtsschutzgleichheit, die Erfolgsaussicht zu bejahen und dem Antragsteller Prozeßkostenhilfe zu gewähren, denn das Hauptverfahren eröffnet erheblich bessere Möglichkeiten der Entwicklung und Darstellung des eigenen Rechtsstandpunktes (BVerfGE 81, 347). - BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02
Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten …
Auszug aus BGH, 17.03.2004 - XII ZB 192/02
Das Beschwerdegericht hätte, wenn es der Ansicht ist, daß die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, oder, daß die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Zulassung der Rechtsbeschwerde erfordert, bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen, Prozeßkostenhilfe bewilligen müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2002 - V ZB 40/02 - NJW 2003, 1126, 27. Februar 2003 - III ZB 29/02 - AGS 2003, 213). - BVerfG, 10.12.2001 - 1 BvR 1803/97
Prüfung der Erfolgsaussichten im Prozesskostenhilfeverfahren
Auszug aus BGH, 17.03.2004 - XII ZB 192/02
Das nur einer summarischen Prüfung unterliegende Prozeßkostenhilfeverfahren hat demgegenüber nicht den Zweck, über zweifelhafte Rechtsfragen vorweg zu entscheiden (BVerfG FamRZ 2002, 665). - BGH, 27.02.2003 - III ZB 29/02
Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren
Auszug aus BGH, 17.03.2004 - XII ZB 192/02
Das Beschwerdegericht hätte, wenn es der Ansicht ist, daß die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, oder, daß die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Zulassung der Rechtsbeschwerde erfordert, bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen, Prozeßkostenhilfe bewilligen müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2002 - V ZB 40/02 - NJW 2003, 1126, 27. Februar 2003 - III ZB 29/02 - AGS 2003, 213).
- BGH, 07.03.2012 - XII ZB 391/10
Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: …
Das nur einer summarischen Prüfung unterliegende Prozesskostenhilfeverfahren hat demgegenüber nicht den Zweck, über zweifelhafte Rechtsfragen vorweg zu entscheiden (BVerfG FamRZ 2002, 665;… Senatsbeschlüsse vom 4. Mai 2011 - XII ZB 69/11 - FamRZ 2011, 1137 Rn. 8 und vom 17. März 2004 - XII ZB 192/02 - NJW 2004, 2022 juris Rn. 7 mwN). - BGH, 07.03.2007 - IV ZB 37/06
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren
Das ist insbesondere der Fall, wenn der Sache wegen klärungsbedürftiger Fragen des materiellen Rechts grundsätzliche Bedeutung zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2004 - XII ZB 192/02 - NJW 2004, 2022 unter III). - BGH, 08.05.2013 - XII ZB 624/12
Verfahrenskostenhilfe: Erfolgsaussicht bei einer höchstrichterlich noch nicht …
Ist das Beschwerdegericht in einem Verfahrenskostenhilfeverfahren der Auffassung, dass die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung von der Klärung einer in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte umstrittenen und höchstrichterlich noch nicht geklärten Rechtsfrage abhängt, muss es dem Beschwerdeführer beim Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen insoweit Verfahrenskostenhilfe bewilligen, und zwar auch dann, wenn es die Auffassung vertritt, dass die Rechtsfrage zu Ungunsten des Beschwerdeführers zu entscheiden ist (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 17. März 2004, XII ZB 192/02, NJW 2004, 2022 und vom 12. Dezember 2012, XII ZB 190/12, FamRZ 2013, 369).Indessen ist das Rechtsbeschwerdegericht gemäß § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO auch an eine insoweit rechtsfehlerhafte Zulassung der Rechtsbeschwerde gebunden (Senatsbeschluss vom 17. März 2004 - XII ZB 192/02 - NJW 2004, 2022; BGH Beschlüsse vom 21. November 2002 - V ZB 40/02 - NJW 2003, 1126 und vom 27. Februar 2003 - III ZB 30/02 - NJW-RR 2003, 1001).
Dies muss grundsätzlich ohne nähere Sachprüfung zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht führen (vgl. Senatsbeschluss vom 17. März 2004 - XII ZB 192/02 - NJW 2004, 2022;… MünchKommZPO/Motzer 4. Aufl. § 127 Rn. 36;… Musielak/Fischer ZPO 9. Aufl. § 127 Rn. 25).
- BGH, 29.03.2018 - III ZB 135/17
Geltendmachung eines Strafverfolgungsentschädigungsanspruchs: Vollständige …
Im Verfahren der Prozesskostenhilfe kommt eine Zulassung der Rechtsbeschwerde unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) oder der Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) nur in Betracht, wenn es um Fragen des Verfahrens der Prozesskostenhilfe oder der persönlichen Voraussetzungen ihrer Bewilligung geht (st. Rspr.; z.B. Senatsbeschluss vom 27. Februar 2003 - III ZB 29/02, BeckRS 2003, 02582; BGH, Beschlüsse vom 21. November 2002 - V ZB 40/02, NJW 2003, 1126, 1127; vom 17. März 2004 - XII ZB 192/02, NJW 2004, 2022;… vom 12. Dezember 2012 - XII ZB 190/12, NJW 2013, 1310 Rn. 5 f …und vom 8. Mai 2013 - XII ZB 624/12, NJW 2013, 2198 Rn. 5, 8; jeweils mwN). - BGH, 15.09.2025 - I ZB 36/25
Anwaltszwang vor den Landgerichten nach § 78 Abs. 1 Satz ZPO gilt auch für Klagen …
- BGH, 12.12.2012 - XII ZB 190/12
Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren: Grenzen summarischer …
Das nur einer summarischen Prüfung unterliegende Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeverfahren hat nicht den Zweck, über zweifelhafte Rechtsfragen vorweg zu entscheiden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17. März 2004, XII ZB 192/02, NJW 2004, 2022).Das nur einer summarischen Prüfung unterliegende Prozesskostenhilfeverfahren hat demgegenüber nicht den Zweck, über zweifelhafte Rechtsfragen vorweg zu entscheiden (BVerfG FamRZ 2002, 665;… Senatsbeschlüsse vom 4. Mai 2011 - XII ZB 69/11 - FamRZ 2011, 1137 Rn. 8 und vom 17. März 2004 - XII ZB 192/02 - NJW 2004, 2022 mwN).
- OLG Nürnberg, 21.09.2010 - 14 U 892/09
Sittenwidrigkeit der Mithaftung eines nahen Angehörigen für Darlehensschulden des …
Der Grundsatz, dass die Entscheidung schwieriger Tatsachen- oder Rechtsfragen nicht ins Prozesskostenhilfeverfahren verlagert werden darf, sondern dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben muss (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 5.2.2003 - 1 BvR 1526/02, NJW 2003, 1857, Rn. 7 f. nach juris; BGH, Beschl. v. 17.3.2004 - XII ZB 192/02, NJW 2004, 2022, Rn. 7 nach juris;… Zöller/Philippi, ZPO 28. Aufl. § 114 Rn 22 m. w. N.), spricht ebenfalls dafür, dass es sich um eine einzelfallbezogene Entscheidung handelt, aus der grundsätzliche Schlussfolgerungen für eine allgemeingültige Statuierung einer Betragsgrenze nicht abgeleitet werden können. - BGH, 04.05.2011 - XII ZB 69/11
Prozesskostenhilfebewilligung durch das Beschwerdegericht bei zweifelhafter …
Rn. 8 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des Senats, muss das Beschwerdegericht bei Vorliegen der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen einem Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeantrag entsprechen, wenn es im Bewilligungsverfahren der Ansicht ist, dass die Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde gegeben sind (vgl. Senatsbeschluss vom 17. März 2004 - XII ZB 192/02 - NJW 2004, 2022; BGH Beschlüsse vom 21. November 2002 - V ZB 40/02 - NJW 2003, 1126, 1127 und vom 27. Februar 2003 - III ZB 29/02 - AGS 2003, 213).Denn das Hauptverfahren eröffnet erheblich bessere Möglichkeiten der Entwicklung und Darstellung des eigenen Rechtsstandpunktes (Senatsbeschluss vom 17. März 2004 - XII ZB 192/02 - NJW 2004, 2022).
- OLG Braunschweig, 17.01.2022 - 4 EK 12/21
Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Entschädigungsklage gemäß § 198 GVG; …
Das zur Entscheidung über die Prozesskostenhilfe berufene Gericht darf insoweit nicht Prozesskostenhilfe versagen und zugleich gegen diese Entscheidung die Rechtsbeschwerde zulassen (BGH, Beschluss vom 17. März 2004 - XII ZB 192/02 - juris Rn. 7). - BGH, 25.04.2007 - IV ZB 41/06
Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren
Das ist insbesondere der Fall, wenn der Sache - wie hier - wegen klärungsbedürftiger Fragen des materiellen Rechts grundsätzliche Bedeutung zukommt oder die Fortbildung des Rechts eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2004 - XII ZB 192/02 - NJW 2004, 2022 unter III). - OLG Dresden, 24.06.2004 - 7 W 554/04
Erfüllung der Kommanditeinlageverpflichtung durch Überweisung auf ein debitorisch …
- BGH, 10.07.2013 - XII ZB 34/13
Prozesskostenhilfebewilligung: Klärung zweifelhafter Rechtsfragen im …
- OLG Frankfurt, 25.10.2005 - 15 W 72/05
Prozesskostenhilfe: Anforderungen an die tatsächlichen und rechtlichen …
- BGH, 31.07.2013 - XII ZB 138/12
Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Bewilligung durch das Beschwerdegericht …
- OLG München, 06.09.2004 - 1 W 1660/04
Zur Frage der Fristwahrung durch Prozesskostenhilfegesuch
- BGH, 20.01.2005 - V ZB 37/04
Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts durch das VermG
- OLG Brandenburg, 13.09.2006 - 12 W 35/06
Prozesskostenhilfe für Verkehrsunfallklage mit Auslandsbezug
- BGH, 24.09.2004 - IXa ZB 58/04
Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren
- OLG Köln, 22.05.2007 - 8 W 10/07
Nichtbelehrung über Rechtsbehelfsmöglichkeiten gegen Umsatzsteuerbescheide und …
- OLG Nürnberg, 14.01.2025 - 2 W 2077/24
Schriftformerfordernis für Nachträge = Eingriff in die VOB/B!
- BGH, 31.07.2013 - XII ZB 154/12
Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe bzgl. Trennungsunterhalts und …
- LSG Baden-Württemberg, 21.02.2014 - L 11 R 4217/13
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Beschwerdeverfahren - …
- OLG Brandenburg, 07.06.2007 - 12 W 33/06
Prozesskostenhilfe; Schadensersatz: Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung gegen …
- OLG Bremen, 30.09.2008 - 3 W 17/08
Erfolgsausssicht der Rechtsverteidigung bei Änderung der Gesetzeslage
- LSG Bayern, 16.09.2004 - L 9 B 56/04
Bewilligungsvoraussetzungen der Prozesskostenhilfe (PKH) und die Beiordnung eines …
- OLG Hamm, 25.02.2013 - 5 W 77/12
Sittenwidrigkeit eines Immobiliengeschäfts; Durchgriffshaftung der finanzierenden …
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Rechtsprechung
| BGH, 15.01.2004 - I ZR 196/01 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
ZPO § 284
- openjur.de
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ZPO § 284
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen Beschädigung von Transportgut ; Revisionsrechtliche Auswirkungen einer fehlenden Vernehmung eines Privatsachverständigengutachters seitens des Berufungsgerichts ; Revisionsrechtliche Überprüfung der Vernehmung und Würdigung eines ...
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 284
Anforderungen an den Inhalt eines Beweisantrags - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensrecht - Anforderungen an den Inhalt eines Beweisantrags
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2004, 3429 (Ls.)
- NJW-RR 2004, 1362
- MDR 2004, 1016
- FamRZ 2004, 1481 (Ls.)
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.07.1999 - III ZR 159/97
Haftung für Bergschäden im Gebiet der ehemaligen DDR
Auszug aus BGH, 15.01.2004 - I ZR 196/01
a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß der Schädiger die Kosten eines vom Geschädigten zur Schadensfeststellung (insbesondere zur Bestimmung der Schadenshöhe) eingeholten Sachverständigengutachtens zu ersetzen hat, soweit dieses zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich ist (vgl. BGHZ 142, 172, 185).
- BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 189/08
Wartezeitkündigung - Beweisverwertungsverbot
a) Notwendiger Inhalt eines Beweisantrags ist die spezifizierte Bezeichnung der Tatsachen, welche bewiesen werden sollen (BGH 15. Januar 2004 - I ZR 196/01 - NJW-RR 2004, 1362). - BGH, 23.09.2004 - IX ZR 137/03
Zustandekommen eines Anwaltsvertrages im Rahmen der Prozesskostenhilfe; Haftung …
Ein Beweisantritt, dem die ausreichende Bestimmtheit der zu ermittelnden Tatsachen fehlt, ist abzulehnen (…BGH, Urt. v. 1. Dezember 1993 - VIII ZR 243/92, NJW-RR 1994, 377, 378; v. 15. Januar 2004 - I ZR 196/01, BGHReport 2004, 1383, 1384). - BGH, 27.09.2007 - VII ZR 80/05
Erlass eines Vorbehaltsurteils bei gegenseitigen Forderungen von Bauherr und …
Das Beweisthema ist damit hinreichend spezifiziert; ihr Beweisantrag hat den notwendigen Inhalt (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 2004 - I ZR 196/01, NJW-RR 2004, 1364).
- BGH, 26.09.2006 - X ZR 181/03
Rollenantriebseinheit II
Eine Vernehmung des Privatgutachters als sachverständiger Zeuge kam nicht in Betracht, weil die Beklagte nicht dargelegt hatte, welche entscheidungserheblichen tatsächlichen Umstände der Privatgutachter aufgrund seiner Sachkunde wahrgenommen haben sollte (vgl. etwa BGH, Urt. v. 15.01.2004 - I ZR 196/01, NJW-RR 2004, 1362 f.). - BGH, 23.05.2007 - IV ZR 19/06
Auslegung einer formgebundenen Willenserklärungen
Wie konkret die Tatsachenbehauptungen sein müssen, ist unter Berücksichtigung der Wahrheits- und Vollständigkeitspflicht (§ 138 Abs. 1 ZPO) anhand der Umstände des Einzelfalles, insbesondere im Hinblick auf die Einlassung des Gegners, zu beurteilen (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 21. Januar 1999 - VII ZR 398/97 - NJW 1999, 1859 unter II 2 a; vom 15. Januar 2004 - I ZR 196/01 - NJW-RR 2004, 1362 unter III 2 c aa; vom 25. Juli 2005 - II ZR 199/03 - WM 2005, 1847 unter II 2 b). - OLG Rostock, 09.12.2008 - 1 U 18/08
Stromlieferungsvertrag: Entgelt- und Vertragsstrafenanspruch des …
Der Grad der Substantiierung ist unter Berücksichtigung der Wahrheits- und Vollständigkeitspflicht (§ 138 Abs. 1 ZPO) anhand der Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Einlassung des Gegners, zu beurteilen (BGH, NJW 1972, 1710; MDR 2004, 1016;… Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., Vor § 284 Rn. 4), aber auch nach dem Erfordernis, dem Gericht die Vorprüfung der Beweiserheblichkeit und Beweistauglichkeit des benannten Beweismittels zu ermöglichen (BGH, NJW 1991, 2707). - OLG Köln, 02.10.2008 - 12 U 94/07
Pflicht des Rechtsanwalts zur Beachtung einer die Durchsetzbarkeit ermöglichenden …
Notwendiger Inhalt eines Beweisantrags ist die spezifizierte Bezeichnung der Tatsachen, welche bewiesen werden sollen; wie konkret die jeweiligen Tatsachenbehauptungen sein müssen, muss unter Berücksichtigung der Wahrheits- und Vollständigkeitspflicht (§ 138 Abs. 1 ZPO) anhand der Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Einlassung des Gegners, beurteilt werden (vgl. BGH MDR 2004, 1016). - LAG Rheinland-Pfalz, 28.03.2023 - 6 Sa 227/22
Betriebsratsmitglied - Arbeitsentgelt - Rufbereitschaftspauschale
Rn. 51 (2.1.) Notwendiger Inhalt eines Beweisantrags ist die spezifizierte Bezeichnung der Tatsachen, welche bewiesen werden sollen (…BAG 23. April 2009 - 6 AZR 189/08 - Rn. 18; BGH 15. Januar 2004 - I ZR 196/01 - Rn. 25; jeweils zitiert nach juris).Das gilt insbesondere dann, wenn die Partei keine unmittelbare Kenntnis von den Vorgängen hat (…BGH 28. Januar 2020 - VIII ZR 57/19 - Rn. 7, zitiert nach juris). Der Pflicht zur Substantiierung ist mithin nur dann nicht genügt, wenn das Gericht aufgrund der Darstellung nicht beurteilen kann, ob die (gesetzlichen) Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolgen erfüllt sind (…vgl. BAG 23. April 2009 - 6 AZR 189/08 - Rn. 18; BGH 15. Januar 2004 - I ZR 196/01 - Rn. 25, aaO)..
- LSG Schleswig-Holstein, 25.03.2015 - L 6 AS 166/12
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - …
Der Beweisantrag verlangt nach einer spezifizierten Bezeichnung der zu beweisenden Tatsachen (BGB, Urteil vom 15. Januar 2004 - I ZR 196/01 - NJW-RR 2004, 1362) und darf grundsätzlich keine Wertungen enthalten. - OLG Hamm, 15.11.2012 - 21 U 53/12
Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung von Abschlagszahlungen bei …
Der Kläger hat sich gegenbeweislich auf das (sachverständige) Zeugnis seines Parteigutachters I sowie hinsichtlich weiterer Einzelheiten auf diverse Zeugen bezogen, so dass das Landgericht zunächst ein Sachverständigengutachten hinsichtlich der vom Beklagten erbrachten Leistungen hätte einholen und anschließend - im Rahmen der aller Voraussicht nach erforderlichen mündlichen Erläuterungen hierzu - gegenbeweislich auch den Parteigutachter I (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1362 [1363]) sowie die benannten Zeugen hätte hören müssen. - BGH, 17.10.2019 - I ZB 30/19
Anspruch auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs; Abwägung …
- LAG Köln, 30.08.2022 - 4 Sa 803/21
Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen; Androhung einer Krankschreibung; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 8 Sa 11/21
Zeugenbeweis beim Zugang eines Kündigungsschreibens
- OLG Hamm, 24.03.2014 - 5 U 162/13
Berücksichtigung neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz
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