Rechtsprechung
| KG, 15.06.2004 - 6 U 268/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 181; ; ZPO § 182; ; ZPO § 339 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 418 Abs. 2; ; ZPO § 538 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 700 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 181 (a.F.) § 182 (a.F.) § 418
Beweiskraft der Zustellungsurkunde; Wirksamkeit der Ersatzzustellung durch Niederlegung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Beweiskraft der Zustellungsurkunde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beweiskraft und Indizwirkung der Zustellungsurkunde; Frist zum Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid; Vergeblicher Zustellungsversuch "in der Wohnung" des Adressaten
Verfahrensgang
- LG Berlin, 24.09.2003 - 10 O 208/03
- KG, 15.06.2004 - 6 U 268/03
Papierfundstellen
- MDR 2005, 107
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.10.1991 - IX ZB 5/91
Rechtzeitige Zustellung bei Unkenntnis über Aufenthalt des Beklagten
Auszug aus KG, 15.06.2004 - 6 U 268/03
Die Beweiskraft der Zustellungsurkunde (§ 418 ZPO) erstreckt sich nicht darauf, dass unter der angegebenen Zustellungsanschrift eine Wohnung des Adressaten existiert (BGH NJW 1992, 1239; BGH Rep. 2001, 481).Dem Kläger, der für den Beginn der Einspruchsfrist und damit auch für die Voraussetzungen des §§ 181, 182 ZPO a. F. einschließlich des Merkmals "Wohnung" beweispflichtig ist (vgl. BGH NJW 1992, 1239 m. w. N.), steht mit der Zustellungsurkunde lediglich ein beweiskräftiges Indiz dafür zur Seite, dass der Zustellungsadressat unter der angegebenen Anschrift auch tatsächlich wohnt (BGH NJW 1992, 1239; Rep. 2001, 481).
Nach der Rechtsprechung kann dieses Indiz "dadurch entkräftet werden, dass objektive Umstände oder der Vortrag des Zustellungsempfängers hinreichende Zweifel an der Annahme begründen, die Zustellungsadresse sei seine Wohnung" (BGH Rep. 2001, 481; NJW 1992, 1239).
- OLG Düsseldorf, 08.09.2009 - 24 U 28/09
Zeitpunkt der Entstehung der Bürgschaftsforderung bei der Besicherung von …
Darauf, dass der Zustellungsadressat unter der Zustellanschrift wohnt, kann sich die Beweiskraft der Zustellungsurkunde gemäß § 418 Abs. 1 ZPO mithin nicht erstrecken (vgl. BVerfG NJW-RR 1992, 1084; NJW 1992, 224; BGH NJW 2004, 2386; NJW 1992, 1963; NJW 1992, 1239; FamRZ 1990, 143; KG MDR 2005, 107; OLG Sachsen-Anhalt FamRZ 2001, 1013; OLG Hamm NJW-RR 1995, 223;… Zöller/Stöber, a.a.O., § 182, Rdnr. 14; a.A. OLG Köln MDR 1996, 850, für den Fall, dass der Zustellungsadressat die Anschrift selbst angegeben hatte).Die Erklärung des Postzustellers, dass er den Zustellungsadressaten in seiner Wohnung nicht angetroffen habe, ist lediglich beweiskräftiges Indiz dafür, dass dieser unter der Zustellanschrift wohnt, weil die Post eine Ersatzzustellung der Erfahrung nach unter der ihr angegebenen Adresse nur dann vornimmt, wenn der Postzusteller Anlass zu der Annahme hat, der Adressat wohne dort tatsächlich (vgl. BVerfG NJW-RR 1992, 1084; NJW 1992, 224; BGH NJW 2004, 2386; NJW 1992, 1963; KG MDR 2005, 107; OLG Sachsen-Anhalt FamRZ 2001, 1013; OLG Frankfurt/M. NJW-RR 1997, 956;… Zöller/Stöber, a.a.O., § 182, Rdnr. 14).
Diese Indizwirkung der Ersatzzustellung kann nur durch objektive Umstände oder eine plausible, schlüssige Darstellung des Zustellungsadressaten entkräftet werden, die hinreichende Zweifel an der Annahme begründet, an der Zustelladresse befinde sich seine Wohnung (vgl. BVerfG NJW 1992, 224; BGH NJW 2004, 2386; NJW 1992, 1963; NJW 1992, 1239; KG MDR 2005, 107).
Gelingt dies, so trifft denjenigen die Beweislast, der für sich günstige Folgen aus einer ordnungsgemäßen Zustellung herleiten will, hier die Klägerin (vgl. BGH NJW 1992, 1239; KG MDR 2005, 107).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 29.06.2004 - 5 W 433/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Geltendmachung von Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, wenn diese Positionen zunächst von der Prozesskostenhilfe gedeckt wurden
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 15.04.2004 - 4 O 102/03
- OLG Koblenz, 29.04.2004 - 14 W 306/04
- LG Mainz, 18.05.2004 - 4 O 102/03
- OLG Koblenz, 29.06.2004 - 5 W 433/04
Papierfundstellen
- MDR 2005, 107
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- OLG Celle, 08.09.2000 - 16 W 33/00
Prozeßkostenhilfe: Zumutbarer Einsatz des durch Prozeßgewinn erworbenen Vermögens
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Bamberg, 11.07.1990 - 7 WF 126/90
Änderung der Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen bei wesentlicher …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Bamberg, 29.01.1990 - 7 WF 16/90 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 10.06.2008 - VI ZB 56/07
Anwendung der Vermögensfreibeträge für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei …
Dabei kann eine wesentliche Änderung der für die Prozesskostenhilfe maßgeblichen wirtschaftlichen Verhältnisse auch darin liegen, dass einer Partei aufgrund des Rechtsstreits - etwa durch einen Vergleich - eine Zahlung des Prozessgegners zufließt (…OLG Celle, aaO; OLG Bamberg, JurBüro 1991, 255; OLG Koblenz, OLG-Report 2004, 670 f.). - BGH, 21.09.2006 - IX ZB 305/05
Voraussetzungen der Änderung von Entscheidungen über Prozesskostenhilfe
b) Entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts (ebenso z.B. OLG Koblenz MDR 2005, 107; OLG Dresden ZIP 2004, 187, 188; OLG Celle MDR 2001, 230, 231;… Musielak/Fischer, ZPO 4. Aufl. § 120 Rn. 16; einschränkend OLG Zweibrücken MDR 1997, 885, 886; aA OLG Bamberg JurBüro 1993, 232, 233) verlangen weder § 120 Abs. 4 ZPO noch § 115 Abs. 2 ZPO, § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO oder eine andere Vorschrift der Zivilprozessordnung, dass ein Kläger den Ertrag eines erfolgreichen Prozesses vorrangig zur Tilgung der von der Staatskasse vorfinanzierten Prozesskosten einsetzt. - LAG Hamm, 15.01.2013 - 14 Ta 320/12
Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die gerichtliche Hinweispflicht
Es ist nicht Sinn und Zweck der Prozesskostenhilfe, auf Kosten der Allgemeinheit bedürftigen Parteien Prozesse zu ermöglichen, die eine vermögende Partei bei vernünftiger und sachgerechter Einschätzung der Sach- und Rechtslage nicht führen würde (vgl. LAG Berlin, 29. November 2005, 17 Ta 1981/05, NZA-RR 2006, 214; LAG Hessen, 16. Februar 2005, 16 Ta 13/05, juris; 21. Oktober 2005, 2 Ta 253/05, RVGreport 2006, 79).
- OLG Celle, 24.05.2007 - 4 W 104/07
Rechtmäßigkeit der Aufhebung bereits bewilligter Prozesskostenhilfe; Wegfall der …
Die Ausführungen des Landgerichts, das bei seinem Beschluss eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. September 2005 (BGH, NJW-RR 2007, 628 = BGH, ZIP 2006, 2055 = BGH, ZInsO 2006, 1165) nicht berücksichtigt hat, war aufzuheben, weil es einen Grundsatz, nach dem der Ertrag eines erfolgreichen Prozesses vorrangig zur Deckung der von der Staatskasse verauslagten Prozesskosten einzusetzen ist (in diesem Sinne etwa OLG Celle, MDR 2001, 230; OLG Dresden, ZIP 2004, 187; OLG Koblenz, MDR 2005, 107), nicht gibt. - LAG Hamm, 12.06.2009 - 14 Ta 834/08
Prozesskostenhilfe; Mutwilligkeit
Es ist nicht Sinn und Zweck der Prozesskostenhilfe, auf Kosten der Allgemeinheit bedürftigen Parteien Prozesse zu ermöglichen, die eine vermögende Partei bei vernünftiger und sachgerechter Einschätzung der Sach- und Rechtslage nicht führen würde (…vgl. LAG Berlin, 29. November 2005, 17 Ta 1981/05, NZA-RR 2006, S. 214; LAG Hessen, 16. Februar 2005, 16 Ta 13/05; 21. Oktober 2005, 2 Ta 253/05, RVGReport 2006, S. 79). - OLG Zweibrücken, 14.08.2006 - 5 WF 101/06
Abänderung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe: Vergleichsweise Zahlung von …
Sofern der Vermögenszufluss die maßgebliche Freigrenze der § 115 Abs. 2 S. 2 ZPO, § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG übersteigt, ist er wesentlich und es kommt damit grundsätzlich in Betracht, die von der Prozesskostenhilfe gedeckten Gerichts- und Rechtsanwaltskosten nunmehr nach § 120 Abs. 4 Satz 1 ZPO gegen die Partei geltend zu machen (OLG Koblenz, OLGR 2004, 670).
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