Rechtsprechung
| OLG Celle, 31.05.2006 - 3 U 14/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Rechtsanwaltshaftung: Haftung des Mitglieds einer Scheinsozietät für die Verletzung der Pflichten aus einem Treuhandvertrag durch ein anderes Mitglied
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 31 BGB; § 278 BGB; § 280 BGB; § 128 HGB
Haftung eines Mitglieds einer Scheinsozietät für Vertragsverletzungen aus einem Treuhandvertrag; Haftung von Sozien einer Rechtsanwaltssozietät; Zuordnung einer Treuhandtätigkeit zur typischen Berufstätigkeit eines Rechtsanwalts; Zurechnung vertraglicher ... - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 31; BGB § 675; HGB § 128
Das Mitglied einer Scheinsozietät haftet nicht für Vertragsverletzungen aus einem Treuhandvertrag - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Haftung eines Mitglieds einer Scheinsozietät für Vertragsverletzungen aus einem Treuhandvertrag; Haftung von Sozien einer Rechtsanwaltssozietät; Zuordnung einer Treuhandtätigkeit zur typischen Berufstätigkeit eines Rechtsanwalts; Zurechnung vertraglicher ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftung des Mitglieds einer Scheinsozietät
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Haftung von Sozien einer Scheinsozietät bei Vertragsverletzung aus einem Treuhandvertrag
Besprechungen u.ä. (2)
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Keine (Schein-)Sozienhaftung bei nicht anwaltstypischer Tätigkeit
- brak-mitteilungen.de
, S. 37 (Leitsatz und Entscheidungsbesprechung)
Keine (Schein-)Sozienhaftung bei nicht anwaltstypischer Tätigkeit
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 30.11.2005 - 3 O 185/05
- OLG Celle, 31.05.2006 - 3 U 14/06
Papierfundstellen
- MDR 2006, 1198
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BGH, 08.07.1999 - IX ZR 338/97
Vertragliche Haftung des Mitglieds einer Scheinsozietät für die Veruntreuung von …
Auszug aus OLG Celle, 31.05.2006 - 3 U 14/06
Zwar schließt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs derjenige, der einen einer Anwaltssozietät angehörenden Rechtsanwalt beauftragt, im Zweifel mit allen der Sozietät angehörenden Rechtsanwälten einen Anwaltsvertrag ab (BGH, Urteil vom 6. Juli 1971, VI ZR 94/69 - u. a. abgedruckt in NJW 1971, 1801; BGH, Urteil vom 8. Juli 1999, IX ZR 338/97 m. w. N. - u. a. abgedruckt in NJW 1999, 3040).Denn die Beklagte hat durch die Verwendung gemeinsamer Briefbögen, aus denen sich kein Hinweis auf ein Angestelltenverhältnis der Streitverkündeten ergab, zumindest nach außen hin den Anschein einer Sozietät erweckt und muss sich daher nach den Grundsätzen der Duldungs- und Anscheinsvollmacht an dem von ihr gesetzten Rechtsschein einer Sozietät grundsätzlich festhalten lassen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1999, IX ZR 338/97, a. a. O., m. w. N.).
Erhält der Anwalt daher lediglich den Treuhandauftrag, ohne gleichzeitig rechtsberatende oder - vertretende Tätigkeiten zu übernehmen, liegt dagegen keine typische Anwaltstätigkeit vor, weil es an der für die Anwaltstätigkeit typischen Rechtsbeistandspflicht fehlt (s. BGH, Urteil vom 8. Juli 1999, IX ZR 338/97, a. a. O.; vgl. hierzu auch § 1 Abs. 2 RVG, wonach Treuhänder ausdrücklich nicht nach RVG vergütet werden).
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus OLG Celle, 31.05.2006 - 3 U 14/06
Die Haftung von Gesellschaftern einer BGBGesellschaft - und somit grundsätzlich auch die Haftung von Sozien einer Rechtsanwaltssozietät - wird nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Frage der Rechtsfähigkeit einer BGB-Gesellschaft nunmehr als akzessorisch zur Haftung der Gesellschaft angesehen (s. BGH, Urteil vom 29. Januar 2001, II ZR 331/00 - u. a. abgedruckt in WM 2001, 408).Infolge dessen kann auch eine - zur Haftung der Sozietät akzessorische - Haftung des einzelnen Sozius nach § 128 HGB analog eintreten (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 2001, II ZR 331/00, a. a. O.).
- BGH, 24.02.2003 - II ZR 385/99
Eintrittspflicht der BGB -Gesellschaft für Verhalten ihrer Gesellschafter; …
Auszug aus OLG Celle, 31.05.2006 - 3 U 14/06
Zwar kommt eine Haftung der Sozietät gemäß § 31 BGB analog grundsätzlich auch für deliktisches, d. h. außervertragliches Handeln eines Sozius in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2003, II ZR 385/99 - u. a. abgedruckt in NJW 2003, 1445;… Borgmann/Jungk/Grams, Anwaltshaftung, 4. Auflage, VII., Rn. 28).
- BGH, 30.10.1967 - VII ZR 82/65
Teilzahlungsverkäufer
Auszug aus OLG Celle, 31.05.2006 - 3 U 14/06
Hier hat die Streitverkündete durch die Übernahme des Treuhandauftrages zwar eine Tätigkeit übernommen, die - auch wenn sie nicht als anwaltstypisch angesehen werden kann (s. o. 1.) - grundsätzlich in sachlichem Zusammenhang mit ihrem Aufgabenkreis als (Schein)Sozia einer Rechtsanwaltskanzlei stand (vgl. BGHZ 49, 19; 98, 148). - BGH, 13.07.1977 - VIII ZR 243/75
Voraussetzungen der Haftung kraft Anscheinsvollmacht
Auszug aus OLG Celle, 31.05.2006 - 3 U 14/06
Denn in Ausführung der Verrichtung handelt nur derjenige, dessen Verhalten nicht aus dem Kreis oder allgemeinen Rahmen der ihm anvertrauten Aufgaben herausfällt (vgl. BGH WM 77, 1169). - BGH, 08.07.1986 - VI ZR 47/85
Haftung einer juristischen Person für unerlaubte Handlungen eines …
Auszug aus OLG Celle, 31.05.2006 - 3 U 14/06
Hier hat die Streitverkündete durch die Übernahme des Treuhandauftrages zwar eine Tätigkeit übernommen, die - auch wenn sie nicht als anwaltstypisch angesehen werden kann (s. o. 1.) - grundsätzlich in sachlichem Zusammenhang mit ihrem Aufgabenkreis als (Schein)Sozia einer Rechtsanwaltskanzlei stand (vgl. BGHZ 49, 19; 98, 148). - BGH, 06.07.1971 - VI ZR 94/69
Anwaltssozietät - §§ 611, 425 BGB
Auszug aus OLG Celle, 31.05.2006 - 3 U 14/06
Zwar schließt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs derjenige, der einen einer Anwaltssozietät angehörenden Rechtsanwalt beauftragt, im Zweifel mit allen der Sozietät angehörenden Rechtsanwälten einen Anwaltsvertrag ab (BGH, Urteil vom 6. Juli 1971, VI ZR 94/69 - u. a. abgedruckt in NJW 1971, 1801; BGH, Urteil vom 8. Juli 1999, IX ZR 338/97 m. w. N. - u. a. abgedruckt in NJW 1999, 3040). - BGH, 10.03.1988 - III ZR 195/86
Abbuchung von Anwaltskosten von einem Treuhandkonto - Abredewidrige Umbuchung vom …
Auszug aus OLG Celle, 31.05.2006 - 3 U 14/06
Wird ein Anwalt einer Sozietät daher mit einer Tätigkeit betraut, die an sich außerhalb der eigentlichen Aufgaben des Anwalts liegt, so liegt die Annahme eines Einzelmandats nahe (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1988, III ZR 195/86 - u. a. abgedruckt in NJW-RR 1988, 1299).
- OLG Saarbrücken, 07.12.2022 - 5 U 67/21
Haftung einer Anwaltssozietät und ihres als Sanierungsgeschäftsführer in ein …
So verhält es sich auch hier; denn bei dem Eintritt des namensgebenden Partners der Beklagten in die Geschäftsführung der Schuldnerin handelte es sich nicht um eine anwaltstypische Tätigkeit, weil es an der dafür typischen Rechtsbeistandspflicht fehlte (vgl. für die Tätigkeit als Treuhänder BGH, Beschluss vom 5. Juli 2007 - IX ZR 257/06, GI aktuell 2010, 46; OLG Celle, MDR 2006, 1198). - LG Bonn, 10.05.2017 - 16 O 8/16
Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz u. …
Etwas anderes gilt jedoch, wenn es sich um einen Treuhandvertrag handelt und dieser nicht mit der eigentlichen juristischen Tätigkeit des Anwalts in einem Zusammenhang steht (vgl. BGH, Beschluss vom 05.07.2007 - IV ZR 257/06, BeckRS 2007, 12162; OLG Celle, Urteil vom 31.05.2006 - 3 U 14/06, BeckRS 2008, 09948).Eine Geldfreigabe stellt jedoch nur eine reine Vermögensbetreuung dar, die auch beispielsweise über eine Bank hätte abgewickelt werden können, und keine Rechtsberatung (OLG Celle, Urteil vom 31.05.2006 - 3 U 14/06, BeckRS 2008, 09948).
- OLG Köln, 24.05.2022 - 9 U 173/20
Gewährung von Deckungsschutz aus einer Berufshaftpflichtversicherung Gegenstand …
Eine Treuhandtätigkeit, bei der es primär um wirtschaftliche Belange (Vermögensverwaltung) geht und die nicht mit einer Rechtsberatung im Zusammenhang steht oder bei der die Rechtsberatung derartig in den Hintergrund tritt, dass ihr keine eigenständige Bedeutung zukommt, stellt dagegen keine anwaltstypische Tätigkeit dar (…Veith/Gräfe/Gebert-Brügge, Der Versicherungsprozess, 4. Aufl. 2020, § 19, Rdnr. 169; OLG Celle, Urteil vom 31.05.2006 - 3 U 14/06 - BeckRS 2008, 9948).
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