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Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 05.06.2007

Rechtsprechung
   BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,145
BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06 (https://dejure.org/2007,145)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2007 - X ZR 87/06 (https://dejure.org/2007,145)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2007 - X ZR 87/06 (https://dejure.org/2007,145)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Judicialis

    BGB § 651c; ; BGB § 651f; ; BGB § 651g Abs. 1; ; BGB-InfoV § 6 Abs. 2 Nr. 8; ; BGB-InfoV § 6 Abs. 4 Satz 1

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung des Reisenden durch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters als Reisemangel; Verweisung des Reiseveranstalters auf Prospektangaben über die Ausschlussfrist der Geltendmachung von Reisemängeln; Geltendmachung von ...

  • reise-recht-wiki.de

    Verletzung des Reisenden bei Cluburlaub als Reisemangel und Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters

  • rabüro.de

    Beeinträchtigung, die ein Reisender durch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters erleidet, kann Reisemangel darstellen

  • ra.de
  • RA Kotz

    Reisepreisminderung wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung und Ausschlussfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Reisemangels; Anforderungen an den Hinweis des Reiseveranstalters auf die Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Reisemängeln; Rechtsfolgen des Unterlassens von Hinweisen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Reiserecht - Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht als Reisemangel?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Reisevertragsprozess - Aufklärungspflicht über Ausschlussfrist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausschlussfrist bei Reisemängeln

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Reiseveranstalter muss über Ausschlussfrist belehren

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Reiserecht: Kein verschuldetes Fristversäumnis des Reisenden

  • anwaltzentrale.de (Kurzinformation)

    Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Reiseveranstalter können auch bei Versäumung der Ausschlussfrist für Reisemängel haften

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Reisevertragsprozess - Aufklärungspflicht über Ausschlussfrist

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Reisemangel bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; Ausschlussfrist bei Reisemangel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2549
  • MDR 2007, 1410
 
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Wird zitiert von ... (76)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 22.06.2004 - X ZR 171/03

    Zur Anwendung der reiserechtlichen Ausschlußfrist auf den …

    Auszug aus BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06
    f) Ein Reisender, der die Ausschlussfrist des § 651g Abs. 1 BGB mangels Kenntnis seiner Ansprüche unverschuldet versäumt hat, braucht nach Kenntniserlangung die Anspruchsanmeldung nur dann unverzüglich nachzuholen, wenn der Reiseveranstalter ihn bei Vertragsschluss auf die Ausschlussfrist hingewiesen oder wenn er sie anderweitig in Erfahrung gebracht hatte (Fortführung von BGH, Urt. v. 22.06.2004 - X ZR 171/03).

    Dahinter steht der Gedanke der schnellen Beweissicherung: Der Reiseveranstalter soll kurzfristig erfahren, welche Gewährleistungsansprüche auf ihn zukommen, damit er alsbald die notwendigen Beweissicherungsmaßnahmen treffen, insbesondere die Erinnerung der Beteiligten und den Zustand von Hoteleinrichtungen festhalten kann (Sen.Urt. v. 22.06.2004 - X ZR 171/03, BGHZ 159, 350, 354).

    Dieser Einwand ist unbehelflich, weil die Beklagte verkannt hat, dass, wie die Pflicht zur fristgerechten Anmeldung, so auch die Pflicht zur unverzüglichen Nachholung bei unverschuldeter Fristversäumung (Sen.Urt. v. 22.06.2004 - X ZR 171/03 unter II 2 a) nur verletzt sein kann, wenn zuvor der Anspruchsgegner seine Pflicht zum Hinweis auf die Ausschlussfrist erfüllt oder der Anspruchssteller diese auf andere Weise in Erfahrung gebracht hatte.

    Unkenntnis des anspruchbegründenden Schadens ist daher ein Entschuldigungsgrund (BGHZ 159, 350, 358).

  • BGH, 15.04.1992 - IV ZR 198/91

    Ausschlußfrist für nach Vertragsende gemeldete Fälle in der …

    Auszug aus BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06
    Ob im Einzelfall den Reisenden kein Verschulden trifft, unterliegt im Wesentlichen der revisionsrechtlich nur beschränkt nachprüfbaren Würdigung des Tatrichters (vgl. BGH, Urt. v. 15.04.1992 - IV ZR 198/91, NJW 1992, 2233).

    Aus demselben Grund kann auch die für das Versicherungsrecht aufgestellte Sorgfaltspflicht, dass der Versicherungsnehmer sich über den wesentlichen Inhalt der Vertragsbedingungen, darunter eine etwaige Ausschlussfrist, informieren muss (BGH NJW 1992, 2233), für § 651g Abs. 1 BGB nicht gelten.

  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 122/97

    Leistungsumfang bei einer Pauschalreise (hier: Sportmöglichkeiten

    Auszug aus BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06
    b) Da hier die Beklagte aufgrund der Reisebeschreibung in ihrem Prospekt die Unterhaltungsveranstaltungen im Clubtheater als eigene Leistung schuldete, hat das Berufungsgericht im Ansatz zutreffend diese Veranstaltungen der Verkehrssicherungspflicht der Beklagten unterworfen (Sen.Urt. v. 14.12.1999 - X ZR 122/97, NJW 2000, 1188).

    Im vorliegenden Fall kommt es nicht auf die darüber hinausgehende Rechtsprechung des Senats an, dass allein die Realisierung einer objektiv vorhandenen Gefahr einen Mangel herbeiführt, ohne dass an dieser Stelle schon geprüft werden müsste, ob die Gefahr für den Reiseveranstalter erkennbar war (in diesem Sinne Sen.Urt. NJW 2000, 1188 unter 1.3.).

  • BGH, 19.04.2005 - X ZR 15/04

    Münchener Trabrennbahn

    Auszug aus BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06
    Da hier indessen das Berufungsgericht die Möglichkeit der Exkulpation nicht gesehen und daher nicht geprüft hat, ob die Klägerin entschuldigt ist, und da außerdem insoweit keine weitere Sachaufklärung zu erwarten ist, kann der Senat diese Prüfung selbst vornehmen (Sen.Urt. v. 19.04.2005 - X ZR 15/04, NJW 2005, 2766).
  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 97/99

    Anmeldung von Ersatzansprüchen gegen den Reiseveranstalter durch einen …

    Auszug aus BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06
    Hier fällt der vom Senat bereits in anderem Zusammenhang berücksichtigte Umstand ins Gewicht, dass die Überprüfung solcher Beanstandungen mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden ist und deshalb auf der Seite des Reiseveranstalters ein anzuerkennendes und schützenswertes Interesse daran besteht, diese Tätigkeiten nicht vergeblich in Gang zu setzen (Sen.Urt. v. 17.10.2000 - X ZR 97/99, BGHZ 145, 343, 349).
  • BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den …

    Auszug aus BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06
    Sie kann aber dann in Betracht kommen, wenn der Beklagte die wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (BGH, Urt. v. 17.03.1987 - VI ZR 282/85, BGHZ 100, 190, 196).
  • BGH, 16.11.1999 - VI ZR 37/99

    Verjährung des deliktischen Anspruchs bei zunächst nicht vorhersehbaren …

    Auszug aus BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06
    Diese Rechtsprechung besagt, dass die die Verjährungsfrist in Lauf setzende Kenntnis vom Schaden nicht gleichbedeutend ist mit Kenntnis von Umfang und Höhe des Schadens, sondern dass auch nachträglich auftretende Schadensfolgen, die im Zeitpunkt der Kenntnis vom Schaden für Fachleute als möglich vorhersehbar waren, von der allgemeinen Schadenskenntnis erfasst werden (vgl. nur BGH, Urt. v. 16.11.1999 - VI ZR 37/99, NJW 2000, 8961 Rdn. 8).
  • BGH, 27.11.1990 - VI ZR 2/90

    Berufung des Schädigers auf Verjährung des Schadensersatzanspruchs bei später …

    Auszug aus BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06
    Sie stellt das Interesse des Schädigers an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit in den Vordergrund und beruht auf der Annahme, dass es in aller Regel dem Geschädigten zuzumuten ist, schon aufgrund der Kenntnis von der haftungsbegründenden Erstschädigung sich durch eine Feststellungsklage bezüglich aller weiteren Schadensfolgen gegen eine Verjährung zu sichern (Urt. v. 27.11.1990 - VI ZR 2/90 Rdn. 14, 19).
  • BGH, 14.05.2004 - V ZR 164/03

    Beginn der Ausschlussfrist für Ansprüche des Besitzers bei Rücknahme der gegen …

    Auszug aus BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06
    Steht die Partei den Geschehnissen aber erkennbar fern, so kann von ihr eine nähere Substantiierung ihres Bestreitens nicht verlangt werden, vielmehr genügt dann ein einfaches Bestreiten (vgl. nur BGH, Urt. v. 14.05.2004 - V ZR 164/03, MDR 2004, 1349 Rdn. 13).
  • BGH, 16.05.2006 - VI ZR 189/05

    Verkehrssicherungspflicht des Vermieters einer Wohnung hinsichtlich mit …

    Auszug aus BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06
    Voraussetzung ist daher, dass sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die naheliegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können (st. Rspr. des BGH; vgl. nur Urt. v. 16.05.2007 - VI ZR 189/05, NJW 2006, 2326; v. 16.02.2006 - II ZR 68/05, VersR 2006, 665).
  • BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters für eine Hotel-Wasserrutsche

  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86

    Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage

  • BGH, 18.06.1986 - VIII ZR 137/85

    Anforderungen an ausdrücklichen Hinweis auf AGB

  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 136/03

    Haftung des Brokers für Schinden von Provisionen durch den Anlageberater und - …

  • BGH, 16.02.2006 - III ZR 68/05

    Haftung des Betreibers eines Stauwehrs für Schäden bei Hochwasser

  • BGH, 09.11.2004 - X ZR 119/01

    Anforderungen an die Entlastung durch den Reiseveranstalter; Mitverschulden des …

  • OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 7 U 221/02

    Pauschalreisevertrag: Erstreckung der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters …

  • OLG Celle, 18.04.2002 - 11 U 202/01

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung beim Vorliegen eines Reisemangels ; …

  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten …

    Steht ein darlegungspflichtiger Kläger außerhalb des für seinen Anspruch erheblichen Geschehensablaufs und kennt der Beklagte alle wesentlichen Tatsachen, so genügt nach den Grundsätzen über die sekundäre Darlegungslast sein einfaches Bestreiten nicht, sofern ihm nähere Angaben zuzumuten sind (BGHZ 86, 23, 29; 100, 190, 196; 140, 156, 158 f.; 163, 209, 214; siehe auch BGH, Urteil vom 12. Juni 2007 - X ZR 87/06 - NJW 2007, 2549, 2553 Rn. 46).
  • OLG Köln, 05.11.2020 - 7 U 35/20

    Daimler im Abgasskandal verurteilt - Schadenersatz bei Wohnmobil Mercedes Marco …

    Rn. 71 Steht ein darlegungspflichtiger Kläger außerhalb des für seinen Anspruch erheblichen Geschehensablaufs und kennt der Beklagte alle wesentlichen Tatsachen, so genügt nach den Grundsätzen über die sekundäre Darlegungslast sein einfaches Bestreiten nicht, sofern ihm nähere Angaben zuzumuten sind (BGHZ 86, 23, 29; 100, 190, 196; 140, 156, 158 f.; 163, 209, 214; siehe auch BGH, Urteil vom 12. Juni 2007 - X ZR 87/06 - NJW 2007, 2549, 2553 Rn. 46).
  • BGH, 03.06.2008 - VI ZR 223/07

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Trampolinanlage

    Die Verkehrssicherungspflicht erfordert jedoch regelmäßig den Schutz vor Gefahren, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen, vom Benutzer nicht vorhersehbar und für ihn nicht ohne weiteres erkennbar sind (vgl. Senatsurteil vom 25. April 1978 - VI ZR 194/76 - VersR 1978, 739; BGH, Urteil vom 12. Juni 2007 - X ZR 87/06 - NJW 2007, 2549, 2551; OLG Köln, VersR 2002, 859, 860; OLG Celle, NJW 2003, 2544).
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.06.2007 - 11 U 76/07   

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https://dejure.org/2007,8923
OLG Celle, 05.06.2007 - 11 U 76/07 (https://dejure.org/2007,8923)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.06.2007 - 11 U 76/07 (https://dejure.org/2007,8923)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Juni 2007 - 11 U 76/07 (https://dejure.org/2007,8923)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 652 BGB; § 115 ZPO
    Anspruch auf Zahlung von Maklercourtage nach Abbruch von Vertragsverhandlungen bzw. bei Fehlen wirtschaftlicher Identität zwischen einem angebotenen und einem schließlich erworbenen Objekt

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Wirtschaftliche Identität zwischen nachgewiesenem und abgeschlossenem Vertrag bei erheblicher Kaufpreisreduzierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Maklercourtage nach Abbruch von Vertragsverhandlungen bzw. bei Fehlen wirtschaftlicher Identität zwischen einem angebotenen und einem schließlich erworbenen Objekt

  • ibr-online

    Anspruch auf Maklercourtage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 9 (Kurzinformation)

    Zur Frage des Anspruchs auf eine Maklercourtage bei einer Kaufpreisreduzierung um 27 %

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wieder einmal: Kausalität im Maklerrecht (IMR 2008, 178)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1410
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.02.1999 - III ZR 191/98

    "wesentliche Maklerleistung"

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 11 U 76/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es ohne Bedeutung, dass der Maklerkunde seine Verkaufsabsichten zunächst aufgibt, später seine Meinung aber ändert und das ihm ursprünglich nachgewiesene Objekt doch erwirbt (vgl. BGH, NJW 1999, 1255-1257; BGH, NJW-RR 1991, 950-951; ebenso: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, ZMR 2004, 45-46).

    Rn. 5 Dieses Ergebnis wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass die Reduzierung des Kaufpreises zu den üblichen Folgen von Vertragsverhandlungen zählen und dass allein deshalb ein Courtageanspruch grundsätzlich nicht entfällt (vgl. BGH, NJW 1999, 1255-1257).

  • BGH, 20.03.1991 - IV ZR 93/90

    Anfall der Maklerprovision

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 11 U 76/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es ohne Bedeutung, dass der Maklerkunde seine Verkaufsabsichten zunächst aufgibt, später seine Meinung aber ändert und das ihm ursprünglich nachgewiesene Objekt doch erwirbt (vgl. BGH, NJW 1999, 1255-1257; BGH, NJW-RR 1991, 950-951; ebenso: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, ZMR 2004, 45-46).
  • BGH, 18.01.1996 - III ZR 71/95

    Kausalität der Maklertätigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 11 U 76/07
    Die Zeugin B. hat vielmehr erklärt, sich nach dem Abbruch der Verhandlungen mit dem Beklagten weiterhin um die Veräußerung der Immobilie bemüht zu haben (vgl. BGH, NJW-RR 1996, 691).
  • BGH, 15.02.1984 - IVa ZR 150/82

    Anspruch auf Maklerprovision - Zustandekommen eines Maklervertrages hinsichtlich …

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 11 U 76/07
    Das gilt auch dann, wenn der tatsächliche Vertragsschluss in quantitativer Hinsicht hinter dem nach dem Maklervertrag herbeizuführenden Vertrag zurückbleibt (BGH, WM 1984, 560-561; Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, OLGR Hamburg 1997, 306-307).
  • OLG Bamberg, 22.12.1997 - 4 U 134/97

    Anspruch auf Zahlung einer Maklergebühr einer …

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 11 U 76/07
    Diese Differenz (33% ebenso wie 27%) zwischen dem Kaufpreis des zu vermittelnden Geschäfts und dem dann tatsächlich vereinbarten Betrag ist derart erheblich, dass von der erforderlichen inhaltlichen Identität zwischen den beiden Geschäften - auch bei der hier gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise - nicht mehr gesprochen werden kann (vgl. OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2001, 194-195 (Kongruenz verneint bei 48%); OLG Bamberg, NJW-RR 1998, 565 [OLG Bamberg 22.12.1997 - 4 U 134/97]-566 (Kongruenz verneint bei 23%); OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1070 [OLG Hamm 16.06.1997 - 18 U 235/96]-1071 (Kongruenz bejaht bei 10%); OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 1272 [OLG Düsseldorf 09.07.1993 - 7 U 18/93]-1273 (Kongruenz verneint bei 22%)).
  • OLG Celle, 04.08.2005 - 9 W 81/05

    Verpflichtung des Gewerbebetreibenden für eine gerichtliche Inanspruchnahme …

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 11 U 76/07
    Zum Nachweis dennoch bestehender Bedürftigkeit müssen derartige Personen (auch bei etwaiger Aufgabe des Geschäftsbetriebes) darlegen und belegen, dass sie zu aktiver Zeit Rücklagen in ausreichender Höhe gebildet hatten und dass und wofür diese Rücklagen später verbraucht worden sind (vgl. Beschluss des Senats vom 4. August 2005, Az. 9 W 81/05).
  • OLG Hamm, 16.06.1997 - 18 U 235/96

    Anspruch auf Zahlung einer Provision; Zustandekommen eines Maklervertrages; …

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 11 U 76/07
    Diese Differenz (33% ebenso wie 27%) zwischen dem Kaufpreis des zu vermittelnden Geschäfts und dem dann tatsächlich vereinbarten Betrag ist derart erheblich, dass von der erforderlichen inhaltlichen Identität zwischen den beiden Geschäften - auch bei der hier gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise - nicht mehr gesprochen werden kann (vgl. OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2001, 194-195 (Kongruenz verneint bei 48%); OLG Bamberg, NJW-RR 1998, 565 [OLG Bamberg 22.12.1997 - 4 U 134/97]-566 (Kongruenz verneint bei 23%); OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1070 [OLG Hamm 16.06.1997 - 18 U 235/96]-1071 (Kongruenz bejaht bei 10%); OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 1272 [OLG Düsseldorf 09.07.1993 - 7 U 18/93]-1273 (Kongruenz verneint bei 22%)).
  • OLG Koblenz, 25.09.2000 - 13 U 250/00

    Provision des Nachweismaklers - Erwerb vom Eigentümer - fehlende Wesengleichheit

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 11 U 76/07
    Diese Differenz (33% ebenso wie 27%) zwischen dem Kaufpreis des zu vermittelnden Geschäfts und dem dann tatsächlich vereinbarten Betrag ist derart erheblich, dass von der erforderlichen inhaltlichen Identität zwischen den beiden Geschäften - auch bei der hier gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise - nicht mehr gesprochen werden kann (vgl. OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2001, 194-195 (Kongruenz verneint bei 48%); OLG Bamberg, NJW-RR 1998, 565 [OLG Bamberg 22.12.1997 - 4 U 134/97]-566 (Kongruenz verneint bei 23%); OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1070 [OLG Hamm 16.06.1997 - 18 U 235/96]-1071 (Kongruenz bejaht bei 10%); OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 1272 [OLG Düsseldorf 09.07.1993 - 7 U 18/93]-1273 (Kongruenz verneint bei 22%)).
  • OLG Hamburg, 11.07.1997 - 11 U 84/97

    Voraussetzungen für den Verdienst eines Maklerlohns; Möglichkeit der Annahme nur …

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 11 U 76/07
    Das gilt auch dann, wenn der tatsächliche Vertragsschluss in quantitativer Hinsicht hinter dem nach dem Maklervertrag herbeizuführenden Vertrag zurückbleibt (BGH, WM 1984, 560-561; Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, OLGR Hamburg 1997, 306-307).
  • OLG Hamburg, 16.12.2002 - 12 U 13/02

    Ursächlichkeit der Tätigkeit des Nachweismaklers

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 11 U 76/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es ohne Bedeutung, dass der Maklerkunde seine Verkaufsabsichten zunächst aufgibt, später seine Meinung aber ändert und das ihm ursprünglich nachgewiesene Objekt doch erwirbt (vgl. BGH, NJW 1999, 1255-1257; BGH, NJW-RR 1991, 950-951; ebenso: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, ZMR 2004, 45-46).
  • OLG Düsseldorf, 09.07.1993 - 7 U 18/93
  • BGH, 06.02.2014 - III ZR 131/13

    Maklerlohnanspruch: Wirtschaftliche Kongruenz zwischen dem vom Makler …

    Da in einem solchen Fall der zustande gekommene Hauptvertrag bei wertender Betrachtung nicht dem Vertrag entspricht, auf den sich die Maklerleistung bezogen hat, ist es nur folgerichtig, dass der Makler keine Vergütung erhält; die vom Berufungsgericht in diesem Zusammenhang angestellten Erwägungen zu Treu und Glauben vermögen über die fehlende wirtschaftliche Kongruenz nicht hinwegzuhelfen (so im Ergebnis auch OLG Bamberg, NJW-RR 1998, 565 f; OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 1505 f; OLG Celle, OLGR 2007, 713; OLG Koblenz, OLGR 2001, 194 f; OLG München, MDR 2010, 615 f).
  • OLG Hamm, 21.03.2013 - 18 U 133/12

    Makler kann die Courtage verlangen, wenn sein Kunde billiger kauft

    Rn. 44 Allerdings verneinen einige Oberlandesgerichte wie auch der überwiegende Teil des Schrifttums nicht nur die Kongruenz des zustande gekommenen mit dem beabsichtigten Kaufvertrag, wenn der Kaufpreis den zunächst vom Makler benannten deutlich, jedenfalls um mehr als 25 % unterschreitet, sondern aufgrund der fehlenden Kongruenz auch einen Anspruch des Maklers auf Maklerlohn (OLG Bamberg, NJW-RR 1998, 565, 566; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2001, 194 f.; OLG Celle, OLGR Celle 2007, 713; OLG München…, Urt. vom 04.02.2010 - 24 U 471/09 - Tz. 28 ff = MDR 2010, 615 f., juris;… MüKo/Roth, BGB, 6. Aufl., § 652 Rn. 150;… Palandt/Sprau, aaO, § 652 Rn. 43).
  • OLG München, 04.02.2010 - 24 U 471/09

    Maklerlohnanspruch: Ausschluss bei inhaltlicher Inkongruenz von Kaufgelegenheit …

    31 Während übliche Reduzierungen des Kaufpreises infolge Vertragsverhandlungen unschädlich sind, ist die inhaltliche Kongruenz zu verneinen, wenn der tatsächliche Vertragsschluss hinsichtlich des Kaufpreises in ungewöhnlichem Umfang hinter dem nach dem Maklervertrag herbeizuführenden Vertrag zurückbleibt (vgl. OLG Celle in MDR 2007, 1410).
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