Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 29.09.2006 - 16 WF 115/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr bei Kostenentscheidung ohne mündliche Verhandlung nach übereinstimmender schriftsätzlicher Erledigungserklärung der Parteien
- Judicialis
RVG VV Nr. 3104; ; ZPO § 91 a Abs. 1; ; ZPO § 128 Abs. 3; ; ZPO § 128 Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entstehen einer Terminsgebühr bei übereinstimmender Erledigterklärung und Aufhebung des Termins zur mündlichen Verhandlung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entstehung einer Terminsgebühr bei Erlärung der Hauptsache für erledigt; Terminsgebühr für die Kostenentscheidung im schriftlichen Verfahren nach schriftlicher übereinstimmender Erledigungserklärung
Verfahrensgang
- AG Mannheim, 04.04.2006 - 5 F 119/05
- OLG Karlsruhe, 29.09.2006 - 16 WF 115/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 503
- MDR 2007, 432
- FamRZ 2007, 845
- Rpfleger 2007, 49
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- LG Stuttgart, 01.02.2005 - 10 T 546/04
Rechtsanwaltsvergütung: Terminsgebühr bei Anerkenntnisurteil im schriftlichen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2006 - 16 WF 115/06
2.) Die vom Kläger zitierte Entscheidung des LG Stuttgart NJW 2005, 3152 betrifft den Fall des § 307 ZPO.
- BGH, 25.09.2007 - VI ZB 53/06
Erfallen der Terminsgebühr bei Kostenentscheidungen nach § 91a ZPO
Dem gemäß hat das Beschwerdegericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Instanzgerichte (vgl. OLG Karlsruhe, JurBüro 2005, 596 und NJW-RR 2007, 503; OLG Frankfurt JurBüro 2006, 532) zu Recht angenommen, dass bei Kostenentscheidungen nach § 91a ZPO im Hinblick auf §§ 128 Abs. 3, 4 ZPO keine Terminsgebühr des Rechtsanwalts anfällt, wenn nicht ausnahmsweise eine mündliche Verhandlung stattfindet (…ebenso Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 91a Rn. 59).Bei dieser Situation ist eine Ausweitung der Ausnahmebestimmung auf diesen Fall im Wege der Analogie nicht möglich (vgl. auch OLG Karlsruhe NJW-RR 2007, 503 f.; OLG Frankfurt JurBüro 2006, 532 f.).
- BGH, 01.02.2007 - V ZB 110/06
Erfallen der Verfahrens- und der Terminsgebühr im Verfahren über die …
bb) Hier kommt eine Terminsgebühr schon deswegen nicht in Betracht, weil sie nicht entsteht, wenn eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist und das Gericht durch Beschluss entscheidet (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 1438; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 29. September 2006, 16 WF 115/06, zitiert nach juris; OLG München AnwBl. 2006, 147). - OLG Köln, 06.04.2016 - 17 W 67/16
Erfallen der Terminsgebühr bei außergerichtlichem Abschluss eines Vergleichs und …
Rn. 12 Eine Terminsgebühr fällt jedoch dann nicht an, wenn die Parteien, ohne dass es zu einer Einigung gekommen ist, den Rechtsstreit lediglich in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklären und das Treffen einer Kostenentscheidung gemäß § 91 a ZPO dem Gericht überlassen und es auch dann zu keiner mündlicher Verhandlung kommt (BGH MDR 2007, 1454; OLG Karlsruhe AGS 2007, 346; OLG Rostock AGS 2008, 283; Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 17 W 9/07 -).
- BGH, 28.02.2012 - XI ZB 15/11
Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Terminsgebühr im …
Rn. 7 a) Eine Terminsgebühr nach Vorbemerkung 3 Abs. 3 Alt. 3 VV RVG entsteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…Beschlüsse vom 1. Februar 2007 - V ZB 110/06, NJW 2007, 1461 Rn. 19 …und vom 15. März 2007 - V ZB 170/06, NJW 2007, 2644 Rn. 7; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - II ZB 4/11, juris Rn. 8; ferner OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2006, 1438; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2007, 503, 504; OLG München, AnwBl. 2006, 147;… Mayer in Mayer/Kroiß, RVG, 4. Aufl., Nr. 3104 VV Rn. 26) nicht, wenn für das betreffende Verfahren eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist und das Gericht durch Beschluss entscheidet. - OLG Frankfurt, 22.12.2020 - 4 WF 197/20
Entstehen einer Terminsgebühr bei Einigung im Parallelverfahren
Eine Terminsgebühr fällt nur dann nicht an, wenn die Beteiligten das Verfahren lediglich in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklären, ohne dass es zuvor zu einer Einigung und zu einer mündlichen Verhandlung gekommen ist, und die Kostenentscheidung gemäß § 91 a ZPO dem Gericht überlassen (vgl. BGH MDR 2007, 1454; OLG Karlsruhe AGS 2007, 346). - VGH Baden-Württemberg, 31.10.2006 - 3 S 1748/05
Entstehung einer Terminsgebühr für eine auf Verfahrensvermeidung oder …
Ungeachtet dessen, dass der Fall der Entscheidung nach einer beidseitigen schriftlichen Erledigungserklärung den übrigen dort aufgeführten Fällen nicht gleichgestellt ist und sich insoweit auch eine Rechtsanalogie verbietet (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.09.2006 - 16 WF 115/06 -, juris), ist der Tatbestand aus Nr. 3104 des Vergütungsverzeichnisses im vorliegenden Fall jedenfalls auch deshalb nicht einschlägig, weil es allgemeiner, vom Senat geteilter Meinung entspricht, dass dieser Gebührentatbestand nur dann eingreift, wenn eine Entscheidung ergeht, die an sich aufgrund einer mündlichen Verhandlung zu ergehen hätte (…vgl. Müller-Rabe, a.a.O, RdNr. 20 m.w.N.). - OLG Hamburg, 02.12.2015 - 8 W 117/15
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung: Entstehung einer …
In diesem Verfahren fehlt es indes an der für das Entstehen der Gebühr hier maßgeblichen Voraussetzung, einer vorgeschriebenen mündlichen Verhandlung (ebenso zum Verfahren nach § 91a BGH NJW 2008, 668; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.09.2006, Az. 16 WF 115/06, Rn. 5 - zitiert nach juris). - KG, 27.02.2007 - 1 W 244/06
WEG-Verfahren: Erstattungsfähigkeit einer Erhöhungsgebühr wegen mehrerer …
Denn bei der im schriftlichen ZPO-Verfahren nach §§ 91a, 128 Abs. 4 ZPO zu treffenden Kostenentscheidung entsteht ebenfalls keine Terminsgebühr (OLG Karlsruhe, OLG-Report 2007, 31; MDR 2006, 118; OLG Hamburg, Schaden-Praxis 2006, 224; OLG Rostock, OLG-Report 2006, 782;… Zöller, Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 91a, Rdn. 59;… Müller-Rabe in Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., VV 3103, 3104, Rdn. 23). - VG Berlin, 23.06.2008 - 14 KE 227.06
Entstehung einer Terminsgebühr bei vorzeitiger Beendigung des Verfahrens
Bei einer durch Einvernehmen bedingten Hauptsachenerledigung kann diese Variante der Terminsgebühr deshalb nicht zum Tragen kommen (vgl. zu § 91 a ZPO: BGH, Beschluss vom 25. September 2007 - VI ZB 53/06 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. September 2006 - 16 WF 115/06 -, juris, Rdnrn. 11 und 12 - jeweils mit dem Hinweis, dass das Verfahren sich mit der Hauptsachenerledigungserklärung in eines umwandelt, das keiner mündlichen Verhandlung mehr bedarf; vgl. auch Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Beschluss vom 14. April 2008 - 5 KO 16/08 -, juris, Rdnrn. 18 und 19). - BPatG, 15.10.2013 - 3 ZA (pat) 31/13 Bei dieser Situation ist eine Ausweitung der Ausnahmebestimmung auf diesen Fall im Wege der Analogie nicht möglich (vgl. auch OLG Karlsruhe NJW-RR 2007, 503; OLG Frankfurt/M. JurBüro 2006, 532).
- OLG Köln, 13.02.2007 - 17 W 9/07
Entstehung einer Terminsgebühr aus dem Kostenwert; Schriftlicher Entscheid des …
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Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 15.09.2006 - 10 Ta 169/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 120 Abs. 4; ; ZPO § 124 Nr. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2; ; ZPO § 172 Abs. 1; ; ZPO § 567 Abs. 2
- rechtsportal.de
ZPO § 120 Abs. 4 § 124 Nr. 2 § 172 Abs. 1
Zustellung des Aufhebungsbeschlusses an Bevollmächtigten des Antragstellers im Prozesskostenhilfeverfahren - keine Aufhebung ohne Zustellung der Aufforderung zur Änderungsanzeige an Bevollmächtigten
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Wirksamkeit einer Rechtsmittelbelehrung; Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung; Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 22.06.2006 - 3 Ca 1893/03
- ArbG Mainz, 22.06.2006 - 3 Ca 1895/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.09.2006 - 10 Ta 169/06
Papierfundstellen
- MDR 2007, 432
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (1)
- BAG, 19.07.2006 - 3 AZB 18/06
Prozesskostenhilfe - Zustellung im Überprüfungsverfahren
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.09.2006 - 10 Ta 169/06
Das BAG hat mit Beschluss vom 19.07.2006 (AZ 3 AZB 18/06) die bislang in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage, ob ein PKH-Aufhebungsbeschluss der Partei selbst oder aber ihrem (vormaligen) Prozessbevollmächtigten zuzustellen ist, nunmehr dahingehend entschieden, dass jedenfalls dann eine Zustellung an den Prozessbevollmächtigten zu erfolgen hat, wenn dieser auch für das PKH-Verfahren bestellt ist, was bereits dann der Fall ist, wenn der PKH-Antrag nicht von der Partei selbst sondern ihrem Prozessbevollmächtigten gestellt wurde.
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2006 - 10 Ta 204/06
Richtiger Zustellungsadressat im Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren
Dieser Entscheidung ist nicht zuletzt aus Gründen der Rechtssicherheit zu folgen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 25.08.2006 - 10 Ta 116/06 - und v. 15.09.2006 - 10 Ta 169/06 -).Demgegenüber hätte es jedoch diesbezüglich einer (formlosen) Zustellung der betreffenden Schreiben an den Prozessbevollmächtigten der Klägerin bedurft, da dieser - wie bereits ausgeführt - auch im PKH-Überprüfungsverfahren bevollmächtigt ist und § 172 Abs. 1 ZPO auch für formlose Mitteilungen gilt (LAG Rheinland-Pfalz vom 15.09.2006 - 10 Ta 169/06;… vgl. auch Zöller/Stöber, ZPO, 24. Auflage, § 172 Rz. 2 m.N.a.d.R.).
- OLG Brandenburg, 24.07.2007 - 10 WF 187/07
Prozeßkostenhilfe: Anforderungen an die Zustellung von Aufforderungen zur …
Das findet seinen Ausdruck darin, dass der (ursprüngliche) Prozesskostenhilfeantrag, wie hier, nicht von der Partei selbst, sondern von ihrem Prozessbevollmächtigten gestellt wurde (BAG, Beschluss vom 19.07.2006, bei juris; NZA 2006, 1128; LAG Rheinland-Pfalz, MDR 2007, 432). - OLG Dresden, 13.01.2009 - 20 WF 3/09
Prozesskostenhilfe; Aufhebung; Zustellung
Das vermag der Senat nicht zu erkennen (anders OLG Brandenburg, MDR 2007, 1391f; LAG RheinlandPfalz, MDR 2007, 432).
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2007 - 11 Ta 171/07
Prozesskostenhilfe: Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde; Zustellung an …
Dabei hat die Zustellung an dem für den Rechtszug bestellten Prozessbevollmächtigten nach § 172 Abs. 1 ZPO zu erfolgen, worauf das Arbeitsgericht zutreffend in seinem Nichtabhilfebeschluss vom 03.07.2007 unter Verweis auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 19.07.2006 - Az: 3 AZB 18/06 - und dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 15.09.2006 - Az: 10 Ta 169/06 - hingewiesen hat. - LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2007 - 11 Ta 233/07
Aufhebung der Prozesskostenhilfe - sofortige Beschwerde - Zustellung an den …
Der Prozessbevollmächtigte ist dabei bereits dann für das Prozesskostenhilfeverfahren bestellt, wenn der Prozesskostenhilfeantrag nicht von der Partei selbst, sondern von dem Prozessbevollmächtigten gestellt worden ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2006, 10 Ta 116/06 sowie LAG Rheinland-Pfalz, 15.09.2006, 10 Ta 169/06). - OLG Brandenburg, 30.04.2007 - 10 WF 100/07
Prozesskostenhilfeverfahren: Zustellungen an den Prozessbevollmächtigten im …
Es kann dahinstehen, ob im Abänderungsverfahren nach § 120 Abs. 4 ZPO die Aufforderung grundsätzlich an die Partei selbst und nicht an ihren früheren Prozessbevollmächtigten, der für die Hauptsache bestellt war, zu richten ist (so JurBüro 1997, 481; OLG Brandenburg - 1. Familiensenat -, FamRZ 2002, 413; FamRZ 2005, 47;… Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 120, Rz. 28;… Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf -/Gutjahr, § 1, Rz. 291; a. A. BAG, Beschluss vom 19.7.2006 - 3 AZB 18/06 -, Leitsatz abgedruckt in NZA 2006, 1128; LAG Rheinland-Pfalz, MDR 2007, 432). - LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2007 - 3 Ta 23/07
Prozesskostenhilfe: Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde; Zustellung des …
Mit dieser Zustellung an den Prozessbevollmächtigten des Klägers und nicht an den Kläger unmittelbar hat das Arbeitsgericht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschl. v. 19.07.2006 - 3 AZB 18/06 -) und des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 15.09.2006 - Az.: 10 Ta 169/06 -) Rechnung getragen, der zufolge jedenfalls dann eine Zustellung an den Prozessbevollmächtigten zu erfolgen hat, wenn dieser auch für das Prozesskostenhilfeverfahren bestellt ist, was bereits dann der Fall ist, wenn der Prozesskostenhilfeantrag nicht von der Partei selbst, sondern - wie vorliegend - ihrem Prozessbevollmächtigten gestellt wurde. - LAG Hessen, 20.07.2016 - 15 Ta 145/14
Rechtsfolgen der Zustellung an die Partei im …
Das gilt nicht nur für die Entscheidung über eine Aufhebung der Bewilligungsentscheidung (vgl. BAG 19. Juli 2006 - 3 AZB 18/06 - juris; BGH 8. Dezember 2010 - XII ZB 39/09 - juris), sondern auch für die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung nach § 120 ZPO a.F. (vgl. LAG Hamm 5. Juli 2013 - 5 Ta 254/13 - ; 20. September 2013 - 14 Ta 160/13 - ; LAG Rheinland-Pfalz 15. September 2006 - 10 Ta 169/06 - ; 2. Juni 2010 - 1 Ta 99/10 - jeweils juris; OLG Brandenburg 24. Juli 2007 - 10 WF 187/07 - MDR 2007, 1392). - LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2007 - 9 Ta 201/07
Prozesskostenhilfe: Zustellung im Falle der Bestellung des …
Mit dieser Zustellung an den Prozessbevollmächtigten der Klägerin und nicht an die Klägerin unmittelbar hat das Arbeitsgericht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 19. Juli 2006 - 3 AZB 18/06) und des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 15. September 2006 - 10 Ta 169/06 -) Rechnung getragen, der zufolge jedenfalls dann eine Zustellung an den Prozessbevollmächtigten zu erfolgen hat, wenn dieser auch für das Prozesskostenhilfeverfahren bestellt ist. - LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2006 - 9 Ta 203/06
Aufhebung von Prozesskostenhilfe: Rechtmäßigkeit bei fehlender Zustellung im …
Dies gilt auch im Verfahren zur Überprüfung von Prozesskostenhilfebewilligungen; hierbei sind formlose Mitteilungen wie die Aufforderung, eine Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einer Partei mitzuteilen, an den Prozessbevollmächtigten zu richten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.09.2006 - 10 Ta 169/06;… Zöller/Stöber, ZPO, 24. Auflage, § 172 Randziffer 2). - LAG Hessen, 20.07.2016 - 15 Ta 250/16
Zustellungen im Nachprüfungsverfahren des § 120a ZPO haben gemäß § 172 Abs. 1 ZPO …
- OLG Brandenburg, 06.11.2008 - 10 WF 223/08
Zustellung eines Beschlusses über die Aufhebung einer …
- OLG Dresden, 06.04.2010 - 21 WF 160/10
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe; …
- OLG Brandenburg, 08.02.2012 - 3 WF 13/12
Prozesskostenhilfe: Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung wegen nicht …
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 04.10.2006 - 8 W 165/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de
GKG § 2
Befreiung des DRK von den Gerichtskosten - Wolters Kluwer
Gebührenbefreiung des Deutschen Roten Kreuzes e.V. ist aufgrund einer nie aufgehobenen Gesetzesvorgabe zulässig bei nachweislich bestehender gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke; Zulässigkeit der Gebührenbefreiung des Deutschen Roten Kreuzes e.V. aufgrund einer nie ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 18.08.2006 - 312 O 138/06
- OLG Hamburg, 04.10.2006 - 8 W 165/06
Papierfundstellen
- MDR 2007, 432
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Hamburg, 21.06.2006 - 8 W 101/06
Gerichtsgebührenbefreiung des Deutschen Roten Kreuzes in Hamburg
Auszug aus OLG Hamburg, 04.10.2006 - 8 W 165/06
Der Einzelrichter des erkennenden Senats ist dieser letzteren Auffassung in seinem Beschluss vom 21.6.2006 (8 W 101/06) gefolgt. - OLG München, 30.09.1997 - 11 W 2536/97
Gebührenfreiheit des Bayerischen Roten Kreuzes
Auszug aus OLG Hamburg, 04.10.2006 - 8 W 165/06
1995, 650; OLG München MDR 1998, 184.
- OLG Celle, 16.11.2007 - 23 W 179/07
Bestehen einer Gerichtskostenfreiheit des Deutschen Roten Kreuzes e. V. und seine …
Deshalb gilt das Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz vom 09.12.1937 und die dort unter § 18 vorgesehene Gebührenfreiheit nicht für den 1950 gegründeten eingetragenen Verein Deutsches Rotes Kreuz (…vgl. bereits Beschluss des Senats vom 08.05.2007 - 23 W 94/07 - ebenso OLG Koblenz, a. a. O.; OLG München, MDR 1998, 184 und OLG Hamburg MDR 2007, 55 sowie Beschluss vom 04.10.2006 - 8 W 165/06 -).
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