Rechtsprechung
| BGH, 23.11.2006 - III ZR 52/06 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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BGB § 652 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 652 Abs. 1
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Provision rechtfertigende Nachweisleistung des Maklers
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer rechtfertigenden Nachweisleistung für die Maklerprovision; Anspruch auf Zahlung einer Maklerprovision für einen Kaufvertrag nach dem Scheitern eines vorherigen Vertrags durch Ausübung eines vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts
- zimmermann-notar-rostock.de
Provisionsanspruch des Nachweismaklers vom Zweitinteressenten bei Rücktritt des Erstinteressenten
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 652 Abs. 1
Maklerlohn bei Vermittlung im zweiten Anlauf; Maklerprovision; Nachweisleistung; Rücktrittsrecht - ra.de
- RA Kotz
Maklerprovision - Anspruch auch bei späterem zustande kommen des Vertrages
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 652 Abs. 1
Kausalität der Maklerleistung bei vorherigem Rücktritt vom Vertrag - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Provision auch bei nachträglichem Vertragsschluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Maklerprovision auch dann, wenn Kaufvertrag erst nach Rücktritt von bereits bestehendem Vertrag zustande kommt
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Grundstückskäufer tritt vom Vertrag zurück - Dadurch kommt der erste Kaufinteressent zum Zug: Muss er der Maklerin Provision zahlen?
- kanzlei-klumpe.de
, S. 10 (Kurzinformation)
Wann entsteht eine Verkaufsgelegenheit neu? Zur Frage, wann eine Nachweisleistung eines Maklers endet
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Maklerprovision auch nach Weiterverkauf durch zurücktretendes Unternehmen weiterhin gegeben
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Zum Provisionsanspruch des Nachweismaklers
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Die späte Provision (IMR 2007, 90)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 20.05.2005 - 22 O 138/04
- OLG Düsseldorf, 10.02.2006 - 7 U 139/05
- BGH, 23.11.2006 - III ZR 52/06
- OLG Düsseldorf, 11.05.2007 - 7 U 139/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 402
- MDR 2007, 580
- DNotZ 2007, 367
- NZM 2007, 371
- NZM 2008, 21
- VersR 2007, 495
- WM 2007, 1075
- BauR 2007, 603
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (8)
- BGH, 06.07.2006 - III ZR 379/04
Provisionsanspruch des Nachweismaklers bei Nichtbekanntgabe des Namens des …
Auszug aus BGH, 23.11.2006 - III ZR 52/06
Damit ist eine Mitteilung des Maklers an seinen Kunden gemeint, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten (vgl. - zuletzt - Senatsurteil vom 6. Juli 2006 - III ZR 379/04 - NJW 2006, 3062 f). - BGH, 20.02.1997 - III ZR 81/96
Rückzahlung der Maklerprovision bei wirtschaftlichem Fehlschlag des …
Auszug aus BGH, 23.11.2006 - III ZR 52/06
Dieser Sichtweise entspricht es, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Maklerlohnanspruch bei einem von dem Makler nachgewiesenen Kaufvertrag, der mit einem zeitlich befristeten, aber im Übrigen vorbehaltlosen Rücktrittsrecht vereinbart ist, erst entsteht, wenn die Rücktrittsmöglichkeit verstrichen ist (vgl. BGHZ 66, 270, 271; Senatsurteile vom 20. Februar 1997 - III ZR 81/96 - NJW 1997, 1583 und vom 13. Januar 2000 - III ZR 294/98 - NJW-RR 2000, 1302, 1303; Urteil vom 9. Januar 1974 - IV ZR 71/73 - NJW 1974, 694, 695). - BGH, 20.03.1991 - IV ZR 93/90
Anfall der Maklerprovision
Auszug aus BGH, 23.11.2006 - III ZR 52/06
Dementsprechend entsteht ein Provisionsanspruch nicht, wenn der Makler eine tatsächlich bestehende Möglichkeit zum Erwerb eines Objekts nachweist, diese Gelegenheit sich aber zerschlägt, weil der Eigentümer die Verkaufsabsicht endgültig aufgegeben oder sich für einen anderen Interessenten entschieden hat, diese Verkaufsgelegenheit dann aber später unter veränderten Umständen neu entsteht und nunmehr von dem Kunden ohne Hinweis des Maklers genutzt wird (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 1990 - IV ZR 337/88 - NJW-RR 1990, 1008 f und vom 20. März 1991 - IV ZR 93/90 - NJW-RR 1991, 950).
- BGH, 18.01.1996 - III ZR 71/95
Kausalität der Maklertätigkeit
Auszug aus BGH, 23.11.2006 - III ZR 52/06
Denn der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin belohnt, sondern für einen Arbeitserfolg; Maklertätigkeit und darauf beruhender Erfolgseintritt haben als Anspruchsvoraussetzungen gleiches Gewicht (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 1996 - III ZR 71/95 - NJW-RR 1996, 691 m.w.N. aus der ständigen Rechtsprechung). - BGH, 16.05.1990 - IV ZR 337/88
Provisionsanspruch des Nachweismaklers; Identität zwischen nachgewiesenem und …
Auszug aus BGH, 23.11.2006 - III ZR 52/06
Dementsprechend entsteht ein Provisionsanspruch nicht, wenn der Makler eine tatsächlich bestehende Möglichkeit zum Erwerb eines Objekts nachweist, diese Gelegenheit sich aber zerschlägt, weil der Eigentümer die Verkaufsabsicht endgültig aufgegeben oder sich für einen anderen Interessenten entschieden hat, diese Verkaufsgelegenheit dann aber später unter veränderten Umständen neu entsteht und nunmehr von dem Kunden ohne Hinweis des Maklers genutzt wird (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 1990 - IV ZR 337/88 - NJW-RR 1990, 1008 f und vom 20. März 1991 - IV ZR 93/90 - NJW-RR 1991, 950). - BGH, 05.05.1976 - IV ZR 63/75
Formbedürftigkeit von Abänderungsverträgen
Auszug aus BGH, 23.11.2006 - III ZR 52/06
Dieser Sichtweise entspricht es, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Maklerlohnanspruch bei einem von dem Makler nachgewiesenen Kaufvertrag, der mit einem zeitlich befristeten, aber im Übrigen vorbehaltlosen Rücktrittsrecht vereinbart ist, erst entsteht, wenn die Rücktrittsmöglichkeit verstrichen ist (vgl. BGHZ 66, 270, 271; Senatsurteile vom 20. Februar 1997 - III ZR 81/96 - NJW 1997, 1583 und vom 13. Januar 2000 - III ZR 294/98 - NJW-RR 2000, 1302, 1303; Urteil vom 9. Januar 1974 - IV ZR 71/73 - NJW 1974, 694, 695). - BGH, 13.01.2000 - III ZR 294/98
Rückabwicklung eines maklerähnlichen Vertrages nach Rücktritt vom Kauvertrag
Auszug aus BGH, 23.11.2006 - III ZR 52/06
Dieser Sichtweise entspricht es, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Maklerlohnanspruch bei einem von dem Makler nachgewiesenen Kaufvertrag, der mit einem zeitlich befristeten, aber im Übrigen vorbehaltlosen Rücktrittsrecht vereinbart ist, erst entsteht, wenn die Rücktrittsmöglichkeit verstrichen ist (vgl. BGHZ 66, 270, 271; Senatsurteile vom 20. Februar 1997 - III ZR 81/96 - NJW 1997, 1583 und vom 13. Januar 2000 - III ZR 294/98 - NJW-RR 2000, 1302, 1303; Urteil vom 9. Januar 1974 - IV ZR 71/73 - NJW 1974, 694, 695). - BGH, 09.01.1974 - IV ZR 71/73
Abschluss eines Maklervertrages - Ursächlichkeit der Maklertätigkeit für das …
Auszug aus BGH, 23.11.2006 - III ZR 52/06
Dieser Sichtweise entspricht es, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Maklerlohnanspruch bei einem von dem Makler nachgewiesenen Kaufvertrag, der mit einem zeitlich befristeten, aber im Übrigen vorbehaltlosen Rücktrittsrecht vereinbart ist, erst entsteht, wenn die Rücktrittsmöglichkeit verstrichen ist (vgl. BGHZ 66, 270, 271; Senatsurteile vom 20. Februar 1997 - III ZR 81/96 - NJW 1997, 1583 und vom 13. Januar 2000 - III ZR 294/98 - NJW-RR 2000, 1302, 1303; Urteil vom 9. Januar 1974 - IV ZR 71/73 - NJW 1974, 694, 695).
- BGH, 13.12.2007 - III ZR 163/07
Entstehen der Maklerprovision bei vorübergehender Aufgabe der Erwerbsabsicht des …
Der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin belohnt, sondern für einen Arbeitserfolg; Maklertätigkeit und darauf beruhender Erfolgseintritt haben als Anspruchsvoraussetzungen gleiches Gewicht (z.B. Senatsurteile BGHZ 141, 40, 45; vom 23. November 2006 - III ZR 52/06 - NJW-RR 2007, 402, 403 Rn. 13 und vom 18. Januar 1996 - III ZR 71/95 - NJW-RR 1996, 691 m.w.N.).Ein Provisionsanspruch entsteht allerdings nicht, wenn der Makler seinem Auftraggeber eine Möglichkeit zum Erwerb eines Objekts nachweist, diese Gelegenheit sich aber zerschlägt, weil der Eigentümer die Verkaufsabsicht endgültig aufgegeben oder sich für einen anderen Interessenten entschieden hat, es aber gleichwohl unter veränderten Umständen später zum Vertragsschluss kommt (…Senatsurteile BGHZ aaO S. 46; und vom 23. November 2006 aaO Rn. 14; BGH, Urteile vom 20. März 1991 - IV ZR 93/90 - NJW-RR 1991, 950 und vom 16. Mai 1990 - IV ZR 337/88 - NJW-RR 1990, 1008 f; vgl. auch OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 753 für den Fall, dass der Verkäufer Auftraggeber des Maklers war und der Käufer seine Erwerbsabsicht aufgegeben hat).
- BGH, 04.06.2009 - III ZR 82/08
Entstehen eines Maklerprovisionsanspruchs bei generellem Interesse des …
Unverzichtbare, aber auch ausreichende Voraussetzung für einen Nachweis ist deshalb, dass der Makler dem Kunden einen Interessenten benennt und damit auf eine konkrete Vertragsgelegenheit hinweist (vgl. zu den Anforderungen an einen Nachweis z.B. die Senatsurteile BGHZ 141, 40, 46 ; vom 23. November 2006 - III ZR 52/06 - NJW-RR 2007, 402, 403, Rn. 13;… vom 6. Juli 2006 - III ZR 379/04 - NJW 2006, 3062 f, Rn. 13; BGH, Urteile vom 15. Juni 1988 - IVa ZR 170/87 - NJW-RR 1988, 1397, 1398 und vom 14. Januar 1987 - IVa ZR 206/85 - NJW 1987, 1628, 1629 ;… Ibold, Maklerrecht, 2003, Rn. 77;… Roth, aaO, Rn. 95 f). - BGH, 05.03.2020 - I ZR 69/19
Voraussetzungen der Annahme einer Unterbrechung des Kausalzusammenhangs zwischen …
Ein Provisionsanspruch entsteht nicht, wenn der Makler eine tatsächlich bestehende Möglichkeit zum Erwerb eines Objekts nachweist, diese Gelegenheit sich aber zerschlägt, weil der Eigentümer die Verkaufsabsicht endgültig aufgegeben oder sich für einen anderen Interessenten entschieden hat, diese Verkaufsgelegenheit dann aber später unter veränderten Umständen neu entsteht und nunmehr von dem Kunden ohne Hinweis des Maklers genutzt wird (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2006 - III ZR 52/06, NJW-RR 2007, 402 Rn. 14 mwN).Dieser Sichtweise entspricht es, dass der Maklerlohnanspruch bei einem von dem Makler nachgewiesenen Kaufvertrag, der mit einem zeitlich befristeten, aber im Übrigen vorbehaltlosen Rücktrittsrecht vereinbart ist, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erst entsteht, wenn die Rücktrittsmöglichkeit verstrichen ist (BGH, NJW-RR 2007, 402 Rn. 15 mwN).
- OLG Hamm, 07.01.2021 - 18 U 109/18
Verlängerungsklausel trotz unwirksamer Verweisungsklausel wirksam?
Rn. 96 Der Vortrag des Beklagten, wonach sich die Eigentümerin unter neuer Beurteilung der Marktsituation erst in 2016 zum Verkauf zu einem Preis von lediglich 520.000,00 EUR entschieden habe, nachdem ein erster Verkauf Ende 2015 rückabgewickelt worden sei, stünde der Kausalität einer Nachweisleistung allenfalls dann entgegen, wenn diese Nachweisleistung bereits vor dem Ende 2015 vorgenommenen Verkauf an Dritte erfolgt wäre und wenn nach der Rückabwicklung dieses Verkaufs alsdann die neuerliche Kontaktaufnahme von C oder G-### ausgegangen wäre (BGH…, Urt. vom 16.5.1990, IV ZR 337/88, MDR 1990, S. 906f., Tz. 23; Urt. vom 23.11.2006, Az. III ZR 52/06, NJW-RR 2007, Tz. 15). - BGH, 15.04.2010 - III ZR 153/09
Provisionsanspruch des Wohnungsmaklers: Anforderungen an eine Nachweistätigkeit; …
Unverzichtbare, aber auch ausreichende Voraussetzung für einen Nachweis ist dabei, dass der Makler dem Kunden einen möglichen Vertragspartner, der zum Vertragsschluss bereit ist, grundsätzlich mit vollständigem Namen und Anschrift, zur Kenntnis bringt und damit auf eine konkrete Vertragsgelegenheit hinweist (vgl. zu den Anforderungen an einen Nachweis z.B. die Senatsurteile BGHZ 141, 40, 46;… vom 15. Mai 2008 - III ZR 256/07 - NJW-RR 2008, 1281, Rn. 11; vom 23. November 2006 - III ZR 52/06 - NJW-RR 2007, 402, 403, Rn. 13; vom 6. Juli 2006 - III ZR 379/04 - NJW 2006, 3062 f;… Rn. 13; vom 28. September 1995 - III ZR 16/95 - NJW-RR 1996, 113, 114;… Schwerdtner/Hamm, Maklerrecht, 5. Aufl. 2008, Rn. 235 f;… MünchKommBGB/Roth, 5. Aufl. 2009, § 652, Rn. 96;… Staudinger/Reuter, BGB, Neubearbeitung 2003, §§ 652, 653, Rn. 35;… Palandt/Sprau, BGB, 69. Aufl. 2010, § 652, Rn. 25, 26). - BGH, 15.05.2008 - III ZR 256/07
Kausalität der Maklerleistung für den Abschluss des Hauptvertrages
Denn der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin belohnt, sondern für einen Arbeitserfolg (Senatsurteil vom 23. November 2006 - III ZR 52/06 - NJW-RR 2007, 402, 403 Rn. 13). - OLG Düsseldorf, 19.05.2017 - 7 U 158/16
Anforderungen an den Nachweis eines Grundstückgeschäfts durch den Makler
Der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin belohnt, sondern für einen Arbeitserfolg; Maklertätigkeit und darauf beruhender Erfolgseintritt haben als Anspruchsvoraussetzungen gleiches Gewicht; der Makler muss den Anstoß zum Abschluss des Vertrages gegeben haben (vgl. BGH NJW 2008, 651-653, Tz. 14; BGH NJW-RR 2007, 402-403, Tz. 13). - OLG München, 14.03.2014 - 10 U 679/13
Anforderungen an den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages
Soweit die Klägerin unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des BGH in NJW-RR 2007, 402 darauf hinweist, dass eine wesentliche Maklerleistung dann immer noch vorliege, wenn der nachgewiesene Dritte die Hauptvertragsabsicht aufgebe und erst später unter geänderten Umständen wieder aufnimmt und dies doch erst recht gelten müsse, wenn wie hier der Umfang der Lohnfertigung seitens der Beklagten gegenüber der Anfangsphase der Zusammenarbeit ab dem Jahr 2001 "substantiell zugenommen" (vgl. Bl. 267 d.A.) habe, kann die Berufung hieraus nichts zu ihren Gunsten ableiten.Denn der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin belohnt, sondern nur für einen Arbeitserfolg (BGH NJW-RR 2007, 402, 403, Rd. 13).
- OLG München, 27.02.2019 - 7 U 1935/18
Nachweis einer Maklerangelegenheit
Dem gegenüber ist nicht von einer Unterbrechung des Kausalverlaufs auszugehen, wenn der Maklerkunde seine Vertragsabsicht vorübergehend aufgegeben hatte, während der nachgewiesene Interessent seinerseits vertragsbereit geblieben war (BGH…, Urteil vom 25.2.1999 - III ZR 191/98, Rz. 13; Urteil vom 23.11.2006 - III ZR 52/06, Rz. 15;… Urteil vom 13.12.2007 - III ZR 163/07, Rz. 14). - OLG Frankfurt, 03.03.2023 - 19 U 4/22
Maklervertrag: Zustandekommen und Nachweisleistung
Unverzichtbare, aber auch ausreichende Voraussetzung für einen Nachweis ist deshalb, dass der Makler dem Kunden einen Interessenten benennt und damit auf eine konkrete Vertragsgelegenheit hinweist (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 25.02.1999 - III ZR 191/98, juris; vom 23.11.2006 - III ZR 52/06 - NJW-RR 2007, 402, 403; vom 06.07.2006 - III ZR 379/04 - NJW 2006, 3062 ff.). - OLG Köln, 09.11.2007 - 24 U 74/07
Geltendmachung eines Honoraranspruchs auf Grundlage eines Maklervertrages; …
- OLG Celle, 21.01.2014 - 11 U 231/13
Maklervertrag - Provisionsanspruch bei Vorkenntnis des Kunden
- LG Hamburg, 02.07.2009 - 309 O 477/08
Keine Maklerprovision bei Aufgabe der Verkaufsabsicht
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Rechtsprechung
| BGH, 24.11.2006 - LwZR 1/06 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
BGB § 596 Abs. 1
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 596 Abs. 1
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 596 Abs. 1; VO (EG) 1782/2003
Keine Rückübertragungspflicht des Pächters für ihm zugeteilte landwirtschaftliche Betriebsprämien bei Pachtende - Wolters Kluwer
Verpflichtung des Pächters eines landwirtschaftlichen Betriebes zur Übertragung der zugeteilten landwirtschaftlichen Beihilfen nach Pachtende an den Verpächter; Rückzahlung einer Betriebsprämie nach Pachtende; Geltung der für die Rückgabe von Milchreferenzmengen und ...
- ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 596 Abs. 1
Anspruch des Verpächters auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen des Pächters und der GAP-Reform - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Anwendbare Regeln bei Zahlungsansprüchen eines Pächters
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB § 596 Abs. 1; VO (EG) 1782/2003
Keine Rückübertragungspflicht des Pächters für ihm zugeteilte landwirtschaftliche Betriebsprämien bei Pachtende
Verfahrensgang
- AG Schwerin, 21.04.2005 - 19 Lw 63/04
- OLG Rostock, 07.03.2006 - 12 U 7/05
- BGH, 24.11.2006 - LwZR 1/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1279
- MDR 2007, 580
- NZM 2007, 696
- WM 2007, 992
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (9)
- BGH, 19.07.1991 - LwZR 3/90
Entscheidung über einen Antrag auf Zahlung eines verwendungsbedingten Mehrwerts; …
Auszug aus BGH, 24.11.2006 - LwZR 1/06
Die für die Rückgabe von Milchreferenzmengen und Zuckerrübenlieferrechten geltenden Rechtsgrundsätze (BGHZ 115, 162 ff.;… Urt. v. 27. April 2001, LwZR 10/00 - NJW 2001, 2537 f.) kämen hier nicht zur Anwendung, da es sich dort um betriebsbezogene Rechte handele, die zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der zu diesen Zwecken genutzten Flächen erforderlich seien.Die Revision verweist in diesem Zusammenhang insoweit zu Unrecht auf die Entscheidung des Senats (BGHZ 115, 162, 168) zu den Nutzungsvorteilen aus der Milchreferenzmenge, die dem Pächter nach der damaligen Regelung nur für die Pachtzeit zugewiesen waren.
- BGH, 27.04.2001 - LwZR 10/00
Berücksichtigung eines Rübenlieferrechts bei der Beendigung eines Pachtvertrages
Auszug aus BGH, 24.11.2006 - LwZR 1/06
Die für die Rückgabe von Milchreferenzmengen und Zuckerrübenlieferrechten geltenden Rechtsgrundsätze (BGHZ 115, 162 ff.; Urt. v. 27. April 2001, LwZR 10/00 - NJW 2001, 2537 f.) kämen hier nicht zur Anwendung, da es sich dort um betriebsbezogene Rechte handele, die zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der zu diesen Zwecken genutzten Flächen erforderlich seien.Erwirtschaftung und Ausnutzung der Lieferrechte sind Bestandteil einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen zum Rübenanbau (…Senat, Beschl. v. 29. November 1996, LwZR 10/95, BGHR § 596 Abs. 1 Rübenlieferrechte 1; Urt. v. 27. April 2001, LwZR 10/00, NJW 2001, 2537, 2538).
- EuGH, 13.07.1989 - 5/88
Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft
Auszug aus BGH, 24.11.2006 - LwZR 1/06
Die Milch-Referenzmenge war nach der Bestimmung in Art. 7 Abs. 1 der Verordnungen ([EWG] Nr. 857/84; [EWG] 3590/92) bis zur Aufhebung der Flächenbindung unmittelbar mit dem verpachteten Betrieb oder Betriebsteil verbunden und ging daher schon auf Grund der die Bewirtschaftung regelnden Vorschriften mit der Beendigung des Pachtverhältnisses kraft Gesetzes wieder auf den Verpächter über (vgl. Senat BGHZ 114, 277, 282 unter Hinweis auf EuGH, Urt. v. 13. Juli 1989, Rs 5/88, RdL 1989, 214 und BVerwGE 84, 140, 146).
- BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 2337/00
Einschränkung der Rechte der gewerblichen Kornbrenner
Auszug aus BGH, 24.11.2006 - LwZR 1/06
Denn ein Anrecht auf den Bezug von Subventionen aus öffentlichen Haushalten ist weder Bestandteil der Berufsfreiheit noch der Eigentumsgarantie (vgl. BVerfG NVwZ 2002, 197, 198 m.w.N.). - BGH, 26.04.1991 - V ZR 53/90
Prüfung der sachlichen Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte durch das …
Auszug aus BGH, 24.11.2006 - LwZR 1/06
Die Milch-Referenzmenge war nach der Bestimmung in Art. 7 Abs. 1 der Verordnungen ([EWG] Nr. 857/84; [EWG] 3590/92) bis zur Aufhebung der Flächenbindung unmittelbar mit dem verpachteten Betrieb oder Betriebsteil verbunden und ging daher schon auf Grund der die Bewirtschaftung regelnden Vorschriften mit der Beendigung des Pachtverhältnisses kraft Gesetzes wieder auf den Verpächter über (vgl. Senat BGHZ 114, 277, 282 unter Hinweis auf EuGH, Urt. v. 13. Juli 1989, Rs 5/88, RdL 1989, 214 und BVerwGE 84, 140, 146). - BGH, 16.04.2004 - BLw 27/03
Abgabe der Hofaufgabeerklärung bei Vor- und Nacherbschaft
Auszug aus BGH, 24.11.2006 - LwZR 1/06
Solcher Vorschriften zum Schutze selbst wirtschaftender Bodeneigentümer hätte es nicht bedurft, wenn die dem Pächter zugewiesenen Zahlungsansprüche mit dem Ende der Pachtzeit nach § 596 Abs. 1 BGB auf den Verpächter zu übertragen wären (BMELV-Gutachten, AUR 2005, 89, 93 f.). - BVerwG, 30.11.1989 - 3 C 47.88
Festsetzung des Streitgegenstandswertes für ein Revisionsverfahren - Ansetzung …
Auszug aus BGH, 24.11.2006 - LwZR 1/06
Die Milch-Referenzmenge war nach der Bestimmung in Art. 7 Abs. 1 der Verordnungen ([EWG] Nr. 857/84; [EWG] 3590/92) bis zur Aufhebung der Flächenbindung unmittelbar mit dem verpachteten Betrieb oder Betriebsteil verbunden und ging daher schon auf Grund der die Bewirtschaftung regelnden Vorschriften mit der Beendigung des Pachtverhältnisses kraft Gesetzes wieder auf den Verpächter über (vgl. Senat BGHZ 114, 277, 282 unter Hinweis auf EuGH, Urt. v. 13. Juli 1989, Rs 5/88, RdL 1989, 214 und BVerwGE 84, 140, 146). - BGH, 29.11.1996 - LwZR 10/95
Auszug aus BGH, 24.11.2006 - LwZR 1/06
Erwirtschaftung und Ausnutzung der Lieferrechte sind Bestandteil einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen zum Rübenanbau (Senat, Beschl. v. 29. November 1996, LwZR 10/95, BGHR § 596 Abs. 1 Rübenlieferrechte 1;… Urt. v. 27. April 2001, LwZR 10/00, NJW 2001, 2537, 2538). - OLG Oldenburg, 21.04.1994 - 10 W 7/94
Pacht, Pachtanpassung, Milchgarantiemenge, Vertragsanpassung, Altvertrag
Auszug aus BGH, 24.11.2006 - LwZR 1/06
In Betracht kommen könnte insofern allenfalls ein Anspruch auf Anpassung des "Altvertrages" an die durch den Systemwechsel der Agrarförderung nachhaltig veränderten Verhältnisse gem. § 593 Abs. 1 BGB (vgl. dazu OLG Oldenburg, NJW-RR 1994, 974; OLG München, NL-BzAR 2006, 334, 343).
- OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 5 U (Lw) 198/08
Beendigung des Landpachtvertrags: Pflicht des Pächters zur Übertragung …
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (s. NJW-RR 2007, 1279) zur Übertragung von Zahlungsansprüchen nach § 596 BG sei insoweit nicht auf § 346 BGB übertragbar.Diese Normen enthalten keine Vorschrift, nach der die Zahlungsansprüche mit der Beendigung eines Rechts zur Bewirtschaftung auf den Verpächter oder den neuen Bewirtschafter zu übertragen sind (s. BGH NJW-RR 2007, 1279).
Die Norm, die den Pächter zur Rückgabe der Pachtsache in dem Zustand verpflichtet, der einer bis dahin fortgesetzten ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entspricht, erstreckt sich nicht auf den dem Pächter zugewiesenen Zahlungsanspruch nach der Verordnung des Rates VO (EG) 1782/2003 (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1279).
Es handelt sich vielmehr um Zahlungsansprüche, die gemäß ihrem nach Nr. 21 der Erwägungsgründe zur VO (EG) Nr. 1782/2003 verfolgten Zweck und ihrer Ausgestaltung in der Verordnung von der konkreten landwirtschaftlichen Nutzung der gepachteten Flächen entkoppelt sind (s. Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 21. Januar 2010 - Rs. C-470/08 - veröffentlicht unter AUR 2010, 78 - BGH NJW-RR 2007, 1279).
Rn. 60 Ebenso wenig sind Zahlungsansprüche nach Art. 43 ff. der VO (EG) Nr. 1782/2003 nach ihrem Zweck und ihrer Ausgestaltung Bestandteil der von dem Pächter nach § 586 Abs. 1 Satz 3 BGB geschuldeten ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Pachtsache; sie sind vielmehr davon unabhängig (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1279).
Mithin entzieht die Entkoppelung den Zahlungsanspruch dem Anwendungsbereich des § 596 Abs. 1 BGB (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1279).
Diese Vorschrift ist auch nicht auf den Zahlungsanspruch anzuwenden, weil die Bemessung des Anspruchs bei seiner Zuweisung flächenbezogen erfolgte und der Anspruch auch nur in dem Umfang nach Art. 46 der VO (EG) Nr. 1782/2003 genutzt - "aktiviert" - werden kann, wie der Betriebsinhaber über beihilfefähige Fläche verfügt (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1279).
74 Eine Verpflichtung zur Herausgabe der Zahlungsansprüche nach § 346 Abs. 1 BGB widerspricht der rechtlichen Einordnung von Zahlungsansprüchen, die sich den vorerwähnten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (veröffentlicht unter NJW-RR 2007, 1279 und MDR 2009, 859) zu § 596 Abs. 1 BGB entnehmen lassen und auf das Rückgewährschuldverhältnis übertragbar sind.
Zu der Frage der Entkoppelung der Zahlungsansprüche von der konkreten landwirtschaftlichen Nutzung sowie zur Frage der (Nicht-)Anwendbarkeit von § 596 Abs. 1 BGB weicht der Senat nicht von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW-RR 2007, 1279) ab.
- OLG Brandenburg, 24.09.2009 - 5 U (Lw) 170/08
Landpachtvertrag für Einzelgrundstücke: Anspruch des Verpächters auf Übertragung …
Diese Normen enthalten keine Vorschrift, nach der die Zahlungsansprüche mit der Beendigung eines Rechts zur Bewirtschaftung auf den Verpächter oder den neuen Bewirtschafter zu übertragen sind (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1279).Das neue Betriebsprämienrecht enthält für die Zahlungsansprüche auch keine Übergangsvorschrift für die zum Zeitpunkt der Umsetzung der GAP-Reform bestehenden Pachtverhältnisse wie z.B. § 12 Abs. 2 der Milchabgabenverordnung vom 9. August 2004 (BGBl. I 2143) für die Altverträge, nach der die Anlieferungs-Referenzmengen auch nach der zum 1. April 2000 aufgehobenen Flächenbindung abzüglich eines an die Landesreserve zu überführenden Anteils weiterhin auf die Verpächter übergehen (s. dazu BGH NJW-RR 2007, 1279).
Die Norm, die den Pächter zur Rückgabe der Pachtsache in dem Zustand verpflichtet, der einer bis dahin fortgesetzten ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entspricht, erstreckt sich nicht auf den dem Pächter zugewiesenen Zahlungsanspruch nach der Verordnung des Rates (EG) 1782/2003 (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1279).
Vielmehr handelt es sich um Zahlungsansprüche, die von der konkreten landwirtschaftlichen Nutzung entkoppelt sind (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1279).
Ebenso wenig ist der Zahlungsanspruch nach Art. 43 ff. der VO (EG) Nr. 1782/2003 nach seinem Zweck und seiner Ausgestaltung Bestandteil der von dem Pächter nach § 586 Abs. 1 Satz 3 BGB geschuldeten ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Pachtsache; er ist vielmehr davon unabhängig (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1279).
Zum anderen würde eine Verpflichtung zur Herausgabe der Zahlungsansprüche nach § 346 Abs. 1 BGB den Grundsätzen widersprechen, die sich den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (veröffentlicht unter NJW-RR 2007, 1279 und MDR 2009, 859) zu § 596 Abs. 1 BGB entnehmen lassen.
- BGH, 31.01.2019 - III ZR 186/17
Enteignungsentschädigung wegen vorläufigen Besitzentzugs an landwirtschaftlichen …
Sie stellen eine "Gegenleistung" für ein im öffentlichen Interesse liegendes Verhalten dar und werden nach Art. 4 Abs. 1 VO Nr. 73/2009 dafür gewährt, dass der Betriebsinhaber Grundanforderungen für die Erzeugung einhält (Art. 5 VO Nr. 73/2009 in Verbindung mit deren Anhang II) und Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand erhält (Art. 6 VO Nr. 73/2009 in Verbindung mit deren Anhang III; BGH, Urteil vom 24. November 2006 - LwZR 1/06, NJW-RR 2007, 1279 Rn. 18 zu der Vorgänger-VO Nr. 1782/2003).Ungeachtet dessen, dass die Agrarbeihilfen in der Höhe schwanken und in der Vergangenheit wechselhaften agrarpolitischen Entscheidungen in der Europäischen Union unterworfen waren, bilden die Zahlungsansprüche einen erheblichen Wertbestandteil des Betriebs und finden folgerichtig auch im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen Begutachtung desselben Berücksichtigung (…BVerwGE 136, 332 Rn. 30;… Köhne, Landwirtschaftliche Taxationslehre, 4. Aufl., S. 220 ff, 289 ff; zur Beeinflussung des Wertes eines Betriebs durch das Vorhandensein von Zahlungsansprüchen vgl. auch BGH, Urteil vom 24. November 2006 aaO Rn. 32 sowie Busse, AuR 2007, 249, 260).
Das von Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bietet nämlich grundsätzlich keine Gewähr dafür, dass bestehende rechtliche (oder tatsächliche) Rahmenbedingungen unverändert fortbestehen (…zB Ossenbühl/Cornils, Staatshaftungsrecht, 6. Aufl., S. 179; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. November 2006 - LwZR 1/06, NJW-RR 2007, 1279 Rn. 34).
Entgegen der Ansicht der Beteiligten zu 2 folgt nichts anderes aus dem Urteil des Senats für Landwirtschaftssachen des Bundesgerichtshofs vom 24. November 2006 (aaO), in dem darüber zu entscheiden war, ob die einem Pächter zustehenden Zahlungsansprüche nach dem Pachtende auf den Verpächter zu übertragen sind (§ 596 Abs. 1 BGB, Art. 43 VO Nr. 73/2009, Art. 46 VO Nr. 1782/2003).
- BGH, 24.04.2009 - LwZR 11/08
Folgen der Veränderung des Systems der landwirtschaftlichen Beihilfen von den …
Für diese hat der Senat bereits entschieden, dass die Pflicht, die Pachtsache in einem fortgesetzter ordnungsgemäßer Bewirtschaftung entsprechenden Zustand herauszugeben, sich nicht auf die dem Pächter nach der VO (EG) 1782/2003 zugewiesenen Zahlungsansprüche erstreckt (Urt. v. 24. November 2006, LwZR 1/06, RdL 2007, 94, 95). - BGH, 23.10.2008 - VII ZB 92/07
Pfändbarkeit von Zahlungsansprüchen eines Landwirts nach der Agrarreform
Die Zahlungsansprüche sind jedoch nicht an bestimmte Flächen oder an eine konkrete landwirtschaftliche Nutzung gebunden (BGH, Urteil vom 24. November 2006 - LwZR 1/06, NJW-RR 2007, 1279).Diese wird dafür gewährt, dass ein beliebiger Betriebsinhaber im öffentlichen Interesse Grundanforderungen für eine Erzeugung einhält oder die Flächen, die nicht mehr für die Erzeugung genutzt werden, in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand erhält (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 2006 - LwZR 1/06, NJW-RR 2007, 1279).
- BGH, 22.01.2010 - V ZR 170/08
Rückabwicklung eines Kaufvertrages über landwirtschaftliche Flächen: Übertragung …
Rn. 6 1. Die aufgrund der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP-Reform) erlassenen Verordnungen enthalten ebenso wenig wie das zur Umsetzung des Gemeinschaftsrechts erlassene Betriebsprämiendurchführungsgesetz Vorschriften, nach der Zahlungsansprüche mit der Beendigung des Rechts, bestimmte landwirtschaftliche Flächen zu nutzen, auf den neuen Eigentümer oder Bewirtschafter übergehen oder auf diesen zu übertragen sind (vgl. BGH, Urt. v. 24. November 2006, LwZR 1/06, NJW-RR 2007, 1279, 1280 Rdn. 10).In der Folge sind die Zahlungsansprüche aber nicht an die Bewirtschaftung bestimmter Flächen oder an eine konkrete landwirtschaftliche Nutzung gebunden, vielmehr kann der Betriebsinhaber über sie (auch ohne eine Fläche) verfügen und diese entweder durch Veräußerung oder durch Aktivierung auf anderen Flächen nutzen (vgl. näher BGH, Urt. vom 24. November 2006, LwZR 1/06, NJW-RR 2007, 1279, 1281 f.;… Urt. v. 24. April 2009, LwZR 11/08, NJW-RR 2009, 1714, 1715).
Die Zuordnung auf den Betriebsinhaber hindert eine Einbeziehung der Ansprüche in den pachtrechtlichen Herausgabeanspruch (BGH, Beschl. vom 24. November 2006, LwZR 1/06, a.a.O., S. 1281 Rdn. 27) ebenso wie in einen landwirtschaftliche Flächen betreffenden Rückgewähranspruch nach § 346 BGB.
- BFH, 30.03.2011 - XI R 19/10
Umsatzbesteuerung der Veräußerung von Zahlungsansprüchen, die einem Landwirt …
Sie wird nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 dafür gewährt, dass der Betriebsinhaber im öffentlichen Interesse Grundanforderungen für eine Erzeugung (nach Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 i.V.m. Anhang III) einhält oder die Flächen, die nicht mehr für die Erzeugung genutzt werden, nach Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand erhält (vgl. BGH-Urteil vom 24. November 2006 LwZR 1/06, NJW-RR 2007, 1279, unter II.2.b aa). - BGH, 23.04.2010 - LwZR 15/08
Formularmäßiger Landpachtvertrag: Inhaltskontrolle für eine Klausel über eine …
§ 596 Abs. 1 BGB ist auf Subventionen, die nicht die Bewirtschaftung der Pachtsache fördern sollen, sondern als eine Einkommensbeihilfe für den Landwirt gedacht sind, nicht anwendbar (vgl. Senat, Urt. v. 24. November 2006, LwZR 1/06, RdL 2007, 94 ff. m.w.N.). - BGH, 27.04.2007 - BLw 25/06
Pflicht des Pächters zur Abtretung von Zahlungsansprüchen aus der GAP-Reform an …
a) Soweit das Beschwerdegericht einen Anspruch des Beteiligten zu 1 unmittelbar auf Abtretung von Zahlungsansprüchen nach § 596 Abs. 1 BGB verneint hat, entspricht dies der - allerdings erst nach dessen Entscheidung ergangenen - Senatsrechtsprechung (Urt. v. 24. November 2006, LwZR 1/06, RdL 2007, 94; ebenso Senatsurt. vom selben Tage, LwZR 3/06, AuR 2007, 48).Der EG-Verordnungsgeber hat sich für eine grundsätzliche Neuregelung der Agrarsubventionen durch eine produktionsunabhängige, von der Bewirtschaftung konkreter Flächen entkoppelte Förderung entschieden, die eine Beihilfe zur Verbesserung der Einkommensverhältnisse des Betriebsinhabers darstellt (dazu Senat, Urt. v. 24. November 2006, LwZR 1/06, RdL 2007, 94, 96).
- OLG Naumburg, 26.11.2009 - 2 U 90/09
Formularmäßige Verpflichtung des Pächters einer landwirtschaftlich genutzten …
Denn im Jahre 2006 wurde von der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung ein gesetzlicher Anspruch des Verpächters gemäß § 596 BGB auf Übertragung der nach der GAP-Reform zugewiesenen Zahlungsansprüche verneint, mit Urteil vom 24.11.2006 (Az.: LwZR 1/06, NL-BzAR 2007, 48 ff.) hat sich der BGH dieser Auffassung angeschlossen.Die Zahlungsansprüche sind gemäß ihrem nach Nr. 21 der Erwägungsgründe zur VO (EG) Nr. 1782/2003 verfolgten Zweck und ihrer Ausgestaltung in der Verordnung selbst von der Nutzung der gepachteten Flächen entkoppelte Ansprüche auf eine Beihilfe zur Verbesserung der Einkommensverhältnisse des Betriebsinhabers (so BGH, Urteil v. 24.11.2006 - Az.: LwZR 1/06 -, NL-BzAR 2007, 48, 52, Rdn. 21).
c) Ohne Erfolg beruft sich der Beklagte schließlich auf das - bereits vorstehend zitierte - Urteil des BGH vom 24.11.2006 (Az.: LwZR 1/06, NL-BzAR 2007, 48 ff.) und die dem vorausgegangene Rechtsprechung, unter anderem des erkennenden Senats (s. Urteil v. 30.03.2006 - Az.: 2 U127/05 (Lw) -, NL-BzAR 2006, 204 ff.).
- OLG Celle, 04.04.2007 - 7 U 204/06
Vertragsauslegung bei fehlenden Anhaltspunkten für gewollten Vertragsinhalt - …
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - 2 L 169/09
Zuordnung einer beihilfefähigen Fläche iSd Art. 44 Abs. 2 EGV 1782/2003 zu einem …
- BVerwG, 10.12.2008 - 9 C 1.08
Flurbereinigung; Landabfindung; Wertgleichheit; maßgeblicher Zeitpunkt; …
- AG Neuruppin, 01.07.2008 - 44 Lw 28/07
Formularmäßiger Landpachtvertrag: Übertragung der dem Pächter zugewiesenen …
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - 2 L 170/09
Zuordnung beihilfefähiger Fläche iSd Art. 44 Abs. 2 EGV 1782/2003 zu einem …
- FG Münster, 08.09.2015 - 15 K 594/14
Aufteilung des für die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen in Kombination …
- FG Münster, 02.07.2019 - 15 K 1755/17
Angemessene Bemessungsgrundlage bei Umsatzbesteuerung der entgeltlichen …
- BFH, 25.04.2013 - XI B 123/12
Umsatzbesteuerung der Veräußerung von Zahlungsansprüchen eines Landwirts
- VG Potsdam, 13.09.2011 - 3 K 1234/07
Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien
- OLG Hamm, 18.06.2013 - 10 U 6/13
Landpacht: Beendigung eines Altvertrages - im Jahre 2005 eingeführte …
- OLG Köln, 28.11.2013 - 23 U 5/13
Anspruch eines Pächters auf Verlängerung eines Landpachtvertrages mit langer …
- FG Münster, 19.12.2011 - 9 K 3144/09
Abnutzbarkeit von im Rahmen der im Jahr 2003 auf EU-Ebene beschlossenen Reform …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.03.2014 - 3 K 10/10
Neuerveranlagung des Grundsteuermessbetrags wegen Änderung des …
- FG Berlin-Brandenburg, 06.02.2019 - 2 K 2250/14
Umsatzsteuerpflichtige Verpachtung von Zahlungsansprüchen nach der sog. …
- OVG Niedersachsen, 27.11.2012 - 10 LB 141/10
Maßgebliche europarechtliche Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Festsetzung …
- OLG Naumburg, 17.04.2014 - 2 U 87/13
Landwirtschaftssache: Wirksamkeit einer in einem Hofpachtvertrag vereinbarten …
- FG Schleswig-Holstein, 10.09.2014 - 4 K 5/12
Veräußerung von Zahlungsansprüchen eines Landwirts aufgrund GAP-Reform als …
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