Rechtsprechung
| BGH, 17.07.2008 - IX ZB 225/07 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beschwerde einer GmbH & Co. KG gegen die auf ihren Antrag erfolgte Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen mangelnder Deckung der Verfahrenskosten
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Beschwerde des Schuldners gegen Insolvenzeröffnung aufgrund eigenen Antrags
- Betriebs-Berater
Beschwerde gegen Insolvenzverfahrenseröffnung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 34 Abs. 2 § 26
Zulässigkeit der Beschwerde des Schuldners gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf seinen Antrag - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Antrag des Schuldners
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Beschwerde gegen Insolvenzverfahrenseröffnung
Verfahrensgang
- AG Leipzig, 02.07.2007 - 405 N 546/07
- LG Leipzig, 23.10.2007 - 12 T 866/07
- BGH, 17.07.2008 - IX ZB 225/07
Papierfundstellen
- ZIP 2008, 1793
- MDR 2008, 1180
- NZI 2008, 557
- WM 2008, 1752
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (13)
- OLG Celle, 28.04.1999 - 2 W 36/99
Zulassung einer sofortigen weiteren Beschwerde im Insolvenzverfahren; Begriff der …
Auszug aus BGH, 17.07.2008 - IX ZB 225/07
c) Aus der Gesellschaftsorgane ohne Rücksicht auf eine Unzulänglichkeit der Masse treffenden Insolvenzantragspflicht kann nicht auf eine Befugnis geschlossen werden, die beantragte Verfahrenseröffnung wegen Masselosigkeit anzugreifen (OLG Celle ZIP 1999, 1605 f; OLG Stuttgart NZI 1999, 491, 492; LG München II ZIP 1996, 1952, 1953;… FK-InsO/Schmerbach, 4. Aufl. § 34 Rn. 20; a.A. OLG Bamberg ZIP 1983, 200; OLG Karlsruhe ZIP 1989, 1070, 1071; 1992, 417, 418).Andernfalls bestünde die nahe liegende Gefahr, dass Gesellschaftsorgane die Schuldnerin vor Antragstellung ausplündern, um danach mit Hilfe eines Eigenantrages die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die Verwirklichung etwaiger Haftungsansprüche zu vereiteln (OLG Celle ZIP 1999, 1605 f;… MünchKomm-InsO/Schmahl, aaO).
- LG München II, 04.11.1996 - 7 T 6168/96
Eröffnung des Konkursverfahrens; Abweisung des Konkurseröffnungsantrags mangels …
Auszug aus BGH, 17.07.2008 - IX ZB 225/07
Handelt es sich - wie im Streitfall - um eine Handelsgesellschaft, ist ein rechtliches Interesse der Organe, die nach Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse aufgelöste Gesellschaft (vgl. § 131 Abs. 2 Nr. 1 HGB, § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG, § 262 Abs. 1 Nr. 4 AktG, § 81a Nr. 1 GenG) selbst liquidieren zu können, nicht anzuerkennen (LG München II ZIP 1996, 1952, 1953).c) Aus der Gesellschaftsorgane ohne Rücksicht auf eine Unzulänglichkeit der Masse treffenden Insolvenzantragspflicht kann nicht auf eine Befugnis geschlossen werden, die beantragte Verfahrenseröffnung wegen Masselosigkeit anzugreifen (OLG Celle ZIP 1999, 1605 f; OLG Stuttgart NZI 1999, 491, 492; LG München II ZIP 1996, 1952, 1953;… FK-InsO/Schmerbach, 4. Aufl. § 34 Rn. 20; a.A. OLG Bamberg ZIP 1983, 200; OLG Karlsruhe ZIP 1989, 1070, 1071; 1992, 417, 418).
- BGH, 18.01.2007 - IX ZB 170/06
Beschwerdebefugnis des Insolvenzschuldners gegen die Eröffnung des …
Auszug aus BGH, 17.07.2008 - IX ZB 225/07
Diese rechtliche Würdigung beruht auf der Erwägung, dass der Schuldner durch die seinem Antrag entsprechende Verfahrenseröffnung keine formelle Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einlegung eines Rechtsmittels erleidet (BGH, Beschl. v. 18. Januar 2007 - IX ZB 170/06, ZIP 2007, 499 Rn. 6).
- BGH, 15.07.2004 - IX ZB 172/03
Rechtschutzbedürfnis für eine Beschwerde des Schuldners bei Eröffnung des …
Auszug aus BGH, 17.07.2008 - IX ZB 225/07
a) Zu Unrecht beruft sich die Rechtsbeschwerde auf den Senatsbeschluss vom 15. Juli 2004 - IX ZB 172/03, ZIP 2004, 1727, der einen Sachverhalt betraf, in dem das Insolvenzverfahren auf Antrag eines Gläubigers eröffnet worden war und der Schuldner dieser Entscheidung unter Berufung auf eine fehlende Kostendeckung mit der Beschwerde entgegentrat. - BGH, 26.04.2007 - IX ZB 8/06
Beschwerdeberechtigung des Schuldners im Insolvenzverfahren
Auszug aus BGH, 17.07.2008 - IX ZB 225/07
Daran anknüpfend hat der Senat einem Schuldner, der die auf seinem Antrag beruhende Verfahrenseröffnung unter dem Gesichtspunkt einer die Kosten des Verfahrens nicht deckenden Masse (§ 26 InsO) beanstandet hat, die Beschwer abgesprochen (BGH, Beschl. v. 26. April 2007 - IX ZB 8/06, ZInsO 2007, 663, 664 Rn. 3). - BGH, 30.07.2003 - 5 StR 221/03
Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Zahlungsunfähigkeit; Lauf der …
Auszug aus BGH, 17.07.2008 - IX ZB 225/07
Der Pflicht ist mit Erkennbarkeit (BGHZ 143, 184, 185) vom Eintritt des Insolvenzgrundes unverzüglich ("ohne schuldhaftes Zögern") zu genügen, wenn feststeht, dass binnen der Dreiwochenfrist eine Sanierung nicht ernstlich zu erwarten ist (BGHZ 75, 96, 111 f; BGHSt 48, 307, 309). - BGH, 29.11.1999 - II ZR 273/98
Zahlungsverbot für den Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH
Auszug aus BGH, 17.07.2008 - IX ZB 225/07
Der Pflicht ist mit Erkennbarkeit (BGHZ 143, 184, 185) vom Eintritt des Insolvenzgrundes unverzüglich ("ohne schuldhaftes Zögern") zu genügen, wenn feststeht, dass binnen der Dreiwochenfrist eine Sanierung nicht ernstlich zu erwarten ist (BGHZ 75, 96, 111 f; BGHSt 48, 307, 309). - BGH, 09.07.1979 - II ZR 118/77
Herstatt - Konkursverschleppungshaftung von Aufsichtsratsmitgliedern
Auszug aus BGH, 17.07.2008 - IX ZB 225/07
Der Pflicht ist mit Erkennbarkeit (BGHZ 143, 184, 185) vom Eintritt des Insolvenzgrundes unverzüglich ("ohne schuldhaftes Zögern") zu genügen, wenn feststeht, dass binnen der Dreiwochenfrist eine Sanierung nicht ernstlich zu erwarten ist (BGHZ 75, 96, 111 f; BGHSt 48, 307, 309). - OLG Köln, 10.12.2001 - 2 W 154/01
Zulässigkeit der Beschwerde des Schuldners gegen die Eröffnung des …
Auszug aus BGH, 17.07.2008 - IX ZB 225/07
Da das Gesetz dem Schuldner einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens wegen Massearmut versagt, erschiene es unangemessen, ihm die Verfolgung dieses Ziels auf einen von ihm gestellten Eröffnungsantrag hin zu ermöglichen (OLG Köln, NZI 2002, 101 f). - OLG Karlsruhe, 17.02.1989 - 9 W 6/89
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer sofortigen Beschwerde gegen den …
Auszug aus BGH, 17.07.2008 - IX ZB 225/07
c) Aus der Gesellschaftsorgane ohne Rücksicht auf eine Unzulänglichkeit der Masse treffenden Insolvenzantragspflicht kann nicht auf eine Befugnis geschlossen werden, die beantragte Verfahrenseröffnung wegen Masselosigkeit anzugreifen (OLG Celle ZIP 1999, 1605 f; OLG Stuttgart NZI 1999, 491, 492; LG München II ZIP 1996, 1952, 1953;… FK-InsO/Schmerbach, 4. Aufl. § 34 Rn. 20; a.A. OLG Bamberg ZIP 1983, 200; OLG Karlsruhe ZIP 1989, 1070, 1071; 1992, 417, 418). - OLG Stuttgart, 30.09.1999 - 8 W 111/99
- OLG Bamberg, 13.08.1982 - 6 W 27/82
Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen Konkurseröffnungsbeschluss; Beschwer …
- OLG Karlsruhe, 13.02.1992 - 14 W 52/91
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines amtsgerichtlichen Beschlusses zur Eröffnung …
- BGH, 09.02.2012 - IX ZB 248/11
Insolvenzeröffnungsverfahren: Beschwerde des Schuldners gegen die auf Grund …
Daran anknüpfend hat der Senat einem Schuldner, der die auf seinem Antrag beruhende Verfahrenseröffnung unter dem Gesichtspunkt einer die Kosten des Verfahrens nicht deckenden Masse (§ 26 InsO) beanstandet hat, die Beschwer abgesprochen (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2008 - IX ZB 225/07, WM 2008, 1752 Rn. 4 mwN). - AG Hamburg, 21.06.2010 - 67c IN 164/10
Festsetzung der Sachverständigenvergütung in einem Insolvenzverfahren: …
BGH v. 17.7.2008, NZI 2008, 557=ZInsO 2008, 859: "Bei strikter Befolgung der schon ab Überschuldung eingreifenden Insolvenzantragspflicht dürfte es regelmässig nicht zu einer masselosen Insolvenz kommen." Dies wird insbesondere gewährleistet durch die Maßnahmen des Gesetzgebers und der Rechtsprechung gegen die Massearmut (Eigenkapitalersatz, Stammeinlage, "existenzvernichtender Eingriff" (zur Existenzvernichtungshaftung: Strohn, ZInsO 2008, 706 f.), etc.), die die sachverständige Prüfung zu gewährleisten hat.Wird der Antrag verzögert, können daraus entstehende Ansprüche zu einer Verfahrenskostendeckung führen (BGH v. 17.7.2008, ZInsO 2008, 859).
- BGH, 26.01.2012 - IX ZB 213/11
Insolvenzverfahren: Beschwerderecht des Schuldners bei Verfahrenseröffnung auf …
Diese rechtliche Würdigung beruht auf der Erwägung, dass der Schuldner durch die seinem Antrag entsprechende Verfahrenseröffnung keine formelle Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einlegung eines Rechtsmittels erleidet (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2008 - IX ZB 225/07, WM 2008, 1752 Rn. 4). - LG Konstanz, 14.01.2009 - 62 T 6/09 Wird das Insolvenzverfahren auf Antrag des Schuldners eröffnet, steht ihm nach der Rechtsprechung des BGH (ZinsO 2008, 859; ZIP 2007, 499 [BGH 18.01.2007 - IX ZB 170/06] ) grundsätzlich kein Beschwerderecht zu.
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 17.07.2008 - 4 W 99/08 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Celle, 16.06.2008 - 4 W 99/08
- OLG Celle, 17.07.2008 - 4 W 99/08
Papierfundstellen
- MDR 2008, 1180
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Celle, 11.06.2010 - 13 W 45/10
Kostenentscheidung im selbstständigem Beweisverfahren bei Zurückweisung des …
Soweit die Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 25. Februar 2010 beantragt, dem Antragsteller nach Beendigung des Verfahrens die Kosten aufzuerlegen, ist dieses Begehren als Antrag gemäß § 321 Abs. 1 ZPO analog auf Ergänzung des Beschlusses vom 4. Januar 2010 um eine Kostenentscheidung auszulegen (vgl. zur analogen Anwendung auf Beschlüsse: BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - V ZB 109/08, NJW-RR 2009, 209 Tz 6. OLG Celle. OLG Celle, OLGR 2008, 840). - OLG Köln, 15.06.2011 - 19 W 40/10 Dieses Interesse bemisst sich mit einem Bruchteil des Hauptsachestreitwerts, da der Sachverständige mit der Erstellung seines Gutachtens nicht eine derartige Herrschaft über das Verfahren hat, dass der Wert seines Gutachtens mit der Hauptsache gleichzusetzen wäre (…vgl. BGH a.a.O.;… OLG München a.a.O.; OLG Celle vom 17.07.2008 - 4 W 99/08 - Rn. 7, zitiert nach juris;… OLG Koblenz a.a.O.;… OLG Düsseldorf a.a.O. Rn. 5;… OLG Bamberg a.a.O. Rn. 8).
Weil die Beschwerdeentscheidung vom 27.12.2010 ohne mündliche Verhandlung ergangen ist, konnte auch die Ergänzung im Beschlusswege ohne mündliche Verhandlung erfolgen (vgl. OLG Celle vom 17.07.2008 - 4 W 99/08 - Rn. 5;… OLG Rostock vom 26.06.2008 - 3 U 62/08 - Rn. 2; Thüringer OLG vom 09.11.2006 - 5 U 100/06 - jeweils zitiert nach juris).
- OLG Köln, 15.06.2011 - 19 W 41/10 Weil die Beschwerdeentscheidung vom 27.12.2010 ohne mündliche Verhandlung ergangen ist, konnte auch die Ergänzung im Beschlusswege ohne mündliche Verhandlung erfolgen (vgl. OLG Celle vom 17.07.2008 - 4 W 99/08 - Rn. 5;… OLG Rostock vom 26.06.2008 - 3 U 62/08 - Rn. 2; Thüringer OLG vom 09.11.2006 - 5 U 100/06 - jeweils zitiert nach juris).
- OLG Stuttgart, 04.10.2013 - 8 W 329/13
Kostenfestsetzungsverfahren: Reichweite der Prüfungskompetenz des Rechtspflegers
Rn. 16 Im Rahmen der der Rechtspflegerin gemäß §§ 21 Nr. 1 RPflG, 103 Abs. 1 ZPO zugebilligten Prüfungskompetenz hat sie aber zu Recht festgestellt, dass es sich bei dem Ablehnungsverfahren um ein selbstständiges Zwischenverfahren handelt (…Vollkommer in Zöller, ZPO, 29. Auflage 2012, § 46 ZPO Rn. 1, m.w.N.), - nicht aber um ein unselbstständiges Nebenverfahren, wie vom OLG Frankfurt (OLGR Frankfurt 1998, 266) und vom OLG München (Beschluss vom 25. Juni 2008, Az. 5 W 1394/08) angenommen -, bei dem im Falle einer erfolglosen Beschwerde eine Kostenentscheidung gemäß § 97 Abs. 1 ZPO zu ergehen hat und die Festsetzung und Erstattung der Kosten des Beschwerdegegners stattfindet, da dieser die Beteiligtenstellung in einem quasikontradiktorischen Verfahren innehat (BGH NJW 2005, 2233; OLG Celle MDR 2008, 1180; OLG Düsseldorf MDR 2009, 955;… Vollkommer, a.a.O., § 46 ZPO Rn. 20; je m.w.N.). - OLG Stuttgart, 04.10.2013 - 8 W 329/10
Kostenfestsetzungsverfahren: Reichweite der Prüfungskompetenz des Rechtspflegers
Rn. 16 Im Rahmen der der Rechtspflegerin gemäß §§ 21 Nr. 1 RPflG, 103 Abs. 1 ZPO zugebilligten Prüfungskompetenz hat sie aber zu Recht festgestellt, dass es sich bei dem Ablehnungsverfahren um ein selbstständiges Zwischenverfahren handelt (…Vollkommer in Zöller, ZPO, 29. Auflage 2012, § 46 ZPO Rn. 1, m.w.N.), - nicht aber um ein unselbstständiges Nebenverfahren, wie vom OLG Frankfurt (OLGR Frankfurt 1998, 266) und vom OLG München (Beschluss vom 25. Juni 2008, Az. 5 W 1394/08) angenommen -, bei dem im Falle einer erfolglosen Beschwerde eine Kostenentscheidung gemäß § 97 Abs. 1 ZPO zu ergehen hat und die Festsetzung und Erstattung der Kosten des Beschwerdegegners stattfindet, da dieser die Beteiligtenstellung in einem quasikontradiktorischen Verfahren innehat (BGH NJW 2005, 2233; OLG Celle MDR 2008, 1180; OLG Düsseldorf MDR 2009, 955;… Vollkommer, a.a.O., § 46 ZPO Rn. 20; je m.w.N.).
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