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Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 07.04.2008

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.07.2008 - 8 WF 101/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4987
OLG Stuttgart, 10.07.2008 - 8 WF 101/08 (https://dejure.org/2008,4987)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.07.2008 - 8 WF 101/08 (https://dejure.org/2008,4987)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Juli 2008 - 8 WF 101/08 (https://dejure.org/2008,4987)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch eines vor dem BGH nicht postulationsfähigen Rechtsanwalts auf eine Verfahrens- bzw. Beratungsgebühr im Zusammenhang mit einem Revisionsverfahren

  • Judicialis

    RVG-VV Nr. 3206; ; RVG-VV Nr. 3403; ; RVG-VV Nr. 2100; ; RVG § 34

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Beratungsgebühr für den Hinweis auf Ausschluss eines Versäumnisurteils in der Revisionsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltendmachung einer Verfahrensgebühr im Revisionsverfahren für einen vor dem Revisionsgericht nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt; Gebührenrechtliche Einordnung der Beratung eines Revisionsbeklagten in einer Familiensache durch den Prozessbevollmächtigten der vorigen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1367
  • FamRZ 2009, 146
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.02.2007 - V ZB 110/06

    Erfallen der Verfahrens- und der Terminsgebühr im Verfahren über die …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2008 - 8 WF 101/08
    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 1. Februar 2007, Az. V ZB 110/06, veröffentlicht in NJW 2007, 1461, für die Nichtzulassungsbeschwerde klargestellt, dass die Verfahrensgebühr (Nr. 3506 RVG-VV) für die anwaltliche Tätigkeit in dem Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (§ 544 ZPO) nur entsteht, wenn der mit der Wahrnehmung der Rechte in dem Verfahren beauftragte Rechtsanwalt vor dem Bundesgerichtshof postulationsfähig ist.

    Die danach angefallene Verfahrensgebühr für eine sonstige Einzeltätigkeit wäre auch erstattungsfähig gem. § 91 ZPO (BGH NJW 2007, 1461; BGH NJW 2006, 2266).

  • BGH, 04.05.2006 - III ZB 120/05

    Anwaltsgebühren bei Einlegung und Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde; …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2008 - 8 WF 101/08
    Die danach angefallene Verfahrensgebühr für eine sonstige Einzeltätigkeit wäre auch erstattungsfähig gem. § 91 ZPO (BGH NJW 2007, 1461; BGH NJW 2006, 2266).

    Voraussetzung wäre aber wiederum ein entsprechender Auftrag (…Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 18. Aufl. 2008, Nr. 3403 RVG-VV Rdnr. 9 ff m. w. N.; BGH NJW 2006, 2266).

  • BGH, 09.01.2008 - XII ZR 33/06

    Verjährung des Restanspruchs bei Erhebung einer Teilklage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2008 - 8 WF 101/08
    In der Familiensache wegen Zugewinnausgleichs wurde durch Urteil des BGH vom 9. Januar 2008, Az. XII ZR 33/06, die Revision des Beklagten auf dessen Kosten zurückgewiesen.
  • OLG Brandenburg, 04.01.2006 - 6 W 228/05

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten des nicht beim BGH …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2008 - 8 WF 101/08
    So lehnt die Rechtsprechung der Obergerichte den Anfall, zumindest aber die Erstattungsfähigkeit einer Ratsgebühr ab, wenn nicht wenigstens die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels überprüft wurden (OLG Stuttgart/Senat MDR 1982, 412; OLG Köln JurBüro 1986, 1035; OLG Schleswig SchlHA 1989, 130; OLG Karlsruhe AnwBl 1996, 412; KG Berlin AnwBl 1998, 103; OLG Hamm AnwBl 2001, 371; OLG Hamburg AGS 2005, 388; OLG Brandenburg MDR 2006, 1259), wofür aber der Gesetzgeber den Gebührentatbestand nach Nr. 2200 RVG-VV a. F. bzw. Nr. 2100 RVG-VV n. F. vorgesehen hat.
  • OLG Hamburg, 23.11.2004 - 8 W 262/04

    Anwaltsgebühren für Vertretung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2008 - 8 WF 101/08
    So lehnt die Rechtsprechung der Obergerichte den Anfall, zumindest aber die Erstattungsfähigkeit einer Ratsgebühr ab, wenn nicht wenigstens die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels überprüft wurden (OLG Stuttgart/Senat MDR 1982, 412; OLG Köln JurBüro 1986, 1035; OLG Schleswig SchlHA 1989, 130; OLG Karlsruhe AnwBl 1996, 412; KG Berlin AnwBl 1998, 103; OLG Hamm AnwBl 2001, 371; OLG Hamburg AGS 2005, 388; OLG Brandenburg MDR 2006, 1259), wofür aber der Gesetzgeber den Gebührentatbestand nach Nr. 2200 RVG-VV a. F. bzw. Nr. 2100 RVG-VV n. F. vorgesehen hat.
  • OLG Hamm, 08.03.2000 - 23 W 610/99

    Gebühren bei Empfangnahme und Weiterleitung gegnerischer Revisionsschrift durch …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2008 - 8 WF 101/08
    So lehnt die Rechtsprechung der Obergerichte den Anfall, zumindest aber die Erstattungsfähigkeit einer Ratsgebühr ab, wenn nicht wenigstens die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels überprüft wurden (OLG Stuttgart/Senat MDR 1982, 412; OLG Köln JurBüro 1986, 1035; OLG Schleswig SchlHA 1989, 130; OLG Karlsruhe AnwBl 1996, 412; KG Berlin AnwBl 1998, 103; OLG Hamm AnwBl 2001, 371; OLG Hamburg AGS 2005, 388; OLG Brandenburg MDR 2006, 1259), wofür aber der Gesetzgeber den Gebührentatbestand nach Nr. 2200 RVG-VV a. F. bzw. Nr. 2100 RVG-VV n. F. vorgesehen hat.
  • OLG Karlsruhe, 08.09.1995 - 11 W 165/95
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2008 - 8 WF 101/08
    So lehnt die Rechtsprechung der Obergerichte den Anfall, zumindest aber die Erstattungsfähigkeit einer Ratsgebühr ab, wenn nicht wenigstens die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels überprüft wurden (OLG Stuttgart/Senat MDR 1982, 412; OLG Köln JurBüro 1986, 1035; OLG Schleswig SchlHA 1989, 130; OLG Karlsruhe AnwBl 1996, 412; KG Berlin AnwBl 1998, 103; OLG Hamm AnwBl 2001, 371; OLG Hamburg AGS 2005, 388; OLG Brandenburg MDR 2006, 1259), wofür aber der Gesetzgeber den Gebührentatbestand nach Nr. 2200 RVG-VV a. F. bzw. Nr. 2100 RVG-VV n. F. vorgesehen hat.
  • OLG Köln, 22.09.2016 - 17 W 234/16

    Erstattungsfähigkeit der Gebühren des zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten …

    Rn. 6 "... Zwar ist der Hinweis ihrer Verfahrensbevollmächtigten grundsätzlich richtig, dass eine Beratung durch den Rechtsanwalt dahingehend, von der Mandatierung eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwaltes für die gegnerische Nichtzulassungsbeschwerde oder Revision [abzusehen,] grundsätzlich geeignet ist, eine 0, 8 Verfahrensgebühr nach Nr. 3403 VV RVG auszulösen (KG AnwBl. 1998, 103 = KGR 1997, 238; OLG Frankfurt AGS 2009, 25 = OLGR 2009, 187; OLG Stuttgart AGS 2009, 220 = OLGR 2008, 732).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 07.04.2008 - 8 WF 59/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6804
OLG Naumburg, 07.04.2008 - 8 WF 59/08 (https://dejure.org/2008,6804)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07.04.2008 - 8 WF 59/08 (https://dejure.org/2008,6804)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07. April 2008 - 8 WF 59/08 (https://dejure.org/2008,6804)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 104 Abs. 3 S. 1; ; ZPO § 122 Abs. 1 Ziff. 3; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 568 S. 1; ; RVG § 11; ; RVG § 11 Abs. 2; ; RVG § 11 Abs. 5; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; RPflG § 21 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Zur Behandlung von Einwendungen gegen die Gebührenfestsetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Behandlung von Einwendungen gegen die Gebührenfestsetzung als unbeachtlich bei deren Einordnung als unerheblich oder außerhalb des Verfahrens liegend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1367
  • FamRZ 2008, 1969
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 24.03.2000 - 14 WF 62/00

    Vergütungsfestsetzung und offenkundig unbegründete Einwendungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.04.2008 - 8 WF 59/08
    Werden Einwendungen gegen die Gebührenfestsetzung erhoben, die unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt Bestand haben können, sind diese Einwendungen als unbeachtlich zu behandeln - die Festsetzung hat zu erfolgen (OLG Naumburg MDR 2001, 114).

    Ein solcher Ausnahmefall liegt dann vor, wenn die Einwendung unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt Bestand haben kann (OLG Naumburg, MDR 2001, 114, Hartmann a. a. O.).

  • OLG Naumburg, 13.08.2010 - 10 W 40/10

    Vergütungsfestsetzungsverfahren des Rechtsanwalts gegen den eigenen Mandanten: …

    Im Rahmen des § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG haben dagegen solche außergebührenrechtliche Einwendungen außer Betracht zu bleiben, die auch bei äußerst zurückhaltender summarischer Prüfung unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt Bestand haben können, weil sie erkennbar unrichtig, gänzlich halt- und substanzlos oder offensichtlich aus der Luft gegriffen sind (vgl. OLG München, MDR 1997, 597 - 598, zitiert nach juris; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2006, 268 - 269, zitiert nach juris; OLG Celle, OLGR Celle 2009, 40 - 41, zitiert nach juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, RVG-Report 2008, 418, zitiert nach juris; OLG Naumburg, MDR 2008, 1367 - 1368, zitiert nach juris; Schleswig Holsteinisches Oberlandesgericht, AGS 2003, 160, zitiert nach juris; Saarländisches OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2009, 422 - 424 zitiert nach juris; KG Berlin MDR 2008, 43 - 44 zitiert nach juris;… Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 18. Aufl., § 11 RVG, Rdn. 137;… Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl., Bearbeitung 2009, § 11 RVG, Rdn. 52, Rdn. 57).
  • OLG Saarbrücken, 17.02.2009 - 5 W 303/08

    Berücksichtigung des Einwandes der fehlerhaften Prozessführung im Verfahren der …

    Lässt das Vorbringen des Gebührenschuldners schon jeden auch nur ansatzweise zur Begründung eines Einwands geeigneten Tatsachenkern vermissen oder liegt von vornherein auf der Hand, dass der Einwand und unter keinem denkbaren vernünftigen Gesichtspunkt Bestand haben kann, kann dies eine Anwendung des § 11 Abs. 5 RVG ausschließen (OLG Celle, OLGR Celle 2009, 40; OLG Schleswig-Holstein, OLGR Schleswig 2008, 802; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2008, 99; OLG Brandenburg, RVGreport 2008, 418; OLG Naumburg, FamRZ 2008, 1969; MDR 2001, 114; BayVGH, NJW 2008, 2203).
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