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Weitere Entscheidung unten: KG, 23.08.2007

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 17.08.2007 - 6 U 58/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4145
OLG Rostock, 17.08.2007 - 6 U 58/07 (https://dejure.org/2007,4145)
OLG Rostock, Entscheidung vom 17.08.2007 - 6 U 58/07 (https://dejure.org/2007,4145)
OLG Rostock, Entscheidung vom 17. August 2007 - 6 U 58/07 (https://dejure.org/2007,4145)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes bei Erkrankung des Prozessbevollmächtigten sowie einer unvorhergesehenen Computerstörung

  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 233; ; ZPO § 236; ; ZPO § 236 Abs. 2; ; ZPO § 276 Abs. 2; ; ZPO § 520 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 1; ; BGB § 276 Abs. 2

  • IWW
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Wiedereinsetzungsgrund wegen Erkrankung des Prozeßbevollmächtigten oder einer unvorhergesehenen Computerstörung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unvorhersehbare Computerstörung: Wiedereinsetzung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 33 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Substantiierungspflicht bei technischem Defekt

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Anwälte müssen Fristversäumung wegen technischen Defekts hinreichend begründen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Plötzlich auftretende Erkrankung des Prozessbevollmächtigten sowie eine unvorhersehbare Computerstörung als Gründe zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand; Anforderungen an den Vortrag zu einer unvorhersehbaren Computerstörung im Rahmen des Wiedereinsetzungsantrags; ...

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Anwaltshaftung - Darf ein Anwalt krank werden?

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Substantiierungspflicht bei technischem Defekt

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 33 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Substantiierungspflicht bei technischem Defekt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 42
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.05.2004 - II ZB 22/03

    Versäumung von Fristen aufgrund überlanger Telefaxübermittlung oder …

    Auszug aus OLG Rostock, 17.08.2007 - 6 U 58/07
    Soweit der Beklagte als weiteren Wiedereinsetzungsgrund eine unvorhersehbare und unvermeidbare Computerstörung bzw. Störung der Bürotelekommunikation anführt, fehlt es an der näheren Darlegung zur Art des Defekts und seiner Behebung (vgl. dazu BGH, NJW 2004, 2525;… Zöller/Greger, a.a.O., § 233 Rdn. 23, Stichwort: "Computerstörung").
  • BGH, 22.05.1986 - III ZR 237/84

    Amtspflicht des Vormundschaftsrichters bei Erteilung einer …

    Auszug aus OLG Rostock, 17.08.2007 - 6 U 58/07
    Gemäß § 236 Abs. 2 ZPO muss der Antrag die Angabe der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen enthalten, d. h. die Umstände, die für die Frage von Bedeutung sind, auf welche Weise und durch wessen Verschulden es zur Versäumung der Frist gekommen ist, müssen (soweit möglich; BGH, NJW-RR 99, 428/9) durch eine geschlossene aus sich heraus verständliche Schilderung der tatsächlichen Abläufe dargelegt werden (BGH, VersR 86, 994; 2006, 567 m.w.N.).
  • BGH, 14.03.2005 - II ZB 31/03

    Anforderungen an die Begründung der Berufung und die Darlegung von …

    Auszug aus OLG Rostock, 17.08.2007 - 6 U 58/07
    Gemäß § 236 Abs. 2 ZPO muss der Antrag die Angabe der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen enthalten, d. h. die Umstände, die für die Frage von Bedeutung sind, auf welche Weise und durch wessen Verschulden es zur Versäumung der Frist gekommen ist, müssen (soweit möglich; BGH, NJW-RR 99, 428/9) durch eine geschlossene aus sich heraus verständliche Schilderung der tatsächlichen Abläufe dargelegt werden (BGH, VersR 86, 994; 2006, 567 m.w.N.).
  • BGH, 22.11.1984 - VII ZR 160/84

    Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts bei handschriftlichen Änderungen des …

    Auszug aus OLG Rostock, 17.08.2007 - 6 U 58/07
    Von daher ist eine Fristversäumung i.d.R. verschuldet, wenn sie für einen pflichtbewussten Anwalt abwendbar gewesen wäre (vgl. BGH, NJW 1985, 1710;… Zöller/Greger, a.a.O., § 233 ZPO Rn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 08.10.1998 - X ZB 33/97

    Anforderungen an Organisationsanweisungen betreffend die Löschung von Fristen

    Auszug aus OLG Rostock, 17.08.2007 - 6 U 58/07
    Gemäß § 236 Abs. 2 ZPO muss der Antrag die Angabe der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen enthalten, d. h. die Umstände, die für die Frage von Bedeutung sind, auf welche Weise und durch wessen Verschulden es zur Versäumung der Frist gekommen ist, müssen (soweit möglich; BGH, NJW-RR 99, 428/9) durch eine geschlossene aus sich heraus verständliche Schilderung der tatsächlichen Abläufe dargelegt werden (BGH, VersR 86, 994; 2006, 567 m.w.N.).
  • BGH, 07.05.1982 - V ZR 233/81

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer …

    Auszug aus OLG Rostock, 17.08.2007 - 6 U 58/07
    Im Falle einer plötzlich auftretenden, die Einhaltung einer Berufungsbegründungsfrist hindernden Erkrankung hat er dafür Sorge zu tragen, dass ein Vertreter vorhanden ist oder dass sich das Personal an einen solchen wenden kann (vgl. BGH VersR 1982, S. 802 ff.).
  • OLG Rostock, 19.03.2004 - 6 U 178/03

    Wiedereinsetzung bei Schwierigkeiten bei der Zuständigkeitsregelung; Zurechnung …

    Auszug aus OLG Rostock, 17.08.2007 - 6 U 58/07
    Von daher leitet sich im Allgemeinen her, dass die Ausnutzung einer Frist bis zum letzten Tage hohe Anforderungen an das zur Fristwahrung Erforderliche und damit an den Sorgfaltsmaßstab des § 276 Abs. 2 BGB stellt (vgl. OLG Naumburg, OLGR 1998, 351;… Zöller/Greger, a.a.O., § 233 ZPO Rn. 14; Beschluss des Senats vom 19.03.2004 - 6 U 178/03 -, veröffentlicht in: OLGR Rostock 2005, 101 ff. = NJOZ 2005, 3697).
  • OLG Naumburg, 27.04.1998 - 5 U 18/98

    Bewilligung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristwahrung bei …

    Auszug aus OLG Rostock, 17.08.2007 - 6 U 58/07
    Von daher leitet sich im Allgemeinen her, dass die Ausnutzung einer Frist bis zum letzten Tage hohe Anforderungen an das zur Fristwahrung Erforderliche und damit an den Sorgfaltsmaßstab des § 276 Abs. 2 BGB stellt (vgl. OLG Naumburg, OLGR 1998, 351;… Zöller/Greger, a.a.O., § 233 ZPO Rn. 14; Beschluss des Senats vom 19.03.2004 - 6 U 178/03 -, veröffentlicht in: OLGR Rostock 2005, 101 ff. = NJOZ 2005, 3697).
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Rechtsprechung
   KG, 23.08.2007 - 12 W 59/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8976
KG, 23.08.2007 - 12 W 59/07 (https://dejure.org/2007,8976)
KG, Entscheidung vom 23.08.2007 - 12 W 59/07 (https://dejure.org/2007,8976)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Möglichkeit einer Anfechtung des Hinweises nach § 522 Abs. 2 S. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) mit der sofortigen Beschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 42
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 11.06.2003 - 2 U 15/03

    Rechtsnatur des § 522 Abs. 2 ZPO

    Auszug aus KG, 23.08.2007 - 12 W 59/07
    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass § 522 Abs. 2 ZPO dem Berufungsgericht keinen Handlungsspielraum einräumt; vielmehr besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen die gesetzliche Verpflichtung, die Berufung durch Beschluss zurückzuweisen, was nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nicht nur für "offensichtlich unbegründete Berufungen, sondern für alle Berufungen gilt (vgl. nur OLG Köln, Beschluss vom 11. Juni 2003 - 2 U 15/03 - MDR 2003, 1435; KG, Beschluss vom 10. November 2003 - 22 U 216/03 - KGR 2004, 61 = MDR 2004, 647).
  • KG, 10.11.2003 - 22 U 216/03

    Berufungszurückweisung durch Beschluss: Anwendungsbereich; beschränkte …

    Auszug aus KG, 23.08.2007 - 12 W 59/07
    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass § 522 Abs. 2 ZPO dem Berufungsgericht keinen Handlungsspielraum einräumt; vielmehr besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen die gesetzliche Verpflichtung, die Berufung durch Beschluss zurückzuweisen, was nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nicht nur für "offensichtlich unbegründete Berufungen, sondern für alle Berufungen gilt (vgl. nur OLG Köln, Beschluss vom 11. Juni 2003 - 2 U 15/03 - MDR 2003, 1435; KG, Beschluss vom 10. November 2003 - 22 U 216/03 - KGR 2004, 61 = MDR 2004, 647).
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