Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 19.01.2009 - 9 WF 9/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 91 a Abs. 2; ; ZPO § 98; ; ZPO § 98 Satz 1; ; ZPO § 98 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91a Abs. 2; ZPO § 98
Kosten eines Vergleichs; Auslegung der Kostenregelung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sind Vergleichskosten Kosten des Rechtsstreits?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Oranienburg, 24.09.2008 - 35 F 85/08
- OLG Brandenburg, 19.01.2009 - 9 WF 9/09
Papierfundstellen
- MDR 2009, 406
- FamRZ 2009, 1171
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- OLG Brandenburg, 26.06.2007 - 6 W 56/07
Gerichtlicher Vergleich: Erfassung der Vergleichskosten von der Regelung der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2009 - 9 WF 9/09
Sind nun in einem Vergleich die "Kosten des Rechtsstreits" unter den Parteien verteilt, dann sind in der Regel die Vergleichskosten einbezogen, so dass der vereinbarte Verteilungsmodus gilt (OLG Brandenburg, NJ 2007, 559).Die Trennung im Wortlaut der Vorschrift ist vielmehr dadurch bedingt, dass die in Satz 2 angesprochenen Kosten, welche bereits Gegenstand der rechtskräftigen Entscheidung sind, nicht in die Aufhebungsvermutung des Satzes 1 mit einbezogen werden sollen (OLG Brandenburg, NJ 2007, 559).
- OLG Köln, 13.06.2006 - 17 W 87/06
Vergleichskosten als Kosten des Rechtsstreits
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2009 - 9 WF 9/09
Vereinbaren sich die Parteien innerhalb des Vergleichs zu den Kosten des Rechtsstreits, so ist daher im Zweifel auch für die Kosten eines gerichtlichen oder außergerichtlich geschlossenen Vergleichs die Anwendung des § 98 Satz 2 ZPO ausgeschlossen (OLG Köln, OLGR 2007, 31). - BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05
Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort …
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2009 - 9 WF 9/09
Etwas anderes gilt aber dann, wenn die Parteien die Kostentragung ausdrücklich einer Entscheidung des Gerichts unterstellen, da sie damit zu erkennen geben, dass sie gerade nicht die gesetzliche Folge des § 98 vermeiden wollen (BGH, NJW 2007, 835, 836;… OLG Brandenburg, a. a.O.; OLG Stuttgart, MDR 2008, 1246).
- OLG Stuttgart, 20.05.2008 - 101 W 3/08
Kein Abweichen von § 98 ZPO durch Teil-Vergleich ohne Kostenregelung
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2009 - 9 WF 9/09
Etwas anderes gilt aber dann, wenn die Parteien die Kostentragung ausdrücklich einer Entscheidung des Gerichts unterstellen, da sie damit zu erkennen geben, dass sie gerade nicht die gesetzliche Folge des § 98 vermeiden wollen (BGH, NJW 2007, 835, 836;… OLG Brandenburg, a. a.O.; OLG Stuttgart, MDR 2008, 1246). - OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 9 UF 187/07
Kostenentscheidung: Vergleichsabschluss ohne Kostenregelung
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2009 - 9 WF 9/09
Das bloße Ausnehmen des Kostenpunktes ist keine anderweitige Parteivereinbarung, sondern vielmehr der typische Fall, dem der Gedanke des § 98 ZPO zu Grunde liegt (OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 1202; FamRZ 2008, 529). - OLG Brandenburg, 25.07.2007 - 9 UF 91/07
Vergleich; Kostenentscheidung: Kostenaufhebung bei fehlender Kostenregelung in …
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2009 - 9 WF 9/09
Das bloße Ausnehmen des Kostenpunktes ist keine anderweitige Parteivereinbarung, sondern vielmehr der typische Fall, dem der Gedanke des § 98 ZPO zu Grunde liegt (OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 1202; FamRZ 2008, 529).
- LG München I, 08.09.2015 - 14 T 12989/15
Vergleichskosten
Sie ist vielmehr Ausdruck des übereinstimmenden Parteiwillens, nach summarischer Prüfung eben jene sachorientierte Kostenentscheidung zu treffen, über die die Parteien keine Einigung finden konnten (vgl. OLG Brandenburg, B.v. 19.01.2009, 9 WF 9/09). - LAG Berlin-Brandenburg, 11.10.2024 - 26 Ta 6048/24
Gerichtlicher Vergleich - Kosten des Rechtsstreits erfasst auch Kosten des …
Nach allgemeiner Ansicht umfasst eine Regelung in einem gerichtlichen Vergleich über die "Kosten des Rechtsstreits" daher auch die Kosten eines Vergleichs (vgl. Brandenburgisches OLG 19. Januar 2009 - 9 WF 9/09, Rn. 10).Nach allgemeiner Ansicht umfasst eine Regelung in einem gerichtlichen Vergleich über die "Kosten des Rechtsstreits" auch die Kosten eines Vergleichs (vgl. Brandenburgisches OLG 19. Januar 2009 - 9 WF 9/09, Rn. 10).
- LAG Düsseldorf, 07.06.2016 - 8 Sa 1381/15
Weigerung, ein mit nackten Frauenbeinen versehenes Firmenfahrzeug zu fahren - …
Letzteres ist regelmäßig dann zu bejahen, wenn die Prozessparteien in den Text ihrer Einigung explizit eine Klausel aufnehmen, wonach die Kostenentscheidung vom Gericht getroffen werden soll (vgl. etwa OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.01.2009 - 9 WF 9/09, Rdn. 9, MDR 2009, 406).
- LAG München, 10.01.2013 - 1 Ta 334/11
Kosten bei Verweisung - kein Verzicht auf eine Kostenerstattung durch …
Gerichtliche Vergleiche sind auch hinsichtlich ihrer Kostenregelung gemäß §§ 133, 157 BGB auszulegen (vgl. BGH MDR 2006, 1125; OLG Brandenburg MDR 2009, 406). - OLG Karlsruhe, 22.02.2010 - 4 W 84/09
Kostenentscheidung nach Abschluss eines Prozessvergleichs ohne Kostenregelung
d) Verschiedene Gerichte haben in bestimmten anderen Fällen unklare oder unvollständig formulierte Prozessvergleiche dahingehend ausgelegt, dass mit dem Vergleich auch eine negative Kostenvereinbarung (Kostenentscheidung durch das Gericht gemäß § 91 a ZPO ) getroffen werden sollte (vgl. insbesondere BGH, NJW 1965, 103; BGH, NJW 2007, 835 ; OLG Celle, OLGR 1997, 117, 118; OLG Köln, FamRZ 2007, 66 ; OLG Brandenburg, FamRZ 2009, 1171 ). - OLG Brandenburg, 05.08.2013 - 11 W 37/13
Kostenentscheidung: Abschluss eines Prozessvergleichs bei dem Gericht …
Letzteres ist regelmäßig dann zu bejahen, wenn die Prozessparteien in den Text ihrer Einigung explizit eine Klausel aufnehmen, wonach die Kostenentscheidung vom Gericht getroffen werden soll (vgl. insb. OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.01.2009 - 9 WF 9/09, Rdn. 9, MDR 2009, 406 = FamRZ 2009, 1171;… OLG Celle, Beschl. v. 17.03.2003 - 6 W 23/03, Rdn. 2, OLG-Rp Celle 2003, 239 = BauR 2003, 1762;… ferner BeckOK-ZPO/Jaspersen/Wache aaO Rdn. 4).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 20.01.2009 - 7 W 2/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
ZPO § 227 Abs. 4 S. 3; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung einer Terminsverlegung - Wolters Kluwer
Spezialität des § 227 Abs. 4 S. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) über die allgemeine Regelung über die Eröffnung des Rechtsmittels der sofortigen Beschwerde
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 22.12.2008 - 51 O 106/07
- OLG Brandenburg, 20.01.2009 - 7 W 2/09
Papierfundstellen
- MDR 2009, 406
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG München, 30.12.1987 - 5 W 3563/87
Anspruch auf eine gerichtliche Terminaufhebung nur bei Vorliegen eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2009 - 7 W 2/09
In Fällen, in denen das Gericht der Sachbehandlung Fortgang gibt, kommt eine analoge Anwendung des § 252 ZPO allenfalls dann in Betracht, wenn das Verfahren entgegen einem Ruhens- oder Aussetzungsgesuch der Partei fortgesetzt wird (vgl. OLG München NJW-RR 1989, 64;… Zöller/Greger a.a.O.). - OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 9 W 15/04
Korrektur der Entscheidung über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2009 - 7 W 2/09
Dessen entsprechende Anwendung kommt immer dann in Betracht, wenn eine Maßnahme des Gerichts faktisch zum Stillstand des Verfahrens führt (OLG Frankfurt/Main NJW 2004, 3049, 3050;… Zöller/Greger, a.a.O., § 252, Rn. 1;… MünchKomm./Gehrlein a.a.O.;… Stein/Jonas/Roth a.a.O.).
- OLG Nürnberg, 01.08.2013 - 8 W 771/13
Beschwerde gegen die Ablehnung eines Terminsverlegungsantrages: Behandlung durch …
Da die unberechtigte Ablehnung einer Terminsverlegung die Verletzung rechtlichen Gehörs bedeuten kann, wird entgegen § 227 Abs. 4 ZPO eine Anfechtbarkeit der Gerichtsentscheidung etwa in Fällen willkürlicher Ungleichbehandlung oder wenn die Maßnahme des Gerichts faktisch zum Stillstand des Verfahrens führt, bejaht (…Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 34. Aufl. 2013, § 227 Rn. 35;… Stöber in Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 227 Rn. 28; vgl. zum Fall einer Beschwerde gegen eine Terminsverlegung um 4 Monate: OLG Düsseldorf 26.09.2006, 24 W 59/06, OLGR Düsseldorf 2007, 533; vgl. zum Fall einer Beschwerde bei Ablehnung eines Verlegungsgesuchs Brandenburgisches Oberlandesgericht 20.01.2009, 7 W 2/09, MDR 2009, 406; vgl. zum Fall einer Beschwerde gegen Ablehnung der Terminsaufhebung OLG München 30.12.1987, 5 W 3563/87 u. 3596/87, NJW-RR 1989, 64). - VGH Bayern, 03.03.2025 - 11 C 25.319
Unanfechtbarkeit der Ablehnung einer Terminsverlegung
Eine Fallgestaltung, in der nach Auffassung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (B.v. 20.1.2009 - 7 W 2/09 - MDR 2009, 406 = juris Rn. 6 f.) eine sofortige Beschwerde in analoger Anwendung des § 252 ZPO in Betracht kommt, worauf sich der Klägerbevollmächtigte beruft, liegt hier ersichtlich nicht vor.
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