Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 03.06.2009 - 3 WF 121/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1603; ZPO § 114
Umfang der Erwerbsobliegenheit bei vollschichtiger Berufstätigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umfang der Erwerbsobliegenheit bei vollschichtiger Berufstätigkeit
Verfahrensgang
- AG Burg, 05.05.2009 - 5 F 147/09
- OLG Naumburg, 03.06.2009 - 3 WF 121/09
Papierfundstellen
- MDR 2010, 156
- FamRZ 2010, 127
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Brandenburg, 09.06.2023 - 13 UF 160/22 Da eine generelle Untersagung jeglicher Arten von Nebenbeschäftigungen einen unberechtigten Eingriff in die von Art. 12 GG geschützte Berufsfreiheit des Arbeitnehmers darstellt (BAG NZA 2002, 98), kann sich ein Unterhaltsschuldner auf ein arbeitgeberseitiges, pauschales Nebentätigkeitsverbot generell nicht berufen (OLG Hamm FamRZ 2020, 30; OLG Naumburg MDR 2010, 156; FamRZ 2007, 1038;… MüKoBGB/Langeheine, 8. Aufl. 2020, § 1603 BGB Rn. 156).
- OLG Karlsruhe, 18.03.2010 - 5 WF 17/10
Versagung der Prozesskostenhilfe für eine Abänderungsklage, da der Antragsteller …
Ob dies im vorliegenden Fall, in dem der Antragsteller lediglich im Umfang von 35 h/Woche arbeitet, auch gilt, erscheint durchaus fraglich (vgl. zuletzt OLG Naumburg, MDR 2010, 156 ). - OLG Brandenburg, 21.04.2017 - 13 UF 160/22
Berechnung von Kindesunterhalt; Auskunftserteilung bezüglich Leistung von …
Da eine generelle Untersagung jeglicher Arten von Nebenbeschäftigungen einen unberechtigten Eingriff in die von Art. 12 GG geschützte Berufsfreiheit des Arbeitnehmers darstellt (BAG NZA 2002, 98 ), kann sich ein Unterhaltsschuldner auf ein arbeitgeberseitiges, pauschales Nebentätigkeitsverbot generell nicht berufen (OLG Hamm FamRZ 2020, 30 ; OLG Naumburg MDR 2010, 156 ; FamRZ 2007, 1038 ;… MüKoBGB/Langeheine, 8. Aufl. 2020, § 1603 BGB Rn. 156). - AG Ludwigslust, 26.05.2010 - 5 F 124/09
Kindesunterhalt: Recht des Unterhaltsverpflichteten auf eine Erstausbildung bei …
Im Falle der Ausübung einer Nebentätigkeit kann ein zusätzlich erzielbares Einkommen in Höhe von bis zu 150, 00 EUR monatlich angenommen werden (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 03.06.2009, Az.: 3 WF 121/09, - zitiert nach juris - OLG Schleswig MDR 2008, 392).
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Rechtsprechung
| KG, 07.07.2009 - 13 UF 65/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
- fr-blog.com
Keine Befristung, ehebed. Nachteile, Aufgabe Berufsausbildung
- rechtsportal.de
BGB § 242; BGB § 313; BGB § 1573 Abs. 2
Befristung des nachehelichen Unterhalts wegen Aufgabe der Berufsausbildung nach Eheschließung und Betreuung dreier Kinder - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Scheidung nach 25 Ehejahren - Bei ehebedingten Nachteilen wird der Unterhalt für die Ehefrau nicht befristet
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Befristung des nachehelichen Unterhalts wegen Aufgabe der Berufsausbildung nach Eheschließung und Betreuung dreier Kinder
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 10.06.2005 - 158 F 16645/03
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 03.06.2008 - 158 F 7254/07
- KG, 07.07.2009 - 13 UF 65/08
Papierfundstellen
- NJW 2009, 3661
- MDR 2010, 156
- FamRZ 2009, 2098
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 30/85
Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs
Auszug aus KG, 07.07.2009 - 13 UF 65/08
Maßgeblich sind die aus § 242 BGB abgeleiteten und nunmehr in § 313 BGB kodifizierten Grundsätze über die Veränderung oder den Fortfall der Geschäftsgrundlage, die eine Anpassung rechtfertigen, wenn es einem Beteiligten (nach Treu und Glauben) nicht zugemutet werden kann, an der bisherigen Regelung festgehalten zu werden (vgl. BGH FamRZ 1992, 539; 1986, 790, 791).Vielmehr kann die Abänderungsentscheidung nur in einer unter Wahrung der Grundlagen des Unterhaltstitels vorzunehmenden Anpassung des Unterhalts an veränderte Verhältnisse bestehen (vgl. BGH FamRZ 1986, 790 w.w.N.).
- BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05
Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts
Auszug aus KG, 07.07.2009 - 13 UF 65/08
Beides ist ab 2008 aber aus den dargelegten Gründen nicht mehr gegeben (vgl. BGH FamRZ 2007, 793, FamRZ 2007, 883 und FamRZ 2007, 1232). - BGH, 23.05.2007 - XII ZR 245/04
Berechnung des nachehelichen Unterhalts gegen einen wieder verheirateten …
Auszug aus KG, 07.07.2009 - 13 UF 65/08
Beides ist ab 2008 aber aus den dargelegten Gründen nicht mehr gegeben (vgl. BGH FamRZ 2007, 793, FamRZ 2007, 883 und FamRZ 2007, 1232).
- BGH, 14.11.2007 - XII ZR 16/07
Darlegungs- und Beweislast bei Begehren auf Befristung oder Beschränkung der …
Auszug aus KG, 07.07.2009 - 13 UF 65/08
Vielmehr findet die Übergangszeit ihren Grund darin, dass der Unterhaltsberechtigte nach der Ehescheidung Zeit benötigt, um sich auf die Kürzung des eheangemessenen Unterhalts einzustellen (vgl. BGH FamRZ 2008, 134, 138). - OLG Karlsruhe, 07.02.2008 - 2 WF 5/08
Unterhaltsrecht: Medikamente sind i.d.R. kein krankheitsbedingter Mehrbedarf
Auszug aus KG, 07.07.2009 - 13 UF 65/08
Denn auch diese treffen gem. § 31 Abs. 2 SGB V einen gesetzlich Krankenversicherten und sind damit dem allgemeinen Lebensbedarf zuzurechnen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2008, 2120). - BGH, 29.01.1992 - XII ZR 239/90
Anpassung eines gerichtlichen Unterhaltsvergleichs
Auszug aus KG, 07.07.2009 - 13 UF 65/08
Maßgeblich sind die aus § 242 BGB abgeleiteten und nunmehr in § 313 BGB kodifizierten Grundsätze über die Veränderung oder den Fortfall der Geschäftsgrundlage, die eine Anpassung rechtfertigen, wenn es einem Beteiligten (nach Treu und Glauben) nicht zugemutet werden kann, an der bisherigen Regelung festgehalten zu werden (vgl. BGH FamRZ 1992, 539; 1986, 790, 791).
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