Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 21.12.2009 - 6 WF 128/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
§ 78 Abs. 2 FamFG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 121
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Abstammungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Abstammungsverfahren
Verfahrensgang
- AG Saarlouis, 12.11.2009 - 23 F 270/09
- OLG Saarbrücken, 21.12.2009 - 6 WF 128/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 1157
- MDR 2010, 589
- FamRZ 2010, 1001
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.12.2006 - VI ZR 188/05
Erstattung von Anwaltskosten für ein Abschlussschreiben wegen unerbetener …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.12.2009 - 6 WF 128/09
Bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass sich der um Beiordnung nachsuchende Beteiligte mündlich und schriftlich nicht ausreichend auszudrücken vermag, so kann dahinstehen, ob entgegen der gesetzgeberischen Absicht aus verfassungsrechtlichen Gründen (BVerfG FamRZ 2002, 531; NJW-RR 2007, 713) im Einzelfall auch die subjektiven Fähigkeiten dieses Beteiligten berücksichtigt werden müssen.Soweit das Bundesverfassungsgericht aufgrund der durch Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbrieften Rechtsschutzgleichheit (BVerfGE 81, 347) bei der Prüfung der Frage, ob ein Rechtsanwalt beizuordnen ist, auch die Berücksichtigung der Fähigkeit des Beteiligten, sich mündlich und schriftlich auszudrücken anmahnt (BVerfG FamRZ 2002, 531; NJW-RR 2007, 713), führt auch dies zu keiner anderen Beurteilung.
- BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01
Prüfung der Erfolgsaussichten bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Beiordnung …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.12.2009 - 6 WF 128/09
Bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass sich der um Beiordnung nachsuchende Beteiligte mündlich und schriftlich nicht ausreichend auszudrücken vermag, so kann dahinstehen, ob entgegen der gesetzgeberischen Absicht aus verfassungsrechtlichen Gründen (BVerfG FamRZ 2002, 531; NJW-RR 2007, 713) im Einzelfall auch die subjektiven Fähigkeiten dieses Beteiligten berücksichtigt werden müssen.Soweit das Bundesverfassungsgericht aufgrund der durch Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbrieften Rechtsschutzgleichheit (BVerfGE 81, 347) bei der Prüfung der Frage, ob ein Rechtsanwalt beizuordnen ist, auch die Berücksichtigung der Fähigkeit des Beteiligten, sich mündlich und schriftlich auszudrücken anmahnt (BVerfG FamRZ 2002, 531; NJW-RR 2007, 713), führt auch dies zu keiner anderen Beurteilung.
- BGH, 18.02.2009 - XII ZB 137/08
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe im …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.12.2009 - 6 WF 128/09
Diesbezüglich ist ein enger Maßstab anzulegen, wobei es gegen eine Beiordnung spricht, wenn die Beteiligten gleichgerichtete Interessen verfolgen (vgl. BGH FamRZ 2009, 857).Die Beteiligten haben (anders etwa als in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall FamRZ 2007, 1968) in diesem in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einfachen Verfahren von Beginn an gleichgerichtete Interessen verfolgt (siehe zum Aspekt des Grades der Streitigkeit des Verfahrens auch BGH FamRZ 2009, 857).
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.12.2009 - 6 WF 128/09
Soweit das Bundesverfassungsgericht aufgrund der durch Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbrieften Rechtsschutzgleichheit (BVerfGE 81, 347) bei der Prüfung der Frage, ob ein Rechtsanwalt beizuordnen ist, auch die Berücksichtigung der Fähigkeit des Beteiligten, sich mündlich und schriftlich auszudrücken anmahnt (BVerfG FamRZ 2002, 531; NJW-RR 2007, 713), führt auch dies zu keiner anderen Beurteilung. - BGH, 11.09.2007 - XII ZB 27/07
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vaterschaftsfeststellungsverfahren
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.12.2009 - 6 WF 128/09
Die Beteiligten haben (anders etwa als in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall FamRZ 2007, 1968) in diesem in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einfachen Verfahren von Beginn an gleichgerichtete Interessen verfolgt (siehe zum Aspekt des Grades der Streitigkeit des Verfahrens auch BGH FamRZ 2009, 857).
- BGH, 13.06.2012 - XII ZB 218/11
Verfahrenskostenhilfe im Vaterschaftsanfechtungsverfahren: …
Rn. 17 (2) Die Gegenmeinung vertritt die Auffassung, dass bei der Frage, ob ein Rechtsanwalt beizuordnen sei, ein enger Maßstab anzulegen sei (OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 1001). - OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 15 WF 65/11
Verfahrenskostenhilfe im Abstammungsverfahren: Erforderlichkeit der Beiordnung …
Auch verfahrensrechtliche Schwierigkeiten bestehen nicht (vgl. auch OLG Dresden…, Beschluss vom 28.07.2010 - 23 WF 535/10 - juris Rn. 12; gegen die Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem Abstammungsverfahren, in dem die Beteiligten gleichgerichtete Interessen verfolgen auch OLG Saarbrücken, FamRZ 2010, 1001). - OLG Dresden, 30.06.2010 - 24 WF 558/10
Vaterschaft; Feststellung; Eltern-Kind-Verhältnis
Unbeantwortet kann allerdings bleiben, ob in Abstammungssachen schon die Schwere des Eingriffs in die Rechte eines Beteiligten die Beiordnung eines Rechtsanwalts rechtfertigt (so OLG Frankfurt, Beschluss 17.12.2009, Az. 5 WF 267/09; a.A. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.12.2009, Az. 6 WF 128/09, unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung; jeweils zitiert nach juris).
- OLG Karlsruhe, 26.05.2010 - 16 WF 65/10
Anwaltsbeiordnung im Gewaltschutzverfahren: Bedeutung subjektiver Kriterien bei …
Rn. 29 dd) Demgegenüber wird von anderen Teilen der Rechtsprechung vertreten, dass der Entscheidung des Gesetzgebers zu folgen und allein auf die objektive Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage -und auch nicht auf die Schwere des Eingriffs in die Rechte des Beteiligten- abzustellen sei (OLG Saarbrücken FamRB 2010, 139, wobei unentschieden geblieben ist, ob im Einzelfall unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch subjektive Fähigkeiten eines Beteiligten zu berücksichtigen sind; KG, B. v. 14.01.2010, 19 WF 136/09 -juris-; OLG Celle, 10. Zivilsenat, B. v. 15.02.2010, 10 WF 59/10 -juris-). - OLG Schleswig, 13.10.2010 - 13 WF 134/10
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vaterschaftsfestsetzungsverfahren
Maßgebend ist daher (zumindest in erster Linie) die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage aus objektiver Sicht (vgl. OLG Saarbrücken, FamRZ 2010, 1001 ). - AG Ludwigslust, 08.06.2010 - 5 F 135/10
Verfahrenskostenhilfe für ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Voraussetzungen …
Der Vortrag des Antragstellers selbst ist in tatsächlicher Hinsicht einfach, so dass er bzw. seine gesetzliche Vertreterin in der Lage gewesen wäre, diesen Vortrag persönlich anzubringen (vgl. zum Ganzen OLG Saarbrücken FamRB 2010, 139; OLG Schleswig MDR 2003, 393).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 01.02.2010 - 4 W 838/09 SmA |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 22 ZPO, § 32b Abs 1 S 1 Nr 1 ZPO, § 36 Abs 1 Nr 3 ZPO
Gerichtsstandsbestimmung für eine Schadenersatzklage wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung und Prospekthaftung gegen mehrere Beklagte mit unterschiedlichen allgemeinen Gerichtsständen - rechtsportal.de
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
Bestimmung des zuständigen Gerichts für Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung und Prospekthaftung - rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- haufe.de (Kurzinformation)
Beklagte mit unterschiedlichen Sitzen können an einheitlichem Gerichtsstand verklagt werden
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kriterien zur Bestimmung des Gerichtsstands bei Inanspruchnahme mehrerer Beklagter aus fehlerhafter Anlageberatung und Prospekthaftung
Papierfundstellen
- ZIP 2010, 1416 (Ls.)
- MDR 2010, 589
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.01.2007 - X ARZ 381/06
Gemeinsamer Gerichtsstand wegen Bezugnahme auf öffentliche …
Auszug aus OLG Koblenz, 01.02.2010 - 4 W 838/09
Anbieter ist nur derjenige, der für das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen verantwortlich ist und so auch den Anlegern gegenüber auftritt (vgl. BGH NJW 2007, 1364; s. a. BGH NJW 2009, 513 ff.). - BGH, 30.10.2008 - III ZB 92/07
Zulässigkeit des Musterfeststellungsverfahrens für Schadensersatzansprüche gegen …
Auszug aus OLG Koblenz, 01.02.2010 - 4 W 838/09
Anbieter ist nur derjenige, der für das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen verantwortlich ist und so auch den Anlegern gegenüber auftritt (vgl. BGH NJW 2007, 1364; s. a. BGH NJW 2009, 513 ff.). - BayObLG, 18.07.2002 - 1Z AR 62/02
Zuständiges Gericht bei Schadensersatzklage aus Prospekthaftung gegen …
- BGH, 13.03.1980 - II ZR 258/78
Gerichtsstand für Prospekthaftungsklagen
Auszug aus OLG Koblenz, 01.02.2010 - 4 W 838/09
Zwar können Mitglieder von Anlagegesellschaften Ansprüche gegen den der sogenannten Prospekthaftung unterliegenden Personenkreis der Gründer, Initiatoren oder Gestalter der Gesellschaft im Gerichtsstand des § 22 ZPO geltend machen (BGHZ 76, 231 ff.). - BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 86/02
Streitgenossenschaft bei Klage auf Rückzahlung der Einlage nebst …
Auszug aus OLG Koblenz, 01.02.2010 - 4 W 838/09
Auch ist im Rahmen der Abwägung der Rechtsgedanke des § 22 ZPO zu berücksichtigen (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 1684; 2003, 134).
- BayObLG, 19.05.2020 - 1 AR 35/20
Einheitlicher Gerichtsstand trotz Insolvenz eines Streitgenossen
Auf selbständige Agenturen, welche zwar neue Anleger werben, im Übrigen aber den Anlagegesellschaften fernstehen, kann der Anwendungsbereich der Vorschrift jedenfalls nicht ausgedehnt werden (OLG Koblenz, Beschluss vom 1. Februar 2010, 4 W 838/09, MDR 2010, 589 [juris Rn. 8];… Patzina in Münchener Kommentar zur ZPO, § 22 Rn. 5;… Toussaint in BeckOK ZPO, § 22 Rn. 6). - OLG Naumburg, 14.12.2010 - 1 AR 33/10
Bestimmung des zuständigen Gerichts: Hauptsacheverfahren nach vorangegangenem …
Ob die Inanspruchnahme zu Recht erfolgt, ist hingegen von dem als zuständig bestimmten Gericht, nicht jedoch vom Senat im Rahmen der Zuständigkeitsbestimmung zu prüfen (vgl. BayObLG NJW-RR 2003, 134 - 135 zitiert nach juris; OLG Koblenz MDR 2010, 589 zitiert nach juris, Vollkommer in Zöller, ZPO, 28. Aufl., Rn. 14 f.).
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