Rechtsprechung
| BGH, 21.12.2011 - I ZB 47/09 |
Volltextveröffentlichungen (15)
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Rechtsanwalt an einem dritten Ort
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Rechtsanwalt an einem dritten Ort
- rechtsinformationen.bund.de
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines an einem Drittort ansässigen Rechtsanwalts - Rechtsanwalt an einem dritten Ort
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 91 Abs 1 S 1 ZPO, § 91 Abs 2 S 1 ZPO
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines an einem Drittort ansässigen Rechtsanwalts - Rechtsanwalt an einem dritten Ort - verkehrslexikon.de
Zur Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines an einem Drittort ansässigen Rechtsanwalts - Rechtsanwalt an einem dritten Ort
- IWW
- Wolters Kluwer
Beschränkung der Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts bei einer Klage für ein Unternehmen an einem auswärtigen Gericht
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1
Reisekosten für Rechtsanwalt an einem dritten Ort - BRAK-Mitteilungen
Rechtsanwalt an einem dritten Ort
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ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; ZPO § 91 Abs. 2 S. 1
Beschränkung der Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts bei einer Klage für ein Unternehmen an einem auswärtigen Gericht - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Kosten eines Rechtsanwalts "am dritten Ort"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechtsanwalt an einem dritten Ort
- juraforum.de (Kurzinformation)
Begrenzung der Fahrkosten für Anwälte
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 01.08.2008 - 3 O 70/07
- OLG Frankfurt, 20.04.2009 - 18 W 363/08
- BGH, 21.12.2011 - I ZB 47/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 381
- MDR 2012, 191
- VersR 2012, 595
- DB 2012, 229
- Rpfleger 2012, 288
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (9)
- BGH, 28.06.2006 - IV ZB 44/05
Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten des bevollmächtigten Hausanwalts einer …
Auszug aus BGH, 21.12.2011 - I ZB 47/09
Die dann gegebenenfalls zusätzlich entstehenden Kosten eines Unterbevollmächtigten sind zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung aber nur insoweit erstattungsfähig, als sie die durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten ersparten erstattungsfähigen Reisekosten des Hauptbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen (BGH, Beschluss vom 14. September 2004 - VI ZB 37/04, NJW-RR 2005, 707, 708; Beschluss vom 21. September 2005 - IV ZB 11/04, NJW 2006, 301, 302; Beschluss vom 28. Juni 2006 - IV ZB 44/05, NJW 2006, 3008 Rn. 7).Diese Organisationsform, die den berechtigten Interessen der Klägerin Rechnung trägt, sich durch einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens auch vor auswärtigen Gerichten vertreten zu lassen, muss die Beklagte zwar grundsätzlich hinnehmen (vgl. BGH, NJW 2006, 3008 Rn. 12).
- BGH, 20.05.2008 - VIII ZB 92/07
Erstattung der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten
Auszug aus BGH, 21.12.2011 - I ZB 47/09
Eine Ausnahme hiervon kommt in Betracht, wenn ein Unternehmen einen Prozessbevollmächtigten an dem Ort beauftragt, an dem die vorausgegangene unternehmensinterne Bearbeitung der Sache erfolgt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283 Rn. 7).Dagegen ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für sich allein noch kein ausreichender Grund zur Beauftragung des auswärtigen an einem dritten Ort ansässigen Prozessbevollmächtigten, wenn zwischen der Partei und dem Prozessbevollmächtigten eine vertrauensvolle Zusammenarbeit besteht (BGH, NJW-RR 2009, 283 Rn. 8).
- BGH, 23.01.2007 - I ZB 42/06
Auswärtiger Rechtsanwalt V
Auszug aus BGH, 21.12.2011 - I ZB 47/09
Erstattungsfähig sind die fiktiven Reisekosten des Hauptbevollmächtigten, der eine Partei vertritt, die bei einem auswärtigen Gericht klagt, und der weder am Gerichtsort noch am Unternehmenssitz der Partei ansässig ist, regelmäßig aber nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten vom Unternehmenssitz zum Gerichtsort (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2007 - I ZB 42/06, GRUR 2007, 726 Rn. 13 = WRP 2007, 957 - Auswärtiger Rechtsanwalt VI).
- BGH, 18.12.2003 - I ZB 18/03
Auswärtiger Rechtsanwalt IV
Auszug aus BGH, 21.12.2011 - I ZB 47/09
Um dem erforderlichen persönlichen Kontakt und dem Vertrauensverhältnis zwischen Partei und Anwalt Rechnung zu tragen, kann eine Partei grundsätzlich die Kosten ihres Prozessbevollmächtigten auch dann erstattet verlangen, wenn dieser bei dem Prozessgericht nicht zugelassen und am Gerichtsort nicht ansässig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - I ZB 18/03, GRUR 2004, 448 = WRP 2004, 495 - Auswärtiger Rechtsanwalt IV; Beschluss vom 6. Mai 2004 - I ZB 27/03, GRUR 2004, 886 = WRP 2004, 1169 - Auswärtiger Rechtsanwalt im Berufungsverfahren). - BGH, 14.09.2004 - VI ZB 37/04
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten
Auszug aus BGH, 21.12.2011 - I ZB 47/09
Die dann gegebenenfalls zusätzlich entstehenden Kosten eines Unterbevollmächtigten sind zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung aber nur insoweit erstattungsfähig, als sie die durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten ersparten erstattungsfähigen Reisekosten des Hauptbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen (BGH, Beschluss vom 14. September 2004 - VI ZB 37/04, NJW-RR 2005, 707, 708; Beschluss vom 21. September 2005 - IV ZB 11/04, NJW 2006, 301, 302;… Beschluss vom 28. Juni 2006 - IV ZB 44/05, NJW 2006, 3008 Rn. 7). - BGH, 09.09.2004 - I ZB 5/04
"Unterbevollmächtigter II"; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines …
Auszug aus BGH, 21.12.2011 - I ZB 47/09
Rn. 6 1. Die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten richtet sich nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO (BGH, Beschluss vom 9. September 2004 - I ZB 5/04, GRUR 2005, 84 f. = WRP 2004, 1492 - Unterbevollmächtigter II). - BGH, 06.05.2004 - I ZB 27/03
Auswärtiger Rechtsanwalt im Berufungsverfahren
Auszug aus BGH, 21.12.2011 - I ZB 47/09
Um dem erforderlichen persönlichen Kontakt und dem Vertrauensverhältnis zwischen Partei und Anwalt Rechnung zu tragen, kann eine Partei grundsätzlich die Kosten ihres Prozessbevollmächtigten auch dann erstattet verlangen, wenn dieser bei dem Prozessgericht nicht zugelassen und am Gerichtsort nicht ansässig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - I ZB 18/03, GRUR 2004, 448 = WRP 2004, 495 - Auswärtiger Rechtsanwalt IV; Beschluss vom 6. Mai 2004 - I ZB 27/03, GRUR 2004, 886 = WRP 2004, 1169 - Auswärtiger Rechtsanwalt im Berufungsverfahren). - BGH, 21.09.2005 - IV ZB 11/04
Erstattungsfähigkeit der Verkehrsanwaltskosten im Berufungsverfahren; …
Auszug aus BGH, 21.12.2011 - I ZB 47/09
Die dann gegebenenfalls zusätzlich entstehenden Kosten eines Unterbevollmächtigten sind zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung aber nur insoweit erstattungsfähig, als sie die durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten ersparten erstattungsfähigen Reisekosten des Hauptbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen (BGH, Beschluss vom 14. September 2004 - VI ZB 37/04, NJW-RR 2005, 707, 708; Beschluss vom 21. September 2005 - IV ZB 11/04, NJW 2006, 301, 302;… Beschluss vom 28. Juni 2006 - IV ZB 44/05, NJW 2006, 3008 Rn. 7). - BGH, 13.05.2004 - I ZB 3/04
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines unterbevollmächtigten Rechtsanwalts
Auszug aus BGH, 21.12.2011 - I ZB 47/09
Danach ist die Beauftragung des Hauptbevollmächtigten nicht erforderlich, wenn ein am Ort des Prozessgerichts ansässiger Rechtsanwalt als Hauptbevollmächtigter hätte beauftragt werden müssen (BGH, Beschluss vom 13. Mai 2004 - I ZB 3/04, NJW-RR 2004, 1212, 1213).
- BGH, 09.05.2018 - I ZB 62/17
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eine auswärtigen …
Denn darf bei einem Streitfall eine vernünftige und kostenbewusste Partei den für sie einfacheren und naheliegenden Weg wählen, einen an ihrem Wohn- oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten zu beauftragen, ist sie, soweit dessen Reisekosten nicht überschritten werden, nicht daran gehindert, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung einen an einem dritten Ort ansässigen Rechtsanwalt ihres Vertrauens zu beauftragen (BGH…, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - I ZB 21/03, GRUR 2004, 447 [juris Rn. 8] - Auswärtiger Rechtsanwalt III;… BGH, GRUR 2007, 726 Rn. 13 - Auswärtiger Rechtsanwalt VI, mwN; BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - I ZB 47/09, NJW-RR 2012, 381 Rn. 9 - Rechtsanwalt an einem dritten Ort). - BGH, 09.05.2023 - VIII ZB 53/21
Rechtsanwaltsvergütung: Voraussetzung des Anfalls der gesetzlichen Gebühren und …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898 unter B II 2 a;… vom 4. April 2006 - VI ZB 66/04, VersR 2006, 1089 Rn. 4; vom 21. Dezember 2011 - I ZB 47/09, NJW-RR 2012, 381 Rn. 6; vom 9. September 2004 - I ZB 5/04, NJW-RR 2004, 1724 unter II 2;… vom 10. Juli 2012 - VIII ZB 106/11, NJW 2012, 2888 Rn. 7) stellen die Kosten eines Unterbevollmächtigten dann notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne dieser Vorschrift dar, wenn durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten erstattungsfähige Reisekosten des Hauptbevollmächtigten erspart werden, die ansonsten bei der Wahrnehmung des Termins durch den Hauptbevollmächtigten entstanden wären. - BGH, 10.07.2012 - VIII ZB 106/11
Kostenausgleichsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, WM 2003, 1617 unter [B] II 2 a; vom 21. Dezember 2011 - I ZB 47/09, NJW-RR 2012, 381 Rn. 6; vom 9. September 2004 - I ZB 5/04, GRUR 2005, 84 unter II 2 a;… vom 4. April 2006 - VI ZB 66/04, VersR 2006, 1089 Rn. 4) stellen die Kosten eines Unterbevollmächtigten dann notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO dar, wenn durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten erstattungsfähige Reisekosten des Hauptbevollmächtigten erspart werden, die ansonsten bei der Wahrnehmung des Termins durch den Hauptbevollmächtigten entstanden wären.
- OLG Nürnberg, 13.12.2012 - 12 W 2180/12
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines "Rechtsanwalts am …
15 b) Unter diesem Gesichtspunkt ist die Partei im Regelfall gehalten, einen in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsortes (oder am Gerichtsort) ansässigen Prozessbevollmächtigten zu mandatieren (vgl. BGH, Beschluss vom 12.12.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; Beschluss vom 21.01.2004 - IV ZB 32/03, RuS 2005, 91; Beschluss vom 22.02.2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071; Beschluss vom 13.09.2011 - VI ZB 42/10, NJW 2011, 3521; Beschluss vom 25.10.2011 - VIII ZB 93/10, NJW-RR 2012, 695; Beschluss vom 20.12.2011 - XI ZB 13/11, NJW-RR 2012, 697; Beschluss vom 21.12.2011 - I ZB 47/09, NJW-RR 2012, 381 - Rechtsanwalt an einem dritten Ort), so dass nur auf dessen Reisekosten abzustellen wäre. - OLG München, 09.11.2020 - 11 W 1187/20
Kostenerstattung - Rechtsanwalt am dritten Ort
Rn. 15 Die damit verbundenen Mehraufwendungen sind nur in Ausnahme fällen erstattungsfähig, siehe z.B. BGH, Beschl. v. 27.02.2018 - II ZB 23/16 Tz 11 ff.; Beschl. v. 12.12.2012 - IV ZB 18/12 Tz 20; Beschl. v. 08.03.2012 - IX ZB 174/10 Tz 12; Beschl. v. 21.12.2011 - I ZB 47/09 Tz 9; Beschl. v. 20.12.2011 - XI ZB 13/11; zum Ganzen auch Gerold/Schmitt-Müller-Rabe, RVG, 24. Aufl., VV Nr. 7003-7006 Rn. 137 ff., 139 ff.).Rn. 16 a) Ein derartiger Ausnahmefall kann vorliegen, wenn eine Partei einen Spezialanwalt benötigt, an ihrem Sitz ein solcher jedoch nicht vorhanden ist, wenn die unternehmensinterne Bearbeitung an einem anderen Ort als dem Geschäftssitz erfolgt (BGH, Beschl. v. 07.06.2011 - VIII ZB 102/08) oder wenn - wirklich einmal - die Kriterien für die Annahme eines sog. "Hausanwaltes" vorliegen sollten - vgl. die hierzu häufig bemühte Ausgangsentscheidung des BGH, Beschl. v. 28.06.2006 - IV ZB 44/05 und dazu Senat, Beschl. v 04.02.2020 - 11 W 1542/20, JurBüro 20, 134 Es kommt dabei im Rahmen der Kostenerstattung auf die tatsächliche Organisation des Unternehmens der Partei und nicht darauf an, welche Organisation als zweckmäßiger anzusehen sein könnte; wenn etwa ein bundesweit tätiger Versicherer nach endgültiger Leistungsablehnung seine Akten einem Rechtsanwalt überlässt, der aufgrund ständiger Geschäftsbeziehungen derartige Verfahren weiter bearbeitet, hat der unterliegende Prozessgegner diese Betriebsorganisation hinzunehmen Hingegen rechtfertigt eine - hier zweifellos erfolgte - Vorbefassung, d.h. die Tatsache, dass der auswärtige Anwalt bereits vorprozessual in derselben Angelegenheit tätig war, eine Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten nicht (BGH, Beschl. v. 12.12.2002 - I ZB 29/02; v 20.12.2011 - XI ZB 13/11), ebenso wenig ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant (BGH, Beschl. v. 21.12.2011 - I ZB 47/09 Tz 9; Beschl. v. 20.12.2011 - XI ZB 13/11 Tz 14).
- KG, 25.05.2022 - 5 W 22/22
Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss Reisekosten eines …
Mit der Anerkennung der Notwendigkeit der Beauftragung eines nicht am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwaltes soll dem regelmäßig erforderlichen persönlichen Kontakt zwischen Rechtsanwalt und Mandant, aber auch einem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant Rechnung getragen werden (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - I ZB 47/09, Rn. 6, juris).Ist die Partei nicht gehalten, sich in einem vor einem auswärtigen Gericht geführten Rechtsstreit durch einen am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, kann grundsätzlich auch ein Rechtsanwalt ihres Vertrauens beauftragt werden, der weder am (Wohn)Sitz der Partei noch am Gerichtsort ansässig ist (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - I ZB 47/09, Rn. 6, juris).
- OLG München, 04.02.2020 - 11 W 1542/19
Reisekosten eines Rechtsanwalts am dritten Ort
Rn. 7 1. Nicht richtig ist zunächst die Ansicht der Beschwerde, das OLG München weiche in seinen von der Klägerin zitierten Beschlüssen (vom 09.02.2018 - 11 W 1659/17 bzw. vom 04.01.2018 - 11 W 1750/17, beide jeweils zugunsten der hiesigen Klägerin ergangen) von den vom BGH zum sogenannten "Rechtsanwalt am dritten Ort" entwickelten Grundsätzen ab, beispielsweise in dessen Beschluss vom 21.12.2011 - I ZB 47/09: Es heißt in dieser BGH-Entscheidung - wie übrigens auch in den anderen einschlägigen Beschlüssen - lediglich, die entsprechenden Reisekosten seien "regelmäßig" nur in bestimmter Höhe erstattungsfähig.Der (schillernde) Begriff "Hausanwalt" mag hier nicht fernliegen - andererseits sind die Voraussetzungen des BGH-Beschlusses vom 28.06.2006 - IV ZB 44/05 (jährlich 120 bis 150 Gerichtsverfahren, Mandatierung in allen Fällen streitig werdender Leistungsablehnungen ohne weitere Instruktionen usw. usw.) hier nicht gegeben, insbesondere genügt eine langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant gerade nicht, um die Beauftragung eines Rechtsanwalts "am dritten Ort" kostenrechtlich zu rechtfertigen (eindeutig BGH, Beschl. v. 21.12.2011 - I ZB 47/09 Tz 9 a.E.; Beschl. v. 12.11.2009 - I ZB 101/08 Tz 12; Beschl. v. 20.05.2008 - IIX ZB 92/07 Tz 8).
Rn. 16 b) Soweit der BGH die Kosten eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Anwaltes akzeptiert, erfolgt zumeist eine Beschränkung auf die - fiktiven - Kosten eines am Geschäfts ort ansässigen Anwaltes, siehe Beschl. v. 27.02.2018 - II ZB 23/16 Tz 14: Die Frage stellte sich - auch dort - nicht; Beschl. v. 21.12.2011 - I ZB 47/09 Tz 9 (dieser Beschluss deutet darauf hin, dass auch bei Berücksichtigungsfähigkeit der Mehrkosten eines "Hausanwaltes" - oder Spezialanwaltes - nur die fiktiven Aufwendungen einer Anreise vom Geschäftssitz der Partei erstattet werden, was nach dieser Entscheidung auch für den Ort einer "unternehmensinternen Bearbeitung" gilt); siehe weiter Beschl. v. 13.09.2011 - VI ZB 9/10 Tz. 9; Beschl. v. 23.01.2007 - I ZB 42/06 Tz 14; KG Berlin, Beschl. v. 24.10.2007 - 2 W 114/07 Tz 9; auch etwa bei OLG Zweibrücken, Beschl. v. 26.09.2016 - 6 W 47/16 kam es hierauf nicht an, vgl. dort Tz 12; s. ergänzend Hansens, RVGreport 2018, 341 und 348); insoweit würde es wohl keinen Unterschied machen, ob man den "Hausanwalt" oder den Spezialanwalt "am dritten Ort" kostenrechtlich akzeptiert, denn selbst wenn dies nicht der Fall wäre, erhielte die erstattungsberechtigte Partei jedenfalls die fiktiven Kosten der Anreise eines Anwaltes an ihrem Geschäftsort zum Ort des Prozessgerichts, sofern sie nicht gehalten war, einen Anwalt am Sitz des Gerichts zu mandatieren.
- OLG München, 11.11.2020 - 11 W 1430/20
Beschwerde, Telekommunikation, Kostenfestsetzungsbeschluss, Widerspruch, …
Rn. 25 Die damit verbundenen Mehraufwendungen sind nur in Ausnahmefällen erstattungsfähig, siehe z.B. BGH, Beschluss vom 27.02.2018 - II ZB 23/16 Tz 11 ff.; Beschluss vom 12.12.2012 - IV ZB 18/12 Tz 20; Beschluss vom 08.03.2012 - IX ZB 174/10 Tz 12; Beschluss vom 21.12.2011 - I ZB 47/09 Tz 9; Beschluss vom 20.12.2011 - XI ZB 13/11; zum Ganzen auch Gerold/Schmidt, RVG, 24. Aufl., Müller-Rabe zu VV Nr. 7003 - 7006 Rn. 137 ff., 139 ff.; Schneider/Wolf, RVG, 8. Aufl., VV 7003-7006 Rn. 102 ff.).Rn. 27 Hingegen rechtfertigt eine - hier zweifellos erfolgte - Vorbefassung, d.h. die Tatsache, dass der auswärtige Anwalt bereits vorprozessual in derselben Angelegenheit tätig war, eine Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten nicht (BGH, Beschluss vom 12.12.2002 - I ZB 29/02; v. 20.12.2011 - XI ZB 13/11), ebenso wenig ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant (BGH, Beschluss vom 21.12.2011 - I ZB 47/09 Tz 9; Beschluss vom 20.12.2011 - XI ZB 13/11 Tz 14).
- OLG Frankfurt, 23.03.2015 - 25 W 17/15
Reisekosten und Abwesenheitsgeld als Kosten zweckentsprechender Rechtsverfolgung
Schutzwürdige Belange der gegnerischen Partei, außerhalb des Anwendungsbereiches des § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO nicht mit zusätzlichen Kosten belastet zu werden, wird durch eine Begrenzung der Kostenerstattung auf fiktive Reisekosten Rechnung getragen (so im Grunde bereits BGH, Beschluss vom 18.12.2003 - I ZB 21/03 -Tz. 6; BGH, NJW-RR 2012, 381 [BGH 21.12.2011 - I ZB 47/09] - Tz. 9; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.04.2014 - VII Verg 4/13 - Tz. 8; OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.04.2014 - 5 W 262/14 - Tz. 14, jeweils zitiert nach juris). - OLG München, 29.06.2021 - 11 W 905/21
Keine volle Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Rechtsanwaltes am dritten …
Rn. 13 Die damit verbundenen Mehraufwendungen sind nur in Ausnahmefällen erstattungsfähig, siehe z.B. BGH, Beschluss vom 27.02.2018 - II ZB 23/16 Tz 11 ff.; Beschluss vom 12.12.2012 - IV ZB 18/12 Tz 20; Beschluss vom 08.03.2012 - IX ZB 174/10 Tz 12; Beschluss vom 21.12.2011 - I ZB 47/09 Tz 9; Beschluss vom 20.12.2011 - XI ZB 13/11; zum Ganzen auch Gerold/Schmidt, RVG, 24. Aufl., Müller-Rabe zu Nr. Nr. 7003 - 7006 VV-RVG.Rn. 15 Hingegen rechtfertigt eine - hier zweifellos erfolgte - Vorbefassung, d.h. die Tatsache, dass der auswärtige Anwalt bereits vorprozessual in derselben Angelegenheit tätig war, eine Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten nicht (BGH, Beschluss vom 12.12.2002 - I ZB 29/02; v. 20.12.2011 - XI ZB 13/11), ebenso wenig ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant (BGH, Beschluss vom 21.12.2011 - I ZB 47/09 Tz 9; Beschluss vom 20.12.2011 - XI ZB 13/11 Tz 14).
- OLG Frankfurt, 16.11.2015 - 6 W 100/15
Kostenerstattung: Reisekosten des Anwalts "am dritten Ort"
- OLG Nürnberg, 03.04.2014 - 5 W 262/14
Reisekostenerstattung des am Drittort ansässigen Rechtsanwalts: Spezialkenntnisse …
- OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 6 W 45/11
Reisekosten des Anwalts am "Drittort"
- OLG Frankfurt, 20.12.2016 - 6 W 109/16
Erstattung der Reisekosten des auswärtigen Anwalts
- OLG Bamberg, 27.05.2014 - 1 W 10/14
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines …
- FG Hamburg, 15.06.2012 - 3 KO 208/11
Reisekostenerstattung für auswärtigen Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen
- FG Hamburg, 18.06.2012 - 3 KO 209/11
FGO/ZPO/VwGO: Reisekostenerstattung für Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen
- OLG Frankfurt, 26.05.2015 - 6 W 39/15
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Anwalts am "Drittort"; …
- LG Wuppertal, 10.12.2018 - 16 T 76/17
Kostenfestsetzung, Reisekosten, Abwesenheitsgeld, Rechtsanwalt am dritten Ort, …
- OLG Frankfurt, 23.12.2016 - 6 W 117/16
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten
- OLG Hamburg, 04.11.2022 - 4 W 96/22
Entstehen einer Zusatzgebühr für eine besonders umfangreiche Beweisaufnahme; …
- FG Hamburg, 12.11.2015 - 3 KO 117/15
Kostenrecht: Erstattung von Reisekosten des RA am dritten Ort
- OLG Brandenburg, 25.04.2023 - 6 W 30/23
Festsetzung von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten; Festsetzung von …
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Rechtsprechung
| BGH, 06.10.2011 - V ZB 52/11 |
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Einwendung gegen Notarkostenrechnung aus der Zeit vor der Gesetzesänderung: Voraussetzungen für eine Abweichung von dem Regelwert für die Beurkundung eines Vorkaufsrechts für ein Erbbaurecht; Ermessen des Tatrichters bei der Bemessung der Abweichung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 20 Abs 2 KostO, § 156 KostO vom 17.12.2008
Einwendung gegen Notarkostenrechnung aus der Zeit vor der Gesetzesänderung: Voraussetzungen für eine Abweichung von dem Regelwert für die Beurkundung eines Vorkaufsrechts für ein Erbbaurecht; Ermessen des Tatrichters bei der Bemessung der Abweichung - IWW
- Deutsches Notarinstitut
KostO §§ 20 Abs. 2, 156
Zeitlicher Anwendungsbereich von § 156 KostO: Antrag auf gerichtliche Überprüfung maßgeblich; Beurkundung eines Vorkaufsrechts für Erbbaurecht - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit des § 156 KostO auf Notarkostenrechnungen aus der Zeit vor dem 1. September 2009 bei erst danach erfolgter Beantragung der gerichtlichen Überprüfung
- ra.de
- rechtsportal.de
KostO § 156
Anwendbarkeit des § 156 KostO auf Notarkostenrechnungen aus der Zeit vor dem 1. September 2009 bei erst danach erfolgter Beantragung der gerichtlichen Überprüfung - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Grundbuchrecht - Regelwert für die Beurkundung eines Vorkaufsrechts
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gerichtliche Überprüfung von Notarkostenrechnungen
Verfahrensgang
- LG Zwickau, 11.11.2010 - 5 T 26/09
- OLG Dresden, 28.01.2011 - 17 W 3/11
- BGH, 06.10.2011 - V ZB 52/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 209
- MDR 2012, 191
- NZM 2012, 478
- FGPrax 2012, 42
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (4)
- OLG München, 08.02.2006 - 32 Wx 10/06
Gegenstandswert bei Erbbaurechtsvertrag mit echter Wertsicherungsklausel - …
Auszug aus BGH, 06.10.2011 - V ZB 52/11
Auch komme es für die Bewertung der Beurkundungstätigkeit nicht darauf an, in welchem Umfang von den eingeräumten Rechten und Befugnissen Gebrauch gemacht werde (OLG Celle, DNotZ 1960, 51, 52; OLG Hamburg, DNotZ 1961, 434, 435; OLG Karlsruhe, DNotZ 1963, 569, 570; OLG München, FGPrax 2006, 134, 135; OLG Schleswig, JurBüro 1976, 354; 1982, 1867 f.; OLG Stuttgart, Rpfleger 1964, 131;… Filzek, KostO, 4. Aufl., § 21 Rn. 8;… Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl., § 20 KostO Rn. 36;… Notarkasse München, Streifzug durch die Kostenordnung, 7. Aufl., Rn. 456 unter Abweichung von der gegenteiligen Ansicht in 6. Aufl., Rn. 384, 391;… Hügel/Otto in Kersten/Bühling, Formularbuch und Praxis der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, 23. Aufl., § 57 Rn. 59 M Kostenanmerkung 1 a cc). - OLG München, 27.05.2010 - 32 Wx 12/10
FGG-Reform: Behandlung eines Rechtsmittels gegen eine beantragte gerichtliche …
Auszug aus BGH, 06.10.2011 - V ZB 52/11
Darauf kommt es für die Bestimmung des in zeitlicher Hinsicht anwendbaren Verfahrensrechts an; die hierfür nicht gedachte Vorschrift des § 161 KostO ist auf diesen Fall nicht anwendbar (aM OLG München, ZNotP 2010, 359, 360). - BGH, 16.12.1994 - V ZR 163/93
Erbbauberechtigte - Vorkaufsrecht - Erbbauzins
Auszug aus BGH, 06.10.2011 - V ZB 52/11
Ein Grundstückseigentümer, der seine Zustimmung pflichtwidrig und schuldhaft verweigert, haftet dem Erbbauberechtigten nach § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2 BGB auf Ersatz des daraus entstehenden Schadens (vgl. Senat, Urteil vom 16. Dezember 1994 - V ZR 163/93, WM 1995, 770, 771), es sei denn, der Erbbauberechtigte hätte den Schaden im Wege eines Antrages nach § 7 Abs. 3 ErbbauRG auf gerichtliche Ersetzung der Zustimmung verhindern können (vgl. auch OLG Frankfurt/Main, OLGR 1998, 205, 207). - OLG Dresden, 11.02.1998 - 3 W 1050/97
Gebührenermäßigung für die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
Auszug aus BGH, 06.10.2011 - V ZB 52/11
Ein Grundstückseigentümer, der seine Zustimmung pflichtwidrig und schuldhaft verweigert, haftet dem Erbbauberechtigten nach § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2 BGB auf Ersatz des daraus entstehenden Schadens (vgl. Senat, Urteil vom 16. Dezember 1994 - V ZR 163/93, WM 1995, 770, 771), es sei denn, der Erbbauberechtigte hätte den Schaden im Wege eines Antrages nach § 7 Abs. 3 ErbbauRG auf gerichtliche Ersetzung der Zustimmung verhindern können (vgl. auch OLG Frankfurt/Main, OLGR 1998, 205, 207).
- OLG Celle, 27.01.2015 - 2 W 20/15
Notargebühren bei Veräußerung eines Erbbaurechts; Geschäftswert der Beurkundung …
Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach §§ 156 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 3 KostO (vgl. BGH NJW-RR 2012, 209;… Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 156 KostO, Rn. 48), welche dem Gesetzgeber bei Erlass des GNotKG bekannt war und ersichtlich durch die Neuregelung nicht geändert werden sollte. - OLG München, 31.10.2018 - 34 Wx 448/17
Wertfestsetzung für ein Vorkaufsrecht am Erbbaurecht
Auf diesen Bestandteil erstreckt sich das Vorkaufsrecht, mit dessen Einräumung bereits ein durch den Abschluss des Kaufvertrags mit dem Dritten und die Ausübung des Vorkaufsrechts bedingter Kaufvertrag geschlossen wird (BGH NJW-RR 2012, 209 Rn. 8). - BGH, 13.05.2015 - V ZB 196/13
Notarkosten: Verjährung des Vergütungsanspruchs bei nicht formgerechter …
Allein auf diesen Zeitpunkt kommt es für die Bestimmung des in zeitlicher Hinsicht anwendbaren Verfahrensrechts an (Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 52/11, NJW-RR 2012, 209 Rn. 4).
- BGH, 18.04.2013 - V ZB 77/12
Notarkosten: Geschäftswert für die Beurkundung eines …
Maßgeblich ist aber, dass der Antrag auf gerichtliche Nachprüfung erst danach gestellt worden ist (Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - V ZB 52/11, NJW-RR 2012, 209). - OLG Celle, 23.02.2015 - 2 W 37/15
Antragstellerhaftung für Erstellung eines Vertragsentwurfs durch schlüssiges …
Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach §§ 156 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 3 KostO (vgl. BGH NJW-RR 2012, 209;… Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 156 KostO, Rn. 48), welche dem Gesetzgeber bei Erlass des GNotKG bekannt war und ersichtlich durch die Neuregelung nicht geändert werden sollte. - OLG Karlsruhe, 05.08.2025 - 19 W 69/24
Geschäftswert für Beurkundung eines "Investment und Shareholders' Agreement"; …
Von dem Regelwert für die Beurkundung eines Vorkaufsrechts könne deshalb nur abgewichen werden, wenn der Eintritt des Vorkaufsfalls und die Ausübung des Vorkaufsrechts auf Grund von für alle Beteiligten erkennbaren eindeutigen Umständen im Zeitpunkt der Beurkundung sicher weniger wahrscheinlich seien als das Nichteintreten dieser Umstände (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 52/11 -, juris Rn. 9).Rn. 39 Darüber hinaus kann es für die Bestimmung des Geschäftswerts von beurkundeten Vertragsvereinbarungen nicht darauf ankommen, ob die in dem beurkundeten Vertrag vereinbarten Rechte tatsächlich ausgeübt werden (s.o.; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 52/11 -, juris Rn 9ff.).
- OLG Karlsruhe, 05.08.2023 - 19 W 69/24
Pre-Money-Bewertung
Von dem Regelwert für die Beurkundung eines Vorkaufsrechts könne deshalb nur abgewichen werden, wenn der Eintritt des Vorkaufsfalls und die Ausübung des Vorkaufsrechts auf Grund von für alle Beteiligten erkennbaren eindeutigen Umständen im Zeitpunkt der Beurkundung sicher weniger wahrscheinlich seien als das Nichteintreten dieser Umstände (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 52/11 -, juris Rn. 9).Darüber hinaus kann es für die Bestimmung des Geschäftswerts von beurkundeten Vertragsvereinbarungen nicht darauf ankommen, ob die in dem beurkundeten Vertrag vereinbarten Rechte tatsächlich ausgeübt werden (s.o.; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 52/11 -, juris Rn 9ff.).
- OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 6 W 108/18
Kostenerstattung: Reisekosten des Rechtsanwalts am "dritten Ort"
2.) Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW-RR 2012, 209 - Rechtsanwalt an einem dritten Ort) und des erkennenden Senats (vgl. Beschl. v. 20.3.2012 - 6 W 45/11 , BeckRS 2015, 16165; Beschluss vom 26.05.2015, 6 W 39/15 , NJOZ 2015, 1738) sind die einem am "dritten Ort" ansässigen Rechtsanwalt entstandenen Reisekosten selbst dann regelmäßig nur in dieser Höhe erstattungsfähig, wenn es sich bei diesem Anwalt um den "Vertrauensanwalt" der Partei handelt. - KG, 30.11.2012 - 9 W 47/12
Notarkosten: Beginn der Ausschlussfrist für Einwendungen des Kostenschuldners
Auf den Erlass der Kostenberechnung oder auf die Erhebung von Beanstandungen der Kostenschuldnerin gegenüber dem Kostengläubiger kommt es nicht an (vgl. Senat FGPrax 2011, 251 ; BGH NJW-RR 2012, 209). - OLG Hamm, 28.03.2012 - 15 W 605/10
Kostenrechtliche Bewertung, übertragung, entgeltlicher Pflichtteilsverzicht
Darauf kommt es für die Bestimmung des in zeitlicher Hinsicht anwendbaren Verfahrensrechts nach Art. 111 Abs. 1 S. 1 FGG-RG an (BGH NJW-RR 2012, 209 = FGPrax 2012, 42). - OLG Celle, 27.04.2017 - 2 W 91/17
Zulässigkeit der isolierten Kostenbeschwerde im Notarkostenbeschwerdeverfahren
- LG Kleve, 25.08.2014 - 4 OH 2/14
Notarkosten; Notarkostenrechnung; Notarkostenprüfungsantrag; Aufrechnung; …
- OLG Frankfurt, 06.12.2012 - 20 W 270/12
Gegenstand des Kostenbeschwerdeverfahrens nach § 156 KostO
- OLG Frankfurt, 26.11.2012 - 20 W 154/11
Notarrecht: Unwirksamkeit einer Vereinbarung unentgeltlichen Tätigwerdens
- OLG Frankfurt, 12.01.2015 - 20 W 109/13
Notwendige Angaben in der Kostenberechnung eines Notars
- OLG Frankfurt, 04.06.2013 - 20 W 232/11
Verfahrensgegenstand in Fällen, in denen der Notar auf Anweisung der …
- OLG Frankfurt, 13.06.2013 - 20 W 369/10
Haftung des Urkundsbeteiligten als Veranlasser im Sinne von § 2 KostO
- OLG Frankfurt, 11.04.2013 - 20 W 73/12
Aufrechnung im Verfahren nach § 156 KostO
- OLG München, 04.12.2012 - 34 Wx 382/12
Grundbuchkosten: Geschäftswert eines Vorkaufsrechts; Gebühr bei Eintragung von …
- OLG Celle, 09.02.2015 - 2 W 17/15
Geschäftswert Notarkosten - Gewichtung der Angaben der Kaufvertragsparteien
- OLG Dresden, 21.11.2016 - 17 W 1084/16
- LG Kleve, 10.07.2014 - 4 OH 8/13
Notarkosten; Notarkostenrechnung; Notarkostenprüfungsantrag; Erfüllung; …
- OLG Frankfurt, 20.02.2013 - 20 W 55/13
Zulässigkeitsvoraussetzungen der Beschwerde auf Anweisung
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