Rechtsprechung
| OLG Bremen, 01.11.2011 - 3 AR 16/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Oberlandesgericht Bremen
BNotO § 19 Abs. 1 Satz 2; ZPO §§ 36 Abs. 1 Nr. 3, 59, 60
Zivilprozessrecht - Deutsches Notarinstitut
BNotO § 19 Abs. 1 S. 2; ZPO §§ 36 Abs. 1 Nr. 3, 59, 60
Subsidiarität der Notarhaftung steht Gesamtschuld entgegen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Notars wegen fahrlässiger Verletzung seiner Amtspflichten neben einem Dritten; Bestimmung des gemeinsamen zuständigen Gerichts bei Inanspruchnahme von Streitgenossen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Notar und weiterer Ersatzpflichtiger sind keine Gesamtschuldner
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftung eines Notars wegen fahrlässiger Verletzung seiner Amtspflichten neben einem Dritten; Bestimmung des gemeinsamen zuständigen Gerichts bei Inanspruchnahme von Streitgenossen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Fahrlässige Amtspflichtverletzung durch Notare: Keine Streitgenossenschaft mit Dritten! (IMR 2012, 1035)
Verfahrensgang
- LG Bremen - 4 O 1073/11
- OLG Bremen, 01.11.2011 - 3 AR 16/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 191
- MDR 2012, 490
- NZM 2012, 241
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- OLG Bremen, 02.08.2011 - 3 AR 6/11
Zuständigkeitsbestimmung; Streitgenossenschaft; Direktanspruch; …
Auszug aus OLG Bremen, 01.11.2011 - 3 AR 16/11
Zum Prüfungsumfang gehört aber die Frage, ob die Voraussetzungen einer Streitgenossenschaft nach §§ 59, 60 ZPO schlüssig vorgetragen sind; anderenfalls scheidet eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO aus (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 02.08.2011, 3 AR 6/11; BayObLG, NJW-RR 2006, 210, 211;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 36 Rn. 18;… Prütting/Gehrlein/Lange, ZPO, 3. Aufl., § 36 Rn. 5, jeweils m.w.N.). - BGH, 05.04.1984 - III ZR 19/83
Ampelausfall - § 839 BGB, Verweisungsprivileg
Auszug aus OLG Bremen, 01.11.2011 - 3 AR 16/11
Solange eine solche Ersatzmöglichkeit in Betracht kommt, ist schon die Entstehung eines Anspruchs gegen den Notar und damit die Begründung eines Gesamtschuldverhältnisses mit dem gegebenenfalls anderweitig ersatzpflichtigen Dritten ausgeschlossen (vgl. zu § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB: BGH, NJW 1984, 2097;… Münch.-Komm./Papier, BGB, 5. Aufl., § 839 Rn. 5;… Beck-OK/Reinert, BGB, Ed. 20, § 839 Rn. 88, jeweils m.w.N.). - BayObLG, 20.07.2005 - 1Z AR 118/05
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Klage von Verbrauchern und …
Auszug aus OLG Bremen, 01.11.2011 - 3 AR 16/11
Zum Prüfungsumfang gehört aber die Frage, ob die Voraussetzungen einer Streitgenossenschaft nach §§ 59, 60 ZPO schlüssig vorgetragen sind; anderenfalls scheidet eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO aus (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 02.08.2011, 3 AR 6/11; BayObLG, NJW-RR 2006, 210, 211;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 36 Rn. 18;… Prütting/Gehrlein/Lange, ZPO, 3. Aufl., § 36 Rn. 5, jeweils m.w.N.).
- OLG Hamm, 01.12.2016 - 32 Sa 43/16
Gerichtsstandbestimmung; internationale Zuständigkeit; …
Soweit in Rechtsprechung und Literatur ein schlüssiger Vortrag zur Gesamtschuldnerschaft im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren verlangt wird, betrifft dies Konstellationen, in denen eine gesamtschuldnerische Haftung offenbar und von vorneherein ausschied und die Gefahr widersprechender Gerichtsentscheidungen nicht entstehen konnte (vgl. z.B. OLG Bremen, Beschl. v. 01.11.2011 - 3 AR 16/11, juris). - BayObLG, 22.02.2023 - 102 AR 73/22
Zuständigkeitsbestimmung in einem Zivilverfahren wegen Ansprüchen nach dem …
Rn. 27 Im Verfahren gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist schließlich nicht zu prüfen, ob die beabsichtigte oder bereits erhobene Klage darüber hinaus schlüssig oder - gegebenenfalls in Teilen - unschlüssig ist (BayObLG…, Beschluss vom 10. Juni 2020, 1 AR 39/20, BeckRS 2020, 12330 Rn. 27; OLG Bremen, Beschluss vom 1. November 2011, 3 AR 16/11, juris Rn. 3;… Toussaint in BeckOK ZPO, § 36 Rn. 13). - BayObLG, 23.07.2020 - 1 AR 56/20
Kein Auslandsbezug von Forderungen wegen Kreditkartendiebstahls im Ausland
Rn. 23 Auch die Schlüssigkeit des Sachvortrags hinsichtlich des behaupteten Anspruchs, die hier im Verhältnis zur Antragsgegnerin zu 1), zumindest als direkte Vertragspartnerin, mit Blick auf das Erfordernis deren Passivlegitimation zweifelhaft sein könnte (…vgl. Jungmann in Langenbucher/Bliesener/Spindler, Bankrechts-Kommentar, 2. Aufl. 2016, 6. Kap. - Kreditkarte, Vor §§ 675 ff. BGB Rn. 6; ders. in WuB 2018, 267, Anmerkung 2; WM 2005, 1351, II. b];… zur Rolle eines Issuing Processing Unternehmens vgl. auch AG Freudenstadt, Urt. v. 29. Juni 2016, WM 2017, 472 [juris Rn. 2 u. 25]), ist im Verfahren gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht zu prüfen (BayObLG…, Beschluss vom 28. Oktober 1997, 1Z AR 74/97, NJW-RR 1998, 1291 [juris Rn. 4]; OLG Bremen, Beschluss vom 1. November 2011, 3 AR 16/11, juris Rn. 3;… Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 28).
- BayObLG, 19.05.2020 - 1 AR 35/20
Einheitlicher Gerichtsstand trotz Insolvenz eines Streitgenossen
Rn. 22 Auch die Schlüssigkeit der Klage, die hier im Verhältnis zur Antragsgegnerin zu 1) - nach schriftlicher, unbedingter Beitrittserklärung der Antragstellerin und Zulassung ihres Beitritts durch die Antragsgegnerin zu 1), § 15 Abs. 1 Satz 2 GenG - schon mit Blick auf die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft zweifelhaft sein kann, ist im Verfahren gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht zu prüfen (BayObLG, Beschluss vom 28. Oktober 1997, 1Z AR 74/97, NJW-RR 1998, 1291; OLG Bremen, Beschluss vom 1. November 2011, 3 AR 16/11, juris Rn. 3;… Schultzky in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 36 Rn. 28). - BayObLG, 27.01.2020 - 1 AR 127/19
Bestimmung des zuständigen Gerichts bei streitiger Existenz einer in Anspruch …
Rn. 24 Der schlüssige Vortrag von Tatsachen, die - ihre Richtigkeit unterstellt - eine Streitgenossenschaft zwischen den Anspruchsgegnern begründen, genügt im Rahmen des Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Gerichts (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 20. Juli 2005, 1Z AR 118/05, NJW-RR 2006, 210 [juris Rn. 12]; OLG Bremen, Beschluss vom 1. November 2011, 3 AR 16/11, MDR 2012, 490). - BayObLG, 10.06.2020 - 1 AR 39/20
Durchführung eines Bestimmungsverfahrens im selbständigen Beweisverfahren
Rn. 27 Auch die Schlüssigkeit des Sachvortrags hinsichtlich des behaupteten Anspruchs, die hier im Verhältnis zur Antragsgegnerin zu 2) mit Blick auf das Erfordernis deren Passivlegitimation zweifelhaft sein kann (…vgl. BGH, Urt. v. 31. März 2016, III ZR 70/15, NJW 2016, 2656 Rn. 13;… Beschluss vom 30. September 2004, III ZR 194/04, NJW 2004, 3484 [juris Rn. 4] zu TÜV-Sachverständigen;… Urt. v. 25. März 1993, III ZR 34/92, VersR 1994, 216 [juris Rn. 7];… Urt. v. 11. Januar 1973, III ZR 32/71, NJW 1973, 458 [juris Rn. 12 ff.];… Urt. v. 30. November 1967, VII ZR 34/65, BGHZ 49, 108 [110 ff. juris Rn. 8 ff.]; Itzel in MDR 2019, 968), ist im Verfahren gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht zu prüfen (BayObLG…, Beschluss vom 28. Oktober 1997, 1Z AR 74/97, NJW-RR 1998, 1291 [juris Rn. 4]; OLG Bremen, Beschluss vom 1. November 2011, 3 AR 16/11, juris Rn. 3;… Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 28). - LG Duisburg, 12.10.2015 - 3 O 390/14
Zahlung eines Schmerzensgeldes zum Ausgleich der erlittenen gesundheitlichen …
Die Verjährung der Ansprüche droht infolgedessen nicht, weil das Nichtbestehen einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit einen Teil des Anspruchstatbestandes des § 839 BGB darstellt, so dass schon die Entstehung eines solchen Anspruchs ausgeschlossen ist, solange eine Ersatzmöglichkeit gegen einen Dritten in Betracht kommt (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2012, 191). - BayObLG, 25.06.2020 - 1 AR 62/20
Antrag auf Gerichtsstandsbestimmung
Allerdings müssen mit der Tatsachendarstellung die Voraussetzungen einer passiven Streitgenossenschaft i. S. v. §§ 59, 60 ZPO schlüssig vorgetragen sein, auch wenn die Schlüssigkeit der Klage darüber hinaus nicht geprüft wird (vgl. BayObLG, Beschluss vom 1. August 2019, 1 AR 72/19, juris Rn. 16; Beschluss vom 20. Juli 2005, 1Z AR 118/05, NJW-RR 2006, 210 [juris Rn. 12]; OLG Bremen, Beschluss vom 1. November 2011, 3 AR 16/11, MDR 2012, 490 [juris Rn. 3 f.];. - LG Duisburg, 07.10.2015 - 3 O 391/14
Schmerzensgeldanspruch wegen Amtspflichtverletzung eines Beamten aufgrund des …
Die Verjährung der Ansprüche droht infolgedessen nicht, weil das Nichtbestehen einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit einen Teil des Anspruchstatbestandes des § 839 BGB darstellt, so dass schon die Entstehung eines solchen Anspruchs ausgeschlossen ist, solange eine Ersatzmöglichkeit gegen einen Dritten in Betracht kommt (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2012, 191). - LG Duisburg, 09.10.2015 - 3 O 389/14
Schadenersatz- und Schmerzensgeldbegehren einer Sicherheitskraft wegen erlittener …
Die Verjährung der Ansprüche droht infolgedessen nicht, weil das Nichtbestehen einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit einen Teil des Anspruchstatbestandes des § 839 BGB darstellt, so dass schon die Entstehung eines solchen Anspruchs ausgeschlossen ist, solange eine Ersatzmöglichkeit gegen einen Dritten in Betracht kommt (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2012, 191). - BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 72/19
Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung bei medizinischen Behandlungsfehlern
- BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 81/19
Bestimmung des gemeinschaftlich zuständigen Gerichts am besonderen Gerichtsstand …
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 28.11.2011 - 14 W 694/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- ibr-online
Gebührenfestsetzung für Beratungshilfe in einer Familiensache
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zuständigkeit von Familiensenaten der Oberlandesgerichte im Beschwerdeverfahren der anwaltlichen Vergütungsfestsetzung für Beratungshilfe nach Beratung in einer Familiensache
Verfahrensgang
- AG Bad Neuenahr - Ahrweiler, 21.11.2011 - Ahrweiler
- OLG Koblenz, 28.11.2011 - 14 W 694/11
Papierfundstellen
- NJW 2012, 944
- MDR 2012, 490
- FamRZ 2012, 652
- Rpfleger 2012, 154
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 39/78
Antrag auf Abänderung der durch Unterhaltsvergleich berechneten Unterhaltssumme …
Auszug aus OLG Koblenz, 28.11.2011 - 14 W 694/11
Die Gleichbehandlung in Familiensachen hat der Bundesgerichtshof allein mit praktischen Erwägungen begründet; es solle vermieden werden, dass Beschwerden gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse anstatt an das im Rechtszug der Hauptsache zuständige Gericht an ein Gericht gelangten, das mit der Hauptsache nicht befasst sei und nicht befasst werden könne (vgl. BGH in FamRZ 1978, 585 - 586).Für die Beratungshilfe, bei der es im Folgeverfahren der Vergütungsfestsetzung nicht um die Ausgleichung der Kosten mehrerer Verfahrensbeteiligter geht, hat der Bundesgerichtshof eine vergleichbare Lage in Bezug auf den von der Beratungshilfe betroffenen Gegenstand verneint, da die Beratungshilfe gemäß § 3 Abs. 1 BerHG nur für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gewährt werde (vgl. BGH NJW 1978, 1633; BGH NJW 1985, 2537).
- OLG Celle, 08.06.2010 - 2 W 149/10
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung der Erinnerung …
Auszug aus OLG Koblenz, 28.11.2011 - 14 W 694/11
Somit ist in der "Hauptsache" eine Vorlage der Erinnerung an das Rechtsmittelgericht ebenso wenig möglich wie eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsrichters (vgl. OLG Celle FamRZ 2011, 495). - BGH, 16.05.1984 - IVb ARZ 20/84
Funktionelle Zuständigkeit für Beschwerden gegen die Festsetzung einer Vergütung …
Auszug aus OLG Koblenz, 28.11.2011 - 14 W 694/11
Für die Beratungshilfe, bei der es im Folgeverfahren der Vergütungsfestsetzung nicht um die Ausgleichung der Kosten mehrerer Verfahrensbeteiligter geht, hat der Bundesgerichtshof eine vergleichbare Lage in Bezug auf den von der Beratungshilfe betroffenen Gegenstand verneint, da die Beratungshilfe gemäß § 3 Abs. 1 BerHG nur für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gewährt werde (vgl. BGH NJW 1978, 1633; BGH NJW 1985, 2537). - OLG Köln, 11.10.2010 - 17 W 141/10
Zuständigkeit des Landgerichts als Beschwerdegericht in Kostenfestsetzung der …
Auszug aus OLG Koblenz, 28.11.2011 - 14 W 694/11
Auch aus der über § 56 Abs. 2 Satz 1 RVG anzuwendenden Regelung in §§ 33 Abs. 4 Satz 2 RVG, 119 Abs. 1 Nr. 1 GVG lässt sich nicht ableiten, dass die Vergütungsfestsetzung für die Beratungshilfe als Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder Familiensache anzusehen ist (vgl. OLG Köln MDR 2011, 258).
- OLG Naumburg, 11.03.2013 - 2 Wx 51/12
Beratungshilfe: Zuständiges Gericht in Beschwerdesachen
Rn. 14 3. Die hier vertretene Auffassung entspricht - soweit ersichtlich - der inzwischen einhelligen Auffassung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 11.10.2010, I-17 W 141/10; OLG Celle, Beschluss v. 28.02.2011, 2 W 45/11; OLG Hamm, Beschluss v. 31.05.2011, I-32 Sbd 39/11; OLG Koblenz, Beschluss v. 28.11.2011, 14 W 694/11; OLG Frankfurt, Beschluss v. 06.03.2012, 20 W 37/12 - alle zitiert nach juris). - OLG Frankfurt, 06.03.2012 - 20 W 37/12
Beratungshilfe: Zuständigkeit des Landgerichts als Beschwerdegericht
Mit dem OLG Köln (MDR 2011, 258 ff) ist der Senat daher der Ansicht, dass die Kostenfestsetzung für die Beratungshilfe keine Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist und daher die ab dem 01.09.2009 geltende Neufassung des § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b GVG in Verbindung mit § 33 Abs. 4 Satz 2 RVG auch keine Änderung der Rechtsmittelzuständigkeit herbeigeführt hat (so im Ergebnis auch OLG Koblenz, Beschluss vom 28.11.2011, 14 W 694/11, Jurisdok.). - LG Magdeburg, 08.04.2013 - 5 T 107/13
Gerichtszuständigkeit für die Entscheidung über eine Gebührenfestsetzung im …
- OLG Koblenz, B.v. 28.11.2011, 14 W 694/11,.
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - I-24 W 92/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
ZPO § 91 Abs. 2; ZPO § 104
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten; Umfang der Erstattungsfähigkeit bei Versterben einer Prozesspartei während des Rechtsstreits - ibr-online
Partei stirbt während des Streits: Muss Erbe Anwalt wechseln?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Festsetzung von Kosten eines in Würzburg residierenden Rechtsanwalts durch eine obsiegende Partei bei anhängigem Rechtsstreit am Landgericht Düsseldorf und Wohnsitz in Wyk auf Föhr
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 21.01.2011 - 8 O 192/08
- LG Düsseldorf, 04.10.2011 - 8 O 192/08
- OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - I-24 W 92/11
Papierfundstellen
- MDR 2012, 490
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.02.2007 - VII ZB 93/06
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 W 92/11
Rn. 11 Für eine Partei, die an ihrem eigenen Gerichtsstand verklagt wird, kann allerdings die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts grundsätzlich nur dann als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig angesehen werden, wenn besondere Umstände die Einschaltung des auswärtigen Rechtsanwalts geboten erscheinen lassen (BGH NJW 2010, 1882; 2003; 902; NJW-RR 2009, 283; 2007, 1071).Anderes kann aber dann gelten, wenn Besonderheiten in der Sache selbst oder ihrer Bearbeitung die Annahme rechtfertigen, dass am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei keine zur sachangemessenen Prozessvertretung geeigneten Rechtsanwälte niedergelassen sind ( BGH NJW 2010, 1882; NJW-RR 2007, 1071; 2009, 283).
- BGH, 20.05.2008 - VIII ZB 92/07
Erstattung der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 W 92/11
Rn. 11 Für eine Partei, die an ihrem eigenen Gerichtsstand verklagt wird, kann allerdings die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts grundsätzlich nur dann als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig angesehen werden, wenn besondere Umstände die Einschaltung des auswärtigen Rechtsanwalts geboten erscheinen lassen (BGH NJW 2010, 1882; 2003; 902; NJW-RR 2009, 283; 2007, 1071).Anderes kann aber dann gelten, wenn Besonderheiten in der Sache selbst oder ihrer Bearbeitung die Annahme rechtfertigen, dass am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei keine zur sachangemessenen Prozessvertretung geeigneten Rechtsanwälte niedergelassen sind ( BGH NJW 2010, 1882; NJW-RR 2007, 1071; 2009, 283).
- BGH, 12.11.2009 - I ZB 101/08
Auswärtiger Rechtsanwalt VIII
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 W 92/11
Rn. 11 Für eine Partei, die an ihrem eigenen Gerichtsstand verklagt wird, kann allerdings die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts grundsätzlich nur dann als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig angesehen werden, wenn besondere Umstände die Einschaltung des auswärtigen Rechtsanwalts geboten erscheinen lassen (BGH NJW 2010, 1882; 2003; 902; NJW-RR 2009, 283; 2007, 1071).Anderes kann aber dann gelten, wenn Besonderheiten in der Sache selbst oder ihrer Bearbeitung die Annahme rechtfertigen, dass am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei keine zur sachangemessenen Prozessvertretung geeigneten Rechtsanwälte niedergelassen sind ( BGH NJW 2010, 1882; NJW-RR 2007, 1071; 2009, 283).
- BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 W 92/11
Kann diese sachgerechte Information nur in einem persönlichen mündlichen Gespräch erfolgen, so ist die Zuziehung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen, aber in der Nähe des Wohn- oder Geschäftsorts ansässigen Rechtsanwalts regelmäßig zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig (vgl. BGH JurBüro 2010, 369; MDR 2005, 177; NJW 2003, 898, 900). - BGH, 28.01.2010 - III ZB 64/09
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Terminsreisekosten des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 W 92/11
Kann diese sachgerechte Information nur in einem persönlichen mündlichen Gespräch erfolgen, so ist die Zuziehung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen, aber in der Nähe des Wohn- oder Geschäftsorts ansässigen Rechtsanwalts regelmäßig zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig (vgl. BGH JurBüro 2010, 369; MDR 2005, 177; NJW 2003, 898, 900). - BGH, 14.09.2004 - VI ZB 37/04
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 W 92/11
Kann diese sachgerechte Information nur in einem persönlichen mündlichen Gespräch erfolgen, so ist die Zuziehung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen, aber in der Nähe des Wohn- oder Geschäftsorts ansässigen Rechtsanwalts regelmäßig zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig (vgl. BGH JurBüro 2010, 369; MDR 2005, 177; NJW 2003, 898, 900).
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