Rechtsprechung
| BGH, 30.11.2011 - XII ZR 35/09 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Trennungsunterhalt: Begrenzung einer Revisionszulassung nach einer Verurteilung zur Zahlung von Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 543 ZPO, § 1361 Abs 1 S 2 BGB, § 1578 Abs 1 BGB, § 1578 Abs 3 BGB
Trennungsunterhalt: Begrenzung einer Revisionszulassung nach einer Verurteilung zur Zahlung von Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Begrenzung der Revisionszulassung auf den Altersvorsorgeunterhalt bei einer Verurteilung zur Zahlung von Elementarunterhalt und Altersvorsorgeunterhalt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1361 Abs. 1 S. 1, 2
Zulässigkeit der Begrenzung der Revisionszulassung auf den Altersvorsorgeunterhalt bei einer Verurteilung zur Zahlung von Elementarunterhalt und Altersvorsorgeunterhalt - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Begrenzung der Revision auf Altersvorsorgeunterhalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechtsmittel bei Verurteilung zur Zahlung von Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Begrenzung der Revisionszulassung auf Altersvorsorgeunterhalt
Verfahrensgang
- AG Oberhausen, 14.02.2008 - 43 F 1165/06
- OLG Düsseldorf, 14.01.2009 - 8 UF 66/08
- BGH, 30.11.2011 - XII ZR 35/09
Papierfundstellen
- NJW 2012, 1581
- MDR 2012, 717
- FamRZ 2012, 945
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BGH, 25.10.2006 - XII ZR 141/04
Beschränkung der Revision auf einen Teil des geltend gemachten …
Auszug aus BGH, 30.11.2011 - XII ZR 35/09
Das gilt nicht, wenn es - etwa wegen besonders günstiger Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen - einer zweistufigen Berechnung des Elementarunterhalts nicht bedarf (im Anschluss an das Senatsurteil vom 25. Oktober 2006, XII ZR 141/04, FamRZ 2007, 117).Rn. 8 1. Grundsätzlich ist bei einer Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen auf Elementarunterhalt und auf Altersvorsorgeunterhalt eine Begrenzung der Zulassung auf den Altersvorsorgeunterhalt allerdings nicht zulässig, da es sich nicht - wie erforderlich - um einen abtrennbaren Teil der Klageforderung handelt, der einem Teilurteil zugänglich gewesen wäre oder auf den die Revision hätte beschränkt werden können (Senatsurteil vom 25. Oktober 2006 - XII ZR 141/04 - FamRZ 2007, 117 mwN).
Denn bei dem Anspruch auf Vorsorgeunterhalt handelt es sich nicht um einen eigenständigen Anspruch, sondern um einen unselbständigen Teil des einheitlichen, den gesamten Lebensbedarf betreffenden Unterhaltsanspruchs (Senatsurteile vom 25. Oktober 2006 - XII ZR 141/04 - FamRZ 2007, 117, 118 und vom 4. November 1981 - IV b ZR 625/80 - FamRZ 1982, 255).
Durch eine zweistufige Berechnung des Elementarunterhalts soll sichergestellt werden, dass nicht zu Lasten des Unterhaltspflichtigen von dem Grundsatz der gleichmäßigen Teilhabe der Ehegatten am ehelichen Lebensstandard abgewichen wird (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Senatsurteile vom 25. Oktober 2006 - XII ZR 141/04 - FamRZ 2007, 117, 118 und vom 25. November 1998 - XII ZR 33/97 - FamRZ 1999, 372, 374 jeweils mwN).
Dass zu Lasten des Unterhaltspflichtigen über eine Halbteilung hinausgegangen wird, ist aber auch dann nicht zu besorgen, wenn die errechnete Unterhaltsquote nicht geschuldet wird, so dass der Unterhaltspflichtige in Höhe der Differenz zwischen Quote und Unterhaltsanspruch entlastet wird (vgl. Senatsurteile vom 25. November 1998 - XII ZR 33/97 - FamRZ 1999, 372, 374 und vom 2. Oktober 2006 - XII ZR 141/04 - FamRZ 2007, 1117, 1118).
- BGH, 11.08.2010 - XII ZR 102/09
Nachehelicher Unterhalt: Anforderungen an den Inhalt eines Berufungsurteils; …
Auszug aus BGH, 30.11.2011 - XII ZR 35/09
Wenn in Rechtsprechung und Schrifttum deshalb in den entsprechenden Fällen eine konkrete Bedarfsbemessung verlangt wird (…vgl. Nr. 15.3 der Leitlinien der Oberlandesgerichte sowie Wendl/Gerhardt Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 7 Rn. 763 ff.), hat der Senat dies nicht beanstandet (Senatsurteile vom 11. August 2010 - XII ZR 102/09 - FamRZ 2010, 1637 Rn. 27; vom 5. Juni 2004 - XII ZR 277/02 - FamRZ 2005, 97, 98; BGHZ 153, 372, 380 f. = FamRZ 2003, 848, 851).Rn. 15 b) Soweit in Rechtsprechung und Schrifttum eine konkrete Bedarfsbemessung auch dann gefordert wird, wenn der Bedarf denjenigen übersteigt, der ausgehend von den Einkommenshöchstbeträgen der Unterhaltstabellen ermittelt worden ist, begegnet auch dies keinen rechtlichen Bedenken (Senatsurteil vom 11. August 2010 - XII ZR 102/09 - FamRZ 2010, 1637 Rn. 28).
Damit wird der Berechtigte hinsichtlich der Altersvorsorge so behandelt, wie wenn er aus einer versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit Einkünfte in Höhe des ihm an sich zustehenden Elementarunterhalts hätte (Senatsurteile vom 11. August 2010 - XII ZR 102/09 - FamRZ 2010, 1637 Rn. 36 und vom 25. November 1998 - XII ZR 33/97 - FamRZ 1999, 372, 373 f.).
- BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97
Bemessung des Altersvorsorgeunterhalts bei sozialversicherungsfreier …
Auszug aus BGH, 30.11.2011 - XII ZR 35/09
Durch eine zweistufige Berechnung des Elementarunterhalts soll sichergestellt werden, dass nicht zu Lasten des Unterhaltspflichtigen von dem Grundsatz der gleichmäßigen Teilhabe der Ehegatten am ehelichen Lebensstandard abgewichen wird (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Senatsurteile vom 25. Oktober 2006 - XII ZR 141/04 - FamRZ 2007, 117, 118 und vom 25. November 1998 - XII ZR 33/97 - FamRZ 1999, 372, 374 jeweils mwN).Dass zu Lasten des Unterhaltspflichtigen über eine Halbteilung hinausgegangen wird, ist aber auch dann nicht zu besorgen, wenn die errechnete Unterhaltsquote nicht geschuldet wird, so dass der Unterhaltspflichtige in Höhe der Differenz zwischen Quote und Unterhaltsanspruch entlastet wird (vgl. Senatsurteile vom 25. November 1998 - XII ZR 33/97 - FamRZ 1999, 372, 374 und vom 2. Oktober 2006 - XII ZR 141/04 - FamRZ 2007, 1117, 1118).
Damit wird der Berechtigte hinsichtlich der Altersvorsorge so behandelt, wie wenn er aus einer versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit Einkünfte in Höhe des ihm an sich zustehenden Elementarunterhalts hätte (…Senatsurteile vom 11. August 2010 - XII ZR 102/09 - FamRZ 2010, 1637 Rn. 36 und vom 25. November 1998 - XII ZR 33/97 - FamRZ 1999, 372, 373 f.).
- BGH, 25.11.2009 - XII ZR 8/08
Ausschluss der Abänderbarkeit eines Unterhaltsvergleichs bei Fehlen einer …
Auszug aus BGH, 30.11.2011 - XII ZR 35/09
Rn. 6 Auf das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsurteil vom 25. November 2009 - XII ZR 8/08 - FamRZ 2010, 192 Rn. 5). - BGH, 05.02.2003 - XII ZR 29/00
Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei reduziertem Einkommen des …
Auszug aus BGH, 30.11.2011 - XII ZR 35/09
Wenn in Rechtsprechung und Schrifttum deshalb in den entsprechenden Fällen eine konkrete Bedarfsbemessung verlangt wird (…vgl. Nr. 15.3 der Leitlinien der Oberlandesgerichte sowie Wendl/Gerhardt Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 7 Rn. 763 ff.), hat der Senat dies nicht beanstandet (…Senatsurteile vom 11. August 2010 - XII ZR 102/09 - FamRZ 2010, 1637 Rn. 27; vom 5. Juni 2004 - XII ZR 277/02 - FamRZ 2005, 97, 98; BGHZ 153, 372, 380 f. = FamRZ 2003, 848, 851). - BGH, 09.06.2004 - XII ZR 277/02
Unterhaltsberechnung bei Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse durch …
Auszug aus BGH, 30.11.2011 - XII ZR 35/09
Wenn in Rechtsprechung und Schrifttum deshalb in den entsprechenden Fällen eine konkrete Bedarfsbemessung verlangt wird (…vgl. Nr. 15.3 der Leitlinien der Oberlandesgerichte sowie Wendl/Gerhardt Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 7 Rn. 763 ff.), hat der Senat dies nicht beanstandet (…Senatsurteile vom 11. August 2010 - XII ZR 102/09 - FamRZ 2010, 1637 Rn. 27; vom 5. Juni 2004 - XII ZR 277/02 - FamRZ 2005, 97, 98; BGHZ 153, 372, 380 f. = FamRZ 2003, 848, 851). - BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 625/80
Berücksichtigung trennungsbedingten Mehrbedarfs bei der Bemessung des …
Auszug aus BGH, 30.11.2011 - XII ZR 35/09
Denn bei dem Anspruch auf Vorsorgeunterhalt handelt es sich nicht um einen eigenständigen Anspruch, sondern um einen unselbständigen Teil des einheitlichen, den gesamten Lebensbedarf betreffenden Unterhaltsanspruchs (Senatsurteile vom 25. Oktober 2006 - XII ZR 141/04 - FamRZ 2007, 117, 118 und vom 4. November 1981 - IV b ZR 625/80 - FamRZ 1982, 255).
- BGH, 25.09.2019 - XII ZB 25/19
Bemessung des nachehelichen Ehegattenunterhaltsbedarfs
Denn auch der Unterhaltsberechtigte, der bei einem die Grenze für die tatsächliche Verbrauchsvermutung übersteigenden Familieneinkommen seinen Bedarf allein nach der Quote berechnet, hat seinen Bedarf in Höhe der Quote aus dem Doppelten des höchsten Einkommensbetrags der Düsseldorfer Tabelle - bei Erwerbseinkommen, Anwendung eines Anreizsiebtels und dem höchsten Einkommensbetrag von 5.500 EUR also in Höhe von gerundet 4.714 EUR (3/7 x 11.000 EUR) - schlüssig dargelegt, selbst wenn er nichts zur konkreten Verwendung des Familieneinkommens vorträgt (vgl. schon zur früheren Senatsrechtsprechung die Berechnung im Senatsurteil vom 30. November 2011 - XII ZR 35/09 - FamRZ 2012, 945 Rn. 18).Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Altersvorsorgeunterhalt auch nicht durch die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung der Höhe nach begrenzt (Senatsurteile vom 11. August 2010 - XII ZR 102/09 - FamRZ 2010, 1637 Rn. 34 ff. mwN und vom 30. November 2011 - XII ZR 35/09 - FamRZ 2012, 945 Rn. 17 mwN).
- BGH, 18.02.2015 - XII ZR 80/13
Störung der Geschäftsgrundlage für einen Ehevertrag mit Vereinbarung einer …
Rn. 40 Hinsichtlich des im Tenor ausgewiesenen Unterhaltsbetrags kann der Senat gemäß § 563 Abs. 3 ZPO in der Sache abschließend entscheiden, weil dieser Betrag den Beklagten in jedem Falle als Elementarunterhalt zusteht (vgl. Senatsurteil vom 30. November 2011 - XII ZR 35/09 - FamRZ 2012, 945). - OLG Hamm, 23.04.2020 - 2 UF 152/19
Trennungsunterhalt: Bemessung des Unterhaltsbedarfs bei erheblich über dem …
Vielmehr ist in diesen Fällen regelmäßig davon auszugehen, dass ein Teil des Einkommens der Vermögensbildung zufließt (vgl. beispielhaft: BGH, Urteil vom 30.11.2011 - XII ZR 35/09, FamRZ 2012, 945; Urteil vom 04.07.2007 - XII ZR 141/05, FamRZ 2007, 1532).Ebenso wie der Unterhalt nach der Einkommensquote betrifft auch der konkret ermittelte Bedarf nur den Elementarunterhalt, so dass ein ab Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens gemäß § 1362 Abs. 1 S. 2 BGB geschuldeter Bedarf für die Altersvorsorge zusätzlich zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Urteil vom 30.11.2011 - XII ZR 35/09, FamRZ 2012, 945).
- BGH, 30.11.2011 - XII ZR 34/09
Nachehelicher Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt: Darlegungslast des …
Rn. 12 2. Hinsichtlich der Revision der Antragsgegnerin liegt hingegen, wie in dem Urteil über den Trennungsunterhalt der Parteien - XII ZR 35/09 - unter I im Einzelnen ausgeführt, eine wirksame Begrenzung der Zulassung auf den Altersvorsorgeunterhalt vor, die deshalb zu einer hierauf beschränkten Überprüfung durch den Senat führt. - AG Kelheim, 16.04.2025 - 1 F 265/19
Nachehelicher Unterhalt, Bedarfsermittlung, Ehebedingte Nachteile, Fiktives …
Vielmehr ist in diesen Fällen regelmäßig davon auszugehen, dass ein Teil des Einkommens der Vermögensbildung zufließt (vgl. beispielhaft: BGH, Urteil vom 30.11.2011 - XII ZR 35/09, FamRZ 2012, 945; Urteil vom 04.07.2007 - XII ZR 141/05, FamRZ 2007, 1532, BGH Beschluss vom 29.09.2021, XII ZB 474/20).
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Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 18.04.2012 - 10 UF 230/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Es besteht keine Beschwerdeberechtigung eines Versorgungsträgers gegen eine Entscheidung, die das bei dem Versorgungsträger bestehende Anrecht als nicht ausgleichsreif ansieht und auf den schuldrechtlichen Ausgleich verweist.
- rechtsportal.de
FamFG § 59; VersAusglG § 19
Zulässigkeit der Beschwerde eines Versorgungsträgers gegen die Verweisung auf den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Beschwerde eines Versorgungsträgers gegen die Verweisung auf den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich
Verfahrensgang
- AG Cham, 21.12.2011 - 1 F 194/11
- OLG Nürnberg, 18.04.2012 - 10 UF 230/12
Papierfundstellen
- MDR 2012, 717
- FamRZ 2013, 40
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.01.1989 - IVb ZB 208/87
Beteiligung eines privatrechtlich organisierten Trägers der betrieblichen …
Auszug aus OLG Nürnberg, 18.04.2012 - 10 UF 230/12
Allein die künftige Möglichkeit eines verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs führt noch nicht zur Bejahung einer Beschwerdebefugnis (vgl. BGH FamRZ 1989, 369 ff.). - BGH, 27.08.2003 - XII ZB 33/00
Beschwerdeberechtigung eines privatrechtlich organisierten Versorgungsträgers in …
Auszug aus OLG Nürnberg, 18.04.2012 - 10 UF 230/12
Nach der Rechtsprechung des BGH kann von einem solchen Eingriff nur gesprochen werden, wenn ein beim Versorgungsträger bestehendes Anrecht übertragen, begründet oder inhaltlich verändert wird (BGH NJW 2003, 3772).
- OLG Köln, 12.12.2012 - 27 UF 84/12
Zulässigkeit der Beschwerde der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder …
Rn. 13 b) In einem derartigen Fall hat das OLG Nürnberg (MDR 2012, 717 f.;… vgl auch Breuers, jurisPK-BGB, 6. Aufl., § 19 VersAusglG Rn 34; siehe auch OLG Celle, FamRZ 2012, 717 ff. = juris Rn 8, das sogar eine Einigkeit in dieser Frage annimmt) die Beschwerdebefugnis verneint.
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