Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 24.10.2013 - 3 U 829/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 286 ZPO, § 371 ZPO, § 441 Abs 1 ZPO
Beweiserhebung zur Echtheit einer Urkunde - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die gerichtliche Sachaufklärung und Überzeugungsbildung bei behaupteter Fälschung eines Schriftstücks
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Pflicht zu graphologischem Gutachten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die gerichtliche Sachaufklärung und Überzeugungsbildung bei behaupteter Fälschung eines Schriftstücks
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 23.05.2013 - 1 O 637/12
- OLG Koblenz, 24.10.2013 - 3 U 829/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 505
- MDR 2013, 1484
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 16.03.2017 - I ZR 205/15
Antrag auf Schriftvergleichung zum Beweis der Echtheit einer Unterschrift: …
Dies liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts; ein Parteiantrag ist nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 3. November 1992 - XI ZR 56/92, NJW 1993, 534, 535; OLG Koblenz, NJW-RR 2014, 505, 507;… Ahrens in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 442 Rn. 2;… MünchKomm.ZPO/Schreiber, 5. Aufl., § 442 Rn. 1;… Zöller/Geimer, ZPO, 31. Aufl., § 442 Rn. 1). - LG Berlin, 03.09.2019 - 27 S 16/17
Rechtsanwaltskosten als Schadensersatz: Außergerichtliche Geltendmachung eines …
- AG Dresden, 21.01.2016 - 145 C 7787/13
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 15.08.2013 - 5 U 77/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist: Anforderungen an die Büroorganisation der Fristenkontrolle eines Rechtsanwalts
- rechtsportal.de
ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 520 Abs. 2 S. 1
Umfang der Prüfungspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich der Eintragung von Fristen; Erfordernis der Notierung von Vorfristen - Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 23.04.2013 - 22 O 544/12
- OLG Stuttgart, 15.08.2013 - 5 U 77/13
Papierfundstellen
- MDR 2013, 1484
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10
Wiedereinsetzung bei Berufungsbegründungsfristversäumnis: Schutzwürdiges …
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.08.2013 - 5 U 77/13
Rn. 28 Diese Umstände hat der Beklagtenvertreter zwar im Schriftsatz vom 07.08.2013 näher dargelegt, also nicht mehr innerhalb der Frist des § 234 ZPO, innerhalb der die vollständige Begründung des Wiedereinsetzungsantrags vorgelegt werden muss (BGH, NJW 2011, 458, Rn. 17).Zulässig ist es aber, nach Ablauf der Frist die Ergänzung fristgerechter Angaben vorzunehmen, soweit diese erkennbar unklar oder unvollständig sind (BGH, NJW 2011, 458, Rn. 17).
- BGH, 23.01.2013 - XII ZB 167/11
FamFG § 117 Abs. 5; ZPO §§ 233
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.08.2013 - 5 U 77/13
Zu den zur Ermöglichung einer Gegenkontrolle erforderlichen Vorkehrungen im Rahmen der Fristenkontrolle gehört insbesondere, dass die Rechtsmittelfristen in der Handakte notiert werden und die Handakte durch entsprechende Erledigungsvermerke oder auf sonstige Weise erkennen lässt, dass die Fristen in den Fristenkalender eingetragen worden sind (BGH, B. v. 23.01.2013 - XII ZB 167/11 - = FamRZ 2013, 1117, Rn. 10 m.w.N.).(BGH, B. v. 23.01.2013 - XII ZB 167/11 - = FamRZ 2013, 1117, Rn. 11 m.w.N.).
- BGH, 20.12.2012 - III ZB 47/12
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristenkontrolle des Rechtsanwalts; Inhalt …
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.08.2013 - 5 U 77/13
Rn. 14 Nach der jüngsten Rechtsprechung des BGH (B. v. 20.12.2012 - III ZB 47/12) müsse der Rechtsanwalt, der einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Bürokraft die Berechnung und Notierung von Fristen überlasse, durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Fristen kontrolliert werden könnten.In diesem Fall muss der Rechtsanwalt stets auch alle weiteren unerledigten Fristen einschließlich ihrer Notierung in den Handakten prüfen (…BGH, a.a.O., Rn. 11), selbst dann, wenn ihm die Handakte zur Unterzeichnung der Berufungsschrift nicht vorgelegt wird (BGH, B. v. 20.12.2012 - III ZB 47/12 - Rn. 7).
- BGH, 24.01.2012 - II ZB 3/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Prüfung der Ursächlichkeit des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.08.2013 - 5 U 77/13
Die Eintragung von Vorfristen ist aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich (BGH, B. v. 24.01.2012 - II ZB 3/11 - = NJW-RR 2012, 747, Rn. 8).
- VG Düsseldorf, 02.06.2016 - 2 K 6183/16
Relevanz der Versäumung einer Klagefrist aufgrund des Büroversehens in einer …
Rn. 47 Vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. August 2013 - 5 U 77/13 -, juris, Rn. 21 ff; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 5 UF 293/02 -, juris.
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Rechtsprechung
| OLG München, 23.10.2013 - 34 AR 253/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Wird dem Gesuch um Bestimmung des zuständigen Gerichts entsprochen, ergeht eine (nachträgliche) Kostenentscheidung auch dann nicht, wenn es im Anschluss zu keinem Hauptsacheverfahren kommt.
- rechtsportal.de
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 37
Kostenentscheidung im Verfahren der Bestimmung des zuständigen Gerichts - ibr-online
Keine Kostenentscheidung beim Bestimmungsverfahren!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kostenentscheidung im Verfahren der Bestimmung des zuständigen Gerichts
Verfahrensgang
- LG Krefeld - 2 O 404/12
- OLG München, 23.10.2013 - 34 AR 253/11
Papierfundstellen
- MDR 2013, 1484
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 14.03.1983 - 19 Sa 42/82
Auszug aus OLG München, 23.10.2013 - 34 AR 253/11
Eine Kostenentscheidung zugunsten der Gegenseite ergeht aber auch dann nicht, wenn zwar eine (positive) Bestimmungsentscheidung ergeht, es aber, aus welchen Gründen auch immer, zu keinem Hauptsacheverfahren kommt (OLG Düsseldorf MDR 1983, 846;… MüKo/Patzina aaO; auch Cuypers MDR 2009, 657/659 f.).
- OLG München, 31.07.2015 - 34 AR 503/11
Ergänzung eines Beschlusses zum gemeinsamen Gerichtsstand
Wird antragsgemäß der gemeinsame Gerichtsstand für eine noch nicht anhängige Klage gegen mehrere Streitgenossen bestimmt, kann der Beschluss nicht nachträglich um eine Kostenentscheidung ergänzt werden, wenn mangels Klageerhebung kein Hauptsacheverfahren durchgeführt wird (Anschluss an Senat vom 23.2.2015, 34 AR 77/12; vom 23.10.2013, 34 AR 253/11 = MDR 2013, 1484; OLG Frankfurt vom 15.12.2014, 11 AR 20/12, juris).Im Beschluss, der eine Gerichtsstandsbestimmung trifft, kommt eine Kostenentscheidung daher nicht in Betracht (Senat vom 23.2.2015, 34 AR 77/12; vom 23.10.2013, 34 AR 253/11 = MDR 2013, 1484; OLG Frankfurt vom 15.12.2014, 11 AR 20/12, juris; OLG Düsseldorf MDR 1983, 846;… MüKo/Patzina ZPO 4. Aufl. § 37 Rn. 9;… auch Hüßtege in Thomas/Putzo ZPO 36. Aufl. § 37 Rn. 5).
- OLG Frankfurt, 15.12.2014 - 11 AR 20/12
Kein isolierter Kostenerstattungsanspruch nach Zuständigkeitsbestimmung
In diesen Fällen fehlt jedenfalls eine Rechtsgrundlage für die von den Antragsgegnern begehrte Kostenentscheidung zulasten der Antragsteller (so auch OLG München Beschluss vom 23.10.2013, Az. 34 AR 253/11 zitiert nach BeckRS 2013, 18769;… Patzina in: Münchener Kommentar, ZPO, 4. Auflage, § 37 Rn. 9).
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