Rechtsprechung
| BGH, 21.02.2013 - VII ZB 59/10 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Pfändung von Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto: Aufnahme der Verpflichtung des Schuldners zur Herausgabe der zur Erhöhung der Pfändungsfreibeträge führenden Nachweise in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 836 Abs 3 S 1 ZPO, § 850k Abs 2 ZPO, § 850k Abs 5 S 2 ZPO
Pfändung von Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto: Aufnahme der Verpflichtung des Schuldners zur Herausgabe der zur Erhöhung der Pfändungsfreibeträge führenden Nachweise in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verpflichtung eines Schuldners zur Herausgabe der für die Erhöhung des pfändungsfreien Betrages notwendigen Urkunden an den Gläubiger im Zusammenhang mit einem Pfändungsschutzkonto
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Anspruch des Gläubigers auf Herausgabe der für die Ermittlung der Pfändungsfreibeträge benötigten Nachweise bei Pfändung in P-Konto
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation und Volltext)
Pfändungsgläubiger darf zur Erhöhung der Pfändungsfreigrenze führende Nachweise beim P-Konto einsehen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtung eines Schuldners zur Herausgabe der für die Erhöhung des pfändungsfreien Betrages notwendigen Urkunden an den Gläubiger im Zusammenhang mit einem Pfändungsschutzkonto
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Pfändung ins P-Konto - und die Belege für erhöhte Pfändungsfreibeträge
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Pfändungsgläubiger darf zur Erhöhung der Pfändungsfreigrenze führende Nachweise beim P-Konto einsehen
- zbb-online.com (Leitsatz)
ZPO § 836 Abs. 3 Satz 1, § 850k Abs. 2, 5 Satz 2
Anspruch des Gläubigers auf Herausgabe der für die Ermittlung der Pfändungsfreibeträge benötigten Nachweise bei Pfändung in P-Konto - Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gläubiger kann Herausgabe von Bescheinigungen verlangen, die zur Erhöhung der Pfändungsfreibeträge führen
- haufe.de (Kurzinformation)
Herausgabe erforderlicher Urkunden bei Pfändung von Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto
Verfahrensgang
- AG Koblenz, 13.09.2010 - 23 M 2451/10
- LG Koblenz, 20.09.2010 - 2 T 499/10
- BGH, 21.02.2013 - VII ZB 59/10
Papierfundstellen
- NJW 2013, 2038
- NJW-RR 2013, 766
- ZIP 2013, 902
- MDR 2013, 548
- FamRZ 2013, 877
- WM 2013, 639
- Rpfleger 2013, 402
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.12.2006 - VII ZB 58/06
Pflicht des Schuldners zur Vorlage von Lohnabrechnungen bei Pfändung des …
Auszug aus BGH, 21.02.2013 - VII ZB 59/10
Unnötige und risikobehaftete Drittschuldnerklagen sollen vermieden werden (BGH…, Beschluss vom 9. Februar 2012 - VII ZB 49/10, BGHZ 192, 314 Rn. 7; Beschluss vom 20. Dezember 2006 - VII ZB 58/06, NJW 2007, 606 Rn. 8 f.).Die Herausgabepflicht des Schuldners betrifft Urkunden, die den Gläubiger als zur Empfangnahme der Leistung berechtigt legitimieren, sowie solche, die den Bestand der Forderung beweisen oder sonst der Ermittlung oder dem Nachweis ihrer Höhe, Fälligkeit oder Einredefreiheit dienen (BGH…, Beschluss vom 9. Februar 2012 - VII ZB 49/10, BGHZ 192, 314 Rn. 7; Beschluss vom 20. Dezember 2006 - VII ZB 58/06, NJW 2007, 606 Rn. 6;… Beschluss vom 28. Juni 2006 - VII ZB 142/05, NJW-RR 2006, 1576 Rn. 8; Beschluss vom 14. Februar 2003 - IXa ZB 53/03, NJW 2003, 1256).
Zu den Urkunden, die zur Ermittlung oder zum Nachweis der Forderungshöhe dienen, gehören die laufenden Lohnabrechnungen, regelmäßig die letzten drei Lohnabrechnungen aus der Zeit vor der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - VII ZB 58/06, NJW 2007, 606 Rn. 6), Bescheide über öffentlich-rechtliche Leistungen und Rentenbescheide (…MünchKommZPO/Smid, 4. Aufl., § 836 Rn. 124;… Schuschke in Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 836 Rn. 9;… Brehm in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 836 Rn. 14, Fn. 43;… Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 836 Rn. 13;… Musielak/Becker, ZPO, 9. Aufl., § 836 Rn. 7).
- BGH, 09.02.2012 - VII ZB 49/10
Reichweite der Kontenpfändung: Pflicht zur Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge; …
Auszug aus BGH, 21.02.2013 - VII ZB 59/10
Unnötige und risikobehaftete Drittschuldnerklagen sollen vermieden werden (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - VII ZB 49/10, BGHZ 192, 314 Rn. 7;… Beschluss vom 20. Dezember 2006 - VII ZB 58/06, NJW 2007, 606 Rn. 8 f.).Die Herausgabepflicht des Schuldners betrifft Urkunden, die den Gläubiger als zur Empfangnahme der Leistung berechtigt legitimieren, sowie solche, die den Bestand der Forderung beweisen oder sonst der Ermittlung oder dem Nachweis ihrer Höhe, Fälligkeit oder Einredefreiheit dienen (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - VII ZB 49/10, BGHZ 192, 314 Rn. 7;… Beschluss vom 20. Dezember 2006 - VII ZB 58/06, NJW 2007, 606 Rn. 6;… Beschluss vom 28. Juni 2006 - VII ZB 142/05, NJW-RR 2006, 1576 Rn. 8; Beschluss vom 14. Februar 2003 - IXa ZB 53/03, NJW 2003, 1256).
Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Schuldner seine Herausgabeverpflichtung durch die Übergabe von Kopien erfüllen, soweit der Gläubiger nicht auf das Original beispielsweise zum Zweck seiner Legitimation angewiesen ist (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - VII ZB 49/10, BGHZ 192, 314 Rn. 7;… Zöller/Stöber, aaO, § 836 Rn. 14;… Musielak/Becker, aaO, § 836 Rn. 7;… Hk-ZPO/Kemper, 5. Aufl., § 836 Rn. 12).
- BGH, 28.06.2006 - VII ZB 142/05
Aufnahme der herauszugebenden Urkunden in den Pfändungs- und …
Auszug aus BGH, 21.02.2013 - VII ZB 59/10
Die Herausgabepflicht des Schuldners betrifft Urkunden, die den Gläubiger als zur Empfangnahme der Leistung berechtigt legitimieren, sowie solche, die den Bestand der Forderung beweisen oder sonst der Ermittlung oder dem Nachweis ihrer Höhe, Fälligkeit oder Einredefreiheit dienen (BGH…, Beschluss vom 9. Februar 2012 - VII ZB 49/10, BGHZ 192, 314 Rn. 7;… Beschluss vom 20. Dezember 2006 - VII ZB 58/06, NJW 2007, 606 Rn. 6; Beschluss vom 28. Juni 2006 - VII ZB 142/05, NJW-RR 2006, 1576 Rn. 8; Beschluss vom 14. Februar 2003 - IXa ZB 53/03, NJW 2003, 1256).Der Gläubiger hat aber ein berechtigtes Interesse an einer Herausgabeanordnung im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, die eine Bestimmung durch den Schuldner ermöglicht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 - VII ZB 142/05, NJW-RR 2006, 1576 Rn. 9).
- BGH, 24.01.2006 - VII ZB 93/05
BGH erklärt Erhöhung der Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen zum 1.Juli 2005 …
Auszug aus BGH, 21.02.2013 - VII ZB 59/10
Enthält der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss keine Angaben hierzu (zur Zulässigkeit eines sog. "Blankettbeschlusses" gemäß § 850c Abs. 3 Satz 2 ZPO: BGH, Beschluss vom 24. Januar 2006 - VII ZB 93/05, BGHZ 166, 48), ist es grundsätzlich Sache des Drittschuldners, den pfändungsfreien Guthabenbetrag zu ermitteln und an den Gläubiger auszuzahlen. - BGH, 14.02.2003 - IXa ZB 53/03
Herausgabe der EC-Karte bei Pfändung des Kontos
Auszug aus BGH, 21.02.2013 - VII ZB 59/10
Die Herausgabepflicht des Schuldners betrifft Urkunden, die den Gläubiger als zur Empfangnahme der Leistung berechtigt legitimieren, sowie solche, die den Bestand der Forderung beweisen oder sonst der Ermittlung oder dem Nachweis ihrer Höhe, Fälligkeit oder Einredefreiheit dienen (BGH…, Beschluss vom 9. Februar 2012 - VII ZB 49/10, BGHZ 192, 314 Rn. 7;… Beschluss vom 20. Dezember 2006 - VII ZB 58/06, NJW 2007, 606 Rn. 6;… Beschluss vom 28. Juni 2006 - VII ZB 142/05, NJW-RR 2006, 1576 Rn. 8; Beschluss vom 14. Februar 2003 - IXa ZB 53/03, NJW 2003, 1256). - LG Koblenz, 20.09.2010 - 2 T 499/10
Kein Anspruch des Gläubigers auf Herausgabe der Nachweise, die zur Erhöhung der …
Auszug aus BGH, 21.02.2013 - VII ZB 59/10
Rn. 3 1. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung in ZVI 2011, 258 veröffentlicht ist, führt aus, der Schuldner habe dem Gläubiger gemäß § 836 Abs. 3 ZPO Auskunft darüber zu erteilen, ob und inwieweit das Guthaben auf einem gepfändeten Konto gemäß § 850k Abs. 2 ZPO pfändungsfrei sei.
- VGH Baden-Württemberg, 28.08.2018 - 2 S 1254/18
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Kontopfändung durch Pfändungs- und …
Es ist mithin grundsätzlich Sache des Drittschuldners, den pfändungsfreien Guthabenbetrag des Schuldners zu ermitteln und den darüber hinausgehenden Betrag an den Gläubiger auszukehren (vgl. BGH, Beschluss vom 21.02.2013 - VII ZB 59/10 -, juris, Rn. 7); die Bestimmung des Sockelbetrags und der vom Schuldner nachgewiesenen Aufstockungsbeträge darf folglich dem kontoführenden Kreditinstitut überlassen werden (…vgl. Senatsbeschluss vom 17.05.2017 - 2 S 894/17 -, juris, Rn. 15 und Rn. 18).Davon, dass ein Pfändungsbeschluss, durch den die Pfändung eines Pfändungsschutzkontos bewirkt wird, den Erlass eines "Blankettbeschlusses" bzw. einer "Blankettverfügung" zwar zulässt, jedoch nicht zwingend erfordert, geht auch der Bundesgerichtshof aus (vgl. Beschluss vom 21.02.2013 - VII ZB 59/10 -, juris, Rn. 7).
- BGH, 07.09.2022 - VII ZB 38/21
Anspruch auf Konkretisierung einer Auskunftspflicht in Pfändungs- und …
Unnötige und risikobehaftete Drittschuldnerklagen sollen vermieden werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Februar 2012 - VII ZB 49/10 Rn. 7, BGHZ 192, 314; Beschluss vom 21. Februar 2013 - VII ZB 59/10 Rn. 5 m.w.N., MDR 2013, 548).Rn. 18 cc) Schließlich kann entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde aus der Rechtsprechung des Senats, wonach die von dem Schuldner nach § 836 Abs. 3 Satz 1 ZPO herauszugebenden Urkunden über die überwiesene Forderung auf Verlangen des Gläubigers in dem Überweisungsbeschluss im Einzelnen zu bezeichnen sind (BGH…, Beschluss vom 28. Juni 2006 - VII ZB 142/05 Rn. 9, MDR 2007, 50;… Beschluss vom 9. Februar 2012 - VII ZB 49/10 Rn. 19, BGHZ 192, 314; Beschluss vom 21. Februar 2013 - VII ZB 59/10 Rn. 10, MDR 2013, 548), nicht abgeleitet werden, dass Entsprechendes auch für die von dem Schuldner an den Gläubiger zu erteilende Auskunft zu gelten habe.
- LAG Baden-Württemberg, 20.03.2014 - 18 Sa 78/13
Schlüssiger Vortrag im Rahmen einer Drittschuldnerklage
Rn. 53 cc) Glaubt die Klägerin dem Vortrag des Schuldners nicht, und bedarf es der Abrechnung zur Durchsetzung der Forderung, kann sie nach § 836 Abs. 3 Satz 1 ZPO die Lohnabrechnungen, welche als Nebenrechte Gegenstand der Pfändung sind mit pfänden und deren Herausgabe gegenüber dem Schuldner durchsetzen (zum Pfändungsschutzkonto: BGH 21. Februar 2013 - VII ZB 59/10 - Rn. 5 und 9f., NJW-RR 2013, 766; BGH 19. Dezember 2012 - VII ZB 50/11 - BGHZ 196, 62;… Stöber Die Forderungspfändung, 15. Aufl., Rn. 1742; Scherer Rpfleger 1995, 446, 450;… Stein/Jonas-Brehm ZPO 22. Aufl. § 836 Rn. 12f.).
- LG Kleve, 25.07.2016 - 4 T 103/16
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss; Pfändung; Nebenrecht; Hilfsrecht; …
Nebenrechte im vorstehenden Sinne sind auch Ansprüche auf Rechnungslegung und Auskunft, die darauf abzielen, Gegenstand und Betrag des Hauptanspruchs zu ermitteln, wie etwa Lohnabrechnungen (BGH NJW 2013, 539, 539/540) oder öffentlich-rechtliche Leistungsbescheide unter Einschluss von Rentenbescheiden (vgl. BGH NJW-RR 2013, 766), nicht aber Renteninformationen im Sinne von § 109 SGB VI (BGH NJW-RR 2012, 434, 435).Wie unter II. ausgeführt, sind Rentenbescheide Ansprüche auf Rechnungslegung und Auskunft im Sinne von §§ 412, 401 BGB, die darauf abzielen, Gegenstand und Betrag des Hauptanspruchs zu ermitteln (vgl. BGH NJW-RR 2013, 766).
Der Schuldner ist ohnehin nach § 836 Abs. 3 ZPO verpflichtet, seinem Gläubiger den Bescheid (zumindest in Kopie) herauszugeben (vgl. BGH NJW-RR 2013, 766).
- OVG Niedersachsen, 22.09.2025 - 8 ME 51/25
Rechtmäßigkeit einer Pfändungs-, Einziehungs- und Überweisungsverfügung bei …
Davon, dass ein Pfändungsbeschluss, durch den die Pfändung eines Pfändungsschutzkontos bewirkt wird, nicht gesondert auf den Pfändungsschutz nach § 850k ZPO hinweisen muss, geht im Übrigen auch der Bundesgerichtshof aus (BGH, Beschl. v. 21.2.2013 - VII ZB 59/10 -, juris Rn. 7). - LG Hagen, 24.05.2016 - 6 T 91/16
Anspruch des Gläubigers bei der Forderungspfändung gegen den Schuldner auf …
Nach der Rechtsprechung des BGH sind auch Rentenbescheide von der Vorlagepflicht erfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 21.02.2013 - VII ZB 59/10, NJW-RR 2013, 766;… Becker in: Musielak/Voit, ZPO, 13.Aufl., 2016, § 836, Rn.7c; LG Stuttgart, Beschluss vom 16.04.2002 - 2 T 219/01, InVo 2002, 514). - AG Wermelskirchen, 11.03.2020 - 70 M 350/19 Zu den Urkunden, die zur Ermittlung oder dem Nachweis der Forderungshöhe dienen, gehören auch Rentenbescheide und Rentenmitteilungen (vgl. BGH, Beschluss vom 21.02.2013 - VII ZB 59/10, juris Rn. 5).
Es genügt die Herausgabe von Kopien an den Gläubiger (vgl. BGH, Beschluss vom 21.02.2013 - VII ZB 59/10, juris Rn. 9).
- AG Gummersbach, 18.08.2016 - 61 M 1387/16
Anordnungen, Ausforschungspfändung, Auskunftsverpflichtung, Kontenpfändung, …
Anstelle der von der Gläubigerin auf der Formularseite 8 formulierten Zusätze wird in dem Abschnitt "Es wird angeordnet, dass" der Text: "der Schuldner ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses die laufenden Kontoauszüge und die bei ihm vorhandenen Nachweise, welche gemäß § 850k Abs. 2, Abs. 5 Satz 2 ZPO zur Erhöhung der Pfändungsfreibeträge führen können, - oder eine Kopie dieser Unterlagen - an den Gläubiger herauszugeben hat (BGH, VII ZB 59/09, VII ZB 49/10 und VII ZB 59/10)" zugesetzt und in dem Abschnitt "Sonstige Anordnungen:" der Text: "Die im Depot verwahrten Wertpapiere sind (gemäß § 847 Abs. 1 ZPO) von der Drittschuldnerin an einen von der Gläubigerin zu beauftragenden Gerichtsvollzieher herauszugeben. - LG Wuppertal, 08.02.2017 - 16 T 463/16
Formularzwang, Anlagen, Forderungsaufstellung
Rn. 19 Abschriften der dem Kreditinstitut vorgelegten Bescheinigungen über einen erweiterten Pfändungsschutz nach § 850k Abs. 2, 5 ZPO (BGH, 21.02.2013 - VII ZB 59/10). - VG München, 16.04.2015 - M 15 K 13.5528
Pfändungs- und Überweisungsverfügung einer Gemeinde; Kontopfändung eines …
Bei Vorliegen eines "Blankettbeschlusses" (zur Zulässigkeit eines sogenannten "Blankettbeschlusses" gemäß § 850c Abs. 3 S. 2 ZPO vgl. BGH, B.v. 24.1.2006 - VII ZB 93/05 - BGHZ 166, 48) ist es grundsätzlich Sache des Drittschuldners, den pfändungsfreien Guthabenbetrag zu ermitteln und an den Gläubiger auszuzahlen (BGH, B.v. 21.2.2013 - VII ZB 59710 - FamRZ 2013, 877 f.). - AG Zeven, 15.12.2017 - 7 M 309/17
Herausgabeanspruch des Gläubigers hinsichtlich der Gehaltsmitteilungen des …
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 02.11.2012 - 19 U 160/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 520 Abs 3 Nr 2 ZPO
Unzulässigkeit der Berufung wegen unzureichender Begründung - rechtsportal.de
ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 2
Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Begründung des erstinstanzlichen Urteils mit mehreren voneinander unabhängigen, selbstständig tragenden rechtlichen Erwägungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an eine Berufungsbegründung gem. § 520 Abs. 3 Nr. 2 ZPO bzgl. eines Anspruchs auf Schadensersatz durch arglistige Täuschung beim Kauf einer "Schrottimmobilie"
- ibr-online
Verfahrensrecht - Berufung muss alle tragenden Punkte des Urteils angreifen!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 21.05.2012 - 9 O 371/11
- LG Wiesbaden, 21.05.2012 - 9 O 371/11
- OLG Frankfurt, 24.09.2012 - 19 U 160/12
- OLG Frankfurt, 02.11.2012 - 19 U 160/12
Papierfundstellen
- MDR 2013, 548
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.06.2011 - XII ZB 572/10
Wiedereinsetzungantrag in eine versäumte Berufungsbegründungsfrist: Inhaltliche …
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2012 - 19 U 160/12
Rn. 7 Hat das erstinstanzliche Gericht sein Urteil hinsichtlich eines prozessualen Anspruchs auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung das Urteil in allen diesen Punkten angreifen und daher für jede der mehreren Erwägungen darlegen, warum sie die Entscheidung nicht trägt, anderenfalls das Rechtsmittel unzulässig ist (BGH NJW 2011, 2367, 2368, Rn. 10, m.w.N.;… Zöller/Heßler, 29. Aufl., ZPO § 520 Rn. 37a m.w.N.). - BGH, 18.06.1998 - IX ZR 389/97
Umfang der Berufungsbegründung bei mehrfacher Begründung der Klageabweisung
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2012 - 19 U 160/12
Selbst wenn man darin auch eine Bezugnahme auf die erstinstanzlichen Ausführungen der Klägerin zur Verjährung sehen wollte, genügt eine derart pauschale Verweisung den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Nr. 2 ZPO nicht (BGH NJW 1998, 3126).
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