Rechtsprechung
| BGH, 12.11.2014 - XII ZB 469/13 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
BGB § 1375 Abs. 2 Satz 1
- openjur.de
§ 1375 Abs. 2 Satz 1 BGB
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Zugewinnausgleichsverfahren: Obliegenheit des schlüssigen Bestreitens einer illoyalen Vermögensminderung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1375 Abs 2 S 1 BGB
Zugewinnausgleichsverfahren: Obliegenheit des schlüssigen Bestreitens einer illoyalen Vermögensminderung - IWW
§ 1375 Abs. 2 Satz 2 BGB, § ... 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 1375 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB, § 1379 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 1375 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1375 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB, § 1379 Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 229 § 20 EGBGB, § 1374 BGB, §§ 1378 Abs. 2 Satz 1, 1384 BGB, § 1378 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 1379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB, § 1375 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1375 Abs. 2
Ausgleichsschuldner muss illoyale Vermögensminderung im Rahmen des Zugewinnausgleichs substantiiert bestreiten - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Substantiiertes Bestreiten einer eine schlüssig behaupteten illoyalen Vermögensminderung durch die Ehegatten im Rahmen eines Zugewinnausgleichs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1375 Abs. 2 S. 1
Substantiiertes Bestreiten einer eine schlüssig behaupteten illoyalen Vermögensminderung durch die Ehegatten im Rahmen eines Zugewinnausgleichs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zugewinnausgleich - und der Vorwurf illoyaler Vermögensverschiebungen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Familienrecht im Januar 2015
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zugewinnausgleich und illoyale Vermögensminderung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ausgleichsschuldner muss schlüssig behauptete illoyale Vermögensminderung substantiiert bestreiten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ausgleichsschuldner muss schlüssig behauptete illoyale Vermögensminderung substantiiert bestreiten
- isuv.de (Kurzinformation)
BGB §1375
Güterrecht - anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Zugewinnausgleich: Darlegungs- und Beweislast bei Handlung in Benachteiligungsabsicht
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Illoyale Vermögensminderung beim Zugewinnausgleich
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Tricks im Zugewinnausgleich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Tricks im Zugewinnausgleich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Geldverschwendung erhöht Zugewinnausgleich
- st-sozien.de (Kurzinformation)
Darlegungs- und Beweislast bei illoyaler Vermögensminderung im Zugewinnausgleich
Verfahrensgang
- AG Wolfratshausen, 05.02.2013 - 3 F 878/10
- OLG München, 18.07.2013 - 26 UF 447/13
- BGH, 12.11.2014 - XII ZB 469/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2015, 132
- MDR 2015, 224
- FamRZ 2015, 232
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (12)
- BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 2/85
Berücksichtigung der Tilgung ehelicher Schulden beim Zugewinnausgleich
Auszug aus BGH, 12.11.2014 - XII ZB 469/13
Unterbleibt dies, sind die behaupteten Tatsachen als zugestanden anzusehen (im Anschluss an Senatsurteil vom 23. April 1986, IVb ZR 2/85, NJW-RR 1986, 1325).Rn. 18 cc) Bereits unter der Geltung des früheren Zugewinnausgleichsrechts traf den nicht beweisbelasteten Ausgleichsschuldner prozessual die Obliegenheit, eine schlüssig behauptete illoyale Vermögensminderung substantiiert zu bestreiten, weil die vorgetragenen Tatsachen seine eigenen Handlungen betreffen (Senatsurteil vom 23. April 1986 - IVb ZR 2/85 - NJW-RR 1986, 1325, 1326; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 416; OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 1858, 1859).
Das hat zur Folge, dass die behauptete Tatsache, nämlich die Verschwendung des Geldes, als zugestanden anzusehen ist (vgl. Senatsurteil vom 23. April 1986 - IVb ZR 2/85 - NJW-RR 1986, 1325, 1326).
- BGH, 15.08.2012 - XII ZR 80/11
Familiensache in Übergangsfall nach Gesetzesänderung: Verfahrensfehlerhafte …
Auszug aus BGH, 12.11.2014 - XII ZB 469/13
Rn. 14 b) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorhandensein von Endvermögen obliegt grundsätzlich dem Ausgleichsgläubiger (allgemeine Meinung, vgl. nur Senatsbeschluss BGHZ 194, 245 = FamRZ 2012, 1785 Rn. 39 und MünchKommBGB/Koch 6. Aufl. § 1375 Rn. 44).Das ist auch seit dem Inkrafttreten des neuen Zugewinnausgleichsrechts nicht anders zu beurteilen (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 194, 245 = FamRZ 2012, 1785 Rn. 29 f.).
- BGH, 16.07.2014 - XII ZR 108/12
Zugewinnausgleichsanspruch: Anwendbarkeit neuen Rechts wenn die Ehe bei …
Auszug aus BGH, 12.11.2014 - XII ZB 469/13
Die Bestimmung besagt allein, dass für Verfahren über den Ausgleich des Zugewinns, die vor dem 1. September 2009 anhängig werden, für den Zugewinnausgleich § 1374 BGB in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung anzuwenden ist (Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - XII ZR 108/12 - FamRZ 2014, 1610 Rn. 19).Rn. 17 Im Hinblick darauf, dass der Gesetzgeber eine verfassungsrechtlich bedenkliche "echte" Rückwirkung nicht anordnen wollte, hat der Senat zum einen entschieden, dass die Vorschriften der §§ 1378 Abs. 2 Satz 1, 1384 BGB in der seit dem 1. September 2009 geltenden Fassung nicht anwendbar sind, wenn die Ehe vor dem 1. September 2009 rechtskräftig geschieden worden ist (Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - XII ZR 108/12 - FamRZ 2014, 1610 Rn. 18 ff.).
- BGH, 14.05.2008 - XII ZB 78/07
Beschränkung der Zulassung der Revision
Auszug aus BGH, 12.11.2014 - XII ZB 469/13
Rn. 7 Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass sich auch bei uneingeschränkter Zulassung des Rechtsmittels im Tenor eine wirksame Beschränkung aus den Entscheidungsgründen ergeben kann (Senatsurteil BGHZ 153, 358 = FamRZ 2003, 590 f. und Senatsbeschluss vom 14. Mai 2008 - XII ZB 78/07 - FamRZ 2008, 1339 Rn. 15 mwN).Eine Zulassungsbeschränkung kann in solchen Fällen vielmehr nur angenommen werden, wenn aus den Gründen mit ausreichender Klarheit hervorgeht, dass das Beschwerdegericht die Möglichkeit einer Nachprüfung im Rechtsbeschwerdeverfahren nur wegen eines abtrennbaren Teils seiner Entscheidung eröffnen wollte (Senatsurteil vom 12. Juli 2000 - XII ZR 159/98 - NJW-RR 2001, 485, 486 und Senatsbeschluss vom 14. Mai 2008 - XII ZB 78/07 - FamRZ 2008, 1339 Rn. 16).
- BGH, 19.04.2000 - XII ZR 62/98
Teilhabe eines Ehegatten an Guthaben auf dem Sparkonto des anderen
Auszug aus BGH, 12.11.2014 - XII ZB 469/13
Die Benachteiligungsabsicht im Sinne von § 1375 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB gegenüber dem anderen Ehegatten muss das leitende Motiv gewesen sein (Senatsurteil vom 19. April 2000 - XII ZR 62/98 - FamRZ 2000, 948, 950). - BGH, 12.11.2003 - XII ZR 109/01
Verwirkung des Anspruchs auf rückständigen Unterhalt wegen einer Straftat gegen …
Auszug aus BGH, 12.11.2014 - XII ZB 469/13
Ist die Rechtsfrage, deretwegen das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat, aber nur für einen eindeutig abgrenzbaren Teil eines Anspruchs erheblich, liegt regelmäßig die Annahme nahe, das Beschwerdegericht habe die Rechtsbeschwerde nur hinsichtlich des von der Zulassungsfrage betroffenen Teils zulassen wollen, über den isoliert entschieden werden kann (Senatsurteil vom 12. November 2003 - XII ZR 109/01 - FamRZ 2004, 612, 613). - BGH, 22.10.2014 - XII ZR 194/13
Zugewinnausgleichsanspruch: Maßgebliches Vermögen des Ausgleichspflichtigen in …
Auszug aus BGH, 12.11.2014 - XII ZB 469/13
Zum anderen hat der Senat dahin erkannt, dass auch § 1378 Abs. 2 Satz 2 BGB, wonach sich das für die Begrenzung der Ausgleichsforderung maßgebliche Vermögen des Ausgleichspflichtigen in Fällen der illoyalen Vermögensminderung um den im Endvermögen hinzuzurechnenden Betrag erhöht, in diesem Fall keine Anwendung findet (Senatsurteil vom 22. Oktober 2014 - XII ZR 194/13 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 17.10.2012 - XII ZR 101/10
Stufenklage auf Zugewinnausgleich: Rechtsschutzbedürfnis für den Auskunftsantrag; …
Auszug aus BGH, 12.11.2014 - XII ZB 469/13
Ob diese Erwägungen auch hinsichtlich der Anwendbarkeit von § 1375 Abs. 2 Satz 2 BGB durchgreifen, kann hier indessen offenbleiben (vgl. allerdings zum Auskunftsanspruch nach § 1379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB Senatsurteil vom 17. Oktober 2012 - XII ZR 101/10 - FamRZ 2013, 103 Rn. 19 ff.). - BGH, 29.01.2003 - XII ZR 92/01
Umfang der Revisionszulassung
Auszug aus BGH, 12.11.2014 - XII ZB 469/13
Rn. 7 Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass sich auch bei uneingeschränkter Zulassung des Rechtsmittels im Tenor eine wirksame Beschränkung aus den Entscheidungsgründen ergeben kann (Senatsurteil BGHZ 153, 358 = FamRZ 2003, 590 f. und Senatsbeschluss vom 14. Mai 2008 - XII ZB 78/07 - FamRZ 2008, 1339 Rn. 15 mwN). - BGH, 12.07.2000 - XII ZR 159/98
Beseitigung der Wiederholungsgefahr
Auszug aus BGH, 12.11.2014 - XII ZB 469/13
Eine Zulassungsbeschränkung kann in solchen Fällen vielmehr nur angenommen werden, wenn aus den Gründen mit ausreichender Klarheit hervorgeht, dass das Beschwerdegericht die Möglichkeit einer Nachprüfung im Rechtsbeschwerdeverfahren nur wegen eines abtrennbaren Teils seiner Entscheidung eröffnen wollte (Senatsurteil vom 12. Juli 2000 - XII ZR 159/98 - NJW-RR 2001, 485, 486 und Senatsbeschluss vom 14. Mai 2008 - XII ZB 78/07 - FamRZ 2008, 1339 Rn. 16). - OLG Düsseldorf, 28.11.2007 - 8 UF 94/07
Zurechnung eines Wertpapierdepots zum Endvermögen eines Ehegatten
- OLG Frankfurt, 08.06.2005 - 2 UF 119/05
Zugewinnausgleich: Darlegungslast des nicht beweisbelasteten Ausgleichsschuldners
- BGH, 20.05.2015 - XII ZB 314/14
Bewertung des Endvermögens im Zugewinnausgleich: Wegfall des …
Der Tatbestand einer illoyalen Vermögensminderung ist nur dann schlüssig dargelegt, wenn der in Rede stehende Betrag nicht im Rahmen einer ordnungsgemäßen Lebensführung verbraucht worden sein kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 12. November 2014, XII ZB 469/13, FamRZ 2015, 232).Ein großzügiger Lebensstil oder ein Leben über die Verhältnisse reicht dagegen nicht aus (Senatsbeschluss vom 12. November 2014 - XII ZB 469/13 - FamRZ 2015, 232 Rn. 13 mwN).
Das ist auch seit dem Inkrafttreten des neuen Zugewinnausgleichsrechts nicht anders zu beurteilen (Senatsbeschluss vom 12. November 2014 - XII ZB 469/13 - FamRZ 2015, 232 Rn. 14, 18 mwN).
Nur dann wäre der objektive und subjektive Tatbestand einer Handlung im Sinne von § 1375 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB schlüssig dargelegt (vgl. Senatsbeschluss vom 12. November 2014 - XII ZB 469/13 - FamRZ 2015, 232 Rn. 19) und wäre die sekundäre Darlegungs- und Beweislast über den Verbleib des Geldes ausgelöst.
- BGH, 13.12.2017 - XII ZB 488/16
Zugewinnausgleichsverfahren: Regelung der Auskunftspflicht; Auskunft zu einem …
Zudem umfasst der Tatbestand des § 1379 Abs. 1 Satz 1 BGB Auskünfte zu illoyalen Vermögensminderungen i.S.v. § 1375 Abs. 2 Satz 1 BGB (…Senatsbeschluss BGHZ 194, 245 = FamRZ 2012, 1785 Rn. 35; vgl. auch Senatsbeschluss vom 12. November 2014 - XII ZB 469/13 - FamRZ 2015, 232 Rn. 15, 18). - BGH, 22.03.2016 - II ZR 253/15
Rechtsstreit der GmbH mit einem ausgeschiedenen Geschäftsführer: Vertretung der …
Bezieht sich die Rechtsfrage, zu deren Klärung das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat, auf einen abtrennbaren Teil des Streitstoffs, hier bei einem Zwischenurteil über die Zulässigkeit der Klage auf eine eindeutig abgrenzbare selbstständige Zulässigkeitsvoraussetzung, ist die Zulassungsentscheidung so auszulegen, dass das Berufungsgericht die Revision lediglich beschränkt auf diesen Teil des Streitgegenstands zugelassen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2014 - XII ZB 469/13, MDR 2015, 224 Rn. 8;… Urteil vom 7. März 2013 - IX ZR 64/12, ZIP 2013, 829 Rn. 10).
- OLG Brandenburg, 09.02.2017 - 9 UF 52/16
Zugewinnausgleich: Behandlung von Geldzuwendungen; Berücksichtigung von …
Rn. 29 Der BGH (FamRZ 2015, 232 - Rdnr. 19 bei juris) postuliert zu § 1375 Abs. 2 BGB zunächst die schlüssige Behauptung einer illoyalen Vermögensminderung durch den Antragsteller, der also Tatsachen vorzutragen hat, die einen Verzehr von Vermögenswerten im Zeitraum zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrages nahe legen, die im Zuge einer ordnungsgemäßen Lebensführung nicht verbraucht worden sein können (bejaht dort für den Verbrauch von 52.000 EUR binnen eines Jahres). - BGH, 05.04.2017 - XII ZB 259/16
Zugewinnausgleich: Auskunftsanspruch eines Ehegatten bei rechtskräftiger …
Deshalb gelten die vom Senat angestellten Erwägungen auch hier (offengelassen in Senatsbeschluss vom 12. November 2014 - XII ZB 469/13 - FamRZ 2015, 132 Rn. 17). - OLG Hamm, 22.08.2019 - 3 UF 55/18
Ausgleich eines Zugewinns
Dabei obliegt nach allgemeiner Meinung die Darlegungs- und Beweislast für das Vorhandensein von Endvermögen grundsätzlich dem Ausgleichsgläubiger (BGH, FamRZ 2015, 232).Das ist auch seit dem Inkrafttreten des neuen Zugewinnausgleichsrechts nicht anders zu beurteilen (BGH, FamRZ 2015, 232).
- OLG Brandenburg, 05.12.2018 - 13 UF 101/13
Zugewinnausgleich: Ansprüche des Ausgleichsberechtigten gegen Dritte nach …
Nach diesen Grundsätzen ergibt sich eine Benachteiligungsabsicht bei den in Rede stehenden wirtschaftlichen Verhältnissen schon aus der Höhe der Zuwendungen (vgl. BGH XII ZB 469/13 FamRZ 2015, 232 Rn. 19), der Art ihrer Gestaltung gerade unter Einbeziehung zahlreicher werthaltiger und das vormalige Vermögen des Ehemannes in seiner Zusammensetzung maßgeblich strukturierender Grundstücke (vgl. 34) sowie dessen Vermögenslosigkeit bei Ende des Güterstandes. - OLG Brandenburg, 12.11.2025 - 13 UF 34/25
Verpflichtung eines geschiedenen Ehegatten zur Zahlung des errechneten …
Hat ein Ehegatte - wie hier - seinen Auskunftsanspruch bezogen auf den Stichtag der Trennung realisiert (§ 1379 Abs. 1 Nr. 1 BGB) und stellt sich bei Scheidung der Ehe heraus, dass der Wert des Endvermögens, wie im Streitfall hinsichtlich des Immobilieneigentums des Antragstellers, gegenüber dem Stichtag der Trennung abgenommen hat, wird vermutet, dass die Minderung des Vermögens auf einer illoyalen Handlung gem. § 1375 Abs. 2 S. 1 BGB beruht (vgl. BGH, BeckRS 2014, 23025;… BeckOGK/Preisner, 1.8.2025, BGB § 1375 Rn. 112, beck-online).Die Beweislastumkehr knüpft an die Auskunft an, mit der der auf den Trennungszeitpunkt bezogene Auskunftsanspruch nach § 1379 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 2 S. 1 BGB erfüllt wurde (vgl. BGH, BeckRS 2014, 23025;… BeckOGK/Preisner, 1.8.2025, BGB § 1375 Rn. 112, beck-online).
- OLG Brandenburg, 12.11.2024 - 13 UF 181/23
Verpflichtung eines Ehegatten zur Auskunftserteilung über sein Endvermögen durch …
Zureichende Anhaltspunkte für eine illoyale Vermögensminderung können bestehen, wenn ein ausgleichspflichtiger Ehegatte wenige Monate vor dem Stichtag einen Vermögenszufluss im fünfstelligen Bereich erlangt und zum Verbleib dieses Betrags am Stichtag keine oder widersprüchliche Angaben macht (vgl. BGH NJW-RR 2015, 132; OLG Brandenburg, 2. Senat für Familiensachen, BeckRS 2011, 29318). - OLG Brandenburg, 23.10.2020 - 13 UF 177/17
Anspruch auf nachehelichen Unterhalt Erwerbsbeeinträchtigung durch psychische …
Ein großzügiger Lebensstil oder ein Leben über die Verhältnisse reicht dagegen nicht aus (BGH, Beschluss vom 12. November 2014 - XII ZB 469/13 - juris). - AG Flensburg, 29.01.2024 - 90 F 150/19
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zugewinnausgleich; Zulässigkeit einer …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".