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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 17.12.2015 - 11 WF 1489/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,39628
OLG Nürnberg, 17.12.2015 - 11 WF 1489/15 (https://dejure.org/2015,39628)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17.12.2015 - 11 WF 1489/15 (https://dejure.org/2015,39628)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - 11 WF 1489/15 (https://dejure.org/2015,39628)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Beratung eines Beteiligten im Unterhaltsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Beratung eines Beteiligten im Unterhaltsverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 113
  • FamRZ 2016, 997
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 27/03

    Besorgnis der Befangenheit des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.12.2015 - 11 WF 1489/15
    Maßgebend ist also, ob genügend objektive Gründe vorliegen, die von dem Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken könnte, der Richter stehe dem Rechtsstreit nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteilich gegenüber (BVerfG NJW 1993, 2330; BGH NJW-RR 2003, 1220; BGH NJW-RR 2010, 493).
  • BVerwG, 15.12.1992 - 5 B 144.91

    Rechtsweg für Erstattungsansprüche im Verhältnis zwischen Sozialleistungsträgern

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.12.2015 - 11 WF 1489/15
    Maßgebend ist also, ob genügend objektive Gründe vorliegen, die von dem Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken könnte, der Richter stehe dem Rechtsstreit nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteilich gegenüber (BVerfG NJW 1993, 2330; BGH NJW-RR 2003, 1220; BGH NJW-RR 2010, 493).
  • BGH, 17.12.2009 - III ZB 55/09

    Ablehnung eines Richters zur Erprobung wegen Besorgnis der Befangenheit bei einem …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.12.2015 - 11 WF 1489/15
    Maßgebend ist also, ob genügend objektive Gründe vorliegen, die von dem Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken könnte, der Richter stehe dem Rechtsstreit nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteilich gegenüber (BVerfG NJW 1993, 2330; BGH NJW-RR 2003, 1220; BGH NJW-RR 2010, 493).
  • BayObLG, 01.02.1996 - 2Z BR 146/95

    Befangenheit aufgrund von Äußerungen eines Richters außerhalb der mündlichen …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.12.2015 - 11 WF 1489/15
    Der Hinweis auf eine eindeutige und einfach gelagerte Rechtslage vermag die Befangenheit allein nicht zu begründen (vgl. BayObLG WuM 1996, 181 Rn. 11 im juris-Ausdruck), zumal für den Richter erkennbar die (frühere) Bevollmächtigte der Antragstellerin nur wenige Wochen vor der Verfügung eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs erhalten hatte.
  • BayObLG, 07.11.1996 - 2Z BR 94/96

    Ablehnung eines sich in ein Gespräch betreffend des Verfahrensgegenstandes mit …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.12.2015 - 11 WF 1489/15
    Rn. 13 Beschränkt sich der Richter aber nicht auf solche Auskünfte über eine völlig zweifelsfreie Rechtsfrage, so ist sein Verhalten bei vernünftiger Betrachtung vom Standpunkt des Ablehnenden aus gesehen geeignet, die Befürchtung seiner Befangenheit zu begründen (BayObLG WuM 1997, 69).
  • BGH, 12.09.2018 - RiZ 2/16

    Prüfungsverfahren vor dem Dienstgericht des Bundes in Angelegenheiten der …

    Nicht nach § 62 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. e, § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 54 Abs. 1 VwGO, § 44 Abs. 2 ZPO glaubhaft gemacht ist weiter eine Parteinahme, die mit der Pflicht des erkennenden Richters zur Neutralität und Distanz unvereinbar wäre (…BayObLG, WuM 1997, 69 [juris Rn. 7]; OLG Nürnberg, MDR 2016, 113 [juris Rn. 11 ff.]).
  • OLG Jena, 16.06.2025 - 1 WF 38/25

    Sorgerechtsverfahren: Ablehnung eines Familienrichters wegen Besorgnis der …

    Die außergerichtlichen Kosten der erfolgreichen sofortigen Beschwerde gelten als Kosten des Rechtsstreits, über die erst mit Abschluss des Verfahrens zu entscheiden ist (OLG Nürnberg Beschluss vom 17.12.2015 - 11 WF 1489/15 -, BeckRS 2015, 20913 Rn. 17, beck-online;… OLG Frankfurt, a.a.O., Rn. 18).
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