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Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.07.2018

Rechtsprechung
   KG, 20.04.2018 - 9 U 69/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,17287
KG, 20.04.2018 - 9 U 69/16 (https://dejure.org/2018,17287)
KG, Entscheidung vom 20.04.2018 - 9 U 69/16 (https://dejure.org/2018,17287)
KG, Entscheidung vom 20. April 2018 - 9 U 69/16 (https://dejure.org/2018,17287)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2 ; BeurkG § 17 Abs. 2a
    Anforderungen an die Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände i.S. von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährt oder nicht verjährt: Wovon muss der Schuldner Kenntnis haben?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände i.S. von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährt oder nicht verjährt: Wovon muss der Geschädigte Kenntnis haben? (IBR 2018, 592)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 1279
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 302/05

    Staatshaftung bei verzögerter Antragsbearbeitung

    Auszug aus KG, 20.04.2018 - 9 U 69/16
    Dafür genügt aber im Allgemeinen auch insoweit, dass der Verletzte allein die tatsächlichen Umstände kennt, die eine schuldhafte Amtspflichtverletzung als nahe liegend und eine Amtshaftungsklage - sei es auch nur als Feststellungsklage - mithin als so aussichtsreich erscheinen lassen, dass ihm die Klageerhebung zugemutet werden kann (vgl. zu § 839 BGB: BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 - III ZR 302/05 -, Rn. 28, juris).

    Hieraus könnte die Schlussfolgerung zu ziehen sein, dass diese über die notwendige Kenntnis der Tatsachen im Sinne einer Parallelwertung in der Laiensphäre (…vgl. Fahrendorf in Fahrendorf/Mennemeyer, Die Haftung des Rechtsanwalts, 9. Auflage, 2017, Rn. 1186 m.w.N., Chab in Fischer u.a. Handbuch der Anwaltshaftung, 4. Auflage, 2015, § 7 Rn. 214; Maßstab der Erkennbarkeit für den juristischen Laien: BGH…, Urteil vom 15. Juni 2010 - XI ZR 309/09 -, Rn. 17, juris; "wenn sich auch einem außen stehenden Dritten aufdrängen muss": BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 - III ZR 302/05 -, juris, Rn. 28) verfügten, aus denen sich die Abweichung von dem normativ geforderten Vorgehen des Notars (vgl. zum Rechtsanwalt "Abweichung von dem üblichen rechtlichen Vorgehen": BGH…, Urteil vom 06. Februar 2014 - IX ZR 245/12 -, juris, Rn. 15; zur Amtshaftung: BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 - III ZR 302/05 -, juris Rn. 28; vgl. auch Chab in BRAK-Mitt 2010, 208, 209) ergab, insbesondere weil nur sie selbst beurteilen konnten, ob sie in ausreichendem Maße vor einer Übereilung geschützt worden waren oder der Notar seiner auf ihren Schutz gerichteten Amtspflicht nicht gerecht geworden war.

    Dies setzt nicht voraus, dass der Geschädigte aus den ihm bekannten Tatsachen auch die zutreffenden rechtlichen Schlüsse zieht (BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 - III ZR 302/05 -, Rn. 28, juris).

    Rn. 26 Zwar hat auch der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (mehrfach) ausgesprochen, dass bei einem Anspruch aus § 839 BGB die Verjährung erst beginnen könne, "wenn der Geschädigte weiß, dass die in Rede stehende Amtshandlung widerrechtlich und schuldhaft und deshalb eine zum Schadensersatz verpflichtende Amtspflichtverletzung war" (BGH…, Urteil vom 16. September 2004 - III ZR 346/03 -, Rn. 39, juris; Urteil vom 11. Januar 2007 - III ZR 302/05 -, Rn. 28, juris), stets hat er im Anschluss daran jedoch klargestellt, dass hierfür die bloße Kenntnis der tatsächlichen Umstände genügt und es nicht erforderlich ist, dass der Geschädigte aus den bekannten Tatsachen auch die zutreffenden rechtlichen Schlüsse zieht.

  • BGH, 06.02.2014 - IX ZR 245/12

    Rechtsanwaltshaftung: Verjährungsbeginn für einen Schadensersatzanspruch wegen …

    Auszug aus KG, 20.04.2018 - 9 U 69/16
    Rn. 21 Zwar vertritt der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes im Rahmen der Anwaltshaftung die Auffassung, dass eine Kenntnis oder grobe fahrlässige Unkenntnis der den Anspruch begründenden Umstände im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht schon dann vorliegen, wenn dem Gläubiger Umstände bekannt werden, nach denen zu seinen Lasten ein Rechtsverlust eingetreten ist (BGH, Urteil vom 06. Februar 2014 - IX ZR 245/12 -, Rn. 9, juris).

    Hieraus könnte die Schlussfolgerung zu ziehen sein, dass diese über die notwendige Kenntnis der Tatsachen im Sinne einer Parallelwertung in der Laiensphäre (…vgl. Fahrendorf in Fahrendorf/Mennemeyer, Die Haftung des Rechtsanwalts, 9. Auflage, 2017, Rn. 1186 m.w.N., Chab in Fischer u.a. Handbuch der Anwaltshaftung, 4. Auflage, 2015, § 7 Rn. 214; Maßstab der Erkennbarkeit für den juristischen Laien: BGH…, Urteil vom 15. Juni 2010 - XI ZR 309/09 -, Rn. 17, juris; "wenn sich auch einem außen stehenden Dritten aufdrängen muss": BGH…, Urteil vom 11. Januar 2007 - III ZR 302/05 -, juris, Rn. 28) verfügten, aus denen sich die Abweichung von dem normativ geforderten Vorgehen des Notars (vgl. zum Rechtsanwalt "Abweichung von dem üblichen rechtlichen Vorgehen": BGH, Urteil vom 06. Februar 2014 - IX ZR 245/12 -, juris, Rn. 15; zur Amtshaftung: BGH…, Urteil vom 11. Januar 2007 - III ZR 302/05 -, juris Rn. 28; vgl. auch Chab in BRAK-Mitt 2010, 208, 209) ergab, insbesondere weil nur sie selbst beurteilen konnten, ob sie in ausreichendem Maße vor einer Übereilung geschützt worden waren oder der Notar seiner auf ihren Schutz gerichteten Amtspflicht nicht gerecht geworden war.

    Rn. 38 Der Senat sieht sich zwar in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des für die Notarhaftung zuständigen III. Zivilsenates des Bundesgerichtshofs, weicht damit jedoch in der Frage, ob für die für den Beginn der Verjährung erforderliche Kenntnis des Verletzten vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB allein die Kenntnis der tatsächlichen Umstände ausreicht oder ob der Geschädigte darüber hinaus auch die Pflichtwidrigkeit des Handelns des Schädigers erkennen können muss, von der Entscheidung des IX Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 6. Februar 2014 ab (IX ZR 245/12 -, Rn. 15, juris).

  • BGH, 03.03.2005 - III ZR 353/04

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Notar bei …

    Auszug aus KG, 20.04.2018 - 9 U 69/16
    Rechtlich fehlerhafte Vorstellungen des Geschädigten beeinflussen den Beginn der Verjährung in der Regel nicht, weil er die Möglichkeit hat, sich beraten zu lassen (BGH, Urteil vom 03. März 2005 - III ZR 353/04 -, Rn. 17, juris;… Urteil vom 25. Februar 1999 - IX ZR 30/98 -, Rn. 19, juris).

    Rn. 28 Richtig ist zwar, dass im Falle einer fahrlässigen Amtspflichtverletzung auch das Fehlen einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit eine zur Klagebegründung gehörende Voraussetzung darstellt und sich die gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erforderliche Kenntnis auch darauf erstrecken muss, dass der Schaden nicht auf andere Weise gedeckt werden kann (BGH, Urteil vom 03. März 2005 - III ZR 353/04 -, Rn. 18, juris).

    Rn. 31 Richtig ist zwar, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes der Verjährungsbeginn wegen Rechtsunkenntnis hinausgeschoben sein kann, wenn die Rechtslage unübersichtlich oder zweifelhaft ist, so dass sie selbst ein rechtskundiger Dritter nicht einzuschätzen vermag, weil es dann an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn fehlt (BGH…, Beschluss vom 19. März 2008 - III ZR 220/07 -, Rn. 7, juris; Urteil vom 03. März 2005 - III ZR 353/04 -, Rn. 17, juris;… Urteil vom 25. Februar 1999 - IX ZR 30/98 -, Rn. 19, juris).

  • BGH, 19.03.2008 - III ZR 220/07

    Verjährungsbeginn - Kenntnis vom Schaden setzt generell keine zutreffende …

    Auszug aus KG, 20.04.2018 - 9 U 69/16
    Es genügt aus Gründen der Rechtssicherheit und Billigkeit vielmehr die Kenntnis der den Ersatzanspruch begründenden tatsächlichen Umstände (BGH, Beschluss vom 19. März 2008 - III ZR 220/07 -, Rn. 7, juris).

    Rn. 31 Richtig ist zwar, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes der Verjährungsbeginn wegen Rechtsunkenntnis hinausgeschoben sein kann, wenn die Rechtslage unübersichtlich oder zweifelhaft ist, so dass sie selbst ein rechtskundiger Dritter nicht einzuschätzen vermag, weil es dann an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn fehlt (BGH, Beschluss vom 19. März 2008 - III ZR 220/07 -, Rn. 7, juris;… Urteil vom 03. März 2005 - III ZR 353/04 -, Rn. 17, juris;… Urteil vom 25. Februar 1999 - IX ZR 30/98 -, Rn. 19, juris).

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

    Auszug aus KG, 20.04.2018 - 9 U 69/16
    Rechtlich fehlerhafte Vorstellungen des Geschädigten beeinflussen den Beginn der Verjährung in der Regel nicht, weil er die Möglichkeit hat, sich beraten zu lassen (BGH…, Urteil vom 03. März 2005 - III ZR 353/04 -, Rn. 17, juris; Urteil vom 25. Februar 1999 - IX ZR 30/98 -, Rn. 19, juris).

    Rn. 31 Richtig ist zwar, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes der Verjährungsbeginn wegen Rechtsunkenntnis hinausgeschoben sein kann, wenn die Rechtslage unübersichtlich oder zweifelhaft ist, so dass sie selbst ein rechtskundiger Dritter nicht einzuschätzen vermag, weil es dann an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn fehlt (BGH…, Beschluss vom 19. März 2008 - III ZR 220/07 -, Rn. 7, juris;… Urteil vom 03. März 2005 - III ZR 353/04 -, Rn. 17, juris; Urteil vom 25. Februar 1999 - IX ZR 30/98 -, Rn. 19, juris).

  • BGH, 07.02.2013 - III ZR 121/12

    Notarhaftung: Abweichen von der Regelfrist von zwei Wochen zwischen …

    Auszug aus KG, 20.04.2018 - 9 U 69/16
    Die Einhaltung der Vorschrift des § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG steht nicht zur Disposition der Urkundsbeteiligten (…Senat a.a.O. Rn. 12; s.a. BGH, Urteil vom 07. Februar 2013 - III ZR 121/12 -, Rn. 20, juris).
  • BGH, 15.06.2010 - XI ZR 309/09

    Verjährungsbeginn eines Bereicherungsanspruchs: Subjektive Voraussetzungen

    Auszug aus KG, 20.04.2018 - 9 U 69/16
    Hieraus könnte die Schlussfolgerung zu ziehen sein, dass diese über die notwendige Kenntnis der Tatsachen im Sinne einer Parallelwertung in der Laiensphäre (…vgl. Fahrendorf in Fahrendorf/Mennemeyer, Die Haftung des Rechtsanwalts, 9. Auflage, 2017, Rn. 1186 m.w.N., Chab in Fischer u.a. Handbuch der Anwaltshaftung, 4. Auflage, 2015, § 7 Rn. 214; Maßstab der Erkennbarkeit für den juristischen Laien: BGH, Urteil vom 15. Juni 2010 - XI ZR 309/09 -, Rn. 17, juris; "wenn sich auch einem außen stehenden Dritten aufdrängen muss": BGH…, Urteil vom 11. Januar 2007 - III ZR 302/05 -, juris, Rn. 28) verfügten, aus denen sich die Abweichung von dem normativ geforderten Vorgehen des Notars (vgl. zum Rechtsanwalt "Abweichung von dem üblichen rechtlichen Vorgehen": BGH…, Urteil vom 06. Februar 2014 - IX ZR 245/12 -, juris, Rn. 15; zur Amtshaftung: BGH…, Urteil vom 11. Januar 2007 - III ZR 302/05 -, juris Rn. 28; vgl. auch Chab in BRAK-Mitt 2010, 208, 209) ergab, insbesondere weil nur sie selbst beurteilen konnten, ob sie in ausreichendem Maße vor einer Übereilung geschützt worden waren oder der Notar seiner auf ihren Schutz gerichteten Amtspflicht nicht gerecht geworden war.
  • BGH, 16.09.2004 - III ZR 346/03

    Amtshaftung für Behandlungsfehler eines Notarztes im Rettungsdiensteinsatz

    Auszug aus KG, 20.04.2018 - 9 U 69/16
    Rn. 26 Zwar hat auch der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (mehrfach) ausgesprochen, dass bei einem Anspruch aus § 839 BGB die Verjährung erst beginnen könne, "wenn der Geschädigte weiß, dass die in Rede stehende Amtshandlung widerrechtlich und schuldhaft und deshalb eine zum Schadensersatz verpflichtende Amtspflichtverletzung war" (BGH, Urteil vom 16. September 2004 - III ZR 346/03 -, Rn. 39, juris;… Urteil vom 11. Januar 2007 - III ZR 302/05 -, Rn. 28, juris), stets hat er im Anschluss daran jedoch klargestellt, dass hierfür die bloße Kenntnis der tatsächlichen Umstände genügt und es nicht erforderlich ist, dass der Geschädigte aus den bekannten Tatsachen auch die zutreffenden rechtlichen Schlüsse zieht.
  • BGH, 26.11.1987 - IX ZR 162/86

    Verjährungsbeginn bei anderweitiger Ersatzmöglichkeit

    Auszug aus KG, 20.04.2018 - 9 U 69/16
    Schon das teilweise Fehlen der anderweitigen Ersatzmöglichkeit macht eine Feststellungsklage schlüssig und damit zumutbar (BGH, Urteil vom 26. November 1987 - IX ZR 162/86 -, Rn. 15, juris).
  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 348/09

    Verbraucherkredit zur Finanzierung einer Fondseinlage: Verjährung eines …

    Auszug aus KG, 20.04.2018 - 9 U 69/16
    Vielmehr ist dafür ein ernsthafter Meinungsstreit in Rechtsprechung und Schrifttum erforderlich (BGH, Urteil vom 07. Dezember 2010 - XI ZR 348/09 -, Rn. 21, juris).
  • KG, 27.06.2008 - 9 W 133/07

    Beurkundung durch einen Notar: Verstoß gegen die Pflicht, einem Verbraucher den …

  • OLG Dresden, 22.04.2020 - 5 MK 1/19

    Musterfeststellungsklage gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig …

    Es ist nicht erforderlich, dass der Betroffene die zutreffenden rechtlichen Schlüsse daraus gezogen hat (BGH, Beschl. vom 19.3.2008 - III ZR 220/07, MDR 2008, 615, 615; KG, Urteil vom 20.4.2018 - 9 U 69/16, MDR 2018, 1279, 1280; OLG Koblenz…, Urteil vom 24.2.2012 - 3 U 687/11, zitiert nach juris, Rn. 116).
  • OLG Brandenburg, 26.03.2025 - 4 MK 2/21

    Musterfeststellungsklage auf Feststellungen der Voraussetzungen für das Bestehen …

    Nicht erforderlich ist in der Regel, dass der Gläubiger aus den ihm bekannten Tatsachen die zutreffenden rechtlichen Schlüsse zieht (BGH, Beschluss vom 19.03.2008, III ZR 220/07; KG, Urteil vom 20.4.2018, 9 U 69/16; OLG Dresden, Urteil vom 22.04.2020, 5 MK 1/19, Rn 113).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.07.2018 - NotZ(Brfg) 2/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,25805
BGH, 23.07.2018 - NotZ(Brfg) 2/18 (https://dejure.org/2018,25805)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2018 - NotZ(Brfg) 2/18 (https://dejure.org/2018,25805)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2018 - NotZ(Brfg) 2/18 (https://dejure.org/2018,25805)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Berücksichtigung längerer Anwaltstätigkeit im Rahmen der Auswahl unter mehreren Bewerbern für das Amt des Notars

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 3 S 1 BNotO
    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Berücksichtigung längerer Anwaltstätigkeit im Rahmen der Auswahl unter mehreren Bewerbern für das Amt des Notars

  • IWW

    § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 111d Satz 2 BNotO, § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, § 6 Abs. 3 Satz 1 und 2 BNotO, § 6 Abs. 3 Satz 1 BNotO, § 6 Abs. 3 Satz 3 BNotO, § 111b Abs. 1 Satz 1 BNotO, § 154 Abs. 2, 3 VwGO

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO §§ 6 Abs. 3 S. 1, 111d S. 2
    Berücksichtigung längerer Anwaltstätigkeit im Auswahlverfahren für das Amt des Notars

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung längerer Anwaltstätigkeit i.R.d. Auswahl unter mehreren Bewerbern für das Amt des Notars

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Berücksichtigung längerer Anwaltstätigkeit bei der Besetzung einer Notarstelle

  • rechtsportal.de

    BNotO § 6 Abs. 3 S. 1-3
    Berücksichtigung längerer Anwaltstätigkeit i.R.d. Auswahl unter mehreren Bewerbern für das Amt des Notars

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Besetzung einer Notarstelle: Wie ist eine längere Anwaltstätigkeit zu berücksichtigen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berücksichtigung mangelnder praktischer Fortbildung im Rahmen der Bewerberauswahl für Amt des Notars nicht zu beanstanden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung mangelnder praktischer Fortbildung im Rahmen der Bewerberauswahl für Amt des Notars nicht zu beanstanden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 1279
  • WM 2019, 85
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 123/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

    Auszug aus BGH, 23.07.2018 - NotZ(Brfg) 2/18
    Dieser setzt die fristgemäße Vorlage entsprechender Bescheinigungen voraus (Senatsbeschluss vom 14. April 2008 - NotZ 123/07, juris Rn. 19 mwN).

    Der Erwerb theoretischer Kenntnisse, die Voraussetzung für die Verleihung einer bestimmten Fachanwaltsbezeichnung auf einem "notarnahen Gebiet" sind, ist hingegen nicht ausreichend, um bei der Vergabe von Sonderpunkten Berücksichtigung zu finden (Senatsbeschluss vom 14. April 2008 - NotZ 123/07, aaO Rn. 20).

    Die Festlegung des Stichtags für die Anerkennung von Leistungen dient der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit ebenso wie der Gleichbehandlung aller Bewerber aufgrund einer einheitlichen Bewerbungssituation, die nur gewährleistet ist, wenn zu Beginn des Auswahlverfahrens sämtliche für jeden Bewerber maßgeblichen Kriterien feststehen (Senatsbeschluss vom 14. April 2008 - NotZ 123/07, aaO Rn. 19).

  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 7/11

    Gewichtung der Kriterien bei der Vergabe einer Notarstelle

    Auszug aus BGH, 23.07.2018 - NotZ(Brfg) 2/18
    Abgesehen davon ist bei der notwendigen generalisierenden Betrachtungsweise grundsätzlich davon auszugehen, dass eine Anwaltskanzlei mit einem durchschnittlichen Tätigkeitsprofil regelmäßig in gewissem Umfang Vorgänge zu bearbeiten hat, die nähere Bezüge zu notariellen Aufgaben aufweisen (Senatsurteil vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 7/11, Rn. 14, juris).

    Dies entspricht auch der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 7/11 - juris Rn. 14;… Senatsbeschluss vom 14. April 2008 - NotZ 100/07, juris Rn. 18, 29; zur Berücksichtigung von Berufserfahrung auch EuGH…, Urteil vom 14. März 2018 - C-482/16, NJW 2018, 1805 Rn. 32, 36, 39 - Stollwitzer gegen Österreich).

  • BGH, 19.09.2007 - NotZ 76/07

    Kriterien für die Auswahl unter mehreren Notarbewerbern

    Auszug aus BGH, 23.07.2018 - NotZ(Brfg) 2/18
    Die von Verfassung wegen zu fordernde Kontrolle des punktmäßigen Ergebnisses geht vielmehr von eben diesem aus; sie ist allein darauf gerichtet, dass den die Eignung zum Notar indizierenden Kriterien in einer "wertenden Gesamtschau" das im Einzelfall für angemessene - im Punktesystem noch nicht ausgeschöpfte - Gewicht zukommt (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. April 2008 - NotZ 102/07, juris Rn. 17; vom 19. September 2007 - NotZ 76/07, juris Rn. 13).

    Rn. 8 Soweit die Klägerin geltend macht, die vom Beigeladenen übernommene Aufgabe als Leiter der Landesfachkommission in "public private Partnership und Privatisierung" verdeutliche, dass er überwiegend in wirtschaftsrechtlichen Bezügen zum Kommunal- und Staatsrecht und nicht im notarnahen Bereich tätig gewesen sei, übersieht sie, dass es vorliegend nicht um die Vergabe von Sonderpunkten für Tätigkeiten, die in besonderer Weise für das Notaramt qualifizieren, sondern um die Prüfung geht, ob die in das Punktesystem aufgenommenen Kriterien und sonst eingeflossenen Gesichtspunkte im vorliegenden Einzelfall angemessen gewichtet sind (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 19. September 2007 - NotZ 76/07, juris Rn. 10).

  • EuGH, 14.03.2018 - C-482/16

    Stollwitzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Art. 45 AEUV - …

    Auszug aus BGH, 23.07.2018 - NotZ(Brfg) 2/18
    Dies entspricht auch der gefestigten Rechtsprechung des Senats (…vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 7/11 - juris Rn. 14;… Senatsbeschluss vom 14. April 2008 - NotZ 100/07, juris Rn. 18, 29; zur Berücksichtigung von Berufserfahrung auch EuGH, Urteil vom 14. März 2018 - C-482/16, NJW 2018, 1805 Rn. 32, 36, 39 - Stollwitzer gegen Österreich).
  • BGH, 13.11.2017 - NotZ(Brfg) 2/17

    Besetzung einer Notarstelle: Dreijähriger Anwärterdienst als …

    Auszug aus BGH, 23.07.2018 - NotZ(Brfg) 2/18
    Grundsätzliche Bedeutung ist gegeben, wenn das Verfahren eine klärungsbedürftige und -fähige rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und die deshalb das abstrakte Interesse an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (…Senat, Beschlüsse vom 18. Juli 2011 - NotZ(Brfg) 1/11, NJW-RR 2012, 53 Rn. 33; vom 13. November 2017 - NotZ(Brfg) 2/17, Rn. 30).
  • BVerfG, 12.07.2005 - 1 BvR 972/04

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde eines Notarbewerbers gegen die …

    Auszug aus BGH, 23.07.2018 - NotZ(Brfg) 2/18
    Der Beklagte hat unter zulässiger Ausschöpfung seines Beurteilungsspielraums darauf abgestellt, dass der Beigeladene seinen erheblichen Punktevorsprung nicht nur durch Teilnahme an einer höheren Zahl von Fortbildungsveranstaltungen, sondern auch durch sein deutlich besseres zweites Staatsexamen (9,35 Punkte gegenüber 5, 89 Punkte bei der Klägerin) und seine längere Tätigkeit als Rechtsanwalt (20 Jahre gegenüber 11 Jahren im Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist) erreicht hat (…vgl. Senatsbeschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06, Rn. 17; BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 1 BvR 972/04, juris Rn. 30).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen …

    Auszug aus BGH, 23.07.2018 - NotZ(Brfg) 2/18
    Diese ist vom Gericht nicht zu wiederholen, sondern nur darauf zu überprüfen, ob ihr ein zutreffendes Verständnis des gesetzlichen Auswahlmaßstabes zugrunde liegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe beachtet, sachwidrige Erwägungen ausgeschlossen sind und der zu beurteilende Tatbestand verfahrensfehlerfrei festgestellt wurde (Senatsbeschluss vom 13. Dezember 1993 - NotZ 56/92, BGHZ 124, 327, 330 f.;… vom 14. März 2005 - NotZ 27/04, ZNotP 2005, 434, juris Rn. 15).
  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 3/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus BGH, 23.07.2018 - NotZ(Brfg) 2/18
    Der Beklagte hat unter zulässiger Ausschöpfung seines Beurteilungsspielraums darauf abgestellt, dass der Beigeladene seinen erheblichen Punktevorsprung nicht nur durch Teilnahme an einer höheren Zahl von Fortbildungsveranstaltungen, sondern auch durch sein deutlich besseres zweites Staatsexamen (9,35 Punkte gegenüber 5, 89 Punkte bei der Klägerin) und seine längere Tätigkeit als Rechtsanwalt (20 Jahre gegenüber 11 Jahren im Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist) erreicht hat (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06, Rn. 17; BVerfG…, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 1 BvR 972/04, juris Rn. 30).
  • BGH, 14.03.2005 - NotZ 27/04

    Reihenfolge von Bewerbern um eine Notarstelle

    Auszug aus BGH, 23.07.2018 - NotZ(Brfg) 2/18
    Diese ist vom Gericht nicht zu wiederholen, sondern nur darauf zu überprüfen, ob ihr ein zutreffendes Verständnis des gesetzlichen Auswahlmaßstabes zugrunde liegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe beachtet, sachwidrige Erwägungen ausgeschlossen sind und der zu beurteilende Tatbestand verfahrensfehlerfrei festgestellt wurde (Senatsbeschluss vom 13. Dezember 1993 - NotZ 56/92, BGHZ 124, 327, 330 f.; vom 14. März 2005 - NotZ 27/04, ZNotP 2005, 434, juris Rn. 15).
  • BGH, 18.07.2011 - NotZ(Brfg) 1/11

    Besetzung einer Notarstelle: Berücksichtigung des Anwartschaftsrechts …

    Auszug aus BGH, 23.07.2018 - NotZ(Brfg) 2/18
    Grundsätzliche Bedeutung ist gegeben, wenn das Verfahren eine klärungsbedürftige und -fähige rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und die deshalb das abstrakte Interesse an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (Senat, Beschlüsse vom 18. Juli 2011 - NotZ(Brfg) 1/11, NJW-RR 2012, 53 Rn. 33;… vom 13. November 2017 - NotZ(Brfg) 2/17, Rn. 30).
  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 100/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 102/07

    Auswahlkriterien bei der Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 18/11

    Bewertung einer Prüfertätigkeit im juristischen Staatsexamen und einer …

  • BGH, 06.03.2023 - NotZ(Brfg) 6/22

    Ablehnung von Notarstelle wegen fehlender persönlicher Eignung

    Rn. 16 Das Kriterium der persönlichen Eignung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Verneinung durch die Justizverwaltung nach § 111b Abs. 1 Satz 1 BNotO, § 114 VwGO nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle unterliegt (Senat, Beschlüsse vom 23. Juli 2018 - NotZ(Brfg) 2/18, WM 2019, 85 Rn. 3; vom 14. März 2005 - NotZ 30/04, DNotZ 2005, 796 mwN; vom 22. März 1999 - NotZ 33/98, DNotZ 2000, 145, 146 und vom 25. November 1996 - NotZ 48/95, BGHZ 134, 137, 139 f., 141 f.).
  • BGH, 10.03.2025 - NotZ(Brfg) 2/24

    Nichtberücksichtigung bei der Besetzung einer Notarstelle; Ablehnung des …

    Rn. 16 4. Das Kriterium der persönlichen Eignung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Verneinung durch die Justizverwaltung nach § 111b Abs. 1 Satz 1 BNotO, § 114 VwGO nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle unterliegt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23. Juli 2018 - NotZ(Brfg) 2/18, WM 2019, 85 Rn. 3; vom 14. März 2005 - NotZ 30/04, DNotZ 2005, 796 mwN; vom 22. März 1999 - NotZ 33/98, DNotZ 2000, 145, 146 und vom 25. November 1996 - NotZ 48/95, BGHZ 134, 137, 139 f., 141 f.).
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