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Rechtsprechung
   BGH, 28.02.2018 - XII ZR 87/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,6164
BGH, 28.02.2018 - XII ZR 87/17 (https://dejure.org/2018,6164)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2018 - XII ZR 87/17 (https://dejure.org/2018,6164)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2018 - XII ZR 87/17 (https://dejure.org/2018,6164)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs gegen den getrennt lebenden Ehegatten: Relevantes Vorbringen für die Prüfung des Vorliegens einer bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit oder einer Familiensache; Statthaftigkeit des der tatsächlichen inkorrekten Entscheidungsform ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 70 Abs 1 FamFG, § 266 Abs 1 Nr 3 FamFG, § 17a Abs 6 GVG
    Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs gegen den getrennt lebenden Ehegatten: Relevantes Vorbringen für die Prüfung des Vorliegens einer bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit oder einer Familiensache; Statthaftigkeit des der tatsächlichen inkorrekten Entscheidungsform ...

  • IWW

    § 522 Abs. 2 ZPO, § 70 Abs. 1 FamFG, § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG, § 266 FamFG, § 17 a Abs. 6 GVG, § 544 ZPO, § 70 FamFG, § 543 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 543 Abs. 2 ZPO, § 70 Abs. 2 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit oder einer Familiensache; Rechtfertigung einer Erweiterung des gesetzlichen Rechtsmittelzuges durch den Meistbegünstigungsgrundsatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 266 Abs. 1 Nr. 3
    Vorliegen einer bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit oder einer Familiensache; Rechtfertigung einer Erweiterung des gesetzlichen Rechtsmittelzuges durch den Meistbegünstigungsgrundsatz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bürgerlich-rechtliche Streitigkeit oder Familiensache?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einordnung des Verfahrensgegenstandes als bürgerlich-rechtliche Streitigkeit oder Familiensache

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Rechtsmittel gegen die Entscheidung eines Zivilsenats in einer Familiensache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 451
  • MDR 2018, 615
  • MDR 2018, 649
  • FamRZ 2018, 839
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 75/13

    Vollstreckbarerklärungsverfahren für Zahlungspflichten aus einem türkischen …

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZR 87/17
    Der Grundsatz der Meistbegünstigung findet in gleicher Weise Anwendung, wenn - wie hier - das Gericht nach dem von ihm angewandten Verfahrensrecht die Entscheidungsform zwar zutreffend gewählt hat, der Fehler jedoch auf der Anwendung eines falschen Verfahrensrechts beruht (Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 75/13 - FamRZ 2015, 2043 Rn. 21 mwN).

    Aus dem Meistbegünstigungsgrundsatz lässt sich insoweit nicht herleiten, dass gegen eine inkorrekte Entscheidung auch noch dann ein ihrer äußeren Form entsprechendes Rechtsmittel - hier die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 522 Abs. 3 iVm § 544 ZPO - zum Bundesgerichtshof statthaft ist, wenn gegen eine korrekte Entscheidung die Anrufung des Bundesgerichtshofs aus besonderen Gründen des jeweiligen Verfahrens - hier wegen des Fehlens einer positiven Zulassungsentscheidung nach § 70 Abs. 1 FamFG - nicht statthaft wäre (Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 75/13 - FamRZ 2015, 2043 Rn. 22 mwN).

    Im familiengerichtlichen Verfahren verbleibt es bei der Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde selbst dann, wenn das Beschwerdegericht von einer Entscheidung über die Zulassung deshalb abgesehen hat, weil es aufgrund eines Rechtsirrtums davon ausgegangen ist, dass ein Rechtsmittel gegen seine Entscheidung schon kraft Gesetzes statthaft ist (vgl. Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 75/13 - FamRZ 2015, 2043 Rn. 23 mwN).

  • BGH, 12.07.2017 - XII ZB 40/17

    Vorliegen einer sonstigen Familiensache: Streitigkeiten aus Wohnraummietverträgen …

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZR 87/17
    Rn. 8 a) Gemäß § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG sind sonstige Familiensachen Verfahren, die Ansprüche zwischen miteinander verheirateten oder ehemals miteinander verheirateten Personen oder zwischen einer solchen und einem Elternteil im Zusammenhang mit Trennung, Scheidung oder Aufhebung der Ehe betreffen, sofern nicht die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte gegeben ist oder das Verfahren eines der in § 348 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 lit. a bis k ZPO genannten Sachgebiete, das Wohnungseigentumsrecht oder das Erbrecht betrifft und sofern es sich nicht bereits nach anderen Vorschriften um eine Familiensache handelt (Senatsbeschluss vom 12. Juli 2017 - XII ZB 40/17 - FamRZ 2017, 1599 Rn. 10).

    Ein inhaltlicher Zusammenhang liegt vor, wenn das Verfahren vor allem die wirtschaftliche Entflechtung der (vormaligen) Ehegatten betrifft (Senatsbeschluss vom 12. Juli 2017 - XII ZB 40/17 - FamRZ 2017, 1599 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 05.12.2012 - XII ZB 652/11

    Sonstige Familiensache: Streitigkeiten aus unter den Eheleuten geschlossenen …

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZR 87/17
    Für die Prüfung, ob der zur Entscheidung anstehende Verfahrensgegenstand eine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit oder eine Familiensache im Sinne des § 17a Abs. 6 GVG darstellt, kommt es nicht allein auf den Vortrag der Klägerseite, sondern ebenfalls auf das Verteidigungsvorbringen der Gegenseite an (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2012, XII ZB 652/11, FamRZ 2013, 281).

    Rn. 10 Für die Prüfung, ob der zur Entscheidung anstehende Verfahrensgegenstand eine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit oder eine Familiensache im Sinne des § 17 a Abs. 6 GVG darstellt, kommt es nicht allein auf den Vortrag der Klägerseite, sondern ebenfalls auf das Verteidigungsvorbringen der Gegenseite an (Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2012 - XII ZB 652/11 - FamRZ 2013, 281 Rn. 19 ff. mwN).

  • BGH, 29.06.2017 - IX ZB 98/16

    Familienstreitsache: Prüfung des Vorliegens einer sonstigen Familiensache; Antrag …

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZR 87/17
    Bei dieser Prüfung sind nicht nur die tatsächlichen und rechtlichen Verbindungen, sondern ist auch der zeitliche Ablauf zu berücksichtigen (BGH Beschluss vom 29. Juni 2017 - IX ZB 98/16 - FamRZ 2017, 1602 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 17.12.2008 - XII ZB 125/06

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen einen fehlerhaft geschlossenen …

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZR 87/17
    Das der tatsächlichen (inkorrekten) Entscheidungsform entsprechende Rechtsmittel ist folglich nur dann statthaft, wenn gegen eine formell richtige Entscheidung ein Rechtsmittel gegeben wäre (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2008, XII ZB 125/06, MDR 2009, 1000).
  • BGH, 20.06.2018 - XII ZB 573/17

    Familiensache: Umdeutung eines Antrags auf Abänderung eines Vergleichs im …

    Nach diesem steht den Verfahrensbeteiligten - wenn das Gericht seine Entscheidung in einer falschen Form erlassen hat - ebenfalls das Rechtsmittel zu, das bei einer in der richtigen Form erlassenen Entscheidung zulässig wäre (Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZR 87/17 - NJW-RR 2018, 451 Rn. 13 mwN).

    Der Grundsatz der Meistbegünstigung findet in gleicher Weise Anwendung, wenn das Gericht nach dem von ihm angewandten Verfahrensrecht die Entscheidungsform zwar zutreffend gewählt hat, der Fehler jedoch auf der Anwendung eines falschen Verfahrensrechts beruht (Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZR 87/17 - NJW-RR 2018, 451 Rn. 13 mwN).

    Aus dem Meistbegünstigungsgrundsatz lässt sich insoweit nicht herleiten, dass gegen eine inkorrekte Entscheidung auch noch dann ein ihrer äußeren Form entsprechendes Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof statthaft ist, wenn gegen eine korrekte Entscheidung die Anrufung des Bundesgerichtshofs aus besonderen Gründen des jeweiligen Verfahrens nicht statthaft wäre (Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZR 87/17 - NJW-RR 2018, 451 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 15.11.2023 - IV ZB 6/23

    Gewährung von Einsicht in Nachlassakten für an Verfahren unbeteiligten Dritten

    Ihnen steht deshalb sowohl das Rechtsmittel zu, das nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch das Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form erlassenen Entscheidung zulässig wäre (…vgl. Senatsbeschluss vom 29. März 2023 - IV ZB 20/22, ZEV 2023, 538 Rn. 9; BGH, Beschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZR 87/17, NJW-RR 2018, 451 Rn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 21.02.2024 - XII ZR 41/22

    Abgrenzung von sonstigen Familiensachen zu allgemeinen Zivilsachen

    Bei dieser Prüfung sind nicht nur die tatsächlichen und rechtlichen Verbindungen, sondern ist auch der zeitliche Ablauf zu berücksichtigen (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. August 2018 - XII ZB 312/18 - FamRZ 2018, 1853 Rn. 11 und vom 28. Februar 2018 - XII ZR 87/17 - FamRZ 2018, 839 Rn. 9 mwN).

    Der Grundsatz der Meistbegünstigung findet in gleicher Weise Anwendung, wenn - wie hier - das Gericht nach dem von ihm angewandten Verfahrensrecht die Entscheidungsform zwar zutreffend gewählt hat, der Fehler jedoch in der Anwendung eines falschen Verfahrensrechts besteht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. Februar 2018 - XII ZR 87/17 - FamRZ 2018, 839 Rn. 13 …und vom 2. September 2015 - XII ZB 75/13 - FamRZ 2015, 2043 Rn. 21 mwN).

    Im familiengerichtlichen Verfahren verbleibt es bei der Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde selbst dann, wenn das Beschwerdegericht von einer Entscheidung über die Zulassung deshalb abgesehen hat, weil es aufgrund eines Rechtsirrtums davon ausgegangen ist, dass ein Rechtsmittel gegen seine Entscheidung schon kraft Gesetzes statthaft ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. Februar 2018 - XII ZR 87/17 - FamRZ 2018, 839 Rn. 14 …und vom 2. September 2015 - XII ZB 75/13 - FamRZ 2015, 2043 Rn. 22 f. mwN).

    Würde man also im vorliegenden Fall, in dem der Rechtsstreit fälschlich als Zivilsache behandelt und entschieden wurde, eine Nichtzulassungsbeschwerde für zulässig erachten, so würde man dem Beschwerdeführer ein Rechtsmittel eröffnen, das ihm bei richtiger Sachbehandlung nicht zustünde (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZR 87/17 - FamRZ 2018, 839 Rn. 15).

    Das Oberlandesgericht hat sich als Berufungsgericht im Rahmen seines Urteils mit dem Vorliegen von Zulassungsgründen nach § 543 Abs. 2 ZPO und damit mit denselben Fragen beschäftigen müssen, wie sie für die Frage der Zulassung der Rechtsbeschwerde (§ 70 Abs. 2 FamFG) von Bedeutung sind (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZR 87/17 - FamRZ 2018, 839 Rn. 16).

  • BGH, 22.08.2018 - XII ZB 312/18

    Abgrenzung von sonstigen Familiensachen zu allgemeinen Zivilsachen: Auflösung …

    Rn. 10 Das Rechtsmittelgericht hat das Verfahren allerdings so weiter zu betreiben, wie dies im Falle einer formell richtigen Entscheidung durch die Vorinstanz und dem danach gegebenen Rechtsmittel geschehen wäre (Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZR 87/17 - FamRZ 2018, 839 Rn. 14).

    Für die Prüfung, ob der zur Entscheidung anstehende Verfahrensgegenstand eine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit oder eine Familiensache im Sinne des § 17 a Abs. 6 GVG darstellt, kommt es nicht allein auf den Vortrag der Klägerseite, sondern ebenfalls auf das Verteidigungsvorbringen der Gegenseite an (Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZR 87/17 - FamRZ 2018, 839 Rn. 8 ff. mwN).

  • OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 2 UF 112/18

    Anspruchsübergang bei Sozialhilfegewährung auf Darlehensbasis

    Deshalb ist nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung sowohl das Rechtsmittel gegeben, das der erkennbar gewordenen Entscheidungsart entspricht, wie dasjenige, das der Entscheidung entspricht, für die die Voraussetzungen gegeben waren (BGH NJW 1997, 1448; BGH MDR 2002, 1204; BGH MDR 2018, 615;… Heßler, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, Rn. 30 vor § 511 m.w.N.).

    Das Rechtsmittelgericht braucht nämlich dem Untergericht nicht auf dem eingeschlagenen falschen Weg zu folgen, sondern hat das Verfahren selbst in die richtige Bahn zu lenken (BGH MDR 2018, 615;… Heßler, in: Zöller, a.a.O., Rn. 33 m.w.N.;… siehe auch OLG Frankfurt a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 18.12.2018 - 2 UF 126/18

    Umsetzung des rechtskräftigen Versorgungsausgleichs

    Übersieht das Familiengericht die Zuständigkeit des Fachgerichtes und entscheidet in der Sache, ist im Beschwerdeverfahren nach Anwendung des Meistbegünstigungsgrundsatzes in die für das Verfahren richtige Verfahrensart überzugehen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 28.2.2018, XII ZR 87/17, MDR 2018, 615).

    Vielmehr hat das Rechtsmittelgericht das Verfahren so zu betreiben, wie dies im Falle einer formell richtigen Entscheidung durch die Vorinstanz und dem danach gegebenen Rechtsmittel geschehen wäre (BGH, Beschluss vom 28.2.2018, XII ZR 87/17, MDR 2018, 615).

    Der Grundsatz der Meistbegünstigung findet in gleicher Weise Anwendung, wenn das Gericht nach dem von ihm angewendeten Verfahrensrecht die Entscheidungsform zwar zutreffend gewählt hat, der Fehler jedoch auf der Anwendung eines falschen Verfahrensrechts beruht (BGH, Beschluss vom 28.2.2018, XII ZR 87/17, MDR 2018, 615;… vgl. auch Heßler, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, Rn. 30 zu Vor § 511 m.w.N.).

  • BGH, 10.07.2024 - XII ZR 63/23

    Abgrenzung von sonstigen Familiensachen zu allgemeinen Zivilsachen; …

    Rn. 10 Für die Prüfung, ob der zur Entscheidung anstehende Verfahrensgegenstand eine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit oder eine Familiensache im Sinne des § 17 a Abs. 6 GVG darstellt, kommt es nicht allein auf den Vortrag der Klägerseite, sondern ebenfalls auf das Verteidigungsvorbringen der Gegenseite an (Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZR 87/17 - FamRZ 2018, 839 Rn. 10 mwN).

    Der Grundsatz der Meistbegünstigung findet in gleicher Weise Anwendung, wenn - wie hier - das Gericht nach dem von ihm angewandten Verfahrensrecht die Entscheidungsform zwar zutreffend gewählt hat, der Fehler jedoch in der Anwendung eines falschen Verfahrensrechts besteht (…Senatsbeschlüsse vom 21. Februar 2024 - XII ZR 41/22 - NJW-RR 2024, 745 Rn. 10 mwN und vom 28. Februar 2018 - XII ZR 87/17 - FamRZ 2018, 839 Rn. 13).

  • BGH, 18.09.2024 - XII ZR 116/23

    Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde in einer Familienstreitsache; …

    Dies lässt es nunmehr sachgerecht erscheinen, den Grundsatz der formellen Anknüpfung auch auf die funktionelle Zuständigkeit der Senate bei dem Oberlandesgericht dergestalt durchgreifen zu lassen, dass selbst bei einer fehlerhaften Qualifikation des Verfahrensgegenstands durch die Vorinstanz eine vom Landgericht entschiedene Sache nur vom Senat für allgemeine Zivilsachen und umgekehrt eine von der Familienabteilung des Amtsgerichts entschiedene Sache nur vom Familiensenat entschieden werden kann (…vgl. Kissel/Mayer GVG 10. Aufl. § 119 Rn. 9;… Musielak/Voit/Wittschier ZPO 21. Aufl. § 119 GVG Rn. 4;… Zöller/Lückemann ZPO 35. Aufl. § 119 GVG Rn. 6;… Wieczorek/Schütze/Schreiber ZPO 5. Aufl. § 119 GVG Rn. 4;… MünchKommZPO/Pabst 6. Aufl. § 119 GVG Rn. 4; Bergerfurth FamRZ 2001, 1493, 1494; vgl. auch Bacher MDR 2018, 649, 650).

    Auch der Meistbegünstigungsgrundsatz soll die beschwerte Partei insoweit (nur) vor solchen Nachteilen schützen, die auf einer unrichtigen Entscheidungsform beruhen, nicht aber zu einer dem korrekten Verfahren widersprechenden Erweiterung des Instanzenzugs führen (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Februar 2024 - XII ZR 41/22 - FamRZ 2024, 1135 Rn. 11 und vom 28. Februar 2018 - XII ZR 87/17 - FamRZ 2018, 839 Rn. 14;… vgl. auch BGH Beschluss vom 16. Mai 2024 - V ZR 213/23 - juris Rn. 9).

  • BGH, 06.03.2024 - XII ZR 63/23

    Abgrenzung einer sonstigen Familiensache von einer allgemeinen …

    Rn. 7 Das Rechtsmittelgericht hat das Verfahren so weiter zu betreiben, wie dies im Falle einer formell richtigen Entscheidung durch die Vorinstanz und dem danach gegebenen Rechtsmittel geschehen wäre (Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZR 87/17 - FamRZ 2018, 839 Rn. 14).

    Bei dieser Prüfung sind nicht nur die tatsächlichen und rechtlichen Verbindungen, sondern ist auch der zeitliche Ablauf zu berücksichtigen (Senatsbeschlüsse vom 21. Februar 2024 - XII ZR 41/22 - zur Veröffentlichung bestimmt und vom 28. Februar 2018 - XII ZR 87/17 - FamRZ 2018, 839 Rn. 9 mwN).

    Für die Prüfung, ob der zur Entscheidung anstehende Verfahrensgegenstand eine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit oder eine Familiensache im Sinne des § 17 a Abs. 6 GVG darstellt, kommt es nicht allein auf den Vortrag der Klägerseite, sondern ebenfalls auf das Verteidigungsvorbringen der Gegenseite an (Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZR 87/17 - FamRZ 2018, 839 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 29.03.2023 - IV ZB 20/22

    Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach der EU-Erbrechtsverordnung: …

    Ihnen steht deshalb sowohl das Rechtsmittel zu, das nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch das Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form erlassenen Entscheidung zulässig wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZR 87/17, NJW-RR 2018, 451 Rn. 13 m.w.N.).
  • LG Bonn, 19.06.2020 - 5 S 63/20

    Eltern - Entscheidung über Bestattungsart und den Ort für verstorbenes Kind

  • BVerwG, 08.09.2022 - 6 B 6.22

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei einer Nichtzulassungsbeschwerde; …

  • BVerwG, 08.09.2022 - 6 B 7.22

    Heranziehung des Meistbegünstigungsgrundsatzes im Rahmen der Statthaftigkeit der …

  • BGH, 13.06.2024 - V ZR 48/23
  • OLG Dresden, 14.07.2023 - 22 U 2509/21
  • OLG Celle, 12.07.2024 - 14 W 14/24

    Abgrenzung der funktionellen Zuständigkeiten zwischen der allgemeinen …

  • OLG Frankfurt, 22.08.2023 - 6 UF 115/23

    Gewaltschutzverfahren: Verfahrensmangel durch Treffen einer …

  • OLG Frankfurt, 15.05.2019 - 1 SV 14/19

    Beweiserhebung zur Klärung einer Zuständigkeitsfrage

  • OLG Karlsruhe, 09.02.2023 - 18 WF 147/22

    Rechtsweg bei Unterlassungsansprüchen zwischen geschiedenen Ehegatten

  • OLG Karlsruhe, 09.09.2022 - 20 UF 105/22

    Umgangsverfahren: Verfahrensfehler aufgrund einer Hauptsacheentscheidung in einem …

  • OLG Brandenburg, 25.06.2018 - 9 AR 9/18

    Bindungswirkung einer gem. § 17a GVG ergangenen Verweisung vom Landgericht an die …

  • KG, 25.02.2025 - 22 W 66/24

    Vereinsregisterverfahren: Verfahrensart bei Antrag auf Registereinsicht; Stellung …

  • OLG Hamm, 18.03.2022 - 10 W 109/21

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Nachlassgerichts; Einziehung eines …

  • OLG Brandenburg, 25.06.2018 - 9 AR 9/17
  • LG Stuttgart, 07.07.2022 - 14 O 79/22

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Streit über Kostentragung aus gemeinsamer …

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