Rechtsprechung
| BGH, 27.02.2020 - III ZB 61/19 |
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Besorgnis der Befangenheit bei Ehegatten als Einzelrichter in der Vorinstanz; Kostenenscheidung bei Erledigerklärung wegen Wegfalls des beanstandeten Zustands
- IWW
§ 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, § 42 Abs. 2 ZPO, § 42 ZPO, § 41 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Begründung der Besorgnis der Befangenheit durch Entscheidung des abgelehnten Richters als Mitglied des Berufungsgerichts über die Berufung der ihn ablehnenden Partei gegen ein durch seine Ehefrau als Einzelrichterin ergangenes Urteil
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ZPO § 42
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ZPO § 42 Abs. 2
Begründung der Besorgnis der Befangenheit durch Entscheidung des abgelehnten Richters als Mitglied des Berufungsgerichts über die Berufung der ihn ablehnenden Partei gegen ein durch seine Ehefrau als Einzelrichterin ergangenes Urteil - datenbank.nwb.de
Besorgnis der Befangenheit bei Ehegatten als Einzelrichter in der Vorinstanz; Kostenenscheidung bei Erledigerklärung wegen Wegfalls des beanstandeten Zustands
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Wenn das Privatleben die Gerichtssäle infiltriert ...
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Kurzfassungen/Presse (4)
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Kann der Ehemann über das Urteil seiner Frau entscheiden? Besorgnis der Befangenheit
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Befangenheit: Richter darf nicht über Urteil seiner Frau entscheiden
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der in der Beschwerdeinstanz erledigte Befangenheitsantrag
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Befangen - weil die Ehefrau erstinstanzlich urteilte
Besprechungen u.ä. (2)
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Befangenheit bei instanzüberschreitender Richter-Ehe
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Ehemann entscheidet über Urteil der Ehefrau: Befangenheit bei Einzelrichter-Entscheidung! (IBR 2020, 276)
Verfahrensgang
- AG Koblenz, 08.05.2019 - 161 C 254/17
- LG Koblenz, 26.09.2019 - 6 S 102/19
- BGH, 27.02.2020 - III ZB 61/19
Papierfundstellen
- NJW 2020, 3460
- NJW-RR 2020, 633
- MDR 2020, 625
- MDR 2020, 777
- FamRZ 2020, 847
Wird zitiert von ... (32) Zitiert selbst (11)
- BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11
Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite …
Auszug aus BGH, 27.02.2020 - III ZB 61/19
Die Kosten eines erfolgreichen, d.h. zulässigen und begründeten Rechtsmittels wären dagegen solche des Rechtsstreits gewesen, so dass eine Kostenentscheidung im Rechtsmittelverfahren selbst nicht veranlasst gewesen wäre (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 2018 - I ZB 58/17, juris Rn. 20 und vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, juris Rn. 12;… Heinrich aaO mwN).Die Festsetzung des Beschwerdewerts entspricht dem Wert der Hauptsache (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. März 2012 aaO und vom 17. Januar 1968 - IV ZB 3/68, NJW 1968, 796).
- BGH, 20.12.2018 - I ZB 24/17
Zwangsvollstreckungsverfahren wegen eines auf die Zahlung von …
Auszug aus BGH, 27.02.2020 - III ZB 61/19
Rn. 6 Die einseitig gebliebene Erledigungserklärung des Beklagten ist als Antrag auf Feststellung der Erledigung der Rechtsbeschwerde auszulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - I ZB 24/17, juris Rn. 6).Rn. 9 Eine auf ein Rechtsmittel bezogene einseitige Erledigungserklärung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann zulässig, wenn hierfür ein besonderes Bedürfnis besteht, weil nur auf diese Weise eine angemessene Kostenentscheidung zu erzielen ist und zudem - wie vorliegend - das erledigende Ereignis als solches außer Streit steht (BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2018 aaO Rn. 10 …und vom 20. Januar 2009 - VIII ZB 47/08, NJW-RR 2009, 855 Rn. 4 mwN).
- BGH, 20.10.2003 - II ZB 31/02
Mitwirkung des Ehegatten eines Rechtsmittelrichters
Auszug aus BGH, 27.02.2020 - III ZB 61/19
Rn. 12 In Anwendung dieser Grundsätze stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Mitwirkung des Ehegatten eines Rechtsmittelrichters an der angefochtenen Entscheidung keinen generellen Ablehnungsgrund gemäß § 42 Abs. 2 ZPO im Hinblick auf dessen Beteiligung an der Entscheidung im Rechtsmittelverfahren dar (Beschlüsse vom 20. Oktober 2003 - II ZB 31/02, NJW 2004, 163 f und vom 17. März 2008 - II ZR 313/06, NJW 2008, 1672; vgl. auch Senat…, Beschluss vom 26. August 2015 - III ZR 170/14, juris Rn. 3; a.A. z.B. Feiber, NJW 2004, 650 f;… Zöller/ G. Vollkommer aaO § 42 Rn. 13a mwN;… auf weitere Umstände abstellend: BSG, Beschlüsse vom 24. November 2005 - B 9a VG 6/05 B, juris Rn. 8 …und vom 18. März 2013, BeckRS 2013, 68558 Rn. 6 ff).Letztere ist nicht in gleichem Maße zu erwarten, wenn der Ehegatte des abgelehnten Richters lediglich als Mitglied eines Kollegialgerichts an der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat (vgl. zu dieser Konstellation BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2003 aaO).
- BGH, 21.06.2018 - I ZB 58/17
Richterablehnung: Tätigkeit der Ehefrau des Richters in der von der Gegenseite …
Auszug aus BGH, 27.02.2020 - III ZB 61/19
Die Kosten eines erfolgreichen, d.h. zulässigen und begründeten Rechtsmittels wären dagegen solche des Rechtsstreits gewesen, so dass eine Kostenentscheidung im Rechtsmittelverfahren selbst nicht veranlasst gewesen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 2018 - I ZB 58/17, juris Rn. 20 …und vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, juris Rn. 12;… Heinrich aaO mwN). - BGH, 25.05.2016 - III ZR 140/15
Ablehnung eines Richters am BGH wegen öffentlicher Äußerungen auf einer …
Auszug aus BGH, 27.02.2020 - III ZB 61/19
Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der betroffenen Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (st. Rspr.;… siehe nur Senat, Beschlüsse vom 8. Januar 2020 - III ZR 160/19, juris Rn. 5 und vom 25. Mai 2016 - III ZR 140/15, juris Rn. 3 mwN). - BGH, 17.03.2008 - II ZR 313/06
Begriff des gesetzlichen Richters im Berufungsverfahren; Entscheidung über einen …
Auszug aus BGH, 27.02.2020 - III ZB 61/19
Rn. 12 In Anwendung dieser Grundsätze stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Mitwirkung des Ehegatten eines Rechtsmittelrichters an der angefochtenen Entscheidung keinen generellen Ablehnungsgrund gemäß § 42 Abs. 2 ZPO im Hinblick auf dessen Beteiligung an der Entscheidung im Rechtsmittelverfahren dar (Beschlüsse vom 20. Oktober 2003 - II ZB 31/02, NJW 2004, 163 f und vom 17. März 2008 - II ZR 313/06, NJW 2008, 1672; vgl. auch Senat…, Beschluss vom 26. August 2015 - III ZR 170/14, juris Rn. 3; a.A. z.B. Feiber, NJW 2004, 650 f;… Zöller/ G. Vollkommer aaO § 42 Rn. 13a mwN;… auf weitere Umstände abstellend: BSG, Beschlüsse vom 24. November 2005 - B 9a VG 6/05 B, juris Rn. 8 …und vom 18. März 2013, BeckRS 2013, 68558 Rn. 6 ff). - BGH, 20.01.2009 - VIII ZB 47/08
Anspruch auf Bewilligung einer öffentlichen Zustellung einer Klage an einen …
Auszug aus BGH, 27.02.2020 - III ZB 61/19
Rn. 9 Eine auf ein Rechtsmittel bezogene einseitige Erledigungserklärung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann zulässig, wenn hierfür ein besonderes Bedürfnis besteht, weil nur auf diese Weise eine angemessene Kostenentscheidung zu erzielen ist und zudem - wie vorliegend - das erledigende Ereignis als solches außer Streit steht (…BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2018 aaO Rn. 10 und vom 20. Januar 2009 - VIII ZB 47/08, NJW-RR 2009, 855 Rn. 4 mwN). - BGH, 26.08.2015 - III ZR 170/14
Selbstablehnung des Rechtsmittelrichters: Mitwirkung des Vaters seines …
Auszug aus BGH, 27.02.2020 - III ZB 61/19
Rn. 12 In Anwendung dieser Grundsätze stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Mitwirkung des Ehegatten eines Rechtsmittelrichters an der angefochtenen Entscheidung keinen generellen Ablehnungsgrund gemäß § 42 Abs. 2 ZPO im Hinblick auf dessen Beteiligung an der Entscheidung im Rechtsmittelverfahren dar (Beschlüsse vom 20. Oktober 2003 - II ZB 31/02, NJW 2004, 163 f und vom 17. März 2008 - II ZR 313/06, NJW 2008, 1672; vgl. auch Senat, Beschluss vom 26. August 2015 - III ZR 170/14, juris Rn. 3; a.A. z.B. Feiber, NJW 2004, 650 f;… Zöller/ G. Vollkommer aaO § 42 Rn. 13a mwN;… auf weitere Umstände abstellend: BSG, Beschlüsse vom 24. November 2005 - B 9a VG 6/05 B, juris Rn. 8 …und vom 18. März 2013, BeckRS 2013, 68558 Rn. 6 ff). - BGH, 17.01.1968 - IV ZB 3/68
Rechtsmittel
- BGH, 08.01.2020 - III ZR 160/19
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit (hier: …
Auszug aus BGH, 27.02.2020 - III ZB 61/19
Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der betroffenen Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (st. Rspr.; siehe nur Senat, Beschlüsse vom 8. Januar 2020 - III ZR 160/19, juris Rn. 5 …und vom 25. Mai 2016 - III ZR 140/15, juris Rn. 3 mwN). - BSG, 24.11.2005 - B 9a VG 6/05 B
Richterablehnung bei instanzübergreifender Richterehe
- BGH, 21.09.2021 - KZB 16/21
Richterablehnung bei atypischer Vorbefassung - Rechtsbeschwerdeverfahren nach …
Rn. 10 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine auf ein Rechtsmittel bezogene einseitige Erledigungserklärung jedenfalls dann zulässig, wenn hierfür ein besonderes Bedürfnis besteht, weil nur auf diese Weise eine angemessene Kostenentscheidung zu erzielen ist, soweit - was hier der Fall ist - das erledigende Ereignis als solches außer Streit steht (…BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2005 - VII ZB 10/05, juris Rn. 5…, vom 20. Januar 2009 - VIII ZB 47/08, NJW-RR 2009, 855 Rn. 4, und vom 27. Februar 2020 - III ZB 61/19, MDR 2020, 625 Rn. 9).Dies beruht auf dem Umstand, dass die Kosten eines erfolgreichen (Rechts-)Beschwerdeverfahrens betreffend eine Richterablehnung einen Teil der Kosten des Rechtsstreits darstellen, die die in der Sache unterliegende Partei nach §§ 91 ff. ZPO zu tragen hat, weil - was das Landgericht im Streitfall übersehen hat - die Ausgangsentscheidung als Teil der Hauptsache keine Kostenentscheidung enthalten darf (vgl. nur BGH, MDR 2020, 625 Rn. 9 mwN).
- BGH, 09.02.2023 - I ZR 142/22
Besorgnis der Befangenheit: Ablehnung eines Mitglieds des Revisionsgerichts im …
Denn aus Sicht der ablehnenden Partei kann die Alleinverantwortung der Ehefrau des abgelehnten Richters für das angefochtene Urteil zu einer Solidarisierungsneigung des abgelehnten Richters führen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - III ZB 61/19, NJW-RR 2020, 633 [juris Rn. 13]).Letztere ist nicht in gleichem Maße zu erwarten, wenn der Ehegatte des abgelehnten Richters lediglich als Mitglied eines Kollegialgerichts an der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat (…vgl. BGH, NJW 2004, 163 [juris Rn. 8]; BGH, NJW-RR 2020, 633 [juris Rn. 13]; Fellner, MDR 2020, 777, 778).
Auch wenn es näher liegen mag, dass die in der Vorinstanz unterlegene Beklagte eine Solidarisierung des abgelehnten Richters mit seiner Ehefrau befürchtet (vgl. BGH, NJW-RR 2020, 633 [juris Rn. 13]), kann auch die Klägerin die nachvollziehbare Besorgnis hegen, dass der abgelehnte Richter in dem Bestreben, seine Unvoreingenommenheit in dieser Sache zu zeigen, geneigt sein könnte, dem Begehren der Beklagten näherzutreten.
- BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20
Ablehnung sämtlicher Richter eines Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der …
Dabei kommen aber nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen, während rein subjektive Vorstellungen oder Gedankengänge des Ablehnenden als Ablehnungsgründe ausscheiden (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2014 - VIII ZR 271/13, juris Rn. 7;… vom 10. April 2018 - VIII ZR 127/17, juris Rn. 4;… vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 9; vom 27. Februar 2020 - III ZB 61/19, NJW-RR 2020, 633 Rn. 11; jeweils mwN).
- BGH, 19.11.2020 - V ZB 59/20
Besorgnis der Befangenheit durch Bestehen einer engen langjährigen Freundschaft …
Das ist etwa dann anzunehmen, wenn die Ehefrau des Richters in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten einer Partei als Rechtsanwältin (vgl. Senat…, Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 9 u. 11) oder als Sekretärin (BGH…, Beschluss vom 21. Juni 2018 - I ZB 58/17, NJW 2019, 516 Rn. 13 ff.) tätig ist, oder wenn der Richter über die Berufung einer Partei gegen ein durch seine Ehefrau als Einzelrichterin erlassenes Urteil zu entscheiden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - III ZB 61/19, MDR 2020, 625 Rn. 13). - BGH, 15.09.2020 - VI ZB 10/20
Wer nicht am Rechtsstreit beteiligt ist, kann keinen Ablehnungsantrag stellen!
Eine tatsächliche Befangenheit oder Voreingenommenheit ist nicht erforderlich; es genügt schon der "böse Schein" einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität (st. Rspr., vgl. BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, MDR 2020, 303, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - III ZB 61/19, MDR 2020, 625, juris Rn. 11). - OVG Niedersachsen, 23.05.2025 - 8 ME 51/25
Ablehnungsantrag; Ablehnungsgesuch; Ausschluss; Befangenheit; Ehegatte; …
In jüngerer Zeit hat der Bundesgerichtshof allerdings offengelassen, ob hieran festzuhalten ist (BGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - III ZB 61/19 - MDR 2020, 625 Rn. 13 …und Beschluss vom 9. Februar 2023 - I ZR 142/22 - NJW-RR 2023, 431 Rn. 8).Jedenfalls könne es den Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit begründen, wenn der Richter der Vorinstanz nicht lediglich als Mitglied eines Kollegialgerichts an der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt, sondern diese als Einzelrichter allein verantwortet hat (BGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - III ZB 61/19 - MDR 2020, 625 Rn. 13).
Die Entscheidungen des Bundessozialgerichts (…Beschl. v. 24.11.2005 - B 9a VG 6/05 B -, juris Rn. 8 u. v. 18.3.2013 - B 14 AS 70/12 R -, juris Rn. 7 m.w.N.), des III. und I. Senat des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschl. v. 27.2.2020 - III ZB 61/19 -, BeckRS 2020, 4241 Rn. 13 u. v. 9.2.2023 - I ZR 142/22 -, juris Rn. 9) sowie des Bundesverwaltungsgerichts (…Beschl. v. 17.6.2024 - 9 C 3/23 u. 9 C 4/23 -, beide juris Rn. 5ff.) werden von den betreffenden Gerichten selbst als Ausnahmen von der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20. Oktober 2003 (- II ZB 31/02 -, juris) bezeichnet.
- OLG Düsseldorf, 15.05.2024 - 11 W 34/23
Anspruch des Insolvenzverwalters gegen die für den Insolvenzschuldner tätig …
Daher kann der Beschwerdeführer das von ihm eingelegte Rechtsmittel einseitig für erledigt erklären (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - III ZB 61/19 -, Rn. 9 f., juris). - BVerwG, 17.06.2024 - 9 C 4.23
Mitwirkung des Ehegatten eines Rechtsmittelrichters an der angefochtenen …
In jüngerer Zeit hat der Bundesgerichtshof allerdings offengelassen, ob hieran festzuhalten ist (BGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - III ZB 61/19 - MDR 2020, 625 Rn. 13 …und Beschluss vom 9. Februar 2023 - I ZR 142/22 - NJW-RR 2023, 431 Rn. 8).Jedenfalls könne es den Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit begründen, wenn der Richter der Vorinstanz nicht lediglich als Mitglied eines Kollegialgerichts an der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt, sondern diese als Einzelrichter allein verantwortet hat (BGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - III ZB 61/19 - MDR 2020, 625 Rn. 13).
- VerfGH Bayern, 13.03.2024 - 37-VI-20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche …
Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der betroffenen Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (BGH vom 27.2.2020 - III ZB 61/19 - juris Rn. 11 m. w. N.). - LG Frankfurt/Main, 05.09.2026 - 16 T 45/21 Infolge des dem Beschwerdeführer bekannten Ausscheidens des Richters am Landgericht A aus dem Spruchkörper ist das Rechtsschutzbedürfnis für eine Ablehnung des Richters entfallen (vgl. BGH…, Beschluss vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10 -, LS 1 und Rn. 10, juris; BGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - III ZB 61/19 -, Rn. 9, juris;… Voilkommer, in: Zöller, 34. Aufl. 2022, § 44 Rn. 1).
- BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 1/20
Ablehnung sämtlicher Richter eines Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der …
- OVG Thüringen, 16.11.2022 - 4 N 702/15
Zur Besorgnis der Befangenheit einer Richterin in einem Normenkontrollverfahren …
- OVG Niedersachsen, 25.03.2026 - 8 LA 8/26
Kein Ausschluss der betreffenden Richterin am OVG aufgrund dienstlicher Äußerung …
- BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 3/20
Ablehnung sämtlicher Richter eines Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der …
- OLG Stuttgart, 26.03.2026 - 21 W 24/25
Besorgnis der Befangenheit; Näheverhältnis zum als befangen abgelehnten …
- BGH, 06.02.2024 - VIa ZR 507/21
Rechtsmittel als Gegenstand einer Erledigungserklärung; Schadensersatzanspruch …
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.09.2024 - 2 L 89/24
Rechtfertigung von Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters
- OLG Köln, 07.05.2025 - 10 UF 110/24
- BGH, 20.04.2023 - III ZR 219/22
Zurückweisung des Befangenheitsantrags
- OLG Köln, 13.12.2023 - 11 W 23/23
Nimmt ein Sachverständiger an einer sog. Expertenbefragung des Privatgutachters …
- BGH, 18.02.2021 - III ZB 1/21
Anspruch des Kägers auf Schadensersatz wegen verschiedener gegen ihn betriebener …
- OLG Karlsruhe, 06.02.2023 - 18 UFH 1/23
Verlust des Ablehnungsrechts trotz Anberaumung eines Fortsetzungstermins
- OLG Frankfurt, 14.07.2020 - 17 W 12/20
Unzulässige Beschwerde gegen Zurückweisung der Ablehnung von Richtern einer …
- OLG Karlsruhe, 16.03.2026 - 5 WF 30/25
Anordnung einer Exhumierung zur Vaterschaftsfeststellung
- BGH, 08.10.2020 - III ZB 44/20
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig hinsichtlich Statthaftigkeit; …
- OLG Karlsruhe, 01.07.2020 - 8 U 14/20
Richterliche Anzeige von möglichen Ablehnungsgründen wegen Besorgnis der …
- OVG Schleswig-Holstein, 25.08.2021 - 1 LA 80/21
Befangenheit des Rechtsmittelrichters bei erstinstanzlichen …
- OLG Frankfurt, 21.09.2020 - 8 U 74/20
VW-Dieselskandal: Keine Befangenheit einer Richterin, die sich in eigener Sache …
- OLG Brandenburg, 30.01.2026 - 1 W 1/26
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit
- LSG Sachsen, 29.06.2020 - L 11 SF 90/20
- LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2020 - 11 Ns 951 Js 162580/19
Begründete Selbstanzeige bei zeitgleichem Verstoß gegen die Wartepflicht für …
- OLG Frankfurt, 27.02.2025 - 6 U 194/22
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
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Rechtsprechung
| BGH, 19.02.2020 - XII ZB 458/19 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Organisatorische Maßnahmen in From von Erledigungsvermerken in Fristenkalender un anschließend in Akte; eigenverantwortliche Prüfung durch Rechtsanwalt bei Aktenvorlage
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 113 Abs 1 FamFG, § 117 FamFG
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Organisatorische Maßnahmen in From von Erledigungsvermerken in Fristenkalender un anschließend in Akte; eigenverantwortliche Prüfung durch Rechtsanwalt bei Aktenvorlage - IWW
§§ 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, ... 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, §§ 112 Nr. 3, 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 117 Abs. 1 Satz 3 FamFG, §§ 117 Abs. 5 FamFG, 233 Satz 1 ZPO, § 113 Abs. 1 FamFG, § 85 Abs. 2 ZPO, § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 139 ZPO
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Sicherstellung der zuverlässig festgehaltenen und kontrollierten Fristen durch geeignete organisatorische Maßnahmen des Rechtsanwalts i.R.d. Übertragung der Notierung von Fristen einer Bürokraft; Notierung der Rechtsmittelfristen in der Handakte; Eintragung der Fristen ...
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Sicherstellung der zuverlässig festgehaltenen und kontrollierten Fristen durch geeignete organisatorische Maßnahmen des Rechtsanwalts i.R.d. Übertragung der Notierung von Fristen einer Bürokraft; Notierung der Rechtsmittelfristen in der Handakte; Eintragung der Fristen ...
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Fristen erst in den Kalender, dann in die Handakte eintragen!
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Umfang der anwaltlichen Sorgfaltspflichten in Fristsachen
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Fristenprüfung durch den Anwalt
Verfahrensgang
- AG Mülheim/Ruhr, 02.05.2019 - 22 F 1205/18
- OLG Düsseldorf, 28.08.2019 - 2 UF 96/19
- BGH, 19.02.2020 - XII ZB 458/19
Papierfundstellen
- NJW-RR 2020, 939
- MDR 2020, 625
- FamRZ 2020, 936
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (6)
- BGH, 19.09.2017 - VI ZB 40/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der …
Auszug aus BGH, 19.02.2020 - XII ZB 458/19
Denn sonst besteht die Gefahr, dass der Erledigungsvermerk in der Handakte bereits vor der Eintragung in den Kalender angebracht wird und die Gegenkontrolle versagt (vgl. BGH Beschluss vom 19. September 2017 - VI ZB 40/16 - NJW-RR 2018, 58 Rn. 8 mwN).Rn. 13 Darüber hinaus hat ein Rechtsanwalt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen immer dann eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden (…Senatsbeschlüsse vom 23. Januar 2013 - XII ZB 167/11 - FamRZ 2013, 1117 Rn. 11 mwN …und vom 9. Juli 2014 - XII ZB 709/13 - FamRZ 2014, 1624 Rn. 12 mwN; vgl. auch BGH Beschluss vom 19. September 2017 - VI ZB 40/16 - NJW-RR 2018, 58 Rn. 7 mwN).
Dabei darf der Anwalt sich allerdings grundsätzlich auf die Prüfung der Vermerke in der Handakte beschränken, sofern sich keine Zweifel an deren Richtigkeit aufdrängen (BGH Beschluss vom 19. September 2017 - VI ZB 40/16 - NJW-RR 2018, 58 Rn. 9 mwN).
Rn. 18 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei einem Wiedereinsetzungsantrag ein gerichtlicher Hinweis gem. § 139 ZPO nur bei fristgerecht gemachten, aber erkennbar unklaren oder ergänzungsbedürftigen Angaben geboten (vgl. BGH Beschlüsse vom 19. September 2017 - VI ZB 40/16 - NJW-RR 2018, 58 Rn. 12 mwN).
- BGH, 23.01.2013 - XII ZB 167/11
FamFG § 117 Abs. 5; ZPO §§ 233
Auszug aus BGH, 19.02.2020 - XII ZB 458/19
Werden einem Rechtsanwalt die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt, hat er den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu prüfen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013 - XII ZB 167/11, FamRZ 2013, 1117).Zu den zur Ermöglichung einer Gegenkontrolle erforderlichen Vorkehrungen im Rahmen der Fristenkontrolle gehört insbesondere, dass die Rechtsmittelfristen in der Handakte notiert werden und die Handakte durch entsprechende Erledigungsvermerke oder auf sonstige Weise erkennen lässt, dass die Fristen in den Fristenkalender eingetragen worden sind (Senatsbeschlüsse vom 23. Januar 2013 - XII ZB 167/11 - FamRZ 2013, 1117 Rn. 10 mwN …und vom 9. Juli 2014 - XII ZB 709/13 - FamRZ 2014, 1624 Rn. 12).
Rn. 13 Darüber hinaus hat ein Rechtsanwalt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen immer dann eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden (Senatsbeschlüsse vom 23. Januar 2013 - XII ZB 167/11 - FamRZ 2013, 1117 Rn. 11 mwN …und vom 9. Juli 2014 - XII ZB 709/13 - FamRZ 2014, 1624 Rn. 12 mwN;… vgl. auch BGH Beschluss vom 19. September 2017 - VI ZB 40/16 - NJW-RR 2018, 58 Rn. 7 mwN).
- BGH, 09.07.2014 - XII ZB 709/13
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an eine elektronisch …
Auszug aus BGH, 19.02.2020 - XII ZB 458/19
Zu den zur Ermöglichung einer Gegenkontrolle erforderlichen Vorkehrungen im Rahmen der Fristenkontrolle gehört insbesondere, dass die Rechtsmittelfristen in der Handakte notiert werden und die Handakte durch entsprechende Erledigungsvermerke oder auf sonstige Weise erkennen lässt, dass die Fristen in den Fristenkalender eingetragen worden sind (…Senatsbeschlüsse vom 23. Januar 2013 - XII ZB 167/11 - FamRZ 2013, 1117 Rn. 10 mwN und vom 9. Juli 2014 - XII ZB 709/13 - FamRZ 2014, 1624 Rn. 12).Rn. 13 Darüber hinaus hat ein Rechtsanwalt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen immer dann eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden (…Senatsbeschlüsse vom 23. Januar 2013 - XII ZB 167/11 - FamRZ 2013, 1117 Rn. 11 mwN und vom 9. Juli 2014 - XII ZB 709/13 - FamRZ 2014, 1624 Rn. 12 mwN;… vgl. auch BGH Beschluss vom 19. September 2017 - VI ZB 40/16 - NJW-RR 2018, 58 Rn. 7 mwN).
- BGH, 03.12.2015 - V ZB 72/15
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist: Ungenügende …
Auszug aus BGH, 19.02.2020 - XII ZB 458/19
Wenn der Vortrag in dem Wiedereinsetzungsgesuch dem nicht Rechnung trägt, gibt dies keinen Hinweis auf Unklarheiten oder Lücken, die aufzuklären bzw. zu füllen wären, sondern erlaubt den Schluss darauf, dass entsprechende organisatorische Maßnahmen gefehlt haben (…vgl. BGH Beschlüsse vom 2. Juni 2016 - III ZB 2/16 - NJW-RR 2016, 1022 Rn. 12 mwN und vom 3. Dezember 2015 - V ZB 72/15 - NJW 2016, 874 Rn. 16). - BGH, 27.11.2013 - XII ZB 116/13
Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist in einer Familiensache: Anforderungen …
Auszug aus BGH, 19.02.2020 - XII ZB 458/19
Hierzu gehört insbesondere, dass die Rechtsmittelfristen in der Handakte notiert werden und die Handakte durch entsprechende Erledigungsvermerke oder auf sonstige Weise erkennen lässt, dass die Fristen in den Fristenkalender eingetragen worden sind (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27. November 2013 - XII ZB 116/13, FamRZ 2014, 284). - BGH, 02.06.2016 - III ZB 2/16
Widereinsetzung in den vorigen Stand: Berufungsfristversäumung durch den …
Auszug aus BGH, 19.02.2020 - XII ZB 458/19
Wenn der Vortrag in dem Wiedereinsetzungsgesuch dem nicht Rechnung trägt, gibt dies keinen Hinweis auf Unklarheiten oder Lücken, die aufzuklären bzw. zu füllen wären, sondern erlaubt den Schluss darauf, dass entsprechende organisatorische Maßnahmen gefehlt haben (vgl. BGH Beschlüsse vom 2. Juni 2016 - III ZB 2/16 - NJW-RR 2016, 1022 Rn. 12 mwN …und vom 3. Dezember 2015 - V ZB 72/15 - NJW 2016, 874 Rn. 16).
- BGH, 19.10.2022 - XII ZB 113/21
Prüfung des Ablaufs von Rechtsmittelbegründungsfristen durch den Rechtsanwalt
Werden einem Rechtsanwalt die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung vorgelegt, hat er den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu prüfen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 19. Februar 2020 - XII ZB 458/19, FamRZ 2020, 936).Zu den zur Ermöglichung einer Gegenkontrolle erforderlichen Vorkehrungen im Rahmen der Fristenkontrolle gehört insbesondere, dass die Rechtsmittelfristen in der Handakte notiert werden und die Handakte durch entsprechende Erledigungsvermerke oder auf sonstige Weise erkennen lässt, dass die Fristen in den Fristenkalender eingetragen worden sind (…Senatsbeschlüsse vom 9. Juli 2014 - XII ZB 709/13 - FamRZ 2014, 1624 Rn. 12 und vom 19. Februar 2020 - XII ZB 458/19 - FamRZ 2020, 936 Rn. 12 mwN).
Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde muss der Rechtsanwalt in diesem Fall auch alle weiteren unerledigten Fristen einschließlich ihrer Notierung in den Handakten prüfen (Senatsbeschluss vom 19. Februar 2020 - XII ZB 458/19 - FamRZ 2020, 936 Rn. 13 mwN;… vgl. auch BGH Beschluss vom 23. Juni 2020 - VI ZB 63/19 - NJW 2020, 2641 Rn. 10 mwN).
Dabei darf der Anwalt sich allerdings grundsätzlich auf die Prüfung der Vermerke in der Handakte beschränken, sofern sich keine Zweifel an deren Richtigkeit aufdrängen (Senatsbeschluss vom 19. Februar 2020 - XII ZB 458/19 - FamRZ 2020, 936 Rn. 13 mwN).
- BGH, 29.06.2022 - XII ZB 9/22
Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdebegründungsfrist in einer …
Hierzu gehört insbesondere, dass die Rechtsmittelfristen in der Handakte notiert werden und die Handakte durch entsprechende Erledigungsvermerke oder auf sonstige Weise erkennen lässt, dass die Fristen in den Fristenkalender eingetragen worden sind (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 19. Februar 2020 - XII ZB 458/19, FamRZ 2020, 936).Werden einem Rechtsanwalt die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung vorgelegt, hat er den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu prüfen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 19. Februar 2020 - XII ZB 458/19, FamRZ 2020, 936).
Denn sonst besteht die Gefahr, dass der Erledigungsvermerk in der Handakte bereits vor der Eintragung in den Kalender angebracht wird und die Gegenkontrolle versagt (Senatsbeschluss vom 19. Februar 2020 - XII ZB 458/19 - FamRZ 2020, 936 Rn. 12 mwN).
Dabei darf der Anwalt sich allerdings grundsätzlich auf die Prüfung der Vermerke in der Handakte beschränken, sofern sich keine Zweifel an deren Richtigkeit aufdrängen (Senatsbeschluss vom 19. Februar 2020 - XII ZB 458/19 - FamRZ 2020, 936 Rn. 13 mwN).
Wäre dies nicht der Fall gewesen, wäre der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin gehalten gewesen, bei Vorlage der Handakte zur Fertigung der Beschwerdeschrift sich selbst von der Eintragung der Beschwerdebegründungsfrist in den Fristenkalender zu überzeugen (Senatsbeschluss vom 19. Februar 2020 - XII ZB 458/19 - FamRZ 2020, 936 Rn. 16).
- BAG, 20.02.2025 - 6 AZR 155/23
Wiedereinsetzung - anwaltliche Pflichten bei Fristprüfung - Arbeitnehmeranteil …
Zu den zur Ermöglichung einer Gegenkontrolle erforderlichen Vorkehrungen im Rahmen der Fristenkontrolle gehört insbesondere, dass die Rechtsmittelfristen in der Handakte notiert werden und die Handakte durch entsprechende Erledigungsvermerke oder auf sonstige Weise erkennen lässt, dass die Fristen in den Fristenkalender eingetragen worden sind (…vgl. BGH 17. Mai 2023 - XII ZB 533/22 - Rn. 9;… 19. Oktober 2022 - XII ZB 113/21 - Rn. 11; 19. Februar 2020 - XII ZB 458/19 - Rn. 12).
- BGH, 02.07.2020 - VII ZB 46/19
Rechtswidrige Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Rn. 13 Der Prozessbevollmächtigte einer Partei darf die Unterschriftenkontrolle einer sorgfältig überwachten und als zuverlässig erprobten Bürokräften überlassen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2020 - XII ZB 458/19 Rn. 12, MDR 2020, 625;… Beschluss vom 18. Februar 2016 - IX ZB 30/15 Rn. 5, JurBüro 2017, 334;… Urteil vom 25. September 2014 - III ZR 47/14 Rn. 8 m.w.N., NJW 2014, 3452). - BGH, 11.03.2020 - XII ZB 446/19
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an Büroorganisation bei …
Bei notwendiger Korrektur einer Rechtsmittelfrist muss eine mündliche Einzelanweisung klar und präzise beinhalten, dass die Frist sofort und vor allen anderen Aufgaben im Fristenkalender zu korrigieren ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 19. Februar 2020 - XII ZB 458/19).Rn. 11 aa) Überlässt ein Rechtsanwalt die Notierung von Rechtsmittelfristen - wie hier - einer bislang zuverlässigen Kanzleikraft, muss er nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichthofs (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 19. Februar 2020 - XII ZB 458/19 - zur Veröffentlichung bestimmt und BGH Beschluss vom 12. Juni 2018 - II ZB 23/17 - NJW 2018, 2895 Rn. 10 mwN) durch organisatorische Vorkehrungen sicherstellen, dass die Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden.
Hierzu gehört insbesondere, dass die Rechtsmittelfristen in der Handakte notiert werden und die Handakte durch entsprechende Erledigungsvermerke oder auf sonstige Weise erkennen lässt, dass die Fristen in den Fristenkalender eingetragen worden sind (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Februar 2020 - XII ZB 458/19 - zur Veröffentlichung bestimmt und BGH Beschluss vom 12. Juni 2018 - II ZB 23/17 - NJW 2018, 2895 Rn. 10 mwN).
Denn ansonsten besteht die Gefahr, dass der Erledigungsvermerk in der Handakte bereits vor der Eintragung im Kalender angebracht wird und die Gegenkontrolle versagt (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Februar 2020 - XII ZB 458/19 - zur Veröffentlichung bestimmt und BGH Beschluss vom 12. Juni 2018 - II ZB 23/17 - NJW 2018, 2895 Rn. 11 mwN).
- LG Lübeck, 28.10.2024 - 7 T 259/24
Wertfestsetzung entsprechend § 79 GNotKG bei einer Dauerbetreuung; Beginn der …
Die Sorgfaltspflicht in Fristsachen verlangt von einem Rechtsanwalt alles ihm Zumutbare, um die Wahrung von Rechtsmittelfristen zu gewährleisten (BGH NJW-RR 2020, 939).Dabei kann die Berechnung und Notierung von Fristen einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Bürokraft übertragen werden (BGH NJW-RR 2020, 939).
Dann hat der Rechtsanwalt aber durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden (BGH NJW-RR 2020, 939).
Zu den zur Ermöglichung einer Gegenkontrolle erforderlichen Vorkehrungen im Rahmen der Fristenkontrolle gehört insbesondere, dass die Rechtsmittelfristen in der Handakte notiert werden und die Handakte durch entsprechende Erledigungsvermerke oder auf sonstige Weise erkennen lässt, dass die Fristen in den Fristenkalender eingetragen worden sind (BGH NJW-RR 2020, 939).
Denn sonst besteht die Gefahr, dass der Erledigungsvermerk in der Handakte bereits vor der Eintragung in den Kalender angebracht wird und die Gegenkontrolle versagt (BGH NJW-RR 2020, 939).
- BAG, 23.05.2024 - 6 AZR 155/23
Sorgfaltspflichten des Anwalts bei der Fristüberprüfung
Zu den zur Ermöglichung einer Gegenkontrolle erforderlichen Vorkehrungen im Rahmen der Fristenkontrolle gehört insbesondere, dass die Rechtsmittelfristen in der Handakte notiert werden und die Handakte durch entsprechende Erledigungsvermerke oder auf sonstige Weise erkennen lässt, dass die Fristen in den Fristenkalender eingetragen worden sind (…BGH 17. Mai 2023 - XII ZB 533/22 - Rn. 9;… 19. Oktober 2022 - XII ZB 113/21 - Rn. 11; 19. Februar 2020 - XII ZB 458/19 - Rn. 12). - BGH, 01.03.2023 - XII ZB 483/21
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Prüfungspflichten des Rechtsanwalts bei …
In diesem Fall muss der Rechtsanwalt stets auch alle weiteren unerledigten Fristen einschließlich ihrer Notierung in den Handakten prüfen (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. Juni 2022 - XII ZB 9/22 - FamRZ 2022, 1633 Rn. 10; vom 19. Februar 2020 - XII ZB 458/19 - FamRZ 2020, 936 Rn. 13 mwN …und vom 9. Juli 2014 - XII ZB 709/13 - FamRZ 2014, 1624 Rn. 12). - OLG Braunschweig, 30.06.2020 - 11 U 64/20
Antrag auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die …
Die Sorgfaltspflicht in Fristsachen verlangt von einem Rechtsanwalt, alles ihm Zumutbare zu tun, um die Wahrung von Rechtsmittelfristen zu gewährleisten (vgl. BGH, Beschluss vom 19.02.2020 - XII ZB 458/19 -, juris Rn. 12;… Beschluss vom 09.07.2014 - XII ZB 709/13, juris Rn. 12).Zu den zur Ermöglichung einer Gegenkontrolle erforderlichen Vorkehrungen im Rahmen der Fristenkontrolle gehört insbesondere, dass die Rechtsmittelfristen in der Handakte notiert werden und die Handakte durch entsprechende Erledigungsvermerke oder auf sonstige Weise erkennen lässt, dass die Fristen in alle geführten Fristenkalender eingetragen worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 19.02.2020, a. a. O.;… Beschluss vom 09.07.2014, a. a. O.).
Darüber hinaus hat ein Rechtsanwalt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen immer dann eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung vorgelegt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19.02.2020, a. a. O., Rn. 13;… Beschluss vom 09.07.2014, a. a. O.).
- BGH, 24.06.2025 - VI ZB 19/23
Rechtsanwalt muss korrekte Notierung der Berufungsbegründungsfrist prüfen!
Wenn der Vortrag in dem Wiedereinsetzungsgesuch dem nicht Rechnung trägt, gibt dies keinen Hinweis auf Unklarheiten oder Lücken, die aufzuklären bzw. zu füllen wären, sondern erlaubt den Schluss darauf, dass entsprechende organisatorische Maßnahmen gefehlt haben (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2020 - XII ZB 458/19, NJW-RR 2020, 939 Rn. 18 mwN). - OLG Bamberg, 06.05.2026 - 2 UF 31/26
Behandlung einer fristgerecht eingelegten, verspätet begründeten Beschwerde gegen …
- OLG Hamburg, 06.05.2022 - 12 UF 208/21
Formanforderungen bei einem mittels beA gestellten Antrag zur Verlängerung der …
- LG Mannheim, 05.02.2021 - 1 S 34/20
Wiedereinsetzung: Umfang der anwaltlichen Prüfungspflicht bei Fristsachen
- BGH, 29.01.2026 - V ZB 49/25
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig; Keine Erschwerung des Zugangs zur …
- BGH, 25.07.2024 - III ZB 103/23
- OLG Karlsruhe, 26.06.2025 - 2 UF 94/25
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; anwaltliches Verschulden; Kontrolle der …
- BSG, 14.07.2021 - B 5 R 146/21 B
Anspruch auf Zwischenübergangsgeld; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen …
- VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 12 S 1982/20
Abgelehnte Wiedereinsetzung bei unterbliebener Vorfristeintragung im anwaltlichen …
- OLG Karlsruhe, 23.02.2024 - 2 UF 203/23
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Begründung der Beschwerde bei …
- OLG Hamburg, 06.05.2022 - 2 UF 208/21
Eigenhändige Versendung des elektronischen Dokuments durch den …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2025 - 1 A 2498/21
Eigenverantwortliche Überwachung zur Wahrung der Fristen als besondere …
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