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Weitere Entscheidung unten: KG, 22.10.2020

Rechtsprechung
   BGH, 18.09.2020 - V ZR 28/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,41318
BGH, 18.09.2020 - V ZR 28/20 (https://dejure.org/2020,41318)
BGH, Entscheidung vom 18.09.2020 - V ZR 28/20 (https://dejure.org/2020,41318)
BGH, Entscheidung vom 18. September 2020 - V ZR 28/20 (https://dejure.org/2020,41318)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Grunddienstbarkeit: Umfang des gesicherten Rechts zur Benutzung eines Grundstücks "als Übergang"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1018 Alt 1 BGB

  • IWW

    § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 1004 Abs. 2 BGB, § 874 BGB, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 92 Abs. 1 Satz 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1018
    Auslegung einer Grunddienstbarkeit; Wegerecht; Überquerung mit KfZ

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung zur Überquerung eines Grundstücks mit einem Kraftfahrzeug aufgrund eines durch eine Grunddienstbarkeit gesicherten Rechts, ein Grundstück "als Übergang zu benutzen"

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Grunddienstbarkeit eines "Übergangs" gestattet auch das Befahren mit einem Pkw; §§ 874, 1004 BGB

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 1018 Alt. 1
    Geh- und Fahrrecht des Grunddienstbarkeitsberechtigten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 1004 Abs. 1, 2, 874
    Inhalt einer Dienstbarkeit zur "Nutzung als Übergang"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1018 Alt. 1
    Berechtigung zur Überquerung eines Grundstücks mit einem Kraftfahrzeug aufgrund eines durch eine Grunddienstbarkeit gesicherten Rechts, ein Grundstück "als Übergang zu benutzen"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch Kfz dürfen dienendes Grundstück überqueren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    Grunddienstbarkeit - Gehrecht umfasst auch Fahrrecht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslegung der Eintragung einer Grunddienstbarkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berechtigung eines Grundstückes zum Übergang sichert Fahrrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 1397
  • MDR 2021, 162
  • NZM 2021, 243
  • WM 2021, 1810
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.07.2019 - V ZR 288/17

    Recht zur Benutzung einer Anlage auf einem Grundstück aufgrund der Berechtigung …

    Auszug aus BGH, 18.09.2020 - V ZR 28/20
    Rn. 5 1. Zutreffend geht das Berufungsgericht noch davon aus, dass zur Ermittlung des Inhalts einer Dienstbarkeit vorrangig auf Wortlaut und Sinn der Grundbucheintragung und der nach § 874 BGB in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung abzustellen ist, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt; Umstände außerhalb dieser Urkunden dürfen jedoch insoweit mit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (st. Rspr. vgl. nur Senat, Urteil vom 12. Juli 2019 - V ZR 288/17, NJW-RR 2020, 77 Rn. 6 mwN).

    Rn. 6 2. Diesen Grundsätzen wird die Auslegung der Eintragung der Grunddienstbarkeit durch das Berufungsgericht, die in vollem Umfang der revisionsrechtlichen Nachprüfung unterliegt (st. Rspr., vgl. zuletzt Senat, Urteil vom 12. Juli 2019 - V ZR 288/17, NJW-RR 2020, 77 Rn. 6 mwN), nicht gerecht.

    Rn. 8 b) Das durch eine Grunddienstbarkeit gesicherte Recht, ein Grundstück "als Übergang zu benutzen" berechtigt daher auch dazu, dieses mit einem Kraftfahrzeug zu überqueren; etwas anderes gilt nur dann, wenn sich eine Beschränkung in eindeutiger Weise aus den bei der Auslegung der Grundbucheintragung berücksichtigungsfähigen Umstände ergibt (vgl. Senat, Urteil vom 26. Oktober 1984 - V ZR 67/83, BGHZ 92, 351, 355 f.; Urteil vom 12. Juli 2019 - V ZR 288/17, NJW-RR 2020, 77 Rn. 9).

  • OLG Karlsruhe, 12.09.1990 - 6 U 178/89
    Auszug aus BGH, 18.09.2020 - V ZR 28/20
    Soweit das Berufungsgericht auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (NJW-RR 1991, 785, 787) verweist und meint, dass ein "Zugangsrecht" die Benutzung des Weges mit mehrspurigen Fahrzeugen nicht umfasse, ergibt sich nichts Abweichendes.
  • OLG Karlsruhe, 24.07.1985 - 6 U 65/85
    Auszug aus BGH, 18.09.2020 - V ZR 28/20
    Dieses umfasst auch das Befahren mit einem üblichen Fahrzeug (vgl. OLG Karlsruhe, OLGZ 86, 70, 73;… BeckOK BGB/Reischl [1.5.2020], § 1018 Rn. 54).
  • BGH, 11.04.2003 - V ZR 323/02

    Auslegung eines Wegerechts

    Auszug aus BGH, 18.09.2020 - V ZR 28/20
    Die tatsächlichen Verhältnisse gehören zu den bei der Auslegung einer Grundbucheintragung zu berücksichtigenden ohne weiteres erkennbaren Umständen (Senat, Urteil vom 11. April 2003 - V ZR 323/02, NJW-RR 2003, 1235, 1236 mwN).
  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83

    Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht

    Auszug aus BGH, 18.09.2020 - V ZR 28/20
    Rn. 8 b) Das durch eine Grunddienstbarkeit gesicherte Recht, ein Grundstück "als Übergang zu benutzen" berechtigt daher auch dazu, dieses mit einem Kraftfahrzeug zu überqueren; etwas anderes gilt nur dann, wenn sich eine Beschränkung in eindeutiger Weise aus den bei der Auslegung der Grundbucheintragung berücksichtigungsfähigen Umstände ergibt (vgl. Senat, Urteil vom 26. Oktober 1984 - V ZR 67/83, BGHZ 92, 351, 355 f.;… Urteil vom 12. Juli 2019 - V ZR 288/17, NJW-RR 2020, 77 Rn. 9).
  • BGH, 17.12.2021 - V ZR 44/21

    Soll Inhalt eines durch eine Grunddienstbarkeit gesicherten Geh-, Fahr- und …

    Ein Gehrecht ist zwar nicht ohne Weiteres mit einem Wegerecht gleichzusetzen, dies allerdings deshalb, weil das Wegerecht, anders als das Gehrecht, auch das Befahren mit einem üblichen Fahrzeug umschließt (vgl. Senat, Urteil vom 18. September 2020 - V ZR 28/20, NJW 2021, 1397 Rn. 7).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2021 - 12 U 392/20

    Nachweis des Bestehens einer altrechtlichen Dienstbarkeit nach dem Badischen …

    Dies gilt für Dienstbarkeiten, die nach Inkrafttreten des BGB begründet wurden (BGH, Urteil vom 18.09.2020 - V ZR 28/20, juris Rn. 5; st. Rspr.), nicht aber für altrechtliche Dienstbarkeiten, weil für deren Begründung weder eine förmliche Bewilligung noch eine Grundbucheintragung erforderlich war.
  • BGH, 13.02.2025 - V ZB 26/23

    Beanstandung einer altrechtlichen Eintragung der Rechte einer Ritterschaft im …

    Rn. 27 (a) Bei der Auslegung des Inhaltes einer Grundbucheintragung ist vorrangig auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt; Umstände außerhalb der Grundbucheintragung und einer ggf. nach § 874 BGB in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung dürfen jedoch insoweit mit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. Senat, Urteil vom 18. September 2020 - V ZR 28/20, NJW 2021, 1397 Rn. 5 mwN).
  • OLG Naumburg, 05.09.2024 - 12 Wx 39/24

    Löschen einer Grunddienstbarkeit durch das Grundbuchamt wegen nachträglichen …

    Die Beschwerde gegen inhaltlich zulässige Eintragungen wie hier ist nach den genannten Vorschriften vielmehr nur mit dem Antrag zulässig, gegen die Eintragung einen Amtswiderspruch einzutragen (§ 71 Abs. 2 GBO) (…Demharter, GBO, 33. Aufl., § 71, Rn. 37, 49 mwN; BGH, Urteil vom 18. September 2020 - V ZR 28/20 -, Rn. 7, juris).
  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 22.07.2022 - 1 C 151/22

    Erweiterung eines Geh- und Fahrrechts

    Umstände außerhalb dieser Urkunden dürfen jedoch insoweit mit herangezogenen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH BeckRS 2020, 35374; DNotZ 2003, 704 (705);… NJW-RR 2020, 77 Rn. 6).
  • OLG Naumburg, 17.02.2025 - 12 U 43/24

    Wettbewerbsrechtliches Tankstellenverbot in einem Erbbaurechtsvertrag; Auslegung …

    Allerdings gehören die tatsächlichen Verhältnisse der beteiligten Grundstücke, insbesondere die Lage und Verwendungsart des herrschenden Grundstücks, zu den bei der Auslegung einer Grundbucheintragung zu berücksichtigenden ohne weiteres erkennbaren Umständen (z. B. BGH, Urteil vom 11. April 2003, V ZR 323/02; Urteil vom 18. September 2020, V ZR 28/20; beide zitiert nach Juris).
  • OLG Koblenz, 25.07.2024 - 2 U 462/23

    Gehrecht ≠ Fahrrecht!

    Umstände außerhalb dieser Urkunden dürfen jedoch insoweit mit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Urteil vom 12. Juli 2019 - V ZR 288/17, NJW-RR 2020, 77 Rn. 6 mwN; Urteil vom 18. September 2020 - V ZR 28/20 -, Rn. 5).
  • OLG Zweibrücken, 15.01.2026 - 4 U 121/13

    Räumung und Herausgabe der Räumlichkeiten hinsichtlich Wohnrechts; Dingliches …

    Rn. 20 Zur Ermittlung des Inhalts einer Grundstücksbelastung ist vorrangig auf Wortlaut und Sinn der Grundbucheintragung und der nach § 874 BGB in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt; Umstände außerhalb dieser Urkunden dürfen jedoch insoweit mit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne Weiteres erkennbar sind (stRspr., vgl. nur BGH NJW-RR 2003, 1235;… NJW-RR 2020, 77 Rn. 6; NJW 2021, 1397 Rn. 5).
  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 22.07.2022 - 7 U 90/21

    Grunddienstbarkeit: Keine Abänderung ohne Eintragung!

    Umstände außerhalb dieser Urkunden dürfen jedoch insoweit mit herangezogenen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH BeckRS 2020, 35374; DNotZ 2003, 704 (705);… NJW-RR 2020, 77 Rn. 6).
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Rechtsprechung
   KG, 22.10.2020 - 1 W 1357/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,34949
KG, 22.10.2020 - 1 W 1357/20 (https://dejure.org/2020,34949)
KG, Entscheidung vom 22.10.2020 - 1 W 1357/20 (https://dejure.org/2020,34949)
KG, Entscheidung vom 22. Oktober 2020 - 1 W 1357/20 (https://dejure.org/2020,34949)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg - 43 TH 6448
  • KG, 22.10.2020 - 1 W 1357/20

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 162
  • FamRZ 2021, 1676
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • KG, 02.08.2011 - 1 W 243/11

    Grundbuchverfahren: Antrag eines Erben auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung …

    Auszug aus KG, 22.10.2020 - 1 W 1357/20
    Anderes gilt, wenn nicht der Erbe, sondern ein Bevollmächtigter aufgrund einer von dem noch als Eigentümer eingetragenen Erblasser erteilten transmortalen Vollmacht über das Grundstück verfügt (Fortführung von Senat, Beschluss vom 2. August 2011 - 1 W 243/11 , FGPrax 2011, 270 ).

    Allerdings ist nach nahezu allgemeiner Ansicht eine Voreintragung der Erben analog § 40 Abs. 1, 1. Alt. GBO entbehrlich, wenn statt der Übertragung des Rechts zunächst nur eine Eigentumsvormerkung eingetragen werden soll (BGH NJW 2018, 3310; Senat, JFG 7, 328, FGPrax 2011, 270 ;… Böttcher in Meikel, GBO, 11. Aufl., § 40 Rdn. 26 Demharter, GBO, 31. Aufl., § 40 Rdn. 17;… Zeiser in Hügel, GBO, 4. Aufl., § 40 Rdn. 20;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, Rdn. 142c).

    Diese Analogie rechtfertigt sich daraus, dass die Vormerkung allein dazu dient, die endgültige Übertragung vorzubereiten und zu sichern, und sie in ihrem rechtlichen Bestand von dem Bestand des gesicherten Übertragungsanspruchs abhängig ist (Senat, FGPrax 2011, 270 ).

    Rn. 8 Bei einem Antrag auf Eintragung einer Finanzierungsgrundschuld besteht keine vergleichbare Rechts- und Interessenlage (Senat, FGPrax 2011, 270 ; OLG Stuttgart, Rpfleger 2019, 189, Ott, notar 2018, 189, a.A. OLG Frankfurt ZfIR 2017, 833; OLG Köln, FGPrax 2018, 106; OLG Celle, FamRZ 2020, 131;… Böttcher in Meikel a.a.O. Rdn. 28).

    Rn. 9 Handelt der Verfügende nicht aufgrund einer - vermeintlichen oder nachgewiesenen - Erbenstellung (so der Sachverhalt zu der Entscheidung des Senats in FGPrax 2011, 270 ), sondern als Inhaber einer von dem eingetragenen Eigentümer ausgestellten transmortalen Vollmacht, so ist eine Ausnahme von dem Voreintragungsgebot des § 39 GBO jedoch entsprechend § 40 Abs. 1, 2. Alt, Abs. 2 GBO geboten.

  • OLG Celle, 16.08.2019 - 18 W 33/19

    Beurkundungsbedürftigkeit widerruflicher General- und Vorsorgevollmacht

    Auszug aus KG, 22.10.2020 - 1 W 1357/20
    Rn. 4 Die Beteiligten sind unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des OLG Celle vom 16. August 2019 (FamRZ 2020, 131) und des OLG Stuttgart vom 2. November 2018 (Rpfleger 2019, 189) der Ansicht, die Erben müssten nicht voreingetragen werden.

    Rn. 8 Bei einem Antrag auf Eintragung einer Finanzierungsgrundschuld besteht keine vergleichbare Rechts- und Interessenlage (Senat, FGPrax 2011, 270 ; OLG Stuttgart, Rpfleger 2019, 189, Ott, notar 2018, 189, a.A. OLG Frankfurt ZfIR 2017, 833; OLG Köln, FGPrax 2018, 106; OLG Celle, FamRZ 2020, 131;… Böttcher in Meikel a.a.O. Rdn. 28).

  • OLG Hamm, 10.01.2013 - 15 W 79/12

    Eine transmortale Vollmacht erlischt, wenn der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber …

    Auszug aus KG, 22.10.2020 - 1 W 1357/20
    Rn. 12 Dem ist nicht entgegenzuhalten, dass im Falle einer transmortalen Vollmacht die Person des Erben ohnehin ermittelt werden müsse, um ausschließen zu können, dass der Bevollmächtigte Alleinerbe geworden und die Vollmacht durch Konfusion erloschen sein könnte (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2013, 148, das Konfusion bei Alleinerbenstellung des Bevollmächtigten annimmt, aber eine generelle Nachweispflicht für deren Nichteintritt ablehnt).
  • BGH, 05.07.2018 - V ZB 10/18

    Grundbuchsache: Erbgangsgleiche Gesamtrechtsnachfolge bei Ausscheiden eines …

    Auszug aus KG, 22.10.2020 - 1 W 1357/20
    Allerdings ist nach nahezu allgemeiner Ansicht eine Voreintragung der Erben analog § 40 Abs. 1, 1. Alt. GBO entbehrlich, wenn statt der Übertragung des Rechts zunächst nur eine Eigentumsvormerkung eingetragen werden soll (BGH NJW 2018, 3310; Senat, JFG 7, 328, FGPrax 2011, 270 ;… Böttcher in Meikel, GBO, 11. Aufl., § 40 Rdn. 26 Demharter, GBO, 31. Aufl., § 40 Rdn. 17;… Zeiser in Hügel, GBO, 4. Aufl., § 40 Rdn. 20;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, Rdn. 142c).
  • OLG München, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16

    Alleinerbin mit transmortaler Generalvollmacht - Grundbucheintragung trotz …

    Auszug aus KG, 22.10.2020 - 1 W 1357/20
    Denn jedenfalls für die Prüfung der Wirksamkeit der Bewilligung bedarf es keiner Aufklärung der Erbfolge, weil gerade im Falle des Nachweises der Alleinerbenstellung der Erbe als solcher ebenfalls zur Bewilligung der Eintragung berechtigt wäre (Böttcher, NJW 2018, 831, 835; argumentierend mit dem Fortbestand der Legitimationswirkung der Vollmacht: OLG München, Rpfleger 2017, 140).
  • OLG Köln, 16.03.2018 - 2 Wx 123/18

    Wirkungen einer transmortalen Vollmacht

    Auszug aus KG, 22.10.2020 - 1 W 1357/20
    Rn. 8 Bei einem Antrag auf Eintragung einer Finanzierungsgrundschuld besteht keine vergleichbare Rechts- und Interessenlage (Senat, FGPrax 2011, 270 ; OLG Stuttgart, Rpfleger 2019, 189, Ott, notar 2018, 189, a.A. OLG Frankfurt ZfIR 2017, 833; OLG Köln, FGPrax 2018, 106; OLG Celle, FamRZ 2020, 131;… Böttcher in Meikel a.a.O. Rdn. 28).
  • RG, 10.01.1923 - V 385/22

    Vollmacht für den Todesfall

    Auszug aus KG, 22.10.2020 - 1 W 1357/20
    Die familiengerichtliche Genehmigung ist in diesen Fällen nicht erforderlich (RGZ 106, 185, 186).
  • KG, 02.03.2021 - 1 W 1503/20

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Vertretungsmacht des eine transmortale Vollmacht …

    Eine transmortale Vollmacht des eingetragenen Berechtigten genügt zum Nachweis der (Vertretungs-) Macht des Bevollmächtigten auch dann, wenn dieser erklärt, Alleinerbe des Vollmachtgebers zu sein; es bedarf keines Nachweises der Erbfolge in der Form des § 35 Abs. 1 GBO (Fortführung von Senat, Bes. v. 22. Oktober 2020 - 1 W 1357/20 , MDR 2021, 162 ; entgegen OLG Hamm, Bes.

    Die fortwirkende Vollmacht eröffnet dem Erben im Grundbuchverfahren weitergehende Handlungsmöglichkeiten, da ein Nachweis der Rechtsnachfolge (§ 35 Abs. 1 BGB) und entsprechend § 40 Abs. 1 Alt. 2, Abs. 2 GBO eine Voreintragung (§ 39 Abs. 1 GBO) in jedem Fall entbehrlich sind (Senat, MDR 2021, 162 ).

  • OLG Hamm, 25.11.2022 - 15 W 114/22

    Wirksamkeit der Bewilligung einer Grundschuld durch die nicht voreingetragenen …

    Das Grundbuchamt teilte dem Verfahrensbevollmächtigten telefonisch unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Kammergerichts vom 20.10.2020 (Az.: 1 W 1357/20) mit, dass das in Bezug genommene Gutachten auf diesen Fall nicht passe.

    Rn. 28 Auch der Umstand, dass nach allgemeiner Meinung die Voreintragung der Erben analog § 40 Abs. 1 Fall 1, Alt. 1 GBO für entbehrlich gehalten wird, wenn statt der Übertragung des Rechts zunächst nur eine Eigentumsvormerkung - und damit ebenfalls eine Belastung - eingetragen werden soll, lässt keinen Rückschluss auf eine analoge Anwendung dieser Norm auf die Eintragung einer Finanzierungsgrundschuld zu (OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.03.2021, Az.: 12 W 38/21 - juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.10.2018, Az.: 8 W 311/18 - juris; KG Berlin Beschluss vom 22.10.2020, Az.: 1 W 1357/20 - juris; KG Beschluss vom 02.08.2011, Az.: 1 W 243/11 - juris; OLG Bremen, Beschluss 29.11.2021,Az.: 3 W 22/21 - juris).

    Rn. 29 Denn die Analogie rechtfertigt sich im Fall der Eigentumsvormerkung daraus, dass sich ihre Bedeutung in der Sicherung des Übertragungsanspruchs erschöpft und sie in ihrem rechtlichen Bestand von dem Bestand des gesicherten Übertragungsanspruchs abhängig ist (BGH, Beschluss vom 05.07.2018, Az.: V ZB 10/18 m.w.N.- beck-online; KG Berlin, Beschluss vom 22.10.2020, Az.: 1 W 1357/20 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 02.08.2011, Az.: 1 W 243/11 - juris).

    Aus diesem Grund geht die Eigentumsvormerkung sowohl nach Durchführung der Eigentumsübertragung als auch bei Scheitern des darauf gerichteten Vertrages unter und ist bei entsprechendem Nachweis im Grundbuch im Wege der Berichtigung zu löschen (KG Berlin, Beschluss vom 22.10.2020, Az.: 1 W 1357/20 - juris).

    Anders als die Eigentumsvormerkung, die wegen ihrer Abhängigkeit vom Bestehen des zu sichernden Anspruchs bei Scheitern des Übertragungsanspruchs als unrichtig zu löschen wäre, bliebe die Finanzierungsgrundschuld jedoch bestehen, ohne dass dem Grundbuch ersichtlich wäre, auf wen die dauerhafte Belastung des Grundstücks zurückzuführen ist (KG Berlin, Beschluss vom 22.10.2020, Az.: 1 W 1357/20 - juris; OLG Bremen, Beschluss vom 29.11.2021, Az.: 3 W 22/21 - juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.03.2021, Az.: 12 W 38/21 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 02.08.2011, Az.: 1 W 243/11 - juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.10.2018, Az.: 8 W 311/18 - juris).

    Rn. 32 Ebenso wenig lassen sich der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansicht, dass die Voreintragung der Erben dann nicht erforderlich ist, wenn ein transmortal Bevollmächtigter über ein Grundstück verfügt und dieses mit einer Finanzierungsgrundschuld belastet (so: OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.06.2017, Az.: 20 W 179/17 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 22.10.2020, Az.: 1 W 1357/20 - juris; OLG Celle, Beschluss vom 16.08.2019, Az.: 18 W 33/19 - juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.10.2018, Az.: 8 W 311/18 - juris; OLG Köln, Beschluss vom 16.03.2018, Az.: 2 Wx 123/18 - juris), Argumente für eine analoge Anwendung des § 40 Abs. 1 GBO bei einer Belastung des Grundstücks mit einer Finanzierungsgrundschuld durch die Erben oder durch einen von diesen Bevollmächtigten entnehmen.

  • OLG Bremen, 29.11.2021 - 3 W 22/21

    Eintragung einer Grundschuld; Handeln eines transmortal Bevollmächtigten; …

    Auch eine entsprechende Anwendung des - als Ausnahmevorschrift ohnehin eng auszulegenden (OLG München…, Beschluss vom 27. April 2006 - 32 Wx 67/06 -, Rn. 17, juris) - § 40 Abs. 1 GBO auf Fallkonstellationen wie die vorliegende scheidet nach Ansicht des Senates aus (entgegen OLG Celle, Beschluss vom 16. August 2019 - 18 W 33/19; OLG Köln, Beschluss vom 16. März 2018 - I-2 Wx 123/18; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 8 W 311/18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.06.2017 - 20 W 179/17; KG Berlin, Beschluss vom 22.10.2020 - 1 W 1357/20 -, allesamt juris).

    Dass die Finanzierungsgrundschuld wirtschaftlich der Übertragung eines Grundstücks dient und sie im sachlichen Zusammenhang mit dieser im Grundbuch eingetragen wird, rechtfertigt insoweit - auch unter Wertungsgesichtspunkten - keine rechtliche Gleichstellung mit dieser und mithin auch keine analoge Anwendung der Norm (so bereits OLG Oldenburg…, Beschluss vom 23. März 2021 - 12 W 38/21 -, Rn. 12; Weber, DNotZ 2018, 884, 897; Dressler-Berlin, FGPrax 2021, 153, 155; ders., FGPrax 2020, 10, 13; Kramer, FGPrax 2019, 13, 15; zustimmend in diesem Punkt auch OLG Stuttgart…, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 8 W 311/18 - , Rn. 14; KG Berlin, Beschluss vom 22.10.2020 - 1 W 1357/20 -, Rn. 8;… Beschluss vom 02.08.2011 - 1 W 243/11 -, Rn. 9, allesamt zitiert nach juris).

    Das Handeln eines transmortal Bevollmächtigten ist des Weiteren auch nicht mit dem eines Nachlasspflegers rechtskonstruktiv vergleichbar (so allerdings OLG Celle…, Beschluss vom 16. August 2019 - 18 W 33/19 -, Rn. 20; OLG Köln…, Beschluss vom 16. März 2018 - I-2 Wx 123/18 -, Rn. 27; KG Berlin, Beschluss vom 22.10.2020 - 1 W 1357/20 -, Rn. 9; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 8 W 311/18 -, Rn. 14, OLG Frankfurt…, Beschluss vom 27.06.2017 - 20 W 179/17 -, Rn. 21; allesamt zitiert nach juris; wie hier u.a.: Dressler-Berlin, FGPrax 2020, 10, 13; Weber, DNotZ 2018, 884, 896 f.; Kramer, FGPrax 2019, 13, 14).

  • OLG Karlsruhe, 18.10.2021 - 19 W 72/21

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamts; Eintragung einer …

    Die Grundschuld ist weder bei Erfüllung noch bei Scheitern des Übertragungsanspruchs als unrichtig zu löschen, sondern bleibt eingetragen, ohne dass die Berechtigung des Bewilligenden aus dem Grundbuch nachvollzogen werden kann (KG MDR 2021, 162 , juris Rn. 8;… OLG Stuttgart MDR 2019, 411 , juris Rn. 14;… Demharter, GBO , 32. Aufl., § 40 Rn. 18; a.A. Cramer ZfIR 2017, 834, 836).

    Nach der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung ist § 40 Abs. 1 Alt. 2 GBO entsprechend anzuwenden auf die Bewilligung einer Finanzierungsgrundschuld im Zusammenhang mit der Grundstücksveräußerung durch einen vom Erblasser transmortal Bevollmächtigen (…OLG Celle FamRZ 2020, 131 , juris Rn. 20;… OLG Dresden NotBZ 2020, 472, juris Rn. 9;… OLG Frankfurt FamRZ 2018, 787 , juris Rn. 21; KG MDR 2021, 162 , juris Rn. 9 ff.;… OLG Köln FamRZ 2019, 320 , juris Rn. 27;… OLG Stuttgart MDR 2019, 411 , juris Rn. 14; ebenso in der Lit.: Joachim/ Lange ZEV 2019, 62, 65 f.;… Meikel- Böttcher, GBO , 12. Aufl., § 40 Rn. 28; Milzer DNotZ 2009, 325, 327;… a.A. in der Lit.: Beck-OK GBO - Zeiser, 43. Edition, § 40 Rn. 20; Cramer ZfIR 2017, 834, 835 (aber für entsprechende Anwendung von § 40 Abs. 1 Alt. 1 GBO , s.o.);… Demharter, GBO , § 40 Rn. 18; Dressler-Berlin FGPrax 2020, 12 f.; Kramer FGPrax 2019, 14, 15; Weber DNotZ 2018, 884, 896 f.;… widersprüchlich: Schöner/ Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rn. 142 (für entspr. Anwendung von § 40 Abs. 1 Alt. 2 GBO ), Rn. 142 c (dagegen)).

    Es sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der Gesetzgeber diese Konstellation bedacht und sich bewusst dagegen entschieden hätte, sie nach § 40 Abs. 1 Alt. 2 GBO zu regeln (vgl. KG MDR 2021, 162 , juris Rn. 10).

    Soweit das Kammergericht in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2020 eine historische Auslegung vorgenommen hat (MDR 2021, 162 , juris Rn. 10) und das Grundbuchamt im Nichtabhilfebeschluss meint, die zitierte Quelle sei in einer Kommentierung zu § 41 GBO a.F. aus dem Jahr 2013 kritisch betrachtet worden, genügt das nicht, um eine Regelungslücke durch den historischen Gesetzgeber zu verneinen.

  • OLG Oldenburg, 23.03.2021 - 12 W 38/21

    Erforderlichkeit der Voreintragung der Erben bei Bewilligung einer Grundschuld …

    Rn. 11 Auch das Kammergericht Berlin hält an seiner bisherigen Rechtsprechung, wonach es zur Eintragung einer Finanzierungsgrundschuld ohne gleichzeitigen Eigentumsübergang grundsätzlich der Voreintragung der Erben nach § 39 GBO bedürfe, weiterhin fest (KG Berlin, MDR 2021, 162, zit. aus juris RN 7f).

    Wie das Kammergericht aber in seiner vorstehend zitierten jüngeren Entscheidung überzeugend ausgeführt hat, unterliegt die Auflassungsvormerkung wegen ihrer Abhängigkeit vom Bestehen des zu sichernden Anspruches jedoch der Grundbuchberichtigung, sollte dieser Anspruch entweder erfüllt werden oder im Falle des Scheiterns des Übertragungsgeschäftes untergehen (MDR 2021, 162, zit. aus juris RN 8).

  • OLG Braunschweig, 06.08.2024 - 2 W 35/24

    Eintragung einer aufgrund transmortaler Vollmacht bestellten Grundschuld; …

    Demgegenüber wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend eine Analogie zu § 40 Abs. 1 GBO für zulässig erachtet (vgl. z. B. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.10.2021 - 19 W 72/21, FGPrax 2022, 5; KG, Beschluss vom 20.10.2020 - 1 W 1357/20, ErbR 2021, 702 [KG Berlin 22.10.2020 - 1 W 1357/20]; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.10.2018 - 8 W 311/18, FGPrax 2019, 13; OLG Hamburg, Beschluss vom 20.01.2023 - 13 W 59/22, DNotZ 2023, 296; OLG Celle, Beschluss vom 15.08.2019 - 18 W 33/19, DNotZ 1020, 672).

    Dabei hat der Gesetzgeber die gesetzliche Regelung nicht auf den Fall beschränkt, dass tatsächlich die Person des oder der Erben noch nicht bekannt ist, sondern im gesetzlichen Tatbestand solche Fälle aufgeführt, in denen ein anderer als der zur Zeit der Eintragung berechtigte Erbe die Bewilligung mit Wirkung für und gegen die Erben, unabhängig von deren Ermittlung und deren Willen, abgeben konnte (vgl. KG, Beschluss vom 22.10.2020 - 1 W 1357/20, ErbR 2021, 702 (703 f.).

  • OLG Rostock, 23.11.2023 - 3 W 127/23

    Grundbuch: Eintragung der Grundstücksübertragung bei Gebrauch einer transmortalen …

    Rn. 7 Da die Antragstellerin zu 5) ihre Erklärung im Namen der Erben der Vollmachtsgeberin abgegeben hat, und zwar unabhängig davon, wer tatsächlich Erbe ist, bedarf es gem. § 40 Abs. 1 2. Alt. GBO auch keiner Voreintragung der Antragsteller zu 1) bis 5) als Erben der noch als Eigentümerin eingetragenen Erblasserin gemäß § 39 GBO (vgl. KG, Beschluss v. 22.10.2020 - 1 W 1357/20 -, juris Rn. 6;… OLG München, a.a.O., Rn. 21).
  • OLG Hamburg, 20.12.2021 - 13 W 162/21

    Grundbuchverfahren: Belastung eines Grundstücks mit einer …

    Insofern könne auch nicht damit argumentiert werden, dass allgemein (insbesondere BGH FGPrax 2018, 242) die Sicherung einer Übertragung durch Eintragung einer Vormerkung der Übertragung selbst gleichgestellt und in diesem Falle eine Voreintragung als verzichtbar angesehen wird, da anders als die Eintragung der Finanzierungsgrundschuld die Eintragung der Auflassungsvormerkung nach Scheitern des Erwerbsvorganges der Grundbuchberichtigung unterliege (so insbesondere KG 1 W 1357/20, Beschluss vom 22.10.2020, Rn. 8.).
  • OLG Brandenburg, 09.10.2025 - 5 W 1/25

    GBO §§ 39, 40; BGB §§ 164 ff. Voreintragungserfordernis im Grundbuch; …

    Sie bleibt eingetragen, ohne dass die Berechtigung des Bewilligenden aus dem Grundbuch nachvollzogen werden kann (so KG Berlin, Beschluss vom 22. Oktober 2020 - 1 W 1357/20 -, Rn. 8, juris).
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