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Rechtsprechung
   LG Berlin, 20.12.2022 - 67 T 77/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,42638
LG Berlin, 20.12.2022 - 67 T 77/22 (https://dejure.org/2022,42638)
LG Berlin, Entscheidung vom 20.12.2022 - 67 T 77/22 (https://dejure.org/2022,42638)
LG Berlin, Entscheidung vom 20. Dezember 2022 - 67 T 77/22 (https://dejure.org/2022,42638)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 41 Abs 5 GKG, § 48 Abs 1 S 1 GKG, § 63 Abs 3 S 1 Nr 2 GKG, § 66 Abs 4 S 1 GKG, § 68 Abs 1 S 5 GKG
    Bemessung des Gebührenstreitwerts einer auf die Feststellung der preisrechtlich zulässigen Miete gerichteten Klage

  • IWW

    § 41 Abs. 5, § 48 Abs. 1 S. 1 GKG i.V.m. §§ 3, 9 ZPO, § 63 Abs. 3 S. 1, § 68 GKG
    Streitwert

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    GKG §§ 48 Abs. 1 Satz 1, 41 Abs 5; ZPO §§ 3, 9
    Gebührenstreitwert einer auf die Feststellung der preisrechtlich zulässigen Mie-te gerichteten Klage

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gebührenstreitwert einer auf die Feststellung der preisrechtlich zulässigen Miete gerichteten Klage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebührenstreitwert bei Feststellung der preisrechtlich zulässigen Miete

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 600
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 25.03.2010 - V ZR 159/09

    Wohnungseigentum: Verwirkung eines Anspruchs auf Unterlassung einer der …

    Auszug aus LG Berlin, 20.12.2022 - 67 T 77/22
    2 Z 61/90">NJW-RR 1991, 1041; vgl. BGH ZWE 2010, 266; Niedenführ/Kümmel § 15 Rn. 54; Bärmann/Klein § 13 Rn. 105).

    Das schließt die Ansprüche als verwirkt aus (BGH ZWE 2010, 266).

    Insoweit handeln nach der Rechtsprechung des BGH die Eigentümer aber treuwidrig unter dem Gesichtspunkt der illoyal verspäteten Rechtsausübung (BGH ZWE 2010, 266), wenn sie diesen Zustand über einen langen Zeitraum hingenommen haben.

  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus LG Berlin, 20.12.2022 - 67 T 77/22
    Der BGH hat dies bei erheblicher Ausweitung der Öffnungszeiten einer Gaststätte (NZM 2015, 787 = NJW 2016, 53 Rn. 13 ff.), bei einer Neuvermietung der Einheit (…NZM 2015, 495 = NJW-RR 2015, 781 Rn. 12 f.) oder der Erweiterung einer Gaststätte um eine Außenterrasse (NZM 2018, 909) angenommen.

    Ebenfalls stellt die Änderung der Praxiszeiten - anders als bei der Entscheidung des BGH (NZM 2015, 787) - keine derartige Zäsur dar, denn dort ging es um eine Ausdehnung des Gaststättenbetriebes nach Entfall der Ladenschlusszeiten bis in den frühen Morgen, vorliegend geht es um Änderungen üblicher Praxisöffnungszeiten.

  • BGH, 18.01.2012 - I ZR 17/11

    Honda-Grauimport

    Auszug aus LG Berlin, 20.12.2022 - 67 T 77/22
    Die im Rahmen des Einwands der Verwirkung für die Beurteilung des Zeitmoments maßgebliche Frist beginnt daher an sich mit jeder neuen Einwirkung jeweils neu zu laufen (BGH NJW-RR 2006, 235; vgl. auch BGH GRUR 2012, 928).

    Zutreffend ist allerdings der Ansatz des Amtsgerichts, dass auch ein längeres Untätigbleiben gegenüber gleichartigen Störungen in der Vergangenheit nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein berechtigtes Vertrauen des Störers nicht begründen, auch gegen diese neuen Störungen würde nicht vorgegangen (vgl. BGH WRP 2012, 1104 Rn. 23).

  • BGH, 17.10.2006 - VI ZR 249/05

    Übergang von der Schadensberechnung nach dem Wiederbeschaffungsaufwand zum Ersatz …

    Auszug aus LG Berlin, 20.12.2022 - 67 T 77/22
    Da nach der Rechtsprechung des BGH (NZV 2007, 27) auch bei einer Abrechnung auf Gutachtenbasis ein Übergang zu einer konkreten Abrechnung möglich ist, besteht auch das erforderliche Feststellungsinteresse (§ 256 ZPO) für den Ausspruch der Haftung.
  • LG Frankfurt/Main, 30.04.2014 - 13 S 38/13

    Anbau einer Pergola muss von allen Eigentümern genehmigt werden!

    Auszug aus LG Berlin, 20.12.2022 - 67 T 77/22
    Denn die Verwirkung führt nur dazu, dass ein bereits entstandener Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann, die übrigen Eigentümer insoweit eine - faktische - Duldungspflicht trifft (vgl. für den Fall der Verjährung Kammer, Urteil vom 30. April 2014 - 2-13 S 38/13).
  • BGH, 08.05.2015 - V ZR 178/14

    Zweckwidrige Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung

    Auszug aus LG Berlin, 20.12.2022 - 67 T 77/22
    Der BGH hat dies bei erheblicher Ausweitung der Öffnungszeiten einer Gaststätte (…NZM 2015, 787 = NJW 2016, 53 Rn. 13 ff.), bei einer Neuvermietung der Einheit (NZM 2015, 495 = NJW-RR 2015, 781 Rn. 12 f.) oder der Erweiterung einer Gaststätte um eine Außenterrasse (NZM 2018, 909) angenommen.
  • BGH, 31.07.2013 - VIII ZR 162/09

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln zur Änderung des Gaspreises in …

    Auszug aus LG Berlin, 20.12.2022 - 67 T 77/22
    Die Verwirkung eines Rechts setzt - als ein Fall der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) - nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass zu dem Umstand des Zeitablaufs (Zeitmoment) besondere auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (st. Rspr., vgl. nur BGHZ 198, 111 Rn. 66).
  • BGH, 21.10.2005 - V ZR 169/04

    Beginn des für die Verwirkung erforderlichen Zeitmoments bei mehrfacher Störung

    Auszug aus LG Berlin, 20.12.2022 - 67 T 77/22
    Die im Rahmen des Einwands der Verwirkung für die Beurteilung des Zeitmoments maßgebliche Frist beginnt daher an sich mit jeder neuen Einwirkung jeweils neu zu laufen (BGH NJW-RR 2006, 235; vgl. auch BGH GRUR 2012, 928).
  • BGH, 08.03.2019 - V ZR 330/17

    Nutzung von Teileigentum: Tageweise Unterbringung von wohnungslosen Personen in …

    Auszug aus LG Berlin, 20.12.2022 - 67 T 77/22
    Zumal es der Klägerin offensteht, konkrete Beeinträchtigungen abzuwehren, wobei eine Häufung derartiger Ansprüche im Extremfall sogar zu einem Entziehungsanspruch führen kann (BGH V ZR 330/17).
  • BGH, 15.12.2017 - V ZR 275/16

    Wohnungseigentum: Verwirkung des Anspruchs der Wohnungseigentümer gegen einen …

    Auszug aus LG Berlin, 20.12.2022 - 67 T 77/22
    Der BGH hat dies bei erheblicher Ausweitung der Öffnungszeiten einer Gaststätte (…NZM 2015, 787 = NJW 2016, 53 Rn. 13 ff.), bei einer Neuvermietung der Einheit (…NZM 2015, 495 = NJW-RR 2015, 781 Rn. 12 f.) oder der Erweiterung einer Gaststätte um eine Außenterrasse (NZM 2018, 909) angenommen.
  • OLG Celle, 22.08.2006 - 4 W 101/06

    Verwirkung des Anspruchs auf Zustimmung zu einer der Teilungserklärung …

  • OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 20 W 319/08

    Wohnungseigentum: Zweckwidrige Nutzung der Wohnung

  • LG Frankfurt/Main, 11.04.2019 - 13 S 6/17

    Rauchender Mieter: Wann ist Schlichtungsverfahren erforderlich?

  • OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06

    Wirksamkeit von Vereinbarungen ggü. Sonderrechtsnachfolgern

  • LG Frankfurt/Main, 15.03.2018 - 13 S 36/17

    Sieht die Teilungserklärung nur eine Wohnnutzung vor, ist im Regelfall eine …

  • OLG Köln, 11.09.2002 - 16 Wx 128/02

    Nutzung einer gewerblichen Sondereigentumseinheit zu Wohnzwecken

  • LG Frankfurt/Main, 23.10.2017 - 9 S 49/17
  • OLG Frankfurt, 06.11.1997 - 3 U 47/96

    Nutzung von Räumlichkeiten einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Gaststätte

  • LG Berlin, 30.08.2023 - 64 S 309/22

    Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Miete aufgrund der "Mietpreisbremse"; …

    Rn. 34 Daraus den Schluss zu ziehen, der Gesetzgeber habe wiederum nur eine punktuelle Ausnahmeregelung treffen und diesen Sachverhalt anlässlich der Gesetzesänderung nicht mitregeln wollen (…vgl. BGH - VIII ZR 382/21 -, Urt. v. 18.05.2022, Rn. 54, zitiert nach juris; so auch LG Berlin - 67 T 77/22 -, Beschl. v. 20.12.2022, GE 2023, 241, Rn. 12 und LG Berlin - 65 T 15/23 -, Beschl. v. 15.02.2023, GE 2023, 239 f., Rn. 14 ff., beide zitiert nach juris), greift jedoch zu kurz.

    Vielmehr gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Gesetzgeber Feststellungsklagen zur Durchsetzung der "Mietpreisbremse" überhaupt in den Blick genommen hatte (so aber LG Berlin - 67 T 77/22 -, Beschl. v. 20.12.2022, a.a.O.) oder diese gar bewusst von der Streitwertbegrenzung hätte ausnehmen wollen.

  • LG Berlin, 26.04.2023 - 64 S 189/22

    Anspruch eines Mieters gegen Vermieter auf Rückzahlung wegen Verstoß gegen …

    Rn. 30 cc) Daraus den Schluss zu ziehen, der Gesetzgeber habe wiederum nur eine punktuelle Ausnahmeregelung treffen und diesen Sachverhalt anlässlich der Gesetzesänderung nicht mitregeln wollen (…vgl. BGH - VIII ZR 382/21 -, Urt. v. 18.05.2022, Rn. 54, zitiert nach juris; so auch LG Berlin - 67 T 77/22 -, Beschl. v. 20.12.2022, GE 2023, 241, Rn. 12 und LG Berlin - 65 T 15/23 -, Beschl. v. 15.02.2023, GE 2023, 239 f., Rn. 14 ff., beide zitiert nach juris), greift jedoch zu kurz.

    Vielmehr gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Gesetzgeber Feststellungsklagen zur Durchsetzung der "Mietpreisbremse" überhaupt in den Blick genommen hatte (so aber LG Berlin - 67 T 77/22 -, Beschl. v. 20.12.2022, a.a.O.) oder diese gar bewusst von der Streitwertbegrenzung hätte ausnehmen wollen.

  • LG Hamburg, 16.10.2025 - 307 S 8/25

    Maßlosigkeit wird bestraft!

    Letztes gründet sich auf den Umstand, dass sich der Gebührenstreitwert des Feststellungsantrags nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag des zwischen den Mietvertragsparteien streitigen Differenzbetrages (hier: monatlich 438, 33 EUR) richtet (LG Berlin, Beschluss vom 20.12.2022 - 67 T 77/22).
  • LG Berlin II, 29.01.2025 - 64 S 164/22

    Eintritt in Mieterschutzrechte bei dreiseitigem Parteiwechsel im …

    Rn. 36 Daraus den Schluss zu ziehen, der Gesetzgeber habe wiederum nur eine punktuelle Ausnahmeregelung treffen und diesen Sachverhalt anlässlich der Gesetzesänderung nicht mitregeln wollen (…vgl. BGH - VIII ZR 382/21 -, Urt. v. 18.05.2022, Rn. 54, zitiert nach juris; so auch LG Berlin - 67 T 77/22 -, Beschl. v. 20.12.2022, GE 2023, 241, Rn. 12 und LG Berlin - 65 T 15/23 -, Beschl. v. 15.02.2023, GE 2023, 239 f., Rn. 14 ff., beide zitiert nach juris), greift jedoch zu kurz.

    Vielmehr gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Gesetzgeber Feststellungsklagen zur Durchsetzung der "Mietpreisbremse" überhaupt in den Blick genommen hatte (so aber LG Berlin - 67 T 77/22 -, Beschl. v. 20.12.2022, a.a.O.) oder diese gar bewusst von der Streitwertbegrenzung hätte ausnehmen wollen.

  • OLG Hamburg, 17.07.2023 - 4 W 23/23

    Streitwert bei Geltendmachung von Ansprüchen aus der Mietpreisbremse

    Rn. 9 Mithin stellt sich für den Streitwert die Frage, ob § 41 Abs. 5 GKG analog anzuwenden ist mit der Folge, dass der Streitwert für den Feststellungsantrag auf den Jahresbetrag des streitigen Differenzbetrags begrenzt wäre (KG NZM 2022, 964;… zustimmend BeckOK BGB/Schüller, 66. Ed. 01.05.2023, BGB § 556g Rn. 35b) oder ob eine analoge Anwendung ausscheidet und sich der Streitwert nach § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. §§ 3, 9 ZPO richtet, wonach der 42-fache monatliche Differenzbetrag maßgeblich wäre (LG Berlin WuM 2023, 164; MDR 2023, 600; zustimmend Schneider, AGS 2023, 183, 184).
  • KG, 06.11.2023 - 8 W 53/23

    Mietpreisbremse: Gebührenstreitwerte für die Anträge auf Auskunft und …

    Rn. 7 Der Streitwert des Feststellungsantrages ist auch nicht in analoger Anwendung von § 41 Abs. 5 GKG auf den Jahresbetrag des streitigen Differenzbetrages begrenzt (BGH, Urteil vom 18.05.2022 - VIII ZR 382/21 - juris Rn. 54; OLG Hamburg, Beschluss vom 17.07.2023 - 4 W 23/23 - GE 2023, 797; LG Berlin, Beschluss vom 20.12.2023 - 67 T 77/22 - ZMR 2023, 461; LG Berlin, Beschluss vom 15.02.2023 - 65 T 15/23 - ZMR 2023, 239; Elzer in: Toussaint, Kostenrecht, 53. Auflage, § 41 GKG Rn. 62 "Feststellung"; Schneider, AGS 2023, 184; ebenso zu § 41 Abs. 5 GKG a. F.: BGH, Urteil vom 27.05.2020 - VIII ZR 45/19 - BGHZ 225, 352 Tz. 117; Senat, Beschluss vom 28.04.2022 - 8 W 12/22; anderer Auffassung: KG, Beschluss vom 29.09.2022 - 12 W 26/22 - ZMR 2023, 30 ; LG Berlin, Urteil vom 26.04.2023 - 64 S 189/22 - WuM 2023, 419 , Revision anhängig zu VIIII ZR 135/23; LG Berlin, Urteil vom 30.08.2023 - 64 S 309/22 - GE 2023, 1006, Revision anhängig zu VIIII ZR 211/23; Schüller in: BeckOK BGB, 66.
  • LG Berlin, 28.03.2023 - 67 T 20/23

    Bemessung des Gegenstandswerts für die von einem Inkassodienstleister aus …

    Rn. 3 Die Beschwerde rügt zwar im Ausgangspunkt zu Recht, dass die Wertfestsetzung des Amtsgerichts, die sich an die des Kammergerichts anlehnt (vgl. KG, Beschl. v. 29.9.2022 - 12 W 26/22 , NJW-RR 2022, 1528 ), auf einer unzulässigen Analogiebildung beruht (vgl. Kammer, Beschl. v. 20.12.2022 - 67 T 77/22 , GE 2023, 241).

    Die weitere Beschwerde war nicht zuzulassen, da die Voraussetzungen der §§ 68 Abs. 1 Satz 5, 66 Abs. 4 Satz 2 GKG nicht vorliegen (vgl. Kammer, Beschl. v. 20.12.2022, a.a.O., beckonline Tz. 20).

  • KG, 27.11.2023 - 12 W 40/23

    Bestimmen des Werts der Feststellung der die zulässige Höhe übersteigenden Miete …

    Der Senat sieht auch nach erneuter Beratung und unter Berücksichtigung der angefochtenen Entscheidungen sowie der Entscheidungen des OLG Hamburg (Beschluss vom 17.07.2023 - 4 W 23/23 - BeckRS 2023, 17713) und des 8. Zivilsenats des Kammergerichts (Beschluss vom 6. November 2023 - 8 W 53/23 -, juris) sowie des Landgerichts Berlin (Beschlüsse vom 15.02.2023 - 65 T 15/23 - und vom 20.12.2022 - 67 T 77/22 -, beide zitiert nach juris) keinen Anlass, davon abzuweichen.
  • LG Berlin, 08.08.2023 - 67 T 58/23

    Vergleichsmehrwert bei einem Prozessvergleich zwischen Inkassodienstleister und …

    Dazu war sie gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG befugt und gehalten, da das Verbot der reformatio in peius im Streitwertbeschwerdeverfahren nicht gilt (vgl. Kammer, Beschl. v. 20. Dezember 2022 - 67 T 77/22 , MDR 2023, 600 , beckonline Tz. 14 m.w.N.).
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