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Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.05.1986

Rechtsprechung
   BGH, 06.06.1986 - V ZR 67/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,170
BGH, 06.06.1986 - V ZR 67/85 (https://dejure.org/1986,170)
BGH, Entscheidung vom 06.06.1986 - V ZR 67/85 (https://dejure.org/1986,170)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 1986 - V ZR 67/85 (https://dejure.org/1986,170)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242, §§ 459 ff
    Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses in Veräußerungsverträgen über Grundstücke mit Altbauten ohne Herstellungsverpflichtung des Veräußerers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewährleistungsausschluß bei der Veräußerung von Grundstücken mit Altbauten ohne Herstellungsverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 98, 100
  • NJW 1986, 2824
  • NJW-RR 1986, 1271 (Ls.)
  • ZIP 1986, 1199
  • MDR 1986, 1011
  • DNotZ 1987, 92
  • BauR 1986, 723
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 15.10.1976 - V ZR 245/74

    Voller Beweis des mündlichen Parteivorbringens durch den Tatbestand des Urteils - …

    Auszug aus BGH, 06.06.1986 - V ZR 67/85
    a) Die Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ist mit Rücksicht auf die Sonderregelung der §§ 459 ff. BGB ausgeschlossen, soweit es sich um Fehler oder Eigenschaften des Kaufobjektes handelt (vgl. BGHZ 60, 319, 321; Senatsurt. v. 15. Oktober 1976, V ZR 245/74, LM Nr. 83 zu § 242 BGB;… Staudinger/Honsell, BGB 12. Aufl. Vorbem. zu § 459 Rdn. 28, jeweils m. w. Nachw.).

    Zu derartigen Beziehungen des Kaufgegenstandes zu seiner Umwelt gehören öffentlich-rechtliche Bau- oder Nutzungsbeschränkungen eines Grundstücks (vgl. Senatsurt. v. 15. Oktober 1976, V ZR 245/74, LM Nr. 83 zu § 242 BGB und v. 7. Dezember 1984, V ZR 141/83, WM 1985, 230; BGHZ 67, 134, 136).

    Die Rechtsprechung des Senats, wonach die Gewährleistungsvorschriften dann nicht anwendbar sind, wenn im Zeitpunkt des Gefahrübergangs die Bebaubarkeit des Grundstücks nach Kenntnis der Vertragsparteien nicht vorliegt, sondern erst für die Zukunft erwartet wird (vgl. Senatsurt. v. 15. Oktober 1976, V ZR 245/74, LM Nr. 83 zu § 242 BGB), ist - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

  • BGH, 05.04.1984 - VII ZR 21/83

    Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses für Sachmängel beim Erwerb neu …

    Auszug aus BGH, 06.06.1986 - V ZR 67/85
    Im Urteil vom 5. April 1984, VII ZR 21/83, NJW 1984, 2094 hat der VII. Zivilsenat weiterhin ausgeführt, aus dem fehlenden Vortrag des Käufers zum Zustandekommen der Freizeichnungsklausel könne nicht gefolgert werden, der Notar habe die Beteiligten ausführlich belehrt und die Klausel mit ihren einschneidenden Rechtsfolgen eingehend mit dem Erwerber erörtert (…vgl. hierzu auch: BGH Urt. v. 20. Februar 1986, VII ZR 318/84, WM 1986, 799).

    Soweit der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes im Urteil vom 5. April 1984 aaO dem Veräußerer die Darlegungs- und Beweislast für das Zustandekommen einer Individualabsprache über den Gewährleistungsausschluß auferlegt haben sollte, vermag sich der erkennende Senat dem jedenfalls für einen Vertrag über die Veräußerung von Grundstücken mit Gebäuden ohne Herstellungsverpflichtung des Veräußerers nicht anzuschließen.

  • BGH, 20.02.1986 - VII ZR 318/84

    Gewährleistungsausschluß beim Erwerb neuer Eigentumswohnungen und Häuser; …

    Auszug aus BGH, 06.06.1986 - V ZR 67/85
    Im Urteil vom 5. April 1984, VII ZR 21/83, NJW 1984, 2094 hat der VII. Zivilsenat weiterhin ausgeführt, aus dem fehlenden Vortrag des Käufers zum Zustandekommen der Freizeichnungsklausel könne nicht gefolgert werden, der Notar habe die Beteiligten ausführlich belehrt und die Klausel mit ihren einschneidenden Rechtsfolgen eingehend mit dem Erwerber erörtert (vgl. hierzu auch: BGH Urt. v. 20. Februar 1986, VII ZR 318/84, WM 1986, 799).
  • BGH, 16.03.1973 - V ZR 118/71

    Seegrundstück - Fahrlässige c.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit …

    Auszug aus BGH, 06.06.1986 - V ZR 67/85
    a) Die Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ist mit Rücksicht auf die Sonderregelung der §§ 459 ff. BGB ausgeschlossen, soweit es sich um Fehler oder Eigenschaften des Kaufobjektes handelt (vgl. BGHZ 60, 319, 321; Senatsurt. v. 15. Oktober 1976, V ZR 245/74, LM Nr. 83 zu § 242 BGB;… Staudinger/Honsell, BGB 12. Aufl. Vorbem. zu § 459 Rdn. 28, jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 05.04.1979 - VII ZR 308/77

    Sachmängelansprüche des Erwerbers eines Hauses; Freizeichnung des Veräußerers

    Auszug aus BGH, 06.06.1986 - V ZR 67/85
    Im Urteil vom 5. April 1979, BGHZ 74, 204, 209 ff. hat der VII. Zivilsenat dann zur Abgrenzung von formularmäßiger Freizeichnung gegenüber einer Individualvereinbarung Stellung genommen, bei der eine völlige Freizeichnung wirksam sein könne.
  • BGH, 07.12.1984 - V ZR 141/83

    Kenntnis des Käufers von der Baurechtswidrigkeit eines Wochenendhauses

    Auszug aus BGH, 06.06.1986 - V ZR 67/85
    Zu derartigen Beziehungen des Kaufgegenstandes zu seiner Umwelt gehören öffentlich-rechtliche Bau- oder Nutzungsbeschränkungen eines Grundstücks (vgl. Senatsurt. v. 15. Oktober 1976, V ZR 245/74, LM Nr. 83 zu § 242 BGB und v. 7. Dezember 1984, V ZR 141/83, WM 1985, 230; BGHZ 67, 134, 136).
  • BGH, 06.05.1982 - VII ZR 74/81

    Musterhaus: Gewährleistungsansprüche

    Auszug aus BGH, 06.06.1986 - V ZR 67/85
    Eine Vertragsbestimmung über den Ausschluß jeglicher Sachmängelhaftung des Veräußerers eines neu errichteten oder noch fertigzustellenden Wohnhauses bedürfe der eingehenden vorherigen Erörterung zwischen den Vertragsparteien und der sich daran anschließenden eindeutigen Niederlegung im Vertrag, wenn sie als Individualabrede gelten solle (vgl. auch Urt. v. 6. Mai 1982, VII ZR 74/81, NJW 1982, 2243).
  • BGH, 18.11.1977 - V ZR 172/76

    § 419 BGB im Verhältnis des Übergebers zum Übernehmer

    Auszug aus BGH, 06.06.1986 - V ZR 67/85
    Diese Beziehungen müssen aber in der Beschaffenheit des Kaufgegenstandes selbst ihren Grund haben; sie dürfen sich nicht erst durch Heranziehung von außerhalb des Kaufgegenstandes liegenden Verhältnissen oder Umständen ergeben (BGHZ 70, 47, 49).
  • BGH, 29.03.1974 - V ZR 22/73

    Mängelhaftung des Veräußerers

    Auszug aus BGH, 06.06.1986 - V ZR 67/85
    Im Urteil vom 29. März 1974 BGHZ 62, 251, 254 f. [BGH 29.03.1974 - V ZR 22/73] hat der erkennende Senat ausgeführt, bei Verträgen der vorbezeichneten Art wäre, anders als bei Altbauten, eine formularmäßige völlige Freizeichnung des Veräußerers von Gewährleistungspflichten unangemessen und damit unwirksam (vgl. auch BGHZ 67, 101 ff.).
  • BGH, 09.07.1976 - V ZR 256/75

    Wohnungsbindung als Rechtsmangel

    Auszug aus BGH, 06.06.1986 - V ZR 67/85
    Zu derartigen Beziehungen des Kaufgegenstandes zu seiner Umwelt gehören öffentlich-rechtliche Bau- oder Nutzungsbeschränkungen eines Grundstücks (vgl. Senatsurt. v. 15. Oktober 1976, V ZR 245/74, LM Nr. 83 zu § 242 BGB und v. 7. Dezember 1984, V ZR 141/83, WM 1985, 230; BGHZ 67, 134, 136).
  • BGH, 04.12.1975 - VII ZR 269/73

    Gewährleistungsansprüche bei weitgehend fertiggestellten Eigentumswohnungen

  • BGH, 14.10.1966 - V ZR 188/63

    Kaufvertrag über ein Haus - Anfechtung wegen argistiger Täuschung über Mängel des …

  • BGH, 02.07.1976 - V ZR 185/74

    Unzulässige Einschränkungen der Gewährleistung in Allgemeinen …

  • OLG München, 08.10.1980 - 27 U 303/80

    AGB-Charakter von notariellen Verträgen; Ausschluß von Sachmängelhaftung; …

  • OLG Frankfurt, 21.01.2019 - 29 U 183/17

    Fiktive Mangelbeseitungskosten als Schaden im Kaufrecht

    Die Gewährleistung konnte daher im notariellen Kaufvertrag wirksam ausgeschlossen werden (vgl. BGH V ZR 67/85, BGHZ 98, 100 ff., zitiert nach juris).
  • BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 256/09

    Mietminderung bei Wohnflächenunterschreitung: Vereinbarung der Wohnfläche durch …

    Bei Sachmängeln erfolgt der Lückenschluss durch die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (vgl. BGHZ 98, 100, 103; 146, 250, 261; BGH, Urteil vom 21. Februar 2008 - III ZR 200/07, NZM 2008, 462, Tz. 11 m.w.N.).
  • BGH, 24.07.2015 - V ZR 167/14

    Mangelhaftigkeit einer gekauften Eigentumswohnung: Verbandszuständigkeit der …

    Das gilt umso mehr, als den Käufern selbst bei Abverkäufen mehrerer gebrauchter Wohnungen durch denselben Verkäufer typischerweise wegen des allgemein üblichen und selbst bei formelhafter (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2005- VII ZR 117/04, BGHZ 164, 225, 230; vgl. auch Senat, Urteil vom 6. Juni 1986 - V ZR 67/85, BGHZ 98, 100, 108 f.) und formularmäßiger Einbeziehung (Senat, Urteil vom 23. Juni 1989 - V ZR 40/88, BGHZ 108, 156, 162 f.) wirksamen Haftungsausschlusses für Sachmängel keine Ansprüche zur Seite stehen, während beim Werkvertrag ein solcher Haftungsausschluss in der Rechtspraxis - sieht man von eher exotischen Ausnahmefällen ab - nicht zum Tragen kommt.
  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 40/88

    Umfang des "kleinen" Schadensersatzes bei arglistigem Verschweigen eines Mangels …

    Die vom Bundesgerichtshof beim Kauf einer neu errichteten, im Bau befindlichen oder erst zu errichtenden Eigentumswohnung für notwendig gehaltene Anwendung der Werkvertragsvorschriften entfällt daher (vgl. BGHZ 68, 372, 374; 98, 100, 107 f. [BGH 06.06.1986 - V ZR 67/85] ; 101, 350, 352 f.; 100, 391, 396 [BGH 07.05.1987 - VII ZR 366/85] ;… Urt. vom 21. April 1988, VII ZR 146/87, WM 1988, 1028, 1029).

    aa) Dabei kann zugunsten der Kläger unterstellt werden, daß hier das AGB-Gesetz Anwendung findet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 AGBG; vgl. BGHZ 98, 100, 106 [BGH 06.06.1986 - V ZR 67/85] unter 1.; OLG München NJW 1981, 2472 [OLG München 08.10.1980 - 27 U 303/80] ), wovon auch das Berufungsgericht ausgeht.

    Die Unwirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses käme dann in Betracht, wenn die gesetzlich zulässige Freizeichnung unangemessen wäre und zu einem mit Treu und Glauben nicht mehr in Einklang stehenden Ergebnis führen würde (vgl. BGHZ 98, 100, 106 f.) [BGH 06.06.1986 - V ZR 67/85] .

    Das ist beim Verkauf einer Eigentumswohnung in einem Altbau indes anders als bei einer neu hergestellten Wohnung nicht der Fall (BGHZ 62, 251, 254 [BGH 29.03.1974 - V ZR 22/73] ; 65, 359, 362; 98, 100, 107) [BGH 06.06.1986 - V ZR 67/85] .

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Wirksamkeit von Gewährleistungsausschlüssen in Veräußerungsverträgen über neu errichtete, im Bau befindliche oder noch zu errichtende Häuser oder Eigentumswohnungen (BGHZ 98, 100, 107 f. [BGH 06.06.1986 - V ZR 67/85] ; 101, 350, 353 ff.; kritisch: Medicus, Zur gerichtlichen Inhaltskontrolle notarieller Verträge, Heft 2 der Schriften der Juristischen Studiengesellschaft Regensburg e.V., 1989) läßt sich weder auf den formularmäßigen noch auf den "formelhaften« Gewährleistungsausschluß in Individualverträgen bei Altbauten ohne Herstellungsverpflichtung übertragen (BGHZ 98, 100, 106 ff. [BGH 06.06.1986 - V ZR 67/85] ;… Palandt/Putzo, BGB 48. Aufl. Vorbem. vor § 459 Anm. 4 e aa und § 476 Anm. 2 f.; kritisch: Bunte EWIR § 242 BGB 7/86, 871).

  • BGH, 07.02.1992 - V ZR 246/90

    Sachmängelgewährleistung für Bebaubarkeit eines Kaufgrundstücks, orientiert am …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind die Grundsätze des Fehlens oder des Wegfalls der Geschäftsgrundlage durch die Sonderregelung über die Sachmängelgewährleistung des Verkäufers (§§ 459 ff BGB) verdrängt (BGHZ 60, 319, 321; 98, 100, 103) [BGH 06.06.1986 - V ZR 67/85].

    Eine Anpassung des Kaufvertrags unter dem Gesichtspunkt des Fehlens oder des Wegfalls der Geschäftsgrundlage scheidet auch aus, wenn die Bebaubarkeit der Fläche nicht vertraglich ausbedungen oder die Gewährleistung hierfür ausgeschlossen wurde (Senatsurt. v. 14. Oktober 1966, V ZR 188/63, WM 1966, 1183, 1185; BGHZ 98, 100, 104) [BGH 06.06.1986 - V ZR 67/85].

  • BGH, 30.11.1990 - V ZR 91/89

    Angaben über Wohnfläche; Begriff der Wohnfläche

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Wirksamkeit von Gewährleistungsausschlüssen in Veräußerungsverträgen über neu errichtete, in Bau befindliche oder noch zu errichtende Häuser oder Eigentumswohnungen (vgl. BGHZ 101, 350) findet auf die Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses in einem Vertrag über die Veräußerung von Grundstücken mit Altbauten ohne Herstellungsverpflichtung des Veräußerers, wie er hier vorliegt, keine Anwendung (BGHZ 98, 100, 108 f) [BGH 06.06.1986 - V ZR 67/85].
  • BGH, 11.12.1991 - XII ZR 63/90

    Leistungsstörungen bei langfristigem Pachtvertrag zum Gesteinsabbau

    Eine Heranziehung der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ist im Anwendungsbereich der Gewährleistungsvorschriften nach §§ 537 ff (§ 581 Abs. 2) BGB grundsätzlich ausgeschlossen (…Bub/Treier/Bub Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete II Rdn. 631;… Emmerich/Sonnenschein Miete 5. Aufl. vor § 537 BGB Rdn. 14;… Palandt/Putzo BGB 50. Aufl. § 537 Rdn. 7;… vgl. auch BGB-RGRK/Gelhaar 12. Aufl. vor § 535 Rdn. 157; Stötter NJW 1971, 2281 ff; BGHZ 98, 100, 103 [BGH 06.06.1986 - V ZR 67/85] zu §§ 459 ff BGB).
  • BGH, 16.11.1990 - V ZR 217/89

    Formularmäßige Vereinbarung von Fälligkeitszinsen in einem notariellen …

    Diese Rechtsprechung, die der erkennende Senat für den Gewährleistungsausschluß in Verträgen über die nicht mit einer Herstellungspflicht verbundene Veräußerung schon länger bebauter Grundstücke nicht übernommen hat (BGHZ 98, 100, 106 ff) [BGH 06.06.1986 - V ZR 67/85], läßt keine Verallgemeinerung zu.
  • BGH, 13.10.2000 - V ZR 430/99

    Personelle Beschränkung der Nutzung einer Eigentumswohnung

    Dementsprechend hat der Senat auch in Fällen der nahezu oder gar vollständigen Unbenutzbarkeit des Kaufobjektes zu dem vertraglich vorausgesetzten Gebrauch einen Sachmangel bejaht, so z.B. bei Versagung der Baugenehmigung aus bauplanungsrechtlichen Gründen (…Urt. v. 22. Juli 1979, V ZR 25/77, NJW 1979, 2200, 2201 m.N.;… Urt. v. 17. März 1989, V ZR 245/87, NJW 1989, 2388), bei der fehlenden öffentlich-rechtlichen Bebaubarkeit wegen unwirksamen Bebauungsplanes (…Urt. v. 17. März 1989, V ZR 245/87, NJW 1989, 2388), bei der Unbenutzbarkeit einer Jagdhütte als Wochenendhaus (BGH, Urt. v. 6. Juni 1986, V ZR 67/85, NJW 1986, 2824) oder bei einem ungenehmigten Wochenendhaus (…Urt. v. 7. Dezember 1984, V ZR 141/83, WM 1985, 230, 231).
  • OLG Saarbrücken, 06.02.1996 - 4 U 422/95

    Unterschutzstellung eines Gebäudes als Sachmangel

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  • BGH, 07.05.1987 - VII ZR 366/85

    Isolierte formularmäßige Vereinbarung der Gewährleistungsregelung der VOB/B bei …

  • BGH, 08.12.1988 - VII ZR 83/88

    Pflichten des Veräußerers einer in Wohnungseigentum umgewandelten Altbauwohnung

  • BGH, 12.04.1996 - V ZR 83/95

    Zusicherung von Eigenschaften beim Verkauf eines Hausgrundstücks

  • OLG Saarbrücken, 01.12.2005 - 8 U 588/04

    Kaufrecht: Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages wegen falscher Angabe der …

  • OLG Köln, 23.02.2011 - 11 U 70/10

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Rechtsfolgen der Durchsetzung von …

  • LG Düsseldorf, 08.09.2014 - 9 O 332/11

    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Käufer auf Grundlage eines …

  • BGH, 08.02.1995 - VIII ZR 8/94

    Zusicherung der Ertragsfähigkeit eines Unternehmens

  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 236/85

    Verkäufer - Hausgrundstücks - Geruchsbelästigungen - Klärwerk - CIC - Arglist

  • OLG Hamm, 13.12.2010 - 22 U 120/10

    Gewährleistung für die Größe eines Tauschgrundstücks

  • OLG Brandenburg, 10.11.2004 - 4 U 84/04

    Ausschluss des Gewährleistungsrechtes beim Kauf eines Gebäudes durch …

  • BGH, 16.06.1989 - V ZR 74/88
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2022 - 24 U 49/21

    Rechtliche Einordnung eines Kaufvertrags über eine Eigentumswohnung mit …

  • KG, 14.05.2009 - 8 U 106/08

    Belastung eines Grundstücks mit Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg: …

  • BGH, 07.02.1991 - IX ZR 24/90

    Belehrungs- und Aufklärungspflicht des Notars

  • OLG Saarbrücken, 06.04.2004 - 4 U 34/03

    Verkauf einer durch Umgestaltung eines Altbaus geschaffenen Eigentumswohnung: …

  • BGH, 20.07.1990 - XII ZR 73/89

    Unterhaltsbedarf des geschiedenen Ehegatten bei Wegfall von Kindesunterhalt

  • OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 3 U 218/15

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages: Abgrenzung von Sachmangel und …

  • BGH, 27.10.2000 - V ZR 122/99

    Zusicherung einer Eigenschaft beim Grundstücksverkauf

  • OLG Düsseldorf, 05.11.2001 - 9 U 15/01

    Keine Zusicherung der Eigenschaften - Nutzbarheit zum Wohnen / …

  • OLG Karlsruhe, 28.10.1985 - 4 W 75/85

    Formbedürftigkeit der Vollmachtserteilung beim Bauherrenmodell

  • OLG Stuttgart, 25.06.1999 - 2 U 40/99

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Wohnungs-Kaufvertrags; Wohnfläche einer …

  • OLG Dresden, 24.05.1993 - 2 U 273/93

    Keine Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bei …

  • OLG Dresden, 19.03.1997 - 8 U 1386/96

    Bebaubarkeit eines Grundstücks als Sachmangel

  • KG, 26.06.2003 - 8 U 195/02

    Gewerberaummietvertrag: Mietzinsanpassung nach den Grundsätzen des Wegfalls der …

  • OLG Celle, 26.06.1996 - 6 U 173/95

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …

  • OLG Zweibrücken, 17.02.1998 - 5 U 67/96

    Arglistige Täuschung über Mängel einer Eigentumswohnung

  • OLG Celle, 06.06.1997 - 4 U 96/96

    Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • OLG Oldenburg, 28.05.1991 - 5 U 12/91

    Zusicherung, Grundstückskauf, Wohnfläche, Gewerbefläche, Grundstücksgröße, …

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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 14.05.1986 - IVb ARZ 19/86   

Zitiervorschläge
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BGH, 14.05.1986 - IVb ARZ 19/86 (https://dejure.org/1986,1222)
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BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1986 - IVb ARZ 19/86 (https://dejure.org/1986,1222)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umgangsregelung nach § 33 I FGG - Selbständige Verrichtung i.S.d. § 43 I FGG - Sonstige Verrichtungen des Vormundschaftsgerichts

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    FGG § 33, § 36 Abs. 1, 2, 43 Abs. 1
    Örtliche Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts; Durchsetzung einer Umgangsregelung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1007
  • MDR 1986, 1011
  • FamRZ 1986, 789
  • Rpfleger 1986, 381
  • JR 1986, 417
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Bremen, 24.11.2014 - 5 WF 67/14

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Vollstreckung einer …

    Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber der Tatsache Rechnung getragen, dass vor der Festsetzung von Vollstreckungsmaßnahmen in Verfahren, die die Herausgabe von Personen betreffen, nicht selten neue Ermittlungen - etwa zum Verschulden des zur Einhaltung der getroffenen Regelung anzuhaltenden Elternteils - durchgeführt werden müssen, für die dem Gesichtspunkt der Ortsnähe schon im Hinblick auf die Einschaltung der zuständigen Behörde erhebliche Bedeutung zukommen kann (BT-Drucks. 16/6308 S. 217 unter Hinweis auf BGH FamRZ 1986, 789 f.).
  • OLG Rostock, 23.04.2008 - 1 UH 3/08

    Örtliche Zuständigkeit für Klagen aus Girovertrag

    Damit liegt eine Gehörsverletzung vor, weil das Gericht den Ablauf einer von ihm gesetzten Frist abwarten muss (BVerfGE 61, 37 [41 f.]; BGH, FamRZ 1986, 789;… Zöller/Greger, a.a.O., vor § 128 Rn. 6;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O., § 281 Rn. 42, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 01.06.1988 - IVb ARZ 26/88

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei Familiensachen - Voraussetzungen …

    Für das weitere Verfahren wird darauf hingewiesen, daß entgegen der Ansicht des Amtsgerichts Kandel das Verfahren über die Umgangsregelung mit dem Erlaß des Verbundurteils des Amtsgerichts Rastatt seinen Abschluß gefunden hat und Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes nach § 33 FGG neue, selbständige Verrichtungen darstellen, für die die örtliche Zuständigkeit nach Maßgabe der §§ 43 Abs. 1, 36 Abs. 1, 64k Abs. 3 FGG neu zu prüfen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. September 1980 - IVb ZB 565/80 - FamRZ 1981, 25 m.w.N.;… 19. August 1981 aaO; vom 13. Juli 1983 - IVb ARZ 28/83 - 14. Mai 1986 - IVb ARZ 19/86 - FamRZ 1986, 789).
  • BGH, 26.11.1997 - XII ZB 68/97

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Entscheidungen des Beschwerdegerichts …

    Auch wenn das Verfahren nach § 33 FGG gegenüber dem Verfahren, in dem die Umgangsregelung getroffen wurde, eine selbständige Verrichtung i.S. des § 43 Abs. 1 FGG darstellt (vgl. Senatsbeschluß vom 14. Mai 1986 - IVb ARZ 19/86 - FamRZ 1986, 789 ), handelt es sich bei dem ersteren ebenfalls um ein Verfahren, das den Umgang des Vaters mit dem nichtehelichen Kinde "zum Gegenstand" hat.
  • BGH, 04.10.1989 - IVb ARZ 26/89

    Zuständigkeit des Gerichts für die Festsetzung eines Zwangsgeldes im FGG …

    Demgemäß ist die örtliche Zuständigkeit unabhängig von der für das Ausgangsverfahren nach Maßgabe der §§ 43 Abs. 1, 36 Abs. 1, 64k Abs. 3 FGG neu zu prüfen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. September 1980 - IVb ZB 565/80 - FamRZ 1981, 25 m.w.N.; 19. August 1981 - IVb ARZ 548/81 - 13. Juli 1983 - IVb ARZ 28/83 - 14. Mai 1986 - IVb ARZ 19/86 - FamRZ 1986, 789; 1. Juni 1988 - IVb ARZ 26/88 -).
  • KG, 27.01.2011 - 19 WF 220/10

    Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung einer Umgangsregelung in …

    Bei dem Vollstreckungsverfahren handelt es sich - wie bereits nach dem FGG (BGH MDR 86, 1011; FamRZ 81, 25; 90, 35; Jansen/v. König § 33 FGG Rn 10) - um ein selbständiges Verfahren.
  • BayObLG, 10.07.2000 - 1Z BR 195/99

    Zuständigkeit in Familiensachen

    Das Verfahren zur Festsetzung eines Zwangsgelds ist gegenüber dem Verfahren der Umgangsregelung - und ebenso gegenüber der Androhung eines Zwangsgeldes - eine neue, selbständige Verrichtung, für die die Zuständigkeit neu zu prüfen und zu entscheiden ist (BGH NJW 1973, 2288; NJW-RR 1986, 1007; FamRZ 1981, 25; 1990, 35/36; BayObLG FamRZ 1984, 197/198; OLG Hamm FamRZ 1975, 641).
  • OLG Celle, 16.04.1997 - 15 W 8/97

    Umgangsrecht des Vaters mit seinem nichtehelichen Kind; Androhung eines …

    Es kommt deshalb entscheidend darauf an, ob die in dem angefochtenen Beschluß erfolgte Ablehnung der Androhung eines Zwangsgeldes dem Umgangsrechtsverfahren zuzuordnen oder ob sie Teil des selbständigen (BGH FamRZ 1986, 789) Verfahrens zur Festsetzung eines Zwangsgeldes ist.
  • OLG Brandenburg, 02.08.2024 - 9 AR 1/24

    Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsbestimmung

    Die Regelung trägt der Tatsache Rechnung, dass vor der Festsetzung von Vollstreckungsmaßnahmen nicht selten neue Ermittlungen - etwa zum Verschulden des zur Einhaltung getroffener Regelungen anzuhaltenden Elternteils - durchgeführt werden müssen, für die dem Gesichtspunkt der Ortsnähe erhebliche Bedeutung zukommen kann (der Gesetzgeber zu § 88 FamFG in BT-Drucks. 16/6308, S. 217 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf BGH FamRZ 1986, 789 f.).
  • BayObLG, 30.11.1994 - 1Z AR 72/94

    Negativer Zuständigkeitsstreit zwischen Vormundschaftsgericht und …

    Auch zur Entscheidung über den als Anregung aufzufassenden "Antrag" auf Vollziehung (Nr. 2) ist das Vormundschaftsgericht als Gericht des Hauptverfahrens zuständig (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1007 und FamRZ 1990, 35).
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