Rechtsprechung
| OLG Köln, 17.09.1986 - 2 W 230/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
ZPO § 829
Pfändung angeblicher Forderungen des Schuldners auf Auszahlung derzeitiger und künftiger auf Notaranderkonto hinterlegter Maklerprovisionen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- nrw.de (Leitsatz)
- nrw.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pfändung; Zwangsvollstreckung; Zwangsvollstreckung in andere Vermögenswerte; Verdachtspfändung
Papierfundstellen
- MDR 1987, 61
- MDR 1987, 66
- VersR 1987, 472
- WM 1986, 1421
- Rpfleger 1987, 28
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- KG, 29.01.1980 - 1 W 61/80
Pfändung eines auf Unterhaltsrecht beruhenden Schuldbefreiungsanspruchs; …
Auszug aus OLG Köln, 17.09.1986 - 2 W 230/86
Nur dann, wenn nach allen in Betracht kommenden vertretbaren Rechtsansichten der Bestand der Forderung ausgeschlossen erscheint, ist der Erlaß eines Pfändungsbeschlusses abzulehnen (KG Rpfleger 1980, 197;… Stöber, Forderungspfändung 7. Aufl. 1984, Rn. 485). - OLG Hamm, 29.04.1982 - 28 W 1/82
- OLG Hamm, 14.05.1988 - 15 W 113/88 Möglich ist eine negative Abgrenzung des berechtigten Interesses dahin, daß die Offenlegung des Grundbuchs nicht zur Befriedigung der Neugierde oder zu unlauteren, unbefugten Zwecken mißbraucht werden darf (Senat, WM 1986, 1421 ..).
- LG Koblenz, 08.03.1996 - 1 HT 6/95
Eintragung der Durchführung einer genehmigten Kapitalerhöhung
Das Gericht folgt mit dieser Auffassung den Überlegungen des OLG Frankfurt ( Rpfleger 1980, 34 ) und der Äußerung von Korintenbergl Lappe, 12. Aufl., § 79 KostO , Rn. 64; die dort zitierte Entscheidung OLG Köln Rpfleger 1987, 28 = MittRhNotK 1987, 31 ist nicht einschlägig).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 07.04.1986 - 25 W 11/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- mansui.eu
ZPO § 114
Prozeßkostenhilfe; Anforderungen an die Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung bei Prozeßkostenhilfe für Beklagten. - rechtsportal.de
ZPO § 114
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Prozeßkostenhilfe-Bewilligung; Erfolgsaussichten; Rechtsverfolgung; Rechtsverteidigung
Papierfundstellen
- MDR 1987, 61
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG Stuttgart, 23.11.1982 - 6 U 164/82
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.1986 - 25 W 11/86
In diesem Sinne kann der von der Beklagten beabsichtigten Rechtsverteidigung die notwendige Erfolgsaussicht nicht abgesprochen werden, denn die Rechtsauffassung, der mit der Klägerin geschlossene Kreditvertrag sei wegen Verstoßes gegen § 56 Abs. 1 Nr. 6 GewO nichtig, wird von dem Oberlandesgericht Stuttgart (NJW 1983, 891) geteilt. - OLG Celle, 23.10.1957 - 3 W 137/57
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.1986 - 25 W 11/86
Das bedeutet, daß Prozeßkostenhilfe für die Rechtsverteidigung allgemein nur dann zu versagen sein wird, wenn so gut wie keinerlei Erfolgsaussicht für die Verteidigung besteht; nur dann würde auch eine vernünftige vermögende Partei, die sich gegen das Klagebegehren wehrt, von der Bestellung eines Rechtsanwalts absehen (OLG Celle NJW 1958, 187;… Baumbach/Hartmann, ZPO 44. Aufl. § 114 Anm. 2 Ba).
- OLG Frankfurt, 22.02.1999 - 2 WF 45/99 Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats kann einem Beklagten Prozeßkostenhilfe zur Rechtsverteidigung nur versagt werden, wenn die Sach- und Rechtslage so eindeutig ist, daß ihm vom Standpunkt einer das Kostenrisiko bedenkenden Partei nur die Anerkennung des mit der Klage geltend gemachten Anspruchs nahegelegt werden kann (OLG Frankfurt MDR 87, 61; Beschlüsse des Senats vom 16. Oktober 1995 - 2 WF 193/95 - vom 14. Juli 1992 - 2 WF 91/92 - und vom 20. März 1998 - 2 WF 61/98).
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats kann einem Beklagten Prozeßkostenhilfe zur Rechtsverteidigung nur versagt werden, wenn die Sach- und Rechtslage so eindeutig ist, daß ihm vom Standpunkt einer das Kostenrisiko bedenkenden Partei nur die Anerkennung des mit der Klage geltend gemachten Anspruchs nahegelegt werden kann (OLG Frankfurt MDR 87, 61; Beschlüsse des Senats vom 16. Oktober 1995 - 2 WF 193/95 - vom 14. Juli 1992 - 2 WF 91/92 - und vom 20. März 1998 - 2 WF 61/98).
- OLG Hamm, 27.10.1994 - 6 W 49/93
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche …
Da Darlegung und Beweis des eingetretenen Schadens Sache des Klägers sind - dem dabei allerdings die Beweiserleichterungen des § 287 ZPO zugute kommen -, dürfen an die Erfolgsaussichten des Verteidigungsvorbringens keine überzogenen Anforderungen gestellt werden (vgl. dazu OLG Frankfurt/M., MDR 1987, 61 ;… Zimmermann, aaO., § 114 Rdn. 9).
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Rechtsprechung
| OLG München, 13.08.1986 - 11 W 2176/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1987, 61
- VersR 1987, 365
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