Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 03.07.2007

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.07.2007 - 6 U 12/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,464
OLG Brandenburg, 10.07.2007 - 6 U 12/07 (https://dejure.org/2007,464)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.07.2007 - 6 U 12/07 (https://dejure.org/2007,464)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - 6 U 12/07 (https://dejure.org/2007,464)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Abmahnfähigkeit fehlender Pflichtangaben in Geschäftsbriefen - Die Verpflichtung des Gewerbetreibenden, inGeschäftsbriefen seinen Familiennamen und einen ausgeschriebenen Vornamen anzugeben (§ 15b GewO), ist nichtgeeignet, den Wettbewerb zu beeinflussen.

  • openjur.de
  • LawCommunity.de

    Keine Abmahnung bei fehlenden Pflichtangaben in Geschäftsbriefen

  • webshoprecht.de

    Zum Bagatellcharakter fehlender vollständiger Namensangabe auf Geschäftsschreiben

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eine fehlende Namensangabe auf dem Geschäftsbrief ist kein Wettbewerbsverstoß

  • beckmannundnorda.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Fehlende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen und eMails kein Wettbewerbsverstoß

  • IWW
  • JurPC

    UWG §§ 3, 4, 12; GewO § 15b
    Kein Ersatz von Abmahnkosten bei unterlassener Angabe von Vor- und Nachname des Unternehmensinhabers in Geschäftsbriefen

  • aufrecht.de

    Fehlende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen nicht abmahnfähig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung der durch eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes entstandenen Kosten; Voraussetzungen für einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch; Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht wegen fehlerhafter Angaben im geschäftlichen Briefkopf

  • OLG Brandenburg PDF
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Abmahnkosten - fehlende Angabe des Unternehmensinhabers auf Briefpapier

  • kanzlei.biz

    Fehlende Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen nicht abmahnfähig

  • rabüro.de

    Fehlende Angabe von Namen und Vornamen des Firmeninhabers ist bei Geschäftsbriefen kein Wettbewerbsverstoß

  • Anwaltsblatt

    GewO, § 15 b; VWG §§ 3, 4 Nr. 11, 12 Abs. 1 S. 2
    Unberechtigte Abmahnung

  • Judicialis

    ZPO § 128 Abs. 2; ; ZPO § 517; ; ZPO § 520; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 12 Abs. 1 Satz 2; ; GewO § 15b Abs. 1; ; HGB § 1; ; HGB § 17 Abs. 2

  • linksandlaw.info

    Fehlende Pflichtangabe auf einem Geschäftsbrief kein Wettbewerbsrechtsverstoß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Wettbewerbsverstoß durch fehlende Namensangabe des Firmeninhabers auf Geschäftsbriefen bei einzelkaufmännischem Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    E-Mail Pflichtangaben nicht abmahnfähig

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Angabe von Namen und Vornamen des Firmeninhabers ist bei Geschäftsbriefen kein Wettbewerbsverstoß

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Abmahnkosten selber zahlen

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Fehlende Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Fehlende Angaben in Geschäftsbriefen sind nicht abmahnfähig

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Fehlende Angaben in Geschäftsbriefen sind nicht abmahnfähig

  • heise.de (Pressebericht, 31.07.2007)

    Fehlende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen sind nicht abmahnfähig

  • heise.de (Pressebericht, 31.07.2007)

    Fehlende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen sind nicht abmahnfähig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fehlende Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Erstattung von Abmahnkosten bei fehlender Angabe von Vor- und Nachname

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Fehlende Angaben auf Geschäftsbriefbogen

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Ohne Titel

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Fehlende Pflichtangaben bei Geschäftsbriefen nicht abmahnfähig

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Geschäftsbriefe: Fehlende Pflichtangabe nicht immer abmahnfähig

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Fehlende Geschäftsbriefangaben berechtigen nicht zur Abmahnung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Fehlende Pflichtangaben auf Geschäftsbrief eines Einzelkaufmanns sind nicht abmahnfähig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Erstattung von Abmahnkosten bei fehlender Angabe von Vor- und Nachname

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Keine Abmahnung bei unvollständigen Geschäfts-E-Mails

  • beck.de (Leitsatz)

    Keine Abmahnung bei fehlenden Pflichtangaben in Geschäftsbriefen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Handelsrecht: Verstoß gegen Marktverhaltensregeln i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fehlende Pflichtangaben bei Geschäftsbriefen nicht abmahnfähig

Besprechungen u.ä. (2)

  • beckmannundnorda.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Fehlende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen und eMails kein Wettbewerbsverstoß

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlender Vor- und Zuname in Geschäftsbriefen nicht abmahnfähig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 714
  • GRUR-RR 2008, 136
  • MMR 2008, 56
  • MIR 2007, Dok. 289
  • BB 2007, 1749
  • K&R 2007, 480
  • AnwBl 2007, 723
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamburg, 12.09.2007 - 5 U 208/06

    Kostenoptimierung

    Dies umso weniger, als dass Brandenburgische Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 10.07.07 (6 U 12/07), die die Beklagte mit Schriftsatz vom 14.08.07 zur Akte gereicht hat, mit gut vertretbaren Gründen sogar zu dem Ergebnis gelangt ist, dass fehlende Angaben zur Identität des Gewerbetreibenden auf Geschäftsbriefen in bestimmten Fällen deshalb noch nicht einmal einen Wettbewerbsverstoß nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG darstellen, weil es bereits an irgend einem beabsichtigten Wettbewerbsvorteil fehle.
  • OLG Hamm, 11.03.2010 - 4 U 202/09

    Anspruch eines Wettbewerbers auf Ersatz der Abmahnkosten bzgl. der Zusendung

    Die Beklagte verweist dazu wiederum auf ihren erstinstanzlichen Vortrag sowie auf das Urteil des Brandenburgischen OLG vom 10.07.2007, Az. 6 U 12/07.

    Schon deshalb rechtfertigt auch die Entscheidung des Brandenburgischen OLG vom 10.07.2007, 6 U 12/07, zu fehlenden Pflichtangaben auf dem Geschäftsbrief eines Einzelkaufmanns keine andere Beurteilung.

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.07.2007 - I-20 U 10/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1902
OLG Düsseldorf, 03.07.2007 - I-20 U 10/07 (https://dejure.org/2007,1902)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.07.2007 - I-20 U 10/07 (https://dejure.org/2007,1902)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Juli 2007 - I-20 U 10/07 (https://dejure.org/2007,1902)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Rechtsverletzungen im Google-Cache wettbewerbsrechtlich nur Bagatelle? - Ist derAbruf einer Internetseite mit unzureichender Anbieterkennzeichnung nur mehr oder wenigerzufällig oder nur auf einem komplizierten Weg möglich, wirkt sich der Verstoß nur in geringem Umfang ...

  • markenmagazin:recht

    § 6 TDG; § 4 UWG
    Bagatellverstoß gegen Anbieterkennzeichnung bei abgeschalteter Internetseite

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Telemedicus

    Kein Verstoß gegen Impressumspflicht durch "gecachte" Webseite

  • Telemedicus

    Kein Verstoß gegen Impressumspflicht durch "gecachte" Webseite

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Cache-Inhalte alter Internetseiten sind nicht abmahnfähig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wettbewerbsverstoß nur noch im Google-Cache als Bagatellverstoß

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Bagatellverstoß gegen Impressumspflicht: Abmahnung nicht gerechtfertigt

  • stroemer.de

    Pro-aviation.de

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anbieterkennzeichnung auf einer Homepage nach § 6 Teledienstegesetz (TDG); Abrufbarkeit der betroffenen Internetseite im Zeitpunkt der Abmahnung über das Internet; Haftung für einen nur über den sog. Cache abrufbaren Internetauftritt; ...

  • kanzlei.biz

    Keine Rechtsverletzung durch Cache einer Webseite

  • online-und-recht.de
  • suchmaschinen-und-recht.de

    Beweislast bei Verletzungen durch Cache

  • info-it-recht.de

    Inhalt von Suchmaschinen-Cache ist nicht abmahnbar i. S. d. § 4 Nr. 11 UWG

  • Judicialis

    TDG § 6; ; UWG § 4 Nr. 11; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    TDG § 6; UWG § 4 Nr. 11
    Keine Störerhaftung für nur noch aus dem Cache aufrufbare wettbewerbswidrige Internetseiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    § 3 UWG
    Kein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß bei kompliziert zu erreichender Internetseite

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    § 3 UWG
    Kein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß bei kompliziert zu erreichender Internetseite

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsverletzung durch Cache einer Webseite?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Rechtsverletzung aus dem Cache

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Die häufigsten Abmahnungen - Abmahngründe beim Warenverkauf im Internet

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß auf kompliziert zu erreichenden Internetseiten unerheblich

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Anbieterkennzeichnung im Google-Cache ist nicht abmahnbar

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Google-Cache ist wettbewerbsrechtlich nicht relevant

  • beck.de (Leitsatz)

    Bagatellverstoß gegen Impressumspflicht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rechtsverletzung durch Cache einer Webseite?

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 56
  • MIR 2007, Dok. 356
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 228/03

    Anbieterkennzeichnung im Internet

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2007 - 20 U 10/07
    Entgegen der von der Beklagten vertretenen Meinung kommt den Bestimmungen, die die Informationspflichten zur Anbieterkennzeichnung regeln, als Verbraucherschutzvorschriften eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion zu (BGH NJW 2006, 3633, 3634 - Anbieterkennzeichnung im Internet).
  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 194/95

    Altunterwerfung II - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2007 - 20 U 10/07
    Es wird allgemein für unbedenklich gehalten, dass sich ein Schuldner unter der auflösenden Bedingung einer Änderung oder endgültigen Klärung der Rechtslage unterwirft (Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 12 UWG Rdnr. 1.129; BGH GRUR 1997, 386 ff. - Altunterwerfung II).
  • OLG Stuttgart, 10.09.2015 - 2 W 40/15

    Verstoß gegen das titulierte Gebot der Unterlassung von Aussagen im Internet:

    In OLG Düsseldorf, Urteil vom 03. Juli 2007 - 20 U 10/07, MMR 2008, 56, befasst sich das Gericht neben § 4 Nr. 11 UWG mit der Marktrelevanz eines Wettbewerbsverstoßes.
  • OLG Köln, 15.12.2009 - 15 U 90/09

    Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts;

    Zwar kann ein die Abmahnung und daher auch die Geltendmachung der Vertragsstrafe nicht rechtfertigender Bagatellverstoß vorliegen, wenn eine beanstandete Internetseite nur noch mehr oder weniger zufällig auf einem komplizierten Weg aufgerufen werden kann ( OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.07.2007 - I-20 U 10/07 - MMR 2008, 56, 57 ).
  • LG Köln, 13.05.2009 - 28 O 348/08

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Veröffentlichung von

    Somit kann auch nicht das von der Beklagten benannte Urteil des OLG Düsseldorf (OLGR Düsseldorf 2008, 256) herangezogen werden, da dieses sich nicht auf den Proxy-Cache, sondern auf den lokalen Cache auf dem Computer des Nutzers bezog, auf den ein Verletzer selbstredend keinen Einfluss hat.

    Bei der Bewertung von Schwere und Ausmaß der Zuwiderhandlung ist auch zu berücksichtigen, wie die angesprochenen Verkehrskreise zu der beanstandeten Internet-Seite gelangten (vgl. zum Wettbewerbsrecht OLG Düsseldorf, MMR 2008, 56).

  • OLG Düsseldorf, 07.09.2010 - 20 U 129/09

    Anforderungen an die Fassung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung;

    Demgemäß hat auch der Senat es für unbedenklich gehalten, dass sich ein Schuldner unter der auflösenden Bedingung einer Änderung oder endgültigen Klärung der Rechtslage unterwirft (Urteil des Senats vom 3.7.2007 - I-20 U 10/07, OLGR Düsseldorf 2008, 256).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2010 - 20 U 131/09

    Ausräumung der Begehungsgefahr einer Wettbewerbsverletzung durch Abgabe einer

    Demgemäß hat auch der Senat es für unbedenklich gehalten, dass sich ein Schuldner unter der auflösenden Bedingung einer Änderung oder endgültigen Klärung der Rechtslage unterwirft (Urteil des Senats vom 3.7.2007 - I-20 U 10/07, OLGR Düsseldorf 2008, 256).
  • LG Magdeburg, 13.04.2011 - 7 O 260/11

    Irreführende Werbung: Hinweis auf alten Internetseiten auf die nicht mehr

    Bei wettbewerbswidrigen Informationen im Internet ist dies nicht der Fall, wenn die angesprochenen Verkehrskreise diese nur über Umwege, etwa über Suchmaschinen, abgerufen werden können, weil die Eingangsseite z. B. nur mit Baustellenhinweis abrufbar ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.07.2007, Aktenzeichen 20 U 10/07 mit Anmerkung von Roggenkamp, jurisPR-ITR 13/2007 Anm. 3, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 16.07.2009 - 20 W 60/09

    Frage eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs bei lediglicher Nennung

    Der Senat hat entschieden, dass in Fällen, in denen die angesprochenen Verkehrskreise nach Abschaltung der Eingangsseite nur noch mehr oder weniger zufällig oder auf komplizierten Weg auf die beanstandete Seite gelangen können, eine wettbewerbliche Relevanz nicht festgestellt werden kann (Senat, MMR 2008, 56, 57).
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