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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,190
OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06 (https://dejure.org/2006,190)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.12.2006 - 6 U 129/06 (https://dejure.org/2006,190)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - 6 U 129/06 (https://dejure.org/2006,190)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Wettbewerbsverstoß durch unzureichende Widerrufsbelehrung bei Internet-Angebot

    Zur Frage der rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung von Wettbewerbsverstößen durch Mitbewerber

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  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 312c BGB, § 2 Nr 1 UWG, § 8 Abs 3 UWG, § 8 Abs 4 UWG
    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Unzureichender Link auf die Widerrufsbelehrung bei einem Internet-Angebot; rechtsmissbräuchliche Geltendmachung von Wettbewerbsverstößen durch Mitbewerber

  • webshoprecht.de

    Zu einem Wettbewerbsverstoß durch unzureichende Widerrufsbelehrung und zur rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung von Wettbewerbsverstößen durch Mitbewerber

  • webshoprecht.de

    Zu einem Wettbewerbsverstoß durch unzureichende Widerrufsbelehrung und zur rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung von Wettbewerbsverstößen durch Mitbewerber

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    200 Abmahnungen kein Rechtsmissbrauch

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Widerrufsbelehrung in AGB muss deutlich hervorgehoben sein

  • Judicialis

    BGB § 312 c; ; UWG § 2 Nr. 1; ; UWG § 8 Abs. 3; ; UWG § 8 Abs. 4

  • JurPC

    Unzureichende Widerrufsbelehrung als Wettbewerbsverstoß

  • stroemer.de

    Abmahnungsmissbrauch

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Widerrufsbelehrung - unzureichende und Wettbewerbsverstoß

  • linksandlaw.info

    Link zur Widerrufsbelehrung - Zwangsführung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 312c; UWG § 2 Nr. 1 § 8 Abs. 3, Abs. 4
    Wettbewerbsverstoß durch unzureichende Widerrufsbelehrung bei Internet-Angebot - Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung von Wettbewerbsverstößen durch Mitbewerber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Wettbewerbsverstoß durch Verwendung unrichtiger Widerrufsbelehrungen; Anforderungen an Widerrufsbelehrungen im Rahmen eines Internetauftrittes; Anforderungen an die Linkkennzeichnung von Widerrufsbelehrungen; Zulässigkeit der Einbettung von Widerrufsbelehrungen in die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung in AGB muss deutlich hervorgehoben sein

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Wettbewerbsverstoß durch unzureichende Widerrufsbelehrung - rechtsmissbräuchliche Geltendmachung von Wettbewerbsverstößen durch Mitbewerber

  • heise.de (Pressebericht, 10.01.2007)

    Kein Rechtsmissbrauch bei 200 gleichartigen Abmahnungen

  • heise.de (Pressebericht, 10.01.2007)

    Kein Rechtsmissbrauch bei 200 gleichartigen Abmahnungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Missbräuchliche Abmahnungen im Fernabsatzrecht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kriterien für Missbrauch bei Internet-Abmahnungen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unzureichende Widerrufsbelehrung mittels Link auf AGB

  • beck.de (Leitsatz)

    Link auf Widerrufsbelehrung

  • mlmrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Auch bei 200 Abmahnungen liegt kein rechtsmissbräuchliches Verhalten vor

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Missbräuchliche Abmahnungen im Fernabsatzrecht

  • dr-bahr.com (Auszüge)

    Kriterien für Missbrauch bei Internet-Abmahnungen

  • widerruf-immobiliendarlehen.de (Kurzinformation)

Besprechungen u.ä. (2)

  • drbuecker.de (Entscheidungsanmerkung)

    Kriterien zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    200 gleichartige Abmahnungen sind nicht missbräuchlich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 482
  • GRUR-RR 2007, 56
  • MMR 2007, 322
 
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 228/03

    Anbieterkennzeichnung im Internet

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06
    Es kann dahinstehen, ob entsprechend der bisher vom erkennenden Senat vertretenen Auffassung (vgl. MMR 01, 529) zum Zwecke der Widerrufsbelehrung eine "Zwangsführung" des Nutzers in dem Sinne erforderlich ist, dass ein Kaufabschluss nicht getätigt werden kann, ohne dass der Besteller zuvor mit dem Text der Widerrufsbelehrung konfrontiert worden ist (ablehnend - allerdings für den Fall der Anbieterkennzeichnung - BGH WRP 06, 1507 - Anbieterkennzeichnung im Internet).
  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 171/97

    Sicherungsschein - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06
    Zum anderen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 87, 180 - Ausschank unter Eichstrich II; GRUR 02, 1093 - Kontostandsauskunft; GRUR 2000, 731 - Sicherungsschein) auch ein Verhalten des Unternehmers im Rahmen der bloßen Vertragsabwicklung dann ausnahmsweise von einer Wettbewerbsabsicht getragen, wenn es darauf abzielt, planmäßig den Kunden zu übervorteilen.
  • BGH, 27.06.2002 - I ZR 86/00

    Kontostandsauskunft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06
    Zum anderen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 87, 180 - Ausschank unter Eichstrich II; GRUR 02, 1093 - Kontostandsauskunft; GRUR 2000, 731 - Sicherungsschein) auch ein Verhalten des Unternehmers im Rahmen der bloßen Vertragsabwicklung dann ausnahmsweise von einer Wettbewerbsabsicht getragen, wenn es darauf abzielt, planmäßig den Kunden zu übervorteilen.
  • BGH, 10.12.1986 - I ZR 136/84

    Ausschank unter Eichstrich II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06
    Zum anderen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 87, 180 - Ausschank unter Eichstrich II; GRUR 02, 1093 - Kontostandsauskunft; GRUR 2000, 731 - Sicherungsschein) auch ein Verhalten des Unternehmers im Rahmen der bloßen Vertragsabwicklung dann ausnahmsweise von einer Wettbewerbsabsicht getragen, wenn es darauf abzielt, planmäßig den Kunden zu übervorteilen.
  • OLG Frankfurt, 17.04.2001 - 6 W 37/01

    Fernabsatzvertrag: Pflichtangaben beim Warenverkauf an Privatverbraucher über …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06
    Es kann dahinstehen, ob entsprechend der bisher vom erkennenden Senat vertretenen Auffassung (vgl. MMR 01, 529) zum Zwecke der Widerrufsbelehrung eine "Zwangsführung" des Nutzers in dem Sinne erforderlich ist, dass ein Kaufabschluss nicht getätigt werden kann, ohne dass der Besteller zuvor mit dem Text der Widerrufsbelehrung konfrontiert worden ist (ablehnend - allerdings für den Fall der Anbieterkennzeichnung - BGH WRP 06, 1507 - Anbieterkennzeichnung im Internet).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2006 - 6 U 3/06
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06
    Denn auch wenn man dies verneint, reicht ein Link auf die vollständige Widerrufsbelehrung nur aus, wenn die Kennzeichnung dieses Links hinreichend klar erkennen lässt, dass überhaupt eine Widerrufsbelehrung aufgerufen werden kann (vgl. bereits Senat Beschlüsse nach § 522 II ZPO vom 31.3.2006 und 20.6.2006 - 6 U 3/06).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 66/08

    Holzhocker

    Dem Verbraucher werden durch diese Vorgehensweise Informationen vorenthalten, die er für seine geschäftliche Entscheidung benötigt (…vgl. BGH, Urt. v. 4.7.2002 - I ZR 55/00, GRUR 2002, 1085, 1088 = WRP 2002, 1263 - Belehrungszusatz zu § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG a.F.; OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2007, 56, 57; OLG Hamburg WRP 2007, 1498, 1501;… Fezer/Fezer aaO § 3 Rdn. 113;… Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 3 Rdn. 149;… MünchKomm.UWG/Schaffert, § 4 Nr. 11 Rdn. 301).
  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 42/10

    Falsche Suchrubrik

    Unter diesen Umständen kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Abmahntätigkeit der Klägerin in keinem vernünftigen Verhältnis zu ihrer eigentlichen Geschäftstätigkeit gestanden und bei objektiver Betrachtung an der Verfolgung der Wettbewerbsverstöße kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse außer dem der Gebührenerzielung bestanden hat (vgl. BGH, GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2007, 56, 57).
  • LG Berlin, 20.10.2015 - 103 O 80/15

    Widerrufsbelehrung in AGB - Wettbewerbsverstoß im Internet: Anforderungen an eine …

    Diesen Zweck kann ein Link nur erfüllen, wenn seine Kennzeichnung bereits erkennen lässt, dass Informationen über ein Widerrufsrecht aufgerufen werden können (OLG Frankfurt, Urteil vom 14. Dezember 2006, 6 U 129/06 -, juris).
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