Rechtsprechung
| EuGH, 03.10.2019 - C-18/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Europäischer Gerichtshof
Glawischnig-Piesczek
Vorlage zur Vorabentscheidung - Informationsgesellschaft - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 2000/31/EG - Verantwortlichkeit von Diensteanbietern, die als Mittler auftreten - Art. 14 Abs. 1 und 3 - Anbieter von Hosting-Diensten - Möglichkeit, vom Anbieter zu ...
- Europäischer Gerichtshof
Glawischnig-Piesczek
Vorlage zur Vorabentscheidung - Informationsgesellschaft - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 2000/31/EG - Verantwortlichkeit von Diensteanbietern, die als Mittler auftreten - Art. 14 Abs. 1 und 3 - Anbieter von Hosting-Diensten - Möglichkeit, vom Anbieter zu ...
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung - Informationsgesellschaft - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 2000/31/EG - Verantwortlichkeit von Diensteanbietern, die als Mittler auftreten - Art. 14 Abs. 1 und 3 - Anbieter von Hosting-Diensten - Möglichkeit, vom Anbieter zu ...
- Betriebs-Berater
Facebook muss rechtswidrige Informationen sowie wort- und sinngleiche Inhalte weltweit entfernen oder sperren
- kanzlei.biz
Facebook muss rechtswidrige sowie wort- und sinngleiche Inhalte weltweit entfernen oder sperren
- doev.de
Glawischnig-Piesczek - Anbieter von Hosting-Diensten; Verlangen, Rechtsverletzungen abzustellen oder zu verhindern
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Territoriale Reichweite des Rechts auf Vergessenwerden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Informationsgesellschaft - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 2000/31/EG - Verantwortlichkeit von Diensteanbietern, die als Mittler auftreten - Art. 14 Abs. 1 und 3 - Anbieter von Hosting-Diensten - Möglichkeit, vom Anbieter zu ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zivilrecht/Telemedienrecht: Eva Glawischnig-Piesczek/Facebook Ireland
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (23)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Niederlassungsfreiheit - Das Unionsrecht verwehrt es nicht, dass einem Hosting-Anbieter wie Facebook aufgegeben wird, mit einem zuvor für rechtswidrig erklärten Kommentar wortgleiche und unter bestimmten Umständen auch sinngleiche Kommentare zu entfernen
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Facebook kann verpflichtet werden, Hasskommentare zu suchen und zu löschen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Es ist unionsrechtksonform Anbietern wie Facebook und Hostinganbietern aufzugeben für rechtswidrig erklärte und sinngleiche Inhalte aktiv zu suchen und zu löschen bzw weltweit zu sperren
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Facebook muss wort- und sinngleiche Kommentare löschen
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Wort- und sinngleiche Hasskommentare sind von Facebook zu löschen
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Reichweite von Löschpflichten bei Hass-Postings
- heise.de (Pressebericht, 04.06.2019)
Facebook muss bei Rechtsverstößen genauer prüfen
- lto.de (Pressebericht, 04.10.2019)
Löschpflichten im Internet: Mehr als bloßes "Notice and take down"
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Facebook muss auch wort- und sinngleiche Hasskommentare suchen und löschen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Hasskommentare auf Facebook
- verweyen.legal (Kurzinformation)
Beleidigungen: Plattformen müssen auch ähnliche Äußerungen suchen und löschen
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Facebook muss rechtswidrige Informationen sowie wort- und sinngleichen Inhalt entfernen oder sperren
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Zur Löschpflicht von Facebook
- taz.de (Pressebericht, 03.10.2019)
Beleidigungen auf Facebook: Netzwerk muss Schmähungen suchen
- juve.de (Kurzinformation)
Facebook muss Beleidigungen weltweit löschen
- datev.de (Kurzinformation)
Facebook muss rechtswidrige Beleidigungen suchen und löschen
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Hatespeech: Facebook muss auch ähnliche Beleidigungen weltweit löschen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Facebook & Co. kann auch inhaltsgleiche rechtswidrige Kommentare weltweit verboten werden
- heuking.de (Kurzinformation)
Facebook kann verpflichtet werden rechtswidrige Inhalte weltweit zu suchen und zu löschen
- rosepartner.de (Kurzinformation)
Umfassende Löschpflichten für Facebook - Auch wort- und sinngleiche Hasskommentare müssen entfernt werden
- juve.de (Kurzinformation)
Facebook muss beleidigende Postings weltweit löschen
- verweyen.legal (Kurzinformation)
Beleidigungen: Plattformen müssen auch ähnliche Äußerungen suchen und löschen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Rechtswidrige beleidigende Kommentare: Facebook muss wortgleiche und sinngleiche Kommentare weltweit suchen und entfernen - Unionsrecht steht nationaler Regelung nicht entgegen
Besprechungen u.ä.
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung, 13.10.2019)
Welche Regeln, welches Recht? Glawischnig-Piesczek und die Gefahren nationaler Jurisdiktionskonflikte im Internet
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2019 - C-18/18
- EuGH, 03.10.2019 - C-18/18
Papierfundstellen
- NJW 2019, 3287
- GRUR 2019, 1208
- EuZW 2019, 942
- MMR 2019, 798
- K&R 2019, 719
- ZUM 2019, 905
Wird zitiert von ... (33)
- BGH, 02.06.2022 - I ZR 140/15
Zur Haftung der Diensteanbieter "YouTube" und "uploaded" für …
Die Beschränkung des Anspruchsumfangs auf die Unterbindung der konkret beanstandeten Verletzungshandlung wäre mit dem Gebot der wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums gemäß Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2004/48/EG unvereinbar, weil damit die durch den Hinweis des Rechtsinhabers ausgelösten Prüfungspflichten und darauf bezogene Maßnahmen der Rechtsdurchsetzung - etwa ein gerichtlicher Unterlassungstitel - schon durch nur unbedeutende Abwandlungen umgangen werden könnten und ihnen die praktische Wirksamkeit genommen wäre (zu Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG vgl. EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2019 - C-18/18, GRUR 2019, 1208 [juris Rn. 41 bis 46] = WRP 2019, 1452 - Glawischnig-Piesczek). - EuGH, 22.06.2021 - C-682/18
Beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts erfolgt seitens der Betreiber von …
Folglich können nach dem nationalen Recht eines Mitgliedstaats erlassene Verfügungen an einen Diensteanbieter gerichtet werden, selbst wenn er eine der in diesem Art. 14 Abs. 1 angeführten alternativen Voraussetzungen erfüllt, d. h. auch in dem Fall, dass er selbst nicht als verantwortlich angesehen wird (Urteil vom 3. Oktober 2019, Glawischnig-Piesczek, C-18/18, EU:C:2019:821, Rn. 24 und 25). - LG Frankfurt/Main, 08.04.2022 - 3 O 188/21
Ehrverletzung durch Falschzitat in sozialem Netzwerk
Es ist anerkannt, dass er verpflichtet sein kann, künftig auch kerngleiche Verletzungen zu verhindern (vgl. z.B. EuGH, Urteil vom 03.10.2019 - C-18/18 Rn. 37 ff.; BGH…, Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15 Rn. 23 - jameda.de II).Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 03.10.2019 (C-18/18 - Glawischnig-Piesczek) ausdrücklich klargestellt, dass es einem Mitgliedstaat nicht verwehrt ist, einem Hosting-Anbieter " Überwachungspflichten in spezifischen Fällen " aufzuerlegen und " die von ihm gespeicherten Informationen, die einen sinngleichen Inhalt haben wie Informationen, die zuvor für rechtswidrig erklärt worden sind, zu entfernen ." Entgegen der Ansicht der Beklagten erfordert diese Verpflichtung keine europarechtswidrige " autonome Beurteilung " der Rechtswidrigkeit der Verbreitung des Falschzitats.
- EuGH, 26.04.2022 - C-401/19
Die Verpflichtung der Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten, die …
Diese Klarstellung bedeutet nämlich, dass die Anbieter dieser Dienste nicht verpflichtet sein können, das Hochladen und die öffentliche Zugänglichmachung von Inhalten zu verhindern, die sie im Hinblick auf die von den Rechteinhabern bereitgestellten Informationen sowie etwaige Ausnahmen und Beschränkungen in Bezug auf das Urheberrecht eigenständig inhaltlich beurteilen müssten, um ihre Rechtswidrigkeit festzustellen (vgl. entsprechend Urteil vom 3. Oktober 2019, Glawischnig-Piesczek, C-18/18, EU:C:2019:821, Rn. 41 bis 46). - OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 16 U 65/22
Kenntnis rechtswidrig geposteter Inhalte verpflichtet Plattformbetreiber zur …
Ein solcher ist nicht erst dann begründet, wenn ein Gericht den Inhalt der dem Hosting-Anbieter zur Kenntnis gebrachten Information für rechtswidrig erklärt hat (der EuGH spricht im Urt. v. 3.10.2018 - C-18/18 - Glawischnig-Piesczek zur Auslegung von Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie "kann u.a."), sondern auch dann, wenn die mit dem Inhalt vermittelte Aussage unstreitig als Falschzitat feststeht und damit deren Rechtswidrigkeit.Der EuGH [Urt. v. 3.10.2018 aaO.] ist im Rahmen der Auslegung von Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 200/31 der Empfehlung des Generalanwalts in seinen Schlussanträgen [Rn. 45 ff] gefolgt, die für die Kerntheorie maßgebliche Rechtsprechung L'Oréal/eBay [vgl. EuGH MMR 2011, 596] auf das Äußerungsrecht zu übertragen, und hat gebilligt, dem Hosting-Anbieter auch eine Verpflichtung zur Entfernung oder Zugangssperrung von sinngleichen Inhalten aufzuerlegen.
In diesem Zusammenhang sei auch angemerkt, dass - worauf der EuGH ausdrücklich hingewiesen hat - die nationalen Gerichte/Gesetzgeber in Bezug auf die Verfahren, die den Erlass der erforderlichen Maßnahmen ermöglichen, über ein besonders großes Ermessen verfügen [Urt. v. 3.10.2018 aaO. - Rn. 29].
(3.6.) Ohne Erfolg macht die Berufung schließlich geltend, dass der Generalanwalt in dem Verfahren C-18/18 die Auffassung vertreten hat, dass einem Host-Provider nicht aufgegeben werden kann, der als rechtswidrig eingestuften Äußerung sinngleiche Äußerungen zu entfernen, die von anderen Nutzern gepostet worden sind, so dass er auch nur die Informationen zu durchsuchen braucht, die von dem Nutzer gepostet wurden, der auch die rechtswidrige Information gepostet hat [vgl. Schlussanträge Rn. 72 f].
- OLG Frankfurt, 04.03.2025 - 16 W 10/25
Prüfpflichten des Hostproviders
Diesbezüglich ist anerkannt, dass nach der § 7 TMG zugrunde liegenden E-CommerceRL nach dem nationalen Recht eines Mitgliedstaats selbst dann insbesondere gerichtliche Anordnungen an einen Hosting-Anbieter ergehen können, wenn dieser eine der in Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie angeführten alternativen Voraussetzungen erfüllt, also selbst nicht als verantwortlich anzusehen ist (vgl. EuGH, MMR 2019, 798, Rn. 25 - Glawischnig-Piesczek/Facebook Ireland;… OLG Frankfurt, MMR 2024, 875, Rn. 64 f.).Der EuGH ist in dem Urteil vom 03.10.2019 (MMR 2019, 798) im Rahmen der Auslegung von Art. 15 Abs. 1 RL 2000/31/EG der Empfehlung des Generalanwaltes in seinen Schlussanträgen (…Rn. 45 ff.) gefolgt, die für die Kerntheorie maßgebliche Rechtsprechung L'Oréal/eBay (vgl. EuGH MMR 2011, 596) auf das Äußerungsrecht zu übertragen, und hat gebilligt, dem Hosting-Anbieter auch eine Verpflichtung zur.
Diese umfassen im Einklang mit dem genannten Urteil des EuGH in der Sache Glawischnig-Piesczek (GRUR 2019, 1208) die beanstandete Verletzung des Persönlichkeitsrechts (Unterschieben der Bewerbung eines Produktes zur Gewichtsabnahme), den Namen der hiervon betroffenen Person sowie die Umstände, aus denen sich die Rechtsverletzung ergibt und damit das Charakteristische der konkreten Verletzungsform, nämlich den durch das Video 1 durch Verwendung des Namens, der Stimme und des Bildnisses des Antragstellers in seiner konkreten Ausgestaltung vermittelten Eindruck, dieser habe sich tatsächlich so geäußert wie unter dem dort angegebenen Link und in dem dem dortigen Schreiben als Anlage 3 beigefügten Transkript ersichtlich.
- EuGH, 16.06.2026 - C-188/24
Dienste der Informationsgesellschaft: Die Mitgliedstaaten können die Überprüfung …
Der Gerichtshof hat klargestellt, dass eine solche Anordnung auch dann ergehen kann, wenn der Anbieter als im Sinne von Abs. 1 dieses Art. 14 nicht verantwortlich angesehen wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 2019, Glawischnig-Piesczek, C-18/18, EU:C:2019:821, Rn. 24 und 25, …sowie vom 22. Juni 2021, YouTube und Cyando, C-682/18 und C-683/18, EU:C:2021:503, Rn. 131).Rn. 117 Art. 14 Abs. 3 der Richtlinie 2000/31 ist in Verbindung mit Abs. 1 dieses Art. 14 dahin zu verstehen, dass er Anordnungen betrifft, die darauf abzielen, dass der Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft im Sinne dieses Abs. 1 jede Rechtsverletzung seitens des Nutzers, die u. a. durch das Vorhandensein von auf seiner Website oder seiner Plattform gespeicherten rechtswidrigen Informationen verursacht wird, abstellt, indem er diese Informationen entfernt oder den Zugang zu ihnen sperrt, oder dass er jede weitere Rechtsverletzung dieser Art verhindert, insbesondere indem er rechtswidrige Informationen, deren Inhalt mit bereits für rechtswidrig erklärten Informationen identisch oder diesen gleichwertig ist, entfernt oder den Zugang zu ihnen sperrt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 2019, Glawischnig-Piesczek, C-18/18, EU:C:2019:821, Rn. 24 und 37).
Rn. 119 Was zweitens die Frage betrifft, ob Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31 einer solchen Regelung entgegensteht, ist darauf hinzuweisen, dass der Umstand, dass die Mitgliedstaaten daran gehindert sind, Vermittlern eine allgemeine Überwachungspflicht aufzuerlegen, im 47. Erwägungsgrund dieser Richtlinie dahin präzisiert wird, dass dies nicht Überwachungspflichten "in spezifischen Fällen" betrifft und insbesondere nicht Anordnungen berührt, die von einzelstaatlichen Behörden nach innerstaatlichem Recht getroffen werden und einen solchen Fall betreffen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 2019, Glawischnig-Piesczek, C-18/18, EU:C:2019:821, Rn. 34).
Insbesondere verpflichtet eine solche Anordnung den Hosting-Anbieter nicht zu einer autonomen Beurteilung des gespeicherten Inhalts, da er sich darauf beschränken kann, die Inhalte, auf die sich die Anordnung bezieht, mittels automatisierter Suchanfragen zu ermitteln (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 2019, Glawischnig-Piesczek, C-18/18, EU:C:2019:821, Rn. 46 und 47).
- OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 6 U 154/22
Haftung des Plattformbetreibers
(b) Diesbezüglich ist anerkannt, dass nach der § 7 TMG zugrundeliegenden E-Commerce-Richtlinie nach dem nationalen Recht eines Mitgliedstaats selbst dann insbesondere gerichtliche Anordnungen an einen Hosting-Anbieter ergehen können, wenn dieser eine der in Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie angeführten alternativen Voraussetzungen erfüllt, also selbst nicht als verantwortlich anzusehen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 03.10.2019 - C-18/18, juris Rn. 25 - Glawischnig-Piesczek/Facebook Ireland; siehe auch Erwägungsgrund 45 der E-Commerce-Richtlinie).Insgesamt bedarf es eines Gleichgewichts zwischen den verschiedenen beteiligten Interessen (vgl. EuGH, Urteil vom 03.10.2019 - C-18/18, juris Rn. 43 f. - Glawischnig-Piesczek/Facebook Ireland, zu Erwägungsgrund 41 der E-Commerce-Richtlinie;… Urteil vom 22.06.2021 - C-682/18 u.a., juris Rn. 138 - YouTube und Cyando).
Der Unterlassungstenor ist auch so konkret, dass die Beklagte keine autonome Bewertung vornehmen muss und auf automatisierte Techniken und Mittel zur Nachforschung zurückgreifen kann (vgl. insofern EuGH, Urteil vom 03.10.2019 - C-18/18, juris Rn. 45 f., 53 - Glawischnig-Piesczek/Facebook Ireland, zur E-Commerce-Richtlinie).
Dies gilt unabhängig davon, wer den Auftrag für die Speicherung der Information gegeben hat (vgl. insgesamt EuGH, Urteil vom 03.10.2019 - C-18/18, juris Rn. 37-41, 53 - Glawischnig-Piesczek/Facebook Ireland).
Der Umstand, dass in der deutschen Fassung des Art. 18 Abs. 1 E-Commerce-Richtlinie - anders in anderen Sprachfassungen - im Zusammenhang mit der Pflicht von Mitgliedstaaten zur Ermöglichung von Klagen nur von dem Ziel, "eine" mutmaßliche Rechtsverletzung abzustellen und zu verhindern, dass den Betroffenen weiterer Schaden entsteht, die Rede ist, steht einer Erstreckung des Verbots auf gleichartige Rechtsverletzungen nicht entgegen (vgl. EuGH, Urteil vom 03.10.2019 - C-18/18, juris Rn. 30, 37 - Glawischnig-Piesczek/Facebook Ireland).
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2025 - C-188/24
Generalanwalt Szpunar: Eine Maßnahme, die eine logische Folge strafrechtlicher …
Rn. 245 In diesem Sinne hat der Gerichtshof im Urteil Glawischnig-Piesczek{FN-VERWEIS:98} entschieden, dass eine Anordnung an einen Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft, spezifische Elemente des von ihm als Hosting-Anbieter gespeicherten Inhalts, die wort- oder sinngleiche Aussagen enthielten wie Äußerungen, die von einem nationalen Gericht für gegenüber einer Nutzerin diffamierend erklärt worden waren, zu entfernen, einen spezifischen Fall betrifft.Rn. 253 Coyote System widerspricht der Einschätzung des vorlegenden Gerichts nämlich, ohne jedoch zu begründen, warum eine Filterung nicht automatisch und ohne vorherige Prüfung des Inhalts der Nachrichten durch den Betreiber nach dem Vorbild der im Urteil Glawischnig-Piesczek dargelegten Lösung{FN-VERWEIS:104} erfolgen kann.
{FN:67} Urteil vom 3. Oktober 2019 (C-18/18, EU:C:2019:821).
{FN:81} Vgl. Urteile vom 16. Februar 2012, SABAM (…C-360/10, EU:C:2012:85, Rn. 27), und vom 3. Oktober 2019, Glawischnig-Piesczek (C-18/18, EU:C:2019:821, Rn. 22).
{FN:95} C-18/18, EU:C:2019:458, Nr. 42.
{FN:97} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Glawischnig-Piesczek (C-18/18, EU:C:2019:458, Nr. 45).
{FN:98} Urteil vom 3. Oktober 2019 (C-18/18, EU:C:2019:821).
{FN:99} Vgl. Urteil vom 3. Oktober 2019, Glawischnig-Piesczek (C-18/18, EU:C:2019:821, Rn. 45, 46 und 53).
{FN:101} Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Glawischnig-Piesczek (C-18/18, EU:C:2019:458, Nr. 49).
{FN:104} Urteil vom 3. Oktober 2019, Glawischnig-Piesczek (C-18/18, EU:C:2019:821, Rn. 46).
- LG Frankfurt/Main, 16.09.2026 - 6 O 234/25
Haftung für Fake-Profile
Die Informationen über die zu blockierenden Inhalte müssen zudem so spezifisch sein, dass der Diensteanbieter die Inhalte mittels "automatisierter Techniken und Mittel" blockieren kann (EuGH, GRUR 2019, 1208 Rn. 45 f. - Glawischnig-Piesczek;… vgl. Dreier/Schulze/Raue, UrhG, 8. Aufl. 2025, § 7 UrhDaG Rn. 18 m.w.N.).Der Auskunftsanspruch erstreckt sich auch auf sinngleiche Inhalte (vgl. EuGH, GRUR 2019, 1208 - Glawischnig-Piesczek;… OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 04.03.2025 - 16 W 10/25 , GRUR-RS 2025, 3551 Rn. 26 - Unterlassungsanspruch gegen Plattformbetreiber wegen Deep-Fake Videos).
- LG Frankfurt/Main, 14.12.2022 - 3 O 325/22
Twitter muss bei einem konkreten Hinweis auf eine Persönlichkeitsverletzung auch …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-682/18
Nach Auffassung von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe haften Betreiber von …
- BGH, 02.06.2022 - I ZR 135/18
Zur Haftung der Diensteanbieter "YouTube" und "uploaded" für …
- OLG Frankfurt, 31.08.2026 - 16 W 40/26
Haftung des Plattformbetreibers als mittelbarer Störer
- BGH, 18.02.2025 - VI ZR 64/24
Aussetzung des Verfahrens zur Haftung des Betreibers eines sozialen Netzwerks für …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2025 - C-492/23
Elektronischer Geschäftsverkehr und DSGVO: Generalanwalt Szpunar nimmt …
- OLG München, 20.01.2026 - 18 U 2360/25
Fake-Profile, Persönlichkeitsrecht, Namensrecht, Recht am eigenen Bild, …
- LG Berlin II, 07.08.2025 - 27 O 262/25
Sternebewertung - Untersagung der Veröffentlichung einer von Dritten …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-460/20
Generalanwalt Pitruzzella ist der Auffassung, dass ein auf die angebliche …
- LG Köln, 29.09.2022 - 14 O 29/21
Content Delivery Networks und DNS-Resolver können täterschaftlich für …
- LG Frankfurt/Main, 09.12.2021 - 3 O 422/20
Nicht gelöschte Hassbeiträge: Twitter muss 6000 Euro an Nutzerin zahlen
- LG Leipzig, 01.03.2023 - 5 O 807/22
Quad9
- BGH - VI ZR 64/24 (anhängig)
Haftung des Betreibers eines sozialen Netzwerks für von seinen Nutzern …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-401/19
Generalanwalt Saugmandsgaard Øe: Art. 17 der Richtlinie 2019/790 über das …
- LG Frankfurt/Main, 28.10.2019 - 3 O 152/19
Zum kerngleichen Verstoß bei einer Textberichterstattung.
- LG Frankfurt/Main, 23.12.2020 - 3 O 418/20
Zur Haftung des Host-Providers bei der Verbreitung von Gerüchten
- OLG Stuttgart, 26.11.2020 - 2 U 147/18
Markenrechtsverletzung: Verantwortlichkeit des Betreibers einer …
- EGMR, 15.05.2023 - 45581/15
Sanchez ./. Frankreich - "kiss à Leilla" - Volksverhetzung durch Nichtlöschung …
- EGMR, 02.09.2021 - 45581/15
SANCHEZ c. FRANCE
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023 - C-376/22
Generalanwalt Szpunar: Plattformen wie Google, Meta Platforms und Tik Tok dürfen …
- LG Frankfurt/Main, 10.09.2026 - 3 O 385/25
Meta muss rechtswidrigen Instagram-Fake-Account vollständig löschen und erneute …
- OLG Frankfurt, 25.06.2024 - 16 W 16/22
Verhängung eines Ordnungsgelds bei kerngleicher Äußerung
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2019 - C-667/18
Orde van Vlaamse Balies und Ordre des barreaux francophones und germanophone - …
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