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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 09.11.2010 - 1 U 44/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16850
OLG Naumburg, 09.11.2010 - 1 U 44/10 (https://dejure.org/2010,16850)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.11.2010 - 1 U 44/10 (https://dejure.org/2010,16850)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. November 2010 - 1 U 44/10 (https://dejure.org/2010,16850)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Beckenosteotomie

    § 249 BGB, § 253 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 611 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Arzthaftung: Aufklärungspflichtverletzung vor einer dreifachen Becken-Osteotomie bei einer unter spastischer Tetraplegie und Hüftdysplasie leidenden Patientin

  • bld.de PDF (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 31, 249, 253 Abs. 2, 280 Abs. 1, 611, 823 BGB
    Die erstmalige Behauptung eines unstreitigen Aufklärungsmangels in der Berufungsinstanz ist stets zuzulassen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht bei operativer Korrektur einer displastischen Fehlentwicklung de Hüftpfanne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht bei operativer Korrektur einer displastischen Fehlentwicklung de Hüftpfanne

Besprechungen u.ä.

  • bld.de PDF (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 31, 249, 253 Abs. 2, 280 Abs. 1, 611, 823 BGB
    Die erstmalige Behauptung eines unstreitigen Aufklärungsmangels in der Berufungsinstanz ist stets zuzulassen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 1014
  • MedR 2012, 195
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.01.1987 - VI ZR 82/86

    Aufklärungspflicht des Arztes vor einer varisierenden Osteotomie; Umfang des …

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.11.2010 - 1 U 44/10
    Rn. 77 b) Zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts der Klägerin waren die Beklagten verpflichtet, die Klägerin in angemessener Form auch darüber in Kenntnis zu setzen, dass selbst bei fehlerfreier Durchführung des Eingriffs eine Verschlechterung ihres Befindens nicht auszuschließen war und sie in diesem Fall den vorhandenen Rest an Mobilität verlieren und in ihrer Entwicklung um Jahre zurück geworfen würde (vgl. BGH VersR 1987, 667 - 668 zitiert nach juris; BGH VersR 1981, 532 - 533 zitiert nach juris; OLG Stuttgart VersR 1998, 637 - 638 zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 05. November 2003, 3 U 102/03 zitiert nach juris; OLG Koblenz MDR 2004, 881 - 882 zitiert nach juris;… Martis/ Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. A 1060 ff;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Kapitel C Rdn. 41 ff).

    Über diese Gefahr eines Mißlingens der Operation mit der Folge einer Verschlimmerung ihrer Situation hätte die Klägerin aber in angemessener Weise belehrt werden müssen, um ihr eine eigenverantwortliche Entscheidung darüber zu ermöglichen, ob sie den Eingriff wagen oder lieber abwarten und mit ihren bisherigen Beschwerden einstweilen weiter leben wollte (vgl. BGH VersR 1987, 667-668 zitiert nach juris; BGH VersR 1981, 532-533 zitiert nach juris).

  • BGH, 24.02.1981 - VI ZR 168/79

    Bewertung des Widerrufs der Zustimmung eines Prozessbeteiligten zur Verwertung …

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.11.2010 - 1 U 44/10
    Rn. 77 b) Zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts der Klägerin waren die Beklagten verpflichtet, die Klägerin in angemessener Form auch darüber in Kenntnis zu setzen, dass selbst bei fehlerfreier Durchführung des Eingriffs eine Verschlechterung ihres Befindens nicht auszuschließen war und sie in diesem Fall den vorhandenen Rest an Mobilität verlieren und in ihrer Entwicklung um Jahre zurück geworfen würde (vgl. BGH VersR 1987, 667 - 668 zitiert nach juris; BGH VersR 1981, 532 - 533 zitiert nach juris; OLG Stuttgart VersR 1998, 637 - 638 zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 05. November 2003, 3 U 102/03 zitiert nach juris; OLG Koblenz MDR 2004, 881 - 882 zitiert nach juris;… Martis/ Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. A 1060 ff;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Kapitel C Rdn. 41 ff).

    Über diese Gefahr eines Mißlingens der Operation mit der Folge einer Verschlimmerung ihrer Situation hätte die Klägerin aber in angemessener Weise belehrt werden müssen, um ihr eine eigenverantwortliche Entscheidung darüber zu ermöglichen, ob sie den Eingriff wagen oder lieber abwarten und mit ihren bisherigen Beschwerden einstweilen weiter leben wollte (vgl. BGH VersR 1987, 667-668 zitiert nach juris; BGH VersR 1981, 532-533 zitiert nach juris).

  • BGH, 10.10.2006 - VI ZR 74/05

    Wirksamkeit der Einwilligung der Sorgeberechtigten bei relativ indizierten …

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.11.2010 - 1 U 44/10
    Wird - wie hier - aus dem Einwilligungsformular ersichtlich, dass bestimmte, nicht unerhebliche Risiken nicht angesprochen worden sind, obliegt es dem Operateur, dies rechtzeitig nachzuholen und die Aufklärung hinreichend zu vervollständigen (vgl. BGH NJW 2007, 217, 219; OLG Koblenz VersR 2009, 1077, 1078/1079 zitiert nach juris;… Martis/ Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. A 1752, A 1753).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.11.2010 - 1 U 44/10
    Unstreitige neue Tatsachen können hingegen - im Interesse an einer zutreffenden Tatsachenfeststellung und damit einer materiell gerechten Entscheidung - unabhängig von den Zulassungsvoraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO jederzeit in das Berufungsverfahren eingeführt werden und sind dementsprechend von dem Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde zu legen (vgl. BGH MDR 2005, 527 zitiert nach juris; BGH NJW 2009, 2532 zitiert nach juris;… Heßler in Zöller, ZPO, 28. Aufl. § 531 ZPO Rdn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 20.05.2009 - VIII ZR 247/06

    Zulassung einer erstmals im Berufungsrechtszug erfolgten unstreitigen …

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.11.2010 - 1 U 44/10
    Unstreitige neue Tatsachen können hingegen - im Interesse an einer zutreffenden Tatsachenfeststellung und damit einer materiell gerechten Entscheidung - unabhängig von den Zulassungsvoraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO jederzeit in das Berufungsverfahren eingeführt werden und sind dementsprechend von dem Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde zu legen (vgl. BGH MDR 2005, 527 zitiert nach juris; BGH NJW 2009, 2532 zitiert nach juris;… Heßler in Zöller, ZPO, 28. Aufl. § 531 ZPO Rdn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 12.07.1994 - VI ZR 299/93

    Verantwortlichkeit eines in der Weiterbildung zum Gynäkologen stehenden Arztes …

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.11.2010 - 1 U 44/10
    Es kommt mithin darauf an, ob er sich unter den Umständen des Falles darauf verlassen durfte, dass der vorgesehene Eingriff bzw. die Behandlung ihn nicht überforderte (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1994, VI ZR 299/93, NJW 1994, 3008 - 3009 zitiert nach juris;… Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. B 106 m.w.N.;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Kapitel B, I. Rdn. 11 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 12.02.2009 - 5 U 927/06

    Anforderungen an die Aufklärungspflicht und Eingriff mit hoher Risikodichte

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.11.2010 - 1 U 44/10
    Wird - wie hier - aus dem Einwilligungsformular ersichtlich, dass bestimmte, nicht unerhebliche Risiken nicht angesprochen worden sind, obliegt es dem Operateur, dies rechtzeitig nachzuholen und die Aufklärung hinreichend zu vervollständigen (vgl. BGH NJW 2007, 217, 219; OLG Koblenz VersR 2009, 1077, 1078/1079 zitiert nach juris;… Martis/ Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. A 1752, A 1753).
  • OLG Koblenz, 01.04.2004 - 5 U 844/03

    Schmerzensgeldanspruch wegen mangelnder Aufklärung über Operationsrisiken

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.11.2010 - 1 U 44/10
    Rn. 77 b) Zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts der Klägerin waren die Beklagten verpflichtet, die Klägerin in angemessener Form auch darüber in Kenntnis zu setzen, dass selbst bei fehlerfreier Durchführung des Eingriffs eine Verschlechterung ihres Befindens nicht auszuschließen war und sie in diesem Fall den vorhandenen Rest an Mobilität verlieren und in ihrer Entwicklung um Jahre zurück geworfen würde (vgl. BGH VersR 1987, 667 - 668 zitiert nach juris; BGH VersR 1981, 532 - 533 zitiert nach juris; OLG Stuttgart VersR 1998, 637 - 638 zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 05. November 2003, 3 U 102/03 zitiert nach juris; OLG Koblenz MDR 2004, 881 - 882 zitiert nach juris;… Martis/ Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. A 1060 ff;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Kapitel C Rdn. 41 ff).
  • OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 1/06

    Arzthaftung - Schmerzensgeld- und Schadenersatzanspruch wegen unzureichender …

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.11.2010 - 1 U 44/10
    Die Einwilligung der Klägerin in die OP ist nämlich nur dann geeignet, dem Eingriff als selbstbestimmte medizinische Behandlung Rechtmäßigkeit zu verleihen, wenn sie auch die Tragweite ihrer Zustimmung zur Zeit der Abgabe der Erklärung auch erkannte (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 11. Juli 2006, 1 U 1/06 zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 20.02.1997 - 14 U 44/96

    Umfang der Aufklärung vor Chirotherapie

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.11.2010 - 1 U 44/10
    Rn. 77 b) Zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts der Klägerin waren die Beklagten verpflichtet, die Klägerin in angemessener Form auch darüber in Kenntnis zu setzen, dass selbst bei fehlerfreier Durchführung des Eingriffs eine Verschlechterung ihres Befindens nicht auszuschließen war und sie in diesem Fall den vorhandenen Rest an Mobilität verlieren und in ihrer Entwicklung um Jahre zurück geworfen würde (vgl. BGH VersR 1987, 667 - 668 zitiert nach juris; BGH VersR 1981, 532 - 533 zitiert nach juris; OLG Stuttgart VersR 1998, 637 - 638 zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 05. November 2003, 3 U 102/03 zitiert nach juris; OLG Koblenz MDR 2004, 881 - 882 zitiert nach juris;… Martis/ Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. A 1060 ff;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Kapitel C Rdn. 41 ff).
  • OLG Naumburg, 21.01.2010 - 1 U 66/09

    Arzthaftungsprozess: Reines Grundurteil bei der Verbindung einer Leistungsklage …

  • OLG Hamm, 05.11.2003 - 3 U 102/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung vor einer Vorfuß-Operation

  • OLG Düsseldorf, 15.12.1983 - 8 U 67/82
  • OLG Karlsruhe, 08.08.2012 - 7 U 128/11

    Arzthaftung: Behandlungsfehler bei vaginaler Entbindung; Berücksichtigung neuen …

    Dabei kann aus den nachstehenden Gründen dahingestellt bleiben, ob es sich bei den Behauptungen des Klägers zu seiner fehlerhaften Behandlung und unzureichenden Aufklärung um unterschiedliche Streitgegenstände handelt (so: OLGR Zweibrücken 2006, 154 ff., juris Tz. 41 ff.; offengelassen von nachgehend: BGH, NJW-RR 2007, 414 ff., juris Tz. 11; vgl. auch: Wagener, MedR 2012, 198 m.w.N., Anmerkung zu OLG Naumburg, MedR 2012, 195 ff.; Irrgang, MedR 2010, 533, 534 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 18.01.2021 - 4 U 2213/20
    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob es sich bei den Behauptungen des Klägers zur fehlerhaften Befunderhebung und der unzureichenden Behandlungsaufklärung um unterschiedliche Streitgegenstände handelt (Senat, Beschluss vom 16. Oktober 2017 - 4 U 1081/17 - , juris; OLGR Zweibrücken 2006, 154 ff., juris Tz. 41 ff.; offengelassen von nachgehend: BGH…, Urteil vom 05. Dezember 2006 - VI ZR 228/05 -, Rn. 11; dagegen: OLG Naumburg, Urteil vom 09.11.2010, 1 U 44/10, VersR 2011, 1014).
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