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Rechtsprechung
   BayObLG, 30.11.1979 - BReg. 2 Z 38/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,5886
BayObLG, 30.11.1979 - BReg. 2 Z 38/79 (https://dejure.org/1979,5886)
BayObLG, Entscheidung vom 30.11.1979 - BReg. 2 Z 38/79 (https://dejure.org/1979,5886)
BayObLG, Entscheidung vom 30. November 1979 - BReg. 2 Z 38/79 (https://dejure.org/1979,5886)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MittBayNot 1980, 18 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 08.05.1974 - BReg. 2 Z 17/74
    Auszug aus BayObLG, 30.11.1979 - BReg. 2 Z 38/79
    Sie stellt, soweit sie Bestimmungen über die Rechtsbeziehungen der Wohnungs- und Teileigentümer untereinander enthält, eine - die gesetzliche Regelung verdrängende - "Vereinbarung" im Sinn des § 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 WEG dar, die durch Eintragung im (Wohnungs-)Grundbuch (Bezugnahme hierauf) als Inhalt des Sondereigentums dingliche Wirkung erlangt hat ( BGHZ 73, 145 /147; BayObLGZ 1972, 314 /317; 1974, 217/219; 1978, 377/380f.; jeweils mit Nachweisen).

    Die Vorinstanzen haben insoweit ausschließlich auf das Vorliegen einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer bzw. einer - schuldrechtlich jederzeit ohne Einhaltung besonderer Formvorschriften möglichen - Abänderungsvereinbarung (vgl. hierzu BGHZ 37, 203 /204 f.; BayObLGZ 1974, 217 /219 f.) abgestellt.

    Inwieweit zur Abgabe der Bewilligung der frühere Grundstückseigentümer nach Entstehen der Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft - aufgrund der in den einzelnen Kaufverträgen enthaltenen Vollmacht - noch berechtigt gewesen wäre (vgl. hierzu BayObLGZ 1974, 217 /219f.) und ob die erteilte Vollmacht die Bewilligung im vorliegenden Umfang inhaltlich gedeckt hätte, bedarf keiner Erörterung, da A - entgegen der Angabe in der Urkunde - nicht gehandelt hat; die Urkunde ist von ihm nicht unterschrieben worden.

    4. Es ist hier zweifelhaft, ob das Landgericht, da es von dem Erfordernis des Vorliegens einer-entsprechenden (materiellrechtlichen) Vereinbarung (vgl. hierzu BayObLGZ 1974, 217 / 219 f.) statt von der grundbuchmäßig allein erforderlichen Bewilligung nach § 19 GBO ausgegangen ist, die Auslegungsfähigkeit der Urkunde im Sinn einer derartigen Bewilligung überhaupt erwogen hat.

  • BayObLG, 14.12.1978 - BReg. 2 Z 14/78
    Auszug aus BayObLG, 30.11.1979 - BReg. 2 Z 38/79
    Sie stellt, soweit sie Bestimmungen über die Rechtsbeziehungen der Wohnungs- und Teileigentümer untereinander enthält, eine - die gesetzliche Regelung verdrängende - "Vereinbarung" im Sinn des § 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 WEG dar, die durch Eintragung im (Wohnungs-)Grundbuch (Bezugnahme hierauf) als Inhalt des Sondereigentums dingliche Wirkung erlangt hat ( BGHZ 73, 145 /147; BayObLGZ 1972, 314 /317; 1974, 217/219; 1978, 377/380f.; jeweils mit Nachweisen).

    Gemeint ist hiermit ersichtlich, daß die Gebrauchsregelung im Sinn des § 15 Abs. 1 WEG durch Eintragung eines Nachtrags zur Teilungserklärung im (Wohnungs-)Grundbuch gemäß § 10 Abs. 2 WEG dingliche Wirkung erlangen soll (vgl. BayObLGZ 1977, 159 / 161; 1978, 377/381).

    barung (lediglich) der Bewilligung aller Wohnungseigentümer in der Form des § 29 Abs. 1 Satz 1 GBO (BayObLGZ 1978, 377/381 f.).

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77

    Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen

    Auszug aus BayObLG, 30.11.1979 - BReg. 2 Z 38/79
    Sie stellt, soweit sie Bestimmungen über die Rechtsbeziehungen der Wohnungs- und Teileigentümer untereinander enthält, eine - die gesetzliche Regelung verdrängende - "Vereinbarung" im Sinn des § 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 WEG dar, die durch Eintragung im (Wohnungs-)Grundbuch (Bezugnahme hierauf) als Inhalt des Sondereigentums dingliche Wirkung erlangt hat ( BGHZ 73, 145 /147; BayObLGZ 1972, 314 /317; 1974, 217/219; 1978, 377/380f.; jeweils mit Nachweisen).

    § 18 Abs. 1 der Teilungserklärung sieht vor, daß das Recht zur ausschließlichen Nutzung der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden oberirdischen Pkw-Stellplätze - weithin als "Sondernutzungsrecht" bezeichnet (vgl. BGHZ 73, 145/147) - durch notariellen Kaufvertrag auf die Nutzungsberechtigten (= Erwerber von Wohnungs- oder Teileigentum) übertragen wird.

  • BayObLG, 18.01.1979 - BReg. 2 Z 55/78

    Vorliegen einer Vollmacht zur Bewilligung der Eintragung einer …

    Auszug aus BayObLG, 30.11.1979 - BReg. 2 Z 38/79
    Grundbucherklärungen sind als Willenserklärungen grundsätzlich gemäß §§ 133, 157 BGB der Auslegung fähig und zugänglich, es sei denn, daß die Eindeutigkeit der Erklärung eine Auslegung ausschließt ( BGHZ 32, 60 /63; BayObLGZ 1979, 12/13 m. Nachw.).

    Die Frage der Auslegungsfähigkeit einer Grundbucherklärung ist dabei eine im Rechtsbeschwerdeverfahren voll der Nachprüfung zugängliche Rechtsfrage ( BayObLGZ 1979, 12 /15 m. Nachw.).

  • BGH, 15.06.1962 - V ZB 2/62

    Inhalt des Wohnungseigentums

    Auszug aus BayObLG, 30.11.1979 - BReg. 2 Z 38/79
    Die Vorinstanzen haben insoweit ausschließlich auf das Vorliegen einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer bzw. einer - schuldrechtlich jederzeit ohne Einhaltung besonderer Formvorschriften möglichen - Abänderungsvereinbarung (vgl. hierzu BGHZ 37, 203 /204 f.; BayObLGZ 1974, 217 /219 f.) abgestellt.
  • BayObLG, 13.07.1978 - BReg. 2 Z 37/77

    Verkauf eines Wohnungseigentumsrechts; Abgabe einer Auflassungserklärung ; …

    Auszug aus BayObLG, 30.11.1979 - BReg. 2 Z 38/79
    Ein solcher Rechtsfehler liegt vor, wenn der Tatrichter gegen den klaren Sinn der Urkunde, gegen gesetzliche Auslegungsregeln und allgemein anerkannte Erfahrungssätze oder gegen Denkgesetze verstoßen oder nicht alle für die Auslegung in Betracht kommenden Gesichtspunkte gewürdigt hat (ständige Rechtsprechung, zuletzt BayObLG Rpfleger 1979, 424, 425; BayObLGZ 1978, 194 /196 m. Nachw.).
  • BayObLG, 28.07.1972 - BReg. 2 Z 35/72
    Auszug aus BayObLG, 30.11.1979 - BReg. 2 Z 38/79
    Leidet die Auslegung an derartigen Rechtsfehlern, so ist sie für das Rechtsbeschwerdegericht nicht bindend; die Auslegung ist dann vom Rechtsbeschwerdegericht selbst vorzunehmen ( BayObLGZ 1972, 260 /262 f.;… Horber, GBO 14. Aufl. § 78 Anm. 3 A b m. Nachw.).
  • BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58

    Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete …

    Auszug aus BayObLG, 30.11.1979 - BReg. 2 Z 38/79
    Grundbucherklärungen sind als Willenserklärungen grundsätzlich gemäß §§ 133, 157 BGB der Auslegung fähig und zugänglich, es sei denn, daß die Eindeutigkeit der Erklärung eine Auslegung ausschließt ( BGHZ 32, 60 /63; BayObLGZ 1979, 12/13 m. Nachw.).
  • BayObLG, 05.10.1972 - BReg. 2 Z 54/72

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Einberufung; …

    Auszug aus BayObLG, 30.11.1979 - BReg. 2 Z 38/79
    Sie stellt, soweit sie Bestimmungen über die Rechtsbeziehungen der Wohnungs- und Teileigentümer untereinander enthält, eine - die gesetzliche Regelung verdrängende - "Vereinbarung" im Sinn des § 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 WEG dar, die durch Eintragung im (Wohnungs-)Grundbuch (Bezugnahme hierauf) als Inhalt des Sondereigentums dingliche Wirkung erlangt hat ( BGHZ 73, 145 /147; BayObLGZ 1972, 314 /317; 1974, 217/219; 1978, 377/380f.; jeweils mit Nachweisen).
  • BayObLG, 24.06.1977 - BReg. 2 Z 64/76

    Möglichkeit der Übertragung eines halben Miteigentumsanteils an einem Grundstück …

    Auszug aus BayObLG, 30.11.1979 - BReg. 2 Z 38/79
    Unabhängig davon gilt aber auch im Grundbucheintragungsverfahren für die Auslegung von Grundbucherklärungen der Grundsatz, daß auf deren Wortlaut und Sinn abzustellen ist, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (BGHZ 59, 205209; BayObLGZ 1977, 189 /191;… Kuntze-Ertt-HerrmannEickmann - KEHE -, Grundbuchrecht 2. Aufl. Einl. C 26, jeweils m. Nachw.).
  • BayObLG, 04.03.1974 - BReg. 2 Z 11/74
  • BayObLG, 08.06.1977 - BReg. 2 Z 38/76
  • BayObLG, 18.02.1986 - BReg. 2 Z 19/86

    Eintragung der bedingten Abtretung eines Auflassungsanspruchs

    Sie ist deshalb für das Rechtsbeschwerdegericht nicht bindend (vgl. BayObLGZ 1972, 260 /262 f. [= DNotZ 1973, 237]; BayObLG Rpfleger 1980, 111 [= MittBayNot 1980, 18];… Horber GBO 16. Aufl. Anm.3 A b, c, Kuntze/Erti/Herrmann/Eickmann - KEHE-Grundbuchrecht 3. Aufl. Rdnr. 12, je zu § 78).

    Der Senat hat deshalb die Erklärung selbst auszulegen ( BGHZ 37, 233 /243; BayObLG Rpfleger 1980, 111 [= MittBayNot 1980, 18 ]; KEHE aa0).

  • BayObLG, 26.05.1982 - BReg. 2 Z 34/82

    Zur Bezeichnung einer verkauftenTeilfläche durch Bezugnahme auf Merkmale in …

    Der Auslegung durch das Grundbuchamt sind allerdings als Folge des Bestimmtheitsgrundsatzes und des grundsätzlichen Erfordernisses urkundlich belegter Eintragungsunterlagen ( BayObLGZ 1974, 112 /114 f.; 1980, 1081112 f. [_ MittBayNot 1980, 67 /68]; BayObLG Rpfleger 1980, 111 [_ MittBayNot 1980, 18 ] und 1981, 147[= MittBayNot 1981, 22 ]) sowie bedingt durch das Fehlen einer Ermittlungspflicht des Grundbuchamts im Antragsverfahren ( BayObLGZ 1971, 2521 257; BayObLG MittBayNot 1980, 152 und 1981, 188; Horber § 1 Anm. 5 G, Grundz. vor § 13 Anm. 1 b) - Grenzen gesetzt.

    Hat das Tatsachengericht eine gebotene Auslegung nicht vorgenommen, so hat dies das Rechtsbeschwerdegericht nachzuholen ( BGHZ 37, 2331243 [= DNotZ 1963, 226]; BayObLG Rpf leger 1980, 111 [= MittBayNot 1980, 18 ];… Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rdnr. 21; Schneider MDR 1981, 8851886).

  • BayObLG, 23.04.1980 - BReg. 2 Z 47/79

    Wirksamkeit der Auflassung bei Grundstücksänderung im Umlegungsverfahren

    Der Auslegung durch das Grundbuchamt sind allerdings - bedingt durch den das Grundbuchverfahren beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz und das grundsätzliche Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen - Grenzen gesetzt (BayObLGZ 1974, 112/114 f. m.Nachw.; zuletzt Senatsbeschluß vom 30.11.1979 BReg. 2 Z 38/79 = Rpfleger 1980, 111).
  • BayObLG, 05.12.1984 - BReg. 2 Z 73/84

    Zum Umfang einer Auflassungsvollmacht

    Der Senat hat deshalb die Erklärung selbst auszulegen ( BGHZ 37, 233 /243 [= DNotZ 1963, 226 ]; BayObLG Rpfleger 1980, 111 [= MittBayNot 1980, 18 ];… Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rdnr. 21).
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