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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 05.12.1996

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.12.1996 - 15 W 407/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2629
OLG Hamm, 05.12.1996 - 15 W 407/96 (https://dejure.org/1996,2629)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.12.1996 - 15 W 407/96 (https://dejure.org/1996,2629)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Dezember 1996 - 15 W 407/96 (https://dejure.org/1996,2629)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 646
  • Rpfleger 1997, 210
  • MittBayNot 1997, 105
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 01.09.1980 - 20 W 615/79
    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.1996 - 15 W 407/96
    Der Rechtspfleger hätte deshalb in seiner Zwischenverfügung auch diese Möglichkeit aufzeigen müssen, weil eine Ordnungsgemäße Zwischenverfügung sämtliche Mittel oder Wege zur Beseitigung des Hindernisses zu enthalten hat (vgl. OLG Frankfurt OLGZ 1981, 30 f.;… Herrmann in KEHE a.a.O., § 18 Rdn. 54 f.).

    Insoweit schließt sich der Senat den Erwägungen der ähnlich gelagerten Entscheidung des OLG Frankfurt ( OLGZ 1981, 30, 31) an.

    Ein Erbschein dürfe (und müsse auch stets) verlangt werden, wenn noch Zweifel verblieben, die über die abstrakte Möglichkeit eines anderen Sachverhaltes hinausgingen (…OLG Zweibrücken a.a.O. S. 410; OLG Frankfurt OLGZ 1981, 30, 31; OLGZ 1985, 411, 412 = Rpfl 1986, 51; BayObLG FamRZ 1974, 384, 385 = DNotZ 1974, 233 ).

  • OLG Frankfurt, 26.09.1985 - 20 W 442/85

    Nachweis der Erbfolge im Falle der Löschung eines Nacherbenvermerks

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.1996 - 15 W 407/96
    Der Erbschein des Vorerben wie der Nacherbenvermerk im Grundbuch haben also nicht die Aufgabe, die einzelnen Nacherben "festzustellen" (vgl. BayObLG DNotZ 1984, 502, 503 = Rpfl 1983, 104; OLG Frankfurt OLGZ 1985, 411, 412 f. = Rpfl 1986, 51).

    Ein Erbschein dürfe (und müsse auch stets) verlangt werden, wenn noch Zweifel verblieben, die über die abstrakte Möglichkeit eines anderen Sachverhaltes hinausgingen (…OLG Zweibrücken a.a.O. S. 410; OLG Frankfurt OLGZ 1981, 30, 31; OLGZ 1985, 411, 412 = Rpfl 1986, 51; BayObLG FamRZ 1974, 384, 385 = DNotZ 1974, 233 ).

  • BayObLG, 22.12.1982 - BReg. 2 Z 88/82

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.1996 - 15 W 407/96
    Bestehen jedoch Zweifel tatsächlicher Art, die nur durch weitere Ermittlungen über den Willen des Erblassers oder über die tatsächlichen Verhältnisse geklärt werden können, so muß ein Erbschein verlangt werden (Senat, Beschluß vom 29. Februar 1988 - 15 W 89/88 ständig; BayObLG DNotZ 1984, 502 = Rpfl 1983, 104; Rpfl 1995, 249 = FamRZ 1995, 899 ;… Herrmann in KEHE a.a.O., § 35 Rdn. 74).

    Der Erbschein des Vorerben wie der Nacherbenvermerk im Grundbuch haben also nicht die Aufgabe, die einzelnen Nacherben "festzustellen" (vgl. BayObLG DNotZ 1984, 502, 503 = Rpfl 1983, 104; OLG Frankfurt OLGZ 1985, 411, 412 f. = Rpfl 1986, 51).

  • BGH, 26.05.1982 - V ZB 8/81

    Erforderlichkeit eines Erbscheins zur Bezeugung des Nacherbfalls

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.1996 - 15 W 407/96
    Der Bundesgerichtshof hat zu der Frage bisher nicht Stellung genommen (vgl. BGH NJW 1982, 2499 ; DNotZ 1985, 367 ).
  • BGH, 14.07.1983 - V ZB 7/83

    Zum Nachweis von Eintragungsvoraussetzungen gem. § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.1996 - 15 W 407/96
    Der Bundesgerichtshof hat zu der Frage bisher nicht Stellung genommen (vgl. BGH NJW 1982, 2499 ; DNotZ 1985, 367 ).
  • OLG Zweibrücken, 02.09.1985 - 3 W 170/85

    Berichtigung des Eigentümereintrags im Grundbuch wegen nachträglich eingetretener …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.1996 - 15 W 407/96
    Bei dieser Möglichkeit handelt es sich angesichts des damaligen Alters des am 13. Juli 1926 Geborenen Erblassers nicht um eine entfernte abstrakte Möglichkeit, die vernachlässigt werden könnte (vgl. OLG Zweibrücken OLGZ 1985, 408, 410 = DNotZ 1986, 240 ).
  • BayObLG, 07.10.1994 - 2Z BR 84/94

    Auslegung von öffentlichen Verfügungen von Todes wegen durch das Grundbuchamt; …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.1996 - 15 W 407/96
    Bestehen jedoch Zweifel tatsächlicher Art, die nur durch weitere Ermittlungen über den Willen des Erblassers oder über die tatsächlichen Verhältnisse geklärt werden können, so muß ein Erbschein verlangt werden (Senat, Beschluß vom 29. Februar 1988 - 15 W 89/88 ständig; BayObLG DNotZ 1984, 502 = Rpfl 1983, 104; Rpfl 1995, 249 = FamRZ 1995, 899 ;… Herrmann in KEHE a.a.O., § 35 Rdn. 74).
  • OLG Hamm, 08.02.2011 - 15 W 27/11

    Anforderungen an den Nachweis der unterbliebenen Geltendmachung des Pflichtteils …

    Für den vergleichbaren Fall, dass das Nichtvorhandensein weiterer Kinder bzw. Abkömmlinge nachzuweisen ist, wird außerdem eine eidesstattliche Versicherung ebenfalls für beachtlich gehalten (vgl. Senat, NJW-RR 1997, 646 f. = FGPrax 1997, 48 ff. = Rpfleger 1997, 210 ff.; OLG Schleswig, Rpfleger 1999, 533; OLG Düsseldorf, FGPrax 2010, 114 f.;… Demharter a.a.O., § 35, Rn. 40;… Schaub in Bauer/von Oefele a.a.O., § 35, Rn. 138); es besteht kein Grund dafür, die vorliegende Fallkonstellation anders zu behandeln.
  • OLG Hamm, 20.08.2015 - 15 W 346/15

    Anforderungen an den Nachweis des Nichteintritts einer Pflichtteilsstrafklausel …

    Für den vergleichbaren Fall, dass das Nichtvorhandensein weiterer Kinder bzw. Abkömmlinge nachzuweisen ist, wird außerdem eine eidesstattliche Versicherung ebenfalls für beachtlich gehalten (vgl. Senat, NJW-RR 1997, 646 f. = FGPrax 1997, 48 ff. = Rpfleger 1997, 210 ff.; OLG Schleswig, Rpfleger 1999, 533; OLG Düsseldorf, FGPrax 2010, 114 f.;… Demharter a.a.O., § 35, Rn. 39, 63;… Schaub in Bauer/von Oefele a.a.O., § 35, Rn. 139); es besteht kein Grund dafür, die vorliegende Fallkonstellation anders zu behandeln.
  • OLG Frankfurt, 11.03.2021 - 20 W 96/20

    Beweis des Umstands, dass einzige Kind zu sein, durch eidesstattliche …

    Eine Lücke im urkundlichen Nachweis, die den Umstand betrifft, dass keine weiteren Kinder geboren worden sind, kann durch die Vorlage einer in der Form des § 29 Abs. 1 GBO abgegebenen eidesstattlichen Versicherung beider Eltern oder jedenfalls des überlebenden Elternteils geschlossen werden (Senat Rpfleger 1980, 434; OLG Zweibrücken OLGZ 1985, 408, 410 f.; Senat Rpfleger 1986, 51; OLG Hamm NJW-RR 1997, 646, 647; OLG Hamm FamRZ 2012, 485, 486 f.).
  • OLG Hamm, 11.02.1997 - 15 W 439/96

    Löschung des Nacherbenvermerks

    Der Erbschein des Vorerben hat also nicht die Aufgabe, die Person der einzelnen Nacherben "festzustellen" (vgl. zur Veröffentlichung bestimmter Senatsbeschluß vom 05.12.1996 - 15 W 407/96).
  • OLG Bremen, 03.07.2025 - 3 W 6/25

    Beschluss Löschung eines Nacherbenvermerks; Feststellung der wirksamen …

    Der Umweg über das Nachlassgericht erscheint in diesem Falle nicht geboten (OLG Frankfurt OLGZ 1981, 30 f.; 1985, 411 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 5. Dezember 1996 - 15 W 407/96 -, Rn. 22, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 15. Juli 1999 - 2 W 113/99 -, Rn. 13, juris; BayObLG (2. ZS)…, Beschluss vom 8. Juni 2000 - 2Z BR 29/00, a.a.O., m.w.N.).
  • OLG Hamm, 21.09.2000 - 15 W 272/00

    Erforderlichkeit der Vorlage eines Erbscheins trotz Vorliegens eines öffentlichen …

    Nur wenn sich bei der Prüfung der Verfügung von Todes wegen hinsichtlich des behaupteten Erbrechts Zweifel tatsächlicher Art ergeben, die nur durch weitere Ermittlungen über den Willen des Erblassers oder über die tatsächlichen Verhältnisse geklärt werden können, darf und muß die Vorlage eines Erbscheins verlangt werden, weil zu solchen Ermittlungen das Grundbuchamt nicht befugt ist (vgl. etwa BayObLG Rpfleger 2000, 266; OLG Köln FGPrax 2000, 89, 90; ständige Rechtsprechung des Senats etwa in OLGZ 1969, 301, 302; NJW-RR 1997, 646).
  • BayObLG, 09.02.2000 - 2Z BR 139/99

    Zur Aufklärungspflicht des Grundbuchamts

    Einen Erbschein darf das Grundbuchamt nur dann fordern, wenn sich bei der Prüfung der Verfügung von Todes wegen hinsichtlich des behaupteten Erbrechts Zweifel tatsächlicher Art ergeben, die nur durch weitere Ermittlungen über den Willen des Erblassers oder über die tatsächlichen Verhältnisse geklärt werden können, denn zu solchen Ermittlungen ist das Grundbuchamt nicht befugt (vgl. BayObLG DNotZ 1995, 306/308 m.w.N.; OLG Hamm NJW-RR 1997, 646 f.).
  • OLG Stuttgart, 17.05.2011 - 8 W 169/11

    Erbfolgenachweis durch notariell beurkundete Verfügung von Todes wegen gegenüber …

    Zweifel, die über die abstrakte Möglichkeit eines anderen Sachverhalts nicht hinausgehen, genügen nicht (…Krafka/ Willer/Kühn, RegisterR, 8. Aufl. 2010, Rn. 128;… Schaub in Ebenroth/Boujong/Joost/ Strohn, HGB, 2. Aufl. 2008, § 12 HGB Rn. 156 ff, insb. Rn. 161;… Hopt in Baumbach/ Hopt, HGB, 34. Aufl. 2010, § 12 HGB Rn. 5;… Müther in Schmidt-Kessel/Leutner/Müther, HandelsregisterR, 2010, § 12 HGB Rn. 42; OLG Stuttgart/Senat NJW-RR 1992, 516; OLG Hamm NJW-RR 1997, 646; BGH NJW 2005, 2779; OLG Schleswig Rpfleger 2006, 248; KG Berlin NJW-RR 2007, 692; LG München I NJW 2007, 3445; je m.w.N.).
  • OLG Rostock, 13.01.2026 - 3 W 130/25

    Nachweis der Erbfolge im Grundbuchverfahren durch eidesstattliche Versicherung

    Ein Erbschein wäre nach § 35 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 GBO nur und erst dann nicht verzichtbar, wenn unter Einbeziehung der eidesstattlichen Versicherungen noch Zweifel verbleiben, die über die abstrakte Möglichkeit eines anderen Sachverhalts hinausgehen (OLG Hamm, Beschluss vom 05.12.1996 - 15 W 407/96, Rn. 22, juris).
  • LG Verden, 16.06.2005 - 6 T 51/05
    Statt dessen hat das Grundbuchamt den Inhalt der vorgelegten öffentlichen Verfügung von Todes wegen auf die Erbeinsetzung sowie deren Beschränkung durch Anordnung einer Nacherbschaft hin zu prüfen; insoweit ist eine zweifelsfreie Bestimmung von Erben, Nacherben und Ersatzerben erforderlich (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1997, 646 (646)).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.12.1996 - 15 W 390/96   

Zitiervorschläge
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OLG Hamm, 05.12.1996 - 15 W 390/96 (https://dejure.org/1996,1861)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.12.1996 - 15 W 390/96 (https://dejure.org/1996,1861)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Dezember 1996 - 15 W 390/96 (https://dejure.org/1996,1861)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Vollzug einer Teilungserklärung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    WEG § 5 Abs. 4, § 7 Abs. 3, § 10 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsatz der Übersichtlichkeit und Klarheit im formellen Grundbuchrecht; Eintragungsfähigkeit einer Gemeinschaftsordnung; Notwendiger Inhalt einer Zwischenverfügung

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 9 T 526/96
  • OLG Hamm, 05.12.1996 - 15 W 390/96

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 522
  • DNotZ 1997, 972
  • FGPrax 1997, 59
  • ZMR 1997, 150
  • Rpfleger 1997, 305
  • MittBayNot 1997, 105 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 30.09.2011 - 34 Wx 356/11

    Grundbuchverfahren: Eintragung kapitalisierter Zinsen im Rahmen einer …

    Aufgrund des Publizitätsprinzips sollen keine Eintragungen vorgenommen werden, die zur Unübersichtlichkeit des Grundbuchs führen (siehe nur OLG Hamm FGPrax 1997, 59 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 14/02

    Wohnungseigentumsrecht: Nichtigkeit einer Vereinbarung, durch die die …

    Schon nach dem Wortlaut des Gesetzes können im Wege der Vereinbarung im Sinne eines auf wohnungseigentumsrechtliche Folgen gerichteten Vertrages daher nur interne Fragen der Wohnungseigentümergemeinschaft geregelt werden (vgl. Senat NJW-RR 1997, 522, 523; BayObLG Rpfleger 1974 S. 360; OLG Köln OLGR 2000 S. 48, 49 = ZMR 2000 S. 561 ff; OLG Frankfurt a M. MDR 1983 S. 580 f;… Bärmann/Pick, WEG 9. Aufl. § 10 Rdn. 44;… Weitnauer/Lüke, WEG 8. Aufl. § 10 Rdn. 37).
  • OLG Hamm, 28.02.2006 - 15 W 352/05

    WEG : Anwendung des § 15 Abs. 3 WEG nur bei Betroffenheit des gemeinschaftlichen …

    Die Rechtverhältnisse an einem anderen Grundstück, das nicht in dem beschriebenen gemeinschaftlichen Eigentum steht, können nicht Gegenstand einer Regelung des Gemeinschaftsverhältnisses sein, sei es in der Form einer Vereinbarung (§ 10 Abs. 2 WEG), sei es als Beschlussfassung der Wohnungseigentümer (§ 23 WEG), sei es durch gerichtlichte Entscheidung, § 43 Abs. 2 WEG (OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 121; Senat NJW-RR 1997, 522; FGPrax 2004, 210).
  • OLG Hamm, 27.11.2000 - 15 W 361/00

    Rechtsnachfolgezusatz bei einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Gegenstandslose oder überflüssige Eintragungen, zu denen grundsätzlich auch solche gehören, die lediglich den Inhalt gesetzlicher Regelungen wiederholen, sind nicht eintragungsfähig; denn sie würden das Grundbuch nur unübersichtlich machen (BayObLGZ 1953, 251; Senat FGPrax 1997, 59;… Demharter, GBO, 23. Aufl., Anhang zu § 13, Rdnr. 14).
  • OLG Köln, 20.12.2010 - 2 Wx 118/10

    Wiederaufnahme eines durch Umschreibung abgeschlossenen Eintragungsverfahrens; …

    Überflüssige Eintragungen, zu denen auch solche gehören, die lediglich den Inhalt gesetzlicher Regelungen wiederholen, sind unzulässig; sie würden das Grundbuch ohne rechtfertigenden Grund unübersichtlich machen (vgl. BayObLG, FGPrax 2000, 215; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 522;… Demharter, a.a.O., Anh. zu § 13, Rdn. 20, 22).
  • BayObLG, 01.08.2000 - 2Z BR 57/00

    Eintragung eines Vorkaufsrechts nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz im …

    Denn es ist anerkannt, dass unnötige Eintragungen vom Grundbuch ferngehalten werden sollen, weil sie dessen Übersichtlichkeit erschweren und verwirrend wirken können (BayObLGZ 1953, 246/251; OLG Hamm FGPrax 1997, 59).
  • OLG München, 04.04.2014 - 34 Wx 111/14

    Grundbuchverfahren: Berichtigende Eintragung der Abtretung einer Briefgrundschuld

    Für die Rangwahrung besteht dann kein Anlass, der Antrag ist sofort zurückzuweisen (…BGH vom 26.9.2013, V ZB 152/12 bei Rn. 6; OLG Hamm FGPrax 1997, 59;… Demharter GBO 29. Aufl. § 18 Rn. 8).
  • OLG Köln, 13.03.2006 - 16 Wx 20/06

    Hofsanierung bei Stellplatzflächen auf Nachbargrundstück - Kostenbeteiligung …

    Die übrigen von den Antragstellern zitierten Entscheidungen, denen eine abweichende Rechtsmeinung zugrunde liegen soll, betreffen andere Sachverhalte (so OLG Frankfurt, Rpfleger 1975, 179: am Nachbargrundstück bestand schlichtes Miteigentum der Wohnungseigentümer; OLG Hamburg, Rpfleger 1980, 112: auf dem Nachbargrundstück ruhte eine im Baulastverzeichnis eingetragene Verpflichtung; OLG Naumburg, WuM 1998, 301: das Sondernutzungsrecht sollte sich auf einen Teil des gemeinschaftlichen Eigentums beziehen) oder lassen eine abweichende Rechtsmeinung allenfalls als obiter dictum erkennen (so OLG Hamm, Rpfleger 1997, 305 = NJW-RR 1997, 522 - im Übrigen ist auch hier fraglich, ob den Nutzungsrechten am Nachbargrundstück eine Grunddienstbarkeit zugrunde lag).
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