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Rechtsprechung
   BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 180/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4359
BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 180/99 (https://dejure.org/1999,4359)
BayObLG, Entscheidung vom 14.07.1999 - 3Z BR 180/99 (https://dejure.org/1999,4359)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Juli 1999 - 3Z BR 180/99 (https://dejure.org/1999,4359)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 67 Abs. 3, § 30 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 67 Abs. 3, § 30 Abs. 1
    Geschäftswert für die Eintragung einer Namensänderung des Eigentümers im Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Weiden/Oberpfalz - 2 T 453/99
  • BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 180/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 365
  • MittBayNot 2000, 133
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 18.09.1980 - 16 WF 10/80
    Auszug aus BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 180/99
    Deren Bewertung ist gemäß § 67 Abs. 3 KostO nach § 30 Abs. 1 KostO vorzunehmen, wobei der nach § 19 Abs. 2 KostO zu ermittelnde Grundstückswert einen Beziehungswert darstellt (BayObLGZ 1970, 259; BayObLG Rpfleger 1981, 76).

    Die Angemessenheit und Zweckmäßigkeit unterliegt hingegen nicht der Nachprüfung des Rechtsbeschwerdegerichts (BGHZ 18, 143/148 f.; BayObLGZ 1976, 281/284; BayObLG Rpfleger 1981, 76; JurBüro 1, 988, 91).

    Einigkeit besteht insoweit im wesentlichen darin, daß nicht der volle Wert der Grundstücke maßgebend und auch kein fester Prozentsatz des Grundstückswerts zugrunde zu legen ist, sondern je nach den Umständen des Einzelfalls (Bedeutung der vorgenommenen Eintragung) Werte, die von 1/20 bis zu 1/2 des Beziehungswerts reichen (vgl. BayObLGZ 1970, 259; 1993, 314/316 f.; BayObLG Rpfleger 1981, 76; MittBayNot 1995, 325;… Korintenberg/ Lappe/Bengel/Reimann KostO 13. Aufl. § 67 Rn. 26;… Göttlich/ Mümmler KostO 13. Aufl. Stichwort "Namensänderung" S. 753, Hartmann Kostengesetze 28. Aufl. § 67 KostO Rn. 13;… a. A. wohl Rohs/Wedewer KostO 3. Aufl. § 67 Rn. 27, der nur einen geringen Bruchteil des Grundstückswertes - in der Regel kaum mehr als 3 bis 5 % - für gerechtfertigt hält).

  • BayObLG, 01.06.1995 - 3Z BR 93/95

    Eintragung der BGB-Gesellschafter als Eigentümer statt ursprünglich eingetragener …

    Auszug aus BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 180/99
    Einigkeit besteht insoweit im wesentlichen darin, daß nicht der volle Wert der Grundstücke maßgebend und auch kein fester Prozentsatz des Grundstückswerts zugrunde zu legen ist, sondern je nach den Umständen des Einzelfalls (Bedeutung der vorgenommenen Eintragung) Werte, die von 1/20 bis zu 1/2 des Beziehungswerts reichen (vgl. BayObLGZ 1970, 259; 1993, 314/316 f.; BayObLG Rpfleger 1981, 76; MittBayNot 1995, 325;… Korintenberg/ Lappe/Bengel/Reimann KostO 13. Aufl. § 67 Rn. 26;… Göttlich/ Mümmler KostO 13. Aufl. Stichwort "Namensänderung" S. 753, Hartmann Kostengesetze 28. Aufl. § 67 KostO Rn. 13;… a. A. wohl Rohs/Wedewer KostO 3. Aufl. § 67 Rn. 27, der nur einen geringen Bruchteil des Grundstückswertes - in der Regel kaum mehr als 3 bis 5 % - für gerechtfertigt hält).

    Da die Tatsacheninstanz von ihrem Ermessen einen rechtlich einwandfreien Gebrauch gemacht hat, ist die Prüfung der weiteren Frage, ob sie mit der Festsetzung des Geschäftswerts auf die Hälfte des - unstreitigen - Grundstückswerts zu einem angemessenen Ergebnis gekommen ist (vgl. hierzu auch BayObLGZ 1970, 259 und - für den umgekehrten Fall der Umwandlung einer Personenhandelsgesellschaft in eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts -- BayObLG MittBayNot 1995, 325), der Nachprüfung durch das Gericht der weiteren Beschwerde entzogen.

  • BGH, 14.07.1955 - IV ZB 37/55

    Verfahren bei Hausratsverteilung

    Auszug aus BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 180/99
    Die Angemessenheit und Zweckmäßigkeit unterliegt hingegen nicht der Nachprüfung des Rechtsbeschwerdegerichts (BGHZ 18, 143/148 f.; BayObLGZ 1976, 281/284; BayObLG Rpfleger 1981, 76; JurBüro 1, 988, 91).
  • BayObLG, 04.11.1976 - BReg. 1 Z 119/76

    Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zum Abschluss eines …

    Auszug aus BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 180/99
    Die Angemessenheit und Zweckmäßigkeit unterliegt hingegen nicht der Nachprüfung des Rechtsbeschwerdegerichts (BGHZ 18, 143/148 f.; BayObLGZ 1976, 281/284; BayObLG Rpfleger 1981, 76; JurBüro 1, 988, 91).
  • BayObLG, 09.09.1993 - 3Z BR 108/93

    Grundbuchgebühren bei Anwachsung von Gesellschaftsanteilen

    Auszug aus BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 180/99
    Einigkeit besteht insoweit im wesentlichen darin, daß nicht der volle Wert der Grundstücke maßgebend und auch kein fester Prozentsatz des Grundstückswerts zugrunde zu legen ist, sondern je nach den Umständen des Einzelfalls (Bedeutung der vorgenommenen Eintragung) Werte, die von 1/20 bis zu 1/2 des Beziehungswerts reichen (vgl. BayObLGZ 1970, 259; 1993, 314/316 f.; BayObLG Rpfleger 1981, 76; MittBayNot 1995, 325;… Korintenberg/ Lappe/Bengel/Reimann KostO 13. Aufl. § 67 Rn. 26;… Göttlich/ Mümmler KostO 13. Aufl. Stichwort "Namensänderung" S. 753, Hartmann Kostengesetze 28. Aufl. § 67 KostO Rn. 13;… a. A. wohl Rohs/Wedewer KostO 3. Aufl. § 67 Rn. 27, der nur einen geringen Bruchteil des Grundstückswertes - in der Regel kaum mehr als 3 bis 5 % - für gerechtfertigt hält).
  • OLG Nürnberg, 14.12.2015 - 15 W 2277/15

    Geschäftswertfestsetzung bei Namensberichtigung des Eigentümers nach …

    Rn. 7 Der Bezirksrevisor bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth erachtete im Schreiben vom 02.09.2013 für die Geschäftswertfestsetzung unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluss vom 14.07.1999 - 3Z BR 180/99) einen Beziehungswert von 50% des Grundstückswertes als nicht ermessensfehlerhaft.

    Rn. 20 aa) Die Rechtsprechung und die Kommentarliteratur gehen bei berichtigenden Eintragungen in Folge einer formwechselnden Umwandlung unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles, vor allem der Bedeutung der vorgenommenen Eintragung, allgemein von einem Geschäftswert aus, der in einem Bereich zwischen einem Zwanzigstel und der Hälfte des Grundstückswertes liegt (vgl. nur BayObLG NJW-RR 2000, 365 Rn. 10 nach juris m. w. N.;… OLG München Rpfleger 2013, 55 Rn. 18 nach juris m. w. N.;… Waldner, in: Rohs/Wedewer, KostO Stand Juni 2013, § 67 Rn. 27).

    Andererseits hat das Bayerische Oberste Landesgericht bei Umwandlung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts in eine GmbH & Co. KG auch den Ansatz der Hälfte des Grundstückswertes nicht als ermessensfehlerhaft angesehen, mit der Begründung, dass der Umwandlung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts in eine Personenhandelsgesellschaft eine erhebliche Bedeutung zukomme, da mit der Eintragung der KG im Geschäftsleben regelmäßig die Vorstellung größerer Wirtschaftskraft verbunden werde (BayObLG NJW-RR 2000, 365 Rn. 11 nach juris).

  • OLG München, 19.07.2012 - 34 Wx 522/11

    Grundbuchsache: Gebühr und Geschäftswert für Grundbuchberichtigungen bei …

    Rn. 17 3. Für die Namensänderung geht das Amtsgericht zutreffend davon aus, dass sich die Gebühr und folglich der Geschäftswert nach § 67 KostO in Verbindung mit § 30 KostO bestimmt (so auch BayObLG NJW-RR 2000, 365;… Lappe in Korintenberg/Lappe/Bengel/ Reimann KostO 18. Aufl. § 68 Rn. 26).

    Auch für die Eintragung der Namensänderung ist folglich zunächst ein Geschäftswert zu bestimmen, der sich nach der Rechtsprechung zwischen 1/20 und 1/2 bewegt (BayObLG NJW-RR 2000, 365 m.w.N.; Rpfleger 1981, 76: dort 10%).

  • OLG Dresden, 26.05.2008 - 3 W 55/08

    Eintragungsfähigkeit einer durch Umwandlung aus einer LPG entstandenen …

    Die Eintragung der umgewandelten Gesellschaft ist deshalb im Wege der Richtigstellung von Amts wegen vorzunehmen (vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, 365 ; OLG Köln, Rpfleger 2003, 270; Timm, ebenda; Demharter, FGPrax 2007, 68 f.; Keßler, ZIP 2007, 421 f.; K. Schmidt, ZIP 1998, 2, 3;… vgl. auch Demharter, GBO , aaO., § 22 Rn. 23 für den Fall der Umwandlung einer OHG in eine BGB -Gesellschaft durch Einstellung der werbenden Tätigkeit;… a.A. - allerdings ohne Begründung -: Böhringer, aaO. und in Meikel, GBR , 9. Aufl., Einl. B Rn. 85: Berichtigung nach §§ 22, 29 GBO ).

    Der Geschäftswert beträgt, soweit die weitere Beschwerde verworfen worden ist (vgl. BayObLG, FamRZ 1990, 305, 307), 3.000,00 EUR, § 30 Abs. 2 KostO (vgl. zum Geschäftswert der Namensänderung eines Grundstückseigentümers BayObLG, NJW-RR 2000, 365 , m.w.N.).

  • KG, 01.10.2008 - 1 W 203/07

    Keine Grundbuchberichtigung bei Umwandlung einer GbR als Grundstückseigentümerin …

    b) Im Verfahren 1 W 38, 39/08 begehrt der Beschwerdeführer zwar nur eine Richtigstellung, doch erscheint dann, wenn der Richtigstellung ein wirtschaftlicher Hintergrund zugrundeliegt, wie hier die Umwandlung einer GbR in eine Handelsgesellschaft, ein Wert in Höhe von 50 % des Verkehrswertes des betroffenen Grundstücks als angemessen (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 365).
  • OLG München, 03.07.2008 - 34 Wx 36/08

    Kosten einer Grundbucheintragung: Eintragung des Gesellschafterwechsels einer …

    Vielmehr ergibt sich die Wertbemessung über § 67 Abs. 3 KostO aus § 30 KostO und im gegebenen Fall aus § 30 Abs. 1 KostO mit dem nach § 19 Abs. 2 KostO als Beziehungswert zu ermittelnden Grundstückswert (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 365;… Lappe in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann § 67 Rn. 26).

    Daraus folgt auch, dass es im Allgemeinen billigem Ermessen entspricht, bei den üblichen Ansätzen zwischen 1/20 und 1/2 (…Lappe in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann aaO) an die obere Grenze zu gehen (siehe BayObLG NJW-RR 2000, 365: 50 % bei Namensänderungseintragung).

  • OLG Köln, 19.08.2002 - 2 Wx 12/02

    Geschäftswert einer Namensberichtigung im Grundbuch nach formwechselnder …

    Auch das entspricht, soweit ersichtlich, allgemeiner Auffassung (vgl. BayObLG MittBayNot 2000, 133; NZG 1998, 690 [691]; JurBüro 1998, 603 [604]; NJW-RR 1996, 486 [487]; MittBayNot 1995, 325 [326]; OLG Oldenburg DB 1997, 1126 = DB 1997, 1126;… Korintenberg/Lappe, Kostenordnung, 14. Aufl. 1999, Rn. 16;… Mümmler/Göttlich, Kostenordnung, 14. Aufl., Stichwort: "Umwandlung" 3.9; Böhringer, Rpfleger 2002, 59[66]).

    Die Angemessenheit und Zweckmäßigkeit unterliegt hingegen nicht der Nachprüfung des Rechtsbeschwerdegerichts (vgl. BayObLG, MittBayNot 2000, 133 m.w.N.).

  • LG Bonn, 21.11.2006 - 6 T 341/06

    Namensberichtigung, Kostenansatz, Erinnerung, Geschäftswert, vermögensrechtliche …

    Rn. 14 Entgegen der Auffassung des Erinnerungsführers ist die Eintragung einer Namensberichtigung im Grundbuch eine vermögensrechtliche Angelegenheit, für die die Vorschriften der §§ 67 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, 30 Abs. 1 Halbsatz 1 KostO anzuwenden sind (vgl. BayObLG -3Z BR 93/95- vom 01.06.1995, BayObLG -3Z BR 180/99- vom 14.07.1999 und OLG Köln -2 Wx 12/02- vom 19.08.2002, alle veröffentlicht bei JURIS).
  • OLG München, 21.01.2011 - 34 SchH 9/10
    Eine solche legt fest, dass ein Schiedsgericht unter Ausschluss der staatlichen Gerichte eine Rechtstreitigkeit der Parteien entscheidet (Senat vom 2.10.2007, 34 Sch 017/07; zuletzt vom 13.1.2011, 34 Sch 24/11; OLG Koblenz NJW-RR 2000, 365;… Reichold in Thomas/Putzo ZPO 31. Aufl. § 1029 Rn. 3).
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