Rechtsprechung
| LG München II, 18.06.2002 - 6 T 2621/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MittBayNot 2002, 400
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 30.03.1989 - BReg. 2 Z 75/88
Zulässiger Inhalt von Austragshausdienstbarkeiten
Auszug aus LG München II, 18.06.2002 - 6 T 2621/02
Die Zustimmung des Dienstbarkeitsberechtigten, die nach dem Inhalt der Bewilligungserklärung für bestimmte Fälle als vorweg erteilt gelten soll, ändert grundsätzlich nichts daran, dass dem Eigentümer des belasteten Grundstücks die Nutzung zu Wohnzwecken generell genommen ist und dies als Inhalt einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit somit trotz vereinbarter Zustimmungsfiktion eintragungsfähig ist (vgl. BayObLG, MittBayNot 1989, 212/214). - LG Ravensburg, 11.10.1991 - 1 T 221/91
Auszug aus LG München II, 18.06.2002 - 6 T 2621/02
Not 1982, 122; BayObLG, RPfleger 82, 273; LG Ravensburg, RPfleger 92, 192).
- OLG Schleswig, 09.09.2011 - 17 U 8/11
Seniorenwohnanlage Dänischenhagen - OLG setzt jahrelangem Streit zwischen der …
Insoweit hat die Rechtsprechung auch ein lediglich durch erkennbare Zwecke, nicht aber weiter kontrolliertes allgemeines "Benennungsrecht" für wirksam gehalten (BayObLG MittBayNot 2001, 317; LG München II MittBayNot 2002, 400, 401) sowie Unbestimmtheiten einer zusätzlich zur Benennung eingetragen "Benennungsfiktion" nicht gegen die Zulässigkeit der Dienstbarkeit auf solche gewendet (…LG München II aaO.).Für eine im Vergleich zu anderen grundbuchlichen Erklärungen stärker am gemäß § 133 BGB zu ermittelnden Parteiwillen orientierte Auslegung könnte sprechen, dass die Benennungsfiktion der Bestimmung der Dienstbarkeit durch das Besetzungsrecht der Klägerin nachgelagert ist, Unklarheiten bei der Benennungsfiktion also nicht die Dienstbarkeit selbst betreffen (in diese Richtung LG München II MittBayNot 2002, 400, 401).
- LG Kiel, 13.08.2010 - 6 O 28/10
Beschränkt persönliche Dienstbarkeit: Unterlassungsdienstbarkeit in Form eines …
Auch die Benennungsfiktion ist grundsätzlich zulässig (vgl. LG München II, MittBayNot 2002, Seite 400, 401).
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