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Weitere Entscheidung unten: LG München II, 11.03.2004

Rechtsprechung
   LG München II, 01.03.2004 - 6 T 3705/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,31621
LG München II, 01.03.2004 - 6 T 3705/03 (https://dejure.org/2004,31621)
LG München II, Entscheidung vom 01.03.2004 - 6 T 3705/03 (https://dejure.org/2004,31621)
LG München II, Entscheidung vom 01. März 2004 - 6 T 3705/03 (https://dejure.org/2004,31621)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MittBayNot 2004, 366
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • LG München II, 11.03.2004 - 6 T 4956/03

    Zuweisungsbefugnis des Bauträgers auch nach Veräußerung sämtlicher Einheiten

    Auszug aus LG München II, 01.03.2004 - 6 T 3705/03
    (Leitsatz des Einsenders) LG München II, Beschluss vom 11.3.2004, 6 T 4956/03; mitgeteilt von Notar Wolf Weiß, München Die P. GmbH teilte als damalige Alleineigentümerin eines Grundstücks das Eigentum gemäß § 8 WEG in Wohnungs- und Teileigentum auf.
  • BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 61/97

    Wohnungsrecht unter auflösender Bedingung

    Auszug aus LG München II, 01.03.2004 - 6 T 3705/03
    Die Bestimmbarkeit über den Umfang der einzutragenden Dienstbarkeit wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden kann (BayObLGZ 1997, 246; NJW-RR 1990, 1169 ; BGHZ 35, 22 ).
  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 43/94

    Übernahme einer persönlichen Pflegepflicht als bestimmbare Leistung

    Auszug aus LG München II, 01.03.2004 - 6 T 3705/03
    Hierfür ist jedoch ausreichend, dass das Ereignis, mit dessen Eintritt die beschränkte persönliche Dienstbarkeit wirksam werden soll, aufgrund objektiver Umstände bestimmbar ist, die auch außerhalb des Grundbuchs liegen können, sofern sie nachprüfbar und wenigstens in der Eintragungsbewilligung angedeutet sind (sog. Andeutungstheorie des BGH, BGHZ 130, 342, 345 ff.).
  • BayObLG, 22.02.1990 - BReg. 2 Z 4/90

    Dingliches Vorkaufsrecht auflösend bedingt durch das Bestehen eines …

    Auszug aus LG München II, 01.03.2004 - 6 T 3705/03
    Die Bestimmbarkeit über den Umfang der einzutragenden Dienstbarkeit wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden kann (BayObLGZ 1997, 246; NJW-RR 1990, 1169 ; BGHZ 35, 22 ).
  • BGH, 07.04.1961 - V ZB 2/61

    Hypothek mit veränderlichem Zinssatz

    Auszug aus LG München II, 01.03.2004 - 6 T 3705/03
    Die Bestimmbarkeit über den Umfang der einzutragenden Dienstbarkeit wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden kann (BayObLGZ 1997, 246; NJW-RR 1990, 1169 ; BGHZ 35, 22 ).
  • OLG Schleswig, 28.05.2021 - 2 Wx 27/20

    Bestimmtheit von Dienstbarkeit, die Grundstücksnutzung Naturschutzzielen …

    Rn. 17 Die Bezugnahme in einer persönlich beschränkten Dienstbarkeit auf geltende und allgemein zugängliche inländische Gesetzesbestimmungen zur Beschreibung des Rechtsinhalts ist grundsätzlich zulässig (…OLG München, a. a. O.; LG München II, Beschluss vom 01. März 2004 - 6 T 3705/03 -, juris) und auch im konkreten Fall unbedenklich.
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Rechtsprechung
   LG München II, 11.03.2004 - 6 T 4956/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,28286
LG München II, 11.03.2004 - 6 T 4956/03 (https://dejure.org/2004,28286)
LG München II, Entscheidung vom 11.03.2004 - 6 T 4956/03 (https://dejure.org/2004,28286)
LG München II, Entscheidung vom 11. März 2004 - 6 T 4956/03 (https://dejure.org/2004,28286)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MittBayNot 2004, 366
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.03.1995 - XII ZR 54/94

    Vererblichkeit einer Zugewinnausgleichsforderung

    Auszug aus LG München II, 11.03.2004 - 6 T 4956/03
    Die Klägerin kann vom Beklagten im Rahmen ihrer Stufenklage Auskunft über sein Endvermögen gemäß § 1379 Abs. 1 BGB nicht verlangen, weil unabhängig vom Ergebnis der Auskunft feststeht, dass der Klägerin ein Anspruch auf Zugewinnausgleich nicht zusteht (vgl. BGH, FamRZ 1983, 157, 158; 1995, 597; Senatsurteil vom 3.3.1995, 15 UF 222/94, NJW-RR 1995, 1411 ;… Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 4. Aufl., § 1379 BGB Rdnr. 15).
  • BGH, 16.12.1982 - IX ZR 90/81

    Wirksamkeit von Vereinbarungen über den Zugewinnausgleich vor Beendigung des …

    Auszug aus LG München II, 11.03.2004 - 6 T 4956/03
    Die Klägerin kann vom Beklagten im Rahmen ihrer Stufenklage Auskunft über sein Endvermögen gemäß § 1379 Abs. 1 BGB nicht verlangen, weil unabhängig vom Ergebnis der Auskunft feststeht, dass der Klägerin ein Anspruch auf Zugewinnausgleich nicht zusteht (vgl. BGH, FamRZ 1983, 157, 158; 1995, 597; Senatsurteil vom 3.3.1995, 15 UF 222/94, NJW-RR 1995, 1411 ;… Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 4. Aufl., § 1379 BGB Rdnr. 15).
  • BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 61/97

    Wohnungsrecht unter auflösender Bedingung

    Auszug aus LG München II, 11.03.2004 - 6 T 4956/03
    Die Bestimmbarkeit über den Umfang der einzutragenden Dienstbarkeit wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden kann (BayObLGZ 1997, 246; NJW-RR 1990, 1169 ; BGHZ 35, 22 ).
  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 43/94

    Übernahme einer persönlichen Pflegepflicht als bestimmbare Leistung

    Auszug aus LG München II, 11.03.2004 - 6 T 4956/03
    Hierfür ist jedoch ausreichend, dass das Ereignis, mit dessen Eintritt die beschränkte persönliche Dienstbarkeit wirksam werden soll, aufgrund objektiver Umstände bestimmbar ist, die auch außerhalb des Grundbuchs liegen können, sofern sie nachprüfbar und wenigstens in der Eintragungsbewilligung angedeutet sind (sog. Andeutungstheorie des BGH, BGHZ 130, 342, 345 ff.).
  • BayObLG, 08.11.1985 - BReg. 2 Z 119/84

    Eintragung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch

    Auszug aus LG München II, 11.03.2004 - 6 T 4956/03
    Gleiches gilt für die dinglich Berechtigten an den einzelnen Wohnungsund Teileigentumseinheiten (vgl. dazu BayObLGZ 1985, 378 ff.).
  • OLG Celle, 25.02.2004 - 15 UF 178/03

    Notarielle Scheidungsvereinbarung; Anspruch auf Zugewinnausgleich; …

    Auszug aus LG München II, 11.03.2004 - 6 T 4956/03
    OLG Celle, Urteil vom 25.2.2004, 15 UF 178/03 Die Parteien streiten im Wege der Stufenklage um Auskunft über das Endvermögen des Beklagten.
  • OLG Celle, 03.03.1995 - 15 UF 222/94
    Auszug aus LG München II, 11.03.2004 - 6 T 4956/03
    Die Klägerin kann vom Beklagten im Rahmen ihrer Stufenklage Auskunft über sein Endvermögen gemäß § 1379 Abs. 1 BGB nicht verlangen, weil unabhängig vom Ergebnis der Auskunft feststeht, dass der Klägerin ein Anspruch auf Zugewinnausgleich nicht zusteht (vgl. BGH, FamRZ 1983, 157, 158; 1995, 597; Senatsurteil vom 3.3.1995, 15 UF 222/94, NJW-RR 1995, 1411 ;… Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 4. Aufl., § 1379 BGB Rdnr. 15).
  • BayObLG, 22.02.1990 - BReg. 2 Z 4/90

    Dingliches Vorkaufsrecht auflösend bedingt durch das Bestehen eines …

    Auszug aus LG München II, 11.03.2004 - 6 T 4956/03
    Die Bestimmbarkeit über den Umfang der einzutragenden Dienstbarkeit wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden kann (BayObLGZ 1997, 246; NJW-RR 1990, 1169 ; BGHZ 35, 22 ).
  • BGH, 07.04.1961 - V ZB 2/61

    Hypothek mit veränderlichem Zinssatz

    Auszug aus LG München II, 11.03.2004 - 6 T 4956/03
    Die Bestimmbarkeit über den Umfang der einzutragenden Dienstbarkeit wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden kann (BayObLGZ 1997, 246; NJW-RR 1990, 1169 ; BGHZ 35, 22 ).
  • OLG Hamm, 16.06.2017 - 15 W 474/16

    Gestreckte Begründung von Sondernutzungsrechten

    Rn. 16 Nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur soll bei der vorliegend gewählten Gestaltungsmöglichkeit der sog. "gestreckten Begründung von Sondernutzungsrechten durch aufschiebend bedingte Zuordnung" - anders als im Falle der gestreckten Begründung von Sondernutzungsrechten bei anfänglichem Ausschluss aller Eigentümer (vgl. BGH NJW 2012, 676 f) - die Zuweisungsbefugnis unabhängig von der Stellung als teilender Eigentümer bestehen; sie soll in diesem Fall vom teilenden Eigentümer auch noch nach seinem Ausscheiden aus der Gemeinschaft vorgenommen werden können (vgl. OLG Frankfurt MittBayNot 2017, 48 - 51 sowie 252 - 257; OLG Stuttgart MittBayNot 2013, 306 - 308; LG München MittBayNot 2004, 366 f;… Niedenführ/ Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 13 Rdnr. 39; Häublein MittBayNot 2012, 382, 383; Schneider ZWE 2012, 171, 172).
  • LG München II, 01.03.2004 - 6 T 3705/03

    Unterlassungsdienstbarkeit unter Verweis auf das BayNatSchG

    (Leitsatz des Einsenders) LG München II, Beschluss vom 11.3.2004, 6 T 4956/03; mitgeteilt von Notar Wolf Weiß, München Die P. GmbH teilte als damalige Alleineigentümerin eines Grundstücks das Eigentum gemäß § 8 WEG in Wohnungs- und Teileigentum auf.
  • OLG Frankfurt, 25.06.2015 - 20 W 54/15

    Grundbuch: Keine Berichtigung von nicht zugeordnetem Sondernutzungsrecht

    Dann ist die Zuweisungsbefugnis allerdings unabhängig von der Stellung als teilender Eigentümer; sie kann in diesem Fall vom teilenden Eigentümer auch noch nach seinem Ausscheiden aus der Gemeinschaft vorgenommen werden (ebenfalls h. M., vgl. dazu etwa OLG Stuttgart ZMR 2012, 715, zitiert nach juris;… Kral in BeckOK GBO, a.a.O., Sonderbereich WEG Rn. 58;… Bärmann/Seuß/Schneider, a.a.O., Rn. 328; Schneider ZWE 2012, 171, 172; RPfleger 1998, 53, 62; Klühs ZNotP 2010, 177, 178; Häublein MittBayNot 2012, 382, 383;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a.a.O., § 13 Rn. 40;… Scheffler in Elzer/Fritsch/Meier, a.a.O., § 1 Rn. 113; insoweit noch offen: Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 2913a unter Hinweis auf LG München II MittBayNot 2004, 366; vgl. dazu auch Senat RPfleger 1998, 20, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2016 - 20 W 70/15

    Gestreckte Begründung von Sondernutzungsrechten

    Dann ist die Zuweisungsbefugnis allerdings unabhängig von der Stellung als teilender Eigentümer; sie kann in diesem Fall vom teilenden Eigentümer auch noch nach seinem Ausscheiden aus der Gemeinschaft vorgenommen werden (ebenfalls h. M., vgl. dazu etwa OLG Stuttgart ZMR 2012, 715, zitiert nach juris;… Kral in BeckOK GBO, a.a.O., Sonderbereich WEG Rdnr. 58;… Bärmann/Seuß/Schneider, a.a.O., Rn. 328; Schneider ZWE 2012, 171, 172; Rpfleger 1998, 53, 62; Klühs ZNotP 2010, 177, 178; Häublein MittBayNot 2012, 382, 383;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a.a.O., § 13 Rdnr. 40;… Scheffler in Elzer/Fritsch/Meier, a.a.O., § 1 Rdnr. 113; insoweit noch offen: Schöner/Stöber, a.a.O., Rdnr. 2913a unter Hinweis auf LG München II MittBayNot 2004, 366; vgl. dazu auch Senat Rpfleger 1998, 20, zitiert nach juris).
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