Rechtsprechung
| OLG Hamm, 21.02.2019 - I-15 W 24/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 2065 Abs. 2
- IWW
BGB § 2065 Abs. 2
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1922, 2065 Abs. 2, 2096; FamFG §§ 58, 70 Abs. 2, 81; GNotKG §§ 40, 61
Bestimmtheit der Ersatzerbenberufung - erbrechtsiegen.de
Testament - Bestimmung des Rechtsnachfolgers des eingesetzten Erben als Ersatzerbe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2065 Abs. 2
Wirksamkeit der Bestimmung der gewillkürten Rechtsnachfolger des eingesetzten Erben als Ersatzerben - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Benennung gewillkürter Personen seitens des Erblassers als Ersatzerben
Verfahrensgang
- AG Rheine, 14.11.2018 - 16 VI 247/18
- OLG Hamm, 21.02.2019 - I-15 W 24/19
Papierfundstellen
- NJW 2019, 2950
- NJW-RR 2019, 585
- FGPrax 2019, 137
- FamRZ 2019, 1368
- MittBayNot 2019, 594
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- OLG München, 25.07.2016 - 31 Wx 156/15
Auslegung der Schlusserbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament …
Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2019 - 15 W 24/19
So entspricht es der allgemein anerkannten Rechtsprechung, dass für den Fall, dass der von dem Erblasser / den testierenden Ehegatten ausgewählte Erbe / Schlusserbe vorverstorben ist und es an einer ausdrücklichen Bestimmung eines Ersatzerben fehlt, im Wege der ergänzenden Auslegung ermittelt werden kann, dass an der Stelle des berufenen und vorverstorbenen Erben dessen Abkömmlinge (OLG Düsseldorf ZEV 2018, 140; OLG München FamRZ 2016, 2154) oder dessen Ehegatte (OLG Schleswig FamRZ 2014, 693; Senat FamRZ 1991, 1483) berufen sind. - OLG Düsseldorf, 08.11.2017 - 3 Wx 295/16
Auslegung eines Ehegattentestaments hinsichtlich des einer vorverstorbenen Erbin …
Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2019 - 15 W 24/19
So entspricht es der allgemein anerkannten Rechtsprechung, dass für den Fall, dass der von dem Erblasser / den testierenden Ehegatten ausgewählte Erbe / Schlusserbe vorverstorben ist und es an einer ausdrücklichen Bestimmung eines Ersatzerben fehlt, im Wege der ergänzenden Auslegung ermittelt werden kann, dass an der Stelle des berufenen und vorverstorbenen Erben dessen Abkömmlinge (OLG Düsseldorf ZEV 2018, 140; OLG München FamRZ 2016, 2154) oder dessen Ehegatte (OLG Schleswig FamRZ 2014, 693; Senat FamRZ 1991, 1483) berufen sind. - OLG Schleswig, 10.06.2013 - 3 Wx 15/13
Ergänzende Testamentsauslegung: Ersatzerbenberufung des Ehegatten des Erben
Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2019 - 15 W 24/19
So entspricht es der allgemein anerkannten Rechtsprechung, dass für den Fall, dass der von dem Erblasser / den testierenden Ehegatten ausgewählte Erbe / Schlusserbe vorverstorben ist und es an einer ausdrücklichen Bestimmung eines Ersatzerben fehlt, im Wege der ergänzenden Auslegung ermittelt werden kann, dass an der Stelle des berufenen und vorverstorbenen Erben dessen Abkömmlinge (OLG Düsseldorf ZEV 2018, 140; OLG München FamRZ 2016, 2154) oder dessen Ehegatte (OLG Schleswig FamRZ 2014, 693; Senat FamRZ 1991, 1483) berufen sind. - OLG Hamm, 01.07.1991 - 15 W 129/91
Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2019 - 15 W 24/19
So entspricht es der allgemein anerkannten Rechtsprechung, dass für den Fall, dass der von dem Erblasser / den testierenden Ehegatten ausgewählte Erbe / Schlusserbe vorverstorben ist und es an einer ausdrücklichen Bestimmung eines Ersatzerben fehlt, im Wege der ergänzenden Auslegung ermittelt werden kann, dass an der Stelle des berufenen und vorverstorbenen Erben dessen Abkömmlinge (OLG Düsseldorf ZEV 2018, 140; OLG München FamRZ 2016, 2154) oder dessen Ehegatte (OLG Schleswig FamRZ 2014, 693; Senat FamRZ 1991, 1483) berufen sind. - OLG Frankfurt, 10.12.1999 - 20 W 224/97
Vereinbarung der Erben über die Geltung der gesetzlichen Erbfolge wegen …
Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2019 - 15 W 24/19
Der vom Oberlandesgericht Frankfurt ohne nähere Begründung vertretenen und vereinzelt gebliebenen Gegenauffassung, eine solche Bestimmung verstoße gegen § 2065 Abs. 2 BGB (DNotZ 2001, 143), kann nicht gefolgt werden.
- KG, 25.08.2022 - 1 W 262/22
Berichtigung des Grundbuchs; Erbfolge bei Verwendung der sogenannten …
Rn. 12 Danach sollen Regelungen zulässig sein, zu Nacherben im Wege einer Bedingung diejenigen Personen zu bestimmen, die der Vorerbe zu seinen Erben einsetzt (OLG München, MittBayNot 2018, 50, 52; OLG Stuttgart, FamRZ 2005, 1863, 1865; ebenso zur Ersatzerbenstimmung: OLG Hamm, MittBayNot 2019, 594, 595; Kanzleiter, MittBayNot, 2019, 595; Reimann, ZEV 2019, 277, 278;… Selbherr, in: Kroiß/Mayer, NK-Kommentar, 6. Aufl., § 2065, Rdn. 21;… Leipold, in: Münchener Kommentar, BGB, 8. Aufl., § 2065, Rdn. 24;… Gomille, in: BeckOGK BGB, § 2065, Stand August 2021, Rdn. 44;… Lietzenburger, BeckOK BGB, Stand Mai 2022, § 2065, Rdn. 21;… Grüneberg/Weidlich, BGB, 81. Aufl., § 2065, Rdn. 6;… Otte, in: Staudinger, BGB 2019, § 2065, Rdn. 48, 53;… Lenz-Brendel, in: jurisPK-BGB, § 2065, Stand April 2020, Rdn. 42; Ivo, DNotZ 2002, 260).
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