Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 13.03.2015 - 9 K 2732/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Vorsteuerabzug aus den Baukosten einer Sporthalle durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts - Teilweise Nutzungsüberlassung an Vereine gegen Entgelt
- Justiz Baden-Württemberg
§ 2 Abs 3 S 1 UStG 2005, § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG 2005, § 10 Abs 1 S 2 UStG 2005, § 4 Nr 12 Buchst a UStG 2005, § 10 Abs 5 UStG 2005
Vorsteuerabzug aus den Baukosten einer Sporthalle durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts - Teilweise Nutzungsüberlassung an Vereine gegen Entgelt - ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
UStG § 2 Abs. 1; UStG § 2 Abs. 3; UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a; UStG § 10 Abs. 1 S. 1; UStG § 10 Abs. 5; UStG § 15 Abs. 1; MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. m; MwStSystRL Art. 395 Abs. 1
Vorsteuerabzug aus den Baukosten einer Sporthalle durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorsteuerabzug bei der Erstellung einer Mehrzweckhalle durch eine juristische Person öffentlichen Rechts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umsatzsteuerliche Begründung eines Betriebes gewerblicher Art durch die Verpachtung einer Sporthalle an Vereine
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Zum Vorsteuerabzug aus den Baukosten einer Sporthalle
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Zum Vorsteuerabzug aus den Baukosten für die Erstellung einer Sporthalle
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 13.03.2015 - 9 K 2732/13
- BFH, 28.06.2017 - XI R 12/15
Papierfundstellen
- MwStR 2016, 213
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (23)
- BFH, 10.11.2011 - V R 41/10
Unternehmerische Tätigkeit einer Gemeinde beim Betrieb einer Sporthalle und …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.03.2015 - 9 K 2732/13
Bei Sportstätten von Vereinen sei ohnehin nicht zu prüfen, ob die Überlassung gegen ein kostendeckendes oder marktübliches Entgelt erfolgen würde (BFH-Urteil vom 28. November 1991 V R 95/86, BFHE 167, 207 BStBl II 1992, 569, BFH-Urteil vom 10. November 2011 V R 41/10, BFHE 235, 554).Rn. 47 Der Unternehmer ist nach diesen Vorschriften zum Vorsteuerabzug berechtigt, soweit er Leistungen für sein Unternehmen (§ 2 Abs. 1 UStG, Art. 168 MwStSystRL) und damit für seine nachhaltigen Tätigkeiten zur Erbringung entgeltlicher Leistungen verwendet oder zu verwenden beabsichtigt, die steuerpflichtig oder nach § 15 Abs. 3 UStG steuerfrei sind (BFH- Urteil vom 10. November 2011 V R 41/10, BFHE 235, 554, juris).
Handelt sie dabei auf privatrechtlicher Grundlage durch Vertrag, kommt es auf weitere Voraussetzungen nicht an (BFH-Urteil vom 10. November 2011 V R 41/10, BFHE 235, 554, juris m.w.N.).
Vielmehr ist sie aufgrund der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs Unternehmerin nach § 2 Abs. 3 UStG, da sie privatrechtliche Verträge mit den Vereinen und Nutzern abschließt (BFH-Urteil vom 10. November 2011 V R 41/10 BFHE 235, 554, BFH-Beschluss vom 19. März 2014 XI B 126/13, juris).
Rn. 65 b) Der Vorsteuerabzug setzt die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht der Verwendung für steuerpflichtige Umsätze bei Leistungsbezug voraus (BFH-Urteil vom 10 November 2011 V R 41/10, BFHE 235, 554 m.w.NW).
Rn. 67 bb) Eine mögliche Steuerfreiheit "für bestimmte in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehende Dienstleistungen, die Einrichtungen ohne Gewinnstreben an Personen erbringen, die Sport oder Körperertüchtigung ausüben" nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL steht im Streitfall dem Vorsteuerabzug der Klägerin aus den im Urteil des BFH vom 10. November 2011 V R 41/10, BFHE 235, 554, juris genannten Gründen, denen sich der Senat ausdrücklich anschließt, nicht entgegen.
Die Frage einer Unternehmenszuordnung und der Rechtzeitigkeit einer derartigen Zuordnung (…vgl. hierzu BFH-Urteil vom 7. Juli 2011 V R 42/09, BFH/NV 2011, 1980) stellt sich daher im Streitfall nicht (BFH-Urteil vom 10. November 2011 V R 41/10, BFHE 235, 554, Rn. 32).
- EuGH, 20.01.2005 - C-412/03
Hotel Scandic Gåsabäck
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.03.2015 - 9 K 2732/13
Ob das Entgelt dem Wert der Leistung entspricht, ist für das Vorliegen eines Leistungsaustausches unerheblich (vgl. dazu EuGH-Urteil vom 20. Januar 2005 C 412/03 --Hotel Scandic Gasabäck-- Slg. 2005, I-743, Rz 26, BFH/NV Beilage 2005, 90 - 94, BFH-Urteil vom 19. Juni 2011 - XI R 8/09 -, BFHE 234, 455, Rn. 11).Maßgeblich für die Annahme eines Leistungsaustauschs ist lediglich, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung besteht (EuGH-Urteil vom 20. Januar 2005 Rs. C-412/03 --Hotel Scandic Gasabäck--, Slg. 2005, I-743, BFH/NV Beilage 2005, 90, Rz 22; BFH-Urteil vom 27. November 2008 V R 8/07, BFHE 223, 520, BStBl II 2009, 397).
Danach kann ein Mitgliedsstaat ermächtigt werden, von der MwStSystRL abweichende Sondermaßnahmen (z.B. Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage § 10 Abs. 5 UStG) einzuführen, um die Steuererhebung zu vereinfachen oder Steuerhinterziehungen oder -umgehungen zu verhindern (vgl. dazu EuGH-Urteil vom 20. Januar 2005 -Hotel Scandic Gasabäck- Rs. C-412/03 Rz 27, Slg. 2005, I-743, BFH/NV Beilage 2005, 90).
- BFH, 19.06.2011 - XI R 8/09
Bemessungsgrundlage bei einer verbilligten Lieferung von Zeitungen an …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.03.2015 - 9 K 2732/13
Die Entgeltlichkeit setze schließlich nur den unmittelbaren Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung voraus (BFH-Urteil vom 19. Juni 2011 XI R 8/09, BFHE 234, 455).In bestimmten Bereichen werde es jedoch gebilligt, dass der am Markt erzielbare Umsatz auch unterhalb der Selbstkosten liegen könne und in diesem Fall der Marktpreis als Bemessungsgrundlage heranzuziehen sei (BFH-Urteil vom 19. Juni 2011 XI R 8/09, BFHE 234, 455).
Ob das Entgelt dem Wert der Leistung entspricht, ist für das Vorliegen eines Leistungsaustausches unerheblich (vgl. dazu EuGH-Urteil vom 20. Januar 2005 C 412/03 --Hotel Scandic Gasabäck-- Slg. 2005, I-743, Rz 26, BFH/NV Beilage 2005, 90 - 94, BFH-Urteil vom 19. Juni 2011 - XI R 8/09 -, BFHE 234, 455, Rn. 11).
- BFH, 09.12.2010 - V R 17/10
Kein Vorsteuerabzug beim Betriebsausflug, soweit keine Aufmerksamkeit (Grenze 110 …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.03.2015 - 9 K 2732/13
Beabsichtigt der Unternehmer eine teilweise Verwendung für eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit, ist er daher insoweit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt (…EuGH-Urteil vom 13. März 2008 C-437/06, Securenta, Slg. 2008, I-1597, EuGH-Urteil vom 12. Februar 2009 C-515/07, VNLTO, Slg. 2009, I-839, BFH-Urteil vom 03. März 2011 V R 23/10, BFHE 233, 274, BFH/NV 2011, 1261, unter II.1.c; BFH-Urteil vom 09. Dezember 2010 V R 17/10, BFHE 232, 243, BFH/NV 2011, 717, BFH-Urteil vom 13. Januar 2011 V R 12/08 BFHE 232, 261, BFH/NV 2011, 721).Rn. 69 d) Der Sonderfall einer Privatentnahme i.S. von Art. 26 Abs. 1 MwStSystRL, bei der der Unternehmer den gemischt wirtschaftlich und privat verwendeten Gegenstand voll dem Unternehmen zuordnen und dann aufgrund der Unternehmenszuordnung in vollem Umfang zum Vorsteuerabzug berechtigt sein kann (BFH-Urteil vom 09. Dezember 2010 V R 17/10, BFHE 232, 243, BFH/NV 2011, 717, unter II.1.d;… BFH-Urteil vom 13. Januar 2011 V R 12/08, BFHE 232, 261, BFH/NV 2011, 721, unter II.1., m.w.N.), liegt nicht vor, wenn die nichtwirtschaftliche Tätigkeit in der Verwendung für den Hoheitsbereich einer juristischen Person des öffentlichen Rechts besteht (…BFH-Urteil vom 03. März 2011 V R 23/10, BFHE 233, 274, BFH/NV 2011, 1261, unter II.1.c), die sich im Streitfall aus der Verwendung für hoheitliche Schulzwecke der Klägerin ergibt.
- BFH, 03.03.2011 - V R 23/10
Anteiliger Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Kosten einer Marktplatzsanierung …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.03.2015 - 9 K 2732/13
Beabsichtigt der Unternehmer eine teilweise Verwendung für eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit, ist er daher insoweit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt (EuGH-Urteil vom 13. März 2008 C-437/06, Securenta, Slg. 2008, I-1597, EuGH-Urteil vom 12. Februar 2009 C-515/07, VNLTO, Slg. 2009, I-839, BFH-Urteil vom 03. März 2011 V R 23/10, BFHE 233, 274, BFH/NV 2011, 1261, unter II.1.c;… BFH-Urteil vom 09. Dezember 2010 V R 17/10, BFHE 232, 243, BFH/NV 2011, 717, BFH-Urteil vom 13. Januar 2011 V R 12/08 BFHE 232, 261, BFH/NV 2011, 721).Rn. 69 d) Der Sonderfall einer Privatentnahme i.S. von Art. 26 Abs. 1 MwStSystRL, bei der der Unternehmer den gemischt wirtschaftlich und privat verwendeten Gegenstand voll dem Unternehmen zuordnen und dann aufgrund der Unternehmenszuordnung in vollem Umfang zum Vorsteuerabzug berechtigt sein kann (…BFH-Urteil vom 09. Dezember 2010 V R 17/10, BFHE 232, 243, BFH/NV 2011, 717, unter II.1.d;… BFH-Urteil vom 13. Januar 2011 V R 12/08, BFHE 232, 261, BFH/NV 2011, 721, unter II.1., m.w.N.), liegt nicht vor, wenn die nichtwirtschaftliche Tätigkeit in der Verwendung für den Hoheitsbereich einer juristischen Person des öffentlichen Rechts besteht (BFH-Urteil vom 03. März 2011 V R 23/10, BFHE 233, 274, BFH/NV 2011, 1261, unter II.1.c), die sich im Streitfall aus der Verwendung für hoheitliche Schulzwecke der Klägerin ergibt.
- BFH, 13.01.2011 - V R 12/08
Kein Vorsteuerabzug bei Zuwendung von Erschließungsanlagen - Sofortentscheidung …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.03.2015 - 9 K 2732/13
Beabsichtigt der Unternehmer eine teilweise Verwendung für eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit, ist er daher insoweit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt (…EuGH-Urteil vom 13. März 2008 C-437/06, Securenta, Slg. 2008, I-1597, EuGH-Urteil vom 12. Februar 2009 C-515/07, VNLTO, Slg. 2009, I-839, BFH-Urteil vom 03. März 2011 V R 23/10, BFHE 233, 274, BFH/NV 2011, 1261, unter II.1.c; BFH-Urteil vom 09. Dezember 2010 V R 17/10, BFHE 232, 243, BFH/NV 2011, 717, BFH-Urteil vom 13. Januar 2011 V R 12/08 BFHE 232, 261, BFH/NV 2011, 721).Rn. 69 d) Der Sonderfall einer Privatentnahme i.S. von Art. 26 Abs. 1 MwStSystRL, bei der der Unternehmer den gemischt wirtschaftlich und privat verwendeten Gegenstand voll dem Unternehmen zuordnen und dann aufgrund der Unternehmenszuordnung in vollem Umfang zum Vorsteuerabzug berechtigt sein kann (…BFH-Urteil vom 09. Dezember 2010 V R 17/10, BFHE 232, 243, BFH/NV 2011, 717, unter II.1.d; BFH-Urteil vom 13. Januar 2011 V R 12/08, BFHE 232, 261, BFH/NV 2011, 721, unter II.1., m.w.N.), liegt nicht vor, wenn die nichtwirtschaftliche Tätigkeit in der Verwendung für den Hoheitsbereich einer juristischen Person des öffentlichen Rechts besteht (…BFH-Urteil vom 03. März 2011 V R 23/10, BFHE 233, 274, BFH/NV 2011, 1261, unter II.1.c), die sich im Streitfall aus der Verwendung für hoheitliche Schulzwecke der Klägerin ergibt.
- BFH, 31.05.2001 - V R 97/98
Umsatzsteuerpflicht bei Vermietung von Sportanlagen
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.03.2015 - 9 K 2732/13
Seit dem so genannten "Sportstättenurteil" (Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 31. Mai 2001 V R 97/98, Sammlung amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFHE - 194, 555, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2001, 658) werde bei der Überlassung von Sportstätten eine einheitliche Leistung von Verträgen besonderer Art angenommen.Rn. 66 aa) Die entgeltliche Überlassung der Räumlichkeiten der Sport- und Freizeithalle ist grundsätzlich steuerpflichtig; denn die stundenweise Überlassung von Sportanlagen - wie vorliegend - ist nicht gemäß § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfrei (BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 V R 97/98, BFHE 194, 555, BStBl II 2001, 658).
- BFH, 22.06.1989 - V R 37/84
1. Der Annahme eines Leistungsaustausches steht nicht entgegen, daß sich die …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.03.2015 - 9 K 2732/13
Dementsprechend wirke sich die Höhe des Entgelts nicht auf den Leistungsaustausch, sondern nur auf die Bemessungsgrundlage aus (BFH-Urteil vom 22. Juni 1989 V R 37/84, BFHE 158, 144, BStBl II 1989, 913).Rn. 35 Zwischen der Klägerin und dem Sportverein liege kein Leistungsaustausch vor, da es an einer vom BFH geforderten Zweckgerichtetheit fehle (BFH-Urteil 7. Mai 1981 V R 47/76, BFHE 133, 133, BStBl II 1989, 913).
- EuGH, 21.02.2006 - C-255/02
DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.03.2015 - 9 K 2732/13
Das Missbrauchsverbot ist nicht relevant, wenn die fraglichen Umsätze eine andere Erklärung haben können als nur die Erlangung von Steuervorteilen (EuGH-Urteil vom 21. Februar 2006 Rs. C-255/02 Rz. 74, 75 -Halifax u.a.- Slg. 2006, I - 1609). - BFH, 07.07.2011 - V R 42/09
Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Gegenständen
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.03.2015 - 9 K 2732/13
Die Frage einer Unternehmenszuordnung und der Rechtzeitigkeit einer derartigen Zuordnung (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 7. Juli 2011 V R 42/09, BFH/NV 2011, 1980) stellt sich daher im Streitfall nicht (…BFH-Urteil vom 10. November 2011 V R 41/10, BFHE 235, 554, Rn. 32). - EuGH, 12.02.2009 - C-515/07
Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie - Sechste …
- EuGH, 13.03.2008 - C-437/06
Securenta - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerpflichtiger, der zugleich …
- BFH, 27.11.2008 - V R 8/07
Zahlung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts aufgrund eines …
- EuGH, 29.10.2009 - C-246/08
Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sechste …
- EuGH, 22.01.2015 - C-55/14
Régie communale autonome du stade Luc Varenne - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- BFH, 19.03.2014 - XI B 126/13
Juristische Person des öffentlichen Rechts als Unternehmer
- BGH, 15.05.1986 - III ZR 27/85
Erhebung eines Straßenreinigungsentgelts
- EuGH, 08.06.2000 - C-400/98
Breitsohl - "Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Artikel 4, 17 und …
- EuGH, 08.06.2000 - C-396/98
Schloßstraße - "Mehrwertsteuer - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Artikel 17 …
- BFH, 08.03.2001 - V R 24/98
Vorsteuerabzug bei Gebäudeerrichtung
- BFH, 07.05.1981 - V R 47/76
Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht …
- BFH, 14.03.2012 - XI R 23/10
Vorsteuerabzug bei Bezug von Grundstückssanierungsleistungen - Wirtschaftliche …
- BFH, 28.11.1991 - V R 95/86
Steuerbarkeit und Vorsteuerabzug bei Überlassung einer Mehrzweckhalle durch eine …
- BFH, 28.06.2017 - XI R 12/15
Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Herstellungskosten einer Sporthalle - …
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 13. März 2015 9 K 2732/13 wird als unbegründet zurückgewiesen. - FG Schleswig-Holstein, 16.02.2017 - 4 K 35/14
Unternehmerische Tätigkeit einer Gemeinde bei der Vermietung einer Anlegerbrücke …
Soweit das Finanzamt auf das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 13. März 2015 (9 K 2732/13) Bezug nehme, werde darauf verwiesen, dass dieses Urteil ungeachtet der eingelegten Revision die klägerische Auffassung bestätige.Sofern die Klägerin auf das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 13. März 2015 (9 K 2732/13) Bezug nehme, werde darauf hingewiesen, dass Revision eingelegt worden sei (Az. des BFH XI R 2/15).
Hierin unterscheidet sich der Streitfall auch von dem dem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 13. März 2015 (9 K 2732/13, juris) zugrunde liegenden Sachverhalt.
- FG Niedersachsen, 16.10.2019 - 5 K 286/18
Berechtigung zum Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit einem verpachteten Schwimmbad …
Denn nach den Feststellungen des jenem Urteil vorausgehenden finanzgerichtlichen Urteils (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. März 2015 9 K 2732/13, MwStR 2016, 213) betrug das Entgelt für die Sporthallennutzung 1, 50 Euro je Stunde und Hallenteil, für besondere Veranstaltungen auch deutlich mehr, und entsprach damit dem allgemein Üblichen.
- FG Schleswig-Holstein, 24.11.2020 - 4 K 32/18
Vorsteuerabzugsberechtigung einer Gemeinde bei Vermietung einer selbst …
Hierin unterscheidet sich der Streitfall auch von dem dem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 13. März 2015 (9 K 2732/13, juris) zugrundeliegenden Sachverhalt. - FG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - 7 K 7160/13
Umsatzsteuerpflichtige Nutzungsüberlassung von Sportanlagen einer Schule an …
Im Einklang damit werden in der Rechtsprechung stundenweise Überlassungen von Sportanlagen als nicht der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG unterliegende Leistungen angesehen (BFH, Urteile vom 31.05.2001 V R 97/98, BFHE 194, 555, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2001, 658; vom 10.11.2011 V R 41/10, BFHE 235, 554, DStR 2012, 348; Finanzgericht -FG- Baden-Württemberg, Urteil vom 13.03.2015 9 K 2732/13, MwStR 2016, 213, Revision anhängig unter dem Az. XI R 12/15; FG Münster, Urteil vom 03.11.2015 15 K 1252/14 U, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2016, 152). - FG Münster, 03.11.2015 - 15 K 1252/14
Anspruch auf Vorsteuerabzug aus den bei der Errichtung einer Zweifeldsporthalle …
Rn. 38 Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 10.11.2011 V R 41/10 BFHE 235, 554, BFH/NV 2012, 670, Beschluss vom 19.03.2014 XI B 126/13, juris mit weiteren Nachweisen, vgl. auch FG Baden-Württemberg Urteil vom 13.05.2015 9 K 2732/13, juris) ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts wie eine Gemeinde gerade dann als Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG in Verbindung mit § 4 des Körperschaftssteuergesetzes (KStG) anzusehen, wenn sie Leistungen entweder auf zivilrechtlicher Grundlage oder im Wettbewerb zu Dritten auf öffentlich-rechtlicher Grundlage erbringt.
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