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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 02.07.1999 - 3 ZEO 1154/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3068
OVG Thüringen, 02.07.1999 - 3 ZEO 1154/98 (https://dejure.org/1999,3068)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 02.07.1999 - 3 ZEO 1154/98 (https://dejure.org/1999,3068)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 02. Juli 1999 - 3 ZEO 1154/98 (https://dejure.org/1999,3068)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwGO § 82 Abs. 1 S. 1; VwGO § 173; ZPO § 130 Nr. 1; ZPO § 253 Abs. 4
    D (A), Verfahrensrecht, Asylbewerber, Untertauchen, Asylverfahren, Rechtsschutzinteresse, Beschwerdezulassungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 55 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 82 Abs. 1 Satz 1, 173 VwGO; §§ 130 Nr. 1, 253 Abs. 4 ZPO
    Ausländerrecht/Rechtsschutzbedürfnis/ladungsfähige Anschrift/Untertauchen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abschiebungsschutz; Ausländer; Sich verborgen halten; Rechtsmißbräuchliches Verhalten; Rechtsschutzinteresse; Rechtsschutzsuchende; Rechtsverfolgung; Durchsetzbarkeit von materiell-rechtlichen Ansprüchen; Ausländerbehörde; Verletzung der prozessualen Bezeichnungspflicht

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 55 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 82 Abs. 1 Satz 1, 173 VwGO; §§ 130 Nr. 1, 253 Abs. 4 ZPO
    Ausländerrecht/Rechtsschutzbedürfnis/ladungsfähige Anschrift/Untertauchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2000, 106
  • DVBl 2000, 437 (Ls.)
  • DÖV 2000, 610
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • SG Duisburg, 13.02.2018 - S 49 AS 1276/15

    Obliegenheit zur Angabe einer ladungsfähigen Anschrift durch den …

    [ ] Der Senat hält an dieser Rechtsprechung fest."; BVerwG, Urt. v. 13.04.1999 1 C 24/97, juris, Rn. 42; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 30.07.2003 17 B 1070/03, juris, Rn. 16; Hamburgisches OVG, Urt. v. 14.02.2006 3 Bf 245/02, juris, Rn. 29 m.w.N.; Thüringer OVG, Beschl. v. 02.07.1999 3 ZEO 1154/98, juris, Rn. 7 ff.; Stuhlfauth, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth u.a., Verwaltungsgerichtsordnung, 6. Aufl. 2014, § 92 [Klagerücknahme], Rn. 22 m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 06.06.2019 - 3 ZKO 412/18

    Rechtsschutzinteresse des im Asylverfahren untergetauchten Klägers

    Rn. 3 Wie der Senat bereits für ausländerrechtliche bzw. nunmehr aufenthaltsrechtliche Verfahren entschieden hat (Beschluss des Senats vom 02.07.1999 - 3 ZEO 1154/98 - juris), gibt der um Rechtsschutz nachsuchende Ausländer auch im Asylverfahren - wie hier - durch die nicht nur vorübergehende Aufgabe der Unterkunft ohne Mitteilung seines aktuellen Aufenthalts an die Beklagte und das Gericht (§ 10 Abs. 1 AsylG) oder zumindest an seinen Prozessbevollmächtigten zu erkennen, dass er sich einem regulären gerichtlichen Verfahren nicht mehr stellen will.

    Dass dies auch dann gilt, wenn zwar in der Klageschrift zunächst eine ladungsfähige Anschrift genannt wurde, die Wohnungsanschrift des Klägers jedoch im Laufe des Verfahrens unbekannt geworden ist, ergibt sich aus § 117 Abs. 2 Nr. 1 VwGO und im Hinblick auf die im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung notwendigerweise im Urteil enthaltenen Angaben zur Wohnanschrift des jeweiligen Verfahrensbeteiligten (Beschluss des Senats vom 02.07.1999 - 3 ZEO 1154/98 - juris Rdn. 6 ff.; BVerwG…, Beschluss vom 14.02.2012 - 9 B 79/11 u. a. - juris Rdn. 11; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 13.11.2018 - 15 B 18.32145 - juris Rdn. 5 m. w. N.).

    Auch dies gilt für ein verwaltungsgerichtliches Verfahren unter Mitwirkung eines Prozessbevollmächtigten (Beschluss des Senats vom 02.07.1999 - 3 ZEO 1154/98 - juris Rdn. 9; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 13.11.2018 - 15 B 18.32145 - juris Rdn. 5 m. w. N.).

  • VGH Hessen, 18.08.2000 - 12 UE 420/97

    Asylverfahren: fehlendes Rechtsschutzinteresse - unbekannter Aufenthaltsort des …

    Diese Rechtsprechung ist vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsgemäß bestätigt worden (BVerfG-Kammer, 20.11.1990 - 2 BvR 1417/90 -) und inzwischen auf Ausländer ausgedehnt, die um Abschiebungsschutz nachsuchen, aber untergetaucht sind und sich verborgen halten (Thüringer OVG, 02.07.1999 - 3 ZEO 1154/98 -, EZAR 620 Nr. 9 = ThürVBl.

    1999, 285 = InfAuslR 2000, 19 = AuAS 1999, 266; dazu Anm. Renner in NJ 2000, 106; vgl. dazu allerdings auch Hess. VGH, 30.05.1989 - 12 TH 1658/89 -, NJW 1990, 140).

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