Rechtsprechung
| BGH, 12.06.2001 - 5 StR 606/00 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 142 Abs. 1 Nr. 2 StGB-DDR; § 131 Abs. 1 StGB-DDR; § 150 Abs. 1 StGB-DDR; Art. 315a Abs. 1 Satz 3 Halbs. 1 EGStGB; §§ 78 ff. StGB; § 78c Abs. 3 Satz 1 StGB; § 174 StGB
Meerane; Kinderheim; Verletzung von Erziehungspflichten; Freiheitsberaubung; Sexueller Mißbrauch eines Jugendlichen; Verfolgungsverjährung von DDR-Taten - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB §§ 78 ff.; ; StGB § 78c Abs. 3 Satz 1; ; StGB § 78 Abs. 3 Nr. 4; ; StGB § 78c Abs. 3 Satz 2; ; StGB § 78b Abs. 3; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1
- Wolters Kluwer
Verfolgungsverjährung - DDR - Revision - Aufklärungsrüge - Verletzung von Erziehungspflichten - Freiheitsberaubung - Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Absolute Verjährung bei DDR-Straftaten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nomos.de
, S. 50 (Leitsatz und Auszüge)
§§ 82 Abs. 1 Nr. 2 u. 3, 131 Abs. 1, 142 Abs. 1, 150 Abs. 1 StGB/DDR; §§ 78 Abs. 3 Nr. 4, 78 b Abs. 3, 78 c Abs. 3 Satz 2 u. 3 StGB; Art. 315a EGStGB
In DDR begangene Straftaten/Verletzung von Erziehungspflichten/Freiheitsberaubung/sexueller Missbrauch/Verjährung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2001, 328
- NJ 2001, 493 (Ls.)
- NJ 2004, 432
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00
Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis
Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 5 StR 606/00
Diese Wirkung tritt auch durch ein auf Einstellung lautendes Prozeßurteil unabhängig von dessen sachlicher Richtigkeit ein (BGH NJW 2001, 1146, 1147; zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt). - BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93
Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR …
Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 5 StR 606/00
Rn. 11 Zum Amnestieeinwand der Verteidigung verweist der Senat auf BGHSt 39, 353, 358, 361. - BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98
Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)
Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 5 StR 606/00
Allerdings wird einem langen Zeitablauf gegebenenfalls im Rahmen der Rechtsfolgenentscheidung Rechnung zu tragen sein (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 - Verfahrensverzögerung 13).
- BVerfG, 30.05.1994 - 2 BvR 746/94
Verfassungsmäßigkeit des Ruhens der Verjährung nach § 78b Abs. 4 StGB
Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 5 StR 606/00
Rn. 10 Das Hinausschieben des Eintritts der Verjährung auf einen Zeitpunkt bis über 15 Jahre nach Tatbeendigung ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (BVerfG - Kammer - NJW 1995, 1145;… vgl. BGH aaO). - BGH, 26.10.2000 - 4 StR 319/00
Verfolgungsverjährung; Verfahrenshindernis; Nötigung bei zur Tatzeit …
Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 5 StR 606/00
Rn. 8 Art. 315a Abs. 2 EGStGB ist eine gegenüber § 78c Abs. 3 Satz 2 StGB vorrangige Norm, die ohne sachliche Differenzierung hinsichtlich der im Gesetzgebungsverfahren diskutierten faktischen Verfolgungserschwernisse (vgl. BGHR EGStGB Art. 315a - Verjährungsfrist 3) anzuwenden ist. - BGH, 07.02.2001 - 3 StR 3/01
Verjährung einer vor der Wiedervereinigung begangenen Vergewaltigung; Frage nach …
- BGH, 28.08.1997 - 4 StR 110/97
- BGH, 25.10.2017 - 2 StR 252/16
Ruhen der Verjährung (Hemmungswirkung eines Prozessurteils; Beschränkung auf das …
Die Ablaufhemmung des § 78b Abs. 3 StGB wird deshalb nicht nur durch ein Sachurteil, sondern auch durch ein Prozessurteil bewirkt (Senat, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 232/00, BGHSt 46, 159; BGH, Urteil vom 12. Juni 2001 - 5 StR 606/00, NStZ-RR 2001, 328).b) Die verjährungshemmende Wirkung des § 78b Abs. 3 StGB wird deshalb auch durch ein Einstellungsurteil ausgelöst, das - wie hier das auf Verfahrenseinstellung wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit lautende Prozessurteil - das Verfahren zwar förmlich beendet, aber die Strafklage nicht verbraucht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1962 - 4 StR 194/62, BGHSt 18, 1, 5; Urteil vom 12. Juni 2001 - 5 StR 606/00, NStZ-RR 2001, 328).
- BGH, 18.03.2024 - 5 StR 12/23
Neubeginn der Verfolgungsverjährung nach Wiederaufnahme zuungunsten des …
Während dieser Zeit kann die absolute Verjährung nicht eintreten (…vgl. LK/Greger/Weingarten, StGB, 13. Aufl., § 78c Rn. 13, MüKoStGB/Mitsch, 4. Aufl., § 78c Rn. 1 mwN;… Schönke/Schröder/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 78c Rn. 22; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Juni 2001 - 5 StR 606/00), so dass die tatsächliche Zeitspanne zwischen Verjährungsbeginn und Ablauf der absoluten Verjährungsfrist auch weit über dem Doppelten der gesetzlichen Verjährungsfrist liegen kann (…vgl. etwa NKStGB/Saliger, 6. Aufl., § 78c Rn. 37). - BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 1247/01
Verjährung von Straftaten zu Zeiten der ehemaligen DDR
gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 2001 - 5 StR 606/00 - . - BVerfG, 03.10.2001 - 2 BvR 1198/01
Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen Zwischenentscheidungen
gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 2001 - 5 StR 606/00 - . - BGH, 01.07.2003 - 4 StR 75/03
Strafverfolgungsverjährung von in der DDR begangenen Taten (Berechnungsgrundlage)
Rn. 7 Selbst wenn davon auszugehen ist, daß die Verfolgungsverjährung durch Art. 1 des 2. Verjährungsgesetzes vom 27. September 1993 (BGBl I S. 1657) bis zum 31. Dezember 1997 hinausgeschoben wurde (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 328) und aufgrund der Regelung in § 78 b Abs. 1 Nr. 1 StGB durch das am 30. Juni 1994 in Kraft getretene 30. Strafrechtsänderungsgesetz vom 23. Juni 1994 (BGBl I S. 1310) die Verjährung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Tatopfers ruhte (vgl. BGHSt 47, 245, 247 f.), ist Strafverfolgungsverjährung eingetreten, denn die Geschädigte wurde am 20. Februar 1997 18 Jahre alt und die erste verjährungsunterbrechende Maßnahme erfolgte erst am 2. Mai 2002, somit später als fünf Jahre nach dem 18. Geburtstag des Tatopfers.
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Rechtsprechung
| BGH, 10.01.2001 - 5 StR 435/00 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 315a Abs. 2 EGStGB; § 9 StGB
Anwendung des Art. 315a Abs. 2 EGStGB (Verjährungshemmung) bei Vergehen gegen das Militärregierungsgesetz Nr. 53 von Tätern die in der BRD ansässig waren; Tatort - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4
- Wolters Kluwer
Vergehen gegen das Militärregierungsgesetz - Geldstrafe - Einstellung des Verfahrens - Verjährung
- ra.de
- rechtsportal.de
Verjährung bei einem Vergehen nach Nr. 53 MRG
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Papierfundstellen
- NJ 2001, 493 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.07.1997 - 5 StR 544/96
BGH verwirft die Revision von Dr. Schalck-Golodkowski
Auszug aus BGH, 10.01.2001 - 5 StR 435/00
Rn. 6 b) Ein "Tatort" (im Sinne des § 9 StGB) in der DDR, nach deren Recht jene Embargoverstöße selbstverständlich nicht strafbar waren, war hiermit indes nicht verbunden (vgl. BGHSt 43, 129, 140).Sie geht im übrigen einher mit einer strengeren Ahndung diesen angelasteter Embargoverstöße im Vergleich zu entsprechenden Verstößen von Bürgern der DDR; nur diesen kommt eine eingeschränkte Auslegung des Anwendungsbereichs des MRG Nr. 53 zugute (vgl. BGHSt 43, 129 gegenüber BGHSt 42, 113).
- BGH, 21.04.1999 - 5 StR 97/99
Teilfreispruch von Dr. Alexander Schalck-Golodkowski wegen Devisentransfers …
Auszug aus BGH, 10.01.2001 - 5 StR 435/00
Rn. 4 a) Allerdings konnte sich der Tatrichter darauf berufen, daß der Senat eine Teilverjährung gegen die in der DDR als Besteller handelnden Mittäter der Angeklagten unter Berufung auf jene Hemmungsnorm verneint hatte (BGH wistra 1999, 299) und diese Rechtsauffassung bereits der umfassenden Verwerfung einer Revision des - ebenfalls von der DDR aus als Mittäter handelnden - Leiters des Bereichs "KoKo" gegen eine entsprechende Verurteilung (Senatsbeschluß vom 29. März 1999 - 5 StR 97/99 -) zugrunde gelegt hatte. - BGH, 02.04.1996 - GSSt 2/95
Deutsche Einheit und die Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlungen gegen die …
Auszug aus BGH, 10.01.2001 - 5 StR 435/00
Sie geht im übrigen einher mit einer strengeren Ahndung diesen angelasteter Embargoverstöße im Vergleich zu entsprechenden Verstößen von Bürgern der DDR; nur diesen kommt eine eingeschränkte Auslegung des Anwendungsbereichs des MRG Nr. 53 zugute (vgl. BGHSt 43, 129 gegenüber BGHSt 42, 113). - BVerfG, 04.08.1983 - 2 BvR 1118/83
Fortgeltung eines Gesetzes - Militärregierung Deutschland - Anwendung - …
Auszug aus BGH, 10.01.2001 - 5 StR 435/00
Rn. 3 2. Die Taten sind - nachdem seit ihrer Beendigung zehn Jahre, das Doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB i.V.m. Art. VIII MRG Nr. 53; vgl. zur Strafdrohung BVerfG - Vorprüfungsausschuß -EuGRZ 1983, 438 und NJW 1984, 39), vor Erlaß des angefochtenen Urteils abgelaufen sind, absolut verjährt (§ 78 Abs. 1 Satz 1, § 78c Abs. 3 Satz 2 StGB).
- BGH, 09.10.2001 - 5 StR 367/01
Verfolgungsverjährung; 3. Verjährungsgesetz; Beitrittsgebiet (Delikte allgemeiner …
Das entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJ 2001, 493 m.w.N.), von der abzugehen kein Anlaß besteht.
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