Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.03.2005

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 22.07.2005 - 6 U 132/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3089
OLG Rostock, 22.07.2005 - 6 U 132/04 (https://dejure.org/2005,3089)
OLG Rostock, Entscheidung vom 22.07.2005 - 6 U 132/04 (https://dejure.org/2005,3089)
OLG Rostock, Entscheidung vom 22. Juli 2005 - 6 U 132/04 (https://dejure.org/2005,3089)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3089) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    ZPO § 130; ; ZPO § 138 Abs. 2; ; ZPO § 139; ; ZPO § 139 Abs. 4; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3

  • nomos.de PDF, S. 37

    § 139 ZPO
    Gerichtliche Hinweis- und Aufklärungspflicht im Anwaltsprozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 130 § 138 Abs. 2 § 139
    Zu den Anforderungen an die Substantiierung von Parteivorträgen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung der Beklagten zur Vorlage einer Zusammenstellung im Rahmen ihrer Klageerwiderung; Angriffsmittel und Verteidigungsmittel im Zivilprozess; Ausweitung der richterlichen Hinweispflichten und Aufklärungspflichten; Erteilung eines gerichtlichen Hinweises an die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 20 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Substanziierungslast und Hinweispflichten des Gerichts

  • baurechtsexperte.de (Kurzinformation)

    Grenzen gerichtlicher Hinweispflicht

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Substanziierungslast und Hinweispflichten des Gerichts

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 20 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Substanziierungslast und Hinweispflichten des Gerichts

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2005, 464
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung …

    Auszug aus OLG Rostock, 22.07.2005 - 6 U 132/04
    Solches hat das Oberlandesgericht Köln in seinem Urteil vom 13.07.2000 (NJW-RR 2001, 1724-1735) überzeugend begründet, indem es dargestellt hat, dass selbst der damals entscheidende VIII. Zivilsenat seine frühere Rechtsprechung zwischenzeitlich aufgegeben hat (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 441) und auch mehrere andere Zivilsenate des BGH davon abgewichen sind (vgl. BGH, NJW 1991, 717: 1995, 399, 401; 1999, 1264; 1999, 1867, 1868; 1999, 418).
  • BGH, 03.02.1999 - VIII ZR 14/98

    Anforderungen an substantiiertes Bestreiten

    Auszug aus OLG Rostock, 22.07.2005 - 6 U 132/04
    Diese Erklärungslast ist im Bestehen und Umfang abhängig davon, wie die darlegungspflichtige Partei (zum Klageanspruch) vorgetragen hat (vgl. BGH, NJW 1999, 1404, 1405; NJW-RR 1996, 1211).
  • BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00

    Darlegungs- und Beweislast des Fixkostenspediteurs bei ungeklärtem …

    Auszug aus OLG Rostock, 22.07.2005 - 6 U 132/04
    Dies kann insbesondere auch in Anwaltsprozessen, also bei der Vertretung durch Rechtskundige, dazu führen, dass ein Hinweis notwendig wird, jedenfalls dann, wenn ein Prozessbevollmächtigter die Rechtslage ersichtlich falsch einschätzt oder darauf vertraut, sein Vortrag sei ausreichend (vgl. dazu BGH, NJW 1995, 3999; 2003, 3626, 2628), oder wenn er die vom Gegner erhobenen Bedenken falsch aufgenommen hat (vgl. dazu BGH, NJW 2001, 2548).
  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 179/98

    Erfordernis eines richterlichen Hinweises bei Aufgreifen einer Rechtsfrage durch …

    Auszug aus OLG Rostock, 22.07.2005 - 6 U 132/04
    Dies kann insbesondere auch in Anwaltsprozessen, also bei der Vertretung durch Rechtskundige, dazu führen, dass ein Hinweis notwendig wird, jedenfalls dann, wenn ein Prozessbevollmächtigter die Rechtslage ersichtlich falsch einschätzt oder darauf vertraut, sein Vortrag sei ausreichend (vgl. dazu BGH, NJW 1995, 3999; 2003, 3626, 2628), oder wenn er die vom Gegner erhobenen Bedenken falsch aufgenommen hat (vgl. dazu BGH, NJW 2001, 2548).
  • BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 2112/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines …

    Auszug aus OLG Rostock, 22.07.2005 - 6 U 132/04
    Hingegen ist es dem Gericht nicht zumutbar und ist es auch nicht seine Aufgabe, sich "das Passende" aus umfangreichen Anlagen selbst herauszusuchen (vgl. BVerfG, NJW 1994, 2683; Köln OLGR 2003, 123;… Zöller/Greger, a.a.O., § 130 Rn. 2 u. § 253 Rn. 12a).
  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 641/88

    Betriebliche Altersversorgung: Merkmale - Direktversicherung - Missbrauch

    Auszug aus OLG Rostock, 22.07.2005 - 6 U 132/04
    Solches hat das Oberlandesgericht Köln in seinem Urteil vom 13.07.2000 (NJW-RR 2001, 1724-1735) überzeugend begründet, indem es dargestellt hat, dass selbst der damals entscheidende VIII. Zivilsenat seine frühere Rechtsprechung zwischenzeitlich aufgegeben hat (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 441) und auch mehrere andere Zivilsenate des BGH davon abgewichen sind (vgl. BGH, NJW 1991, 717: 1995, 399, 401; 1999, 1264; 1999, 1867, 1868; 1999, 418).
  • BGH, 27.10.1998 - X ZR 116/97

    Formularmäßige Pauschalierung ersparter Aufwendungen für den Fall der Kündigung …

    Auszug aus OLG Rostock, 22.07.2005 - 6 U 132/04
    Solches hat das Oberlandesgericht Köln in seinem Urteil vom 13.07.2000 (NJW-RR 2001, 1724-1735) überzeugend begründet, indem es dargestellt hat, dass selbst der damals entscheidende VIII. Zivilsenat seine frühere Rechtsprechung zwischenzeitlich aufgegeben hat (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 441) und auch mehrere andere Zivilsenate des BGH davon abgewichen sind (vgl. BGH, NJW 1991, 717: 1995, 399, 401; 1999, 1264; 1999, 1867, 1868; 1999, 418).
  • BGH, 27.11.1996 - VIII ZR 311/95

    Anspruch eines Handelsvertreters auf Provisionszahlung nach Kündigung - …

    Auszug aus OLG Rostock, 22.07.2005 - 6 U 132/04
    Solches hat das Oberlandesgericht Köln in seinem Urteil vom 13.07.2000 (NJW-RR 2001, 1724-1735) überzeugend begründet, indem es dargestellt hat, dass selbst der damals entscheidende VIII. Zivilsenat seine frühere Rechtsprechung zwischenzeitlich aufgegeben hat (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 441) und auch mehrere andere Zivilsenate des BGH davon abgewichen sind (vgl. BGH, NJW 1991, 717: 1995, 399, 401; 1999, 1264; 1999, 1867, 1868; 1999, 418).
  • BGH, 09.11.1983 - VIII ZR 349/82

    Hinweispflicht des Gerichts auf unsubstantiiertes und unschlüssiges Vorbringen …

    Auszug aus OLG Rostock, 22.07.2005 - 6 U 132/04
    So hatte jedenfalls der Bundesgerichtshof im Urteil vom 09.11.1983 (NJW 1984, 310-311) erkannt, in Zivilprozessen, in denen beide Parteien anwaltlich vertreten sind, sei das Gericht nicht verpflichtet, auf die Unsubstantiiertheit und die fehlende Schlüssigkeit des Klagevorbringens hinzuweisen, denn die Vorschrift dürfe nicht dazu dienen, unschlüssige Klagen schlüssig zu machen.
  • OLG Nürnberg, 13.10.1999 - 4 U 1683/99

    Hinweispflichten des Gerichts im Anwaltsprozeß; Mehrkosten des Unternehmers wegen …

    Auszug aus OLG Rostock, 22.07.2005 - 6 U 132/04
    Im Vordringen befindlich ist eine vermittelnde Meinung, wonach eine vom Prozessgegner geäußerte Kritik an der Schlüssigkeit des Klagevorbringens (oder der Erheblichkeit der Verteidigung) dann beachtlich zu sein vermag, wenn sie die nötige Klarheit besitzt und die Partei zuverlässig ins Bild setzt, wofür lediglich allgemein gehaltene Rügen nicht ausreichen (vgl. OLG Köln, a.a.O., ähnlich auch OLG Nürnberg, MDR 2000, 227;… MünchKomm/Peters, ZPO, 2. Aufl., § 139 Rn. 21;… zustimmend wohl auch Thomas/Putzo/Reichold, a.a.O., § 139 Rn. 12).
  • OLG Köln, 13.07.2000 - 12 U 114/99

    Pflicht des Gerichts, auf mangelnde Schlüssigkeit des Klagevorbringens hin zu …

  • BGH, 02.02.1993 - XI ZR 58/92

    Hinweispflicht im Anwaltsprozeß

  • BGH, 20.05.1996 - II ZR 301/95

    Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens - Vorliegen einer wirksamen Auftretung …

  • BGH, 13.06.1989 - VI ZR 216/88

    Hinweis auf Erforderlichkeit weiterer Beweisantritte

  • OLG Oldenburg, 31.03.1999 - 2 U 44/99

    Neues Vorbringen in der Berufungsinstanz; Grob nachlässige Verletzung der …

  • VerfGH Bayern, 09.08.1991 - 117-VI-90
  • BayObLG, 19.02.2003 - 3Z BR 21/03

    Haftung der Staatskasse für Betreuervergütung - überschuldeter Erbe und drohende …

  • OLG Rostock, 17.11.2020 - 2 U 16/19

    Rechtsmissbrauch wegen systematischer "Verschonung" eigener Mitglieder von der …

    Es ist jedenfalls - ohne damit Substantiierungsanforderungen zu überspannen (vgl. BGH, Urteil vom 16.11.2016 - VIII ZR 297/15, MDR 2017, 295 [Juris; Tz. 23];… BeckOK ZPO/v. Selle, 38. Edition [Stand: 01.09.2020], § 138 Rn. 10, m.w.N.) - nicht Sache des Senats, sich den der jeweiligen Entscheidung zu Grunde liegenden Lebenssachverhalt im Wege der "Durcharbeitung" des jeweiligen Urteilstatbestandes selbständig zu erschließen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.06.1994 - 1 BvR 2112/93, NJW 1994, 2683 [Juris; Tz. 24]; OLG Rostock, Beschluss vom 22.07.2005 - 6 U 132/04, OLGR 2005, 928 = NJ 2005, 464 [Juris; Tz. 5];… Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 253 Rn. 12, m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 12.07.2007 - 3 U 39/07

    Irreführende Werbung für Arzneimittel mit Bezeichnung "ALLERSLIT forte"

    Dabei kann der Sachvortrag in tatsächlicher Hinsicht nicht durch die pauschale Bezugnahme auf Anlagen ersetzt werden (BGH NJW 1957, 263; BGH, NJW 1953, 259; BGH NJW 1959, 885; BGH NJW 1967, 728; KG NJW-RR 2006, 301, 302; OLG Rostock NJOZ 2005, 3389, 3390).
  • KG, 16.03.2010 - 14 U 45/09

    Treuepflichten des GmbH-Geschäftsführers

    Die gerichtliche Aufklärungspflicht entfällt indes, soweit die Partei bereits durch den Gegner auf die Unzulänglichkeit ihres Prozessvortrags hingewiesen worden ist (BGH v. 9.11.1983 - VIII ZR 349/82, NJW 1984, 310; OLG Rostock v. 22.7.2005 - 6 U 132/04, NJOZ 2005, 3389 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2009 - 5 U 5/09

    Zulässigkeit der Befriedigung von Ansprüchen des gewerblichen Vermieters aus der …

    Grundsätzlich können Anlagen lediglich zur Erläuterung des schriftsätzlichen Vortrages dienen; sie können jedoch nicht das schriftsätzliche Vorbringen ersetzen (vgl. BGH, Urteil vom 02.07.2007, II ZR 111/05, NJW 2008, 69, 70 Tz. 25; Beschluss vom 27.09.2001, V ZB 29/01, BeckRsS 2001 30208659; KG , Urteil vom 05.09.2005, 8 U 177/04, NJW-RR 2006, 301; OLG Rostock, Beschluss vom 22.07.2005, 6 U 132/04, NJOZ 2005, 3389, 3390; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.06.1998, 22 U 218/97, NJW-RR 1999, 1466, 1467).
  • StGH Hessen, 11.12.2006 - P.St. 2069

    1. Die Antragsberechtigung "jeder Person" (Art. 131 Abs. 3 HV, § 19 Abs. 2 Nr. 9 …

    Es ist dem Gericht allerdings nicht zumutbar und auch nicht seine Aufgabe, sich "das Passende" aus umfangreichen Anlagen selbst herauszusuchen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 22.07.2005 - 6 U 132/04 -, Juris;… Greger, in: Zöller, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 130 Rdnr. 2).
  • LG Münster, 21.11.2019 - 115 O 68/19

    Gebäudeversicherung - Sturmschäden - notwendige Beseitigungsmaßnahmen

    Rn. 63 Denn hat sich der Prozessgegner mit einem von ihm erteilten Hinweis oder einer erhobenen Substantiierungsrüge bereits eindeutig zu einem Mangel des Prozessvortrages der anderen Partei erklärt, so liefe ein weiterer Hinweis durch das Gericht auf eine reine Wiederholung und damit auf eine pure Förmelei hinaus, sofern der "anwaltliche Hinweis" - wie hier - in der bezeichneten Weise klar, verständlich und präzise ist und von einer anwaltlich vertretenen Partei erwartet werden kann, dass er sich mit dem Vorbringen der Gegenpartei und der von dieser erhobenen Einwänden - wie es hier der Kläger im Schriftsatz vom 31.10.2019 getan hat - auseinandersetzt (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 22.07.2005, Az.: 6 U 132/04, OLG-NL 2005, 206).
  • KG, 10.07.2018 - 7 U 104/17

    Architektenhonorarklage: Notwendige Darlegungen bei Geltendmachung einer …

    Ebenso wenig geht es an, durch unsubstantiierten Sachvortrag dem Gegner quasi die Darlegungslast für eigene Einwendungen aufzubürden (OLG Rostock, Beschluss vom 22. Juli 2005 - 6 U 132/04 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • OLG Köln, 21.06.2006 - 17 U 93/05

    Hinweispflicht im Anwaltsprozess

    Ist der Grundsatz weitestgehend unstreitig, so werden im Hinblick auf die Hinweispflichten in Anwaltsprozessen durchaus Einschränkungen befürwortet (s. hierzu: OLG Rostock OLGR 2005, 928).
  • LG Münster, 07.09.2023 - 115 O 50/22

    Keine Betriebsschließung bei teilweisem Betretungsverbot

    Ein weiterer Hinweis wäre in diesem Fall auf eine reine Wiederholung und damit auf eine pure Förmelei hinausgelaufen, da der vorherige "anwaltliche" Hinweis in der bezeichneten Weise klar, verständlich und präzise war und von einer - zudem anwaltlich vertretenen - Partei erwartet werden kann, dass er sich mit dem Vorbringen der Gegenpartei und der von dieser erhobenen Einwänden auseinandersetzt und hierauf in geeigneter Form reagiert (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 22.7. 2005, Az.: 6 U 132/04, OLG-NL 2005, 206).
  • LG Münster, 07.09.2023 - 115 O 103/23

    Betriebsschließung erfordert eine vollständige Schließung

    Ein weiterer Hinweis wäre in diesem Fall auf eine reine Wiederholung und damit auf eine pure Förmelei hinausgelaufen, da der vorherige "anwaltliche" Hinweis in der bezeichneten Weise klar, verständlich und präzise war und von einer - zudem anwaltlich vertretenen - Partei erwartet werden kann, dass er sich mit dem Vorbringen der Gegenpartei und der von dieser erhobenen Einwänden auseinandersetzt und hierauf in geeigneter Form reagiert (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 22.7. 2005, Az.: 6 U 132/04, OLG-NL 2005, 206).
  • LG Köln, 04.05.2012 - 7 O 382/10

    Nachweis der Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen; Herbeiführung der …

  • AG Aachen, 14.09.2017 - 107 C 540/16

    Anspruch der privaten Krankenversicherung auf Rückzahlung der von einem …

  • LG Frankfurt/Main, 11.01.2013 - 14 O 109/12

    AA des VV, entgangener Gewinn, Schadenersatz, Schadenschätzung, entgangener …

  • ArbG Herne, 24.08.2016 - 1 Ca 242/16

    Betriebsbedingte Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden § 15 IV, V KSchG. …

  • OLG Frankfurt, 07.08.2006 - 12 U 204/05

    Keine Hinweispflicht des Gerichts trotz Ersuchens einer Partei

  • AG Aachen, 20.01.2005 - 84 C 485/05
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Rostock

Rechtsprechung
   BGH, 16.03.2005 - IV ZR 272/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3087
BGH, 16.03.2005 - IV ZR 272/03 (https://dejure.org/2005,3087)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2005 - IV ZR 272/03 (https://dejure.org/2005,3087)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2005 - IV ZR 272/03 (https://dejure.org/2005,3087)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3087) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    KG Berlin

    BGB § 2174; BGB 1900 §§ 275 Abs. 1, 281 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 2174; ; BGB 1900 § 275 Abs. 1; ; BGB 1900 § 281 Abs. 1

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2174; BGB §§ 275 Abs. 1, 281 Abs. 1 (= § 285 n. F.)
    Unmöglichkeit der Erfüllung eines Vermächtnisses über DDR-Grundstück vor der Wiedervereinigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unmöglichkeit der Erfüllung eines der Bundesrepublik Deutschland zugewandten Vermächtnisses auf ein Grundstück im ehemaligen Ostteil Berlins durch eine in West-Berlin lebende Erbin in der Zeit vor der Einigung Deutschlands; Ersatzanspruch des Eigentümers für die in der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 2174; § 275 Abs. 1, § 281 Abs. 1, § 1900 a. F.
    Vermächtnis; Unmöglichkeit der Erfüllung bez.Ostgrundstück durch Westerbin; Ersatzanspruch des restituierten Eigentümers

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 2174; BGB (1900) § 275 Abs. 1 § 281 Abs. 1
    Erfüllung eines der Bundesrepublik Deutschland zugewandten Vermächtnisses auf ein Grundstück im ehemaligen Ostteil Berlins nach Enteignung und Restitution

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 2174; BGB §§ 275 Abs. 1, 281 Abs. 1 (= § 285 n. F.)
    Unmöglichkeit der Erfüllung eines Vermächtnisses über DDR-Grundstück vor der Wiedervereinigung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 953
  • NJ 2005, 464
  • FamRZ 2005, 977
  • WM 2005, 1230
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • KG, 04.09.1998 - 17 U 3053/97

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus BGH, 16.03.2005 - IV ZR 272/03
    Außerdem habe der Bundesgerichtshof die fehlende Aussicht für eine Genehmigung nach der GVVO-DDR in dem von ihm entschiedenen Fall damit begründet, der in Betracht kommende Erwerber des Grundstücks habe der Kriminalpolizei in West-Berlin angehört; die sich daraus für die Behörden der DDR ergebenden Bedenken seien dagegen bei einem Vermächtnisnehmer, der von Beruf Gärtner ist, nicht zu erwarten (KG ZEV 1999, 494, 495; die gegen dieses Urteil gerichtete Revision hat der Senat durch Beschluß vom 9. Juni 1999 - IV ZR 278/98 - ZEV 1999, 496 nicht angenommen).

    Anders als im Urteil des Kammergerichts ZEV 1999, 494 angenommen, verlor die Erbin dadurch ihre Verfügungsbefugnis (…vgl. Rundverfügung des Ministeriums der Justiz Nr. 9/53 vom 15. April 1953 unter III 2, Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, aaO Anh. I 4/4).

    a) Da der Anspruch der Klägerin in noch unverjährter Zeit unmöglich geworden ist, hätte das Berufungsgericht weiter prüfen müssen, ob der Klägerin im Hinblick auf die Restitution des Nachlaßgrundstücks an die Beklagten als Erbeserben ein Anspruch aus § 281 BGB a.F. zustand, wie das Landgericht im Anschluß an die Entscheidung des Kammergerichts ZEV 1999, 494, 495 f., angenommen hat.

  • BGH, 25.03.1994 - V ZR 171/92

    Fortbestehen der Eigentumsverschaffungspflicht des Grundstücksverkäufers nach …

    Auszug aus BGH, 16.03.2005 - IV ZR 272/03
    Unter Bezug auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. März 1994 (V ZR 171/92 - DtZ 1994, 247 unter II 2 b und 3) gelangt das Berufungsgericht zu dem Ergebnis, der vorliegende Fall sei einer Versagung der Genehmigung gleichzustellen.

    a) Das Kammergericht hat allerdings in einer Entscheidung aus dem Jahre 1998, die Anlaß für die Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht im vorliegenden Fall war, den Standpunkt vertreten, die Grundsätze im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. März 1994 (aaO) beträfen eine Eigentumsübertragung aufgrund rechtsgeschäftlichen Erwerbs und könnten schon deshalb nicht ohne weiteres auf einen Anspruch aus einem Vermächtnis übertragen werden; bei letzterem sei mangels Gegenleistung grundsätzlich kein Bedürfnis anzuerkennen, in begrenzter Zeit Klarheit darüber zu schaffen, ob die Leistung noch möglich sei.

  • BGH, 09.06.1999 - IV ZR 278/98

    Verjährung bei Ansprüchen auf Erfüllung eines Vermächtnisses betreffend ein …

    Auszug aus BGH, 16.03.2005 - IV ZR 272/03
    Außerdem habe der Bundesgerichtshof die fehlende Aussicht für eine Genehmigung nach der GVVO-DDR in dem von ihm entschiedenen Fall damit begründet, der in Betracht kommende Erwerber des Grundstücks habe der Kriminalpolizei in West-Berlin angehört; die sich daraus für die Behörden der DDR ergebenden Bedenken seien dagegen bei einem Vermächtnisnehmer, der von Beruf Gärtner ist, nicht zu erwarten (KG ZEV 1999, 494, 495; die gegen dieses Urteil gerichtete Revision hat der Senat durch Beschluß vom 9. Juni 1999 - IV ZR 278/98 - ZEV 1999, 496 nicht angenommen).

    Ein solcher Anspruch wäre bei Klageerhebung noch nicht verjährt gewesen, weil er erst mit Inkrafttreten des Vermögensgesetzes entsteht (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 1995 - VI ZR 377/94 - DtZ 1996, 26 unter II 2 i aa; Senat, Beschluß vom 9. Juni 1999 aaO).

  • BGH, 11.03.1982 - VII ZR 357/80

    Restwerklohn trotz nicht ausführbarer Montage - Iran-Fall

    Auszug aus BGH, 16.03.2005 - IV ZR 272/03
    Unter diesen Umständen mußte eine Genehmigung nach der GVVO-DDR aus der maßgeblichen Sicht bei Eintritt des Leistungshindernisses im Jahre 1963 (vgl. hierzu BGHZ 83, 197, 200 f.) von vornherein auf Dauer ausgeschlossen erscheinen.
  • BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91

    Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch

    Auszug aus BGH, 16.03.2005 - IV ZR 272/03
    Soweit es für die Auslegung auf Umstände außerhalb der Testamentsurkunde ankommt, trägt dafür diejenige Partei die Beweislast, die ihren Anspruch aus einer auf solche Umstände gestützten Auslegung herleitet (vgl. BGHZ 121, 357, 364 f.).
  • BGH, 16.03.2005 - IV ZR 246/03

    Erfüllung eines Vermächtnisses an Hausgrundstücken in der ehemaligen DDR

    Auszug aus BGH, 16.03.2005 - IV ZR 272/03
    Mithin war die Erfüllung eines Anspruchs aus § 2174 BGB auf ein Grundstück in der DDR, das einer tatsächlich ausgeübten vorläufigen Verwaltung nach der Vermögenssicherungsverordnung unterlag, auf Dauer unmöglich (vgl. Senatsurteil vom 16. März 2005 - IV ZR 246/03 - unter II 2, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 19.09.1995 - VI ZR 377/94

    Ansprüche eines in Westberlin ansässigen Eigentümers nach Übertragung auf den …

    Auszug aus BGH, 16.03.2005 - IV ZR 272/03
    Ein solcher Anspruch wäre bei Klageerhebung noch nicht verjährt gewesen, weil er erst mit Inkrafttreten des Vermögensgesetzes entsteht (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 1995 - VI ZR 377/94 - DtZ 1996, 26 unter II 2 i aa; Senat…, Beschluß vom 9. Juni 1999 aaO).
  • BGH, 10.02.1988 - IVa ZR 249/86

    Herausgabe von Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz

    Auszug aus BGH, 16.03.2005 - IV ZR 272/03
    § 281 BGB a.F. will Vermögenswerte, die im Laufe wirtschaftlicher Vorgänge Personen zugeflossen sind, welchen sie nach den maßgebenden Beziehungen zu anderen Personen nicht zukommen, denjenigen zuführen, denen sie gebühren (BGH, Urteil vom 10. Februar 1988 - IVa ZR 249/86 - FamRZ 1988, 612 unter 1 b und c).
  • BGH, 16.03.2005 - IV ZR 246/03

    Erfüllung eines Vermächtnisses an Hausgrundstücken in der ehemaligen DDR

    Damit haben die Miterben in Zusammenhang mit den Umständen, die ihre Verpflichtung zur Erfüllung des Vorausvermächtnisanspruchs des Vaters der Kläger unmöglich gemacht haben, einen Ersatzgegenstand erlangt (näher zur Kausalität vgl. Senatsurteil vom 16. März 2005 - IV ZR 272/03 - unter 3 b).
  • OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 5 U 41/03

    Kein Anspruch auf Zustimmung zur Berechtigung des Grundbuchs bei Gutgläubigkeit …

    Nach der Rechtsprechung (…BGH DtZ 1996, S. 26 (28); BGH Beschluss vom 9. Juni 1999 - IV ZR 278/98;… KG ZEV 1999, S. 494 ff; BGH Urteil vom 16. März 2005 - IV ZR 272/03 -) kann der Gläubiger eines durch die Enteignung unmöglich gewordenen schuldrechtlichen Anspruch, einen Anspruch aus § 281 BGB auf das enteignete, aber nach dem Vermögensgesetz restituierte Grundstück erheben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht