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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006

Rechtsprechung
   BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1503
BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/05 (https://dejure.org/2006,1503)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2006 - 5 StR 578/05 (https://dejure.org/2006,1503)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2006 - 5 StR 578/05 (https://dejure.org/2006,1503)
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Volltextveröffentlichungen (13)

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  • HRR Strafrecht

    § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG; § 78 StGB
    Verjährungsunterbrechende Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens (Erstellung und Versendung eines Anhörungsbogens durch individuellen elektronischen Befehl durch den Sachbearbeiter der Verwaltungsbehörde; sichere Feststellbarkeit von Zeitpunkt und ...

  • lexetius.com

    OWiG § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    EDV-Verarbeitung - Verjährung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Neues zur OWi-Verjährungsunterbrechung durch Anhörungsbogen - Vernehmung von Sachbearbeitern wird erforderlich

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährungsunterbrechung - Versenden eines Anhörungsbogens nach individueller Änderung des EDV-Ablaufs

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    OWiG: Verjährungsunterbrechung - Versenden eines Anhörungsbogens nach individueller Änderung des EDV-Ablaufs

Papierfundstellen

  • BGHSt 51, 72
  • NJW 2006, 2338
  • NStZ 2007, 177
  • NStZ 2008, 83
  • NZV 2006, 484
  • NJ 2006, 422
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (22)

  • OLG Dresden, 27.04.2004 - Ss OWi 128/04

    Keine Verjährungsunterbrechung durch Übersendung des Anhörungsbogens bei …

    Auszug aus BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/05
    Rn. 7 Das Oberlandesgericht sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung aber durch die Beschlüsse des OLG Dresden vom 27. April 2004 (DAR 2004, 534) und vom 10. Mai 2005 (DAR 2005, 570) gehindert.

    Rn. 14 Ferner liegt kein Fall eines Betroffenenwechsels vor, wie ihn das OLG Dresden in seinem Beschluss vom 26. Mai 2004 (DAR 2004, 534) beurteilt hat.

    Die gegenteilige Auffassung (OLG Dresden DAR 2004, 534; HansOLG DAR 2006, 223, 224; Kucklick DAR 2005, 611, 612 f.) übersieht die systematische Stellung dieser Vorschrift im Normengefüge der Verjährungsvorschriften des Gesetzes.

    Soweit mehrere Oberlandesgerichte (HansOLG VRS 47, 43, 45; DAR 2006, 223, 224; KG VRS 100, 134, 135; OLG Dresden DAR 2004, 534, 535; 570, 571) die Auffassung vertreten, Unterschrift oder Namenskürzel des Sachbearbeiters würden eine gebotene Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen, insbesondere des Nichteintritts der Verjährung dokumentieren, trifft dies nicht zu.

  • BGH, 10.04.1979 - 4 StR 127/79

    Verjährung eines fortgesetzten Betruges - Verjährungsunterbrechung durch …

    Auszug aus BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/05
    Rn. 25 Den Möglichkeiten einer Verjährungsunterbrechung kommt demnach als Eingriff in eine vom Gesetz festgesetzte Regelfrist Ausnahmecharakter zu, der zu einer engen Auslegung der Vorschriften über die Unterbrechung der Verjährung nötigt (vgl. BGHSt 12, 335, 337; 26, 80, 83; 28, 381, 382).

    Indes liegt es in der Natur der Sache, dass in den Fällen, in denen das Gesetz zur Unterbrechung der Verjährung die Anordnung einer Maßnahme genügen lässt, die Unterbrechungshandlung grundsätzlich auch mündlich oder durch schlüssige Handlung ergehen kann (vgl. zu § 78c Abs. 1 Nr. 3 StGB: BGHSt 28, 381, 382; BGH, Beschl. vom 10. September 1982 - 3 StR 280/82; zu § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG: OLG Schleswig VRS 63, 138; OLG Hamm NStZ 1988, 137).

    Die Voraussetzungen einer verjährungsunterbrechenden Anordnung müssen deshalb nach ihrem Inhalt und dem Zeitpunkt ihres Ergehens erkennbar sein und in ihrer Wirkung auf das Verfahren abgeschätzt werden können (vgl. zu § 78c Abs. 1 Nr. 3 StGB: BGHSt 28, 381, 382; BGH bei Holtz MDR 1978, 986).

  • KG, 01.12.2000 - 3 Ws (B) 520/00

    Unterbrechung der Verjährung durch Anhörung des Betroffenen

    Auszug aus BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/05
    Deshalb ist auch die Anordnung der Anhörung des Betroffenen grundsätzlich an keine bestimmte Form gebunden (vgl. KG VRS 100, 134, 135; Gübner NZV 1998, 230, 232; König DAR 2002, 526; Olizeg NZV 2005, 130).

    Für die Wirksamkeit der Anordnung, dem Betroffenen die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekannt zu geben, ist es ausreichend, dass sich für deren Zeitpunkt und Inhalt konkrete Anhaltspunkte aus den Akten ergeben (vgl. zu § 78c Abs. 1 Nr. 3 StGB: BGHSt 30, 215, 219 f.; BGH, Beschl. vom 10. September 1982 - 3 StR 280/82; zu § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG: KG VRS 100, 134, 135) und sich so der behördliche Wille zur Vornahme der Unterbrechungshandlung mit Gewissheit feststellen lässt (vgl. BayObLG DAR 2004, 401; 531, 532; VRS 62, 58, 59;… Weller in KK-OWiG 3. Aufl. § 33 Rdn. 11;… Göhler, OWiG 14. Aufl. § 33 Rdn. 45;… Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG 3. Aufl. § 33 Rdn. 46a;… Lemke/Mosbacher OWiG 2. Aufl. § 33 Rdn. 10).

    Soweit mehrere Oberlandesgerichte (HansOLG VRS 47, 43, 45; DAR 2006, 223, 224; KG VRS 100, 134, 135; OLG Dresden DAR 2004, 534, 535; 570, 571) die Auffassung vertreten, Unterschrift oder Namenskürzel des Sachbearbeiters würden eine gebotene Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen, insbesondere des Nichteintritts der Verjährung dokumentieren, trifft dies nicht zu.

  • BGH, 23.01.1959 - 4 StR 428/58
    Auszug aus BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/05
    Rn. 24 aa) Die Rechtseinrichtung der Verjährung soll dem Rechtsfrieden und damit der Rechtssicherheit dienen und einer etwaigen Untätigkeit der Behörden in jedem Abschnitt des Verfahrens entgegentreten (vgl. BGHSt 22 11, 393, 396; 12, 335, 337).

    Rn. 25 Den Möglichkeiten einer Verjährungsunterbrechung kommt demnach als Eingriff in eine vom Gesetz festgesetzte Regelfrist Ausnahmecharakter zu, der zu einer engen Auslegung der Vorschriften über die Unterbrechung der Verjährung nötigt (vgl. BGHSt 12, 335, 337; 26, 80, 83; 28, 381, 382).

  • BGH, 10.09.1982 - 3 StR 280/82

    Einstellung eines Verfahrens wegen Verjährung - Verjährung der Strafverfolgung - …

    Auszug aus BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/05
    Indes liegt es in der Natur der Sache, dass in den Fällen, in denen das Gesetz zur Unterbrechung der Verjährung die Anordnung einer Maßnahme genügen lässt, die Unterbrechungshandlung grundsätzlich auch mündlich oder durch schlüssige Handlung ergehen kann (vgl. zu § 78c Abs. 1 Nr. 3 StGB: BGHSt 28, 381, 382; BGH, Beschl. vom 10. September 1982 - 3 StR 280/82; zu § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG: OLG Schleswig VRS 63, 138; OLG Hamm NStZ 1988, 137).

    Für die Wirksamkeit der Anordnung, dem Betroffenen die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekannt zu geben, ist es ausreichend, dass sich für deren Zeitpunkt und Inhalt konkrete Anhaltspunkte aus den Akten ergeben (vgl. zu § 78c Abs. 1 Nr. 3 StGB: BGHSt 30, 215, 219 f.; BGH, Beschl. vom 10. September 1982 - 3 StR 280/82; zu § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG: KG VRS 100, 134, 135) und sich so der behördliche Wille zur Vornahme der Unterbrechungshandlung mit Gewissheit feststellen lässt (vgl. BayObLG DAR 2004, 401; 531, 532; VRS 62, 58, 59;… Weller in KK-OWiG 3. Aufl. § 33 Rdn. 11;… Göhler, OWiG 14. Aufl. § 33 Rdn. 45;… Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG 3. Aufl. § 33 Rdn. 46a;… Lemke/Mosbacher OWiG 2. Aufl. § 33 Rdn. 10).

  • OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 886/04

    Fahrverbot

    Auszug aus BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/05
    Rn. 7 Das Oberlandesgericht sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung aber durch die Beschlüsse des OLG Dresden vom 27. April 2004 (DAR 2004, 534) und vom 10. Mai 2005 (DAR 2005, 570) gehindert.

    Allerdings begründet der vom vorlegenden Oberlandesgericht herangezogene Beschluss des OLG Dresden vom 10. Mai 2005 (DAR 2005, 570) keine Abweichung.

  • OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 309/05

    Entziehung oder Einschränkung der gesetzlichen Zustellungsvollmacht durch den …

    Auszug aus BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/05
    Die darin enthaltenen Erwägungen zu den Voraussetzungen einer Anordnung im Sinne von § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG sind nicht tragend (vgl. König DAR 2005, 572).

    Rn. 20 b) Auch die Vorschrift des § 33 Abs. 2 OWiG begründet kein Erfordernis der Schriftform für Anordnungen im Sinne von § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG (OLG Frankfurt NJW 1976, 337, 338; Göhler JR 1981, 42, 43; Gübner NZV 1998, 230, 233; König DAR 2002, 526; DAR 2005, 572; Olizeg NZV 2005, 130, 131).

  • OLG Frankfurt, 03.11.1975 - 1 Ws (B) 189/75

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung; Bußgeldbescheid; Elektronische …

    Auszug aus BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/05
    Rn. 20 b) Auch die Vorschrift des § 33 Abs. 2 OWiG begründet kein Erfordernis der Schriftform für Anordnungen im Sinne von § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG (OLG Frankfurt NJW 1976, 337, 338; Göhler JR 1981, 42, 43; Gübner NZV 1998, 230, 233; König DAR 2002, 526; DAR 2005, 572; Olizeg NZV 2005, 130, 131).

    Der Gesetzgeber wollte keine Formerfordernisse für die Wirksamkeit der verjährungsunterbrechenden Handlungen statuieren (vgl. OLG Frankfurt NJW 1976, 337, 338; Göhler JR 1981, 42, 43; Olizeg NZV 2005, 130, 131).

  • OLG Koblenz, 27.08.1980 - 1 Ss 441/80

    Unterbrechung; Verfolgungsverjährung; Anberaumung; Hauptverhandlung; Paraphierung

    Auszug aus BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/05
    Rn. 20 b) Auch die Vorschrift des § 33 Abs. 2 OWiG begründet kein Erfordernis der Schriftform für Anordnungen im Sinne von § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG (OLG Frankfurt NJW 1976, 337, 338; Göhler JR 1981, 42, 43; Gübner NZV 1998, 230, 233; König DAR 2002, 526; DAR 2005, 572; Olizeg NZV 2005, 130, 131).

    Der Gesetzgeber wollte keine Formerfordernisse für die Wirksamkeit der verjährungsunterbrechenden Handlungen statuieren (vgl. OLG Frankfurt NJW 1976, 337, 338; Göhler JR 1981, 42, 43; Olizeg NZV 2005, 130, 131).

  • BGH, 05.02.1997 - 5 StR 249/96

    Es gehört nicht zu den Verfahrensvoraussetzungen des gerichtlichen …

    Auszug aus BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/05
    Rn. 31 3. Die hier niedergelegte Rechtsauffassung stimmt mit den vom Senat in BGHSt 42, 380 gefundenen Anforderungen für den Nachweis des Erlasses eines Bußgeldbescheides überein.
  • BGH, 06.10.1981 - 1 StR 356/81

    Anforderungen und Rechtsfolgen der Unterbrechung der Verjährung - Anforderungen …

  • BayObLG, 20.11.2003 - 1 ObOWi 459/03

    Eintritt der Verjährung bei Bußgeldsachen im Straßenverkehr; Fahrlässiges …

  • OLG Hamm, 17.09.1987 - 4 Ss OWi 848/87
  • BGH, 13.02.1975 - 4 StR 537/74

    Verjährung nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) - Unterbrechen einer …

  • BayObLG, 08.05.1981 - 2 ObOWi 160/81
  • OLG Schleswig, 30.12.1981 - 2 Ss OWi 800/80

    Verkehrsteilnehmer ; Ordnungswidrigkeit; Betreffen auf frischer Tat ; …

  • BGH, 24.08.1972 - 4 StR 292/72

    Verjährungsunterbrechung im OWi-Verfahren auch dann, wenn der Anhörungsbogen …

  • BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 65/95

    Überhöhter Kraftstoffverbrauch eines fabrikneuen Kraftfahrzeugs

  • OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 1 Ss OWi 156 Z/05

    Vorlage zum BGH im Bußgeldverfahren: Verfolgungsverjährungsunterbrechung durch …

  • OLG Zweibrücken, 04.05.2001 - 1 Ss 80/01

    Keine Verjährungsunterbrechung durch Übersendung eines Anhörungsbogens nach …

  • OLG Köln, 02.11.1999 - Ss 472/99

    Übersendung eines Anhörungsbogens, der aufgrund einer Individualentscheidung …

  • OLG Hamburg, 21.01.1997 - I-231/96
  • OLG Hamm, 26.11.2015 - 1 RBs 175/15

    Verjährungsunterbrechung durch Versendung eines Anhörungsbogens

    Für die Wirksamkeit der Anordnung, dem Betroffenen die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekannt zu geben, ist es ausreichend, dass sich für deren Zeitpunkt und Inhalt konkrete Anhaltspunkte aus den Akten ergeben (BGH, Beschl. v. 22.05.2006 - 5 StR 578/05).
  • OLG Koblenz, 27.02.2018 - 1 OWi 6 SsRs 19/18

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Zulassung …

    Einer aktenkundigen ausdrücklichen Verfügung oder eigenhändigen Unterschrift durch den behördlichen Sachbearbeiter bedurfte es nicht (s. nur BGH NJW 1997, 1380; NStZ 2007, 177).

    Rn. 26 Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass es bei einem - auch ausschließlich im Wege elektronischer Datenverarbeitung erstellten - Verwaltungsvorgang zur Wirksamkeit des Bußgeldbescheides oder anderweitiger nach außen gerichteter Verfahrenshandlungen, mithin auch zur Veranlassung einer Anhörung keiner ausdrücklichen Verfügung oder eigenhändigen Unterschrift des behördlichen Sachbearbeiters bedarf, sofern die Verfahrenshandlungen nach dem Akteninhalt oder dem Ergebnis freibeweislicher Erhebungen auf einen individuellen Willensakt des Sachbearbeiters zurückgeht (vgl. BGH NJW 1997, 1380; NStZ 2007, 177; OLG Hamm, Beschluss vom 30. April 2008 - 2 Ss OWi 223/08 [juris]; s. auch § 66 OWiG).

  • BGH, 18.03.2024 - 5 StR 12/23

    Neubeginn der Verfolgungsverjährung nach Wiederaufnahme zuungunsten des …

    Dies beugt zugleich einem aus der "Vergänglichkeit der Beweise" folgenden Beweismittelschwund vor (…vgl. zum Ganzen BT-Drucks. IV/650, S. 257; BGH, Urteil vom 26. Juni 1958 - 4 StR 145/58, BGHSt 11, 393, 396; Beschluss vom 23. Januar 1959 - 4 StR 428/58, BGHSt 12, 335, 337 f.; Urteil vom 28. November 1984 - 2 StR 309/84, NJW 1985, 1719, 1720; Beschlüsse vom 22. Mai 2006 - 5 StR 578/05 Rn. 22, BGHSt 51, 72; vom 6. April 2016 - 2 StR 219/15, NStZ-RR 2016, 241;… vom 12. Juni 2017 - GSSt 2/17 Rn. 34, BGHSt 62, 184;… vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 252/16 Rn. 34, BGHSt 63, 40;… vom 1. September 2020 - 1 StR 58/19 Rn. 22 f., BGHSt 65, 136; vgl. allgemein zu auch umstrittenen Einzelheiten etwa BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 1969 - 2 BvL 15 und 23/68, BVerfGE 25, 269, 293 ff.;… Asholt, Verjährung im Strafrecht, 2016, S. 90 ff.;… Hörnle, Festschrift Beulke, 2015, S. 115, 118 ff.).
  • BGH, 10.08.2017 - 1 StR 218/17

    Unterbrechung der Verjährung (Anordnung der Vernehmung des Beschuldigten: Form, …

    Die Voraussetzungen einer verjährungsunterbrechenden Anordnung müssen deshalb den Verfahrensbeteiligten nach ihrem Inhalt und dem Zeitpunkt ihres Ergehens erkennbar sein und von diesen in ihrer Wirkung abgeschätzt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2006 - 5 StR 578/05, BGHSt 51, 72, 79; Urteil vom 10. April 1979 - 4 StR 127/79, BGHSt 28, 381, 382 und vom 11. Juli 1978 - 1 StR 178/78).

    Für die Wirksamkeit der Anordnung, dem Betroffenen die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekannt zu geben, ist es ausreichend, dass sich für deren Zeitpunkt und Inhalt konkrete Anhaltspunkte aus den Akten ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 1982 - 3 StR 280/82) und sich so der behördliche Wille zur Vornahme einer Unterbrechungshandlung mit Gewissheit feststellen lässt (vgl. BGH aaO, BGHSt 51, 72, 79 mwN; BGH, Urteil vom 6. Oktober 1981 - 1 StR 356/81, BGHSt 30, 215, 219).

  • BGH, 26.09.2023 - 5 StR 164/22

    Wartepflicht bei Selbstablehnung (Besorgnis der Befangenheit; weitere Mitwirkung …

    Diese Anordnung genügt den Anforderungen des § 78c Abs. 1 Nr. 1 StGB (zum gleichlautenden § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG aF vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2006 - 5 StR 578/05, BGHSt 51, 72, 76).

    Schließlich fügt sich die verjährungsunterbrechende Ermittlungsmaßnahme inhaltlich und zeitlich in den aus den Akten ersichtlichen sonstigen Verfahrensstand ein (…zur Bedeutung aktenkundiger Anhaltspunkte insoweit vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. August 2017 - 1 StR 218/17, BGHR StGB § 78c Abs. 1 Nr. 1 Anordnung 2; vom 22. Mai 2006 - 5 StR 578/05, BGHSt 51, 72, 79; Urteil vom 6. Oktober 1981 - 1 StR 356/81, BGHSt 30, 215, 218 f.).

  • BGH, 28.07.2016 - 3 StR 25/16

    Verbot der Doppelbestrafung nach Gemeinschaftsrecht: Einstellung eines …

    Mit dem Ablauf der gesetzlich bestimmten Verjährungsfrist tritt Rechtsfrieden ein (BGH, Beschluss vom 22. Mai 2006 - 5 StR 578/05, NJW 2006, 2338, 2340).
  • BayObLG, 30.09.2021 - 201 ObOWi 1165/21

    Keine Verjährungsunterbrechung bei Anordnung der Vernehmung des Betroffenen, die …

    Solches wird angenommen, wenn der zuständige Beamte der Verwaltungsbehörde verfügt hat, dass dem Betroffenen ein Anhörungsbogen zugesandt werden soll (BGH, Beschluss vom 22.5.2006 - 5 StR 578/05 = BeckRS 2006, 7750 Rn. 15).
  • BayObLG, 23.04.2026 - 201 ObOWi 129/26

    Wirksamkeit der Verjährungsunterbrechung durch Anordnung der …

    Für die Wirksamkeit der Anordnung, dem Betroffenen die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekannt zu geben, ist es ausreichend, dass sich für deren Zeitpunkt und Inhalt konkrete Anhaltspunkte aus den Akten ergeben und sich so der behördliche Wille zur Vornahme der Unterbrechungshandlung mit Gewissheit feststellen lässt (BGH, Beschl. vom 22.05.2006 - 5 StR 578/05 Rn. 23 m.w.N.;… Göhler OWiG 19. Aufl. § 33 Rn. 45).

    Eine wirksame Anordnung der Anhörung setzt daher die Existenz eines Menschen voraus, der die Versendung eines Anhörungsbogens durch individuellen elektronischen Befehl veranlasst hat (BGH, Beschluss vom 22.05.2006 a.a.O. Rn. 15).

    Rn. 19 Ausreichend für einen solchen Willensakt ist, wenn ein Sachbearbeiter nach individueller Eingabe der Daten durch einen elektronischen Befehl ein computergestütztes Arbeitsprogramm anstößt, das den Anhörungsbogen selbständig erstellt und versendet (BGH, Beschluss vom 22.05.2006 - 5 StR 578/05 Rn. 15), denn in diesem Fall bedient sich der Mensch, der die eigentliche Entscheidung getroffen hat, lediglich der Arbeitskraft des hinsichtlich Routinevorgängen wesentlich weniger fehleranfälligen Computers.

    Rn. 25 Anders als der Erlass eines Bußgeldbescheides, bei dem es wegen seiner zentralen Bedeutung für das Ordnungswidrigkeitenverfahren eine Verfahrensvoraussetzung darstellt, dass er auf einen auch für den Betroffenen erkennbaren und nachprüfbaren Willensakt eines behördlichen Sachbearbeiters zurückzuführen ist und deshalb dessen Namen erkennen lassen muss (BGH…, Beschluss vom 05.02.1997 - 5 StR 249/96 Rn. 14; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 04.09.2009 - 1 SsBs 12/09 Rn. 5) hat die Rechtsprechung die Erkennbarkeit des Mitarbeiternamens für den Betroffenen nicht zur Wirksamkeitsvoraussetzung für die Anordnung seiner Anhörung gemacht, sondern lediglich gefordert, dass sich, wie hier, Name und Zeitpunkt seines Handelns nachträglich sicher feststellen lassen müssen (BGH, Beschluss vom 22.05.2006 - 5 StR 578/05; OLG Koblenz…, Beschluss vom 12.12.2017 - 2 OWi 4 SsRs 122/17 Rn. 18;… Beschluss vom 27.02.2018 - 1 OWi 6 SsRs 19/18 Rn. 26;… Göhler OWiG 19. Aufl. § 33 Rn. 12).

  • OLG Hamm, 20.11.2008 - 4 Ss OWi 763/08

    Verfolgungsverjährung; Anhörung; EDV; Computer; hinterlegter elektronischer …

    In beiden Fällen wird der vom Sachbearbeiter gefaßte Wille, gegen einen bestimmten Betroffenen wegen einer bestimmten mit Bußgeld bedrohten Handlung vorzugehen, auf gleiche Weise konkretisiert (so BGH, DAR 2006, 462 (462 f.) = NStZ 2007, 177 = BGHSt 51, 73).

    Nichts anderes hat zu gelten, wenn die Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens an den Betroffenen mittels eines (auch gespeicherten) elektronischen Briefes (…vgl. Weller in KK OWiG 3. Aufl. § 33 Rdn. 11) erfolgt oder wenn ein Arbeitsprogramm des Rechners der Verwaltungsbehörde nach individueller Eingabe der Daten des Betroffenen die Erstellung und Versendung des Anhörungsbogens selbsttätig veranlasst (vgl. hierzu grundlegend: BGH, DAR 2006, 462 (463 f.) = NStZ 2007, 177 = BGHSt 51, 73).

  • OLG Düsseldorf, 08.12.2006 - 5 Ss OWi 199/06

    Zum Täterschaftsbeweis durch Fotobeweis und zur Verjährungsunterbrechung bei …

    Zur Unterbrechung der Verjährung, wenn die Verwaltungsbehörde den Vorgang mittels EDV bearbeitet (im Anschluss an BGH NJW 2006, 2338).

    Dazu reicht aus, dass der Sachbearbeiter der Verwaltungsbehörde die Erstellung und Versendung eines Anhörungsbogens durch individuellen elektronischen Befehl veranlasst, wenn sich Zeitpunkt und Bearbeiter dieses Vorgangs sicher feststellen lassen (BGH NJW 2006, 2338).

  • OLG Koblenz, 06.09.2016 - 1 OWi 3 SsRs 93/16

    Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen für den Eintritt …

  • BGH, 10.08.2017 - 3 StR 227/17

    Anforderungen an die verjährungsunterbrechende Wirkung der Beauftragung eines …

  • OLG Naumburg, 21.08.2024 - 1 ORbs 159/24

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Voraussetzungen der Anordnung der Bekanntgabe des …

  • LG Trier, 04.09.2026 - 5 Qs 82/26

    Verjährungsunterbrechung, Terminsbestimmung, Terminsverfügung, Umsetzung, …

  • OLG Brandenburg, 27.10.2022 - 2 OLG 53 Ss OWi 414/22

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren aufgrund vorläufiger …

  • OLG Koblenz, 12.12.2017 - 2 OWi 4 SsRs 122/17

    Bußgeldverfahren - Unterbrechung Verfolgungsverjährung durch Übersendung …

  • OLG Saarbrücken, 14.09.2015 - Ss RS 17/15

    Zulassung der Rechtsbeschwerde betreffend die Unterbrechung der Verjährung im …

  • AG Grimma, 22.10.2009 - 3 OWi 151 Js 33023/09

    Zulässigkeit einer mittels einer Videoaufzeichnung vorgenommenen …

  • OLG Hamm, 13.11.2006 - 4 Ss OWi 647/06

    Wechsel des Betroffenen, Anordnung der Anhörung, elektronischer …

  • AG Eilenburg, 28.10.2009 - 5 OWi 256 Js 32476/09

    Messfotos von Geschwindigkeitsüberschreitung unterliegen einem …

  • AG Grimma, 22.10.2009 - 3 OWi 153 Js 34830/09

    Anwendbarkeit der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze zur …

  • OLG Brandenburg, 27.10.2022 - 2 OLG 53 OWi 414/22
  • LG Freiburg, 07.12.2007 - 8 Qs 5/07
  • OLG Schleswig, 27.09.2019 - II OLG 39/19

    Zu den Voraussetzungen einer Verjährungsunterbrechung durch die Anordnung der …

  • OLG Köln, 20.10.2006 - 91 Ws 166/06
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 11 N 37.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17108
OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 11 N 37.05 (https://dejure.org/2006,17108)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.07.2006 - 11 N 37.05 (https://dejure.org/2006,17108)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - 11 N 37.05 (https://dejure.org/2006,17108)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    VertrZuwG § 2 Abs. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Anspruch auf eine einmalige Zuwendung nach dem Vertriebenenzuwendungsgesetz; Anforderungen an die Annahme des Verstoßes gegen die Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit; Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2006, 422
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 11 N 37.05
    Eine solche läge nur dann vor, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich auch in dem erstrebten Rechtsmittelverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer obergerichtlichen Klärung bedarf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261/97 -, NJW 1997, 3328).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 11 N 37.05
    Der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten angegriffen wird und im Ergebnis eine gegenteilige als die angegriffene Entscheidung ernsthaft in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164).
  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 11 N 37.05
    Zum Eingriff in die Freiheit der Berufswahl hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass ein solcher nur zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsgutes und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft ist (vgl. auch Beschlüsse vom 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94, 1 BvR 229/95, 1 BvR 534/95 - BVerfGE 93, 213 ff.) Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Anforderungen an die Annahme des Verstoßes gegen die Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit wurden zudem gerade unter Heranziehung von Wortlaut und Entstehungsgeschichte der einschlägigen Vorschrift des Rechtsanwaltsgesetzes aufgestellt.
  • BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 514/97

    Zur Zulassung ehemaliger DDR-Richter als Rechtsanwalt/Notar

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 11 N 37.05
    Auch steht vorliegend nicht ein staatlicher Eingriff in die grundrechtlich geschützte Rechtsposition von Art. 12 Abs. 1 GG in Frage, welche Fallkonstellation der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 21. September 2000 - 1 BvR - 514/97 -,NJ 2001, 32 f.) mit dem Ausschluss des Zugangs zum Beruf des Rechtsanwalts zu Grunde lag.
  • BSG, 30.01.1997 - 4 RA 99/95

    Aberkennung von Entschädigungsrenten bei Verstößen gegen die Grundsätze der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 11 N 37.05
    Davon ausgehend ist das Grenzregime der DDR, wie hiernach keiner weiteren Erläuterung bedarf, insgesamt als schwere Verletzung der Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit anzusehen; hiervon ist das Verwaltungsgericht zutreffend ausgegangen (vgl. auch BSG, Urteil vom 30. Januar 1997 - 4 RA 23/96-, NJ 1997, 609 ff.).
  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 78/96 R

    Aberkennung von Entschädigungsrente wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 11 N 37.05
    Schutzgut des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit (Art. 1 Abs. 3, 3, Abs. 1 bis 3, 20 Abs. 3 GG) ist, dass jeder Gewaltinhaber sich um eine den jeweiligen Lebensverhältnissen angemessene Sachbehandlung, vor allem unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, bemühen muß und insbesondere nicht willkürlich handeln darf; keinesfalls darf jemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat, seiner Herkunft, seines Glaubens oder seiner religiösen und politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden (BSG, Urteil vom 24. März 1998 - B 4 RA 78/96 R -, NJ 1999, 109 ff.).
  • BSG, 30.01.1997 - 4 RA 23/96

    Voraussetzungen für die Aberkennung oder Kürzung eines Rechts auf …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 11 N 37.05
    Davon ausgehend ist das Grenzregime der DDR, wie hiernach keiner weiteren Erläuterung bedarf, insgesamt als schwere Verletzung der Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit anzusehen; hiervon ist das Verwaltungsgericht zutreffend ausgegangen (vgl. auch BSG, Urteil vom 30. Januar 1997 - 4 RA 23/96-, NJ 1997, 609 ff.).
  • BGH, 11.04.1997 - 3 StR 576/96

    Freispruch von DDR-Richtern und DDR-Staatsanwalt aufgehoben

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 11 N 37.05
    Soweit der Kläger die ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils damit begründet, dass ihm bezüglich der Einlegung des Protestes gegen die Verurteilung des Republikflüchtigen T. Sch. zur Bewährungsstrafe, der zur Freiheitsstrafe ohne Bewährung geführt hat, unter den gegebenen Umständen keine Rechtsbeugung vorgeworfen werden könne (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 1997 - 3 StR 576/96 -, NJ 1997, 375 ff.), geht dieses Vorbringen ins Leere, da es vorliegend nicht um Fragen der strafrechtlichen Relevanz seines Verhaltens geht (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1967 - II C 102.63 -,BVerwGE 26, 82, 86).
  • BVerwG, 26.01.1967 - II C 102.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 11 N 37.05
    Soweit der Kläger die ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils damit begründet, dass ihm bezüglich der Einlegung des Protestes gegen die Verurteilung des Republikflüchtigen T. Sch. zur Bewährungsstrafe, der zur Freiheitsstrafe ohne Bewährung geführt hat, unter den gegebenen Umständen keine Rechtsbeugung vorgeworfen werden könne (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 1997 - 3 StR 576/96 -, NJ 1997, 375 ff.), geht dieses Vorbringen ins Leere, da es vorliegend nicht um Fragen der strafrechtlichen Relevanz seines Verhaltens geht (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1967 - II C 102.63 -,BVerwGE 26, 82, 86).
  • BVerwG, 12.11.1970 - II C 42.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 11 N 37.05
    Zu Unrecht leitet der Kläger aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. November 1970 - II C 42.69 - (BVerwGE 36, 268 ff.) für die Annahme des Verstoßes gegen die Menschlichkeit das Erfordernis eines schwerwiegenderen Vorwurfs, als er ihm zu machen sei, ab.
  • OVG Berlin, 15.01.1992 - 7 B 10.90

    Spitzeltätigkeit; Ministerium für Staatssicherheit; DDR; Ausschließungsgrund; …

  • VGH Bayern, 11.12.1990 - 11 B 86.02669
  • VG Schwerin, 30.01.2005 - 3 A 1274/01
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