Rechtsprechung
| KG, 02.04.2007 - 20 U 55/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 520 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 1; ; ZPO § 522 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 85 Abs. 2 § 520 Abs. 2 § 522 Abs. 1, Abs. 2
Keine Wiedereinsetzung bei Beantragung von PKH erst nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist bei Beantragung von Prozesskostenhilfe mit Ablauf der Berufungsbegründungsfrist und zeitgleicher Einreichung der Berufungsbegründung; Beruhen der Versäumung einer Berufungsbegründungsfrist auf wirtschaftlichem ...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 28.02.2006 - 9 O 538/01
- KG, 02.04.2007 - 20 U 55/06
- BGH, 06.05.2008 - VI ZB 16/07
Papierfundstellen
- MDR 2007, 1449
- NJ 2007, 463
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.12.2005 - XII ZB 33/05
Anforderungen an die Begründung der Berufung; Verbindung mit einem …
Auszug aus KG, 02.04.2007 - 20 U 55/06
Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin hat dies nicht nur in seinem Antragsschriftsatz hervorgehoben, sondern die Berufungsbegründung mit einer entsprechenden Überschrift versehen, sodass auch bei Anlegung großzügiger Auslegungsmaßstäbe ein Herausinterpretieren der Einschränkung nicht mehr in Betracht kommt (vgl. BGH mit Beschluss vom 21. Dezember 2005 - XII ZB 33/05 - NJW 2006, 693 [13]), zumal regelmäßig davon auszugehen ist, dass ein Rechtsanwalt nach eigener rechtlicher Prüfung für sachgerechtes Vorgehen seine Erklärungen auch so abgibt, wie er sie meint. - BGH, 24.06.1999 - V ZB 19/99
Nachholung der Bergungsbegründung vor Entscheidung über ein …
Auszug aus KG, 02.04.2007 - 20 U 55/06
Jedenfalls dann lässt sich ein mangelndes Verschulden noch schlüssig begründen (vgl. dazu BGH mit Beschluss vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99 - NJW 1999, 3271 [3. a) bb) und cc)]; BGH mit Beschluss vom 16. Oktober 1985 - VIII ZB 15/85 - VersR 1986, 91; BGH mit Beschluss vom 6. Oktober 1952 - III ZR 369/51 - BGHZ 7, 280 ff. = NJW 1953, 504; Greger in: Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 233 Rn. 23 "Prozesskostenhilfe" [Rechtsmittel]; Grandel in: Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 233 Rn. 31 a.E.), was aber voraussetzen dürfte, dass glaubhaft gemacht ist, der Prozessbevollmächtigte habe seine Leistung wegen ausbleibender Vorschusszahlung der Partei berechtigt verweigert. - BGH, 07.11.2006 - VI ZB 70/05
Anforderungen an die Berufungsschrift
Auszug aus KG, 02.04.2007 - 20 U 55/06
ee) Die zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 22. Januar 2002 - VI ZB 51/01 - und vom 7. November 2006 - VI ZB 70/05) bestätigen die Rechtsausführungen des Senats zu 1., beschäftigen sich aber nicht mit der hier zu 2. entscheidenden Problematik.
- BGH, 22.01.2002 - VI ZB 51/01
Einlegung der Berufung unter einer Bedingung
Auszug aus KG, 02.04.2007 - 20 U 55/06
ee) Die zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 22. Januar 2002 - VI ZB 51/01 - und vom 7. November 2006 - VI ZB 70/05) bestätigen die Rechtsausführungen des Senats zu 1., beschäftigen sich aber nicht mit der hier zu 2. entscheidenden Problematik. - BGH, 16.10.1985 - VIII ZB 15/85
Bestimmung eines Schriftsatzes zur Begründung der Berufung
Auszug aus KG, 02.04.2007 - 20 U 55/06
Jedenfalls dann lässt sich ein mangelndes Verschulden noch schlüssig begründen (vgl. dazu BGH mit Beschluss vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99 - NJW 1999, 3271 [3. a) bb) und cc)]; BGH mit Beschluss vom 16. Oktober 1985 - VIII ZB 15/85 - VersR 1986, 91; BGH mit Beschluss vom 6. Oktober 1952 - III ZR 369/51 - BGHZ 7, 280 ff. = NJW 1953, 504; Greger in: Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 233 Rn. 23 "Prozesskostenhilfe" [Rechtsmittel]; Grandel in: Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 233 Rn. 31 a.E.), was aber voraussetzen dürfte, dass glaubhaft gemacht ist, der Prozessbevollmächtigte habe seine Leistung wegen ausbleibender Vorschusszahlung der Partei berechtigt verweigert. - BGH, 06.10.1952 - III ZR 369/51
Rechtsmittelbegründung nach Armenrechtsantrag
Auszug aus KG, 02.04.2007 - 20 U 55/06
Jedenfalls dann lässt sich ein mangelndes Verschulden noch schlüssig begründen (vgl. dazu BGH mit Beschluss vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99 - NJW 1999, 3271 [3. a) bb) und cc)]; BGH mit Beschluss vom 16. Oktober 1985 - VIII ZB 15/85 - VersR 1986, 91; BGH mit Beschluss vom 6. Oktober 1952 - III ZR 369/51 - BGHZ 7, 280 ff. = NJW 1953, 504; Greger in: Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 233 Rn. 23 "Prozesskostenhilfe" [Rechtsmittel]; Grandel in: Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 233 Rn. 31 a.E.), was aber voraussetzen dürfte, dass glaubhaft gemacht ist, der Prozessbevollmächtigte habe seine Leistung wegen ausbleibender Vorschusszahlung der Partei berechtigt verweigert.
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 3 W 77/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
GKG § 39 Abs. 1; ; GKG § 48 Abs. 1; ; GKG § 62; ; GKG § 63; ; GKG § 63 Abs. 3 Satz 2; ; GKG § 68 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 68 Abs. 1 Satz 3; ; ZPO § 5
- rechtsportal.de
Keine Erhöhung des Gebührenstreitwertes bei wirtschaftlicher Einheit mehrerer Anträge
- Wolters Kluwer
Berechnung des Streitwertes für die im Rahmen der erstrebten Rückabwicklung eines Darlehensvertrages erhobene Klage auf die Zahlung geleisteter Zinsen und die Freigabe sicherungszedierter Ansprüche aus einer Lebensversicherung sowie auf die Feststellung des ...
- ibr-online
Verfahrensrecht - Streitwertbestimmung: Wirtschaftliche Einheit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 16.08.2006 - 8 O 364/05
- OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 3 W 77/06
Papierfundstellen
- NJ 2007, 463
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.04.2006 - XI ZR 199/04
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Geltendmachung von Sicherungsrechten
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 3 W 77/06
Das ist der Fall, wenn der Kläger im Rahmen der Rückabwicklung eines Darlehensvertrages neben der Rückzahlung geleisteter Zinsen und der Feststellung des Nichtbestehens des Darlehensvertrages die Rückabtretung sicherungszedierter Forderungen verlangt (vgl. BGH, Beschluss vom 11.04.2006 - XI ZR 199/04 = NJW-RR 2006, 997;… Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 5 Rn. 8;… Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., § 5 ZPO Rn. 8, jeweils m.w.N.).
- OLG Karlsruhe, 13.10.2017 - 9 W 14/17
Streitwert einer negativen Feststellungsklage nach Widerruf eines …
(Vgl. in gleichartigen oder ähnlichen Fällen BGH, NJW-RR 2006, 997; OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.04.2007 - 3 W 77/06 - zitiert nach Juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 02.09.2015 - 8 W 552/15 -, zitiert nach Juris; OLG Köln, Beschluss vom 18.11.2014 - 13 W 50/14 - zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe - 17. Zivilsenat - OLGR 2005, 353; OLG Brandenburg…, Urteil vom 19.03.2014 - 4 U 64/12 -, Rdnr. 128, zitiert nach Juris; anders BGH…, Beschluss vom 04.03.2016 - XI ZR 39/15 -, Rdnr. 4, zitiert nach Juris; OLG Köln, Beschluss vom 25.03.2015 - 13 W 13/15 -, zitiert nach Juris.). - OLG Karlsruhe, 27.12.2021 - 25 W 24/21
Streitwertfestsetzung bei einer Klage auf Werklohnzahlung und Eintragung einer …
Denn die Sicherheit dient auch in diesen Fällen lediglich der Realisierung des Zahlungsanspruches und ist damit wirtschaftlich von der Hauptforderung abhängig (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2006, - XI ZR 199/04 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. April 2007 - 3 W 77/06 -, juris Rn. 5). - OLG Frankfurt, 26.02.2010 - 19 W 12/10
Gebührenstreitwert für negative Feststellungsklage
So liegt es, wenn - wie hier - Streitgegenstand eine negative Feststellungsklage ist, dass aus einem Darlehensvertrag keine Zahlungsansprüche bestehen, und diese Feststellungsklage mit weiteren Klageanträgen verbunden ist, die auf die Rückgewähr der im Zusammenhang mit dem Darlehen gewährten Sicherheiten gerichtet sind (BGH MDR 2006, 1257, 1258; Brandenburgisches Oberlandesgericht, NJ 2007, 463; OLG Frankfurt, MDR 1962, 60; OLG München, MDR 1968, 769;… Zöller/Herget, a.a.O.).
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