Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 17.05.1991

Rechtsprechung
   BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91   

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BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91 (https://dejure.org/1991,440)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1991 - 4 StR 252/91 (https://dejure.org/1991,440)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1991 - 4 StR 252/91 (https://dejure.org/1991,440)
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8500 Beweisanträge

§ 244 Abs. 3 StPO, Prozeßverschleppung, bei Rechtsmißbrauch durch den Angeklagten kann das Gericht anordnen, daß dieser nur noch über seinen Verteidiger Beweisanträge stellen darf

Volltextveröffentlichungen (2)

  • HRR Strafrecht

    Art. 25 GG; § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 338 Nr. 8 StPO; § 465 Abs. 2 S. 1 StPO; Art. 6 EMRK
    Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des Beweisantragsrecht gegenüber dem Angeklagten (Missbrauch des Beweisantragsrechts; Stellung des Verteidigers im Strafprozess); Tätigkeit eines vom Gericht bestellten Sachverständigen im Ausland ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweisantrag; Beweisaufnahme; Beweiserhebung; Bedeutungslosigkeit; Ungeeignetheit des Beweismittels; Prozessverschleppung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    MRK Art. 6; StPO § 244 Abs. 3, § 338 Nr. 8
    Antragstellung über Verteidiger bei rechtsmißbräuchlicher Ausübung des Beweisantragsrecht durch Angeklagten

Besprechungen u.ä.

  • strafverteidiger-stv.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Konfliktverteidigung, Mißbrauch von Verteidigungsrechten und das Beweisantragsrecht (RiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer; StV 2010, 423)

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 111
  • NJW 1992, 1245
  • MDR 1992, 280
  • NStZ 1992, 140
  • BB 1992, 523
  • AnwBl 1992, 89
  • JR 1993, 169
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 03.06.1960 - 4 StR 121/60

    Täuschung über den guten Willen zur Rückzahlung - Sicherungsübereignung zur

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91
    Im Geschäftsverkehr ist nämlich anerkannt, daß derjenige, der eine vertragliche Verpflichtung übernimmt (sofern sich aus den Umständen nichts anderes ergibt), nach der Verkehrsauffassung die (stillschweigende) Erklärung abgibt, er sei zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten willens und nach seiner Einschätzung auch in der Lage (BGHSt 15, 24, 26; BGH NJW 1954, 1414, 1415 (insoweit in BGHSt 6, 198 nicht abgedruckt); BGH NStZ 1982, 70; Lackner aaO Rdn. 32, 34; Cramer in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 263 Rdn. 16 a; Maaß GA 1984, 264, 268).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß schon durch den Vertragsschluß das Vermögen geschädigt werden kann und insofern vollendeter sog. Eingehungsbetrug anzunehmen ist (BGHSt 1, 13, 14; 15, 24, 25; 16, 220; 21, 112; 23, 300; BGH NJW 1953, 836; 1985, 1365; Lackner aaO Rdn. 222 ff.; Tenckhoff in Festschrift für Lackner, 1987, 677, 678).

    Da nach dem wirtschaftlichen Vermögensbegriff der Wert eines Anspruchs nicht allein von seinem rechtlichen Bestand, sondern auch von seiner Realisierbarkeit abhängig ist, kann bei an sich ausgeglichenen Verträgen auch die fehlende Erfüllungsbereitschaft zu einem Minderwert der Leistung des Täters führen (BGHSt 15, 24, 27; Tenckhoff aaO 684).

    Sicherheiten, die nicht in den ausschließlichen Verfügungsbereich des Gläubigers überführt werden, sondern in der Hand des zahlungsunwilligen Schuldners verbleiben, machen die wegen des mangelnden Zahlungswillens des Schuldners an sich minderwertige Forderung nicht vollwertig, da ihre Realisierung vom guten Willen des Schuldners abhängt (BGHSt 15, 24, 28).

  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß schon durch den Vertragsschluß das Vermögen geschädigt werden kann und insofern vollendeter sog. Eingehungsbetrug anzunehmen ist (BGHSt 1, 13, 14; 15, 24, 25; 16, 220; 21, 112; 23, 300; BGH NJW 1953, 836; 1985, 1365; Lackner aaO Rdn. 222 ff.; Tenckhoff in Festschrift für Lackner, 1987, 677, 678).

    Ob eine schadensgleiche Vermögensgefährdung vorliegt, ist nach dem Prinzip der Gesamtsaldierung der Vermögenslage der Getäuschten vor und nach dem Vertragsschluß zu ermitteln (BGHSt 3, 99, 102; 16, 220, 221).

  • BGH, 05.10.1988 - 2 StR 250/88

    Strafbarkeit wegen Mordes in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer Schusswaffe

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91
    Hierüber hatte der Strafkammervorsitzende, der für die Feststellung des Verhinderungsfalles zuständig ist (BGHSt 35, 366, 370), nach pflichtgemäßem Ermessen (RGSt 30, 227, 229; Schäfer in Löwe/Rosenberg 23. Aufl. § 192 GVG Rdn. 14) zu entscheiden.

    Daß er dabei den Rechtsbegriff der "Verhinderung" verkannt oder gar willkürlich gehandelt hat (vgl. dazu BGHSt 35, 366, 373), ist nicht ersichtlich:.

  • BGH, 15.06.1954 - 1 StR 526/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91
    Im Geschäftsverkehr ist nämlich anerkannt, daß derjenige, der eine vertragliche Verpflichtung übernimmt (sofern sich aus den Umständen nichts anderes ergibt), nach der Verkehrsauffassung die (stillschweigende) Erklärung abgibt, er sei zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten willens und nach seiner Einschätzung auch in der Lage (BGHSt 15, 24, 26; BGH NJW 1954, 1414, 1415 (insoweit in BGHSt 6, 198 nicht abgedruckt); BGH NStZ 1982, 70; Lackner aaO Rdn. 32, 34; Cramer in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 263 Rdn. 16 a; Maaß GA 1984, 264, 268).
  • BGH, 20.07.1966 - 2 StR 188/66

    Selbstfahrer - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung aufgrund der Täuschung

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß schon durch den Vertragsschluß das Vermögen geschädigt werden kann und insofern vollendeter sog. Eingehungsbetrug anzunehmen ist (BGHSt 1, 13, 14; 15, 24, 25; 16, 220; 21, 112; 23, 300; BGH NJW 1953, 836; 1985, 1365; Lackner aaO Rdn. 222 ff.; Tenckhoff in Festschrift für Lackner, 1987, 677, 678).
  • BGH, 16.07.1970 - 4 StR 505/69

    Abonnement - § 263 StGB, individueller Schadenseinschlag, Vermögensgefährdung,

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß schon durch den Vertragsschluß das Vermögen geschädigt werden kann und insofern vollendeter sog. Eingehungsbetrug anzunehmen ist (BGHSt 1, 13, 14; 15, 24, 25; 16, 220; 21, 112; 23, 300; BGH NJW 1953, 836; 1985, 1365; Lackner aaO Rdn. 222 ff.; Tenckhoff in Festschrift für Lackner, 1987, 677, 678).
  • BGH, 05.10.1972 - III ZR 168/70

    Haftung des Landes als Träger der Justizhoheit für ärztliche Kunstfehler eines

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91
    Deshalb haftet auch der Staat für Schadensverursachungen durch den Sachverständigen gemäß § 839 BGB nicht (BGHZ 59, 310; Wussow aaO S. 494).
  • BGH, 23.09.1966 - 5 StR 360/66

    Vereidigung eines der Beteiligung an der den Gegenstand der Untersuchung

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91
    Ein Verstoß gegen § 60 Nr. 2 StPO würde nur vorliegen, wenn sich der Tatrichter trotz dahin drängender Umstände die Frage des Vereidigungsverbotes nicht gestellt hätte oder sich solcher Umstände nicht bewußt gewesen wäre (BGHSt 21, 147, 148).
  • BGH, 10.07.1952 - 5 StR 358/52
    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91
    Ob eine schadensgleiche Vermögensgefährdung vorliegt, ist nach dem Prinzip der Gesamtsaldierung der Vermögenslage der Getäuschten vor und nach dem Vertragsschluß zu ermitteln (BGHSt 3, 99, 102; 16, 220, 221).
  • BGH, 05.01.1951 - 2 StR 29/50

    Der sog. umgekehrte Irrtum über ein Blankettmerkmal

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß schon durch den Vertragsschluß das Vermögen geschädigt werden kann und insofern vollendeter sog. Eingehungsbetrug anzunehmen ist (BGHSt 1, 13, 14; 15, 24, 25; 16, 220; 21, 112; 23, 300; BGH NJW 1953, 836; 1985, 1365; Lackner aaO Rdn. 222 ff.; Tenckhoff in Festschrift für Lackner, 1987, 677, 678).
  • BGH, 26.03.1953 - 4 StR 574/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.10.1959 - 1 StR 418/59

    Verfahren bei Verteidigerwechsel

  • BGH, 10.09.1968 - 1 StR 235/68

    Beiordnung eines Hilfsrichters als Richterwechsel - Besetzung einer großen

  • BVerfG, 26.02.1980 - 2 BvR 752/78

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Auslagenerstattung bei

  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79

    Zulässiges Verteidigerhandeln

  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61

    Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines

  • BGH, 07.12.1979 - 3 StR 299/79

    Vergehen gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz - Ablehnung

  • BGH, 03.08.1966 - 2 StR 242/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für eine

  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

  • BGH, 30.01.1959 - 1 StR 510/58

    Befugnis eines Verteidigers ohne Vertretungsvollmacht zur Stellung eines Antrags

  • BGH, 06.02.1979 - 5 StR 713/78

    Wahrung der Öffentlichkeit einer Hauptverhandlung - Stellung von Beweisanträgen

  • KG, 10.05.1971 - 1 Ws 33/71

    Verhängung; Ordnungsgeld; Ordnungsgeldstrafe; Ladung; Angeklagter; Beweismittel;

  • BGH, 05.01.1977 - 3 StR 433/76

    Verwerfung eines Antrages auf Ablehnung eines Richters durch ein erstinstanziell

  • BGH, 22.08.1990 - 3 StR 406/89

    Aufrechterhaltung trotz Gegenanzeichen - Dienstliche Erklärungen - Beweistatsache

  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Unter diesen Umständen diente der isoliert betrachtet wahre Inhalt der Schreiben lediglich als "Fassade", um die von vornherein in betrügerischer Absicht angestrebte Zahlung nach außen hin als vertraglich geschuldet und damit als rechtmäßig erscheinen lassen zu können (vgl. Senatsurteil vom 7. November 1991 - 4 StR 252/91 - zum Betrug durch Täuschung über die Erfüllungswilligkeit bei Eingehung von Bau-Werkverträgen unter planmäßiger Berufung auf nach dem äußeren Sachverhalt zustehende werkvertragliche Rechte; insoweit in BGHSt 38, 111 = NJW 1992, 1245 nicht mitabgedruckt).
  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt;

    Zwar ist es nicht ausgeschlossen, Urkunden im Wege des Vorhalts in die Hauptverhandlung einzuführen (BGH, Urt. vom 7. November 1991 - 4 StR 252/91, insoweit in BGHSt 38, 111 nicht abgedruckt).
  • BGH, 11.08.2006 - 3 StR 284/05

    Revisionsverhandlung gegen zwei Mitglieder der Berliner Revolutionären Zellen

    Für andere Fälle des Missbrauchs prozessualer Befugnisse im Strafverfahren, die der Gesetzgeber nicht ausdrücklich geregelt hat, gilt - wie in jedem Prozess - das allgemeine Missbrauchsverbot (BGHSt 38, 111, 112 f.; BGH StV 2001, 100 f. und 101; KG JR 1971, 338 mit zust. Anm. Peters; Weber GA 1975, 289, 295; Fahl, Rechtsmissbrauch im Strafprozess S. 68 ff., 124 ff.; Niemöller StV 1996, 501 ff.; Fischer NStZ 1997, 212, 216 f.; Kudlich NStZ 1998, 588 ff.; Roxin in FS für Hanack S. 1, 19 f.; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. Einl. Rdn. 111; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. vor § 226 Rdn. 49; Pfeiffer in KK 5. Aufl. Einl. Rdn. 22 a).

    Diesem dogmatisch ohnehin wenig gewichtigen Argument ist entgegenzuhalten, dass seit der grundlegenden Anerkennung eines allgemeinen Missbrauchsverbotes durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 38, 111 nunmehr fast 15 Jahre vergangen sind, ohne dass sich diese Befürchtung bestätigt hätte.

    Ein Missbrauch prozessualer Rechte ist dann anzunehmen, wenn ein Verfahrensbeteiligter die ihm durch die Strafprozessordnung eingeräumten Möglichkeiten zur Wahrung seiner verfahrensrechtlichen Belange benutzt, um gezielt verfahrensfremde oder verfahrenswidrige Zwecke zu verfolgen (BGHSt 38, 111, 113).

    Im Übrigen hat sich die Rechtslage mit Anerkennung eines allgemeinen Missbrauchsverbotes in BGHSt 38, 111 ff. verändert.

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.05.1991 - 1 W 18/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2579
OLG Düsseldorf, 17.05.1991 - 1 W 18/91 (https://dejure.org/1991,2579)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.05.1991 - 1 W 18/91 (https://dejure.org/1991,2579)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Mai 1991 - 1 W 18/91 (https://dejure.org/1991,2579)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 115 Abs. 2; BSHG § 76; BSHG § 77; BSHG § 88
    Unzumutbarkeit des Einsatzes von Schmerzensgeld

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1245 (Ls.)
  • NJW 1992, 701 (Ls.)
  • NJW-RR 1992, 221
  • NZV 1991, 474
  • VersR 1992, 514
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Saarbrücken, 25.02.2014 - 4 W 9/14

    Prozesskostenhilfe: Aufhebung der Bewilligung wegen Verbesserung der

    Schmerzensgeld ist deshalb im Rahmen der Prozesskostenhilfe regelmäßig nicht als Vermögen einzusetzen (BVerwG ZfSch 2011, 584 Rn. 6; SaarlOLG OLGR 2005, 505, 506; NJW 1975, 2301 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 221; OLG Köln FamRZ 1994, 1127; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 1228; OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1661; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 71. Aufl. § 114 Rn. 68; MünchKomm-ZPO/Motzer, 4. Aufl. § 115 Rn. 62; Zöller/Geimer, ZPO 30. Aufl. § 120a Rn. 12 in Verbindung mit § 115 Rn. 61; Schoreit/Groß, Beratungshilfe Prozesskostenhilfe Verfahrenskostenhilfe 10. Aufl. § 115 ZPO Rn. 84; Wrobel-Sachs in Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe Beratungshilfe 6. Aufl. Rn. 333).
  • LSG Bayern, 30.09.2008 - L 13 B 657/08

    Prozesskostenhilfe - Schmerzensgeldzahlung als einzusetzendes Vermögen

    Der Schmerzensgeldanspruch bezweckt im Wesentlichen, den Verletzten in die Lage zu versetzen, sich Erleichterungen und andere Annehmlichkeiten anstelle derer zu verschaffen, deren Genuss ihm durch die Verletzung unmöglich gemacht wurde, und die für den Verletzten zu einer wirklichen Genugtuung führen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Mai 1991, Az.: 1 W 18/91 m.w.N.; Zöller/Philippi, 26. Aufl., § 115 Rdnr. 59).

    Belässt aber der Gesetzgeber dem Verletzten diesen Ausgleich im Sozialhilferecht, ist dies auch im Rahmen der Zumutbarkeit im Prozesskostenhilferecht zu berücksichtigen (OLG Köln FamRZ 88, 95; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Mai 1991, Az.: 1 W 18/91).

  • OLG Bremen, 20.04.2006 - 4 U 41/05
    Diejenigen, die den Einsatz von Schmerzensgeld für die Prozesskosten ausschließen, stellen maßgeblich auf die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes ab (OLG Rostock, FamRZ 2005, 744, 745 ; OLG Köln, FamRZ 2004, 1498, 1499 ; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 221 [OLG Düsseldorf 17.05.1991 - 1 W 18/91] ; Musielak/Fischer, ZPO, 4. Aufl., § 115 Rn. 49) beziehungsweise auf eine analoge Anwendung von § 83 Abs. 2 SGB XII (beziehungsweise § 77 Abs. 2 BSHG a.F.), wonach eine Entschädigung, die wegen eines immateriellen Schadens nach § 253 Abs. 2 BGB geleistet wird, nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist (vgl. OLG Saarbrücken, OLGR Saarbrücken 2005, 505; Zöller/Philippi, aaO, § 115 Rn. 59).
  • OLG Naumburg, 30.10.2002 - 4 W 60/02

    Prozesskostenhilfe: Abfindung als Vermögen

    Dementsprechend wird in der Praxis des Sozialhilferechts eine Anrechnung von Schmerzensgeld nach § 88 Absatz 3 BSHG regelmäßig als besondere Härte ausgeschlossen, weil es häufig lediglich auf die zufällige Gestaltung ankommt, ob ein Kapitalbetrag oder eine laufende Rente als billige Geldentschädigung gezahlt wird (Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 14. Aufl., § 77 Rdnr. 24, § 88 Rdnr. 70; OLG Köln, FamRZ 1988, 95; OLG Düsseldorf in NJW-RR 1992, 221, 222).
  • LAG Hamburg, 13.08.1997 - 1 Ta 3/97

    Abfindung als einzusetzendes Vermögen bei Beantragung von Prozesskostenhilfe

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  • LAG Hessen, 12.02.1996 - 16 Ta 14/96

    Prozesskostenhilfe: Beschwerde der Staatskasse gegen Bewilligung

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