Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 07.06.1993

Rechtsprechung
   BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 525/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2840
BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 525/93 (https://dejure.org/1993,2840)
BVerfG, Entscheidung vom 30.04.1993 - 2 BvR 525/93 (https://dejure.org/1993,2840)
BVerfG, Entscheidung vom 30. April 1993 - 2 BvR 525/93 (https://dejure.org/1993,2840)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2840) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bescheidung eines Wiederaufnahmeantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zeuge - Änderung - Aussage - Wiederaufnahme - Verfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 510
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 525/93
    Daß das Oberlandesgericht den Vortrag des Beschwerdeführers zum zweiten Falle der Urteilsgründe, die Zeugin Sch... habe als Sicherheit Teppiche im Wert von 90.000 DM erhalten, nicht erwogen und dadurch Art. 103 Abs. 1 GG verletzt habe, ist angesichts dessen, daß das Gericht diesen Umstand ausdrücklich erwähnt (Seite 3 des Beschlusses vom 15. Februar 1993), nicht feststellbar (vgl. BVerfGE 25, 137 >140<; 85, 386 >404<).
  • BVerfG, 08.11.1967 - 1 BvR 60/66

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Wiederaufnahme rechtskräftig durch

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 525/93
    a) Das Rechtsinstitut der Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens ist dazu bestimmt, den Konflikt zwischen den Grundsätzen der materialen Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit zu lösen, die sich beide verfassungskräftig aus dem Rechtsstaatsprinzip ableiten (vgl. BVerfGE 22, 322 >329<).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
    Auszug aus BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 525/93
    Daß das Oberlandesgericht den Vortrag des Beschwerdeführers zum zweiten Falle der Urteilsgründe, die Zeugin Sch... habe als Sicherheit Teppiche im Wert von 90.000 DM erhalten, nicht erwogen und dadurch Art. 103 Abs. 1 GG verletzt habe, ist angesichts dessen, daß das Gericht diesen Umstand ausdrücklich erwähnt (Seite 3 des Beschlusses vom 15. Februar 1993), nicht feststellbar (vgl. BVerfGE 25, 137 >140<; 85, 386 >404<).
  • BGH, 07.07.1976 - StB 11/74
    Auszug aus BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 525/93
    Beantrage der Verurteilte die Vernehmung eines Zeugen, der ihn in der Hauptverhandlung belastet habe, ihn jetzt aber im Gegensatz zu seiner früheren Aussage entlasten solle, so habe er die Umstände darzulegen, unter denen der Zeuge von seiner früheren Bekundung abgerückt sei (vgl. NJW 1977, S. 59; Meyer-Goßner in: Karlsruher Kommentar, StPO , 2. Aufl., § 368 Rdnr. 5 f.).
  • BVerfG, 06.11.1974 - 2 BvR 407/74
    Auszug aus BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 525/93
    Demgemäß ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Strafprozeßordnung bei der Wiederaufnahmewegen neuer Tatsachen oder Beweismittel (§ 359 Nr. 5 StPO ) eine Vorprüfung vorsieht, ob das Vorbringen geeignet ist, die Freisprechung des Angeklagten oder - in Anwendung eines milderen Strafgesetzes - eine geringere Bestrafung zu begründen (vgl. Beschluß des Vorprüfungsausschusses des BVerfG vom 6. November 1974, MDR 1975, S. 468 f.).
  • OLG Köln, 15.07.2013 - 2 Ws 288/13

    Zum Begriff des neuen Beweismittels im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO

    Eine solche Interpretation, die dem Gesichtspunkt der Wahrung der Rechtssicherheit unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Verurteilten an der Erlangung eines gerechten Richterspruchs im Wiederaufnahmeverfahren besondere Bedeutung beimisst, ist auch unter verfassungsrechtlichen Aspekten nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss v. 30.04.1993 - 2 BvR 525/93 = NJW 1994, 510).

    Der Verurteilte muss in diesem Fall darlegen, unter welchen Umständen und mit welcher Begründung der Zeuge früher andere Angaben gemacht hat und weshalb nunmehr ein Wechsel seiner Aussage zugunsten des Beschwerdeführers zu erwarten ist (Vgl. BVerfG NJW 1994, 510; BGH NJW 1977, 59; SenE v. 27.12.1962 - 2 Ws 446/62 = NJW 1963, 967; OLG Hamm NStZ 1981, 155; KG Berlin Beschl. v. 29.11.1995 - 4 Ws 227/95 = BeckRS 2012, 23017, OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 179; OLG Rostock NStZ 2007, 357).

  • BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05

    Todesurteile von 1944 gegen zwei Jugendliche kraft Gesetzes aufgehoben - daher

    Zur Beseitigung von Fehlentscheidungen lassen die §§ 359 ff. StPO in engen Grenzen die Durchbrechung der Rechtskraft von Strafurteilen zu und lösen damit den Konflikt zwischen den Grundsätzen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit, die sich beide aus dem Rechtsstaatsprinzip ableiten (vgl. BVerfGE 22, 322 ; BVerfG, Beschluss vom 6. November 1974 - 2 BvR 407/74 -, MDR 1975, S. 468 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 1993 - 2 BvR 1746/91 -, NJW 1993, S. 2735 , vom 30. April 1993 - 2 BvR 525/93 -, NJW 1994, S. 510, vom 19. Juli 2002 - 2 BvR 18/02 und 76/02 -, StV 2003, S. 225).
  • VerfG Brandenburg, 21.01.2011 - VfGBbg 35/10

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren

    Von Verfassungs wegen gibt es hiergegen nichts zu erinnern (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30. April 1993 - 2 BvR 525/93 -, NJW 1994, 510).
  • LG Stuttgart, 09.06.2008 - 19 Qs 41/08

    Nichteinlegung eines Einspruchs im Bußgeldverfahren: Erweiterte Darlegungslast

    Ein unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Rechtssicherheit zu forderndes erweitertes Darlegungsverlangen wie oben ausgeführt verschlechtert die Chancen eines Verurteilten auf Erlangung eines gerechten Richterspruches im Wiederaufnahmeverfahren nicht in einem solchen Maße, dass das Wiederaufnahmeverfahren dadurch - an seinem Ziel gemessen - ineffektiv würde und hierdurch in Widerspruch zu dem auch die Effektivität des Rechtsschutzes garantierenden Rechtsstaatsprinzip geriete (s. hierzu BVerfG NJW 1994, 510).
  • VerfGH Berlin, 30.08.2002 - VerfGH 93/01
    Im vorliegenden Zusammenhang wird dieses Grundrecht inhaltsgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG durch Art. 7 VvB i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip, zu dem sich die Verfassung von Berlin sinngemäß schon nach ihrem Vorspruch sowie nach ihrer Gesamtkonzeption bekennt (Beschluss vom 6. Februar 1998 - VerfGH 80/96 - LVerfGE 8, 45 ), gewährleistet (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 15. Februar 1993 - 2 BvR 1746/91 - NJW 1993, 2735 , vom 30. April 1993 - 2 BvR 525/93 - NJW 1994, 510 und vom 7. September 1994 - 2 BvR 2093/93 - NJW 1995, 2024 = NStZ 1995, 43).

    Dabei ist es verfassungsrechtlich auch nicht zu beanstanden, wenn die Rechtsprechung der Fachgerichte in Ausnahmefällen auch nähere Darlegungen eines Antragstellers zur Eignung eines Beweismittels verlangt, sofern ein unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Rechtssicherheit naheliegendes Darlegungsverlangen die Chancen des Antragstellers auf Erlangung eines gerechten Richterspruchs im Wiederaufnahmeverfahren nicht in dem Maße verschlechtert, dass das Verfahren dadurch - an seinem Ziel gemessen - ineffektiv würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 1993, a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 21.12.2004 - 1 Ws 211/04

    Unzulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrag nach Strafverurteilung wegen

    Hierzu gehört auch die Anführung eines einleuchtenden Motivs für die behauptete Falschaussage und einer plausiblen, mit den nach Aktenlage erkennbaren Umständen zu vereinbarenden Begründung für die wahrheitswidrige Belastung (vgl. z.B. KG, Beschlüsse vom 05.11.2001, 5 Ws 651/01 und 31.01.2001, 3 Ws 514/00; dass. NJW 1992, 450; BVerfG NJW 1994, 510; BGH NJW 1977, 59; BGHR StPO § 359 neue Tatsachen 5; OLG Köln NStZ 1991, 96 ff.).
  • OLG Hamm, 09.09.2009 - 3 Ws 311/09

    Zur erweiterten Darlegungspflicht (Alibibeweis) im Wiederaufnahmeverfahren

    Widerruft der Verurteilte sein Geständnis im Wiederaufnahmeverfahren oder benennt er einen Zeugen, der ihn in der Hauptverhandlung belastet hat und ihn nunmehr im Gegensatz zu seiner früheren Aussage entlasten soll, so hat er - verfassungsrechtlich unbedenklich (zu vgl. BVerfG, Beschl. v. 30. April 1993 - 2 BvR 525/93) - die Gründe für sein früheres, falsches Geständnis ebenso wie für den Sinneswandel des Zeugen darzulegen (zu vgl. Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 359, Rn. 46 ff. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ws 184/99

    Wiederaufnahme des Verfahrens, bereits vernommener Zeuge, erhöhte

    Soll ein bereits im Erkenntnisverfahren vernommener Zeuge mit der Behauptung, daß er jetzt anders als in der Hauptverhandlung aussagen werde erneut vernommen werden, hat der Antragsteller nämlich die Umstände darzulegen, unter denen der Zeuge von seiner früheren Bekundung abrücken will (vgl. BGH NJW 1977, 59; BVerfG NJW 1994, 510).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 07.06.1993 - 2 BvR 1907/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2809
BVerfG, 07.06.1993 - 2 BvR 1907/91 (https://dejure.org/1993,2809)
BVerfG, Entscheidung vom 07.06.1993 - 2 BvR 1907/91 (https://dejure.org/1993,2809)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juni 1993 - 2 BvR 1907/91 (https://dejure.org/1993,2809)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2809) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2; StGB § 67e Abs. 2
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kriminalprognose im Rahmen der Aussetzung einer Sicherungsverwahrung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kriminalprognose - Aussetzung der Sicherungsverwahrung - Fortdauer - Unbefristete Maßregel - Lebenslange Freiheitsstrafe - Schuldschwere - Kriminalpsychiatrische Gutachten - Sachverständige - Fortdauerprüfung - Prognosegutachten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 510
  • StV 1994, 93 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 07.06.1993 - 2 BvR 1907/91
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 8. Oktober 1985 (BVerfGE 70, 297 ) an einen Beschluß, der die Fortdauer einer unbefristeten Maßregel anordnet, strenge Anforderungen gestellt.

    Im vorliegenden Fall werden die Strafvollstreckungsgerichte deshalb bei der nächsten Fortdauerprüfung nach § 67e Abs. 2 StGB u.a. zu prüfen haben, ob im Blick auf die Tatsache, daß den beiden die Sicherungsverwahrungen anordnenden Urteilen jeweils kriminalpsychiatrische Sachverständigengutachten zugrundelagen, nunmehr nach vielen Jahren ein erneutes Prognosegutachten einzuholen ist (vgl. BVerfGE 70, 297 [310 f.]).

    Die Persönlichkeitsstruktur des Beschwerdeführers, die auch in der immer gleichen Art der Straftaten einen Ausdruck gefunden hat, legt es ferner nahe, die Frage einer Pflichtverteidigung zu bedenken (vgl. BVerfGE 70, 297 [323]; 86, 288 [338]).

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 07.06.1993 - 2 BvR 1907/91
    Die Persönlichkeitsstruktur des Beschwerdeführers, die auch in der immer gleichen Art der Straftaten einen Ausdruck gefunden hat, legt es ferner nahe, die Frage einer Pflichtverteidigung zu bedenken (vgl. BVerfGE 70, 297 [323]; 86, 288 [338]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 07.06.1993 - 2 BvR 1907/91
    Das Bundesverfassungsgericht greift vielmehr nur ein, wenn die Gerichte übersehen, daß ihre Entscheidung Grundrechte berührt, oder wenn sie die Bedeutung und die Tragweite von Grundrechten nicht hinreichend berücksichtigen oder wenn sie sonst aus sachfremden und damit objektiv willkürlichen Gründen entscheiden (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 23.09.1991 - 2 BvR 1327/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollstreckung der lebenslangen

    Auszug aus BVerfG, 07.06.1993 - 2 BvR 1907/91
    Diese für die Unterbringung nach § 63 StGB entwickelten Maßstäbe hat die 2. Kammer des Zweiten Senats in ihrer Entscheidung vom 23. September 1991 - 2 BvR 1327/89 - (NStZ 1992, 405 ff.) auch auf die Beurteilung der Prognose eines zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten übertragen, bei dem die besondere Schwere der Schuld die weitere Vollstreckung nicht gebietet.
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Je länger der Freiheitsentzug andauert, umso strenger sind die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzuges (vgl. für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus BVerfGE 70, 297; für die Sicherungsverwahrung BVerfGE 109, 133 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juni 1993 - 2 BvR 1907/91 -, NJW 1994, S. 510; für die Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1991 - 2 BvR 1327/89 -, NJW 1992, S. 2344).
  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Dem entsprechend verneint das Bundesverfassungsgericht die Verhältnismäßigkeit prognosegestützter Maßregeln auch nicht grundsätzlich, sofern die Prognose auf hinreichender Sachverhaltsaufklärung beruht und sich auf ein sorgfältig substantiiertes Prognosegutachten stützt (vgl. BVerfGE 70, 297 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juni 1993 - 2 BvR 1907/91 -, NJW 1994, S. 510; ferner Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1991 - 2 BvR 1327/89 -, NJW 1992, S. 2344).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht