Rechtsprechung
BGH, 23.11.1955 - VI ZR 193/54 |
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Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 19, 114
- NJW 1956, 217
- DB 1956, 64
Wird zitiert von ... (98) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 16.01.1953 - VI ZR 161/52
Wegeunfall eines Leiharbeiters
Auszug aus BGH, 23.11.1955 - VI ZR 193/54
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil BGHZ 8, 330 [336 ff] entschieden, daß es sich bei dem sogenannten Werkverkehr (laufende Beförderung der Arbeiter mit einem werkseigenen Fahrzeug zur Betriebsstätte) um eine innerbetriebliche Beförderung handelt und daß die beförderten Arbeiter nicht am allgemeinen Verkehr teilnehmen.Wie der Senat bereits in BGHZ 8, 330 [337] ausgeführt hat, ist es für die Frage, ob eine Teilnahme am allgemeinen Verkehr vorliegt, in erster Linie maßgebend, ob der Versicherte den Unfall als normaler Verkehrsteilnehmer oder gerade als Betriebsangehöriger erlitten hat.
So erkannt die überwiegende Meinung an, daß die Mitnahme eines Angestellten im Kraftwagen des Betriebes auf dem Heimweg von der Arbeitsstätte keine Teilnahme am allgemeinen Verkehr darstellt (vgl. die in BGHZ 8, 330 [338] sowie die bei Geigel, Der Haftpflichtprozeß 7. Aufl. S 421 und Wussow, Das Unfallhaftpflichtrecht 5. Aufl. S 595 und 596 angeführte Rechtsprechung und Literatur).
Zwar dienen die Bestimmungen der § § 898, 899 RVO, wie der Revision zuzugeben ist, auch dem Zweck, Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über die Verantwortung für den Betriebsunfall im Interesse des Arbeitsfriedens zu vermeiden (BGHZ 8, 330 [338] und Wussow a.a.O. S 587).
Daher stellt die Befreiung von Schadensersatzansprüchen der Geschädigten für den Unternehmer wie für die Bevollmächtigten und Betriebsaufseher einen Ausgleich für ihre gesetzliche Haftung gegenüber der Berufsgenossenschaft dar (RGZ 170, 159 [160]; vgl. auch RGZ 153, 38 [41, 42] und BGHZ 8, 330 [338]).
- RG, 03.11.1942 - VI 103/42
Ist ein Kraftwagenführer, der nur seinen Wagen zu pflegen, zu bedienen und mit …
Auszug aus BGH, 23.11.1955 - VI ZR 193/54
Das Berufungsgericht ist bei seiner Beurteilung zutreffend von den Rechtsgrundsätzen ausgegangen, die das Reichsgericht zuletzt in seinen Entscheidungen RGZ 167, 385 und 170, 159 zum Begriff des Betriebs- und Arbeitsaufsehers entwickelt hat.Er muß, wie das Reichsgericht in RGZ 170, 159 [161] zutreffend ausführt, aus dem Kreise der übrigen Betriebsangehörigen dadurch herausgehoben sein, daß er für das ordnungsmäßige Zusammenarbeiten mehrerer Betriebsangehöriger oder für das reibungslose Ineinandergreifen von Betriebseinrichtungen, also für das rechte Zusammenspiel persönlicher oder technischer Kräfte zu sorgen hat und dafür verantwortlich ist.
Daher stellt die Befreiung von Schadensersatzansprüchen der Geschädigten für den Unternehmer wie für die Bevollmächtigten und Betriebsaufseher einen Ausgleich für ihre gesetzliche Haftung gegenüber der Berufsgenossenschaft dar (RGZ 170, 159 [160]; vgl. auch RGZ 153, 38 [41, 42] und BGHZ 8, 330 [338]).
- BGH, 03.02.1954 - VI ZR 153/52
Schadensausgleich zwischen Gesamtschuldnern
Auszug aus BGH, 23.11.1955 - VI ZR 193/54
Sie knüpft an das Urteil vom 3. Februar 1954, BGHZ 12, 213 an, in dem der erkennende Senat entschieden hat, daß die vertragliche Vereinbarung einer Haftungsfreistellung oder Haftungsminderung - z.B. zwischen Fahrer und Fahrgast - den Ausgleichsanspruch eines zweiten Schädigers aus § 17 StVG oder § 426 BGB nicht beeinträchtigen kann.Die Ausgleichung ist eine Folge der gemeinsamen Schadensersatzpflicht mehrerer Schädiger und setzt daher grundsätzlich voraus, daß mehrere Schädiger als Gesamtschuldner für den Schaden haften (BGHZ 11, 170 [174] und 12, 213).
- BGH, 31.05.1954 - GSZ 2/54
Abtretung unpfändbarer Unfallrentenansprüche
Auszug aus BGH, 23.11.1955 - VI ZR 193/54
Ein echtes Gesamtschuldverhältnis setzt einen inneren Zusammenhang der beiden Verpflichtungen im Sinne einer rechtlichen Zweckgemeinschaft voraus (BGHZ 13, 360 [365], Großer Zivilsenat mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts).Da die Rechtsgemeinschaft zwischen den Schuldnern fehlte, wie sie in § 426 BGB als Voraussetzung einer Ausgleichspflicht gefordert wird (vgl. BGHZ 13, 360 [365]), kommt nur ein unechtes Gesamtschuldverhältnis in Betracht.
- RG, 04.01.1937 - VI 274/36
Kann der Klage der Berufsgenossenschaft, die einen gemäß § 1542 RVO. auf sie …
Auszug aus BGH, 23.11.1955 - VI ZR 193/54
Daher stellt die Befreiung von Schadensersatzansprüchen der Geschädigten für den Unternehmer wie für die Bevollmächtigten und Betriebsaufseher einen Ausgleich für ihre gesetzliche Haftung gegenüber der Berufsgenossenschaft dar (RGZ 170, 159 [160]; vgl. auch RGZ 153, 38 [41, 42] und BGHZ 8, 330 [338]).Aus ihm ergibt sich vielmehr, daß ein Anspruch des Versicherten gegen den einzelnen Unternehmer, Bevollmächtigten oder Betriebsaufseher regelmäßig überhaupt nicht entsteht und nur in dem hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmefall gegeben ist, wo der Unternehmer, Bevollmächtigte oder Betriebsaufseher den Unfall vorsätzlich herbeiführt (vgl. RGZ 153, 38 [42]).
- BGH, 21.11.1953 - VI ZR 82/52
Ausgleichsanspruch bei unterlassener Anzeige
Auszug aus BGH, 23.11.1955 - VI ZR 193/54
Die Ausgleichung ist eine Folge der gemeinsamen Schadensersatzpflicht mehrerer Schädiger und setzt daher grundsätzlich voraus, daß mehrere Schädiger als Gesamtschuldner für den Schaden haften (BGHZ 11, 170 [174] und 12, 213). - RG, 24.10.1941 - III 36/41
1. Zum Begriff des Betriebsaufsehers im Sinne der Gewerbeunfallversicherung. 2. …
Auszug aus BGH, 23.11.1955 - VI ZR 193/54
Das Berufungsgericht ist bei seiner Beurteilung zutreffend von den Rechtsgrundsätzen ausgegangen, die das Reichsgericht zuletzt in seinen Entscheidungen RGZ 167, 385 und 170, 159 zum Begriff des Betriebs- und Arbeitsaufsehers entwickelt hat. - RG, 22.02.1934 - VI 435/33
1. Setzt die Bindung des ordentlichen Gerichts an die in einem Verfahren nach der …
Auszug aus BGH, 23.11.1955 - VI ZR 193/54
Dagegen hatte die Berufsgenossenschaft gegen den Beklagten kraft eigenen Rechts auf Grund einer dem öffentlichen Recht angehörenden Gesetzesbestimmung (§ 903 RVO) einen Ersatzanspruch besonderer Art, dem gegenüber auch ein Mitverschulden des Verletzten nicht geltend gemacht werden könnte (RGZ 96, 135; 144, 31 [35]). - RG, 23.06.1919 - VI 99/19
Kann der Unternehmer oder ein ihm nach § 899 RVO. Gleichgestellter, von dem die …
Auszug aus BGH, 23.11.1955 - VI ZR 193/54
Dagegen hatte die Berufsgenossenschaft gegen den Beklagten kraft eigenen Rechts auf Grund einer dem öffentlichen Recht angehörenden Gesetzesbestimmung (§ 903 RVO) einen Ersatzanspruch besonderer Art, dem gegenüber auch ein Mitverschulden des Verletzten nicht geltend gemacht werden könnte (RGZ 96, 135; 144, 31 [35]). - OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 10.12.1948 - I ZS 108/48
Auszug aus BGH, 23.11.1955 - VI ZR 193/54
Hierzu ist das Berufungsgericht der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone gefolgt, nach der keine Teilnahme am allgemeinen Verkehr vorliegt, wenn der verletzte Insasse eines von dem Verletzer gelenkten nicht öffentlichen Verkehrsmittels war und die Mitfahrt in einem ursächlichen und organischen Zusammenhang mit der Betriebszugehörigkeit stand (OGHZ 1, 245 = NJW 1949, 263).
- BGH, 18.11.2003 - VI ZR 385/02
Halteverbot dient nicht dem Schutz von Vermögensinteressen
Voraussetzung für einen Anspruch nach § 823 Abs. 2 BGB ist nämlich stets, daß der konkrete Schaden aus der Verletzung eines Rechtsguts entstanden ist, zu dessen Schutz die Rechtsnorm erlassen worden ist (vgl. BGHZ 19, 114, 125 f.; BGHZ 27, 137, 143; BGHZ 39, 366, 367 f.). - BGH, 27.11.1962 - VI ZR 217/61
Haftungsverteilung bei Schäden eines Kraftfahrers durch Ausweichen vor einem …
Auch sollte verhindert werden, dass Streitigkeiten über die Unfallverantwortung den Arbeitsfrieden stören (BGHZ 8, 330, 338 und 19, 114, 121). - OLG Karlsruhe, 16.07.2019 - 14 U 60/16
Deliktische Haftung: Sturzunfall eines Fahrradfahrers über eine auf einem …
e) Sowohl § 32 StVO (…Gunnar Geiger, in: Münchner Kommentar zum StVR, 1. Auflage 2017, BGB, § 823 Rn. 174; OLG Frankfurt, Urteil vom 10.09.1991 - 14 U 244/89, NJW 1992, 318) als auch § 315 b StGB (…Gunnar Geiger, a.a.O.; BGH, Urteil vom 23.11.1955 - VI ZR 193/54, NJW 1956, 217) sind Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.
- BGH, 01.02.1965 - GSZ 1/64
Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauherrn im Falle einer …
Der Große Zivilsenat und ihm folgend der VI. und der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGHZ 13, 360, 365; 19, 114, 123; 28, 297, 300) haben ausgesprochen, dass ein Gesamtschuldverhältnis einen inneren Zusammenhang der beiden Verpflichtungen im Sinne einer rechtlichen Zweckgemeinschaft voraussetzt. - BGH, 11.01.2005 - VI ZR 34/04
Umfang der Haftung durch die Beschädigung einer Eisenbahnstrecke
Denn Voraussetzung für einen Anspruch nach § 823 Abs. 2 BGB ist zudem stets, daß der konkrete Schaden aus der Verletzung eines Rechtsguts entstanden ist, zu dessen Schutz die Rechtsnorm erlassen wurde (vgl. Senatsurteile BGHZ 19, 114, 125 f.; 27, 137, 140, 143; 39, 366, 367 f. …und vom 18. November 2003 - VI ZR 385/02 - aaO, 256).Der erkennende Senat hat zunächst für die §§ 315, 316 StGB a.F. (jetzt: § 315 StGB) ausgeführt, daß diese Vorschriften über die Eisenbahnbetriebsgefährdung nur die Gesundheit und das Eigentum des Eisenbahnunternehmers und der anderen vom Eisenbahnverkehr unmittelbar berührten Personen schützen, nicht hingegen deren allgemeine Vermögensbelange (BGHZ 19, 114, 125 f.).
- BGH, 09.03.1972 - VII ZR 178/70
Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauunternehmer
Wenn der Bundesgerichtshof für die in den §§ 636, 637 RVO geregelten Fälle der gesetzlichen Haftungsbefreiung etwas anderes annimmt (BGHZ 19, 114, 120 [BGH 23.11.1955 - VI ZR 193/54] ; BGH LM Nr. 27 zu § 426 BGB = NJW 1967, 982; einschränkend BGHZ 51, 37, 39 [BGH 29.10.1968 - VI ZR 137/67] ; 54, 177 [BGH 01.06.1970 - III ZR 210/68] und 256; 55, 11; BGH LM Nr. 31 zu § 426 BGB = NJW 1971, 752), so erklärt sich das aus den Besonderheiten der Unfallhaftung innerhalb der Sozialversicherung. - BGH, 01.06.1959 - III ZR 49/58
Ersatz von Anwaltskosten
Man hat als Voraussetzung der Haftung gefordert, daß der Schaden im Rahmen der durch das verletzte Schutsgesetz geschützten Interessen liegt, daß also der Schaden aus der Verletzung eines Rechtsgutes entstanden ist, zu dessen Schutz die verletzte Rechtsnorm erlassen wurde (BGHZ 12, 213, 217; 19, 114, 126). - BGH, 22.04.1958 - VI ZR 65/57
Anklage nach Unfall - § 823 BGB, Schutzzweck, keine Haftung des Schädigers für …
Hier ist, wie auch der erkennende Senat in seinen Urteilen BGHZ 12, 213 [217] und 19, 114 [126] anschließend an die Rechtsprechung des Reichsgerichts ausgesprochen hat, Voraussetzungen der Haftung, daß der Schaden im Rahmen der durch das Schutzgesetz geschützten Interessen liegt, daß also der Schaden aus der Verletzung eines Rechtsgutes entstanden ist, zu dessen Schutz die Rechtsnorm erlassen worden ist.Der Schaden muß durch den Verstoß gegen das Schutzgesetz an einem Rechtsgut, das die Schutzvorschrift sichern sollte, und infolge einer Gefahr entstanden sein, vor der sie schützen sollte (BGHZ 19, 114 [124] und Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 1957 - I ZR 52/55 - NJW 1957, 1762 Nr. 6).
- BGH, 03.02.1987 - VI ZR 32/86
Urkundenfälschung als Schutzgesetz
Andererseits muß sich das Schutzgesetz auch nicht in der Gewährleistung von Individualschutz erschöpfen; es reicht aus, daß dieser eines der gesetzgeberischen Anliegen der Norm ist, selbst wenn auf die Allgemeinheit gerichtete Schutzzwecke ganz im Vordergrund stehen (BGHZ 12, 146, 148 [BGH 27.01.1954 - VI ZR 309/52]; 19, 114, 126 [BGH 23.11.1955 - VI ZR 193/54]; 22, 293, 297; 27, 137; 28, 359; 29, 100; 29, 344, 350 f.; 40, 305 [BGH 25.11.1963 - II ZR 54/61]; 46, 17, 23; 63, 176, 179; 66, 388, 390 [BGH 08.06.1976 - VI ZR 50/75]; 69, 1, 16; 84, 312, 314). - BAG, 25.09.1957 - GS 4/56
Grundsatz des innerbetrieblichen Schadensausgleichs
Kraftwagenführer, die wie der Beklagte nur Kraftfahrzeuglenker sind, fallen jedoch nicht unter diesen Personenkreis (vgl. BGHZ 19, 114 [117]; RGZ 167, 385 [387]; 170, 159;… Böhmer, Versicherungsrecht, 1956, S. 126;… Elleser, Die Sozialversicherung, 1956, S. 86). - BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 548/02
Haftungsausschluss nach den §§ 104 ff. SGB VII bei einem vom Arbeitgeber …
- BGH, 29.06.1972 - VII ZR 190/71
Gesamtschuldverhältnis bei rechtlicher Zweckgemeinschaft
- BGH, 12.06.1973 - VI ZR 163/71
Inanspruchnahme eines außerhalb des Sozialversicherungsverhältnisses stehenden …
- BGH, 12.10.2000 - III ZR 39/00
Schadensersatz bei Unfall auf einem Betriebsweg
- BGH, 16.12.1958 - VI ZR 245/57
§ 64 Abs. 1 GmbHG als Schutzgesetz
- OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - 1 U 170/04
Sozialversicherungsrecht: Haftungsbeschränkung nach § 105 SGB VII
- BGH, 27.03.1969 - VII ZR 165/66
Stapellager - § 255 BGB regelt nicht nur ein Zurückbehaltungsrecht, sondern …
- BGH, 30.05.1963 - VII ZR 236/61
Haftung des Bauunternehmers und des Architekten wegen Errichtung eines …
- BGH, 05.11.1991 - VI ZR 20/91
Mitnahme eines Arbeitskollegen bei Dienstfahrt im Privat-Kfz als Teilnahme am …
- OLG München, 21.03.2012 - 10 U 3927/11
Haftungsprivileg des Unternehmers: Unfall des Arbeitnehmers beim Aussteigen aus …
- BGH, 12.06.1992 - V ZR 106/91
Abwicklung zeitlich bestimmter Einstandspflicht für Erschließungskosten in …
- BGH, 11.07.1972 - VI ZR 79/71
Haftung des Unfallverursachers eines Verkehrsunfalls für Nachfolgeschäden …
- BGH, 02.05.1972 - VI ZR 47/71
Rückgriff der Sozialversicherungsträger gegen Zweitschädiger
- LAG Hessen, 23.05.2003 - 12 Sa 52/02
Arbeitsmetall
- BGH, 29.10.1968 - VI ZR 137/67
Rückgriff der Berufsgenossenschaft gegen einen Zweitschädiger
- BGH, 17.06.1997 - VI ZR 288/96
Regreß eines Sozialversicherungsträgers wegen übergegangener …
- BGH, 29.04.1966 - V ZR 147/63
Wasserlaufverunreinigung
- OLG Hamm, 31.01.1984 - 4 REMiet 7/83
Schadensersatzpflicht des Vermieters für Kündigungsfolgeschäden des Mieters unter …
- BGH, 07.04.1981 - VI ZR 251/78
Vorliegen eines Arbeitsunfalls - Ersatz von Aufwendungen im Zusammenhang mit der …
- BGH, 29.09.1970 - VI ZR 191/68
Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Nichthaftung des Halters und …
- BGH, 10.01.1967 - VI ZR 77/65
Bürgerlich-rechtliche Schadenshaftung für die Folgen eines Arbeitsunfalls - …
- BGH, 30.04.1968 - VI ZR 32/67
Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen durch die Berufsgenossenschaft - …
- BGH, 16.12.1958 - VI ZR 251/57
- BGH, 18.10.1957 - VI ZR 99/56
- BGH, 28.05.1965 - VI ZR 22/64
Anspruch auf Schmerzensgeld - Schadensersatz auf Grund eines Unfalls - Vorliegen …
- BGH, 14.01.1958 - VI ZR 305/56
- BGH, 04.12.1964 - VI ZR 220/63
- BGH, 12.03.1968 - VI ZR 178/66
Eingriff in eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb - …
- Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 18.03.2013 - 473 Z - 1/13
Schadensersatzklage wegen Havarie des Tankmotorschiffs "Waldhof"
- OLG Nürnberg, 20.03.2007 - 1 U 1271/06
- OLG Nürnberg, 20.03.2007 - 1 U 1273/06
- OLG Frankfurt, 23.11.1972 - 15 U 79/72
- OLG Nürnberg, 20.03.2007 - 1 U 1272/06
- OLG Nürnberg, 20.03.2007 - 1 U 1280/06
- OLG Nürnberg, 20.03.2007 - 1 U 1415/06
- OLG Nürnberg, 13.03.2007 - 1 U 258/06
- OLG Nürnberg, 13.03.2007 - 1 U 437/06
- OLG Nürnberg, 27.03.2007 - 1 U 1437/06
- OLG Nürnberg, 27.03.2007 - 1 U 1439/06
- OLG Nürnberg, 20.03.2007 - 1 U 1431/06
- OLG Nürnberg, 13.03.2007 - 1 U 441/06
- OLG Nürnberg, 06.03.2007 - 1 U 2416/05
- OLG Nürnberg, 06.03.2007 - 1 U 2863/05
- OLG Nürnberg, 06.03.2007 - 1 U 70/06
- OLG Nürnberg, 27.02.2007 - 1 U 1409/05
- OLG Nürnberg, 27.02.2007 - 1 U 1995/05
- OLG Nürnberg, 21.11.2006 - 1 U 1382/05
- BGH, 15.04.1969 - VI ZR 56/68
Zahlung rückständiger Miete - Abschluss eines Mietvertrages - Anspruch auf …
- BGH, 12.03.1974 - VI ZR 2/73
Übergang des Schadensersatzanspruchs eines Beamten auf den Dienstherrn - …
- BGH, 09.12.1969 - VI ZR 101/68
Umfang des Schutzbereiches eines amtlichen Verkehrszeichens - hier: Freigabe …
- LG Köln, 07.09.2005 - 28 O 315/01
- OLG Köln, 20.07.2000 - 7 U 59/00
Amtshaftung für von einem Zivildienstleistenden verursachte Schäden
- BGH, 10.12.1974 - VI ZR 73/73
Regreßverbot wegen Unternehmerprivilegs (§ 636 RVO) bei Teilnahme am allgemeinen …
- BGH, 15.10.1974 - VI ZR 181/73
Zulässigkeit des Auftrags- und Bereicherungsrechts - Zivilrechtsweg - Schaden des …
- BGH, 08.05.1973 - VI ZR 148/72
Arbeitsunfall bei Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr
- BGH, 30.11.1971 - VI ZR 53/70
Rechte des Schädigers bei Inanspruchnahme durch den Rentenversicherer aus …
- BGH, 10.11.1970 - VI ZR 104/69
Rückgriff der Berufsgenossenschaft gegen Zweitschädiger
- BGH, 21.09.1983 - VIII ZR 163/82
Rechtsfolgen bei Verzicht auf Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts - …
- BGH, 05.05.1975 - III ZR 51/73
Arbeitsunfall im öffentlichen Dienst
- BGH, 20.11.1958 - VII ZR 47/58
Geschäftsführung ohne Auftrag (Versorgungsrente)
- OVG Schleswig-Holstein, 15.11.2012 - 4 LA 43/12
Festsetzung eines wasserrechtlichen Beitragsbescheids bei Gesamtschuldnern (hier: …
- BGH, 08.01.1963 - VI ZR 80/62
Pflichten des Radfahrers beim Abbiegen
- OLG Braunschweig, 17.10.2005 - 7 U 11/05
Wirksamkeit des Widerspruchs eines Verbraucherinsolvenzschuldners gegen das …
- OLG München, 26.10.1982 - 5 U 1820/82
Sozialversicherungsrecht: Voraussetzungen für eine Haftungsfreistellung; …
- BGH, 12.05.1959 - VI ZR 117/58
Rechtsmittel
- BGH, 29.04.1958 - VI ZR 260/56
Rechtsmittel
- BGH, 12.12.1957 - II ZR 88/57
Rechtsmittel
- BGH, 17.12.1955 - VI ZR 190/54
Rechtsmittel
- OLG Karlsruhe, 17.09.1974 - U 20/73
- BGH, 05.03.1974 - VI ZR 186/72
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Verletzung der Verkehrssichrungspflicht …
- BAG, 23.08.1963 - 1 AZR 423/62
Öffentlich-rechtliche Körperschaft - Erfüllung hoheitlicher Aufgaben - Gebiet des …
- BGH, 09.01.1968 - VI ZR 77/66
Selbstständiger Ersatzanspruch einer Berufsgenossenschaft gegen …
- BGH, 24.10.1967 - VI ZR 67/66
Einordnung der Zurücklegung des Weges zu und von einer auswärtigen Arbeitsstätte …
- BGH, 29.06.1965 - VI ZR 52/64
Kürzung eines Anspruchs aus der Unfallversicherung wegen mitwirkenden …
- BGH, 16.06.1964 - VI ZR 23/63
- BGH, 16.06.1959 - VI ZR 141/58
Rechtsmittel
- BGH, 29.04.1958 - VI ZR 54/57
Rechtsmittel
- BSG, 27.05.1970 - 2 RU 280/67
Ansprüche des Unfallversicherungsträgers - Aufrechnungsrecht - …
- BGH, 31.03.1967 - VI ZR 157/65
Rückgriffsanspruch der Berufsgenossenschaft wegen fahrlässig verursachten Unfalls …
- BGH, 28.03.1961 - VI ZR 179/60
Rechtsmittel
- BGH, 08.05.1956 - VI ZR 37/55
Rechtsmittel
- BGH, 11.07.1972 - VI ZR 80/71
- BGH, 19.12.1967 - VI ZR 89/66
Angehörigkeit eines bei einem Krankentransport eingesetzten freiwilligen Helfers …
- BGH, 19.04.1963 - VI ZR 43/62
- BGH, 07.11.1960 - II ZR 143/59
Rechtsanwendung bei Zusammenstößen von Schiffen in deutschen Gewässern - …
- BGH, 21.05.1957 - VI ZR 95/56
Rechtsmittel
- BGH, 11.01.1966 - VI ZR 185/64
Kausales Verhalten für einen Unfall durch unsachgemäße Errichtung eines Bauwerks …
- BGH, 09.12.1959 - IV ZR 193/59
Rechtsmittel
Rechtsprechung
BGH, 01.12.1955 - II ZR 74/54 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers gegenüber der Kraftfahrthaftpflichtversicherung in Bezug auf die Einleitung eines Strafverfahrens infolge eines Unfalls im Straßenverkehr - Leistungsfreiheit des Versicherers infolge der Verletzung der Anzeigepflichten - ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1956, 217
- DB 1956, 43
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 31.01.1952 - II ZR 259/51
Kraftfahrversicherung
Auszug aus BGH, 01.12.1955 - II ZR 74/54
Der von der Beklagten gegen die Kläger weiter erhobene Vorwurf, daß sie schuldhaft die Führerscheinklausel des § 2 Ziff. 2 b AKB verletzt hätten, bedarf deshalb keiner Erörterung, weil die Beklagte nicht den Versicherungsvertrag wegen dieses Verstoßes gekündigt hat und sich deshalb nach § 6 Abs. 1 Satz 3 VVG wegen dieser angeblichen Obliegenheitsverletzung auch nicht auf ihre Leistungsfreiheit berufen kann (vgl. BGHZ 4, 369 und das Senatsurteil vom 17.11.1955, VersR 1955, 754). - RG, 05.02.1931 - VIII 470/30
1. Zur Frage der Verjährung von Ansprüchen gegen Krankenkassen und Kassenärzte. …
Auszug aus BGH, 01.12.1955 - II ZR 74/54
Nach dieser Rechtsprechung kann die Wirkung eines solchen unbeschränkt erklärten Verzichts auf alle künftigen Ansprüche nur unter ganz bestimmten, strengen Voraussetzungen beschränkt werden, nämlich nur dann, wenn sich die Parteien bei Vergleichsabschluß übereinstimmend einen begrenzten Schadenskreis vorgestellt haben, wenn der nachträglich aufgetretene Schaden objektiv außerhalb des vorgestellten liegt, wenn er weiter nach dem damaligen Sachstand subjektiv nicht vorhersehbar war und wenn er schließlich so erheblich ist, daß bei seiner Kenntnis beide Parteien den Vergleich nach den Grundsätzen des redlichen Verkehrs nicht abgeschlossen hätten (RGZ 131, 278; 159, 264; RG JW 1934, 3265; 1937, 1235; 1938, 1167; BGH VersR 1954, 405; 1955, 404). - RG, 03.02.1939 - VII 122/38
1. Unter welchen Voraussetzungen geht ein Haftpflichtversicherungsverhältnis auf …
Auszug aus BGH, 01.12.1955 - II ZR 74/54
Somit ergibt sich, daß die mit der Klage geltend gemachten Versicherungsansprüche der Kläger, von denen nach dem Tode ihrer Mutter jeder für sich Versicherungsnehmer wurde (RGZ 159, 337 [342]), unterschiedlich zu beurteilen sind. - RG, 16.12.1938 - VII 160/38
Unter welchen Voraussetzungen ist ein im Vergleichswege erklärter Verzicht auf …
Auszug aus BGH, 01.12.1955 - II ZR 74/54
Nach dieser Rechtsprechung kann die Wirkung eines solchen unbeschränkt erklärten Verzichts auf alle künftigen Ansprüche nur unter ganz bestimmten, strengen Voraussetzungen beschränkt werden, nämlich nur dann, wenn sich die Parteien bei Vergleichsabschluß übereinstimmend einen begrenzten Schadenskreis vorgestellt haben, wenn der nachträglich aufgetretene Schaden objektiv außerhalb des vorgestellten liegt, wenn er weiter nach dem damaligen Sachstand subjektiv nicht vorhersehbar war und wenn er schließlich so erheblich ist, daß bei seiner Kenntnis beide Parteien den Vergleich nach den Grundsätzen des redlichen Verkehrs nicht abgeschlossen hätten (RGZ 131, 278; 159, 264; RG JW 1934, 3265; 1937, 1235; 1938, 1167; BGH VersR 1954, 405; 1955, 404).
- BAG, 04.10.1956 - 2 AZR 256/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Geletendmachung neuer Ansprüche nach Generalverzicht
Das ist dann der Fall, wenn sich der Verzicht nach der übereinstimmenden Vorstellung der Parteien nur auf einen beschränkten Kreis von Ansprüchen bezogen hat, die neuen Folgen objektiv außerhalb des von den Parteien Vorgestellten liegen und bei Abschluss des Vergleichs subjektiv unvorstellbar gewesen sind und schließlich der Schaden so erheblich ist, dass beide Parteien bei seiner Kenntnis den Vergleich nicht geschlossen hätten (RGZ 131, 278; 159, 266; RG, JW 1937, 1235; RG, JW 1938, 1167; BGH, BB 1955, 528; NJW 1956, 217).An den Nachweis derartiger Umstände sind strenge Anforderungen zu stellen, was besonders dann gilt, wenn die Partei, die sich auf einen begrenzten Umfang des Vergleichs beruft, durch einen Anwalt beraten wurde (RG, JW 1938, 1167; BGH, NJW 1956, 217).
Daraus folgt, dass die Rechtssicherheit eine einschränkende Auslegung der Verzichtserklärung dann nicht zulassen kann, wenn die sich auf einen begrenzten Umfang des Vergleichs berufende Partei, die eine in ihrer Tragweite nicht verkennbare generelle Verzichtserklärung abgegeben hat, bereits bei Abschluss des Vergleichs damit rechnen musste, dass sie gegen die andere Partei möglicherweise weit höhere Ansprüche habe; in einem solchen Falle muss sie ihre Erklärung gegen sich gelten lassen (BGH, NJW 1956, 217).
- BGH, 14.10.1982 - III ZR 145/81
Falsa demonstratio bei Abschluss eines Prozessvergleichs - Auslegungsregeln für …
Insoweit kann hier nicht einmal die - ohnehin einschränkende - Rechtsprechung zum Abfindungsvergleich angewandt werden (dazu BGH Urteil vom 1. Dezember 1955 - II ZR 74/54 - Steffen in RGRK § 779 BGB Rdn. 32 ff. m.w.Nachw.); dort geht es um Ansprüche für bei Vergleichsabschluß noch nicht voraussehbare spätere Schäden, hier um einen Darlehensanspruch, der beiden Parteien längst bekannt, wenn auch vielleicht im entscheidenden Zeitpunkt nicht gegenwärtig war. - BGH, 22.04.1958 - VI ZR 74/57
Rechtsmittel
Diesem Grundsatz steht auch nicht das Urteil BGH II ZR 74/54 vom 1. Dezember 1955 (NJW 1956, 217 = VersR 1956, 26) entgegen, ein Fall, in dem tatsächliche Umstände gegen die Unwirksamkeit sprachen. - BGH, 25.06.1957 - VI ZR 178/56
Rechtsmittel
Nach dieser Rechtsprechung schließt der in einem Abfindungsvergleich erklärte Verzicht auf weitere Ansprüche aus einer Körperverletzung die Geltendmachung weiterer Ansprüche nicht aus, wenn sich die Parteien bei Vergleichsabschluß übereinstimmend einen begrenzten Schadenskreis vorgestellt haben, wenn der nachträglich aufgetretene Schaden objektiv außerhalb des Vorgestellten liegt, wenn er weiter nach dem damaligen Sachstand subjektiv nicht vorhersehbar war und wenn er schließlich so erheblich ist, daß beide Parteien bei seiner Kenntnis nach den Grundsätzen des redlichen Verkehrs den Vergleich nicht abgeschlossen hätten (RGZ 131, 278; 159, 264; RG JW 1934, 3265; 1937, 1235; 1938, 1167; BGH Urteile vom 16. Juni 1954 - VI ZR 100/53 - VRS 7, 81 Nr. 37 = VersR 1954, 405; 11. Mai 1954 - VI ZR 55/54 - VRS 9, 1 = VersR 1955, 404 und 1. Dezember 1955 - II ZR 74/54 - NJW 1956, 217 = VRS 10, 90 Nr. 36 = VersR 1956, 29).